Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung nur auf Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 237 Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG sind Zinsaufwendungen i.S.d. Zinsschranke Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. "Maßgeblicher Gewinn" ist gem. § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG der steuerpflichtige Gewinn nach den Grundsätzen des EStG, bei Kapitalgesellschaften das Einkommen (§ 8a Abs. 1 Satz 1 KStG). Rechtsfolge der Regelung ist ein ausschlie...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1116 Die gesetzliche Regelung der Geschäftsführung ist dispositiv und kann durch den Gesellschaftsvertrag nahezu beliebig abgeändert werden (§§ 108, 163 HGB). Die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementäre kann über die gesetzliche Regelung hinaus erweitert werden. Zulässig ist bspw. die Ausdehnung der Geschäftsführungsbefugnis auf einzelne oder alle außergewöhnlichen Ge...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Asset Deal

Rz. 89 Da beim Asset Deal nicht der Unternehmensträger selbst, sondern alle oder einzelne Wirtschaftsgüter im Wege der Singularsukzession übertragen werden, kommt der vertraglichen Bestimmung der zu übertragenden Güter besondere Bedeutung zu:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Investmentbanken, M&A-Berater

Rz. 13 Vor allem auf Seiten des Verkäufers ist es heute üblich, bei größeren Transaktionen Investmentbanken als Berater einzuschalten. Deren wesentliche Aufgabe ist die Auswahl und Ansprache möglicher Interessenten sowie die Koordination des Verkaufsprozesses. Daneben obliegen ihnen die Erstellung eines Informationsmemorandums, die Organisation der Due Diligence und die Begl...mehr

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§ 6 Franchiserecht / I. Franchise-Vertrag als Vertrag sui generis

Rz. 89 Der Franchise-Vertrag ist als ein Vertrag sui generis i.S.v. § 311 BGB anzusehen, der Elemente des Lizenzvertrages sowie der gesetzlich geregelten Vertragstypen Handelsvertreter-, Kauf-, Miet-, Pacht-, Darlehens- und Gesellschaftsvertrag enthält.[203] Diesen teilweise gesetzlich geregelten und teilweise von der Rspr. anerkannten Vertragstypen sind die gegenseitigen Re...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Grenzen der Rechtswahl

Rz. 333 Ist der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Rechtswahl nur mit einem Staat verbunden, schließt dies zwar eine Rechtswahl nicht aus, nach Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO müssen die zwingenden Vorschriften des "abgewählten Rechts" aber vorrangig Geltung in Anspruch nehmen. Die vorausgesetzte fehlende Auslandsberührung liegt im hier interessierenden Bereich nicht vor, wenn entweder da...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / IV. Abwehr von Besitzbeeinträchtigungen

Rz. 63 Schließlich sind auch beeinträchtigte berechtigte Besitzer (z.B. Mieter oder Pächter) aus §§ 861, 862, 858 BGB berechtigt, einen Abwehranspruch gegen diese Beeinträchtigungen geltend zu machen. Bemerkenswert ist, dass nach der Rechtsprechung das Verbot weiterer Besitzstörungen auch die Verpflichtung zur Beseitigung störender Einwirkungen beinhalten kann.[32]mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / ee) Verwaltungsvermögen

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Firmenfortführung

Rz. 104 Bei einer Firmenfortführung durch die Betriebs-GmbH führt die Betriebsverpachtung zu einer Haftung des Pächters gem. § 22 HGB i.V.m. § 25 HGB für die vor Haftbeginn begründeten Verbindlichkeiten. Um die Verjährung gem. § 26 HGB in Gang zu setzen, wird regelmäßig ein Datum vereinbart, zu dem der Verpächter (das Besitzunternehmen) die Änderung seines Firmennamens zum H...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 135 Bereits abstrakt nicht aktivierungsfähig sind Ausgaben an einen Dritten, die nicht als Erwerb einer zumindest immateriellen Vermögensposition qualifiziert werden können. Wenngleich § 248 Abs. 2 HGB mittlerweile ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände eröffnet, reicht die an einen Dritten geleistete Ausgabe für sich genommen ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Angemessenheitsprüfung

Rz. 139 Bei der Angemessenheitsprüfung für den Pachtzins in der Betriebsaufspaltung ist neben den unter Rdn 138 wiedergegebenen Leitlinien nach dem BFH-Urt. v. 4.5.1977 [286] davon auszugehen, dass zwischen den widerstreitenden Interessen des Verpächters an einem möglichst hohen Pachtzins und den Interessen des Pächters (der Betriebs-GmbH) an der eigenen Rendite ein vorrangig...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Abgrenzung zum Schrumpfungsmodell

Rz. 111 Es kann jedoch noch weitgehender vereinbart werden, dass alle Investitionen durch die Betriebsgesellschaft getragen werden und in deren Eigentum übergehen. Hierdurch werden durch Zeitablauf von der Besitzgesellschaft nur noch Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verpachtet, nicht mehr aber ein Betrieb im Ganzen. Dies hat jedoch zur Folge, dass bei Beendigung der Betr...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 2. Forstwirtschaft

Rz. 46 Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Nutzung von Wäldern durch planmäßiges Auf- und Abforsten. Ob die Holzgewinnung durch den Pächter, Eigentümer oder Nießbraucher geschieht, ist gleichgültig. Baumschulen gehören auch zur Forstwirtschaft.[94]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Vorliegen einer Nutzungsbescheinigung

Rz. 11 Die Eintragung des Widerspruchs unterbleibt nach Abs. 5 Nr. 2, 3 auch, wenn dem Grundbuchamt eine Bescheinigung vorliegt, die dartut, dass das Gebäude in dem Zeitraum von der Vorlage des Entwurfes des SachenRBerG bis zum Inkrafttreten der GGV genutzt wurde. Der letztere Zeitpunkt wurde aus praktischen Gründen gewählt; ein Nutzungsnachweis bis zum Eintragungszeitpunkt ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Erwerb eines Handelsgeschäfts

Rz. 139 Nach § 22 HGB darf für das unter Lebenden oder von Todes wegen erworbene Geschäft die bisherige Firma mit Einwilligung des Namensgebers fortgeführt werden, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält. Dabei muss grds. das Handelsgeschäft in seiner Gesamtheit übernommen werden. Da eine Firma gem. § 23 HGB nicht ohne das Handelsgeschäft, für das sie...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / IV. Nebengewerbe

Rz. 53 Für Nebengewerbe des Betriebsinhabers findet gem. § 3 Abs. 3 HGB ebenfalls die Privilegierung der § 3 Abs. 1 und Abs. 2 HGB Anwendung. Das Nebengewerbe von Land- oder Forstwirten ist damit von den Vorschriften über Kaufleute ausgenommen. Der Betriebsinhaber kann aber nichtsdestotrotz die Kaufmannseigenschaft durch Eintragung im Handelsregister wählen; auch eine getren...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 3. Schranken des zivilrechtlichen Eigentums

Rz. 9 Eine erste Beschränkung ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 903 S. 1 BGB, wonach die Rechte des Eigentümers nur soweit reichen, als nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Damit werden alle Vorschriften mit normativem Charakter erfasst, also insbesondere die Verfassungsgesetze, die einfachen Gesetze sowie die Rechtsverordnungen des Bundes und der Lä...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 4. Rechtsnachfolger

Rz. 52 Ein Rechtsnachfolger (Erwerber, Pächter, Erbe, Nießbraucher) ist grds. an die Wahl seines Vorgängers gebunden.[100] Er übernimmt den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, den er zusammen mit der alten Firma fortführt, i.d.R. so, wie ihn sein Vorgänger geführt hat.[101] Ebenso wie sein Vorgänger hat er nur die Löschungsoption nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 Satz 3 HGB.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / d) Abgrenzung nach dem Umfang des Pachtgegenstandes

Rz. 26 Wird eine Betriebsaufspaltung aktiv angestrebt, stellt sich für die Gestaltung des Pachtvertrages die Frage, in welchem Umfang Wirtschaftsgüter des zuvor aktiven Unternehmens bei der zukünftigen Besitzgesellschaft verbleiben und verpachtet werden sollen und beim Aufspaltungsvorgang auf die Betriebskapitalgesellschaft übergehen sollen. Gegenpole sind die Verpachtung de...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (1) Duldungsverpflichtete

Rz. 20 Duldungsverpflichtet ist zunächst der Eigentümer sowie der Grunddienstbarkeitsberechtigte (§§ 1004, 1027 BGB) und der Berechtigte sonstiger Dienstbarkeiten (§§ 1004, 1090 Abs. 2; 1027 BGB) sowie der Erbbauberechtigte. Darüber hinaus wird nach ständiger Rechtsprechung § 906 BGB auch auf den Besitzer, so z.B. den Mieter und Pächter, angewandt.[10]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verfahrensgang

Rz. 4 Das Grundbuchamt fordert zunächst verschiedene Unterlagen, und zwar auch dann von Amts wegen, wenn es sich um Antragsverfahren nach § 3 Abs. 2 GBO handelt. Sodann sind die zur Feststellung des Eigentümers notwendigen Ermittlungen anzustellen und dabei die notwendigen Beweise zu erheben. Rz. 5 Das Grundbuchamt hat entgegen den sonst im Grundbuchverfahren geltenden Grunds...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 111 Der Inhalt ist in § 1018 BGB geregelt. Gestattet ist erstens die sog. Benutzungsdienstbarkeit, zweitens die Unterlassungsdienstbarkeit und drittens die nachbarrechtliche Dienstbarkeit. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist sehr weit.[325] Zulässig ist eine Kombination der verschiedenen zulässigen Möglichkeiten zu einem einheitlichen Recht.[326] Rz. 112 Der Inhalt m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 127 [Autor/Stand] Ist der Nutzer bzw. Pächter des Grund und Bodens verpflichtet, das auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, ergibt sich nach § 195 Abs. 4 Satz 7 BewG keine Restnutzungsdauer und damit kein Wertanteil für das Gebäude. Im Ergebnis kann in diesen Fällen kein Abzug eines Gebäudewertanteils vom Wert des Gebä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In den Fällen der §§ 3, 5 und 6 hat das Grundbuchamt gleichzeitig mit der jeweiligen Eintragung einen Widerspruch gegen die Richtigkeit dieser Eintragung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 von Amts wegen zugunsten des Eigentümers des zu belastenden oder betroffenen Grundstücks einzutragen, sofern nicht dieser die jeweilige Eintragung bewilligt hat oder ein Vermerk über di...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Betreiben eines Gewerbes

Rz. 19 Nach § 1 Abs. 1 2. Halbs. HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dieses Tatbestandsmerkmal entscheidet, in welcher Person die Kaufmannseigenschaft bejaht wird. Das Gewerbe betreibt die natürliche oder juristische Person, in deren Namen das Handelsgewerbe ausgeübt wird.[49] Ohne Bedeutung ist, für wessen Rechnung die Verträge abgeschlossen werden bzw. wem d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Essenszus... / 5 Essenszuschuss, digitaler Essensgutschein

Sachverhalt Ein Arbeitgeber ohne eigene Kantine hat mit dem Pächter der Nachbarkantine eine Vereinbarung getroffen, nach der jeder Mitarbeiter täglich einen (digitalen) Essensgutschein für ein Mittagessen in der dortigen Kantine im Wert von 2 EUR erhält. Der Durchschnittspreis der dort angebotenen Essen – Menü 1 zum Preis von 3,50 EUR bzw. Menü 2 zum Preis von 4,50 EUR – lie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Objektive Anknüpfung, Art. 4 Rom I-VO

Rz. 336 Für obligatorische Verträge, die ein dingliches Recht an einem Grundstück oder ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (vgl. insoweit aber Einschränkung in Art. 4 Abs. 1 lit. d Rom I-VO) zum Gegenstand haben, beruft Art. 4 Abs. 1 lit. c Rom I-VO vorrangig das Recht des Staates, in dem das Grundstück belegen ist, so dass Sachenrechtsstatut und Schuldvertragsstatut hie...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 3. Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space = Vertrag besonderer Art?

Bei der Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space liegt ein Vertrag eigener Art nahe. Die Erwägungen zur Vertragsart bei der USt gelten sinngemäß. Eine Trennung des Entgelts erscheint zweifelhaft. Das Entgelt ist insgesamt nicht hinzuzurechnen. Sofern im Einzelfall eine Trennung der Entgelte in Betracht kommt, ist zu prüfen, ob Miete und Pacht für die Überlassun...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. GewSt-liche Konsequenzen bei einzelnen Vertragsformen

Zu beurteilen ist, ob Aufwendungen für Miete oder Pacht vorliegen. Die Frage ist im Einzelfall je nach Gestaltung des Vertrages zu entscheiden. Ein klassischer Mietvertrag liegt abermals nicht vor. Gemischter Vertrag: Sofern bei einem gemischten Vertrag eine Trennung der Leistungen möglich ist, so ist jede Leistung für sich zu betrachten. Das Entgelt ist dann – sofern erforderl...mehr

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Kennzahlen zur Messung und ... / 3.2 Kosten der Einkaufsorganisation

Jahresbudget eingehalten? Die Kennzahl besagt, ob der Fachbereich Einkauf sein Jahresbudget eingehalten hat. Das vorgegebene Budget wird ausgedrückt über die Funktionsbereichskosten, die Personalkosten, Gemeinkosten sowie Umlagen und Dienstleistungsverrechnungen beinhalten können. In den Umlagen sollten alle Kosten abgebildet werden, die notwendig sind, um die Einkaufsorgani...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.3.2 Hinzurechnungsumfang bei Hybrid-Kfz

§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG sieht die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, vor. Diesbezügliche Entgelte finden zu einem Fünftel Eingang in die Ermittlung der Summe der insgesamt hinzurechnungspflichtigen Beträge. Der...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.5 Hinzurechnung von Wartungsgebühren bei Leasingverträgen

Auf den Leasingnehmer abgewälzte Wartungskosten sind laut BFH Teil der Leasingrate i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG. Der Begriff der Leasingrate sei ebenso wie Miet- und Pachtzinsen wirtschaftlich zu verstehen. Die auf den Leasingnehmer vertraglich abgewälzten Wartungsgebühren gehören daher laut BFH grundsätzlich zu den hinzurechnungspflichtigen Leasingraten (BFH, Urteil ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4 Bilanzierung beim Pächter

4.1 Bewegliches Anlagevermögen Die verpachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bleiben im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und sind in der Bilanz des Verpächters zu bilanzieren und abzuschreiben.[1] Beim Pächter stellt sich die Frage, wie eine vereinbarte Substanzerneuerungsverpflichtung sowie eine Verpflichtung zur Instandh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.3 Wertausgleichsforderung

Im Praxis-Beispiel wurde dem Pächter vom Verpächter bei Pachtbeginn ein neuwertiger Vermögensgegenstand (Wertigkeit 100 %) zur Nutzung überlassen. Dementsprechend ist die Höhe der Rückstellung nach der Wertigkeit des überlassenen Pachtgegenstands von 100 % bezogen auf die Wiederbeschaffungskosten zu bemessen. Nach Ende der Nutzungsdauer ist der Pachtgegenstand durch einen eb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf eigene Kosten instand zu halten und zu warten; die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Abl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Hat der Unternehmer in seinem Pachtvertrag vereinbart, dass er bestimmte Pachtgegenstände nach Ablauf einer festgelegten Nutzungsdauer erneuern muss, dann hat er für diese Verpflichtung eine Rückstellung zu b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 3 Verpachtung mit Substanzerhaltungspflicht

Durch den Abschluss eines Pachtvertrags gewährt der Verpächter dem Pächter für die Dauer der Pachtzeit den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte. Im Gegenzug muss der Pächter dem Verpächter die vereinbarte Pacht zahlen.[1] Die im Praxis-Beispiel dargestellte Bilanzierung geht von dem Fall der eisernen Verpachtung aus. In diesem Fall übernimmt der P...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1 Bewegliches Anlagevermögen

Die verpachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bleiben im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und sind in der Bilanz des Verpächters zu bilanzieren und abzuschreiben.[1] Beim Pächter stellt sich die Frage, wie eine vereinbarte Substanzerneuerungsverpflichtung sowie eine Verpflichtung zur Instandhaltung der Pachtgegenstände bu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 5 Bilanzierung beim Verpächter

Die Bilanzierung beim Verpächter im Fall von Unternehmenspachtverträgen mit einer Substanzerneuerungsverpflichtung hat der BFH im Urteil vom 17.2.1998 dargelegt.[1] Die beweglichen Pachtgegenstände des Anlagevermögens sind dem Verpächter zuzurechnen und dort zu bilanzieren. Die Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände sind beim Verpächter zu buchen. Auch beim Verpäc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.2 Umlaufvermögen

Im Gegensatz zum bei Pachtbeginn übergebenen beweglichen Anlagevermögen wird der Pächter wirtschaftlicher Eigentümer der überlassenen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und muss diese in seiner Bilanz ausweisen. In gleicher Höhe muss er eine Rückgabeverpflichtung passivieren.[1]mehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.1 Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Das heißt, dass künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Bewertung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.2 Steuerbilanz

In der Steuerbilanz ist die Rückstellung ebenfalls nach den Wiederbeschaffungskosten zu bewerten. Allerdings sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe f EStG die Preisverhältnisse am jeweiligen Bilanzstichtag maßgeblich. Zukünftige Preissteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Nach § 6 Abs. 3a Buchstabe e EStG sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jah...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten (vgl. R 164ff. ErbStR 2003). Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt...mehr