Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6 Auswirkungen und Folgen einer Option nach § 1a KStG

Nach § 1a KStG ist eine Perso­nen­ge­sell­schaft auf unwider­ruf­lichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine Kapital­ge­sell­schaft zu behandeln. Einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung können Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) s...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 1 Allgemeines

Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerlich selbständige Rechtsträger. Deshalb unterliegen auch Erwerbsvorgänge zwischen einer Gesamthandsgemeinschaft und den an ihr Beteiligten sowie Erwerbsvorgänge zwischen Gesamthandsgemeinschaften der Grunderwerbsteuer. Anders als bei Kapital­ge­sell­schaften tritt bei Gesamt­hands­ge­mein­schaften keine Verselb­stän­digung des ...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.5 Gewerbliche Prägung

Eine weitere Besonderheit ist die sog. gewerbliche Prägung der Personengesellschaft. Anders als bei der Abfärbetheorie ist es dazu nicht Voraussetzung, dass die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb ausübt. Allein ihre Rechtsform, die Zusammensetzung ihrer Gesellschafter und die Vertretung genügt, um der Gesellschaft den Stempel der Gewerblichkeit und damit einer Mitunternehmers...mehr

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Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf...mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / II. Option einer eGbR zur KSt

Nach bisherigem Recht (§ 1a Abs. 1 S. 1 KStG a.F.) konnten nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur KSt optieren. Damit waren u.a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts von der Option ausgeschlossen. Durch das MoPeG [5] wurde u.a. das Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert (§§ 705 bis 740c BGB n.F.). Rechtsfähige GbR haben seit d...mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / I. Überblick zur Körperschaftsteueroption und den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Seit dem 1.1.2022 können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden (Einführung des § 1a KStG durch das KöMoG[1]), indem diese dazu auf Antrag optieren (§ 1a Abs. 1 KStG). Dann unterliegen diese Personengesellschaften als "optierende Gesellschaften" der Körperschaftsteuer (KSt) und deren Gesellschafter werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.1 Anwendungsbereich und -umfang

Rz. 378 Die "sinngemäße Geltung" legt § 15a Abs. 5 EStG für 5 Anwendungsbereiche fest; schon im Gesetzeswortlaut kommt allerdings zum Ausdruck, dass die Aufzählung nicht abschließend, sondern nur beispielhaft ist. Gemeinsames Merkmal für alle Fälle bleibt, dass sie in ihrer Ausgestaltung und ertragsteuerlichen Wirkungsweise den Verhältnissen bei einer KG entsprechen oder doc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 82 Ähnliche Verhältnisse wie bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bestehen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Zwar sind auch hier Sachverhalte gestaltbar, bei denen eine beschränkte Haftung des einzelnen Mitunternehmers erreicht wird, wegen der erforderlichen persönlichen Merkmale aller Beteiligten sind Verlustzuweisungsmodelle in diesem Bereich a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. § 1a KStG

Rn. 63a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 1a Abs 1 KStG hat eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf Antrag die Möglichkeit, erstmals für den VZ 2022 (§ 34 Abs 1a KStG) für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine KapGes (optierende Gesellschaft) behandelt zu werden (§ 1a Abs 1 S 1 KStG; BMF vom 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212). Ihre Gesellschafter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Formwechsel mit Anmeldung zur Eintragung im HReg bis 12.12.2006 Nach § 25 S 1 UmwStG gilt "der achte Teil" (des UmwStG) im Fall des Formwechsels (s § 190 UmwG) einer Pers-Ges (KG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft) in eine Kap-Ges "entspr" (dh §§ 20 bis 22 UmwStG; § 23 UmwStG scheidet aus sachlichen Gründen aus, da sich der Formwechsel nur ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.4 Vergütungen eines Mitunternehmers für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft

Rz. 32 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vergütungen, die ein Gesellschafter (Mitunternehmer) einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht (Tätigkeitsvergütung; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, zweiter Halbsatz EStG), gehören für Deutschland als Anwenderstaat zu den Unternehmensgewinnen (Art. 7 OECD-MA, § 50d Abs. 10 EStG), unabhängig davon, ob ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2 Tod eines OHG-Gesellschafters oder Komplementärs einer KG

Der Tod eines OHG-Gesellschafters oder des Komplementärs einer KG hat ebenfalls das Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge i. V. m. der Abfindung der Erben, wenn der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Bestimmung enthält.[1] Insoweit haben sich durch das MoPeG keine Änderungen ergeben. Bei der Nachfolge von Todes wegen in eine Personenhandelsgesellschaft bleibt es inh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.5 § 2a Abs. 5AO

Rz. 30 Gem. § 2a Abs. 5 AO gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679, dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen entsprechend für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen [1] beziehen. Zur Letztkonkretisierung dur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt nur, wenn mehrere Personen Feststellungsbeteiligte und daher die Inhaltsadressaten sind. Voraussetzung ist, dass die Personenvereinigung tatsächlich besteht. Wird das Bestehen nur angenommen, stellt sich aber später heraus, dass sie nicht besteht, ist eine Bekanntgabe nach § 183 AO nicht zulässig, sondern unwirksam. Gleiches gilt, wenn zu Unrecht an...mehr

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Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften

Zusammenfassung Überblick Mit der Einführung eines sog. Optionsmodells in § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) unternimmt der Gesetzgeber den bislang weitreichendsten Versuch, Steuerbelastungsunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu mindern bzw. zu beseitigen. Bestimmte Personenhandels- und Partnerschaftsgesell...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.1 Wirkung der Option gem. § 1a Abs. 1 Sätze 1 bis 6

Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung gilt nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Fingiert wird dabei eine formwechselnde Umwandlung der optierenden Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, ohne dass sich die zivilrechtliche Rechtsform ändert. Der Formwechsel wird in entsprechender Anwendung de...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Einführung eines sog. Optionsmodells in § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) unternimmt der Gesetzgeber den bislang weitreichendsten Versuch, Steuerbelastungsunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu mindern bzw. zu beseitigen. Bestimmte Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des Optionsmodells

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland kennzeichnet traditionell eine unterschiedliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Die Besteuerung von Personengesellschaften folgt dem Mitunternehmerschaftskonzept, welches im Grundsatz durch das Transparenzprinzip geprägt wird. Rechtsgrundlage ist der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften

Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerun...mehr

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AGS 05/2024, Kostenfestsetz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem LG Köln zwei Beklagte verklagt. Die Beklagte zu 1 war eine katholische Stiftung, die Beklagte zu 2 eine Privatperson, die sich beide durch dieselbe Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft mbB haben vertreten lassen. Diese Partnerschaftsgesellschaft war für die beiden Beklagten auch im Berufungsrechtszug tätig, der durch den Beschluss des 5. ZS des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 18 Abs. 2 Nr. 1 enthält eine Klammerdefinition für die vom Gesetz so bezeichneten "rechtsfähige Personengesellschaft", über deren Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren stattfinden kann.[23] Rn 19 In Entsprechung zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausdrücklich für insolvenzfähig erklärt.[24] Rn 20 Schuldner im Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Im Sinne der Gewährleistung einer größtmöglichen Publizität des Eröffnungsbeschlusses schreibt § 31 die Übermittlung einer Ausfertigung des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregisters zuständigen Registergerichte vor, sofern der Schuldner in einem der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Antragsberechtigte bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften

Rn 18 Allein der Schuldner ist berechtigt, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, richtet sich die Antragsberechtigung nicht alleine nach § 15. Abs. 3 enthält vielmehr eine Modifizierung dahingehend, dass nicht j...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Entgegen dem Wortlaut der Überschrift enthält die Bestimmung keine Regelungen zur Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens im eigentlichen Sinne. Geregelt ist vielmehr, welche Rechtsträger und besonderen Vermögensmassen einem Insolvenzverfahren unterfallen können. § 11 bestimmt dementsprechend die Insolvenzfähigkeit, d.h. die Möglichkeit, als Schuldner an einem Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die besonderen Befugnisse für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person und einer rechtsfähigen Personengesellschaft. Die Norm wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Bezug auf die Konsolidierung des Rechts der Gesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. § 2a Satz 1 ErbStG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrift fasst in zwei Fiktionen zusammen, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Mit identischem Wortlaut wird dies für Zwecke der Ertragsbesteuerung in § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO angeordnet[2] sowie, allerdings befristet auf drei Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.2 Gesellschafter einer GbR (§ 705 BGB), Partnerschaftsgesellschaft, OHG

Rz. 41a Eine GbR war jedenfalls nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage keine juristische Person, auch wenn sie nach der Rechtsprechung als (Außen-)Gesellschaft Rechtsfähigkeit besaß und auch ab dem 1.1.2024 als nicht rechtsfähige GbR ausgestaltet (§ 705 Abs. 2, 2. Var. BGB) besitzt und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig ist (BGH, Urteil v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 1.2.2 Personengesellschaften

Bei den Personengesellschaften ist zwischen den einzelnen Rechtsformen zu unterscheiden. Für die OHG, KG und anderen Personengesellschaften ist immer ein Gewerbebetrieb gegeben, wenn alle Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Ein Gewerbebetrieb liegt auch bei Fehlen einer gewerblichen Tätigkeit vor, wenn es sich um eine gewerblich geprägte Personengesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1 Intermediär

Rz. 10 Das Gesetz sieht in § 138d Abs. 1 AO eine Meldepflicht für sog. Intermediäre vor. Der Begriff des Intermediärs wird im Gesetz legal definiert durch die Tätigkeit, die von ihm ausgeübt wird. Eine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen erfolgt dagegen nicht. Ein Intermediär muss daher nicht einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. Steuerberater) angehören.[1] Die Regel...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.3 Zur Körperschaftsteuer optierende Gesellschaften

Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts können gem. § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optieren.[1] Nach Ausübung der Option werden sie wie eine Kapitalgesellschaft besteuert. Dies gilt auch für die Gewerbesteuer.[2]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3 Europarechtswidrige Ausnahmen nach § 17 Abs. 5 KSchG

Rz. 68 Nach § 17 Abs. 5 KSchG sind vom Anwendungsbereich explizit ausgenommen die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufenen Organs (Nr. 1, z. B. GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand), die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesamtheit berufene Person (Nr. 2, z. B. Gesellschafter einer OHG; Partner einer P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 43 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle Einbringungsmöglichkeiten auch für § 21 UmwStG abschließend auf.[1] Allerdings nennt § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG den dem "Anteilstausch" inhaltsgleichen Begriff "Austausch von Anteilen", sodass sich aus § 1 Abs. 3 UmwStG keine Konkretisierung bzw. Einschränkung der Einbringungsmöglichkeiten ableiten lässt.[2] Daher können grundsätzlich alle Vo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 122 Eine Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG liegt vor bei einer Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf die übernehmende Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, weiterhin bei einer Ausgliederung von bestimmten Rechtsträgern auf eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[1] Rz. 122a Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer Partnerschaftsgesellschaft.

Rn 14 Auf die Partnerschaftsgesellschaft sind nach § 1 IV PartGG grds die Vorschriften über die GbR anzuwenden. Der Anteil an einer Partnerschaftsgesellschaft ist deswegen als Recht nach den §§ 859, 857 I, 829 zu pfänden. Die Pfändung des Gesellschaftsanteils umfasst auch das Recht zur Kündigung. Die Kündigung ist gem § 9 I PartGG unter den Voraussetzungen von § 135 HGB (daz...mehr

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zfs 04/2024, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

In dem vor dem LG Coburg durchgeführten Kostenfestsetzungsverfahren ging es darum, ob bei der Berechnung der von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten die für deren vorgerichtliche Tätigkeit angefallenen 22 Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG i.V.m. § 15a Abs. 2 Fall 1 RVG in der bis 31.12.2020 geltenden Fassung anzur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 859 eröffnet die Zwangsvollstreckung in Gesamthandsanteile, die nach den allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen wäre. Ein Gesamthänder kann über seinen Anteil am Gesamthandsvermögen und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen nicht verfügen, § 719 I BGB für die GbR – beachte nF zum 1.1.24. Entspr gilt für den Erbanteil, § 2033 II BGB. Nach § 851 I wäre deswegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Unternehmerfähigkeit

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Unternehmerfähigkeit hängt von der Steuerrechtsfähigkeit ab. Steuerrechtsfähig (also Träger von Rechten und Pflichten im umsatzsteuerlichen Sinne) ist jedes selbstständige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistung gegen Entgelt ausführt (Abschn. 2.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Nicht entscheidend sind die zivilrechtliche Rechtsform bzw. Rechtsf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gegen wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 105 II HGB) und die KG (§ 161 II HGB), Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (§ 54 I BGB, früher: nicht rechtsfähige Vereine, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 105 II HGB), d...mehr