Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschbetrag

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 3.6.2 Pauschale Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen

Eine pauschale Rückstellung für Garantie-/Gewährleistungsaufwendungen nach einem von vornherein abstrakt festgelegten Prozentsatz ist nicht möglich, da technische und betriebswirtschaftliche Verhältnisse (Qualitätsmanagement, Produktionsverfahren und Materialeinsatz) und konkrete vertragliche Vereinbarungen (Garantie-/Gewährleistungszeitraum) für jeden Auftrag unterschiedlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zuordnung zur Auswärtstätigkeit private Mitnutzung Service-Pauschalemehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise entstehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar.[1] Wenn der Unternehmer bei eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.2 Anreize zur Arbeit trotz Streikaufrufs

Will ein bestreiktes Unternehmen seine Aktivitäten weiterführen, kann es naheliegen, über Anreize und Belohnungen nachzudenken, um zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer zur Weiterarbeit zu veranlassen. Verschiedene Verhaltensweisen kommen hier in Betracht: Man kann eine angemessene Erhöhung des Entgelts für solche Arbeit versprechen, die trotz bestehenden Streikaufrufs geleist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 76 Die Berechnung des besonderen Steuersatzes für Lohnersatzleistungen und ähnlichen steuerfreien Bezügen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70 und Rz. 82).[1] Zusätzlich enthält § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG eine besondere Bestimmung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes aufgrund des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Grund der Regelung

Rz. 14 Werden einem Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen oder sonstige Sozialleistungen gewährt, sind diese, z. B. nach § 3 Nr. 2 EStG, steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG Rz. 2ff.). Diese Steuerfreiheit führt, neben den in Rz. 1 geschilderten Wirkungen, zu besonderen lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen, wenn der Arbeitnehmer in einem Teil des Jahres Leistungen (Lohnersatzleistungen) erh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Existenzminimum

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Staat muss die Besteuerung des Einkommens wegen des Gebots der Steuergerechtigkeit (Art 3 Abs 1 GG) an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl ausrichten (BVerfG, BStBl 1977 II, 135; 1982 II, 717; 1984 II, 357, 359; 1985 II, 22; 1987 II, 240). Er muss deshalb dem Stpfl grundsätzlich sein > Einkommen steuerfrei belassen, soweit e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zur Steuerpflicht von Werbungskostenersatz

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der ArbG-Ersatz von Aufwendungen, die für den ArbN Werbungskosten sind, gehört grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Ausnahmen gelten nur, soweit dies gesetzlich besonders zugelassen ist (> R 19.3 Abs 3 Satz 1 LStR; H 3.50 LStH), wie in § 3 Nr 13, 16, 30, 31, 32 und Nr 45 EStG. GlA Schmidt/Krüger, § 19 EStG Rz 67 mwN zur hM. Rz. 11 Stand: EL 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Pauschaler Auslagenersatz

Rz. 17 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Pauschaler Auslagenersatz führt regelmäßig zu stpfl Arbeitslohn (> R 3.50 Abs 2 Satz 1 LStR). Als Ausnahme kann der ArbG Auslagen steuerfrei ersetzen, wenn die pauschal gezahlten Beträge auf Umständen beruhen, die nicht vom Ermessen des ArbN abhängen, die zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist und es sich um kleine Beträge handelt,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pauschbetrag bei Einnahmen gemäß § 22 Nr 1, 1a und 5 EStG (§ 9a S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Tatbestände aus dem vorherigen § 22 Nr 1a, 1b und 1c EStG sind – ohne materielle Änderung – im neuen § 22 Nr 1a EStG zusammengefasst worden. Als Folge davon ist zeitgleich ab 01.01.2015 in § 9a S 1 Nr 3 EStG die Bezugnahme auf § 22 Nr 1b und 1c EStG gestrichen worden (s Rn 1). Die Empfänger von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr 1 EStG), von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Pauschbetrag für Versorgungsempfänger (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der bis Ende 2004 geltenden Rechtslage erhielten auch die Bezieher von Beamten- und Werkspensionen den vollen ArbN-Pauschbetrag in Höhe von damals 920 EUR, obschon ihnen typischerweise keine WK entstehen. Mit dem AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) entfiel diese Vergünstigung folgerichtig. Der genannte Personenkreis erhält ab de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pauschbetrag bei Einnahmen aus KapVerm (§ 9a S 1 Nr 2 EStG aF)

Rn. 12a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 9a S 1 Nr 2 EStG aF wurde durch Art 1 Nr 13 des UnternehmensteuerreformG vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) gestrichen (s Rn 1) und der vormalige (also bis dahin noch geltende) WK-Pauschbetrag in den ab 2009 geltenden "Sparer-Pauschbetrag" gemäß § 20 Abs 9 EStG integriert, der 801 EUR (ab VZ 2023 1 000 EUR) bzw 1 602 EUR (ab VZ 2023 2 000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten

Schrifttum: Wenzel, Ist der Sparer-Pauschbetrag verfassungswidrig?, DStR 2009, 1182; Seifert, Anhebung des ArbN-Pauschbetrags und Folgen für die Lohnabrechnungen, GStB 2011, 79; Hechtner, Die politische Dezember-Lösung beim ArbN-Pauschbetrag, FR 2011, 272; Bauhaus, Progressionsvorbehalt bei Elterngeld: Abzug des ArbN Pauschbetrages, EFG 2012, 1158; Dürr, Progressionsvorbehalt und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonstige Pauschbeträge und Pauschsätze für WK

A. Allgemeines Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ArbN-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG) Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pauschalen für alle Erwerbsgruppen

Rn. 40 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die EStR und LStR sowie Erlasse und Verfügungen enthalten bzw enthielten (dazu s Rn 41) zahlreiche WK-Pauschbeträge für alle Erwerbsgruppen, so zB für Reisekosten (nebst Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, R 9.4ff LStR 2023 mit H 9.4ff LStH 2023), doppelte Haushaltsführung (R 9.11 LStR 2023 mit H 9.11 LStH 2023), Umzugskosten (R 9.9 L...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.14 Home-Office-Pauschale

Tz. 38 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Selbständige und Arbeitnehmer, die im Home Office arbeiten und dort nicht über ein steuerliches Arbeitszimmer verfügen, bzw. dieses steuerlich nicht geltend machen, können in den Jahren 2020 bis 2022 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Home Office arbeiten, 5 EUR als Werbungskosten/Betriebsausgaben, jedoch max. 600 EUR abzieh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Norm stellt für bestimmte Einkunftsbereiche die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung auf, dass WK iSd § 9 EStG in einer bestimmten Mindesthöhe angefallen sind (Fissenewert in H/H/R, § 9a EStG Rz 5 (August 2023): "gesetzlich normierter Rechtsanspruch auf Gewährung der WK-Pauschbeträge"). Gegenüber § 9 EStG ist die Norm lex specialis. Bei e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Pauschalen für bestimmte Arten von WK

Rn. 43 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für Kontoführungsgebühren (etwa des ArbN oder Vermieters) wird eine Jahrespauschale von 16 EUR (früher 30 DM) gewährt (FinMin NRW vom 24.01.1985, StEK § 9 Nr 353; s auch FG Brandenburg EFG 2003, 1079; FG Sachsen vom 25.07.2012, 8 K 2495/07 und FG Mchn vom 12.02.2014, 8 K 870/11). Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten und eine anschließende A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung und Zweck

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Vorschrift wurde 1955 in das Gesetz aufgenommen (zuvor § 14 EStDV aF); die 1975 geänderte Fassung galt bis 1989; die durch das SteuerreformG 1990 geänderte Fassung gilt ab 1990. Die Höhe der Pauschalen ist wiederholt geändert worden; mit Wirkung ab 1990 wurde insb die WK-Pauschale für ArbN zum ArbN-Pauschbetrag gemäß Nr 1 umgestaltet und v...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Können die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs neben der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden?

Die Homeoffice Pauschale kann nur für diejenigen Tage angesetzt werden, an denen der Steuerpflichtige ausschließlich im Homeoffice tätig geworden ist. Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Betätigungsstätte kommt ein Abzug von Fahrtaufwendungen (in Form der Entfernungspauschale oder Reisekosten) für diese Tage grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind die Aufwendungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Pauschale nach Abs 1 S 1 u 2.

Rn 4 Dem berufsmäßigen Verfahrensbeistand steht gem Abs. 1 S 1 für die Tätigkeit im Rahmen des originären Aufgabenkreises iSv Abs 1 eine Pauschale in Höhe von 350 EUR zu; ist er zusätzlich für die erweiterten Aufgaben nach Abs 2 bestellt worden, beträgt die Pauschale gem Abs 1 S 2 550 EUR. Die Regelung in Abs 1 ist in dem Sinne abschließend, dass die Tätigkeit des Verfahrens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Pauschbeträge in § 9a EStG gelten bei den dort genannten Einkünften für unbeschränkt StPfl; diese Beträge sind nicht zu kürzen, wenn die unbeschränkt StPfl nur während eines Teils des Kj bestanden hat (hM, R 9a EStR 2012). Seit dem VZ 2009 gelten die Pauschbeträge auch für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3–5 EStG; vgl H 9a EStH 2022 und FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wenzel, Ist der Sparer-Pauschbetrag verfassungswidrig?, DStR 2009, 1182; Seifert, Anhebung des ArbN-Pauschbetrags und Folgen für die Lohnabrechnungen, GStB 2011, 79; Hechtner, Die politische Dezember-Lösung beim ArbN-Pauschbetrag, FR 2011, 272; Bauhaus, Progressionsvorbehalt bei Elterngeld: Abzug des ArbN Pauschbetrages, EFG 2012, 1158; Dürr, Progressionsvorbehalt und ArbN-Pausc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Pauschale Bewertung der Außenanlagen

Rz. 76 [Autor/Stand] Laut Finanzverwaltung ist es auch zulässig, bei der Bewertung der Außenanlagen von Geschäftsgrundstücken von detaillierten Ermittlungen abzusehen.[2] In diesem Fall wird der Wert der Außenanlage pauschal mit 2 bis 8 % des Gebäudewerts angesetzt. Rz. 77 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen ein Gebäudesachwert wegen nachhaltiger Nutzung für Reklamezwecke n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Abs 2 S 2).

Rn 5 Erfasst werden Post-, Fernsprech- Telefax- und Telegrafengebühren. Statt qualifizierter Glaubhaftmachung iSv § 294 I genügt diesbzgl die Versicherung des Rechtsanwalts, dass sie entstanden sind, Abs 2 S 2 (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 15). Nicht ausreichend ist eine Erklärung durch die Partei. Die schlichte Unterzeichnung der Kostenberechnung durch den Rechtsanwalt enthält k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit von § 9a EStG

Rn. 6a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 An der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der typisierenden Norm bestehen keine Zweifel. Eine solche (realitätsgerechte – s BVerfG BStBl II 2000, 162 zu Arbeitszimmer) Typisierung ist zulässig, wenn sie widerlegbar ist (BVerfG BStBl II 1997, 518 zur Aufhebung von ArbN- und Weihnachtsfreibetrag). Den StPfl ist nach § 9a S 1 EStG der Nachwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinderbetreuungskosten (Rechtslage bis VZ 2011)

Rn. 11a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Kinderbetreuungskosten, die wie WK abgezogen werden, waren bis zum VZ 2011 neben dem ArbN-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Ab dem VZ 2012 wurde § 9c EStG aF aufgehoben; Kinderbetreuungskosten sind seitdem einheitlich nur noch als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG nF abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. WK für bestimmte Berufsgruppen

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die in den LStR geregelten Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen konnten letztmalig für den VZ 1999 in Anspruch genommen werden. Mit den LStR 2000 wurden die Pauschalen ersatzlos gestrichen. Die betroffenen Berufsgruppen müssen ab dem Jahr 2000 die entsprechenden WK vollständig nachweisen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten (zusä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelfälle

1. Pauschalen für alle Erwerbsgruppen Rn. 40 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die EStR und LStR sowie Erlasse und Verfügungen enthalten bzw enthielten (dazu s Rn 41) zahlreiche WK-Pauschbeträge für alle Erwerbsgruppen, so zB für Reisekosten (nebst Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, R 9.4ff LStR 2023 mit H 9.4ff LStH 2023), doppelte Haushaltsführung (R 9.11 LStR 2023 mit H ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge bei zeitanteiliger Kürzung (§ 33a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 381 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person (§ 33a Abs 1 EStG) EStG), die auf die Kalendermonate entfallen, in denen die in Abs 1–2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, sind nicht auf die nach § 33a Abs 3 S 1 EStG verminderten Höchstbeträge anzurechnen. Einkünfte und Bezüge entfallen auf die Kürzungsmonate, denen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 553,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. WK bei Heimarbeitern

Rn. 42 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei Heimarbeitern iSd Heimarbeitsgesetzes (HAG) können nach R 9.13 Abs 1 LStR 2023 Aufwendungen, die unmittelbar durch ihre Heimarbeit veranlasst sind – zB Miete, Aufwendungen für Heizung und Beleuchtung der Arbeitsräume – als WK anerkannt werden, soweit sie die Heimarbeitszuschläge nach R 9.13 Abs 2 LStR 2023 übersteigen. Lohnzuschläge, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kapitalertragsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 5 SolZG)

Rn. 13 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ist nach §§ 43ff EStG KapSt zu erheben, bemisst sich der SolZ gem § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG nach der ab dem 01.01.1998 zu erhebenden KapSt. Die Höhe der KapSt berechnet sich nach § 43a EStG. Lediglich auf die Einkünfte, die an EU-Muttergesellschaften unter den Voraussetzungen des § 43b EStG fließen, wird nach § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG kein SolZ erhoben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berücksichtigung von Werbungskosten

Tz. 35 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Arbeitnehmer kann Aufwendungen, die mit dem pauschal besteuerten Arbeitslohn zusammenhängen, nicht als Werbungskosten abziehen (s. R 40a.1 Abs. 1 Satz 5 LStR, Anhang 8a). Der zu pauschalierende Arbeitslohn ist auch nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (s. § 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, Anhang 10) zu kürzen, auch nicht anteilig.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 Kann ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn ich normalerweise einen Büroarbeitsplatz im Betrieb habe, nun aber coronabedingt zuhause arbeiten muss?

Grundsätzlich sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht abziehbar. Der Abzug ist aber zulässig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (dann voller Abzug der Aufwendungen) oder für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (dann Abzug bis zu 1....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Das AG hat im Hauptverhandlungstermin am 15.8.2022 den Einspruch des Betroffenen gegen einen gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erlassenen Bußgeldbescheid verworfen, weil der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung ohne Entschuldigung ferngeblieben sei, obwohl eine Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nicht vorge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entstehen des Vergütungsanspruchs.

Rn 12 Der volle Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes entsteht bereits in dem Moment, in dem dieser (nach seiner Bestellung) mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat. Dafür genügt, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, zB durch Einsichtnahme in die Gerichtsakten, Anlage eines eigenen Vorgangs und Vorbereitung von Schriftverkehr, Ko...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Verwendungseigenverbrauch

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist beim Verwendungseigenverbrauch (§ 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1 UStG) eine Bemessungsgrundlage nach den bei Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben zu finden, soweit diese Kosten ganz oder teilweise zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich sind die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr