Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschbetrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Zum Anwendungsbereich s Vor § 557 Rn 3. § 560 gilt mithin insgesamt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum (s.a. BGH ZMR 14, 530 Rz 24). Nach § 549 II und III gilt er allerdings nicht für die dort genannten Mietverhältnisse. Ferner gilt § 560 nicht für preisgebundenen Wohnraum. Inklusivmieten können wegen gestiegener Betriebskosten im Anwendungsbereich des § 560 nicht g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Bedingungsfeindlichkeit und Bestimmtheit des Auftrags.

Rn 7 Als Verfahrenshandlung hat der Vollstreckungsauftrag unbedingt zu sein und muss inhaltlich eine hinreichende Bestimmtheit aufweisen. Eine Ausnahme vom Erfordernis der Unbedingtheit des Vollstreckungsauftrags ist die alternative Staffelung eines vorrangigen Pfändungs- und nachrangigen Verhaftungsauftrags (s Rn 5). Für jeden Vollstreckungstitel muss dem GV grds ein neuer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mehrbedarfe (§ 115 I 3 Nr 4).

Rn 28 Als zusätzliche Mehrbedarfe neu ins Gesetz aufgenommen worden sind die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke und Behinderte. Der BGH hatte entschieden, dass diese Mehrbedarfe nicht pauschal, sondern nur auf besonderen Nachweis im Rahmen des bisherigen Auffangtatbestandes im § 115 Abs 1 S 3 Nr 4, jn Abzug gebracht werden können (BGH FamRZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäftsraummietverhältnisse.

Rn 21 Die Vorschriften über die Erhöhung und Herabsetzung einer Betriebskostenpauschale sind auf die Geschäftsraummiete nicht analog anzuwenden (Schmid GE 01, 1028). Hier besteht grds Vertragsfreiheit (Ddorf NZM 16, 821 Rz 8). Erhöhungsvereinbarungen sind also zulässig und für eine Erhöhung auch notwendig (Schmid GuT 10, 324, 325). Das in § 560 vorgesehene Verfahren kann (Dd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zahlungsverpflichtung.

Rn 3 Die Pacht kann wie Miete als bestimmter Betrag geschuldet sein oder als Bruchteil des Umsatzes (BGH NJW-RR 98, 803 = WuM 99, 161 [BGH 22.10.1997 - XII ZR 142/95]) oder Ertrages des Pächters. Eine unwirksame Betriebskostenvorauszahlung kann auszulegen sein als Pauschale (Ddorf GuT 02, 136 = NZM 02, 526). Bei Gaststättenpacht geht stillschweigend die Verkehrssicherungspfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadenspauschalierung.

Rn 4 Bei voraussehbaren Schwierigkeiten des Schadensnachweises wird oft vorsorglich die Zahlung einer bestimmten Summe als Pauschale vereinbart. Hierfür ist kennzeichnend, dass die Parteien sich an einer möglichst realistischen Schätzung des wirklich zu erwartenden Schadens orientieren (vgl § 309 Nr 5). Hier wird also nur der Schadensnachweis erleichtert und nicht unmittelba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang und Höhe.

Rn 3 Zu den einzelnen Positionen s Rn 1, § 8 I JVEG. Das Honorar wird idR nach dem Zeitaufwand (zur Bestimmung BGH NJW-RR 87, 1470 [BGH 04.06.1987 - X ZR 27/86]; GRUR 07, 264) mit einem bestimmten Stundensatz bemessen (zB LSG Schlesw MedR 10, 522 [LSG Baden-Württemberg 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09]). Der Stundensatz richtet sich gem § 9 I JVEG nach Honorargruppen, die in Anl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erteilung eines Ausdrucks für den Schuldner (S 3).

Rn 15 Da die Daten beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden (Abs 6, § 802k), muss der Schuldner feststellen können, welche Daten über ihn hinterlegt werden. Es ist ihm deshalb auf Antrag ein Ausdruck zu erteilen, was allerdings nicht sofort vor Ort erfolgen muss, so dass der Ausdruck dem Schuldner auch später übersandt werden kann (BTDrs 16/10069, 27). Ein Antr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustellung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers, § 132 I.

Rn 2 Stets hat der Erklärende das Recht, die Zustellung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zu wählen. Ein Anwalt kann bei einer befürchteten Zugangsvereitelung dazu verpflichtet sein (Nürnbg NJW-RR 91, 414). Die Zustellung ggü einem nicht voll Geschäftsfähigen ist an den gesetzlichen Vertreter zu richten (§ 131 Rn 3 ff). Eine Zustellung im Parteiauftrag ohne Vermitt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fiktion von Steuervorteilen.

Rn 45 Zumutbare sicher erzielbare Steuervorteile sind wie Einkommen zu behandeln (BGH FamRZ 15, 2138 und ständig; vgl auch Perleberg-Kölbel NZFam 15, 904). Steuervorteile sind fiktiv zuzurechnen, soweit aus dem Unterhaltsrechtsverhältnis eine Obliegenheit zu ihrer Geltendmachung besteht (BGH FamRZ 07, 1237; vgl auch Ziffer 10.1 der Leitlinien). Dazu gehört insb die zutreffend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 26 § 556a II 1 ist zum einen anwendbar, wenn Betriebskosten, die nach Verbrauch oder Verursachung erfasst werden (§ 556a I 2), künftig entspr Verbrauch oder Verursachung auch umgelegt werden sollen. § 556a II 1 erlaubt zum anderen einen Eingriff in die Mietstruktur (§ 535 Rn 177). Wie sich aus § 556a II 3 ergibt, kann der Vermieter von einer (Teil-)Inklusivmiete – soweit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt, den säumigen Schuldner zur alsbaldigen Erfüllung anzuhalten und ihm typischerweise aus der Pflichtverletzung entstehende Vorteile abzuschöpfen (BTDrs 14/1246, 5); II soll generalpräventiven Abschreckungscharakter im Rechtsverkehr haben (BGHZ 196, 1). Da die I und II dazu dienen, den objektiven Mindestschaden des Gläubigers zu ersetzen, kommt es ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.8.2 Verzugszinsen

Die Höhe der für den Fall des Zahlungsverzuges zu leistenden Zinsen kann vertraglich vereinbart werden. Wird die Höhe nicht vertraglich bestimmt, gelten die gesetzlichen Verzugszinssätze. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz[19] p. a. Eine Möglichkeit des Nachwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Mieterhöhung gem § 560 BGB.

Rn 12 Der Ausschlusstatbestand betrifft sowohl Erhöhungen von Pauschalen gem § 560 I BGB wie auch die Anpassungen der Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB. Letztere erfolgen nach Betriebskostenabrechnungen. Wenn die Betriebskostenabrechnung strittig ist, dann ist es zugleich auch die Erhöhung der Vorauszahlungen. Auch der Mieter kann die Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB herabset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorliegen eines mieterseitigen Vertragsstrafeversprechens.

Rn 4 Vertragsstrafe ist iSd §§ 339 ff zu verstehen, wonach der Schuldner eine Leistung für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Vertragsstrafeversprechen wurden angenommen für eine Vereinbarung, dass der Mieter sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Zahlung eines Pauschalbetrages verpflichtet (AG Berlin-Charlotte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fälligkeit.

Rn 3 Die Entschädigungspauschale wird jährlich nachträglich gezahlt (III 1), also erstmals ein Jahr nach Bestellung des Vormunds/Betreuers. Der Berechnungszeitraum bemisst sich also nicht nach dem Kalender- oder Rechnungsjahr, sondern bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der förmlichen Bestellung (Staud/Bienwald § 1835a aF Rz 27, Celle FamRZ 02, 1591, BGH FamRZ 18, 40). Vorschus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vorauszahlungen von vornherein unangemessen hoch/Anpassung (§ 560 IV).

Rn 24 Sind Vorauszahlungen von vornherein unangemessen hoch, so ist die Vereinbarung unwirksam, soweit sie die angemessene Höhe überschreitet (BayObLG ZMR 96, 20). Jede Vertragspartei kann gem. § 560 IV nach einer Abrechnung ferner durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen (§ 560 Rn 22 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit (Abs 6).

Rn 10 Abs VI begrenzt die Abdingbarkeit von § 288, soweit Entgeltansprüche gegen Nicht-Verbraucher (Abs VI 4) betroffen sind. Ein Ausschluss von Verzugszinsen ist gänzlich unwirksam, Abs VI 1. Unwirksam sind ferner für den Gläubiger grob unbillige Beschränkungen von Verzugszinsen, Abs VI 2. Der Anspruch auf die Pauschale sowie den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 126 § 556 III 5, 6 sind vGw anwendbar, wenn der Mieter Vorauszahlungen schuldet und der Vermieter diese abzurechnen hat. VGw anwendbar ist er auf materielle Fehler (Rn 63 ff), also ua auf: Höhe der angefallenen Kosten; Höhe der Vorauszahlungen (BGH NJW 16, 2254 [BVerfG 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13] Rz 18; WuM 12, 98 Rz 3); Verletzung des Gebots der Wirtschaftlichkeit (LG Berli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlschuld.

Rn 2 Eine Wahlschuld liegt vor, wenn mehrere verschiedene Einzelleistungen in der Weise geschuldet werden, dass nach der Wahl nur eine von ihnen zu erbringen ist (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 1). Die Wahlschuld kann also auf die eine oder andere Art erfüllt werden (Alternativobligation), die Verbindlichkeit ist auf die eine oder andere Leistung gerichtet, von denen aber nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gleichwertiger Ausgleich (Abs 2 S 1 Hs 2).

Rn 5 Da § 478 nur eine Zielvorgabe darstellt und nicht in jedem Einzelfall den seitengleichen Regress gewährleisten will, liegt ein gleichwertiger Ausgleich vor, wenn im Durchschnitt aller Regressfälle der Hersteller den Händlern im Vergleich zu den gesetzlichen Ansprüchen angemessene Leistungen gewährt. Es ist dann nicht entscheidend, ob im Einzelfall der Händler weniger al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10.000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erhöhungsbetrag.

Rn 8 Erhöhungsbetrag ist die Differenz zwischen den Betriebskosten zum Vergleichszeitpunkt (Rn 5) und zum Zeitpunkt der Abgabe der Erhöhungserklärung (AG Waiblingen WuM 88, 129). Bei einer zu niedrig angesetzten Pauschale kann also nicht auf den vollen an sich umlegungsfähigen Betrag erhöht werden. Der Vorteil eines zu geringen Ansatzes bleibt dem Mieter erhalten, führt aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Betriebskostenpauschale; Erhöhungsvereinbarung.

Rn 4 Die Betriebskostenpauschale kann nur erhöht werden, wenn eine Betriebskostenpauschale (§ 556 Rn 13 ff) vereinbart und ferner eine Erhöhungsvereinbarung getroffen wurde. ›Erhöhungsvereinbarung‹ idS ist die Vereinbarung, dass der Vermieter berechtigt ist, eine Erhöhung der Betriebskosten auf den Mieter abzuwälzen. Ist die Erhöhungsmöglichkeit nur für bestimmte Betriebskos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand (s Rn 6), bei Gebäuden in einem förmlich festgelegt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Es ist kein förmlicher Antrag erforderlich (Köln NJW-RR 86, 1124, 1125 [OLG Köln 04.06.1986 - 2 W 77/86]). Die Einsicht wird dem Berechtigten im Gericht, idR in der Geschäftsstelle (BGH NJW 61, 559 [BGH 12.12.1960 - III ZR 191/59]), zu deren Geschäftszeiten gewährt. Der Vorsitzende kann den Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen näher bestimmen. Erkennt der Berechtigte, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Arbeitnehmer.

Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduzieren (Saarbr FuR 08...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Pauschalvertrag.

Rn 9 Die soeben erläuterten Abrechnungsgrundsätze gelten im Ausgangspunkt auch für den Pauschalpreisvertrag. Maßgebend sind die vertraglichen Preise, die tätigkeitsbezogen auf die erbrachten Leistungen umgelegt werden müssen. Die Höhe der Vergütung ist also nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtlei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 21 Neben der Einholung von Drittauskünften ist auch möglich, ein vorhandenes Vermögensverzeichnis zu vervollständigen. Insb wird die Möglichkeit zur Einholung von Drittauskünften nicht durch ein dem Gläubiger offenstehendes Nachbesserungsverfahren verdrängt (Hergenröder DGVZ 22, 181, 188). Bei Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnisses steht die Einholung von Fremdauskünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aufzeichnungspflichten

Rn. 35a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 4 Abs 2 Nr 8 S 2 LStDV genügt es, wenn getrennt für jeden ArbN die persönlichen Daten und alle pauschalierungsrelevanten Informationen aufgezeichnet werden. Dies sind die Beschäftigungsdauer, Tag der Arbeitslohnzahlung sowie die Höhe des Arbeitslohns. Für die Aushilfskräfte in der LuF wird explizit gefordert, dass auch die Art der Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 17 Verstoß +, nein –: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages (+BGH NJW 96, 455 [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95]); Abrechnungsklausel in Prepaid-Mobilfunkvertrag (–BGH MDR 14, 1432 [BGH 09.10.2014 - III ZR 33/14]); Klausel in Anleihebedingungen zur Beschlussfassung über ›Rechte und Pflichten‹ der Anleger (+BGH NJW 20, 986); Befristung der Gültigkeit ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geschlossene individualisierte Darstellung.

Rn 5 In allen Punkten sind konkrete, individualisierte (fallbezogene) – mithin einer Beweisaufnahme zugängliche – Angaben erforderlich (BGH MDR 22, 1363 Rz 14). Pauschale (allgemeine) Angaben wie ›Krankheit‹ genügen nicht, denn nicht jede Krankheit ist ein der Fristeinhaltung entgegenstehendes Hindernis; es muss also Art und Dauer der Erkrankung mitgeteilt werden (BVerfG NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 27 Für den Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens müssen nach § 280 II die zusätzlichen Voraussetzungen des Verzugs nach § 286 gegeben sein. Anschaulicher lässt sich insoweit vom Schadensersatz statt der Rechtzeitigkeit der Leistung sprechen. Nach dem Tatbestandsaufbau kann für die nähere Bestimmung dieses Begriffs und damit die Schadensqualifikation nicht § 286 aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturenpflicht.

Rn 5 Obwohl der BGH (ZMR 05, 105 = NZM 04, 734) eine Verkehrssitte (krit Emmerich JuS 06, 933) insoweit bejaht, bedarf es dennoch einer wirksamen Überbürdung der Schönheitsreparaturenpflicht im Mietvertrag zulasten des Mieters. Ist die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig, so hält die Formularklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 I S 1, II Nr. 1 ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur, Mängel der Unterwerfungserklärung.

Rn 53 Die Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr 5 ist eine einseitige Willenserklärung, die auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtet ist und nur prozessualen Grundsätzen untersteht (RGZ 146, 308, 312; BGHZ 139, 387, 390; NJW-RR 07, 749, 750). Sie stellt keine für den Gläubiger empfangsbedürftige Willenserklärung dar (BGH NJW-RR 07, 749, 750 [BGH 17.01...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. 2Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerklasse IV (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl IV gehören verheiratete ArbN, wenn beide Ehegatten (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23) unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (zur Frage des Dauernd-getrennt-Lebens s Rn 24) und (mindestens) einer von ihnen Arbeitslohn bezieht. Für die Einreihung in StKl IV ist seit dem S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 12 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum (anders bei gewerblichem Mietvertrag: Köln ZMR 23, 32, Brandbg ZMR 06, 854) darf die Höhe der Sicherheit den Betrag von drei Monatsmieten – ohne Betriebskostenanteil, wenn als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet – im Zeitpunkt der Kautionsabrede nicht übersteigen (§ 551 I 1; Celle ZMR 11, 379; LG Berlin ZMR 14, 790). Erhöht wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Sonderregelungen für Arbeitnehmer

Rz. 62 Abweichend von den dargestellten Besonderheiten und Einschränkungen für beschr. Stpfl. gelten für beschr. stpfl. Arbeitnehmer, soweit sie Einkünfte aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG beziehen, nach § 50 Abs. 1 S. 5 und 6 EStG einige Besonderheiten. Grundgedanke der Sonderregelungen ist, dass bei Arbeitnehmern auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht persönliche Aspekte und da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigun...mehr