Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 4. Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Dashcam-Aufzeichnungen in gerichtliche Verfahren zulässig eingeführt und verwertet werden dürfen, wird derzeit in Rspr. und Lit. diskutiert (vgl. z.B. Bachmeier DAR 2014, 15 f.; Balzer/Nugel NJW 2014, 1622 f.; Brenner DAR 2014, 619, 624 f.; Klann DAR 2014, 451 f.; Nugel VRR 2/2015, 4 und aus dem Bereich der Zivil- und Verwaltungsgeri...mehr

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ZAP 21/2016, Rechtsprechung... / 5. Beweisführung durch Aufzeichnungen sog. DashCams (§ 6b BDSG)

Die in den früheren Berichten im Zivilrecht verortete Frage der Verwertbarkeit der Aufzeichnungen sog. DashCams hat nun das Strafrecht erreicht, wenngleich es weiterhin auch zivilrechtliche Entscheidungen gibt (näher Nugel zfs 2016, 428; Kaiser NJW 2016, 2790): Von einem Unfallgeschädigten mit einer DashCam gefertigte Aufnahmen vom Unfallgeschehen können grundsätzlich als Be...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / 3. Einzelne Ansprüche und Rechte

Dementsprechend wird der Erbe Eigentümer der Hardware des Erblassers, einschließlich der Speichermedien und der auf den Speichermedien des Erblassers gespeicherten Inhalte. Der Erbe tritt auch als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers als Vertragspartei in die Verträge ein, die der Erblasser geschlossen hat, etwa über Telekommunikationsleistungen, Internetdienstleistungen, D...mehr

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ZAP 8/2015, Auskunftsanspruch mit Folgewirkungen

Es sei "wenig überraschend gekommen", dennoch führe es "zu einer nicht haltbaren rechtlichen Lage", kommentierte die Ärzte-Zeitung das Urteil des BGH vom 28.1.2015 (XII ZR 201/13) schon kurz nach dessen Bekanntwerden. In dieser Grundsatzentscheidung hatten die Karlsruher Richter den durch eine homologe Insemination gezeugten Kindern einen auf die Grundsätze von Treu und Glau...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / a) Zulässiger Inhalt der Verständigung

Der BGH-Beschluss vom 12.7.2016 (1 StR 136/16, StRR 11/2016, S. 8 = StraFo 2016, 472), befasst sich noch einmal mit dem zulässigen Inhalt einer Verständigung. Der Angeklagte hatte in der Revision einen Verstoß gegen § 257c StPO unter dem Gesichtspunkt eines "unzulässigen Gesamtpakets" gerügt. Die dafür abgegebene Begründung: Der in der Hauptverhandlung unterbreitete Verständ...mehr

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ZAP 1/2016, Selbstbegünstig... / II Entscheidung

In mittelbarer Täterschaft begangene falscher Verdächtigung Der Angeklagte Ka sei zu Recht wegen in mittelbarer Täterschaft begangener falscher Verdächtigung gem. §§ 164 Abs. 2, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB verurteilt worden. Dem Angeklagten Ka seien die unmittelbaren Tathandlungen des Kr nach den Grundsätzen über die mittelbare Täterschaft zuzurechnen. Entscheidend komme es darauf ...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / VIII. Ausschluss des Umgangsrechts

Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB). Im Hinblick auf die Bedeutung des elterlichen Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist eine Versagung des Umgangs nur dann zulässig, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam beg...mehr

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ZAP 4/2016, Digitaler Nachlass: Vererbbarkeit des Zugangs zu sozialen Netzwerken

(LG Berlin, Urt. v. 17.12.2016 – 20 O 172/15) • Der Erbe, der zugleich Sorgeberechtigter eines 15-jährigen Kindes war, ist berechtigt, den Zugang zu dessen Netzwerk-Account zu fordern. Weder Vorschriften des Datenschutzes noch Persönlichkeitsrechte Dritter stehen dem entgegen. Hinweis: Geklagt hatte eine Mutter auf Einräumung des Nutzungsrechts an dem Facebook-Konto ihrer To...mehr

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ZAP 15/2016, Bundesjustizministerium will Urteilsverkündungen live aus dem Gerichtssaal

Ende Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte“ vorgelegt. Bis zum 8.7.2016 sollte die Stellungnahme der Beteiligten erfolgen. Ein Grund für die gerade einmal vier bis fünf Woc...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 1. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten, sofern sich dies aus einer maßgeblich durch das Prinzip von Treu und Glauben geprägten ergänzenden Auslegung des Beratervertrags ergibt (BGH ZAP EN-Nr. 244/2016 = WM 2016, 1562 Rn 26; ZAP EN-Nr. 715/2016 = NJW 2016, 3432 Rn 17; D. Fischer, in: Handbuch der Anwaltshaftung, § 10 Rn...mehr

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ZAP 9/2015, Anwaltsmagazin / Mehr Schutz bei Verträgen im Internet

Verbraucher sollen wirksamer vor Verträgen im Internet geschützt werden, die darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Regierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung ...mehr

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ZAP 11/2015, Unterlassungsanspruch: Vorwurf der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

(OLG Koblenz, Beschl. v. 13.1.2015 – 3 U 905/14) • Der – unwahre – Vorwurf, ein RA habe eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und eine Ehrverletzung dar und berührt ihn auch in seinem beruflichen Ansehen als RA. Der Vorwurf ist geeignet, sein Ansehen als Organ der Rechtspflege in erheblicher Wei...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 1 Anwälte fordern eigenen Datenschutzbeauftragten

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert einen eigenen Datenschutzbeauftragten für die deutsche Anwaltschaft. Ein solcher sei der von der Politik mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehenen Aufsicht durch staatliche Datenschutzkontrolleure vorzuziehen, erläuterte BRAK-Präsident Schäfer die Forderung seiner Kammer auf deren 152. Hauptversammlung Anfang Mai i...mehr

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ZAP 2/2017, Personalakte: Recht zur höchstpersönlichen Einsichtnahme

(BAG, Urt. v. 12.7.2016 – 9 AZR 791/14) • Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), das als Teil des Persönlichkeitsrechts jedem Grundrechtsinhaber die eigene Entscheidungsbefugnis über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zuerkennt, im Sinne objektiver Normgebung auch auf die Anwendung und Auslegung privatre...mehr

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ZAP 21/2015, Akteneinsicht: Kein Einsichtsrecht in Protokolle des Vorstands einer Anwaltskammer

(AGH NRW, Urt. v. 29.5.2015 – 1 AGH 14/15) • Der AGH stellt klar, dass einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer kein Einsichtsrecht in Protokolle der Kammer zusteht, das über das Einsichtsrecht in Beschlüsse hinausgeht, mit denen er in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt sein könnte. Einem solchen Einsichtsrecht steht § 76 BRAO entgegen. So schreibt das Gericht:...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtsprechungs... / 7. Beweisführung durch Aufzeichnungen sog. Dashcams (§ 6b BDSG)

In der letzten Übersicht wurde hier bereits über die Verwertbarkeit der Videoaufzeichnung eines Unfallgeschehens durch sog. Dashcams berichtet. Das AG München hatte die Verwertbarkeit angenommen (NZV 2014, 276 = zfs 2014, 149; ebenso jetzt AG Düsseldorf VRR 2/2015, 11 [Nugel] auch bei Widerspruch des Unfallgegners; Greger NZV 2015, 114), eine andere Abteilung dieses Gerichts...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Empfehlungen des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages

Die Experten des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages, der vom 27. bis 29. Januar in Goslar stattfand, haben eine Reihe von Empfehlungen an Gesetzgebung und Justiz formuliert. Dazu zählt u.a., dass Alkoholsünder bei der ersten Auffälligkeit künftig einheitlich schon ab einem Promillewert von 1,1 die MPU absolvieren müssen, wenn sie ihren Führerschein zurückerhalten wollen. Zur...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Zulassung von Radio- und TV-Übertragungen aus Gerichten

§ 169 S. 2 GVG erklärt Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung für unzulässig. Dies will Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas nun ändern. Ende April hat er den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprac...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / DAV mahnt zur Besonnenheit in der rechtspolitischen Diskussion

In der derzeitigen Diskussion zum Umgang mit Straftaten von Zuwanderern hat der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg die Politik zur Besonnenheit aufgerufen. Es dürfe nicht zu einem "Wettbewerb um die härtesten Gesetzesverschärfungen" kommen. Notwendig sei ein wehrhafter Rechtsstaat, der sich durchsetze und auch verteidige. Dazu gehöre auch, die Persönli...mehr

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ZAP 4/2016, Fristlose Kündigung: Gefälschter Pfandbon

(LAG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2015 – 7 Sa 1078/14) • Erstellt ein Arbeitnehmer einen falschen Pfandbon, um sich unter Verletzung des Vermögens seines Arbeitgebers das Pfandgeld rechtswidrig zuzueignen, kann der mit einer derartigen Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch im Hinblick auf eine fristlose Kündigung besonders gravierend sein, auch wenn es sich nur um einen g...mehr

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ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / 1. Bundesdatenschutz-/Telemediengesetz

Wird den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) u.a. im Hinblick auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zuwider gehandelt, enthält § 43 Abs. 1, 2 BDSG einen Katalog von Bußgeldvorschriften, der Geldbußen i.S.d. § 43 Abs. 3 S. 1 BDSG vorsieht. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den der Täter aus der Ordnungswidri...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / 1. Erbrechtliche Ausgangssituation

Das Erbrecht ordnet eine umfassende Gesamtrechtsnachfolge an; mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes mit allen Aktiva und Passiva auf den Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein, z.B. hinsichtlich des Eigentums an Sachen, der Inhaberschaft an Rechten und als Vertragspartei von Vertragsverhältnissen (MüKo-BG...mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 7. Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 8 EMRK enthält eine nur schwach formulierte Gewährleistung. Er verpflichtet die Vertragsstaaten zur Achtung des Jedermann zustehenden Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies umfasst namentlich die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Gewährleistung eines Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses. Art. 8 EMRK beschreibt damit einen Teilbereich des allg...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche Kündigung – Verwertung eines "Zufallsfundes" bei verdeckter Videoüberwachung

Dem Urteil des BAG v. 22.9.2016 (2 AZR 848/15, ZAP EN-Nr. 101/2017 = NZA 2017, 112 = NJW 2017, 843 m. Anm. Wybitul; s. ferner Reitz NZA 2017, 273 und Fuhlrott/Schröder NZA 2017, 278) lag ein Kündigungsrechtsstreit zugrunde, dessen zentrale Frage es war, ob zu Lasten der Arbeitnehmerin ein "Zufallsfund" verwertet werden konnte, der sich bei einer verdeckten Videoüberwachung e...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Betreuung

a) Lehnt der Betroffene die Befragung und körperliche Untersuchung durch den Sachverständigen ab, kann der persönliche Eindruck des Sachverständigen vom Betroffenen im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen und den Angaben behandelnder Personen eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten über die Notwendigkeit einer Betreuung darstellen. b) Das in einem an...mehr

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Compliance-Management: Bede... / 3.6.1 Ein Beispiel für möglichen Handlungsbedarf

Bußgeld- oder strafbewehrte Themenfelder im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Anti-Diskriminierungsrecht Arbeitnehmerüberlassungsrecht Werk-/Dienstverträge Beschäftigtendatenschutz Schutz von Persönlichkeitsrechten Mitarbeiterüberwachung, -kontrolle Betriebsverfassungsrecht Sozialversicherungs-/Lohnsteuerrecht Scheinselbstständigkeit Reisekosten, Aufwendungsersatz Arbeitsschutz Arb...mehr

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Compliance-Management: Bede... / 3.6.2 Ein Konfliktbeispiel: Compliance-Anforderungen und arbeitsrechtliche Zulässigkeit

Überprüfungen von Mitarbeitern oder Bewerbern, wie sie standardmäßig als Vorsichtsmaßnahme zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten empfohlen werden, sind aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen enge Grenzen gesetzt. Zulässig sind nur Fragen, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung das Unternehmen ein schutzwürdiges Interesse ha...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Nemo-Tenetur-Grundsatz [Rdn 965]

Rdn 966 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 967 1. Die dogmatische Herleitung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes ist fraglich. Jedenfalls genießt er Verfassungsrang, sei es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung, die auf der Menschenwürde beruht (vgl. BVerfGE 38, 105, 113), oder sei es aus dem...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1112]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Erkrankung [Rdn 155]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Ausschreibung [Rdn 105]

Rdn 106 Literaturhinweise: Hilger, Über den "Richtervorbehalt" im Ermittlungsverfahren, JR 1990, 485 ders., Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999), StraFo 2001, 109 Soiné, Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, Krim 2001, 173 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 93, m.w.N. Rdn 107 1. Aufgrund eines HB oder eines Unterbrin...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall

Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhabers.[25] Allerdings ist allgemein anerkannt, dass...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im digitalen Nachlass

Aus der Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz lässt sich daher nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, die Daten eines Erblassers aus sozialen Netzwerken, E-Mail-Postfächern oder sonstigen Online-Accounts seien grundsätzlich nicht vererbbar, bzw. diesbezüglich sei zwischen höchstpersönlichen und beispielsweise rein geschäftlichen Daten zu differenzier...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 3. Persönlichkeitsrechte des Erblassers

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhab...mehr

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Abstammung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB auch ein Verfahren zur isolierten, sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater bereitzustellen (BVerfG, Beschl. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1. § 399 BGB

Der Erbe erwirbt gem. § 1922 Abs. 1 BGB von Todes wegen sämtliche erbfähigen Rechtspositionen des Erblassers, die in den Nachlass fallen. Fehlt es an einem – wirksamen – Ausschluss des Übergangs eines Online-Nutzungsvertrags auf den Erben, so stellt sich die Folgefrage, ob der Universalsukzession andere rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Der Rechtsgedanke des § 399 BGB s...mehr

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zfs 6/2016, zfs 6/2016 / Zulässigkeit der Verwertung von "Dashcam"-Aufnahmen (OLG Stuttgart, Beschl. v. 4.5.2016 – 4 Ss 543/15)

Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart v. 4.5.2016 (Az.: 4 Ss 543/15) darf bei der Verfolgung schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten in einem Bußgeldverfahren ein Video verwertet werden, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer "Dashcam" aufgenommen hat. Bei einer "Dashcam" handelt es sich um eine kleine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe e...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 4

Auf einen Blick Das Prinzip der Universalsukzession gem. § 1922 BGB steht hinsichtlich des Übergangs digitaler Hinterlassenschaften in Konflikt mit datenschutz- und medienrechtlichen Vorschriften. Inwieweit diese Rechtsbereiche der Vererbbarkeit von Online-Verträgen und digitalen Inhalten tatsächlich entgegenstehen, ist weitgehend ungeklärt. § 27 Abs. 1 S. 2 BDSG ist jedenfa...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) BDSG

Der Schutz höchstpersönlicher Daten als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG [2] endet nach hM mit dem Tod der Person,[3] weshalb sowohl das BDSG als auch das TMG mit ihren Schutznormen ausschließlich an natürliche, lebende Personen anknüpfen.[4] Allerdings wird in der Literatur vereinzelt die Auffassung vertre...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1

Der vorangegangene Teil des Aufsatzes (ZErb Heft 5 2016, S. 125 ff) hatte, neben grundlegenden Fragen zum digitalen Nachlass, insbesondere die AGB-rechtlichen Probleme der Vererbbarkeit sog. Online-Verträge zum Gegenstand. Teil 2 des Beitrags geht der Frage nach, inwieweit außerhalb des AGB-Rechts liegende Faktoren den Übergang von digitalen Hinterlassenschaften auf den Erbe...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 4. Zwischenergebnis

Ungeachtet sowohl AGB-rechtlicher als auch datenschutzrechtlicher Fragestellungen ist regelmäßig davon auszugehen, dass dem Erben uneingeschränkter Zugriff auf sämtliche Online-Accounts zu gewähren ist (§ 1922 BGB).[50] Die bisherige Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz kann nur sehr bedingt Antworten hinsichtlich des Übergangs des digitalen Nachlass...mehr

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AGS 6/2016, Klage auf Unter... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG zulässig. Auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht ist der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.7.2007 – VIII ZB 27/07, NJW-RR 2008, 151; Senat, Beschl. v. 12.10.2015 – 8 W 50/15). Die Beschwerde ist indes nicht ...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 2 Aus den Gründen:

" … Rechtlicher Rahmen" Unionsrecht Rom-II-Verordnung Im siebten Erwägungsgrund der Rom-II-Verordnung heißt es: “Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [(ABl ...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / IV. Erste Ergebnisse

Rechtspositionen und Vermögenswerte eines Erblassers, die Resultat seines digitalen Lebens sind, fallen grundsätzlich im Zeitpunkt seines Todes in den Nachlass. Das gilt zunächst ungeachtet der Frage, ob diese höchstpersönlicher Natur, vermögenswert oder nichtvermögenswert sind, oder ob sie einen beruflichen bzw. privaten Inhalt besitzen. § 1922 BGB erfasst regelmäßig sämtli...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. Gesamtrechtsnachfolge und digitaler Nachlass

Der Gesetzgeber hat in den einschlägigen Sondergesetzen des Medien- bzw. Telekommunikationsrechts die Thematik des Todes des Rechteinhabers nicht geregelt.[4] In der Literatur wird daher zumeist auf allgemeinere Rechtsgrundlagen und Regelungen zurückgegriffen, die – da sie dem Schuld- und Erbrecht entstammen – regelmäßig für die alte, nichtdigitale Welt geschaffen worden sin...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 6

Auf einen Blick: Der digitale Nachlass erfährt aus erbrechtlicher Sicht keine Sonderbehandlung. Der Übergang digitaler Hinterlassenschaften eines Erblassers auf seine Erben bestimmt sich nach § 1922 BGB. Das erbrechtliche Prinzip der Universalsukzession steht gleichwohl in einem bisher weitgehend ungeklärten Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen und Bereichen. So s...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr