Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a In § 176 werden in Ergänzung zu § 173 Bestimmungen zur Zahlung der Beiträge für die dort genannten Sozialleistungen getroffen. Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 252 SGB V, § 60 Abs. 1 und 2 SGB XI und § 349 Abs. 3 und 5 SGB III. Vorgängervorschriften von § 176 Abs. 1 und 2 waren § 1385b Abs. 1 RVO und § 112b Abs. 1 AVG.mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.4 Kind im Haushalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Weitere Anspruchsvoraussetzung für den Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist gemäß Abs. 1 Satz 2 1. Alt., dass bei Beginn der Leistungsgewährung im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Insoweit kommt jedes im Haushalt lebende Kind ohne Rücksicht darauf in Betracht, in welcher verwandtschaftlichen oder rechtlichen Beziehung es zum Versiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.4 Bezieher von Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 8 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 346 Abs. 1 SGB III. Die beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises haben 2 Bestandteile: das tatsächliche Arbeitsentgelt und das fiktive Arbeitsentgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Ist-Entgelt und Soll-Entgelt (v...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.4 Dauer

Rz. 86 Das Kinderkrankengeld wegen der Mitaufnahme des Elternteils (Abs. 1a) besteht während einer aus medizinischer Sicht notwendigen Begleitung bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ohne zeitliche Begrenzung. Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres des versicherten Kindes wird gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 von der Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizin...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.10 Blankoverordnung (Abs. 8)

Rz. 44 Der durch das GVWG ebenso wie die Abs. 9 und 10 (vgl. Rz. 3g) mit Wirkung zum 20.7.2021 angefügte Abs. 8 setzt eine der in dem von 3 Bundesministerien getragenen Gemeinschaftsprojekt Konzertierte Aktion Pflege (KAP) vereinbarten Maßnahmen um, eine Aufwertung der Fachkompetenz von Pflegefachpersonen auch dadurch zu erreichen, indem ihnen künftig mehr Befugnisse in der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vorgängervorschrift des § 21 ist § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JWG, der die Pflege und Erziehung von schulpflichtigen Kindern außerhalb der Schule regelte. § 21 wurde durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 sowie das 2. ÄndG von 1995 neu gefasst. Die Kostenregelung in den Sätzen 2 und 3 wurde durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tagese...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.8 Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen (Abs. 1 Nr. 2f)

Rz. 15 Diese Vorschrift ist ebenfalls zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) eingefügt worden (vgl. ausführlich dazu: Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversicherung, rv 01/2015, 12). Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zuge der Einführung des Pf...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.3.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 19 Die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine spezifische Form der Krankenbehandlung i. S. d. § 27 Abs. 1, auf die als Leistung der Krankenversicherung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 nur Versicherte einen Anspruch haben. Dies greift § 39 Abs. 1 Satz 2 auf, der diesen Rechtsanspruch der Versicherten auf stationäre Krankenhausbehandlung nochmals beschreibt. Gemäß § 11 Abs. 3 S...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.3 Höhe

Rz. 85 Das Kinderkrankengeld nach Abs. 1a (für die Zeit der Mitaufnahme) berechnet sich genauso wie das Kinderkrankengeld nach Abs. 1 (Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes; Abs. 2 Satz 3). Näheres zu Berechnung ergibt sich deshalb bei Arbeitnehmern aus der Komm. zu Rz. 45 ff. (Bemessungszeitraum) und Rz. 53 ff. (Berechnung), selbstständig Tätigen aus d...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.7 Ausnahme: Studierende im Praktikum (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 12 Eine Ausnahme bestimmt Abs. 3 Satz 2. Hiernach gilt die Regelung über den Pauschalabzug für geringfügig Beschäftigte nicht für Studierende einer Fachschule oder Hochschule gilt, die ein Praktikum ableisten, das nicht in einer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Eine Änderung zum bisherigen Recht ist nicht eingetreten. Die bisherige Freistellung der...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.10 Aufgaben des Hausärzteverbandes e. V.

Rz. 78 Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. organisiert die Teilnahme der Hausärzte nach Maßgabe des Vertrages; ihm obliegen dabei folgende Aufgaben, die er entweder selbst oder durch die ggf. benannte Stelle bzw. den ggf. gewählten Erfüllungsgehilfen wie HÄVG bzw. das beauftragte Rechenzentrum zu erfüllen hat: Bekanntgabe des Vertrages über die HzV und Erläuterung der Teilna...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.6 Betriebs- und Haushaltshilfe in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Rz. 53 In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist die Leistung Haushaltshilfe genauso geregelt wie bei den anderen Krankenkassen; § 116 Abs. 2 der Satzung der landwirtschaftlichen Krankenkasse verweist nämlich hinsichtlich der Leistung "Haushaltshilfe" auf die Regelungen zu § 24h. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Rz. 6 bis 48 verwiesen. Als Besonderheit gilt jed...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.1 Wehr- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Übergangsgebührnissen, Wehrdienstverhältnis besonderer Art, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2010) und Kindererziehungszeiten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 347 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. d RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 RVO, § 112 Abs. 4 Buchst. d i. V. m. § 2Abs. 1 Nr. 8 und 9 AVG und § 130 Abs. 6 RKG. Die Beiträge der Personen, die aufgr...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.5 Sachleistung oder Kostenerstattung nach Abs. 4

Rz. 33 Zur Erfüllung des Anspruchs kann die Krankenkasse die zur Gewährung häuslicher Krankenpflege benötigten Pflegekräfte selbst anstellen und dem Versicherten zur Verfügung stellen. Die Krankenkasse kann aber auch Krankenpflegepersonen anderer Einrichtungen in Anspruch nehmen. Insoweit schließt sie mit den Trägern dieser Einrichtungen Verträge über die Erbringung und Verg...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.2 Definition: versichertes Kind (einschließlich Altersgrenzen)

Rz. 11 Zu den Kindern i. S. d. § 45 gehören wegen des Verweises in Abs. 1 S. 2 auf § 10 Abs. 4: leibliche Kinder Kennzeichnend hierfür ist die biologische Abstammung. Die Anerkennung als leibliches Kind setzt bei einem unverheirateten Mann voraus, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (vgl. §§ 1594, 1600d BGB). Adoptivkinder Bei den Adoptivkindern ha...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2 Anspruchsdauer/-zeitraum (Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 2a)

Rz. 23 Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, von dem an alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wartetage sind nicht vorgesehen – und zwar auch dann nicht, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil freiwillig mit einem Anspruch auf Krankengeld erst ab der 3. oder 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit krankenversichert ist. Der Anspruch besteht gemäß § 45 Abs. 1 für ei...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II zum 1.1.2017 (vgl. Rz. 3c) hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 27 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die nicht vergütet werden. Dieses wird mit der Erfüllung der aus der familienhaften Bindung erwachsenen sittlichen Verpflichtung begründet, Verwandten und Verschwägerten bei Krankheit Hilfe und Pflege zu leisten (Näheres hi...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.4.2 Leistungsumfang

Rz. 17 Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen umfassen die erforderliche Analyse des Versorgungsbedarfs sowie die Koordinierung der verordneten Leistungen. Die Anleitung und Motivierung dient der Förderung des Krankheitsverständnisses und beinhaltet im Einzelnen: Weiterführende Aufklärung und Beratung zur Förderung des Krankheitsverständnisses und der Krankheitsbewältigung ein...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – anders als bei dem wegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 252 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 348 Abs. 1 SGB III. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge folgt nach § 173 im Grundsatz der Regelung der Beitragstragung. Nach diesem Grundsatz müssen insbesondere die Beiträge für freiwillig Versicherte (§ 171), für Höherversicherte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.1 Personensorgeberechtigte

Rz. 15 Anspruchsinhaber der Hilfe ist nach Abs. 1 ausdrücklich der Personensorgeberechtigte; also der Inhaber der Personensorge über das Kind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.1.2020, 12 E 656/19). Anspruch auf Pflegegeld kann daher auch die Pflegemutter haben, wenn sie im Pflegezeitraum personensorgeberechtigt für das Pflegekind war (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlu...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4.1 Erziehungsgefährdung – erzieherischer Bedarf – Mangellage

Rz. 23 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erziehung setzt daher ein Erziehungsdefizit voraus (zutreffend und i...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.6 Abgeltung der Vergütungszuschläge der Pflegekassen (Abs. 2a)

Rz. 31 Der durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführte Abs. 2a (vgl. Rz. 3e) verpflichtet die Krankenkassen zur Zahlung von 640 Mio. EUR an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zur pauschalen Abgeltung der Vergütungszuschläge, die von den Pflegekassen nach § 8 Abs. 6 SGB XI an die vollstationären Pflegeeinrichtungen gezahlt werden, wenn diese über zus...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.1 Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung

Rz. 14 Sicherungspflege (häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege) nach Abs. 2 setzt nicht voraus, dass Krankenhauspflege geboten ist bzw. vermieden werden kann, wie dies Abs. 1 voraussetzt. Der Begriff der Erforderlichkeit in Abs. 2 ist aus dem systematischen Verständnis der Norm im Sinn einer in hohem Grad bestehenden Zweckmäßigkeit zu interpretieren (BSG, Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.6 Besonderheit: Schwersterkrankte Kinder (Fallgestaltung des Abs. 4)

Rz. 90 Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder" aus dem Jahr 2002 hat der Gesetzgeber den Eltern von schwerstkranken Kindern mit einer nur kurzen Lebenserwartung einen Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne zeitliche Befristung eingeräumt. Es wird gemäß Abs. 4 gezahlt, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, die progredient (fortschreitend...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 170 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 6 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 eingefügt, sein Buchst. c durch Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst worden. Das AFRG v. 23.4.1997 (BGBl. I S. 594) änderte mit Wirkung zum 1.1.1998 Abs. 1 Nr. 1 und fasste Abs. 1 Nr. 2 neu. Eine weitere Änderung erfuhr § 17...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 81 Der Anspruch auf Kinderkrankengeld in den Fallgestaltungen des Abs. 1a ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis des mitaufgenommenen Elternteils und nicht aus der Versicherung des stationär behandelten Kindes. Demnach richtet sich der Anspruch gegen die Krankenkasse des Elternteils und nicht gegen die Krankenkasse des Kindes. Dieses entspricht der Systematik beim K...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.3 Rechtslage ab 1.4.2007 infolge der Änderung durch das GKV-WSG

Rz. 20 Der Gesetzgeber des GKV-WSG nahm dieses Urteil zum Anlass, § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 mit Wirkung zum 1.4.2007 erneut zu ändern. Nunmehr umfasste der Anspruch auf Behandlungspflege auch verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI a. F. zu be...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.5 Versorgung und Unterbringung der Kinder außerhalb des Haushalts

Rz. 45 Bei der Leistung "Haushaltshilfe" handelt es sich in erster Linie um eine Leistung zur Weiterführung des Haushalts. Auf Wunsch der Versicherten kann die Unterbringung der Kinder für die Dauer deren Abwesenheit auch außerhalb des eigenen Haushalts erfolgen. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine auswärtige Unterbringung des Kindes tritt dann an die Stelle des ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

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Mindestlohn / 2 Der Mindestlohn in der Pflege

In Pflegeeinrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege in Deutschland gilt seit August 2010 für Pflegekräfte in der Grundpflege ein Mindestlohn. Der Mindestlohn wurde bzw. wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 11 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verbindlich festgelegt. Der Inhalt der Mindestarbeitsbedingungen wurde d...mehr

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Mindestlohn / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Zunächst werden sämtliche vom betrieblichen Geltungsbereich erfasste Beschäftigte in den Geltungsbereich einbezogen und im Wege eines Negativkatalogs anschließend bestimmte Beschäftigtengruppen wieder vom Geltungsbereich ausgenommen. Aufgrund des Negativkatalogs sind vom Geltungsbereich ausgenommen Beschäftigte in den Bereichen Verwaltung, Haustechnik, Küche, hauswirtschaftliche ...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

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Mindestlohn / 2.4 Arbeitszeitregelungen

2.4.1 Mehrarbeit/Überstunden (§ 3 Abs. 2–6 6. PflegeArbbV) Grundsätzlich ist der Pflegemindestlohn nach § 2 Abs. 1 spätestens am letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war fällig, § 3 Abs. 1 . Im Übrigen, z. B. bei Überstunden, wird das Mindestentgelt spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgekalendermonats fäll...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Mindestlohn / 2.4.1 Mehrarbeit/Überstunden (§ 3 Abs. 2–6 6. PflegeArbbV)

Grundsätzlich ist der Pflegemindestlohn nach § 2 Abs. 1 spätestens am letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war fällig, § 3 Abs. 1 . Im Übrigen, z. B. bei Überstunden, wird das Mindestentgelt spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgekalendermonats fällig. Um den unterschiedlichen flexiblen Arbeitszeitmodellen ...mehr

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Mindestlohn / 2.4.2 Wegezeiten (§ 2 Abs. 4 6. PflegeArbbV )

Der Pflegemindestlohn gilt auch für die branchentypischen Wegezeiten (erforderliche Fahrten zwischen mehreren aufzusuchenden Arbeitsstellen/Patienten/Kunden sowie ggf. zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs).mehr

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Mindestlohn / 2.4.5 Anrechnung von Zulagen, Zuschlägen, Sonderzahlungen

Diesbezüglich gelten die gleichen Grundsätze wie beim Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Insoweit wird auf die Darlegungen unter Punkt 3.9verwiesen.mehr

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Mindestlohn / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.8.2014, in Kraft getreten am 16.8.2014, unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse durch das Mindestlohngesetz geschaffen. Daneben hat er auch bestehende Instrumente zur Festsetzung branchenspezifischer Mindestlöhne – das Arbeitnehmerentsendegesetz, das im Bere...mehr