Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeleistung

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.5 Höhe und Zeitpunkt des Abzugs

Rz. 74 Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR. Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Vz die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kj. der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG). Regelmäßig wiederkehrend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.3 Vertragsinhalte

Rz. 6 Der Regelungsbedarf der Rahmenverträge ergibt sich zunächst aus den gesetzlichen Vorgaben in Abs. 2 und 3. Hierbei ist der in Abs. 2 aufgenommene Regelungskatalog zwar – wie bereits der Wortlaut des Satz 1 aufzeigt ("insbesondere") – nicht abschließend, beschreibt aber für die Vertragsparteien die aus Sicht des Gesetzgebers wegen ihrer besonderen Bedeutung zwingend reg...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.11 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für einige berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung beispielhaft nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Ärzte als Unterrichtende: Der nebenberuflich erteilte Unterricht, den ein Krankenhausarzt an einer dem Krankenhaus angeschlossenen Pflegeschule erteilt, ist auch dann nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt, wenn er ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.2 Begünstigte Tätigkeiten

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich in 3 Gruppen unterteilen, und zwar in die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Gruppe 1: Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.1 Abflussprinzip

Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Veranlagungszeitraum die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kalenderjahr der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Praxis-Beispiel Steuerabzug bei Ratenzahlung A hat im November und Dezember 2024 in seinem Gart...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.10 Steuerfreie Unfallfürsorgeleistungen

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, erhält er von seinem Dienstherrn Heil- und Pflegeleistungen sowie Sachschäden ersetzt[1], evtl. auch einen Ausgleich nach, wenn er in seiner Erwerbsfähigkeit länger als 6 Monate wesentlich beschränkt ist.[2] Diese Unfallfürsorgeleistungen sind nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Gleiches gilt für Unterhaltsbeiträge nach den §§ ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungen anderer Art, insb Pflegeleistungen.

Rn 15 Nach I 2 hat der Abkömmling einen Ausgleichsanspruch, wenn er, nicht aber andere Personen, den pflegebedürftigen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt hat. Unter Pflegeleistungen sind zunächst solche Leistungen zu verstehen, die iRd Begriffs der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI aufgeführt werden, also etwa Hilfe im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, d...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / f) Bewertung von Pflegeleistungen

Rz. 132 In Grundstücksübertragungsverträgen werden immer wieder auch Pflegeleistungen vereinbart, die den unentgeltlichen Teil der Zuwendung u.U. ganz erheblich reduzieren können, weil sie auch bei erbrechtlichen Ansprüchen zu berücksichtigen sind.[394] Nach Auffassung des BGH können beispielsweise übernommene Pflegeverpflichtungen und Pflegeleistungen auch in Form echter Ge...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (4) Pflegeleistungen nach § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 44 Die wohl wichtigste Kategorie im Rahmen des § 2057a BGB ist die der Pflegeleistungen. In der Praxis kommt es gerade in diesem Bereich zu häufigen Streitigkeiten zwischen den Abkömmlingen, wenn der Erblasser z.B. von einem Abkömmling versorgt und gepflegt wurde. Auch hier gilt, dass die Pflegetätigkeit über einen längeren Zeitraum zu erfolgen hat.[55] Ebenfalls gilt au...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Belohnende Schenkung oder Leistungsverknüpfung

Rz. 154 Nicht nur im ländlichen Bereich kommt es relativ häufig vor, dass bereits vor der eigentlichen Zuwendung der Erwerber im Vorgriff auf den späteren Erwerb umfassende Leistungen an den dereinstigen Übergeber erbracht hat, etwa laufende Pflegedienste. Bei der rechtlichen Umsetzung dieser Fälle werden immer wieder Fehler gemacht, wenn es darum geht, wie diese "Vorleistun...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Nachträgliche Umwandlung in ein entgeltliches Rechtsgeschäft

Rz. 156 Ob die nachträgliche Umwandlung eines zunächst als unentgeltlich vereinbarten Rechtsgeschäfts in ein entgeltliches pflichtteilsrechtlich anerkannt wird, wurde in neuerer Zeit eingehend diskutiert, insbesondere wenn es um die nachträgliche Honorierung für früher bereits erbrachte Pflegeleistungen geht. Nach der h.M. wird eine nachträgliche Begründung der Entgeltlichke...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 5. Berechnung des Pflichtteils (Ausgleichungspflichtteil)

Rz. 78 Für die Berechnung des Pflichtteils im Rahmen der Ausgleichungsvorschriften ist wie folgt vorzugehen: Zunächst wird der Ausgleichungsnachlass gebildet. Dies erfolgt durch Abzug der "Erbteile" der nicht an der Ausgleichung beteiligten Personen, wie z.B. des Ehegatten. Der Ehegatte wird mit seinem, ihm "fiktiv" zustehenden gesetzlichen Erbteil abgesondert. Dann werden d...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Gemischte Schenkungen

Rz. 28 Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die Vertragsteile das objektiv bestehende Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung kennen und sich darüber einig sind, dass der Mehrwert unentgeltlich zugewandt sein soll.[79] Dies setzt nicht voraus, dass der objektive Wert der Zuwendung mindestens das Doppelte der Gegenleistung beträgt.[80] Gemischte Schenkungen si...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / Literaturtipps

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Zum Ausschluss der Bereicherung: Kausale, synallagmatische und konditionale Verknüpfung von Leistungen

Rz. 148 Sowohl echte Gegenleistungen, aber auch übernommene Lasten und gemachte Auflagen schließen nach zutreffender Meinung in Höhe ihres Wertes eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers aus (ausführlich siehe § 7 Rdn 28 ff.).[266] Gemischte Schenkungen sind nur hinsichtlich ihres Schenkungsteils ergänzungspflichtig.[267] Gerade im Bereich der vorweggenommenen Er...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Bewertung der Leistungen: Subjektive Äquivalenz

Rz. 158 Aufgrund der Privatautonomie steht es den Beteiligten grundsätzlich frei, den Wert der von ihnen nach ihrem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu bewerten und damit auch das Verhältnis der Entgeltlichkeit zu bestimmen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz; siehe auch § 7 Rdn 30 ff.).[290] Dadurch entsteht ein gewisser Bewertungsspielraum, auch zur Reduzierung von Pflic...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / aa) Allgemeines; Entziehung des Pflichtteils der Kinder

Rz. 40 Lediglich die Verletzung einer gegenüber dem Erblasser bestehenden Unterhaltspflicht kann diesen Tatbestand erfüllen, nicht aber gegenüber dem anderen Elternteil.[122] Rz. 41 Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Unterhaltspflicht" hat sich eng an den unterhaltsrechtlichen Regelungen auszurichten.[123] Dieser Entziehungsgrund setzt bezüglich des Pflichtteils der Abköm...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Gemischte Schenkungen, subjektive Äquivalenz

Rz. 109 Bei gemischten Schenkungen und solchen unter Auflagen ist nur der reine Schenkungsteil für den Pflichtteilsergänzungsanspruch anzusetzen.[346] Dabei steht es zunächst den Vertragsteilen aufgrund der Vertragsfreiheit und des daraus resultierenden Prinzips der subjektiven Äquivalenz frei, Leistung und Gegenleistung zu bewerten (siehe Rdn 30 ff.).[347] Für eine Schätzun...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / hh) Vor der Zuwendung erbrachte Übernehmeraufwendungen – Mitarbeit, Bauleistungen

Rz. 166 In der Praxis findet sich häufig der Fall, dass der Erwerber bereits vor der Zuwendung Eigenleistungen erbrachte, etwa Bauaufwendungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremdem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte ist neben den Verwandten gesetzlicher Erbe und besitzt ein eigenes Erbrecht, ohne in eine bestehende Ordnung einbezogen zu sein. Die Höhe der Beteiligung am Nachlass bestimmt sich nach dem Güterstand (Lange/Kuchinke § 12 I 1). Rn 2 Das Erbrecht des Ehegatten soll seine wirtschaftliche Existenz entspr dem Lebenszuschnitt der Eheleute während der E...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (3) Leistungen "in anderer Weise"

Rz. 43 Gleichgestellt werden der Mitarbeit auch Leistungen in sonstiger Weise, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Mehrung des Erblasservermögens geführt haben. Hierunter fallen insbesondere die Sicherheitsleistungen, wie Bürgschaftsübernahme oder Bestellung einer Grundschuld sowie die Bezahlung von Schulden des Erblassers und die Gewährung von Darlehen.[53] Leistungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält einen weiteren Fall der Ausgleichung, diesmal aber nicht für Leistungen des Erblassers an einzelne Abkömmlinge, sondern ›umgekehrt‹ für Leistungen, die dem Erblasser oder beim wechselseitigen Testament (§ 2269) dem erstverstorbenen Ehepartner (Rn 4) zugutegekommen sind. Die Vorschrift ist subsidiär, eine Ausgleichung entfällt, wenn für die dem Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger.

Rn 8 Der Anspruchsübergang nach § 94 III 1 Nr 2 SGB XII ist bei unbilliger Härte ausgeschlossen. Dies richtet sich nach öffentlichem Recht. Eine an sich unter § 1611 zu subsumierende Fallkonstellation, die jedoch nicht alle Merkmale dieser Norm, wie etwa das Verschulden, erfüllt und deshalb nicht zur Verwirkung des Unterhalts führt, ist grds nicht unter § 94 III SGB XII zu s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 534 BGB – Pflicht- und Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf. Rn 1 Die Vorschrift nimmt Pflicht- und Anstandsschenkungen von der Rückforderung nach § 528 und dem Widerruf nach § 530 aus. IÜ bleibt es bei den Schenkungsregeln der §§ 516–527. Soweit die Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Ein Ehegatte, der für den Unterhalt freiwillig mehr geleistet hat, als es seiner Verpflichtung entsprach, kann die zu viel geleisteten Beträge im Zweifel nicht zurückverlangen (BGH FamRZ 84, 767). Bei freiwilliger Mehrleistung entspricht ein Ersatzverzicht der Lebenserfahrung. Ferner soll die Ausschaltung gegenseitiger Erstattungsansprüche dem Ehefrieden dienen (Hamm Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Höhe der Ausgleichung (Abs 3).

Rn 17 Das Ausgleichsverfahren vollzieht sich in mehreren Schritten: Bei der Betragsermittlung sind neben Dauer und Umfang der Leistungen des Abkömmlings zu berücksichtigen: der tägliche Aufwand für die Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers, die Höhe des geleisteten Geldbetrages, die Dauer der Pflegetätigkeit, wobei als Maßstab die §§ 36 ff SGB XI herangez...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Lebzeitige Aufhebung der Gegenverpflichtung.

Rn 3 Die Aufhebung der Verpflichtung oder ihr Wegfall muss zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Der Rechtsgrund ist gleichgültig. Er kann im Rücktritt (KG FamRZ 05, 1573), Bedingungseintritt (§ 158 II), in Kündigung (Karlsr FamRZ 97, 1180), nachträglicher Unmöglichkeit (§ 275; BGH NJW 11, 274, 276 zur Pflicht zu Pflegeleistungen, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 3 Bei einer Reallast sind wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen. Dies erfordert nicht, dass die Leistungen in Natur aus dem Grundstück gewährt werden müssen. Abgestellt wird nur auf die dingliche Haftung des Grundstücks im Weg der Zwangsvollstreckung. Es genügt, wenn die Reallast den Wert einer Leistung verkörpert, die dem Berechtigten bei Nichtleistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelfälle.

Rn 27 Verlangt bei Zugewinngemeinschaft der überlebende Ehegatte neben dem Pflichtteil den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 II, III), werden Schenkungen des Erblassers zwar bereits bei § 1375 II Nr 1 berücksichtigt, aber auch in voller Höhe bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eingesetzt (MüKo/Lange Rz 11). Bei gemischten Schenkungen (Rn 10) und solch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Die von § 44 I erfassten Anrechte sind – aufgrund ihrer besonderen Struktur – nach der in § 40 II bzw (bei Anrechten im Leistungsstadium) in § 41 II näher bestimmten zeitratierlichen Methode zu bewerten. Die zu erwartende bzw tatsächlich erreichte Versorgung ist dabei das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgungsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anrechnungsvoraussetzungen (Abs 1).

Rn 2 Der Erblasser muss dem Pflichtteilsberechtigten (§ 2303 Rn 1) unmittelbar lebzeitig freigiebig etwas zugewendet, dh ihm unter Minderung des eigenen Vermögens freiwillig einen Vorteil verschafft haben (Ddorf FamRZ 94, 1491; Kobl ZEV 10, 473, 474; Gottwald Rz 4). Der Begriff der Zuwendung ist weiter als der der Schenkung; Bsp: Bezahlung von dessen Schulden, vollzogene Sch...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / cc) Höhe des Ausgleichungsanspruchs

Rz. 46 Für die Bemessung der Höhe des Ausgleichungsanspruchs nach § 2057a BGB sieht § 2057a Abs. 3 BGB eine Billigkeitsbewertung vor. Hierauf gestützt, hat der BGH entschieden, dass für den Ausgleichungsbetrag die Tätigkeiten des Abkömmlings nicht einzeln gerechnet, sondern unter Billigkeitserwägungen geschätzt werden.[59] Rz. 47 Hier liegt es zum einen nahe, einen exakten Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff.

Rn 1 ›Erbvertrag‹ nennt das G teils die vertragsmäßige Verfügung (§§ 2281 ff, 2293 ff), teils das Vertragswerk als solches (§§ 2274 ff, 2298, MüKo/Musielak Vor 2274 Rz 5). Der Erbvertrag hat eine Doppelnatur (Staud/Raff Einl zu §§ 2274 ff Rz 6). Er ist eine Verfügung vTw. Wenigstens ein Vertragspartner muss durch ihn als Erblasser einen Erben einsetzen oder ein Vermächtnis o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr