Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeleistung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.7 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 7 Um Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 71 handelt es sich ferner nur, wenn die angebotenen Pflegeleistungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft erbracht werden. Diese in § 72 Abs. 3 i. V. m. § 71 Abs. 2 Nr. 1 zur Zulassungsvoraussetzung erhobene Regelung gilt auch für Pflegeeinrichtungen von Glaubensgemeinschaften, die aus Gewissensgründen jede...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.4 Mitglieder in stationärer Pflege (Abs. 4)

Rz. 10 Nach Abs. 4 sind auf Antrag Mitglieder, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden und die nachfolgenden Pflegeleistungen bereits erhalten, beitragsfrei, wenn sie keine Familienangehörigen haben, für die eine Versicherung nach § 25 SGB XI besteht: Leistungen nach § 35 Abs. 6 Bundesversorgungsgesetz (BVG) bzw. ab dem 1.1.2024 nach § 74 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.5 Ausschlussregelung des Abs. 4

Rz. 5 Für den stationären Bereich stellt Abs. 4 Nr. 1 und 2 klar, dass stationäre Einrichtungen (Nr. 1) sowie Krankenhäuser (Nr. 2), in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, keine Pflegeeinrichtunge...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografischen Wandel erbrechtlich begegnen – Ausgleichungspflicht gem. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB bei Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser (Teil 2)

1 Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB fristete lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile gewinnt die Vorschrift jedoch infolge des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag[1] die von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägte Ausgleichungsvorschrift und geht anschließend auch auf denkbare Ausg...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / a. Honorierung mittels Erblasserschuld

Als Alternative zu den Ausgleichungsvorschriften wird teilweise vorgeschlagen, die Pflegeleistungen durch eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld (§ 1967 Abs. 2 Alt. 1 BGB) zu honorieren.[14] Eine solche Lösung hätte den Vorteil, dass sich etwaige Pflichtteilsansprüche nicht negativ auf die Interessen der Pflegeperson auswirken würden.[15] Ursache hierfür ...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 3. Schuldrechtliche Lösung

Alternativ zu den erörterten erbrechtlichen Ausgleichsmöglichkeiten wird teilweise auch vorgeschlagen, die familiären Pflegeleistungen allein über das Schuldrecht auszugleichen.[55] Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei das Arbeits- sowie das Bereicherungsrecht genannt, denen es – anders als dem Erbrecht – obliegen würde, beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenlei...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Verhältnis zum Pflichtteilsrecht

Entscheidet man sich für ein Pflegevermächtnis, so müsste auch dessen Verhältnis zum Pflichtteilsrecht geklärt werden. Für die geltende Ausgleichungslösung weist § 2316 Abs. 1 BGB dem Ausgleichungsberechtigten die Hälfte seines Ausgleichungserbteils zu, wenn er nicht als gesetzlicher Erbe berufen ist, aber einen Pflichtteil geltend machen kann. Maßgeblicher Kritikpunkt hiera...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 6

Auf einen Blick Beim erbrechtlichen Ausgleich für innerhalb der Familie erbrachte Pflegeleistungen sollte die bisherige Fixierung auf die Abkömmlinge des Erblassers aufgegeben und stattdessen jeder Person, die sich um den Erblasser gekümmert hat, die Chance auf eine erbrechtliche Begünstigung eingeräumt werden. Da dies einen unlösbaren Konflikt mit den bestehenden Ausgleichu...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / aa. Beschränkung auf Ausgleichung unter den Personen, die’vom Nachlasserhalt betroffen sind

Eine Ausweitung des von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB begünstigten Personenkreises auf die oben genannten Personengruppen könnte u.a. dazu führen, dass Pflegepersonen, die nicht konkret zur gesetzlichen Erbfolge des Pflegebedürftigen berufen sind, vom Ausgleichungstatbestand profitieren. Dies könnte sich in Widerspruch zu den übrigen in den §§ 2050 ff. BGB aufgeführten Ausgleichun...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / aa. Disponibilität des Pflegevermächtnisses

Unter den Vertretern, die sich für eine Vermächtnislösung aussprechen, ist man sich jedoch uneinig darüber, ob ein solches Pflegevermächtnis unabhängig vom erklärten Willen des pflegebedürftigen Erblassers entstehen sollte. Mitunter wird mit Hinweis auf die fehlende Schutzwürdigkeit des entgegenstehenden Erblasserwillens vorgeschlagen, das Pflegevermächtnis indisponibel ausz...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Statusgedanke im Erbrecht

Gegen eine Ausweitung des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auf manche der oben benannten Personengruppen (z.B. Schwiegerkinder, familienfremde Pflegepersonen) könnte zudem der dem gesetzlichen Erbrecht zugrunde liegende Gedanke des Familienerbrechts sprechen. Flankiert von den verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG begünstigt das Erbrecht hier bei...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 2

Der zweite Teil des Beitrags[2] widmet sich dem Kreis der Ausgleichungsberechtigten und alternativen Ausgleichsformen für innerhalb der Familie erbrachte Pflegeleistungen.mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 2. Neukonzipierung der Ausgleichsform de lege ferenda

Im nachfolgenden Abschnitt sollen alternative Ausgleichungsformen diskutiert werden, mit deren Hilfe de lege ferenda ein erbrechtlicher Ausgleich für informelle Pflegeleistungen erfolgen kann. a. Honorierung mittels Erblasserschuld Als Alternative zu den Ausgleichungsvorschriften wird teilweise vorgeschlagen, die Pflegeleistungen durch eine Nachlassverbindlichkeit in Form eine...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / cc. Mutmaßlicher Begünstigungswille des Erblassers

Eine weitere Möglichkeit, gegen die Ausweitung des Berechtigtenkreises zu argumentieren, besteht darin, den mutmaßlichen Begünstigungswillen des Erblassers, dem die Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings stets zu entsprechen versucht, für bestimmte Personengruppen infrage zu stellen. So wie man also die Privilegierung bestimmter Verwandter im Rahmen...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / b. Honorierung durch Pflegevermächtnis

Anstatt eine Erblasserschuld zu konstruieren, sollte man die Pflegetätigkeit vielmehr in Form einer Erbfallschuld abgelten, die mit dem Erbfall entsteht und "den Erben als solchen" trifft, vgl. § 1967 Abs. 2 Alt. 2 BGB. Konkret wird hier die Einführung eines Pflegevermächtnisses vorgeschlagen, welches als gesetzliches Vermächtnis der Pflegeperson einen schuldrechtlichen Ansp...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 1

Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB fristete lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile gewinnt die Vorschrift jedoch infolge des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag[1] die von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägte Ausgleichungsvorschrift und geht anschließend auch auf denkbare Ausglei...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / b. Einwände gegen die Ausweitung des Berechtigtenkreises

Erscheint die Ausweitung des von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB begünstigten Personenkreises[7] an sich sinnvoll, gilt es in einem zweiten Schritt zu klären, ob hiergegen überzeugende rechtliche Argumente ins Feld führt werden können. aa. Beschränkung auf Ausgleichung unter den Personen, die’vom Nachlasserhalt betroffen sind Eine Ausweitung des von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB begünstigte...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

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Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.3 Prüffrequenz, Inhalte und Umfang der Regelprüfung

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Landesverbände der Pflegekassen für jede zugelassene Pflegeeinrichtung turnusmäßig eine Prüfung zu veranlassen, die durch den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder durch von ihnen bestellte Sachverständige für die Zeit nach Inkrafttreten der Neufassung des § 114 ab 1.7.2008 bis 31.12....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 112 Qualit... / 2.2 Maßnahmen der einrichtungsinternen Qualitätssicherung (Abs. 2)

Rz. 5 In Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Qualitätsverantwortung sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach Abs. 2 verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements durchzuführen. Die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen haben sich an den für die Einrichtungsträger verbindlichen Vorgaben der nach § 113 auf Bundesebene getroffen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.3.2 Rechte zur Inaugenscheinnahme, Einsichtnahme in die Pflegedokumentation sowie Befragungsrechte (Abs. 3)

Rz. 11 Für die Prüftätigkeit sind von grundlegender Bedeutung regelmäßig auch Feststellungen zu dem körperlichen Zustand der in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Personen, die ohne eine Inaugenscheinnahme nicht möglich sind. Dem hat der Gesetzgeber bereits durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 Rechnung getragen und deshalb mit Wirkung zum 1.7.2008 k...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.1 Anspruchsberechtigte und zum Ersatz Verpflichtete nach Abs. 1

Rz. 6 Anspruchsberechtigte sind neben der Unfallversicherung alle Sozialversicherungsträger, die wegen des Versicherungsfalles im Sinne der Unfallversicherung Leistungen erbracht haben bzw. erbringen. Dazu können gehören: der Rentenversicherungsträger (Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Folgen des Versicherungsfalls, soweit sie nach § 93 SGB VI zu zahlen ist. Für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 113 Maßstä... / 2.1.2 Vereinbarungsinhalte

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Vertragspartner auf Bundesebene zu Vereinbarungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung d...mehr

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ZErb 09/2023, Bindende Erbe... / 1 Gründe

I. Am XXX2022 ist A (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Die Ehefrau des Erblassers ist am XXX2006 vorverstorben. Die Beteiligte zu 2) ist das einzige Kind des Erblassers und seiner vorverstorbenen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3), … , ist die Ehefrau des am XXX2021 vorverstorbenen Bruders des Erblassers, D. Am XXX.2005 errichteten der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 1.2 Pflege in der eigenen Wohnung

Die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik usw. sind – nach ärztlicher Verordnung – abziehbar. Ebenso sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.5 Stationäre Rehabilitation von Pflegepersonen i. S. d. § 19 Satz 1 SGB XI (Abs. 3a)

Rz. 23 Das PpSG (vgl. Rz. 3h) hatte in Abs. 3 nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt, die nach dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) inhaltlich unverändert als Sätze 11 und 12 fortgalten. Der Gesetzentwurf zum PpSG sah vor, dass bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger die Krankenkasse zusätzlich verpflichtet wird, die Pflegeleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografischen Wandel erbrechtlich begegnen - Ausgleichungspflicht gem. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB bei Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser (Teil 1)

1 Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB fristete lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile gewinnt die Vorschrift, die bei Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser die Teilungsquoten zugunsten pflegender Abkömmlinge modifiziert, jedoch infolge des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag[1]...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.8 Sonstige Betreuungs- oder Pflegeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG)

Tz. 100g Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zu den begünstigten Leistungen zählen auch Leistungen zur Betreuung hilfsbedürftiger Personen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. die Unterrichtung im Um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1.4 Umfang der Steuerbefreiung bei Betreuungs- und Pflegeleistungen

Tz. 98b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbefreiung umfasst die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Umsätze, unabhängig davon, ob diese Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden. Werden die Leistungen stationär erbracht, kommt es zudem nicht darauf an, ob die Perso...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Würdigung

Maßgeblicher Vorteil der Drei-Stufen-Betrachtung der Rechtsprechung ist, dass den Beteiligten ein einheitliches Bewertungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, welches die Höhe des Ausgleichungsbetrags zumindest in groben Zügen vorhersagbar macht.[55] Doch ist das von der Rechtsprechung entwickelte Bewertungsmodell durchaus auch auf Kritik gestoßen. So wird der Rechtsprechu...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 1. Ursprünglicher Normzweck und Bedeutungswandel

Als Ausgangspunkt für das Verständnis von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB kann die historische Entwicklung der Norm dienen. Im Laufe der Zeit hat sich der Normzweck der Vorschrift vor allem durch Impulse aus der Rechtsprechung stark verändert. § 2057a BGB mit seinen unterschiedlichen Ausgleichungstatbeständen wurde ursprünglich im Jahr 1969 geschaffen, um eine erbrechtliche Benachte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Pflegebegriff

Sucht man in den gerichtlichen Entscheidungen nach Anhaltspunkten dafür, wann genau von einer Pflegetätigkeit i.S.v. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen ist, ist vor allem die jüngere Rechtsprechung bemüht, einheitliche Bewertungskriterien zu schaffen. Als Anknüpfungspunkt dient ihr hierbei der Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem SGB XI. Während § 14 SGB XI der Rechtsprechung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.2 Nachweis der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 98d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, dass die Leistungen an hilfsbedürftige Personen erbracht wurden, müssen für jede betreute oder gepflegte Person beleg- und buchmäßig nachgewiesen werden. Hierzu gehören insbesondere (s. Abschn. 4.16.2 Abs. 1 UStAE): der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer durch eine B...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 4. Höhe des Ausgleichungsbetrags

Zu einem der größten Kritikpunkte an § 2057a BGB zählt die nur schwer bestimmbare Höhe des konkreten Ausgleichungsbetrags.[44] Gem. § 2057a Abs. 3 BGB ist der Anspruch unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs der Pflegeleistungen sowie unter Beachtung des Nachlasswerts so zu bemessen, wie es "der Billigkeit entspricht". Um trotz der generalklauselartigen Formulierung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1.1 Anwendungsbereich

Tz. 97 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) selbst enthält nur eine allgemeine Definition der Betreuungs- und Pflegeleistungen. Welche Leistungen letztlich im Einzelnen in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, ergibt sich aus der Definition der nach § 4 Nr. 16 Buchst. a–k UStG (Anhang 5) begünstigten Einrichtungen. Soweit diese im Rahmen ihrer so...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 1

Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB fristete lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile gewinnt die Vorschrift, die bei Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser die Teilungsquoten zugunsten pflegender Abkömmlinge modifiziert, jedoch infolge des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag[1] di...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 7

Auf einen Blick § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB verfolgt neben der Gleichbehandlung der Abkömmlinge des Erblassers mittlerweile auch das sozialpolitische Ziel, einen Anreiz für die Übernahme familiärer Pflegeleistungen zu schaffen. Für die Konkretisierung des Begriffs "Pflege" bietet sich ein Rückgriff auf sozialrechtliche Regelungen an. Trotz der sozialrechtlichen Aufladung von § 2...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 2

Im hier vorliegenden ersten Teil des Beitrags wird zunächst auf den sozialpolitischen Bedeutungswandel des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB eingegangen und sich anschließend mit der Frage beschäftigt, was unter dem konkretisierungsbedürftigen Begriff der "Pflege" zu verstehen ist und ob diese zum Vermögenserhalt beim pflegebedürftigen Erblasser geführt haben muss. Abschließend werden...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Darstellung der Drei-Stufen-Betrachtung

In einem ersten Schritt werden hierfür – dem Gesetzeswortlaut entsprechend – Dauer und Umfang der Pflegeleistungen ermittelt und auf Grundlage dessen der Wert des durch die Pflege erhaltenen Vermögens (in Form von ersparten Aufwendungen) bestimmt. Soweit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt ist, kommt dabei dem festgestellten Pflegegrad eine erhebliche Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1.2 Umfang der Steuerbefreiung an hilfsbedürftige Personen

Tz. 98 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.4.2 Pflegeheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. c oder d UStG)

Tz. 99c Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind selbständige wirtschaftliche Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden (§ 71 Abs. 2 SGB XI). Die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1.5 Beschränkung der Steuerbefreiung

Tz. 98c Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Leistungen nach § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) sind sowohl im Bereich gesetzlicher Versicherungen steuerfrei als auch bei Vorliegen eines privaten Versicherungsschutzes. Nach § 4 Nr. 16 Satz 2 UStG (Anhang 5) sind Betreuungs- oder Pflegeleistungen, die von den in § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Einrichtungen erbracht werden, befreit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.4.1 Altenheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG)

Tz. 99b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Altenheime sind Einrichtungen, in denen ältere Menschen, die grundsätzlich nicht pflegebedürftig, aber zur Führung eines eigenen Haushalts außerstande sind, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung erhalten. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) für Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.4.3 Altenwohnheime

Tz. 99d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Beim Betrieb eines Altenwohnheims ist grundsätzlich nur von einer nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) steuerfreien Vermietungsleistung auszugehen. Wird mit den Bewohnern eines Altenwohnheims ein Vertrag über die Aufnahme in das Heim geschlossen, der neben der Wohnraumüberlassung auch Leistungen zur Betreuung oder Pflege vorsieht, wobei die Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Abgrenzung zu Alltagsverrichtungen

Vor dem Hintergrund des weit gefassten Pflegebegriffs bestehen besondere Abgrenzungsschwierigkeiten zu solchen Tätigkeiten, die nicht nur der Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, sondern auch zu den gewöhnlichen Alltagsverrichtungen des Angehörigen zählen und dementsprechend auch ihm selbst zugutekommen. Ist die Pflege des Erblassers nur ein willkommener Nebeneffekt für ...mehr