Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / IV. Modifizierte Feststellung des Erbteils nach § 2310 BGB

1. Ausgangsüberlegung Rz. 59 Der Pflichtteilsanspruch bestimmt sich nach dem Pflichtteilsbruchteil und dem Wert des Nachlasses (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Pflichtteilsbruchteil richtet sich dabei grundsätzlich nach der Erbquote der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Die Akzessorietät zwischen Erb- und Pflichtteilsquote wird aber durch § 2310 S. 1 BGB für bestimmte Fäl...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 435 Zur Berechnung des Pflichtteils werden dem Nachlass ohne zeitliche Befristung sämtliche lebzeitigen Geschenke des Erblassers an einen der gesetzlichen Erben zugerechnet. Der Begriff des Geschenks umfasst jede unentgeltliche Verfügung, den Verzicht auf Rechte, die Ausschlagung einer Erbschaft zugunsten einer bestimmten Person, eine Ausstattung etc. (Art. 50 serbErbG)....mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / Literaturtipps

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 383 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 2. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 12 Die Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzunehmen.[27] Dabei ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch § 2310 BGB.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert und Kosten

1. Allgemeines Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interess...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 259 Beispiel 1 Der ursprünglich französische, bei seinem Tod US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [252] b...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Kosten für Wertgutachten und Nachlassverzeichnis

Rz. 268 Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens und eines Nachlassverzeichnisses können im Rahmen der Kostenausgleichung nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erbe die Aufträge erteilt hat, um die Überschuldung des Nachlasses darzulegen und so die Klageabweisung zu erreichen.[494]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Prozesskostenhilfe bei der Stufenklage

a) Prozesskostenhilfe des Klägers Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtli...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Prozessualer Verlauf der Stufenklage

a) Allgemeines Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[415] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unb...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Vorgehen im Wege der Stufenklage

1. Allgemeines Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaup...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / II. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 43 Bei der Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzugehen.[93] Dafür ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch die §§ 2309, 2310 BGB.mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Bei zutreffender Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen sprechen die besseren Argumente dafür, dass der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen des § 2311 BGB entsprechend der Regelung des §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sac...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Wegfall des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 306 Im Falle des § 2309 BGB beginnt die Verjährungsfrist des Pflichtteils entfernter Abkömmlinge und der Eltern erst dann zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte neben den oben dargestellten Informationen auch Kenntnis vom Wegfall des vorberufenen Pflichtteilsberechtigten erlangt hat.[547] Der Grund hierfür ergibt sich bereits aus der praktischen Überlegung, dass der...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 1. Ausgangsüberlegung

Rz. 59 Der Pflichtteilsanspruch bestimmt sich nach dem Pflichtteilsbruchteil und dem Wert des Nachlasses (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Pflichtteilsbruchteil richtet sich dabei grundsätzlich nach der Erbquote der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Die Akzessorietät zwischen Erb- und Pflichtteilsquote wird aber durch § 2310 S. 1 BGB für bestimmte Fälle durchbrochen.[114]...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Anspruch wird somit durch zwei Faktoren bestimmt:[26]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[486] Bei einem auffallenden groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht eine Vermutung für eine Einigung der Parteien über eine ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Nach erfolgter Erbauseinandersetzung

Rz. 47 Wurde die Erbengemeinschaft bereits auseinandergesetzt, so greift die Einrede des § 2059 BGB nicht mehr ein. Der Pflichtteilsberechtigte ist nunmehr als Nachlassgläubiger schutzwürdiger, da jeder einzelne Miterbe nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über die ihm zugewandten Nachlassgegenstände frei verfügen kann. Nach § 2058 BGB besteht nunmehr eine unbeschrä...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Höhe der Pflichtteilsquote

Rz. 254 Neben dem Nachweis der Abstammung und seines Pflichtteilsrechts trägt der Pflichtteilsberechtigte auch für die Höhe seiner Pflichtteilsquote die Beweislast, da diese wiederum maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs selbst ist.[475] Wird daher seitens des Beklagten die Pflichtteilsquote bestritten, so stellt sich für den Kläger die schwierige Situation, dass...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[489] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Fortgeltung von Art. 25 EGBGB für Altfälle

Rz. 29 Schließlich darf nicht vergessen werden, dass für alle vor dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle die Vorschrift des Art. 25 EGBGB a.F. weiterhin anwendbar bleibt. Für diese Erbfälle bestimmen sich also die Pflichtteile der Angehörigen weiterhin nach dem Heimatrecht des Erblassers – vorbehaltlich einer Rück- oder Weiterverweisung durch das ausländische internationale Pr...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / bb) Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[97] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interesse des Klägers....mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs unter gleichzeitiger Behauptung einer Erbenstellung

Rz. 13 In der Praxis kann sich die Situation ergeben, dass der enterbte Pflichtteilsberechtigte vor der Frage steht, ob er die ihn enterbende Verfügung von Todes wegen z.B. nach den §§ 2078 ff. BGB anficht unter gleichzeitiger oder zuvor erfolgter Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs.[21] Im Fokus einer solchen Vorgehensweise steht die Frage, ob die Geltendmachung des...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / IV. Pflichtteilsanspruch

Rz. 32 Der Pflichtteilsanspruch ist kein Noterbrecht, wie im Bereich des romanischen Rechtskreises, sondern ein reiner Geldanspruch. Er entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 BGB). Er ist ab dann vererblich und übertragbar und nach vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit auch pfändbar (§ 852 ZPO). Allerdings hat der BGH die Vollstreckungsmöglichkeit insoweit erleichtert, a...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Anwaltskosten bei der Teilnahme an der Errichtung des Nachlassverzeichnisses

Rz. 269 Die Kosten der Teilnahme des Rechtsanwalts des Beklagten bei einer notariellen Erstellung des Nachlassverzeichnisses (Reisekosten) sind nicht als Kosten des Rechtsstreits aufgrund der Kostenentscheidung des Schlussurteils durchsetzbar, und zwar auch dann nicht, wenn der Erbe durch Teilurteil verurteilt wurde, über den Bestand des Nachlasses durch ein im Beisein des P...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Sofortiges Anerkenntnis (in der ersten Stufe)

Rz. 274 Ein sofortiges Anerkenntnis (i.S.v. § 93 ZPO) des Auskunftsanspruchs in der ersten Stufe liegt z.B. auch dann vor, wenn bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte zunächst Verteidigungsabsicht angezeigt, nicht aber Klageabweisung beantragt hat und dann innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO das Anerkenntnis abgibt.[503]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Prozesskostenhilfe des Klägers

Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtliche Stufen des Verfahrens.[500] D...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Gewillkürte Erbfolge

Rz. 396 Letztwillige Verfügungen können in einem Einzeltestament oder einem Erbvertrag getroffen werden. Die gemeinschaftliche Errichtung von Testamenten ist nicht zulässig.[432] Folge eines Verstoßes ist jedoch, wie bei anderen Formfehlern auch, nicht die Nichtigkeit, sondern die Anfechtbarkeit des Testaments, Art. 520 ZGB.[433] Neben Erbeinsetzung und Vermächtnissen können...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage

Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine auslegungsbedürftige letztwillige Verf...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[415] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unbezifferte Leis...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 5. Rechtsmissbrauch

Rz. 73 Nur in besonderen Einzelfällen kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs oder der Schikane entgegenstehen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.[184] Eine Auskunft über wertbildende Faktoren muss dann nicht erteilt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte Miteigentümer von Nachlassgegenständen ist.[185] Rz. 74 Werden mit dem Auskunftsanspruch ausschließlich oder überw...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 38 Sowohl im Anwendungsbereich der einfachen als auch der qualifizierten Nachfolgeklausel kommt es zu einem erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils[120] mit der Folge, dass dieser – jedenfalls wertmäßig – in den Nachlass fällt. Mithin ist er im Rahmen der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils zu berücksichtigen.[121]mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Erbteil gleich oder größer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Rz. 225 Soweit der zugewandte (unbelastete) Erbteil genauso hoch oder größer als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist, erlangt der Pflichtteilsberechtigte durch die Erbeinsetzung keine Benachteiligung. Es besteht daher keine Notwendigkeit, ihm zum Schutz des Pflichtteils ein Ausschlagungsrecht einzuräumen. Schlägt er aus, so entsteht auch dadurch grundsätzlich kein Pflic...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaupt ein Zahlungs...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / C. Auskunft gegenüber dem Nachlassgericht und dem Betreuungsgericht nach § 13 Abs. 2 FamFG

Rz. 82 Nach § 13 Abs. 2 FamFG hat jeder das Recht, die Nachlassakten einzusehen, soweit er ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Zur vollständigen Nachlassakte gehört insoweit auch das Nachlassverzeichnis. Der Begriff des berechtigten Interesses nach § 13 Abs. 2 FamFG ist weit zu fassen, insbesondere zählt hierzu auch ein Interesse wirtschaftlicher Art.[196] Auch der P...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht

Rz. 190 Das israelische ErbG kennt keine Pflichtteile. Der überlebende Ehegatte, der nach dem einschlägigen (religiösen) Eherecht unterhaltsberechtigt war, kann aber, solange er sich nicht wiederverheiratet hat, Unterhalt gegen den Nachlass einklagen – auch in Ergänzung neben einem gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil, Art. 56 ff. ErbG. Das gleiche Recht steht minderj...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / I. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB

Die Geschäftsanteile an einer GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG regelmäßig frei veräußerlich und vererblich. Die Vererblichkeit des Geschäftsanteils kann gesellschaftsvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Geschäftsanteile an einer gGmbH, welche somit ebenfalls in den Nachlass fallen. Bei der Berechnung des Pflichtteils ist gem. § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB der ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 35. Thailand

Rz. 507 Nach §§ 37 f. des thailändischen IPRG[507] wird die Erbfolge beweglichen Vermögens an den Wohnsitz des Erblassers, die Erbfolge von Immobilien an den jeweiligen Belegenheitsort angeknüpft. Es kommt mithin bei in Thailand belegenen Immobilien aus thailändischer Sicht zur Nachlassspaltung. Rz. 508 Praxistipp Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger in einem Altersheim ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Probleme der Ausschlagung

Rz. 208 Die Ausschlagung (und die ihr gleichstehende Anfechtung der Erbschaftsannahme) ist ebenfalls problematisch: Zwar fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung,[607] jedoch wird nach h.M. – teilweise unter Verweis auf den Wortlaut des § 2326 S. 2 BGB – auch der hinterlassene, aber ausgeschlagene Erbteil vom Pflichtteilsergänzungsanspruch abgezogen.[608] Hier wird die ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / I. Grundsatz

Rz. 42 Der Pflichtteilsberechtigte hat nach § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch in Höhe der "Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils". Der Anspruch wird somit durch zwei Faktoren bestimmt:[92]mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Navarra

Rz. 503 In Navarra bestehen keine materiellen Pflichtteile. Eine Enterbung der "Noterben" erfordert jedoch, dass diese im Testament ausdrücklich genannt und ihnen bestimmte symbolische Vorteile[503] zugewandt werden. Kinder aus vorangegangenen Ehen dürfen nicht grundlos weniger erhalten als die aus einer späteren Ehe und haben Anspruch auf das, was der Erblasser von seinem a...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / g) Fälschliche Abweisung der Stufenklage in der ersten Stufe durch Schlussurteil

Rz. 236 Hat das Gericht eine Stufenklage in der ersten Stufe fälschlicherweise durch Schlussurteil abgewiesen, obwohl die weiteren Stufen noch in der ersten Instanz anhängig sind, kann der Kläger nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (i.V.m. der Meistbegünstigungstheorie) gegen das Urteil Berufung einlegen, anstatt nach § 319 ZPO Berichtigung zu beantragen.[440]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / bb) Rechtskraftwirkung des Teilurteils

Rz. 240 Die Rechtskraftwirkung des in der jeweiligen Stufe ergehenden Teilurteils ist grundsätzlich unterschiedlich zu betrachten. Wurde der Beklagte in der ersten Stufe zur Auskunft verurteilt, z.B. weil der Kläger seine Pflichtteilsberechtigung nachweisen konnte, dann kann der Beklagte in der zweiten Stufe, bei der es sich um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ha...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 295 Für den Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) gilt grundsätzlich die Regelverjährung von drei [529] Jahren (§ 195 BGB).[530] Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB gilt hinsichtlich der Dauer die Verjährungsfrist des § 195 BGB (Regelverjährung). Für den Beginn der Verjährung wird allerdings auf den Zeitpunk...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Rechtsähnlichkeit von § 2325 BGB und § 2329 BGB

Rz. 277 Auch wenn sich bei § 2329 BGB der Inhalt (Duldung der Zwangsvollstreckung) und Umfang (Haftung nach Bereicherungsrecht) des Anspruchs von dem nach § 2325 BGB unterscheidet, sind sie doch "dem Grunde nach" gleich,[743] also rechtsähnlich.[744] Rz. 278 Nach dem allgemeinen Pflichtteilsrecht bestimmen sich im Rahmen des § 2329 BGB:mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsähnliche Rechte des Ehegatten

Rz. 277 Der Ehegatte hat keine Pflichtteilsrechte im eigentlichen Sinn. Da das "besondere gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten" insgesamt dispositiv ist, bildet auch dieses keine Sicherheit für den überlebenden Ehegatten. Er bleibt auf diese Weise grundsätzlich auf die Rechte aus dem Güterrecht angewiesen, die erheblich sein können, da in den Niederlanden die Allg...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Möglichkeiten des Pflichtteilsverzichts

Rz. 438 Der Verzicht auf Pflichtteilsrechte fällt unter die gem. Art. 180 Abs. 1 serbErbG unzulässigen Formen des Erbvertrages. Auch die Ausschlagung einer Erbschaft, die noch nicht angefallen ist, hat keinerlei rechtliche Wirkungen, Art. 218 serbErbG. Jedoch bestimmt Art. 186 serbErbG, dass das Vermögen, welches der Erblasser mit Zustimmung der weichenden Erben durch Vertra...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Pflichtteilsverzicht

Rz. 227 Ein Pflichtteilsverzicht im eigentlichen Sinne, also durch Vertrag mit dem Erblasser zu seinen Lebzeiten oder auf andere Weise vor Eintritt des Erbfalls, ist nicht möglich. Dies folgt aus dem Verbot der Erbverträge, Art. 458 S. 2 C.C., und daraus, dass das Recht erst mit dem Erbfall entsteht, vgl. Art. 557 Abs. 2 C.C. Selbst die ausdrückliche Zustimmung des späteren ...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / III. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass sowohl ordentliche Pflichtteils- als auch Pflichtteilsergänzungsansprüche durch die Einbringung von Vermögenswerten in eine gGmbH vermieden bzw. drastisch reduziert werden können. Gleichwohl könnte der Erbe in die Lage versetzt werden, nach dem Erbfall (mit den entsprechenden Steuerfolgen) erhebliche Werte in sein Privatvermögen zu überf...mehr