Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 1. Bestattungskosten

Hier handelt es sich um die eigentlichen Beerdigungskosten (Erd-, Feuer-, Seebestattung u. ä.)[12]; also Kosten für den Sarg, den Bestatter, die Kirche, Behörden, Krematorium, Überführung, Sterbeanzeigen, Danksagungen, Trauerkleidung, Beerdigungsfeierlichkeit, Fahrtkosten zum Friedhof, zur See etc.[13] Es bietet sich – auch aus erbrechtlichen Gründen – an, die entsprechenden...mehr

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ZErb 01/2011, Die Flucht in... / Zusammenfassung

Die rechtsberatende Praxis wird häufig mit Sachverhalten konfrontiert, in denen der Mandant und künftige Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten eine Schenkung gemacht hat, dabei die für die Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 Abs. 1 BGB erforderliche Anrechnungsbestimmung aber vergessen hat. Um die Schenkung doch noch bei Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen, b...mehr

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FF 12/2009, Änderungen des ... / III. Resümee

Die Intention des Gesetzgebers, die Testierfreiheit z.B. durch Ausdehnung des geschützten Personenkreises i.R.d. Pflichtteilsentziehung zu erweitern, ist zu begrüßen. Ob das Rechtsinstitut durch die Reform allerdings aus der vielzitierten "Bedeutungslosigkeit kraft Richterrechts"[36] herausfinden wird, ist zweifelhaft. In Bezug auf die Stundungsvorschrift des § 2331a BGB kan...mehr

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ZErb 05/2010, Stiftungszwec... / Auf einen Blick

Der Anspruch des Destinatärs einer Stiftung kann durch die einseitige Zuerkennung seitens eines Stiftungsorgans begründet werden, sofern dies dem in der Satzung niederlegten Willen des Stifters entspricht und die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dann handelt es sich nicht um eine Schenkung iSv § 516 BGB, da der Rechtsgrund für die Zuwendung der Stiftungszweck s...mehr

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ZErb 08/2011, Unwirksamkeit... / Leitsatz

1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrages, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. A. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertrags...mehr

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ZErb 05/2011, Gemeinschaftl... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die materielle Rechtskraft des zwischen der Klägerin und dem Ehemann der Beklagten ergangenen Urteils, mit dem die von diesem betriebene Teilungsversteigerung für unzulässig erklärt worden war, wirke zwar nach § 325 ZPO auch gegenüber der Beklagten, stehe abe...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / 4

Auf einen Blick Durch die Erbrechtsreform wurde die Ausschlagungsmöglichkeit nach § 2306 BGB konzeptionell neugeordnet. Entgegen vereinzelter Stimmen im Schrifttum muss sich die Ausschlagung des pflichtteilsberechtigten Erben stets auf alle Erbteile beziehen, die mit Beschränkungen oder Beschwerungen belastet sind. Hierfür sprechen sowohl der Wortlaut, der Sinn und Zweck als...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / I. Unterhaltsansprüche von Kindern und sonstigen Verwandten, § 1601 ff. BGB

Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt, z.B. eines Kindes, erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Abkömmlinge und Eltern gehören zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gem. § 2303 BGB. Ihr Unterhalt wird durch den Pflichtteil gesichert. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er ...mehr

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ZErb 01/2011, Die Flucht in... / Auf einen Blick

Hat ein künftiger Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten eine Schenkung gemacht, dabei aber die für die Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 Abs. 1 BGB erforderliche Anrechnungsbestimmung vergessen, so erreicht der Erblasser gleichwohl im Ergebnis eine Anrechnung, wenn er nur die "Flucht in die Pflichtteilsergänzung" antritt, indem er auch dem voraussichtlichen Erbe...mehr

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ZErb 02/2009, Der Pflichtte... / I. Herrschende Meinung

Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beteiligter im Sinne dieser Norm ist nach herrschender Meinung auch der Pflichtteilsberechtigte.[1] Diese Ansicht erweist sich bei näherem Durchdenken als falsch.mehr

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ZErb 06/2011, Nachweis der ... / Sachverhalt

Im Grundbuch von N Blatt #### und Blatt ####2 sind jeweils der Diplom-Kaufmann S und zwei Schwestern des S in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen. Nach dem Tode des S haben seine Töchter, die Beteiligten zu 1. bis 3., die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge nach dem Erblasser S beantragt. Bei den Grundakten befinden sich von dem Nachlassgericht...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / d) Rechtsfolge des § 2306 BGB

Die hier vertretene Auffassung entspricht ferner den Rechtsfolgen des § 2306 BGB. Bei einer Ausschlagung fällt die Erbschaft nach § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen an, der von vornherein als Erbe berufen gewesen wäre, wenn der Ausschlagende zurzeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.[13] Nach § 2088 BGB kann die Erbschaft dabei im Einzelfall auch den gesetzlichen Erben und somit sog...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / e) Gesetzgeberische Ziele und Wertungen

Die hier vorgeschlagene Lösung ist schließlich mit den gesetzgeberischen Zielen und Wertungen vereinbar. Ausweislich der Gesetzesmaterialien soll der Erbe bei Beschränkungen und Beschwerungen entweder den belasteten Erbteil annehmen oder aber ausschlagen und den Pflichtteil verlangen können.[14] Dies stellt keinen Widerspruch zum vorliegenden Ergebnis dar; im Gegenteil. Das ...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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FF 01/2008, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Rechtsmittel führt zur teilweisen Abänderung der angefochtenen Entscheidung. I. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Beklagte in der Ehe keinen Zugewinn erzielt. Seinem Anfangsvermögen (125.898,78 DM) sei gem. § 1374 Abs. 2 BGB der Wert der anteiligen Ansprüche auf Rückübertragung der enteigneten Grundstücke (indexiert: insgesamt 943.594,92...mehr

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FoVo 09/2009, Neue BGH-Rechtsprechung richtig umsetzen: Pfändung eines Pflichtteilsanspruches

In FoVo 2009, 114 hatten wir über die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGH v. 26.2.2009, VII ZB 30/08) berichtet. Der Gläubiger wird sein Formularwesen und seinen Workflow dieser Rechtsprechung anzupassen haben. Als Arbeitshilfe stellen wir Ihnen nachfolgend das Muster des Pfändungsbeschlusses, die Aufforderung zur Abgabe de...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / 6. Kosten

Nach § 2314 Abs. 2 BGB fallen die notwendigen Kosten des Termins zulasten des Nachlasses. Zu ersetzen sind zunächst die Kosten der Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten selbst.[47] Dies betrifft vor allem Reisekosten. Entsprechendes gilt auch für die Kosten des Auskunftspflichtigen. Voraussetzung ist aber stets, dass die angefallenen Kosten auch zur Berechnung und Auszah...mehr

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FoVo 11/2010, Pfändung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Wendet der Erblasser die Todesfallleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag einem Dritten über ein widerrufliches Bezugsrecht schenkweise zu, so berechnet sich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 Abs. 1 BGB weder nach der Versicherungsleistung noch nach der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien. Die Pflichtteilsergänzung richtet sich vielmehr allein nach d...mehr

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FF 12/2009, Änderungen des ... / 4. Moderate Erweiterung der Pflichtteilsentziehungsvorschriften der §§ 2333 ff. BGB

Die Gründe, wegen derer einem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil entzogen werden kann, werden vereinheitlicht;[15] hierzu werden die §§ 2334 und 2335 BGB a.F. aufgehoben und § 2333 BGB ein Absatz 2 angefügt, der für die Pflichtteilsentziehung gegenüber Eltern und Ehegatten[16] auf die Pflichtteilsentziehungsgründe gegenüber Abkömmlingen in Absatz 1 verweist. Weiterhin ...mehr

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ZErb 08/2011, Unwirksamkeit... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) war eingetragener Eigentümer des vorbezeichneten Grundbesitzes. Er war ferner Alleininhaber des Einzelunternehmens W. K. in L. sowie zu 75 % Mitgesellschafter der A. K. GmbH Metallveredelung. Durch notariellen "Übergabevertrag" vom 20.11.2002 (Ziffer II) übertrug der Beteiligte zu 1) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinem Sohn, dem Beteiligten zu 2)...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / IV. Absolute Grenzen – Faustregel 4

Die Schwelle zur Sittenwidrigkeit liegt – das belegt unsere Lehrformel – sehr hoch. Mit bloßen Defiziten bei für geboten gehaltener Rücksichtnahme etwa – wie Otte meint, Sittenwidrigkeit festmachen zu können[45] – ist die nur ausnahmsweise anzuerkennende Grenze freier Testierung sicher nicht zu erreichen. Erhebliche Zweifel sind daher gegenüber der Ansicht des Oberlandesgeri...mehr

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FF 04/2011, Gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder

Zu dem vom Deutschen Bundestag gestern am späten Abend beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Endlich erben alle nichtehelichen Kinder genauso wie eheliche, sofern die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Selbstverständlich steht ihnen ...mehr

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ZErb 01/2010, Durchgriff du... / Aus den Gründen

1. Die mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angefochtene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist letztinstanzlich im Sinne von Art. 23 StGHG. Es fragt sich allerdings, ob der Beschwerdeführer durch die angefochtene OGH-Entscheidung noch beschwert ist, da die von der ersuchenden Behörde begehrten Unterlagen schon ausgefolgt worden sind. Indessen kann die liechtenstein...mehr

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zfs 01/2008, Ausschluss von... / Aus den Gründen

“ … Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf den für seine mitversicherte Ehefrau begehrten Versicherungsschutz. Deren gegen ihren Bruder beabsichtigte Klage betrifft keine vom Versicherungsschutz nach § 4 (1) i ARB 75 ausgeschlossene Wahrnehmung von Interessen aus dem Bereich des Erbrechts. 1. Der wirtschaftliche Zweck der Ausschlussklausel mag durchaus darin bes...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / 2. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2005

Es erscheint fraglich, ob diese Rechtsansicht nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2005[5] aufrechterhalten werden kann. In dieser Entscheidung zur Pflichtteilsentziehung wegen Lebensnachstellung gemäß § 2333 Ziff. 1 BGB ging es um einen schuldunfähigen Täter, der seine Mutter zunächst mehrfach tätlich angegriffen hatte und später erschlug. Das Bundesv...mehr

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ZErb 02/2010, Einkommensteu... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Klägerin im Streitjahr 2003 Zinsen aus einem nicht ausgezahlten Pflichtteilsanspruch zugeflossen sind. Die Kläger sind Ehegatten und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Am ... 1989 starb der Vater der (... geborenen) Klägerin. Der Nachlass bestand vor allem aus einem land- und forstwirtschaftlichen Besitz, einem Zweifa...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / (1) Vollständige erbrechtliche Gleichstellung

Eine vollständige Gleichstellung des nichtehelichen Abkömmlings mit seinen ehelichen Halbgeschwistern soll bestehen, und eine Vor-/Nacherbschaftsregelung entfällt. Das Kind ist also gesetzlicher Erbe, bei "Enterbung" Pflichtteilsberechtigter. Es kann aber nach wie vor aufgrund Verfügung von Todes wegen wie sonstige Personen bedacht werden. Zu beachten ist aber: Sind sowohl K...mehr

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ZErb 02/2011, Beginn der Au... / Sachverhalt

Die Erblasserin verstarb am 14.5.2002 in xxx. Sie war deutsche Staatsangehörige und verheiratet. Ihr Ehemann ist am 15.7.2007 nachverstorben. Aus der Ehe gingen 5 Kinder hervor, darunter die Beteiligten zu 1 und 2. Die Beteiligten zu 3 und 4 sind die Kinder des Beteiligten zu 2. Die Erblasserin errichtete am 23.1.2000 ein handschriftliches unterschriebenes Testament, in dem s...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / 2. Ort der Verzeichnisaufnahme

Deutlich problematischer ist die Frage, wo das Verzeichnis aufzunehmen ist. Zumeist fordert der Pflichtteilsberechtigte die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses in der Wohnung des Erblassers. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt einen authentischen und oft auch sehr aufschlussreichen Eindruck vom Nachlass. In der Praxis wird der begehrte Zutritt oft gewährt. Juristisch ist ind...mehr

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ZErb 04/2011, Schlusserbene... / Sachverhalt

Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 10.5.1960 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament. Zu diesem Zeitpunkt war die Erblasserin 38 Jahre alt und ihr Ehemann 37 Jahre alt. Der Ehemann war, was die Ehegatten wussten, schwer erkrankt und verstarb zwei Monate nach der Testamentserrichtung. Das von den Ehegatten eigenhändig geschriebene und unterschriebene ...mehr

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ZErb 08/2011, Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden

Abele, Klinger und Maulbetsch Verlag CH-Beck, 230 Seiten, 49,– EUR Die drei Autoren Abele, Klinger und Maulbetsch, allesamt Fachanwälte für Erbrecht, haben ein Werk zu einem Thema vorgelegt, das immer aktuell ist: Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden. Den Interessen der potenziell Verpflichteten, seien es Erben oder Beschenkte, stehen gegenläufig diejenigen des Pflic...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / 1. Lösung der Rechtsprechung über "ehebezogene Zuwendung"

Nach ständiger Rechtsprechung und hL ist das Valutaverhältnis des Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall als Rechtsgeschäft unter Lebenden einzuordnen. Dabei hält man sowohl eine lebzeitige Schenkung im Sinne der §§ 516 ff BGB [61] als auch eine sog. "unbenannte Zuwendung"[62] bzw. – terminologisch präziser[63] – "ehebezogene Zuwendung" unter Ehegatten für möglich.[64] ...mehr

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ZErb 08/2011, Unwirksamkeit... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 71 Abs. 1, 72, 73 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat die nachgesuchte Löschung des Widerspruchs gegen die Eintragung des Beteiligten zu 2) zu Recht abgelehnt. 1. a) Ergibt sich, dass das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Gru...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 1. Allgemein

1.1 Zur Insolvenzmasse zählt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gehört. Ebenfalls zur Insolvenzmasse gehört Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt, § 35 Abs. 1. Das Vermögen umfasst Mobilien und Immobilien, dingliche Rechte daran, Forderungen und Anwartschaften. Bei Unternehmen gehören Kundenstamm und Goodwill eb...mehr

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ZErb 03/2010, Grabpflegekos... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Höhe des klägerischen Pflichtteilsanspruchs gegen die Beklagten und um die Kosten des Rechtsstreits nach teilweiser Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen. Der Kläger ist das einzige Kind des geschiedenen Erblassers W, der ihn mit privatschriftlichem Testament vom 23.3.1987 enterbte. In demselben Testament setzte der Erblasser seine Leben...mehr

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ZErb 07/2010, Die Lebensver... / ii) Auswirkungen auf die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten und die Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern

Durch die Annahme einer vermächtnisähnlichen Zuwendung von Todes wegen mit dinglicher Wirkung[345] besteht insoweit keine Gefährdung der Erben oder der Nachlassgläubiger,[346] als der begünstigte Dritte wegen des unmittelbaren Erwerbs der Zuwendung selbst kein Nachlassgläubiger ist (arg. e § 327 Abs. 1 S. 2 InsO).[347] Die Annahme eines Vermächtnisses erlaubt außerdem – leich...mehr

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FoVo 06/2009, BGH stellt Pf... / 3 Der Praxistipp

Erbfall führt zu Vermögenszuwachs Verstirbt ein naher Angehöriger des Schuldners, insbesondere dessen Eltern oder sein Ehegatte, so eröffnet dies dem Gläubiger neue Zugriffsmöglichkeiten. Einerseits ist in Betracht zu ziehen, dass der Schuldner aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) zum Erben berufen ist und so einen Vermögenszuwac...mehr

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ZErb 05/2010, Pflichtteilse... / Aus den Gründen

Der Antrag hat keinen Erfolg, weil es an den für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten der beabsichtigten Berufung fehlt (§ 114 ZPO). Die Berufung greift das Urteil des Landgerichts insoweit an, als es das der Beklagten eingeräumte Nießbrauchsrechts für die von den Klägern erstrebte Pflichtteilsergänzung nicht berücksichtigt ha...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / (1‘) Vor- und Nacherbschaft "im Verhältnis zur Ehefrau/zum eingetragenen Lebenspartner" des Vaters

Hier wurde maßgeblich und zutreffend bemängelt, die Einrichtung einer gesetzlichen Vor-/Nacherbschafts-Situation begründe nicht eine völlige Gleichstellung mit ehelichen Kindern, der Auftrag des Art. 6 Abs. 5 GG sei verfehlt. Die ehelichen Kinder seien nicht von Gesetzes wegen in eine Position der Nacherbschaft verwiesen, wenn bei Tod des Vaters die Mutter noch lebte, sonder...mehr

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ZErb 05/2010, Stiftungszwec... / b) Gleichgerichtete Interessenlage

§ 2327 BGB bestimmt, dass zwecks Ermittlung des Ergänzungsanspruchs ein Eigengeschenk in gleicher Weise wie das einem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen ist. Ansonsten würde der Ergänzungsberechtigte am Vermögen des Erblassers über den Pflichtteil hinaus beteiligt. Die Anwendung der Norm auf die Zuwendung durch eine Stiftung wird teilweise mit dem Hinweis ...mehr

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ZErb 01/2011, 1. Bochumer E... / 1. Vorträge zur Reform des Erbrechts

Das Symposium begann mit einem Referat zur Neufassung der §§ 2305, 2306 BGB, vorgetragen von Dr. Matthias Gantenbrink, der an der Ruhr-Universität Bochum zum Thema "Die hoheitliche Beendigung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde" promovierte. Gantenbrink hielt das Problem der kurzen Ausschlagungsfrist des § 2306 Abs. 1 für noch nicht gelöst. Der Fristbeginn habe sich durc...mehr

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ZErb 03/2011, Zum Anspruch ... / Aus den Gründen

1. Die gemäß der §§ 12 c Abs. 4 Satz 2, 71 GBO statthafte Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. a) Ein berechtigtes Interesse iSv § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse...mehr

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ZErb 04/2009, Erbrechtliche... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist am 15. November 1948 als nichteheliche Tochter des am 27. September 2003 verstorbenen Erblassers geboren. Über 50 Jahre nach ihrer Geburt hatten ihre Eltern am 28. Dezember 1998 die beiderseits erste Ehe geschlossen. In einem Erbvertrag vom 17. Juni 2002 hatte der Erblasser seine Ehefrau zur nicht befreiten Vorerbin und die Schwester der Beschwerde...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / 1. Die Scheidung und Konsequenz für das gesetzliche Erbrecht

Ausgangspunkt ist der vom Gesetzgeber klar und unmissverständlich formulierte § 1931 BGB. Der Überlebende der Ehegatten wird Erbe, was zwingend eine zum Erbfall bestehende Ehe voraussetzt. Mit der Rechtskraft der Scheidung ist dieses nicht mehr gegeben, so dass auch das gesetzliche Erbrecht entfällt. In § 1933 BGB hat der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Entfallens des gesetzli...mehr

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ZErb 03/2011, Keine Ermittl... / Einführung

Um dem Pflichtteilsberechtigten die richtige Bezifferung (§ 253 Abs. 2 ZPO) seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 2314 BGB Auskunfts-, Wertermittlungs- und weitere vorbereitende Ansprüche normiert[2], u. a. den in § 2314 Abs. 1 S. 3 aE BGB geregelten Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. ...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / III. Ausgleichsansprüche beim Tod eines Partners

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft endet nicht nur durch Trennung, sondern auch beim Tod eines Partners. Auch in diesem Fall werden gemeinschaftsbezogene Zuwendungen nicht ausgeglichen. Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Aufwendungen kann beim Tod eines Partners ein Ausgleichsanspruch bestehen, der dann den Erben des verstorbenen Lebensgefährten oder dem Überlebenden ...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / Auf einen Blick

Die Nachlassinsolvenz dient dem Interesse der Gesamtheit aller Gläubiger. Sie nützt auch dem Erben als Instrument der Haftungsbeschränkung. Erkennt der Erbe die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses, ist er sogar verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen. Die zur Verfahrenseröffnung benötigte Masse kann häufig durch die Insolvenzanfechtung generiert werden, i...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 3.2 Erblasserverbindlichkeiten

Die Erben/Bedachten können nach Maßgabe des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG die vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserverbindlichkeiten) sowie Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen abziehen. Ist der Erblasser schon Verbindlichkeiten zur Regelung seines Ablebens, der Nachlassabwicklung und dgl. eingegangen, können diese vom Nachla...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / III. Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter oder des nichtehelichen Vaters

§ 1615l Abs. 3 S. 1 BGB verweist hinsichtlich dieses Unterhaltsanspruchs auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt. Durch § 1615l Abs. 3 S. 4 BGB ist aber die Regelung des § 1615 BGB, nach der der Unterhaltsanspruch mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten endet, ausdrücklich ausgenommen worden. Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter oder des ni...mehr

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ZErb 03/2011, Pflichtteilsr... / Aus den Gründen

Die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht ohne weitere Beweisaufnahme zum Wert der Grundstücke A. und M. verletzt den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise und gebietet daher die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO. 1. Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst all...mehr