Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ZErb 03/2011, Pflichtteilsr... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Die Erblasserin Emma S. hatte ihre beiden Kinder, die Klägerin und den Beklagten zu 3, testamentarisch als Vorerben sowie die Beklagten zu 1 und 2, Söhne des Beklagten zu 3, als Nacherben und Ersatzerben der Vorerben eingesetzt. Nach dem Tod der Erblasserin am 14. Januar 2001 sc...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / b) Rechtssystematik

Ferner ist nicht recht einsehbar, weshalb die Gegenansicht den Abs. 3 des § 2325 BGB gewissermaßen aufspaltet. Nur S. 2 soll danach im Anwendungsbereich des § 2329 BGB zugunsten des Letztbeschenkten gelten, nicht jedoch auch der die neue Pro-rata-Regelung enthaltende S. 1. Da der Gegenansicht daher schon aus systematischen Gründen nicht gefolgt werden kann, geht auch ihr Hin...mehr

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ZErb 02/2011, Zur Berücksic... / Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist ganz überwiegend unbegründet. (...) Nach der übereinstimmenden Erklärung der Parteien im Berufungstermin am 17.5.2010 ist der Wert des Nachlasses der Erblasserin mit 0,00 EUR zu bewerten. Damit scheidet der ursprünglich vom Kläger geltend gemachte Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB aus, weil es sich bei diesem Anspruch um eine Nachl...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 2. Speziell in der Nachlassinsolvenz

Der Umfang der Insolvenzmasse wird durch den Bestand des Nachlasses am Tag der Verfahrenseröffnung und nicht am Tag des Erbfalls bestimmt.[39] 2.1 Zusätzlich zu den allgemeinen Gegenständen der Insolvenzmasse ist im Rahmen der Nachlassinsolvenz an den Ersatzanspruch gegen den Erben aus § 1978 Abs. 1 BGB zu denken.[40] Hat der Erbe vor Eröffnung in Unkenntnis der Überschuldung...mehr

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ZErb 01/2010, Pflichtteilsa... / Aus den Gründen

Beschluss vom 15. September 2009 (...) Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Schadensersatzklage gegen den Beklagten, ihren früheren Prozessbevollmächtigten, abgewiesen. Das diesem vorgeworfene Unterlassen, nämlich in dem verloren gegangenen Auskunftsprozess, den die uneheliche, 1969 geborene und 1970 vom Erblasser als die seine anerkannte Tochter nach dessen Tod (24.8...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / Einführung

Das Recht der Erbunwürdigkeit scheint von einer gewissen Beharrlichkeit geprägt. Anders als z. B. im Pflichtteilsrecht, in dem das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrecht vom 2.7.2009 (nachfolgend Erbrechtsreformgesetz genannt) wesentliche Neuerungen erbracht hat[1] und jüngere Gerichtsentscheidungen zur Bewertung von Lebensversicherungen gemäß § 2311 BGB [2] oder z...mehr

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ZErb 04/2010, Stiftungen al... / cc) Die liechtensteinische Stiftung als Instrument der Pflichtteilsumgehung

Es bleibt die Frage ob sich nicht im Hinblick auf die besonderen liechtensteinischen Pflichtteilsvorschriften ein anderes Ergebnis ergibt. Schenkungen an Stiftungen führen nach liechtensteinischem Recht nur dann zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn sie maximal 2 Jahr vor dem Tod des Stifters getätigt wurden. Auch wenn der Stifter deutscher Staatsangehöriger ist und dahe...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / V. Zivilrechtliche Wertungsgrenzen – Faustregel 5

Diese Grenzmarkierung, die vor allem das weite Feld der Potestativbedingungen und Auflagen im Blick hat, erfodert eine etwas weiter ausholende Betrachtung anhand der in den sogenannten Hohenzollernbeschlüsse des Bundesgerichtshofs[50] und des dieses Judikat kassierenden Bundesverfassungsgerichts[51] behandelten sogenannten Ebenbürtigkeitsklausel. Die Kontroverse mit ihren vi...mehr

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ZErb 08/2011, Anspruch eine... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Ausgangspunkt zu Recht geht der Kläger davon aus, dass einem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung zustehen kann. Grundsätzlich zwar kann der Auskunftsberechtigte nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlange...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 2. Speziell in der Nachlassinsolvenz

§ 325 bestimmt, dass im Nachlassinsolvenzverfahren nur Nachlassverbindlichkeiten als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können. Damit sind grundsätzlich alle Arten von Nachlassverbindlichkeiten umfasst, nämlich Erblasserschulden (die in der Person des Erblassers begründeten Schulden), Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die den Erben als solchen treffen, zum Beispie...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / 1. Problemdarstellung

§ 2329 BGB regelt die subsidiäre (Ausfall-)Haftung des Beschenkten, die dort einsetzt, wo die Haftung des Erben auf den Ergänzungspflichtteil aufhört.[26] Seine Haftung ist begrenzt auf den exakten Fehlbetrag in Höhe der Differenz zwischen der Pflichtteilsergänzung, die der Berechtigte nach den §§ 2325, 2326 BGB verlangen kann, und demjenigen, was der Erbe oder der gemäß § 2...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigte sind die pflichtteilsberechtigten Nichterben nach den §§ 2303 und 2309 BGB, Abtretungsempfänger nach §§ 2317 Abs. 2, 398 BGB, Ehepartner in den Fällen des § 1371 Abs. 3 BGB und Lebenspartner nach § 1371 Abs. 3 BGB iVm § 6 S. 2 LPartG.[7] Weiter zählt zum Kreis der Berechtigten der geschiedene Ehegatte des Erblassers, der nach § 1586b BGB unterhaltsberech...mehr

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ZErb 12/2010, Zum Noterbrec... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Zu Recht ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass dem Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2 zu entsprechen ist. 1. Die Erbfolge nach dem griechischen Erblasser richtet sich nach griechischem Recht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB). Ein Renvoi (Art. 4 Abs. 1 EGBGB) findet nicht statt, da das griechische Kollisionsrecht ebe...mehr

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ZErb 12/2010, Fälle zur Erb... / A. Haftung des Alleinerben

Fall 1: Sohn S ist Alleinerbe des verwitweten Erblassers E. Nachdem S die ihm bekannten Verbindlichkeiten des E erfüllt hat, verbleibt ihm ein Sparkonto über 50.000 EUR.[7] Zwei Jahre nach dem Erbfall legt die Lebensgefährtin L des E eine notarielle Urkunde vor, worin E bekennt, der L 30.000 EUR zu schulden und in der er sich wegen dieser Forderung der sofortigen Zwangsvolls...mehr

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ZErb 12/2010, Fälle zur Erb... / 1. Nachlassinsolvenz

Für den Alleinerben gilt die Nachlassinsolvenz als das sicherste Mittel der Haftungsbeschränkung.[33] Der Antrag, für den es keine Ausschlussfrist gibt, setzt voraus, dass der Nachlass, aus welchen Gründen auch immer, überschuldet[34] oder zahlungsunfähig ist (§§ 17, 18 InsO).[35] Diese Gründe müssen vorliegen im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung,[36] nicht etwa des Erbfalls,...mehr

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ZErb 12/2010, Fälle zur Erb... / C. Gerichtliches Aufgebotsverfahren

Ansonsten kann allenfalls ein Aufgebotsverfahren zur Haftungsbeschränkung gegenüber einzelnen Nachlassgläubigern führen. Will S im Fall 1 Herr über den Nachlass bleiben, sein Haftungsrisiko aber gleichwohl verringern, so könnte er das gerichtliche Aufgebot (§§ 1970 ff) beantragen. Es ist in der Praxis "sehr selten"[64], obwohl es vorteilhaft sein kann, weil es insbesondere i...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / I. Problemaufriss

Aus Kindern werden Leute – eine Eigentumswohnung muss her für die jungen, aber eigenkapitalschwachen Eltern; der Unternehmer will die Generationennachfolge einleiten, um den Betrieb vor Liquiditätsengpässen im Erbfall zu schützen; der missliebige Sohn soll nicht nur zugunsten der rechtschaffenen Tochter enterbt werden, sondern auch möglichst keinen Pflichtteil erhalten. Die ...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / a) Vorwegerbfolge an Abkömmlinge – Ausgleichung, Anrechnung oder beides?

Geradezu ein Klassiker ist inzwischen die – grammatisch häufig sogar isoliert (!) an die Kautele "vorweggenommene Erbfolge" anknüpfende – Auslegung im Rahmen der Vorwegerbfolge an Abkömmlinge. Der BGH hat hier bereits mehrfach festgestellt, dass damit eine "Anrechnung auf den Erbteil" zum Ausdruck kommen kann, die bei der Bestimmung der Teilungsquoten im Wege der Idealkollat...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / b) Übergabe an Pflichtteilsberechtigte – Vorwegerbfolge als Enterbung?

Die bereits mehrfach erwähnte Entscheidung des BGH vom Januar 2010 enthält, ohne dies zu vertiefen, noch eine weitere, im Zusammenhang mit einer Anrechnungsbestimmung nach § 2315 I BGB durchaus Sinn machende Deutungsmöglichkeit: "Entscheidend ist nach alledem der im Auslegungsweg zu ermittelnde Erblasserwille, ob mit der Zuwendung zugleich auch eine Enterbung des Empfängers ...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / IV. Folgerungen für die Gestaltungspraxis

Auslegung ist eine Sache des Einzelfalls. Schon aus diesem Grund können die vorstehenden Ausführungen – und die nachstehenden Schlussfolgerungen – nur einen kleinen, typisierten Ausschnitt der Gesamtproblematik abdecken. Da der Terminus der vorweggenommenen Erbfolge als gesetzlich nicht definiertes (inzwischen aber gerade auch im Laiensprachgebrauch verbreitetes) Sammelkonzep...mehr

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ZErb 10/2010, Der deutsch-f... / 2. Belastungsvergleich

Als Berechnungsbeispiel stelle man sich den – rein deutschen – Fall ohne Auslandsberührung vor, dass der Ehemann ein Endvermögen von 1,2 Mio. EUR hat und die Ehefrau eins von 200.000 EUR. Die Eheleute haben ein gemeinsames Kind. Der Ehemann hat ein weiteres Kind aus erster Ehe. Dieses ist "missraten", sodass die Ehefrau nicht nur für den Erbfall nach dem Ehemann zur Alleiner...mehr

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ZErb 10/2010, Der deutsch-f... / 1. Beendigung des Wahlgüterstands im Todesfall

Sieht man die Regelungen des Abkommens durch, so zeigt sich im Vergleich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts – bis auf die oben unter IV erwähnten Details bei der Bewertung und weitere Einzelpunkte – kaum ein wesentlicher Unterschied. Das Fehlen einschlägiger Rechtsprechung und Literatur zu Einzelfragen und schließlich das Problem, ob un...mehr

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ZErb 10/2010, zentUma Unternehmensnachfolgetag an der Universität Mannheim

Am 16. April 2010 veranstaltete das Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma e.V.) unter der Leitung von Prof. Dr. Carsten Schäfer den 6. Unternehmensnachfolgetag, eine jährlich stattfindende Fachtagung. Wie üblich standen aktuelle Themen aus dem Bereich der Unternehmensnachfolge auf der Agenda, etwa zum Erbschaftsteuer-, Gesellschafts-, Pflicht...mehr

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Schenkung einer Eigentumswohnung an Minderjährigen muss genehmigt werden

Leitsatz Schenkungsweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährige ist generell nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (vorliegend der Bestellung eines Ergänzungspflegers, nicht jedoch auch der Genehmigung des Familiengerichts) Normenkette §§ 107, 1643 Abs. 1, 1909 BGB; § 10 Abs. 8 WEG Kommentarmehr

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ZErb 08/2010, Zur Bindungsw... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist 1990 im Alter von 80 Jahren verstorben. Ihr Ehemann, mit dem sie seit 1933 verheiratet gewesen war, ist 1978 vorverstorben. (...) Die Ehegatten haben am 17.4.1941 einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, mit dem sie Gütergemeinschaft vereinbart und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben. Mit Übergabevertrag vom selben Tag erhielt der Ehemann der Er...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 5. Rechtslage bei Pflichtteilsstrafklauseln, sog. Behindertentestamenten und Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Pflichtteilsstrafklauseln sind v. a. beim sog. Berliner Testament bekannt.[21] Darin setzen sich Eheleute gegenseitig nach dem Erstversterbenden zum Alleinerben ein. Die übrigen gesetzlichen Erben, insbesondere die Abkömmlinge, sind damit nach dem erstversterbenden Ehegatten enterbt. Sie sind erst zu Schlusserben eingesetzt (sog. Einheitslösung, § 2269 BGB). Die Erblasser er...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 4. Ausschlagungsbefugnis bei Bezug von Sozialleistungen

Die Befugnis, die Erbschaft anzunehmen, auszuschlagen oder die Annahme bzw. Ausschlagung anzufechten (§§ 1942 ff BGB), geht dagegen nach hM nicht auf den Leistungsträger über. Dies gilt auch für das Ausschlagungsrecht in den Fällen der §§ 2306 Abs. 1, 2307 Abs. 1, 2308 Abs. 1 BGB.[18] Dabei geht es um die Fälle, in denen der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten zum Erben...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 2. Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts?

Im Hinblick auf die aleatorische Natur des Pflichtteilsverzichts verneint eine Literaturauffassung die Sittenwidrigkeit des Verzichts eines Sozialleistungsempfängers.[30] Ein anderer Teil der älteren Literatur hält den Verzicht jedenfalls dann für sittenwidrig, wenn der Verzichtende sowohl – mit Kenntnis des Erblassers – im Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts als auch im Zeitpunkt...mehr

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ZErb 07/2010, Lebensversich... / Aus den Gründen

Nach Ansicht des Berufungsgerichts (Berufungsurteil veröffentlicht in ZEV 2008, 292) ist Gegenstand der Schenkung des Erblassers an den Beklagten – und damit Berechnungsgrundlage des Pflichtteilsergänzungsanspruchs – nicht lediglich die Summe der gezahlten Prämien, sondern die gesamte ausgezahlte Versicherungsleistung. Im Urteil vom 23. Oktober 2003 (BGHZ 156, 350) habe der ...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / III. Pflichtteilsverzicht (noch nicht entstandener Pflichtteilsanspruch) (§ 2346 Abs. 2 BGB)

Während vorstehend vom eingetretenen Erbfall und dem damit in der Person eines Sozialleistungsbeziehers entstandenen Pflichtteilsanspruch die Rede war, geht es nachfolgend um das noch nicht konkretisierte Pflichtteilsrecht, das dem Empfänger von ALG II/Sozialhilfe zusteht, wenn er zu dem in § 2303 BGB umschriebenen Personenkreis gehört. Praktisch bedeutsam ist, ob der Sozial...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 2. Sittenwidrigkeit des Erlasses (§ 138 BGB) durch den Pflichtteilsberechtigten

Nach den vorstehenden Ausführungen wird ein etwaiger Erlassvertrag, den der Pflichtteilsberechtigte mit den Erben über den in seiner Person bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) schließt (§ 397 BGB), häufig schon mangels Forderungsinhaberschaft scheitern, weil der Anspruch bereits auf den Leistungsträger übergegangen ist. Anders ist dies jedoch zum ei...mehr

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ZErb 07/2010, Zur Beweislas... / Sachverhalt

Die Kläger nehmen die Beklagte auf Zahlung des Pflichtteils nach ihrem am 15. Februar 2003 verstorbenen Vater in Anspruch. Die Beklagte ist die zweite Ehefrau des Erblassers, die durch dessen Testament vom 3. Dezember 1981 zur Alleinerbin eingesetzt wurde. Die Kläger sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Auf Aufforderung der Kläger übersandte die Beklagte dies...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / Einführung

In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, des Wechsels von der wohlhabenden Aufbaugeneration zu deren Nachfolgern, knapper öffentlicher Kassen und verschärfter sozialrechtlicher Sanktionen gehört die Frage nach der Behandlung des Pflichtteils, insbesondere seines Erlasses oder des Verzichts hierauf durch Empfänger von Sozialleistungen zum Alltag der Erb- und Sozialrechtspraxis. ...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / I. Die sozialrechtliche Ausgangslage

Seit 1.1.2005 ist Grundform der staatlichen steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen nicht mehr die Sozialhilfe (SGB XII), sondern das Arbeitslosengeld II (ALG II, frühere Arbeitslosenhilfe) (vgl. § 5 Abs. 2 S. 1 SGB II). Dieses wird allen erwerbsfähigen (§ 8 SGB II) Hilfebedürftigen (v. a. Langzeitarbeitslosen) im Alter zwischen 15 und 65 Jahren (beim Höchsta...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 1. Gesetzlicher Übergang bzw. Überleitung auf den Leistungsträger

Bezieht der Pflichtteilsberechtigte bereits beim Erbfall ALG II, geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes und ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre, auf den Leistungsträger über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II).[3] Ein Erlassvertrag zwischen dem Leistungsbezieher und dem Erben (§ 397 BGB) ist dann schon mangels Forderungsinhaberschaft und unabhäng...mehr

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Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Leitsatz Die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG, § 2303, § 2317 Abs. 1 BGB Sachverhalt Die Klägerin, die von ihren Eltern durch gemeinschaftliches Testament gem. § 2269 Ab...mehr

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Beweislast bei Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB

Leitsatz Auch wenn der Erbe seine Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verletzt, folgt hieraus grds. keine Umkehr der Beweislast dahingehend, dass nunmehr der Erbe für das Nichtbestehen einer zunächst nicht angegebenen Nachlassverbindlichkeit beweispflichtig wäre. Sachverhalt Die Kläger, Kinder des Erblassers, verlangen von der...mehr

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Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar

Leitsatz Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gegenzug von den Eltern wiederkehrende Zahlungen, so liegt darin kein entgeltlicher Leistungsaustausch und keine Kapitalüberlassung des Kinds an die Eltern, sodass in den wiederkehrenden Zahlungen auch kein einkommensteuerbarer Zinsanteil enthalten ist. Normenkette §...mehr

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Auslegung einer "im Wege vorweggenommener Erbfolge unentgeltlich" erfolgten Zuwendung

Leitsatz 1. Erfolgt eine Zuwendung "im Wege vorweggenommener Erbfolge unentgeltlich", ist für die Pflichtteilsberechnung durch Auslegung zu ermitteln, ob damit eine Ausgleichung gem. §§ 2316 Abs. 1, 2050 Abs. 3 BGB, eine Anrechnung gem. § 2315 Abs. 1 BGB oder kumulativ Ausgleichung und Anrechnung gem. § 2316 Abs. 4 BGB angeordnet werden sollte. 2. Ausschlaggebend für den Will...mehr

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FF 02/2010, Neues Erbrecht ... / 1. Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe

Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil ist Ausdruck der Familiensolidarität. Er besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils; seine Höhe bleibt durch die Neuerungen unveränd...mehr

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AGS 04/2010, Kostenbelastun... / Sachverhalt

Der Kläger hatte gegen den Beklagten Ansprüche auf Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung geltend gemacht. Gegen seine Verurteilung hat der Beklagte Berufung eingelegt. In der Berufungsbegründung hat er sich erstmals darauf berufen, dass er als selbst pflichtteilsberechtigter Erbe gem. § 2328 BGB die Zahlung des Pflichtteils soweit verweigern könne, dass ihm sein eigener Pfli...mehr

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AGS 09/2010, Kostenentschei... / Anmerkung

Überhöhte Wertvorstellungen des Antragstellers sind unerheblich, da es bei einer Stufenklage nicht auf dessen Wertvorstellung ankommt, sondern darauf, mit welchen Ansprüchen nach dem objektiven Vorbringen in der Klageschrift zu rechnen ist.[1] Das Gericht muss also aufgrund des objektiven Klagevorbringens ermitteln, welche Ansprüche hier vernünftigerweise später geltend gema...mehr

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FF 02/2010, Neues Erbrecht ... / 2. Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe

Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Eigenheim oder einem Unternehmen, das für die Familie die Lebensgrundlage bietet, mussten die Erben diese Vermögenswerte bislang oft nach dem Tod des Erblassers verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Hilfe bietet hier eine Stundungsregelung, die bisher jedoch eng ausgestaltet war und nur den pflichttei...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / c) Die "Miterben" Staat und pflichtteilsberechtigte Personen

Besteht zwischen Lebensgefährten keine Verwandtschaft, fallen sie erbschaftsteuerlich in die Steuerklasse III mit einem Freibetrag von 20.000 EUR. Der Eingangssteuersatz in dieser Steuerklasse beträgt 30 %.[1] Am Steuerfreibetrag ändert sich auch beim Zusammenleben von Geschwistern, Onkeln und Tanten mit Neffen und Nichten sowie Schwiegereltern mit Schwiegerkindern nichts. ...mehr

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AGS 09/2010, Kostenentschei... / Sachverhalt

Der Kläger verlangte als Sohn der am 29.3.2008 verstorbenen J. Z. von seinen Geschwistern und Erben im Wege der Stufenklage Auskunft über den Nachlass, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und Zahlung. Nachdem die Beklagten im Prozess eine negative Auskunft erteilt haben, haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt und streiten nun um die V...mehr

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AGS 09/2010, Kostenentschei... / Aus den Gründen

Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das LG den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits insgesamt auferlegt. Entscheidungsmaßstab im Rahmen der nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist der voraussichtliche Ausgang des Rechtsstreits, wenn die Hauptsache nicht erledigt oder nicht für erledigt erklärt worden wäre (Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29....mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / a) Geliebtentestament, familienfeindliche Gesinnung und Pflichtteilsrecht

Der Lebensgefährte geht im Todesfall seines Partners von Gesetzes wegen leer aus. Er wird nicht Erbe. Er erhält nach überwiegender Ansicht nicht den Voraus[1] und ist nicht pflichtteilsberechtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob aus der Lebensgemeinschaft Kinder hervorgegangen sind, wie lange sie gedauert hat und ob ein Partner den anderen aufopfernd gepflegt hat. Die Notwend...mehr

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FF 02/2010, Neues Erbrecht ... / 3. Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch

Macht der Erblasser vor seinem Tod anderen Geschenke, kann dies zu Ansprüchen auf Ergänzung des Pflichtteils gegen den Erben oder den Beschenkten führen. Durch diesen Anspruch wird der Pflichtteilsberechtigte so gestellt, als ob die Schenkung nicht erfolgt und damit das Vermögen des Erblassers durch die Schenkung nicht verringert worden wäre. Bislang wurden Schenkungen inner...mehr

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AGS 01/2010, Streitwert ein... / Aus den Gründen

Die nach § 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde ist nur teilweise begründet. Da mit dem Rechtsmittel allein das Ziel verfolgt wird, den vom LG festgesetzten Gebührenstreitwert zu reduzieren, ist die Beschwerde so aufzufassen, dass der Prozessbevollmächtigte der Kläger sie allein in deren Namen eingelegt hat. 1. Das LG hat den Gebührenstreitwert des Rechtsstreits, soweit er das...mehr

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Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrages

Leitsatz 1. Eine Verfügung von Todes wegen, mit der die Eltern ihr behindertes, durch den Sozialhilfeträger unterstütztes Kind nur als Vorerben auf einen den Pflichtteil kaum übersteigenden Erbteil einsetzen, bei dessen Tod ein anderes Kind als Nacherben berufen (sog. Behindertentestament), verstößt nicht gegen die guten Sitten. 2. Ein von dem behinderten Kind mit seinen Elte...mehr