Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Testamentsvollstreckung

Rz. 63 Der Schutz des Zugriffs des Sozialhilfeträgers zu Lebzeiten des Behinderten wird im Rahmen der Vermächtnislösung erneut durch Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung mit den entsprechenden Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB bewirkt. Entscheidend ist, dass die Testamentsvollstreckung nicht als reine Vermächtnisvollstreckung gem. § 2223 BGB ausgestaltet, s...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 333 Machen Kläger Ansprüche gegen den Nachlass gerichtlich geltend, ist grundsätzlich der Erbe, der die Erbschaft nach § 1958 BGB angenommen hat, immer prozessführungsberechtigt. Er kann also von den Nachlassgläubigern verklagt werden, da er für die Nachlassverbindlichkeiten auch persönlich haftet. Aus diesem Grunde dürfen die Gläubiger auch auf das Eigenvermögen der Erb...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Definition des Geldvermögens

Rz. 88 Oft besteht die Auslegungsschwierigkeit, was der Erblasser unter dem Begriff "Geldvermögen" verstanden hat. Es kann das hinterlassene Barvermögen[206] davon umfasst sein. Es kann jedoch auch das Bankvermögen mitsamt Girokonten und Sparbüchern umfassen. Ebenso können leicht in Geld verwandelbare Sparbriefe, Wertpapiere und Aktien gemeint sein. Auch Goldbarren oder Kryp...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Besonderheiten beim Erwerb von Todes wegen

Rz. 280 Erlangt die Stiftung die Erstausstattung oder spätere Zustiftungen durch Erwerb von Todes wegen, sind folgende ertragsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Die als Erbe eingesetzte Stiftung kann Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen entstehen, grundsätzlich nicht als Werbungskosten/Betriebsausga...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Nacherbenlösung

Rz. 193 Bei dieser Gestaltungsvariante fällt das Erbe zunächst dem Vorerben an, § 2100 BGB. Erst zu einem vom Erblasser bestimmten späteren Zeitpunkt, dem Nacherbfall, geht die Erbschaft auf den Nacherben über, § 2139 BGB. Dabei wird der Nacherbe nicht Erbe des Vorerben, sondern Erbe des Erblassers. Das der Nacherbschaft unterliegende Vermögen bildet in der Hand des Vorerben...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Testamentsverzeichnis-Überführung bis 2016

Rz. 2 Integraler Bestandteil des Testamentsregisters werden auch die ca. 13,3 Mio. "gelben Karteikarten" werden, die bis zum 31.12.2011 von den 4.900 Standesämtern und beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin (für Erblasser ohne deutsches Geburtsstandesamt) bereits gesammelt wurden. Sie wurden ebenfalls in das Register überführt, § 1 Abs. 1 TVÜG, § 78d Abs. 1 S. 2 BNotO.[1] Mit ...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 4. Höhe der Abfindung

Rz. 10 Verhandlungen über eine Abfindung können für den Rechtsanwalt schwierig sein. Wird der potentielle Erblasser vertreten, kann schlicht eine feste Summe ohne weitere Begründung angeboten werden. Der kundige oder anwaltlich vertretene Gegner wird sich aber regelmäßig nur bei Offenlegung des Einkommens und des Vermögens des Erblassers auf Verhandlungen einlassen. Unter Um...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Bedeutung für den Fristbeginn bei § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 33 Sofern bei der lebzeitigen Übertragung der Immobilie bereits absehbar ist, dass nach dem Tod des Übergebers Pflichtteilsansprüche gegen die Erben in Betracht kommen, sollte berücksichtigt werden, dass nach der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel daran bestehen, ob bei Vorbehalt eines Wohnrechts die Zehn-Jahres-"Abschmelzungs"-Frist des § ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Gefahren des Berliner Testaments

Rz. 724 Beim Berliner Testament i.S.d. § 2269 BGB setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein; Schlusserben sind in der Regel die gemeinschaftlichen Kinder. Rz. 725 Abgesehen davon, dass diese Konstellation mit (zum Teil massiven) erbschaftsteuerrechtlichen Nachteilen verbunden ist, werden – da die Kinder für den ersten Erbfall enterbt sind – Pflichtteilsansprüch...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Ehebedingte Zuwendung

Rz. 96 Der Erblasser könnte dadurch, dass er den Nachlass an Personen verschenkt, die ihm genehmer sind als die an seinem Nachlass Pflichtteilsberechtigten, sein Vermögen zum Zeitpunkt seines Todes auf Null stellen. Rein rechnerisch ergäben sich dann keine Pflichtteilsansprüche mehr. Dem beugt § 2325 Abs. 1 BGB vor, indem der Wert der Schenkung dem Nachlass als sog. fiktiver...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Stichtagsprinzip

Rz. 114 Nach § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB ist der für die Bewertung maßgebliche Zeitpunkt (Stichtag) der Tod des Erblassers.[297] Wertveränderungen nach dem Stichtag sind im Rahmen der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigten; sie dürfen sich auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs nicht auswirken.[298] Das Stichtagsprinzip bedeutet indes nicht, dass zukünftige Entwicklungen völ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichtte...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Abwägung der Vor- und Nachteile

Rz. 55 Die Möglichkeit einer pflichtteilsfesten Übertragung klingt zwar verlockend, ist aber auch mit großen Gefahren verbunden. Stirbt der Ehegatte mit dem zuvor geringeren Vermögen, erbt der überlebende Ehegatte den so übertragenden Teil wieder zurück. Es liegt auf der Hand, dass gerade in den Fällen der Patchwork-Familie, also nicht gemeinsamer Abkömmlinge, so Pflichtteil...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 9. Klagen im Rahmen des § 2288 BGB

Rz. 181 Erfüllt der Erbe nicht freiwillig die Beschaffung des vermachten Gegenstandes bzw. kommt er dem außergerichtlichen Verlangen des Vermächtnisnehmers auf Beseitigung der Belastung nicht nach, ist der Vermächtnisnehmer gezwungen, Klage zu erheben. Rechtsgrundlage ist § 2288 Abs. 1, 2 S. 1 BGB.[382] Ist der Beschenkte nicht freiwillig bereit den Gegenstand an den Vermäch...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Fiktives Vermögen

Rz. 17 Unter fiktivem Vermögen sind sog. Vorempfänge zu verstehen. Der Berater muss unbedingt feststellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant und sein Ehegatte an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen haben. Zum einen spielen diese im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge zur Ausgleichung (§§ 205...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Verhalten des "Langzeitarbeitslosen"

Rz. 120 Während in den Fällen des Behindertentestaments für den Behinderten ein gesetzlicher Vertreter, i.d.R. ein Betreuer, über die Frage der Ausschlagung der Erbschaft unter den Voraussetzungen des § 2306 Abs. 1 BGB entscheidet, liegt die Entscheidungsbefugnis vorliegend beim Langzeitarbeitslosen. Dieser kann auch letztlich für sich wirtschaftlich nachteilige Entscheidung...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Lebensversicherungssumme fällt in den Nachlass

Rz. 127 Wenn die Lebensversicherungssumme ausnahmsweise in den Nachlass fällt, beeinflusst dies die Nettonachlasshöhe und somit die Höhe des Pflichtteils. Fall Der Versicherungsnehmer (Erblasser) hat keinen Bezugsberechtigten benannt. Lösung: In diesem Fall ist er selbst derjenige, dem der Anspruch auf die Versicherungssumme zusteht. Mit seinem Tod tritt der Versicherungsfall e...mehr

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§ 3 Alleinerbe / V. Fälligkeit und Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 9 Der Auskunftsanspruch ist unverzüglich zu erfüllen (§ 121 Abs. 1 BGB). Wann ein schuldhaftes Zögern vorliegt, ist freilich eine Frage des Einzelfalls. Bei umfangreichen oder schwierigen Auskünften wird der Verpflichtete daher unter Umständen zu Teilauskünften verpflichtet sein, wenn er die vollständige Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist vorlegen kann.[23] I.R....mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 169 Steuerrechtlich gilt der Vorerbe als Vollerbe des Erblassers (§ 6 Abs. 1 ErbStG). Der Vorerbe hat nach § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten. Die Steuer wird daher aus der Substanz der Erbschaft gezahlt. Sie ist damit ausdrücklich geregelte außerordentliche Last gem. § 2126 BGB. Wird die Erbschaftsteuer aus Eigenmitteln...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Sonstige Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 139 Pflichtteilsverzichtsverträge können zur Nachlassplanung in vielgestaltiger Weise eingesetzt werden. Möglich ist ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Beschränkungen und Beschwerungen der §§ 2306, 2307 BGB, isolierte Verzichte auf Pflichtteilsrestansprüche (§§ 2305, 2307 BGB) oder Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB. Auch relative Verz...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Fehlende Kenntnis vom Wegfall der Belastung

Rz. 71 Weitere Voraussetzung für eine Anfechtung der Ausschlagung ist, dass der Pflichtteilsberechtigte bei Erklärung der Ausschlagung keine Kenntnis vom Wegfall der Belastung des ihm Zugewandten hatte. Auf die Ursache der Unkenntnis kommt es nicht an.[205] Auch Irrtum und grobe Fahrlässigkeit schaden insoweit nicht.[206] Rz. 72 Auch die Anfechtung nach § 2308 BGB entfaltet d...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / C. Nachlassinsolvenz, § 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO

Rz. 38 Um die Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass zu beschränken, kann im Falle des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden, § 1975 BGB.[80] Hinweis Diese Haftungsbeschränkungsmöglichkeit kann zur Obliegenheit werden, bei deren Verletzung der Erbe sich wegen Insolvenzverschleppung schadensersa...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Ausgleichung, Pflichtteilsanrechnung, §§ 2050 ff., 2315 ff., 2327 BGB

Rz. 112 Der Übergeber sollte sich im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge immer auch der folgenden Probleme bewusst sein: Zum einen ist stets das Pflichtteilsrecht im Auge zu behalten, wenn der Übergeber nur einen von mehreren Abkömmlingen dadurch begünstigt, dass er ihm Vermögensteile lebzeitig zuwendet. Dies gilt insb. dann, wenn aus dem übrigen Vermögen kein hinreichende...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / Literaturtipps

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§ 28 Lebensversicherung im ... / F. Lebensversicherungsanspruch zur Absicherung von Verbindlichkeiten, Hinterlegung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten

Rz. 164 Lebensversicherungen wurden (häufig) zur Absicherung von Krediten herangezogen. Diese Konstellation hat Auswirkungen auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Fall Erblasser E ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit EP verheiratet. Aus der Ehe ist ein Kind K1 hervorgegangen. E ist Alleinverdiener. Er kauft eine Immobilie zu einem Kaufpreis von 40...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Wünsche und Absichten des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten folgende Kriterien im Vordergrund:mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 15 Der Vermächtnisnehmer hat genauso wie der Erbe ein Ausschlagungsrecht (§ 2176 BGB). Die Annahme bzw. die Ausschlagung des Vermächtnisses erfolgt gem. § 2180 Abs. 2 S. 1 BGB durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. Das Nachlassgericht muss nicht involviert werden. Diese Erklärung, es liegt eine formlose empfangsbedürftige Willenserklärung vor (§§ 130–132 BGB), kann e...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 78 Auch bei der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ist das Entstehen einer Interessenkollision nicht auszuschließen. Zwar besteht zwischen Pflichtteilsberechtigten, die jeweils durch eine testamentarische Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, regelmäßig Einvernehmen hinsichtlich des Vorgehens gegen den/die Erben, jedoch kann sich auch hier wegen nac...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 99 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte einen Vorempfang auf seinen ordentlichen Pflichtteil anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Anordnungsbestimmung versehen hatte.[253] Demnach reduziert sich der ordentliche Pflichtteil des Anrechnungspflichtigen um den so zu berücksichtigenden Vorempfang. Di...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / h) Vermächtnislösung bzw. Herausgabevermächtnis

Rz. 200 Die Regelungsziele eines Geschiedenentestaments können auch durch die Anordnung eines aufschiebend befristeten Vermächtnisses erreicht werden. Bei dieser Variante geht die Erbschaft ausschließlich auf einen Vollerben über. In Abweichung von der allg. Regel des § 2176 BGB erwirbt der Vermächtnisnehmer erst mit einem vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis, de...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Rechtsmittel des Erben gegen die Ablehnung einer Weisung an den Nachlasspfleger

Rz. 269 Wie ausgeführt, sollte der Nachlasspfleger frühzeitig auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Falls der Nachlasspfleger sein Verhalten nicht ändert, hat der Erbe einen Anspruch darauf, dass das Nachlassgericht den Nachlasspfleger anweist, entsprechend zu handeln. Berührt eine Anordnung des Nachlassgerichts an den Nachlasspfleger den Bestand des Nachlasses, so wird ...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 34 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[78] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend zu ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / e) Verzichtsvertrag und Ehegatte

Rz. 125 Da der Erbverzicht nicht per se den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten umfasst, sollte zusätzlich ein Ehevertrag abgeschlossen werden, in dem der Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs aufgenommen oder Gütertrennung vereinbart wird. Wird der Ehegatte, der den Erbverzichtsvertrag abgeschlossen hat, dennoch Erbe durch gewillkürte Verfügung von Todes wegen, ve...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Fiktives Vermögen/fiktiver Nachlass, Vorempfänge

Rz. 28 Zum Bereich der Erfassung des aktuellen Vermögens bzw. Nachlasses gehört in jedem Fall auch die Erfassung von lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an die beteiligten Personen bzw. dritte Personen. Auch hier gilt dies grundsätzlich sowohl für die gestaltende Beratung vor dem Erbfall als auch für die Beratung bzw. Vertretung eines Mandanten nach dem Erbfall. Lebzeitig...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / A. Geldwäschegesetz ab dem 1.1.2020

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG sind Rechtsanwälte Verpflichtete, wenn sie in Ausübung ihres Berufs für den Mandanten an der Planung oder Durchführung u.a. von folgenden Geschäften mitwirken, exemplarischmehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / IV. Adressat und Form der Ausschlagung

Rz. 14 Die Ausschlagung ist gem. § 1945 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht bei dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder das Nachlassgericht am Wohnsitz des Ausschlagenden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Der Zugang der Ausschlagungserklärung wird von der h.M. sogar gegenüber einem örtlich unzus...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Allgemeines

Rz. 220 Grundsätzlich kann der Testamentsvollstrecker nur dann reine Verpflichtungsgeschäfte, zu deren Erfüllung über Nachlassgegenstände verfügt werden muss, eingehen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Darüber hinaus wird die Verpflichtungsbefugnis durch die Vorschriften der §§ 2207, 2209 S. 2 BGB erweitert. Rz. 221 Verbindlichkeiten...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Muster

Rz. 111 Eine typische Rückabwicklungsvereinbarung in einem Schenkungsvertrag über eine Gesellschaftsbeteiligung könnte folgendermaßen aussehen: Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechts Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechtsmehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Höhe des ordentlichen Pflichtteils (im Allgemeinen)

Rz. 75 Für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs sind zwei Faktoren bestimmend:[209] zum einen die gesetzliche Erbquote und zum anderen der Bestand bzw. Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Nach § 2303 Abs. 1 BGB beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Er ist daher grundsätzlich durch Anwendung der zutref...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Berechnung der Ausgleichung

Rz. 93 Bei der Bewertung ausgleichungspflichtiger Zuwendungen oder Leistungen ist in entsprechender Anwendung des § 2055 Abs. 2 BGB auf ihren Wert zur Leistungszeit abzustellen, wobei Währungsverfall und Kaufkraftschwund zu bereinigen sind.[242] Rz. 94 Bei der eigentlichen Ausgleichungsbewertung ist wie folgt vorzugehen:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 67 Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er beispielweise für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insgesamt 1.5...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / II. Keine Passivlegitimation bei Klagen vor Annahme der Erbschaft

Rz. 8 Eine Ausnahme besteht für Klagen vor Annahme der Erbschaft; diese sind nach § 1958 BGB unzulässig. Hinweis Ob der vorläufige Erbe trotz § 1958 BGB aktivlegitimiert ist, ist umstritten.[3] In der Regel wird in der Einleitung eines Aktivprozesses durch den vorläufigen Erben bereits eine konkludente Annahme der Erbschaft zu sehen sein. In diesem Fall stellt sich also die F...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (3) Eintrittsrecht

Rz. 165 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[513] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolg...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VII. Wertermittlungsanspruch

Rz. 210 Neben der Auskunft über den bloßen Bestand des Nachlasses hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf Ermittlung des Werts der einzelnen Nachlassgegenstände. Es handelt sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch, der vom Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig ist[638] und daher auch gesondert geltend gemacht werden muss.[639] Rz. 211 Ziel des Wertermittl...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / c) Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 258 Es muss dargelegt werden, dass der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Gerichtliche Geltendmachung ist auch die Zwangsvollstreckung oder ein Arrestantrag. Eine Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich. Das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, die Voraussetzungen zu ermitteln. Praxishinweis Zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung ist es aber sicherlich an...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VI. Insolvenzmasse

Rz. 53 Das Insolvenzverfahren bewirkt ebenso wie die Nachlassverwaltung eine Gütersonderung zwischen Nachlass und Eigenvermögen.[117] Das Sonderinsolvenzverfahren Nachlassinsolvenz betrifft nur den Nachlass und nicht das Eigenvermögen des Erben.[118] Dabei wird der Umfang der Insolvenzmasse Nachlass durch den Bestand am Tag der Verfahrenseröffnung und nicht am Tag des Erbfal...mehr