Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / f) Unterhaltsverbindlichkeiten in Scheidungsfällen vor dem EheRG 1977

Rz. 105 Wurde eine Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden und wird aus jener Zeit Nachscheidungsunterhalt geschuldet, so gilt die Höchstsummen-Haftungsbeschränkung aus § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB (in Höhe des fiktiven Pflichtteilsanspruchs) nicht. Dazu das OLG Bamberg:[101] Zitat "Da nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 des 1. EheRG das vor dem 1.7.1977 geltende Recht für Unterhaltsansprüche Gü...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 666 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäf...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 7. Wünsche des Erblassers

Rz. 62 Bei der Vermögensnachfolgeplanung sind sodann die Wünsche des Erblassers zu ermitteln. Der Wille des Mandanten ist maßgeblich für die spätere Gestaltung – sowohl bei einer Vermögensübergabe unter Lebenden als auch bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen. In der Regel stehen bei einer Verfügung von Todes wegen zum einen die Familienbindung im Vordergrund und...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verwirkungs- und Strafklauseln

Rz. 467 Ob bedingte Zuwendungen wirksam sind, ist insbesondere bei sog. Verwirkungsklauseln zu prüfen (auch kassatorische, privatorische Klauseln oder Strafklauseln genannt). Von Verwirkungsklausel spricht man, wenn der Erblasser seine Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) mit der – i.d.R. auflösenden Bedingung – verknüpft, der Bedachte solle nichts bzw. nur den Pflichtteil...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Form der Pflichtteilsentziehung

Rz. 387 Die Pflichtteilsentziehung erfolgt durch letztwillige Verfügung, § 2336 BGB. Zulässig sind insoweit alle Testamentsformen. Dass und wem der Pflichtteil entzogen wird, muss sich deutlich aus der Verfügung ergeben. Lediglich den Gesetzestext wiederzugeben ist nicht ausreichend. Außerdem muss der Grund der Entziehung zur Zeit der Errichtung des Testaments bestehen und i...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Besonderheiten im Prozess

Rz. 449 Unabhängig von der Frage, ob ein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich eventuell erhaltener unentgeltlicher Zuwendungen besteht, hat aber der Pflichtteilsberechtigte spätestens solche Angaben in seiner Pflichtteilsklage zu machen. Dem Erben würde nach Ansicht des OLG München ein "prozessuales Mittel zur Verfü...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Auskunftsanspruch bei Nachlassspaltung

Rz. 408 Liegt aufgrund Kollisionsrechts eine Nachlassspaltung vor, so beschränkt sich die nach deutschem Recht zu bestimmende Erbfolge auf die in der Bundesrepublik befindlichen Nachlassgegenstände. Die durch eine Aufspaltung infolge unterschiedlich maßgeblicher Rechtsordnungen entstehenden Nachlassteile sind grundsätzlich als selbstständige Nachlässe anzusehen, d.h. nach den...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Auslegung einer zu unbestimmten Pflichtteilsverwirkungsklausel beim Berliner Testament

Rz. 481 OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.11.2013 – 20 W 138/13:[536] Zitat "Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen führt bei einer allgemeinen Verwirkungsklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament, durch die derjenige Schlusserbe, der mit den Testamentsbestimmungen nicht einverstanden ist, nur den Pflichtteil erhalten soll, nicht zum Verlust der...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / d) Zeitliche Beschränkung des Verzichts

Rz. 37 Zulässig ist ebenfalls die zeitliche Beschränkung des Verzichts. Beginn und Ende der Erbenstellung können demgemäß individuell bestimmt werden. Um zu verhindern, dass ein Erbe nach § 2306 BGB das Erbe ausschlägt und Pflichtteilsansprüche geltend macht, kann auch von folgenden Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in die Nachlassakten

Rz. 106 Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst das Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung. Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten n...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 34 Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser bestimmte Verwaltung seines ganzen oder teilweisen Vermögens, um seine letztwilligen Anordnungen auszuführen, gegebenenfalls die Auseinandersetzung zu bewirken oder den Nachlass zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker leitet seine Legitimation unmittelbar vom Willen des Erblassers ab. Die Testamentsvollstreckung steht de...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / k) Recht auf Grundbucheinsicht

Rz. 212 Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdigen Inte...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlassverbindlichkeit

Rz. 178 Geht der Erbe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestattung rechtsgeschäftliche Verpflichtungen ein, so entsteht damit eine Nachlasserbenschuld, für die er sowohl mit seinem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass haftet. Rz. 179 Geht ein Nichterbe entsprechende Verpflichtungen ein, so haftet er kraft Rechtsgeschäfts zwar nach außen, hat aber gegenüber dem/den Erb...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Allgemeines

Rz. 94 Zunächst ist klarzustellen, dass ein nicht in den Nachlass fallender Lebensversicherungsanspruch – ungeachtet der Höhe – grundsätzlich pflichtteilsneutral ist, also keine Pflichtteilsansprüche auslöst.[90] Wird aber ein enterbter Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser zum Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung eingesetzt, stellt sich die Frage der Anrechenbarkeit ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Rechtsstreit gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft

Rz. 263 Vor Annahme der Erbschaft kann gem. § 1958 BGB keine Nachlassverbindlichkeit eingeklagt werden. Die Erbschaftsannahme ist eine von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung; ein Verstoß dagegen macht die Klage unzulässig (vgl. dazu Muster Rdn 254). Trotz Mahnung tritt kein Schuldnerverzug ein, § 286 Abs. 4 BGB. Für den Gläubiger, der in den Nachlass vollstrecken w...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / gg) Hemmung bei Stundung

Rz. 252 Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB : Nach § 205 BGB tritt eine Hemmung der Verjährung nur ein, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen Stundung nach § 2331a BGB analog angewandt werden kann. Jedenfalls könnte dem Schuldn...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / ee) Zug-um-Zug-Verurteilung zur Durchführung der Vermächtniskürzung

Rz. 132 Besteht der Vermächtnisanspruch in einer teilbaren Leistung, so ist die Durchführung der Kürzung problemlos. Handelt es sich bei dem Vermächtnis jedoch um einen unteilbaren Gegenstand, z.B. um ein Grundstück, einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht, so kann der Vermächtnisschuldner bei Geltendmachung des Vermächtnisses im Gegenzug den Kürzungsbetrag verlangen.[125] Da...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / c) Erbvertragliche Zuwendungen

Rz. 117 Bei erbvertraglichen Zuwendungen ist Voraussetzung für den Verzicht, dass der Bedachte "Dritter", also nicht Vertragspartner des Erbvertrages ist. Der Begriff des Dritten ist entsprechend dem Änderungsbedürfnis einschränkend aufgrund einer teleologischen Reduktion auszulegen.[228] Vertragsparteien sind also entweder die im Testament Bedachten und der Erblasser oder de...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 196 Wie bereits eingangs angesprochen, ist das Pflichtteilsrecht bei Stiftungen in der Praxis generell ein besonderes Thema. Nicht eben selten wird der Berater in Sachen Stiftungen danach gefragt, ob durch eine Stiftung Pflichtteilsansprüche (Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche) vermieden werden können, etwa indem man eine Stiftung als Alleinerbin einsetzt....mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Übergang von Auskunftsantrag auf Leistungsantrag bei der Stufenklage

Rz. 420 BGH im Urt. v. 15.11.2000 (IV ZR 274/99) :[468] Zitat "Sieht sich die Klägerin zur Bezifferung ihres mit einer Stufenklage letztlich verfolgten Leistungsantrags auch ohne die ursprünglich als zweite Stufe angekündigte Wertermittlung in der Lage, kann sie unmittelbar auf den Leistungsantrag übergehen; für eine Rücknahme oder Erledigterklärung des noch nicht zur Verhandlu...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Muster: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments)

Rz. 286 Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _______________...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Checkliste: Herausgabeklage nach § 2287 BGB

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Muster: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 167 Muster 7.31: Schriftsatz des Anfechtungsgegners bei Anfechtung der Erbschaftsannahme Muster 7.31: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme An das[93] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ _________________________ (Einleitung) Zwar kann die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrs...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 3. Folgen des Erbverzichts

Rz. 16 Durch die Vereinbarung eines Erbverzichts scheidet der Verzichtende (Verwandter oder Ehegatte) lediglich aus der gesetzlichen Erbfolge aus, d.h., er kann ohne weiteres durch Verfügung von Todes wegen Erbe werden.[55] Die Wirkung des Erbverzichts wird nur gegenüber dem Erblasser entfaltet.[56] Der Verzichtende wird nach der in § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB kodifizierten Vorve...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Konfusion

Rz. 287 Zu Einzelzwangsvollstreckung, Universalvollstreckung und Aufrechnung kommt noch eine vierte Möglichkeit, bei der der Erbe mit seinem Eigenvermögen für eine Nachlassschuld einsteht, und zwar kraft Gesetzes: die Konfusion. Sie tritt ein, wenn der Erbe Gläubiger des Erblassers gewesen war. Der Erbe verliert seine Forderung mit dem Erbfall. Die Eröffnung eines der zwei f...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / 8. Aufhebung des Verzichts

Rz. 42 Zur Aufhebung eines Erbverzichts nach § 2351 BGB ist als actus contrarius ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, die den Verzichtsvertrag geschlossen haben.[112] Daher kann der Aufhebungsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers und des Verzichtenden geschlossen werden.[113] Rz. 43 Der Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsaufhebungsvertrag nach § 2351 BGB ist als ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 44 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Als gleichsam ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Anspruch nach § 2287 BGB voraus, dass die berechtigten Erberwartungen des Vertragserben objektiv beeinträchtigt werden.[75] Ein Anspruch aus § 2287 BGB scheidet daher aus, wenn die Schenkung des gebundenen Erblassers nicht zu einer ec...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / Literaturtipps

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Form, Inhalt und Kosten

Rz. 87 Die erforderliche Schriftform des Nachlassverzeichnisses ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, ergibt sich jedoch daraus, dass gem. § 2215 Abs. 2 BGB das Verzeichnis mit Datumsangabe (Tag der Aufnahme) zu versehen und vom Testamentsvollstrecker zu unterzeichnen ist.[189] Auf Verlangen hat der Testamentsvollstrecker die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Muster: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin

Rz. 125 Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin An das Landgericht Traunstein Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Kla...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / ff) Beschränkungen des Kürzungsrechts

Rz. 135 Abgesehen von den vom Erblasser selbst angeordneten Abweichungen von den gesetzlichen Regeln der Vermächtniskürzung nach §§ 2324, 2188 BGB darf dem selbst pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer gegenüber der Vermächtnisanspruch nach § 2318 Abs. 2 BGB nur insoweit gekürzt werden, dass ihm selbst der Pflichtteil verbleibt. Diese Vorschrift ist vom Erblasser nicht a...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 15. Erfüllung eines Vermächtnisses ohne Gläubigeraufgebot – Fallbeispiel

Rz. 670 Fallbeispiel Dem Vermächtnisnehmer VN hat der Erblasser eines seiner Grundstücke zugewandt. Der Erbe erfüllt in formgerechter Weise den Vermächtnisanspruch, ohne vorher ein Aufgebot der Nachlassgläubiger veranlasst zu haben. Nach Bekanntwerden einer großen Zahl von Nachlassverbindlichkeiten beantragt er die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Das Insolvenzgeri...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Grundbucheinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

Rz. 72 Dazu das Kammergericht:[78] Zitat 1. Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht steht in der Regel dem Pflichtteilsberechtigten zu, der nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will; das gilt auch, wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetragen ist. 2. Zur Darlegung des berechtigten Interesses genüg...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Ausschlagung der Erbschaft durch den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 58 Will der pflichtteilsberechtigte Erbe seinen ungeschmälerten Pflichtteil erhalten, so muss er die Erbschaft ausschlagen. Dem belasteten pflichtteilsberechtigten Erben steht ein Wahlrecht zu: odermehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundlagen

Rz. 33 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist der Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufzunehmen und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (vgl. zum Muster für ein Nachlassverzeichnis § 17 Rdn 117). Dies ist zum einen für die Frage, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden sollte, und zum anderen für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch.

Rn 4 Das Pflichtteilsrecht ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und Erblasser bereits zu dessen Lebzeiten besteht, dessen Tod überdauert und sich mit seinen Erben fortsetzt. Es zeitigt schon zu Lebzeiten des Erblassers Rechtswirkungen (vgl §§ 311b V, 1643, 1822 Nr 1, 2281 I Hs 2, 2346 II; BGH NJW 58, 1964 [BGH 01.10.1958 - V ZR 53/58]) und kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilanspruchs (Abs 3).

Rn 5 Ein Pflichtteilsanspruch kann nach § 2213 I 3 BGB nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Vollstreckungsrechtlich bedarf es in den Fällen der Abs 1 und 2 jedoch zusätzlich zum Titel gegen den Erben eines Duldungstitels gegen den Testamentsvollstrecker (aA Köpf ZEV 13, 235, 240: Titel gegen den Testamentsvollstrecker ausreichend), und zwar auch dann, wenn jener den P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2317 BGB – Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs.

Gesetzestext (1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall. (2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar. A. Zweck. Rn 1 Die Norm regelt den Entstehungszeitpunkt (I), die Vererblichkeit und Übertragbarkeit (II) des Pflichtteilsanspruchs, der von seiner Quelle, dem abstrakten Pflichtteilsrecht (BGH NJW 58, 1964 [BGH 01.10.1958 - V ZR 53/58]), zu unterscheiden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klagen, welche Pflichtteilsansprüche zum Gegenstand haben.

Rn 6 Unter dieses Merkmal sind in erster Linie Zahlungsansprüche aus § 2303 BGB und aus § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzung), der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus § 2314 BGB und der Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB zu subsumieren. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erwähnte § 2345 II BGB spielt hier keine Rolle, da es zur Herbeiführung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Prozessuales/Insolvenz/Steuer.

Rn 24 Die Geltendmachung streitiger Ansprüche erfolgt beim Prozessgericht. Gerichtsstand ist wahlweise der des Beklagten (§§ 12 ff ZPO) oder der der Erbschaft (§ 27 ZPO). Einschränkende letztwillige Schiedsgerichtsklausel sind idR unzulässig (str; München 25.4.16 – 34 Sch 12/15). Es kann kein Prozesskostenvorschuss vom anderen Ehegatten nach §§ 1360a IV, 1361 IV gefordert we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 2 Pflichtteilsberechtigung, nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, ist Voraussetzung, denn zu dessen Beurteilung soll die Auskunft gerade dienen (BGH NJW 58, 1964; 81, 2051; 02, 2469 f [BGH 17.04.2002 - IV ZR 259/01]). Berechtigt ist jeder pflichtteilsberechtigte Nichterbe nach §§ 2303, 2309 (BGH NJW 81, 2051, 2052), also auch der Berechtigte, der enterbt ist ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelverjährung.

Rn 11 Die bisherige Sonderverjährung nach § 197 I Nr 2 ist mit Wirkung zum 1.1.10 entfallen (Ausnahmen nach § 197 I Nr 2: §§ 2018, 2130, 2362). Damit wurde § 2332 I aF überflüssig (Übergangsvorschrift: Art 229 § 23 II EGBGB). Pflichtteilsansprüche verjähren grds (s.a. § 2332) nach §§ 195, 199 , also der ordentliche Pflichtteilsanspruch (§ 2303; BGH NJW 19, 1219 [BGH 24.01.201...mehr