Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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ZErb 06/2013, Vorliegen ein... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalls Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43 a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA. 2. Ein solcher Verstoß kann die rückwirken...mehr

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ZErb 06/2013, Vorliegen ein... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerden sind gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft; an ihre Zulassung ist der Senat gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO gebunden. Sie sind auch im Übrigen zulässig, jedoch in der Sache unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass der Rechtsbeschwerdeführer zu 2 mit der Wahrnehmung der Interessen der Kinder der Beklagten bei der Durchse...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / a) Klage gegen Erbschaftsbesitzer

Der potenzielle Erbe kann die nach seiner Auffassung unwirksam zum Erben berufene Person als Erbschaftsbesitzer im Wege der Stufenklage auf Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände (§ 2027 BGB) und sodann auf Herausgabe des Erlangten (§ 2018 BGB) in Anspruch nehmen. Um die Verjährung des im Fall der Wirksamkeit der Enterbung jedenfal...mehr

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ZErb 06/2013, Vorliegen ein... / Sachverhalt

Die Rechtsbeschwerdeführer wenden sich gegen die rückwirkende Aufhebung der Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten der Beklagten wegen Vertretung widerstreitender Interessen. Die Klägerin macht als Alleinerbin ihrer Mutter eine Nachlassforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Witwe ihres vorverstorbenen Bruders – Beklagte und Rechtsbeschwerdeführerin zu 1 –...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / b) Gründe für einen Klageabweisungsantrag

Zur Begründung des Klageabweisungsantrages kommen als Einwendungen betreffend das Pflichtteilsrecht des Klägers im Grundsatz in Betracht:mehr

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 3. Bewertung und Ausblick

Freilich vermag die Entscheidung des LSG Nordrhein Westfalen noch nicht vollständig zu beruhigen. Insofern bleibt wohl nur das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Es bleibt zu hoffen, dass im Hauptsacheverfahren tatsächlich die Ausschlagungsmöglichkeit verneint wird. Hierfür spricht allerdings viel. Bis dahin verbleibt im Hinblick auf die Vermächtnislösung ein gewisser Zweifel, ...mehr

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 2. Überleitung des Ausschlagungsrechts

Der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen kommt zunächst insofern Bedeutung zu, als das LSG dort ausführt, dass der Sozialhilfeträger das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten könne. Dies entsprach auch schon bisher der ganz herrschenden Meinung in der zivilrechtlichen Literatur und wurde auch vom BGH in der Entscheidung vom 19.1.2011 ausdrücklich bestätigt.[13] De...mehr

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Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Leitsatz Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen und kann nicht als fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an diesen besteuert werden. Normenkette § 3 Abs. 2 Nr. 4, § 7 Abs. 1 Nrn. 1 und...mehr

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ZErb 5/2013, Pflichtteilsanspruch: Verjährungsfristbeginn bei nachträglicher Kenntniserlangung des Berechtigten von Nachlassgegenständen

Leitsatz Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt. § 2313 Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 1 S...mehr

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ZErb 5/2013, Insolvenzanfec... / Aus den Gründen

Die Revision ist nicht begründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne den zweiten Erbvertrag nicht anfechten. Dagegen spreche § 83 Abs. 1 InsO. Nach dieser Vorschrift stehe allein dem Schuldner nach Eintritt des Erbfalls die höchstpersönliche Entscheidung zu, ob er den ihm letztwillig zugedachten Vermögenszuwachs annehme oder ausschlage. Deswegen sei dies...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 1 I.

Vor der Klageerhebung Bevor der Pflichtteilsberechtigte den Erben verklagt, ist dessen Pflichtteilsrecht zu überprüfen, soweit schon entsprechende Informationen bekannt sind:[2]mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 4. Streitwert

Die Klageschrift muss gem. § 61 GKG Angaben zum (Gebühren-)Streitwert enthalten, der gem. § 63 GKG sogleich für alle Stufen vorläufig festgesetzt wird. Für die Gebühren ist gem. § 44 GKG der höchste Wert, d. h. in aller Regel derjenige der Zahlungsstufe, maßgeblich.[54] Er richtet sich nach den bei Klageerhebung bestehenden Vorstellungen des Klägers von dem ihm zustehenden A...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 2. Auswahl des/der Beklagten

Für Pflichtteilszahlungsansprüche haften sämtliche Erben – bis zum Eintritt des Nacherbfalls nur die Vorerben[15] – als Gesamtschuldner (§§ 1967 Abs. 2, 2058, 2303 Abs. 1 S. 1 BGB).[16] Der Pflichtteilsberechtigte kann sowohl gegen einen einzelnen als auch gegen alle Miterben vorgehen.[17] Erhebt der vor Erbauseinandersetzung in Anspruch genommene Miterbe die Einrede der ung...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / i. Sicherung der Ansprüche durch Arrest

Pflichtteilsprozesse können viele Jahre dauern, bis der Pflichtteilsberechtigte einen Zahlungstitel erwirkt hat. Dann kann das Vermögen des Erben bereits verbraucht sein oder er kann sich in das Ausland abgesetzt haben. Zur Sicherung des Pflichtteilsanspruchs kommt das eigenständige Arrestverfahren nach den §§ 916 ff ZPO in Betracht, in dem die Geldforderung (Arrestanspruch)...mehr

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ZErb 4/2013, Zahlungen aufg... / Aus den Gründen

Die Revision der Klägerin ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Stattgabe der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Die Auffassung des FG, die Klägerin erhalte von ihrem Bruder, dem Beigeladenen, eine mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente, hält der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Eine Rechtsgrund...mehr

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AGS 4/2013, Getrennte Vertr... / 1 Sachverhalt

Die zulässige Beschwerde hat einen vorläufigen Erfolg. Es ist nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand nicht ersichtlich, dass die von den Beklagten als Erbengemeinschaft gewählte Vertretung durch eine Mehrzahl von Prozessbevollmächtigten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig gewesen wäre, so dass der Kläger für den damit verb...mehr

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FF 04/2013, Rechtsprechung ... / Standesrecht

Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalles Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gem. § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA. Ein solcher Verstoß kann die rückwirkende Aufh...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / a) Auswirkungen einer Obliegenheitsverletzung

Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Darin erschöpfen sich die Auswirkungen einer Obliegenheitsverletzung. Den Unterhaltspflichtigen trifft – außer der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung – keine einklagbare Pflicht zu einem bestimmten Handeln oder ...mehr

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ZErb 4/2013, Sittenwidrigke... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn aus erster Ehe, die Beteiligte zu 2 die zweite Ehefrau des am 13. Januar 2012 verstorbenen Erblassers, mit der er seit dem 13. Mai 2011 verheiratet war. Der Beteiligte zu 1 hat am 11. April 2012 einen ihn als Alleinerben ausweisenden Erbschein beantragt. Er hat geltend gemacht, die Beteiligte zu 2 sei infolge des Ehe- und Erbverzichtsvertrags,...mehr

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ZErb 4/2013, Sittenwidrigke... / Aus den Gründen

Die statthafte (§§ 58 Abs. 1, 252 Abs. 3 FamFG) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde – die Entscheidung über die Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines anderen Erbscheins ist dem Senat im Beschwerdeverfahren nicht angefallen – hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass dem Beteiligten zu ...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / II. Zweck und Motiv der erbrechtlichen Gestaltungen

Es ist ein großes Verdienst von Wendt, dass er im Unterschied zu zahlreichen Stellungnahmen aus der erbrechtlichen Beratungspraxis den Zweck der hier interessierenden Gestaltungen ohne Umschweife beim Namen nennt: Es geht dabei jeweils darum, Bedürftigen Begünstigungen zu verschaffen, "die ohne solche Umwege von Sozialhilfeträgern abgegriffen würden".[6] Weiter heißt es bei ...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / IV. Der Pflichtteilsanspruch in der Insolvenz

Ähnlich wie der Sozialhilfeträger nicht am Nachlass partizipieren soll, so sollen auch die Gläubiger der potenziellen Erben nicht den Nachlass aufzehren können. Aus diesem Grund hatte der Erblasser in einem vom BGH am 2.12.2010[44] zu entscheidenden Fall seine Tochter zugunsten ihres Bruders enterbt. Nachdem über deren Vermögen ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet word...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 4. Prozessuales: Inzidentprüfung der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung

Der BGH[30] hat in prozessualer Hinsicht klargestellt, dass die Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung auch in anderem Zusammenhang inzident zu prüfen sein können. In dem zu entscheidenden Fall hatte die 2007 verstorbene Erblasserin ihren Sohn enterbt und ihm den Pflichtteil entzogen. Dieser hat dies akzeptiert und keinerlei Ansprüche geltend gemacht, sodass es unmitte...mehr

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ZErb 3/2013, Insolvenzrecht... / Aus den Gründen

Die Revision ist nicht begründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne den zweiten Erbvertrag nicht anfechten. Dagegen spreche § 83 Abs. 1 InsO. Nach dieser Vorschrift stehe allein dem Schuldner nach Eintritt des Erbfalls die höchstpersönliche Entscheidung zu, ob er den ihm letztwillig zugedachten Vermögenszuwachs annehme oder ausschlage. Deswegen sei dies...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 1. Pflichtteilsberechtigung eines entfernteren Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren

Um § 2309 BGB ging es auch in einer neueren Entscheidung des BGH[36] zum Pflichtteilsverzicht. Der Erblasser und seine Ehefrau hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie ihre Enkel als Schlusserben einsetzten. Ihre einzige Tochter hatte auf ihr Erb- und Pflichtteilsrecht nach ihnen für ihre Person, nicht aber auch für ihre Kinder verzichtet. Hierdurch war ...mehr

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AGS 3/2013, Nur eine Angele... / 3 Anmerkung

Die Entscheidungen sind zunächst einmal insoweit zutreffend, als es sich in den Fällen subjektiver Klagenhäufung um eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit handelt. Vertritt der Anwalt – sei es auf Aktiv- oder Passivseite – mehrere Kläger, Beklagte oder Streithelfer, so liegt gebührenrechtlich nur eine einzige Angelegenheit vor, solange die Verfahren nicht getrennt wer...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / I. Allgemeines

1. Das deutsche Recht kennt drei Güterstände. Die Zugewinngemeinschaft[1], die Gütertrennung[2] und die Gütergemeinschaft.[3] Treffen die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft kommt es zum Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten. Dem Ehegatten mit dem niedri...mehr

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Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben

Leitsatz Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend...mehr

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FoVo 2/2013, Musteranlage zum verbindlichen PfÜB-Antrag

Verbindliches PfÜB-Formular ist ­ergänzungsbedürftig Nach der am 30.8.2012 in Kraft getretenen Zwangsvollstreckungsformularverordnung darf ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ab dem 1.3.2013 nur noch mit dem dafür verbindlich vorgesehenen Formular beantragt werden (FoVo 2012, 126 und 186). Das Formular selbst sieht allerdings nur einige pfändbare Ansprüche vor. In der Pr...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / III. Besondere Vorschriften und Auslandsimmobilien

Dass die Sprachverwirrung über die EuErbVO nicht stets ihre Ursache in der Formulierung des Verordnungstextes, sondern gerade auch im Vorverständnis des jeweiligen Rechtsanwenders hat, offenbart ein Blick auf das Problemfeld der Auslandsimmobilien: Ein deutscher Praktiker, der die wesentlichen Stichwörter des Art. 30 EuErbVO ("Besondere Regelungen im Recht eines Staates, in ...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht (BGH, Urt. v. 28.11.2012 – XII ZR 19/10). Der volljährige unterhaltsberechtigte Stu...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / c) Insolvenzsenat

Eine deutliche Parallele liefert der IX. (Insolvenz-)Senat: Er hatte bereits 2009 entschieden, dass Schuldnern in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens keine Obliegenheit trifft, einen in diesem Verfahrensabschnitt entstandenen Pflichtteilsanspruch – zugunsten der Massegläubiger – geltend zu machen. Zwar falle der Pflichtteilsanspruch in die Masse, die D...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / 3. Pflichtteilsverzicht

Ausgangspunkt des bislang bestehenden Streits war das in der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Senatsurteil zum Behindertentestament ergangene Urteil des VGH Mannheim[86], demzufolge der Verzicht eines Sozialleistungsbeziehers auf den Pflichtteil wegen dessen partieller Funktion als "Unterhaltsanspruch über den Tod hinaus" wie Unterhaltsverzichte von Ehegatten zulaste...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / I. Ausschlagungsrecht nur für Bedachte

Die Feststellung, dass das Vorgehen des Behinderten der Erbrechtsgarantie entspringenden negativen Erbfreiheit und dem grundrechtlich geschützten Gebot zu familiensolidarischem Verhalten entspricht und deswegen zu billigen ist, hat der Senat über das Ausschlagungsrecht zusätzlich abgesichert. Der Verzicht des behinderten Pflichtteilsberechtigten führt nur eine Situation herbe...mehr

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ZErb 11/2012, Steckengeblie... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 91, 91 a ZPO zu treffende Kostenentscheidung ergibt eine vollumfängliche Kostenlast der Beklagten. Dass sie die Kosten zu tragen hat, soweit sie den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Klägers anerkannt hat, ergibt sich aus § 91 ZPO und beanstandet die Beklagte auch nicht. Ebenso gesteht sie zu, in Bezug auf den übereinstimmend für erledigt erklärten Za...mehr

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ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / III. Abweichung der Rechtsprechung des BGH von den dargestellten Prämissen des Pflichtteilsrechts

In der Entscheidung vom 27.6.2012 nähert sich der BGH der Frage, ob ein Pflichtteilsrecht des Enkels bei Erbverzicht des vom Erblasser abstammenden Elternteils des Enkels vorliegen kann, wenn der Elternteil später zum Erben eingesetzt wird, nicht von diesem systematischen Ansatz her. Der BGH bejaht für diesen Fall das Vorliegen eines Pflichtteilsrechts in der Enkelgeneration...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (d) Wagnischarakter

Darunter fällt der Hauptbegründungsstrang des Berufungsgerichts.[114] Es stellt darauf ab, dass das Pflichtteilsrecht im Gegensatz zum Unterhaltsanspruch keine sichere, bereits bestehende Erwerbsquelle darstelle. Beim Verzicht sei noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang dem Verzichtende beim späteren Erbfall tatsächlich ein Pflichtteilsanspruch erwachsen wäre. Dem steh...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / b) Streitstand

Den Verzicht hielt der Sozialhilfeträger für sittenwidrig und leitete gemäß § 93 SGB XII den Pflichtteilsanspruch der Leistungsbezieherin nach ihrer Mutter auf sich über. Beide Vorinstanzen konnten einen Sittenverstoß beim Testament und Verzicht trotz des engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem Erbfall nicht erkennen. Demgegenüber wollte die Revision hauptsächlich überprüft wi...mehr

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ZErb 11/2012, Steckengeblie... / Leitsatz

1. Erklären die Parteien der Stufenklage die Hauptsache nach der Auskunftserteilung übereinstimmend für erledigt, hat das Gericht unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Fall der Erledigung vorliegt, gem. § 91 a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, wobei es bei der Ausübung seines Ermessens auch das Bestehen eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsa...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / II. Konsequenzen

Bei der Sittenwidrigkeitsuntersuchung kommt diesem Begründungsteil eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, da das Vorgehen des Behinderten, eine ihm an sich zustehende Vermögensposition auch im eigenen Interesse nicht wahrzunehmen und endgültig aufzugeben, im Ergebnis ausdrücklich als billigenswert beurteilt wird. Dem entspricht die seit Langem anerkannte Grundauffassung,...mehr

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ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / II. Systematische Prämissen des Pflichtteilsrechts für Enkel-Pflichtteile

Anhand des am 13.4.2011 entschiedenen Falles lassen sich systematische Prämissen des Pflichtteilsrechts aufzeigen, die in der letztgenannten Entscheidung nicht vollständig berücksichtigt wurden: 1. Dem deutschen Erbrecht allgemein[3] und dem gesetzlichen Erbrecht im Besonderen liegt das Prinzip zugrunde, dass in der Linie der Deszendenten die ältere Generation grundsätzlich d...mehr

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ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / IV. Stellungnahme

Es wäre befürwortenswert gewesen, im hier diskutierten Fall das Bestehen eines Pflichtteilsrechts in der Enkelgeneration zu verneinen.[14] Variiert man die Fallkonstellation, zeigt sich besonders deutlich, dass die hier angestellten Überlegungen plausibel sind:[15] Hat ein Erblasser zwei Kinder und setzt er beide Kinder hälftig zu Erben ein, so entspricht es in aller Regel se...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (4) Untätigkeit des Gesetzgebers

Das Regelungssystem im Sozialrecht, das die gegenläufigen Grundsätze der Subsidiarität und des Familienlastenausgleichs voneinander abgrenzen muss, enthält keine Vorschrift, die es dem Sozialhilfeträger ermöglicht, in jedem Fall mindestens auf den Pflichtteil des Leistungsbeziehers zugreifen zu können. Weder enthält es ein Verbot von Leistungsempfängern, auf ihren Pflichttei...mehr

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ZErb 11/2012, Beginn der Au... / Anmerkung

Das Urteil des LG Rottweil ist rechtskräftig. Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 30.12.2011 (Az 19 U 123/11) die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Hiergegen hat die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Der BGH hat mit Beschluss vom 25.07.2012 (Az IV ZR 12/12) die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. In der Begründung führt der BGH an, ...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / 1. Grenzziehungsdiskurs bei Sozialleistungsbeziehern

Dieser Ambivalenz von letztwilligen Zuwendungsgestaltungen war sich schon der historische Gesetzgeber bewusst. In § 2338 BGB hat er eben die Gestaltungsmittel, die üblicherweise für Einschränkungen bei der Nachlassbeteiligung zum Einsatz kommen – wie Nacherbfolge, Nachvermächtnis und Testamentsvollstreckung – als einen "Akt der Zwangsfürsorge" instrumentalisiert[18] und dami...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (bb) Negative Erbfreiheit

Dem widerspricht in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur mit beachtlicher Begründung das LG Aachen.[106] Das überzeugt und zwar vor allem aus grundrechtlicher Sicht, wie der Senat – erstmalig in der Rechtsprechung – dargelegt hat, was Sie unbedingt behalten sollten: Die Wertungen der Senatsrechtsprechung zum Behindertentestament müssen auch beim...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / b) Bundesgerichtshof 2011

Höchstrichterlich hat der Bundesgerichtshof 2011 ein klares Machtwort gesprochen.[95] Auf der Grundlage des nach wie vor unverändert geltenden Sozialrechts kann das Ergebnis kaum Erstaunen auslösen, Behinderten die gleichen Instrumente an die Hand zu geben, die Nichtbehinderte selbstverständlich benutzen dürfen. Von Erläuterungsinteresse ist nicht so sehr das – mittlerweile ...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / II. Pflichtteilssanktionsklauselgasse

Sie hat ihren Namen durch die zwei neueren Senatsentscheidungen aus 2004 und 2005[44] erhalten mit Sachverhalten, in denen Eltern ohne juristische Beratung ein Testament mit Elementen der Erbschaftslösung unter gegenseitiger Alleinerbeinsetzung und Einsetzung der Kinder – darunter ein behindertes – lediglich als Schlusserben im zweiten Erbfall verfasst, diese Regelung jedoch...mehr

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ZErb 12/2012, Genehmigung e... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin leidet neben weiteren Erkrankungen an einer demenziellen Entwicklung und ist inzwischen nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen. Auf ihren eigenen Antrag hin bestellte das Amtsgericht durch Beschluss vom 28.10.2010 (Bl 14 f dA) die eingangs genannten Betreuer. Dabei wurde dem Betreuer zu 1. der Aufgabenkreis der Vermögenssorge ...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids zutreffend bejaht. 1. Das FG hat zu Recht angenommen, dass der Erwerb des Klägers aufgrund der nach Art. 1524 Abs. 1 CC vereinbarten Anwachsungsklausel dem Grunde nach gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § ...mehr