Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz, geleisteter / 4 Besonderheiten bei Bilanzierern: Bei drohender Inanspruchnahme aus einer Schadensersatzverpflichtung Rückstellung bilden

Droht einem Bilanzierer ernsthaft die Gefahr, aus einer Schadensersatzverpflichtung in Anspruch genommen zu werden, muss er hierfür eine Rückstellung passivieren. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt regelmäßig in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Zu beachten ist hierbei das Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Bei diesen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 9 Umsetzung der beschlossenen Änderung

Selbstverständlich hat der Verwalter eine Kostenverteilungsänderung zu beachten und bei der Erstellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan zu berücksichtigen. Auch wenn ein Beschluss ggf. aus dem ein oder anderen Grund anfechtbar gewesen wäre und mangels entsprechender Beschlussanfechtungsklage bestandskräftig geworden ist, bindet er den Verwalter. Missachtet der Verwal...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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R / 10 Rechtsbeschwerde, Rechtsmittelverzicht [Rdn 3038]

Rdn 3039 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3040 1. Nach § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichtet werden. Auch in Bußgeldsachen muss der Rechtsmittelverzicht aber eindeutig und zweifelsfrei sein (OLG Hamm NZV 1999, 182 = VRS 96, 212; OLG Koblen...mehr

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A / 27 Aufhebung des Bußgeldbescheids im Strafverfahren (§ 86) [Rdn 387]

Rdn 388 1. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 wird ein Bußgeldbescheid aufgehoben, wenn später wegen derselben Handlung eine Verurteilung als Straftat erfolgt. Die Aufhebung nimmt das Strafgericht mit der Verurteilung vor. Der Sinn dieser Regelung erschließt sich aus § 84 Abs. 1. Ein Bußgeldbescheid erwächst zwar in materielle Rechtskraft, allerdings entfaltet er eine Sperrwirkung nur fü...mehr

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 3 Das Problem

Am 30.6.2023 liegt noch keine Jahresabrechnung vor. Wohnungseigentümer K erhebt daher gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B eine Klage auf ihre Erstellung. B erklärt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, legt dann im September 2023 aber plötzlich die Jahresabrechnung vor. Die Parteien erklären daraufhin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Fragli...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann tolerieren...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.10 Prozesskostenhilfefähigkeit

Im Zuge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist diese auch prozesskostenhilfefähig. Dies hatte bereits die Instanzrechtsprechung nach der insoweit maßgeblichen BGH-Entscheidung im Jahr 2005 und noch vor der ihr nachfolgenden Gesetzgebung anerkannt.[1] Der BGH hat dies auch nach der gesetzlichen Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 1 Rechtsfähigkeit

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß § 9a Abs. 1 und Abs. 3 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie dessen Gebrauch als solche rechtsfähig. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist demnach im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen...mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rechtsstreits erfassen nicht die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

§§ 103 ff., 278 Abs. 6 ZPO; Nrn. 1000, 1003 VV RVG Leitsatz Beenden die Parteien den Rechtsstreit durch einen außergerichtlich vereinbarten, gem. § 278 Abs. 6 ZPO vom Gericht festgestellten Vergleich, in dem sie hinsichtlich der Kosten regeln, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, erfasst diese Regelung nicht auch die Kosten des Vergleichs. OLG Hamm, Be...mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rec... / Leitsatz

Beenden die Parteien den Rechtsstreit durch einen außergerichtlich vereinbarten, gem. § 278 Abs. 6 ZPO vom Gericht festgestellten Vergleich, in dem sie hinsichtlich der Kosten regeln, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, erfasst diese Regelung nicht auch die Kosten des Vergleichs. OLG Hamm, Beschl. v. 13.6.2023 – 25 W 89/23mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rec... / II. Umfang der Kostenentscheidung

1. Grundsatz Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Ein solcher zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch ein Vergleich, der zwischen den Parteien des Rechtsstreits vor einem deutschen Gericht abgeschlossen worden ist. Hier...mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rec... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Hamm bedarf einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches Das OLG Hamm ist mit keinem Wort auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des vor der Rechtspflegerin des LG Essen geführten Kostenfestsetzungsverfahrens eingegangen. a) Teilrücknahme des Kostenfestsetzungsantrags Der Kläger hatte seinen ursprünglich die Einigungsgebühr mit erfassenden Kostenf...mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rec... / I. Sachverhalt

Vor dem LG Essen verlangte der Kläger von der Beklagten die Räumung und Herausgabe von Gewerbeflächen. Die Parteien beendeten den Rechtsstreit durch einen außergerichtlich vereinbarten, gem. § 278 Abs. 6 ZPO von der Kammer festgestellten Vergleich, in dem sie hinsichtlich der Kosten regelten: Zitat "Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits." Im anschließenden Kostenfests...mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / III. Freistellungsanspruch der Geschäftsführerin

Auszugehen ist davon, dass der Geschäftsführerin gegenüber der GmbH ein Ersatzanspruch nach §§ 611, 675, 670 BGB für getätigte Aufwendungen in Form der Prozesskosten zusteht, da der Rechtsstreit im Wesentlichen deren Tätigkeit als Geschäftsführerin betraf. In diesem Fall ist – vorbehaltlich anderweitigen Vortrags – davon auszugehen, dass im Innenverhältnis zwischen Geschäfts...mehr

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zfs 04/2024, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

In dem vor dem LG Coburg durchgeführten Kostenfestsetzungsverfahren ging es darum, ob bei der Berechnung der von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten die für deren vorgerichtliche Tätigkeit angefallenen 22 Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG i.V.m. § 15a Abs. 2 Fall 1 RVG in der bis 31.12.2020 geltenden Fassung anzur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Für Unterhalt (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 S 1 EStG ist enger als der in § 1610 Abs 2 BGB, der den gesamten Lebensbedarf umfasst, BFH vom 18.06.1997, III R 60/96, BFH/NV 1997, 755; BFH vom 05.09.1980, VI R 75/80, BStBl II 1981, 31; BFH vom 28.04.1978, VI R 145/75, BStBl II 1978, 456. Nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar sind dagegen n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / II. Entscheidend ist das Innenverhältnis

Nur die GmbH hatte erklärt, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, nicht aber auch die Geschäftsführerin. Das spricht zunächst für eine anteilige Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Allerdings darf in einem solchen Fall das Innenverhältnis der Streitgenossen nicht außer Acht gelassen werden. Ist nur einer von mehreren Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt, so ist nic...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

In einem Zivilprozess, in dem es um eine Kaufpreisforderung i.H.v. 20.000,00 EUR geht, hat der Kläger drei Zeugen, darunter seine Ehefrau benannt, der Beklagte drei Gegenzeugen. Das Gericht vernimmt im ersten Beweisaufnahmetermin zwei dieser Zeugen, im zweiten Beweisaufnahmetermin drei weitere Zeugen. Im dritten Termin ruft das Gericht die Ehefrau des Klägers in den Zeugenst...mehr

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AGS 04/2024, Keine Anrechnu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte ihren späten Prozessbevollmächtigten zunächst außergerichtlich mit der Regulierung eines Schadens beauftragt. Die außergerichtliche Tätigkeit endete am 20.11.2019. Zu diesem Zeitpunkt rechnete der spätere Prozessbevollmächtigte gegenüber der Klägerin eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer ab. Im Dezember 2022 erteilte die Klä...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Eröffnungs- und eröffnetes Verfahren

Rz. 7 Im Insolvenzrecht ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Eröffnungsverfahren, das mit dem Eingang des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht beginnt, und dem eröffneten Verfahren, das mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt und das Eröffnungsverfahren beendet, sofern das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse a...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 6. Statusunabhängiges Feststellungsverfahren

Die Eckpunkte sehen weiter vor, dass das bislang in § 1598a BGB geregelte Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung zur genetischen Abstammungsuntersuchung durch ein neues Verfahren auf statusunabhängige Feststellung der leiblichen Abstammung ersetzt wird.[60] Das Familiengericht soll zukünftig selbst die leibliche Elternschaft durch Einholung eines Abstammungsgutachtens prüf...mehr

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AGS 04/2024, Keine Terminsg... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller hatten vor dem AG Obernburg – FamG – von der Antragsgegnerin, ihrer Schwiegertochter, die Rückzahlung eines hälftigen Darlehensbetrages i.H.v. 9.580,00 EUR verlangt. Nach Zustellung der Antragsschrift zahlte die Antragsgegnerin die Hauptforderung am 7.3.2023 auf das Konto der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller. Am 9.3.2023 führte der Verfahrensbev...mehr

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AGS 04/2024, In diesem Heft

Im Beitragsteil weist Reckin darauf hin, dass die e-Rechnung auch für die Anwaltschaft zur Pflicht wird und welche Konsequenzen dies mit sich bringen wird (S. 145). In einem weiteren Beitrag befasst sich Lissner mit den Kosten im Insolvenzverfahren und gibt hierzu einen aktuellen Überblick (S. 147). Über die Aktualisierung der Streitwertkataloge für die Arbeitsgerichtsbarkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Ansprüche im masseunzulänglichen Verfahren

Rz. 131 Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen "Massearmut" (§ 207 InsO) und "Masseunzulänglichkeit" (§ 208 InsO). "Massearmut" liegt vor, wenn sich nach der Eröffnung herausstellt, dass nicht einmal die Kosten des Verfahrens (Verwaltervergütung und Gerichtsgebühren) gedeckt sind, während das Gesetz von "Masseunzulänglichkeit" spricht, wenn zwar die Kosten aus der Masse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.4 Vorgehen bei unterlassener Information

Es dürfte zu prognostizieren sein, dass die Informationsbeschaffung nicht in allen Fällen reibungslos verlaufen wird und nicht alle (betroffenen) Wohnungseigentümer tatsächlich der Aufforderung des Verwalters innerhalb der ihnen gesetzten Frist folgen werden. Im Fall der Weigerung einzelner Wohnungseigentümer, erforderliche Informationen zu erteilen, muss der Verwalter für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.3 Unverhältnismäßigkeit der Kosten

Kommt der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG zwar mit der erforderlichen Mehrheit zustande, sind die Wohnungseigentümer zur Kostentragung aber dann nicht verpflichtet, wenn die Kosten der beschlossenen Maßnahme unverhältnismäßig sind. Mit Blick auf die Frage, ob eine bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, sind nicht nur die zu erwartenden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.2 Praktische Konsequenzen

Der Verwalter ist kein Vormund der Wohnungseigentümer. Anderseits ist er verpflichtet, auch anfechtbare Beschlüsse durchzuführen, was in Ermangelung einer aufschiebenden Wirkung auch dann gilt, wenn ein Beschluss angefochten ist.[1] Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob ein Beschluss, der gegen die Vorgaben des GEG verstößt, lediglich anfechtbar oder sogar nichtig ist. Beschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Gutglä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob es eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung gibt. Das wäre wegen formaler Mängel nur dann der Fall, wenn man eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung gutgläubig erwerben kann. Sondernutzungsrecht: Gutgläubiger Erwerb Beim Kauf/Erwerb eines Wohnungseigentums geht ein verdinglichtes Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums auf den ne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.5 Wohnungseigentum

Grundsätzlich stellt sich für den Bereich des Wohnungseigentums im maßgeblichen Zusammenhang die Frage, wann ein finanzielles Unvermögen der Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzunehmen ist. Für den Bereich des Prozessrechts ist geklärt, dass die Eigentümergemeinschaft im Fall finanziellen Unvermögens prozesskostenhilfefähig ist.[1] Hiernach lie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 3 Prozesskosten

Prozesskosten sind als Werbungskosten nur abzugsfähig, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Von der Rechtsprechung als Werbungskosten anerkannt werden vor allem Prozesskosten in einem Rechtsstreit, in dem es um die Zahlung von Arbeitslohn, um die Rechtsgültigkeit einer Kündigung oder um das Fortbestehen eines Dienstverhältnisses ging....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt ist der Abfindungsanspruch des § 1a KSchG am 1.1.2004 in Kraft getreten.[1] Der Arbeitnehmer soll sich entscheiden können, ob er gegen die betriebsbedingte Kündigung gerichtlich vorgehen oder ob er stattdessen eine Abfindung beanspruchen will.[2] Damit wollte der Gesetzgeber die kündigungsschutzrechtlichen Regelungen bei betri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr