Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 12/2016, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte, seinen Rechtschutzversicherer, auf Gewährung von Deckungsschutz in Anspruch. Der Kläger erwarb im Jahre 2012 von der Firma B einen Pkw, der von dem sog. Abgasskandal betroffen ist. Der Kläger beabsichtigt Mängelgewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, in erster Linie Rücktritt vom Vertrag bzw. Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Tä...mehr

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AGS 12/2016, Auskunftspflic... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagten einen Anspruch aus §§ 675, 666, 412, 401 BGB auf Auskunft über den Sachstand in dem Rechtsstreit des Ehemannes der Versicherungsnehmerin, der vor dem LG Dresden geführt wurde, insbesondere darauf, welche Beitreibungsmaßnahmen zugunsten des Versicherten getroffen worden sind und welche Gelder erla...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben. Zugleich hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen. Im beigefügten und vom Kläger unterschriebenen Vordruck der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" ist auf der letzten Seite ein vorgedruckter Text...mehr

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zfs 12/2016, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Die Kl. hatte – unterstützt von zwei Streithelfern – vor dem LG Aachen die Bekl. zu 1 als ausführendes Unternehmen sowie die Bekl. zu 3 als Architekten-GbR – nebst ihren jeweiligen Gesellschaftern und ihrerseits unterstützt durch eine Streithelferin wegen Baumängeln im Fußbodenbereich eines Bauwerkes in Anspruch genommen. Ferner begehrte die Kl. die Feststellung der Einstand...mehr

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AGS 11/2016, Auslegung einer Einigung über die "Kosten des Rechtsstreits"

Leitsatz Während bei einem außergerichtlichen Vergleich hinreichende Anhaltspunkte gegeben sein müssen, dass die Parteien die Kosten des Vergleichs als Teil der ausdrücklich geregelten "Kosten des Rechtsstreits" behandeln wollen, ist dies bei einem gerichtlichen Vergleich regelmäßig anzunehmen, weil er zu dem eigentlichen Prozessgeschehen gehört, dessen Kosten von den Parteie...mehr

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AGS 11/2016, Auslagen für Z... / 1 Sachverhalt

Mit der Beschwerde wendet sich die Beklagte zu 3) dagegen, dass ihre Erinnerung gegen den Kostenansatz des LG über insgesamt 24,50 EUR wegen sieben Zustellungen von Streitverkündungsschriften mit Beschluss der Einzelrichterin unter Zulassung der Beschwerde zurückgewiesen worden ist. Die Beklagte zu 3) hatte der Beklagten zu 4) und den Herren W. und D. den Streit verkündet. Im...mehr

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AGS 11/2016, Auslegung eine... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat die Einigungsgebühr zutreffend in dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss angesetzt. Die von der Beklagten eingeforderte Anwendung von § 98 ZPO kommt nicht in Betracht, da diese Vorschrift nicht herangezogen werden kann, wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Kosten getroffen haben. Hier...mehr

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AGS 11/2016, Auslegung eine... / Leitsatz

Während bei einem außergerichtlichen Vergleich hinreichende Anhaltspunkte gegeben sein müssen, dass die Parteien die Kosten des Vergleichs als Teil der ausdrücklich geregelten "Kosten des Rechtsstreits" behandeln wollen, ist dies bei einem gerichtlichen Vergleich regelmäßig anzunehmen, weil er zu dem eigentlichen Prozessgeschehen gehört, dessen Kosten von den Parteien gewöhn...mehr

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AGS 11/2016, Auslagen für Z... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 66 Abs. 2 S. GKG zulässig, weil das LG sie zugelassen hat. Sie hat auch in der Sache Erfolg, weil der Kostenansatz des LG nach Nr. 9002 GKG-KostVerz. zu Unrecht erfolgt ist. Nr. 9002 GKG-KostVerz. bestimmt, dass die Zustellungspauschale neben Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten, ...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; entgegen dem – eine Rechtsmitteleinlegung betreffenden – Beschluss des BGH v. 25.2.2016 – III ZB 66/15- zfs 2016, 285 m. Anm. Hansens = RVGreport 2016, 186 (Hansens) kann die Unkenntnis von der Rücknahme auf Beklagtenseite nicht übergangen werden." 1. Nach de...mehr

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AGS 11/2016, Bestellung in ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; entgegen dem – eine Rechtsmitteleinlegung betreffenden – Beschl. d. BGH v. 25.2.2016 – III ZB 66/15 [= AGS 2016, 252] kann die Unkenntnis von der Rücknahme auf Beklagtenseite nicht übergangen werden. 1. Nach der Kostengrundentscheidung im Beschluss des AG v. 16.12.20...mehr

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Gebrauch eines Trimmraums zu Wohnzwecken

Leitsatz In einem Trimmraum darf man nicht wohnen. Beim Unterlassungsanspruch ist eine konkrete Störung nicht zu prüfen. Normenkette WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 Das Problem Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung in Anspruch. K behauptet, dass B einen "Trimmraum" bewohne. Im Laufe des Rechtsstreits beim Amtsgericht einigen sich K und B. Zu fragen ist, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.3 Rechtsfolgen der Verfahrensbeteiligung

Rz. 7 Die eindeutige Bestimmung der Beteiligten ist für das Klageverfahren von wesentlicher Bedeutung, da nur diese Träger der hieraus resultierenden Rechte und Pflichten sein können und grundsätzlich auch nur diese die Rechtsfolgen des Verfahrens treffen. So treten nur für die Beteiligten (und deren Rechtsnachfolger) die formellen und materiellen Rechtswirkungen der Klageer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger und der Beklagte als Hauptbeteiligte sowie der Beigeladene[1] und die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist[2], als weitere Beteiligte. Die Gerichte[3] sind Träger der gerichtlichen Verfahren, nicht aber deren Beteiligte.[4] § 57 FGO regelt abschließend die formelle Beteiligtenstellung i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Verbindlichkeiten, die sich unmittelbar gegen die Insolvenzmasse richten, werden nach § 53 differenziert in Verfahrenskosten (§ 54) und sonstige Masseverbindlichkeiten (§ 55 und andere Vorschriften[1]). Diese Differenzierung findet ihren Grund in der Eröffnungsentscheidung.[2] Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die in § 54 normierten Verfahrenskosten durc...mehr

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zfs 10/2016, Einzelfallgere... / IV. Regress(-kostenersatz)?

Ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Kosten nicht möglich, so ist der Geschädigte darauf angewiesen, die Forderung des Vermieters auf das angemessene Maß zurückzuführen. Nach der Rechtsprechung des XII. Senats des BGH ist dieser verpflichtet darüber aufzuklären, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eventuell nicht die vollen Kosten eines Tarifs überni...mehr

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zfs 10/2016, Deckungsschutz... / Sachverhalt

Der Kl. hatte am 26.7.2012 von der Firma B einen Pkw erworben, der von dem sog. Abgasskandal betroffen ist. Der Kl. beabsichtigt Mängelgewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, in erster Linie Rücktritt vom Vertrag bzw. Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung, sowie Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller, die VW AG, geltend zu machen. Mit Schreiben v....mehr

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AGS 10/2016, Vorsteuerabzug... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Zutreffend führt die Kammer aus, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei, der der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, sich auf die Höhe der Festsetzung der Prozesskostenvergütung gegenüber...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 4. Kostenerstattung

Das Gericht hat in dem Klageverfahren nach §§ 91 ff. ZPO über die Kosten zu entscheiden. Eine Kostenfestsetzung findet nach §§ 103 ff. ZPO statt. In dem Kostenfestsetzungsverfahren können jedoch nur die Kosten des Rechtsstreits nach §§ 128 ff. VGG geltend gemacht werden. Die Kosten für das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 124 VGG zählen hingegen nicht zu den Kosten des ...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 4.1 Kostenentscheidung

Über die Kosten hat die Schiedsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (§ 121 Abs. 1 S. 1 VGG) und dabei auch zu bestimmen, dass die einem Beteiligten erwachsenen notwendigen Auslagen ganz oder teilweise von einem gegnerischen Beteiligten zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Besonderheiten gelten in folgenden Fällen:mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG statthafte Erinnerung ist zulässig und begründet. Der Antragsteller hat insgesamt Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren als Vorschuss in der beantragten Höhe gem. §§ 47, 48, 55 RVG. Der Vergütungsanspruch bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss der Kammer, der noch zum...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Kostenschuldner (§ 23 GKG)

Rn 5 In § 23 GKG ist geregelt, wer für die Kosten des Verfahrens aufzukommen hat; es besteht eine unterschiedliche Kostentragungspflicht für das Eröffnungsverfahren, das eröffnete Insolvenzverfahren sowie das Restschuldbefreiungsverfahren. Kostenschuldner ist regelmäßig der Träger der Insolvenzmasse.[13] Einzelne Kostentatbestände treffen jedoch auch andere Verfahrensbeteili...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Einzelne Gebührentatbestände

Rn 25 Besondere Gebührentatbestände für das Insolvenzverfahren sind abschließend in Nr. 2310 bis 2364 KV GKG geregelt. Es handelt sich um folgende Tatbestände: 2310, 2311: Gebühr für das Eröffnungsverfahren Schuldnerantrag (Nr. 2310) bzw. Gläubigerantrag (Nr. 2311) 2320, 2330: Gebühr für die Durchführung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Schuldnerantrages (Nr. 2320) bzw. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Einzelne Auslagentatbestände

Rn 49 Der Kostenschuldner hat außer den Gebühren auch die gerichtlichen Auslagen zu tragen; die Auslagen richten sich nach Nr. 9000 bis 9019 KV GKG. Für das Insolvenzverfahren sind im Wesentlichen folgende Auslagentatbestände von Bedeutung: 9000: Dokumentenpauschale für die Anfertigung von Kopien oder Ausdrucken 9002: Zustellungen per Postzustellungsurkunde oder Einschreiben 90...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Masseverbindlichkeiten bei Masseunzulänglichkeit

Rn 15 Wenn die liquide vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle fälligen Masseverbindlichkeiten in voller Höhe zu befriedigen, kann der Insolvenzverwalter diesen Umstand gegenüber dem Insolvenzgericht anzeigen nach § 208 ("Masseunzulänglichkeit")[27]. Rn 16 Rechtsfolge dieser Anzeige ist ein Vollstreckungsverbot (§ 210) und ein Durchsetzungshindernis: der jeweilige ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Berechnung des Streitwertes (§ 34 GKG)

Rn 19 Gebührentatbestände können streitwertabhängig oder pauschal erhoben werden. Beispiele für streitwertabhängige Gebühren sind die Gebühren für die Durchführung eines Eröffnungsverfahrens (Nr. 2310, 2311 KV GKG) oder die Durchführung des Insolvenzverfahrens (Nr. 2320 ff. bzw. 2330 ff. KV GKG). Pauschal erhoben werden beispielsweise Gebühren für nachträglich angemeldete Fo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Arten von Masseverbindlichkeiten

Rn 11 § 53 differenziert zwischen "Kosten des Insolvenzverfahrens" und "sonstigen Masseverbindlichkeiten". Während die Kosten des Insolvenzverfahrens in § 54 abschließend normiert sind, gibt es außer der Regelung in § 55 noch weitere Vorschriften, die Verbindlichkeiten zu Masseverbindlichkeiten erheben. Die amtliche Überschrift zu § 55 ("sonstige" Masseverbindlichkeiten) ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift legt fest, dass bestimmte Verbindlichkeiten die Insolvenzmasse unmittelbar treffen und insofern nicht der gemeinschaftlichen Befriedigung nach § 1 unterliegen. Diese Verbindlichkeiten werden unmittelbar aus der Insolvenzmasse befriedigt und daher als Masseverbindlichkeiten bezeichnet. § 54 strukturiert Masseverbindlichkeiten in Kosten des Insolvenzverfahr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Eröffnungsverfahren (§ 23 Abs. 1 GKG)

Rn 7 Das Eröffnungsverfahren kann durch den Schuldner oder einen Gläubiger initiiert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 2). Stellt der Schuldner den Antrag, haftet er für die Gebühren und Auslagen (§ 23 Abs. 1, Abs. 3 GKG). Berechnungsgrundlage ist hier die Höhe der Insolvenzmasse abzüglich des Wertes der Absonderungsrechte (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GKG).[15] Rn 8 Stellt ein Gläubiger den In...mehr

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Wahrung der Klagebegründungsfrist

Leitsatz Der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, muss sich in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben. Normenkette WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: „§ 4 Lasten und Kosten: 1. (…) Jeder Wohnungseigentümer trägt außerdem die Kosten der Instandhaltun...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / ee) Schulden

Bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens für den Kindesunterhalt sind gemäß § 1603 Abs. 1 BGB auch Schulden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BGH sind nicht alle Schulden zu berücksichtigen, sondern die Interessen der Kinder, den Unterhalt ungekürzt zu erhalten, die Interessen des Unter...mehr

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zfs 9/2016, Anfall der Term... / Sachverhalt

In dem vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit schlossen die Parteien nach schriftlicher Korrespondenz ihrer jeweiligen Prozessbevollmächtigten außergerichtlich einen Vergleich. Hieraufhin erklärte die Kl. den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und stellte Kostenantrag. Die Bekl. hat sich dieser Erledigungserklärung angeschlossen. Das LG Köln erlegte in seinem Kosten...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / 2 Der Praxistipp

Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheiden Grundsätzlich liegt die Bedeutung der vorliegenden Entscheidung im Regelinsolvenzverfahren, wenn ein Dritter den Insolvenzantrag gestellt hat und der Schuldner bei der Feststellung der Insolvenzgründe nicht mitwirkt. Im Verbraucherinsolvenzverfahren bedarf es dieser Vorgehensweise nicht, weil das Gericht dem Schuldner bei...mehr

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Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung

Leitsatz 1. Die Vergütung des Insolvenztreuhänders ist dem Privatbereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen und kann deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden. 2. Hat der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für seine Zahlungsschwierigkeiten selbst gesetzt, so kann die Insolvenztreuhändervergütung auch nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. No...mehr

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ZAP 17/2015, Einkommensteuer: Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

(BFH, Urt. v. 18.6.2015 – VI R 17/14) • Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung). Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Hinweis: In der aktuellen...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe – insbesondere in Familiensachen, 5. Aufl. 2016, 444 S., Verlag Gieseking, 59 EUR

Wer als Anwalt nicht das Privileg hat, nur wohlhabende Mandanten vertreten zu können, kommt um das in aller Regel lästige Thema der Verfahrenskostenhilfe nicht herum. Erschwert wird diese Aufgabe noch dadurch, dass gerade diese Mandantschaft nicht immer besonders geübt in bürokratischen Dingen ist und damit viel Arbeit am anwaltlichen Berater hängen bliebt. Umso wichtiger is...mehr

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ZAP 11/2016, Werbungskosten: Absetzbarkeit von Ehescheidungskosten

(FG Köln, Urt. v. 13.1.2016 – 14 K 1861/15) • Ehescheidungskosten sind keine Kosten zur Führung eines Rechtsstreits i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG und somit nicht vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Hinweis: Das Ergebnis, dass Ehescheidungskosten keine Kosten für die Führung eines Rechtsstreits sind, resultiert zunächst aus einer am Wortlaut und der Gesetz...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / a) Stundung der Verfahrenskosten

Bis zum Inkrafttreten des InsOÄG 2001 war zahlreichen Schuldnern das Insolvenzverfahren und damit auch die Möglichkeit der Erlangung von Restschuldbefreiung gänzlich verschlossen, weil sie nicht in der Lage waren, aus eigenen Mitteln oder durch die Inanspruchnahme Dritter die Verfahrenskosten aufzubringen. Eine Vielzahl von Gerichten hatte unter Hinweis auf die Besonderheite...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Kosten nach Klagerücknahme

Von dem Grundsatz, wonach nach einer Klagerücknahme der Kläger gem. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, ist nach Auffassung des BGH dann eine Ausnahme zu machen, wenn die unterlegene Partei keinen Anlass für den Prozess gegeben hat. In diesem Fall seien die Kosten demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen seien, der sie verursa...mehr

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ZAP 17/2016, Einkommensteuer: Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

(BFH, Urt. v. 20.1.2016 – VI R 14/13) • Anwaltskosten eines Schadensersatzprozesses können auch dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sein, wenn das Verfahren durch einen Vergleich beendet wird und der Prozess wegen der Höhe des geltend gemachten Anspruchs existentiell wichtige Bereiche oder den Kernbereich des menschlichen Lebens berührt. Hinweis: Für...mehr

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ZAP 24/2016, Übernachtungskosten: Nachtzeit

(OLG Naumburg, Beschl. v. 8.6.2016 – 12 W 36/16 [KfB]) • Erstattungsfähige Prozesskosten sind auch die Übernachtungskosten eines Rechtsanwalts, wenn es diesem nicht zuzumuten ist, am Terminstag anzureisen. Ihm kann nicht abverlangt werden, die notwendige Anreise zum Terminsort zur Nachtzeit anzutreten. Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uh...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / b) Gerichtlicher Vergleich

Teils wird versucht, nur die Hauptsache durch Vergleich zu regeln, denn die Kostenaufhebung ergibt sich dann automatisch aus § 98 ZPO; eine gerichtliche Kostenentscheidung ergeht nicht mehr (BGH NJW 1961, 460). Das hilft aber nicht. Denn die ARB-Klausel unterscheidet nicht danach, ob die Kostenpflicht des Versicherungsnehmers auf einer Übernahme durch den Vergleich beruht od...mehr

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ZAP 13/2015, Streitwertberechnung: Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen

(OVG Hamburg, Beschl. v. 24.3.2015 – 1 So 117/14) • Liegt einer Anfechtungsklage gegen die einem anderen erteilte Genehmigung für die Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen das Interesse zugrunde, selbst eine Genehmigung für die Errichtung eigener Windkraftanlagen erteilt zu bekommen, sind für die Bestimmung des Streitwertes im Ausgangspunkt 10 % der Herstellungskosten zug...mehr

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ZAP 14/2016, Einkommensteuerrecht: Abzug von Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastungen

(BFH, Urt. v. 20.1.2016 – VI R 66/12) • Folgekosten eines Ehescheidungsverfahrens sind nach der bis zum Veranlagungsjahr 2012 geltenden Rechtslage, d.h. vor Einführung des Abzugsverbots für Prozesskosten durch § 33 Abs. 2 S. 4 EStG nicht als außergewöhnliche Kosten abziehbar. Hinweis: Ob das Abzugsverbot für Kosten eines prozessual notwendigen Scheidungsverfahren auch ab dem...mehr

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ZAP 7/2015, Scheidungsprozesskosten: Außergewöhnliche Belastung

(FG Münster, Urt. v. 21.11.2014 – 4 K 1829/14 E) • Auch nach Einschränkung des Abzugs von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG n.F. sind Scheidungsprozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) zwangsläufig, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden kann. Dagegen sind die Kosten für die Vermögensauseinandersetzung als ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Abweichende Parteivereinbarungen

Die Parteien können abweichend von § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG hinsichtlich der Kostenerstattung eine andere Regelung treffen. Aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung oder eines außergerichtlichen Vergleichs können die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden. Ob die Kosten aufgrund eines Prozessvergleichs festgesetzt werden können, ist umstritten. Nac...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / a) Klarstellung der erfassten Kosten

"Kosten" sind Gebühren und Auslagen. Nach § 98 ZPO gelten die Kosten des Vergleichs als gegeneinander aufgehoben, wenn nichts anderes vereinbart ist. Man muss deshalb grundsätzlich zwischen den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trennen. Der Satz "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" umfasst die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs. Der Satz "K trägt 2...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XII. Erteilung der Restschuldbefreiung

Mit Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist endet die Wohlverhaltensperiode. Das Insolvenzgericht hat dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung stattzugeben, wenn die sechsjährige Abtretungsfrist ohne vorzeitige Beendigung wegen Obliegenheitsverletzungen, Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat oder fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhän...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 11. Kostenerstattung

Die Kosten eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens sind keine unmittelbaren Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei dem Schlichtungsverfahren um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt. Allerdings ordnet § 91 Abs. 3 ZPO an, dass die Kosten eines solchen obligatorischen Schlichtungsverfahrens als Kosten des Rechtsstreits gelten. Sie sind dann je nach Kostenquote von d...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Fall des LG Detmold

Im Falle des LG Detmold (Urt. v. 11.8.2016 – 9 O 51/16) hatte der klagende Versicherungsnehmer im Jahr 2012 bei einem Händler einen Pkw erworben, der von dem sog. Abgasskandal betroffen war. Der Kläger beabsichtigte gegenüber dem Händler Mängelgewährleistungsansprüche, in erster Linie Rücktritt vom Vertrag bzw. Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung, sowie Schad...mehr