Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Form der Entscheidung.

Rn 6 Die Entscheidung nach § 94 ergeht in der Kostenentscheidung über die Kosten des Verfahrens. Ein gesonderter Beschl ist weder vorgesehen noch zulässig. Die Austrennung der Mehrkosten kann im Fall einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 319 nachgeholt werden und im Falle, dass das Gericht die Kostentrennung übergangen hat, im Wege der Ergänzung nach § 321. Das Gericht kann di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines Güteverfahrens.

Rn 78 Die Kosten eines vorgerichtlichen Güteverfahrens sind keine Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei dem Güteverfahren um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Da in vielen Fällen Güteverfahren vorgeschrieben sind, so zB nach § 15a EGZPO, ordnet Abs 3 an, dass die Kosten eines solchen Verfahrens als Kosten des Rechtsstreits gelten und je nach Kostenquote von der unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 4 In die Bemessung der Sicherheitsleistung für Leistungsurteile, die einem Zahlungsanspruch stattgeben, sind einzustellen: der Betrag der titulierten Hauptforderung, Zinsen für Vergangenheit und für die Zukunft (geschätzte sechs Monate bis zur Vollstreckung; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 5), weitere Nebenforderungen nach § 4 (zB Mahnkosten) sowie ersatzfähige Prozesskos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) PKW.

Rn 46 Auch Personenkraftwagen sind vom Grundsatz her als einzusetzendes Vermögen anzusehen (Nürnbg FamRZ 23, 1728). Es bedarf allerdings der Prüfung, ob insb unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des PKW für die Berufsausübung oder aus anderen dringenden Gründen die Verwertung des PKW unzumutbar ist (Stuttg FamRZ 10, 1685; KG MDR 06, 946, FamRZ 07, 158). Ein PKW der Oberk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweisen. 2In der Kammer für Handelssachen ist Einzelrichter der Vorsitzende; außerhalb der mündlichen Verhandlung bedarf es einer Zuweisung nicht. (2) 1Der Einzelrichter hat die Sache so wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesicherter Anspruch (Nr 3).

Rn 16 Der Kl muss Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundvermögens oder Inhaber einer im Inland dinglich gesicherten Forderung sein. Zu den Grundstücken zählen auch die diesem gleichstehenden Rechte, etwa das Erbbaurecht, Wohnungs- und Teileigentum und ihre wesentlichen Bestandteile iSv §§ 93, 94 BGB. Ausreichend ist, wenn der Kl ein dingliches Anwartschaftsrecht (§§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 125 Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Zustimmungserklärung des Gegners (Ddorf JurBüro 07, 256; Rn 124). Der GeS wie auch der ReS des unterlegenen Beklagten bestimmen sich von da an nach dem Wert der weiter str Hauptsache (Köln MDR 14, 562 mwN); die auf den übereinstimmend erledigten Teil entfallenden Prozesskosten bleiben als Nebenforderung nach § 4 I ZPO, § 43 I ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch die Vorschrift wird eine der Auswirkungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf den Gegner der mit Prozesskostenhilfe streitenden Partei geregelt. Eine rechtskräftige Verurteilung in die Prozesskosten ist Voraussetzung dafür, dass die Staatskasse von dem Gegner der PKH-Partei die Kosten einziehen darf. Dadurch soll verhindert werden, dass die in 1. Instanz ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fehlender Nachweis eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Umstands (Nr 1).

Rn 3 VAw zu berücksichtigen sind va Zulässigkeitsmängel der Klage – hierzu gehört etwa die Prozessunfähigkeit einer Partei (vgl BGH MDR 21, 1081 [BGH 08.07.2021 - III ZR 344/20]) – oder der fehlende Nachweis einer Prozessvollmacht nach § 88 II. Nicht hierunter fallen die nur auf Rüge zu berücksichtigenden Prozesseinreden (wie eine Schiedsvereinbarung nach § 1032) sowie Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschlechterung.

Rn 11 Auch Verschlechterungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Das können Änderungen des Arbeitseinkommens oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein (Brandbg RPfleger 04, 53). Auch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten durch Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind zu berücksichtigen (Dürbeck/Gottschalk Rz 964). Werden nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkung des Urteils.

Rn 5 Der Vorbehalt betrifft nur die streitgegenständliche Erblasserschuld oder Erbfallschuld, nicht die erst nach dem Erbfall entstehenden Prozesskosten des Erben (Köln NJW 52, 1145 f), die sich als persönliche Nachlasserbenschulden darstellen. Der Vorbehalt ist nach dem Ausspruch zur Sache in das Urt aufzunehmen (näher §§ 311 II 1, 313 I Nr 4). Formulierungsbeispiel: ›Dem Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 In dem als (selbstständigem) Annex (Köln FGPrax 10, 267, 268 [OLG Köln 15.07.2010 - 2 Wx 101/10]; Ddorf NJW-RR 96, 768 [OLG Düsseldorf 25.01.1996 - 10 W 3/96]) zum Erkenntnisverfahren ausgestalteten Kostenfestsetzungsverfahren hat der Kostengläubiger die einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die Kostengrundentscheidung betragsmäßig zu konkretisieren und sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Absehen von der Bewilligung wegen geringer Ratenanzahl (Abs 4).

Rn 67 Nach § 115 IV wird PKH nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen. Zur Ermittlung hat das Gericht zunächst die zu erwartenden monatlichen Raten zu ermitteln und danach die zu erwartenden Prozesskosten. Berücksichtigt werden die Gerichtskosten und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine isolierte Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung.

Rn 19 Die Rechtsbeschwerde nach § 1065 ist revisionsähnlich ausgestaltet. Es gilt § 99 I. Danach kann die Kostenentscheidung des OLG nicht isoliert angegriffen werden (s § 99 Rn 2). Das gilt auch, wenn der Antragsgegner einen Antrag nach §§ 1059–1061 sofort unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt hat und das OLG daher dem Antragsteller die Prozesskosten nach § 93 auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch § 124 soll zunächst sichergestellt werden, dass PKH-Bewilligungen auch im Nachhinein der materiellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung angepasst werden können. Des Weiteren hat die Vorschrift Sanktionscharakter im Hinblick darauf, dass PKH entzogen werden kann, wenn unrichtige Angaben gemacht werden oder wenn die Partei ihren Verpflichtungen nach Abschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostendeckung (Nr 1).

Rn 13 Neu durch das PKHÄndG eingeführt ist, dass das Gericht die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen zukünftig erst dann anordnen darf, wenn die Zahlungen der Partei die voraussichtlich entstehenden Kosten decken. Die Kostendeckung muss zukünftig eingetreten und nicht nur absehbar sein. Die Partei hat höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, jedoch nicht mehr als die insgesa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Empfang von Teilleistungen.

Rn 6 Abweichend von § 266 BGB muss der GV (insb freiwillige, aber auch zwangsweise beigetriebene) Teilleistungen des Schuldners annehmen. Im Hinblick auf den noch ausstehenden Betrag sind Vollstreckungsauftrag und Vollstreckungstitel nicht verbraucht, so dass eine Aushändigung des Titels an den Schuldner nicht in Betracht kommt. Um eine doppelte Vollstreckung gegen den Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfolge.

Rn 5 Sind die Voraussetzungen des § 94 gegeben, so hat der Gläubiger die Prozesskosten insoweit zu tragen, als diese durch das – letztlich erfolglose – Bestreiten verursacht worden sind. War das Bestreiten erfolgreich, stellt sich also heraus, dass die Forderung gar nicht besteht, so fallen dem Kl die Kosten ohnehin nach § 91 zur Last, zumindest nach § 96, falls er aus ander...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestellung eines Gegnervertreters (Abs 2).

Rn 3 Das Gericht muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob für den unbekannten Gegner ein Vertreter bestellt wird, der dann gegenständlich beschränkt auf das selbstständige Beweisverfahren gesetzlicher Vertreter gem § 51 ist. Der Bestellte ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Ergibt sich später die Person des Ag konkret, hat dieser Ag dem Vertreter die Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Sicherheitsleistung.

Rn 215 Im Zwischenstreit um die Erbringung einer Sicherheit für die Prozesskosten wird der Wert der Hauptsache angesetzt (BGHZ 37, 264; VersR 91, 122; Zweibr NJW 95, 537); nach Anordnung der Sicherheit beläuft sich die Beschwer des Verpflichteten auf deren Umfang (Karlsr MDR 86, 593); der Aufhebungsantrag ist mit dem Aufwand für die Beschaffung zu bewerten (LG Berlin RPflege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Forderungen.

Rn 47 Dem Antragsteller zustehende Forderungen sind Vermögenswerte, die einzusetzen sind. Die Realisierbarkeit der Forderung ist im Einzelfall zu prüfen. Ist die Durchsetzung der Forderung noch offen, so kann ihr Einsatz auch nicht als zumutbar angesehen werden. Teilweise wird hier als Zeitpunkt des Beginns von Zahlungen auf PKH der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den bekannten Grundsatz ›ne (eat judex) ultra petita partium‹, kurz: ohne Antrag keine Verurteilung. Dieses Prinzip trägt der Parteiherrschaft und Dispositionsmaxime Rechnung. Da der im Urt wiedergegebene Antrag und der zugrunde liegende Sachverhalt den Streitgegenstand kennzeichnen, trägt die Antragsbindung mittelbar auch zur Eindeutigkeit der Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. PKH auf Beklagtenseite.

Rn 3 Wenn der Kl unterliegt, dann sind von ihm alle Gebühren und Auslagen zu zahlen. Unterliegt der Beklagte, dann sind vom Kl keine Kosten einzuziehen. Zwar haftet der Kl grds nach §§ 20, 17, 18 GKG als Zweitschuldner, diese Haftung kann aber gem § 31 III GKG nicht geltend gemacht werden, weil dem Beklagten als Kostenschuldner PKH bewilligt ist. Gleiches gilt, wenn die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablieferung.

Rn 3 Sie erfolgt an den Vollstreckungsgläubiger, nicht an den Gläubiger iSd BGB (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Scheld DGVZ 83, 161, 164; aA Anders/Gehle/Vogt-Beheim ZPO Rz 4). Das Geld wird nach Abzug der Vollstreckungskosten (§ 15 GVKostG) dem Gläubiger bargeldlos über das Dienstkonto des GV überwiesen oder ausnahmsweise durch Übergabe von Zahlungsmitteln ausgezahlt (§ 52 VII GVO). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenentscheidung des Gerichts.

Rn 16 Die Kostenentscheidung des Gerichts in den Verfahren nach §§ 1059–1061 folgt den allgemeinen Regeln der §§ 91 ff. Hat der Antragsgegner in diesen Verfahren den jeweiligen Antrag unter Verwahrung gegen die Kostenlast sofort anerkannt und hat das OLG dem Antrag stattgegeben, aber zugleich dem Antragsteller nach § 93 die Prozesskosten auferlegt, kann der Antragsteller die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Rechtsstellung des Ausländers.

Rn 72 Nach anerkanntem völkerrechtlichem Fremdenrecht muss jeder Aufenthaltsstaat dem Fremden angemessenen Rechtschutz gewähren, er muss ihm also in den Grenzen des für jedermann eröffneten Rechtswegs freien Zugang zu den nationalen Gerichten einräumen. Darüber hinaus kann der Fremde grds die gleichen prozessualen Rechte wie die jeweiligen Staatsangehörigen beanspruchen. Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenentscheidung.

Rn 4 Im Falle der Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags ist hier auch die Kostenentscheidung gem §§ 91, 92 ZPO zu treffen. Wurde der kollektive Gesamtbetrag vom Kläger nicht beziffert, so gilt § 92 II Nr 2 ZPO, dh, dem Beklagten können die gesamten Prozesskosten auferlegt werden. Eine verhältnismäßige Teilung der Kosten gem § 92 I 1 kommt dagegen dann in Betracht, wenn im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Titel bei Alleinverwaltung (Abs 1).

Rn 3 Ein Leistungstitel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner ist nach Abs 1 ausreichend. Ein Duldungstitel reicht nach der hM, die sich am Wortlaut des § 740 I orientiert, nicht aus (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 3 mwN; aA ThoPu/Seiler § 740 Rz 2), ebenso wenig ein Titel gegen den nicht verwaltenden Ehegatten, abgesehen vom Sonderfall des § 741. Aus i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Keine Anwendung finden: § 377 III (schriftliche Aussage; BGH NJW 01, 1500, 1502 [BGH 06.11.2000 - II ZR 67/99]). §§ 383–389 : Die Vorschriften über Zeugnisverweigerungsrechte sind nicht anwendbar, da eine Aussagepflicht für die Partei ohnehin nicht besteht. § 394: Wenn beide Parteien zu vernehmen sind, hat die eine wegen § 357 das Recht, der Vernehmung der anderen beizuw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Raten.

Rn 2 Die Ermittlung der Ratenhöhe ist durch das Prozesskostenhilfeänderungsgesetz zum 1.1.2014 neu geregelt worden. Die Tabelle zu § 115 wurde abgeschafft. Die Zweistufigkeit der Ermittlung der Ratenhöhe wurde beibehalten. Zunächst ist das Einkommen festzustellen. Von diesem Einkommen sind die zulässigen Abzüge vorzunehmen, und zwar zunächst die speziell für die Partei gelte...mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / III. Freistellungsanspruch der Geschäftsführerin

Auszugehen ist davon, dass der Geschäftsführerin gegenüber der GmbH ein Ersatzanspruch nach §§ 611, 675, 670 BGB für getätigte Aufwendungen in Form der Prozesskosten zusteht, da der Rechtsstreit im Wesentlichen deren Tätigkeit als Geschäftsführerin betraf. In diesem Fall ist – vorbehaltlich anderweitigen Vortrags – davon auszugehen, dass im Innenverhältnis zwischen Geschäfts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesamtschuldnerische Haftung.

Rn 3 Als Ausnahme von der kopfteiligen Haftung des Abs 1 sieht Abs 4 die Haftung mehrerer Beklagten als Gesamtschuldner vor. Diese Vorschrift gilt grds nur für Beklagte, selbstverständlich auch für Widerbeklagte oder Drittwiderbeklagte. Sie gilt dagegen nicht für mehrere Kl. Daher sind bei Rücknahme einer von mehreren Klägern als Gesamtgläubiger eingereichten Klage die Koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ratenhöhe.

Rn 32 Nachdem das maßgebliche verbleibende Einkommen der Partei ermittelt ist, wobei vom derzeitigen, nicht von erst künftigem Einkommen auszugehen ist (Stuttg FamRZ 11, 1985), ergibt sich die Höhe der evtl zu zahlenden Rate, die die Partei auf die Prozesskosten zu erbringen hat. Das Einkommen ist auf volle Euro abzurunden: Nachdem das einzusetzende Einkommen ermittelt ist, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subjektive Klageänderung.

Rn 29 In diesem Fall hat der ausscheidende Kl seine eigenen außergerichtlichen Kosten und von den bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Bekl die der Beteiligung des Kl entspr Quote (idR die Hälfte) zu tragen (Hamm VersR 92, 736; anders Stuttg NJW 73, 1756 § 269 III). Da es sich nur um einen Rechtszug handelt, fallen die Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die Partei.

Rn 15 Die Partei kann sich gegen das Unterlassen von Beschlüssen gem § 380 insoweit wehren, als es das Gericht versäumt hat, dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 6). Hierbei ist für die Statthaftigkeit der Beschwerdewert des § 567 II 1 maßgeblich, weil es um Prozesskosten geht, die – mangels Beschlusses gem § 380...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bedürftigkeit.

Rn 58 Der Berechtigte muss außerstande sein, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits zu tragen. Maßstab sind nicht die Grenzen der Prozesskostenhilfe, sondern die Billigkeit (PWW/Kleffmann § 1360a Rz 19). Hätte die Partei nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bereits Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dann liegt auch für den Anspruch auf Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verpflichtung zur Stellungnahme.

Rn 7 Der Gegner ist nicht verpflichtet, iRd PKH-Prüfung eine Stellungnahme abzugeben. Auswirkungen im Klageverfahren hat eine unterlassene Stellungnahme nicht, insb ist Vortrag, der im Klageverfahren die Forderung sofort zu Fall bringt, nicht verspätet. Es besteht auch kein Grund, eine Kostenerstattungsverpflichtung anzunehmen, wenn es nach PKH-Bewilligung zur Klagabweisung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Höhe der Sicherheit.

Rn 1 Zum Verfahren s § 110 Rn 19. Der nach freiem Ermessen festzusetzende Betrag orientiert sich an den vom Beklagten aufzuwendenden Prozesskosten. Maßgebend sind die voraussichtlichen Kosten aller Rechtszüge (BGH NJW-RR 18, 1458 Rz 4; NJW-RR 05, 148 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]; aA Musielak/Voit/Foerste § 112 Rz 1; Primozic/Broich MDR 07, 188, 189 ff [BGH 18.07.2007 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Neben dem Recht des Anwalts, seine Vergütung gem § 45 RVG von der Staatskasse zu verlangen, gibt ihm § 126 die Befugnis, von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner selbstständig die Zahlung seiner Gebühren und Auslagen zu verlangen. Die Vorschrift soll dem Anwalt über die Gebührenansprüche gegen die Staatskasse hinaus seine Gebührenansprüche sichern, quasi als Ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilweiser Beitritt.

Rn 19 Erstreckte sich die Nebenintervention nur auf einen Teil des Streitgegenstands oder einen Teil der Streitgegenstände, dann ergibt sich für die Kosten der Nebenintervention eine abweichende Quote. Zu ermitteln ist ggü dem Nebenintervenienten dann, welche Kostenquote zu Lasten der Hauptpartei sich ergeben hätte, wenn der Rechtsstreit nur über die Streitgegenstände geführ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Form der Entscheidung.

Rn 11 Die Entscheidung nach § 95 ergeht in der Kostenentscheidung über die Kosten des Verfahrens. Ein gesonderter Beschl – wie im Fall des § 38 GKG – ist nicht vorgesehen und auch nicht zulässig (Köln NJW 72, 1999 [OLG Köln 28.04.1972 - 16 W 48/72]; MDR 74, 240; Ddorf MDR 90, 832). Die Austrennung der Säumniskosten kann im Fall einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 319 nachge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 95 regelt einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Danach können bestimmte ausscheidbare Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen vorab einer Partei auferlegt werden. Zur Tenorierung s.u. Rn 11 f. Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, da bei der Versäumung eines Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 5 Über die Kosten der Nebenintervention muss ausdrücklich entschieden werden. Eine Kostenentscheidung lediglich über die Kosten des Rechtsstreits genügt nicht. Sie kann grds nicht Festsetzungsgrundlage nach § 103 I für die Kosten des Nebenintervenienten sein. Eine solche Entscheidung kann grds auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Kosten des Nebeninterveni...mehr