Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe

Rz. 65 Für das Adhäsionsverfahren kann den Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Anwalt kann aus der Staatskasse Gebühren nach VV 4143 nur dann beanspruchen, wenn seiner Partei auch in Bezug auf die in VV 4143 genannte Tätigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Daher reicht die Prozesskostenhilfe für eine Nebenklage nicht auch für die Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung oder private Finanzierung

Rz. 36 Aus der schlichten Begrifflichkeit der Prozesskostenhilfe erschließt sich nicht ohne weiteres, welche grundlegende Bedeutung eine mit der Bewilligung verbundene Zahlungsbestimmung für die Finanzierung des Verfahrens hat. Während bei ratenfreier Prozesskostenhilfe die Staatskasse sämtliche Kosten trägt und diese gleichsam als "verlorenen Zuschuss" übernimmt, ist sie be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Prozesskostenhilfe

Rz. 373 Sofern der Prozessbevollmächtigte bereits im Urkunden- oder Wechselprozess im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist, bedarf es für das Nachverfahren keiner erneuten Beiordnung. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt gemäß § 119 ZPO für jeden Rechtszug besonders, aber eben für den ganzen Rechtszug. Da der Urkunden- und Wechselprozess mit dem Nachv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO)

Rz. 25 Wird die Prozesskostenhilfe gem. § 124 ZPO aufgehoben, kann die Staatskasse ohne die Beschränkungen des § 122 Abs. 1 ZPO die auf sie übergegangenen Ansprüche des beigeordneten Anwalts gegen die Partei geltend machen.[27] Ziel der Aufhebung der Prozesskostenhilfe ist damit, der Staatskasse den Rückgriff gegen den Berechtigten auf Erstattung der geleisteten Prozesskoste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beiordnung ohne Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Mit Beiordnungen im Wege der Prozesskostenhilfe sachlich nicht vergleichbar sind solche Beiordnungen, bei denen die Sicherung der anwaltlichen Vertretung im Vordergrund steht und die Befriedigung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs lediglich nachrangig Berücksichtigung findet. Das ist etwa der Fall bei der Beiordnung eines Notanwalts gem. §§ 78b, 78c ZPO oder als Beis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Inwieweit die bedürftige Partei zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung staatliche Unterstützung erhält, bestimmt sich in erster Linie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierdurch wird sowohl der Gegenstand der hinreichend Erfolg versprechenden Rechtswahrnehmung als auch deren Umfang festgelegt. Wird der Partei ohne ausdrückliche Einschränkung ein Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Prozesskostenhilfe kann dem Gläubiger sowohl im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren (§§ 31 Abs. 3, 38 StaRUG) als auch im Insolvenzverfahren und im schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren, ggf. unter Beiordnung eines Anwalts, bewilligt werden; es gelten dafür die §§ 45 ff., so dass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen wird. Rz. 27 Entsprechendes gilt für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 54 Auch für Beschwerdeverfahren kann Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.[81] Insoweit ist allerdings eine gesonderte Bewilligung erforderlich (siehe auch § 48 Abs. 2). Die Prozess-/Verfahrenskostenhilfebewilligung in der Hauptsache bzw. im Ausgangsverfahren erfasst nicht auch ein Beschwerdeverfahren. Soweit die bedürftige Partei im Ausgangsverfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Geltung nur bei Prozesskostenhilfe

Rz. 1 § 50 regelt eine spezielle Eigenart der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe, die bei anderen Beiordnungen oder bei Bestellungen des Anwalts nicht auftaucht. Deshalb muss hier bei der Ausgestaltung des aus der Beiordnung folgenden Vergütungsanspruchs des Anwalts auf das Rechtsverhältnis Staat – Partei zurückgegriffen werden, was durch die Ergänzung der Überschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Nach § 25 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 7 Abs. 4 S. 4 StrRehaG kann dem Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Auch der beigeordnete Anwalt erhält aus der Staatskasse die 1,5-Gebühren nach VV 4146, die sich allerdings ab einem Gegenstandswert von über 4.000 EUR aus den ermäßigten Gebührenbeträgen des § 49 berechnen (§ 45 Abs. 3).[21...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmungen

Rz. 4 § 50 kann demnach nur in den Fällen Bedeutung erlangen, in welchen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit einer Zahlungsbestimmung verbunden oder im Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO nachträglich eine Zahlungsbestimmung angeordnet ist. Dann ist nicht nur die Staatskasse, sondern auch die bedürftige Partei an der Finanzierung des Verfahrens beteiligt. Die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 18 Der BGH hat entschieden, dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gem. § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bewilligt werden kann.[9] Das BVerfG hat diese Auffassung verfassungsrechtlich nicht beanstandet.[10] Auf der Grundlage dieser Auffassung kommt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe, §§ 45 ff.

Rz. 46 Ist der Verfahrensbevollmächtigte im Wege der Prozesskostenhilfe (§§ 45 ff.) beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse nur die Gebührenbeträge des § 49. Ist der Verkehrsanwalt ebenfalls beigeordnet, so gelten auch für ihn die Gebührenbeträge des § 49. Ist er dagegen nicht beigeordnet, kann er vom Auftraggeber die vollen Beträge des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 verlangen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auch der Gegner hat Prozesskostenhilfe

1. Kostenerstattungspflicht des Gegners (§ 123 ZPO) Rz. 51 Dann gilt die Regelung des § 123 ZPO, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe keinen Einfluss auf die prozessuale Kostenerstattungspflicht dem Gegner gegenüber entfaltet, in beiden Richtungen. Ist der Gegner ganz oder teilweise zur Kostentragung verpflichtet, haftet er ungeachtet seiner persönlichen und wirtscha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (Abs. 1)

a) Eigener Anspruch Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung en...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Teilweise Prozesskostenhilfe-Bewilligung

a) Streitfälle Rz. 225 Umstritten ist die Anwendung des Abs. 3 in den Fällen, in denen einer Partei teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.[179] b) Die Partei führt den Rechtsstreit, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist Rz. 226 Häufig kommt es vor, dass das Gericht der Partei Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der beabsichtigten Prozessführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

1. Allgemeines Rz. 76 Der Partei kann nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG neben ihrem Prozessbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet werden. Voraussetzung hierfür sind besondere Umstände (siehe Rdn 81). 2. Vergütungsansprüche Rz. 77 Wird der Anwalt beigeordnet, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 64. Prozesskostenhilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe und Beiordnung als Vergütungsrahmen

1. Problemstellung a) Umfang der Beiordnung Rz. 8 Die Sonderrechtsverbindung zwischen dem Anwalt der bedürftigen Partei und dem Fiskus als Vergütungsschuldner wird durch den Begriff der Beiordnung erfasst. Jedoch definiert er weder den gegenständlichen Aufgabenbereich des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts noch die jeweiligen Tätigkeiten, für deren Entlohnung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe

Rz. 290 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem StVollzG nicht vorgesehen (arg. e § 120 Abs. 2 StVollzG). Die Umdeutung eines Pflichtverteidigerbeiordnungsantrags in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Gefangene eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere Verfahren über die Prozesskostenhilfe in demselben Rechtszug (Nr. 3)

Rz. 10 Kommt es im selben Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO zur Durchführung mehrerer Prozesskostenhilfeverfahren (zur Gleichstellung von Verfahrenskostenhilfe und der Stundung nach § 4a InsO vgl. die Erläuterung zu § 12), handelt es sich untereinander um dieselbe Angelegenheit, so dass der Anwalt seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält (§ 15 Abs. 2). Rz. 11 Zu der...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / G. Prozesskostenhilfe

Rz. 66 Den Beteiligten, also sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner, kann Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Rz. 67 Allerdings kann die Bewilligung abzulehnen sein, wenn der Miteigentumsanteil als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es dem Beteiligten zuzumuten ist, die Gerichts- und ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 20 Das Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist Zwangsvollstreckung (vgl. § 869 ZPO). Dementsprechend kann auch für das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Prozesskostenhilfe wie für die sonstige Zwangsvollstreckung bewilligt werden, jedoch nicht pauschal für das Verfahren insgesamt, sondern nur hinsichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe

Gesetzestext 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich. A. Allgemeines Rz. 1 § 12 is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe und Zahlungsbestimmung

Rz. 21 Bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR sollte der Anwalt sein Augenmerk darauf richten, ob eine Zahlungsbestimmung in Betracht kommt. Denn ohne eine solche muss er mit der Vergütung nach der Gebührentabelle aus § 49 vorlieb nehmen, falls er diese nicht doch noch durch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO aufstocken kann (siehe § 55 Rdn 192 ff.). Zu beachten ist aber ste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[38] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48, noch in einer s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger

Rz. 174 Auch für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts,[119] des Pflichtverteidigers[120] und des dem Nebenkläger beigeordneten Anwalts[121] gilt die Vorschrift des Abs. 1. Die Ansprüche gegen die Staatskasse verjähren ebenfalls nach § 195 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für die Pauschvergütung nach §§ 42, 51[122] (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschied zur Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Im Gegensatz zu dem in Zivilsachen im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt, für den Zahlungen und Vorschüsse zunächst auf die höhere Wahlanwaltsvergütung anzurechnen sind, ordnet Abs. 3 S. 1 an, dass Zahlungen und Vorschüsse des Mandanten bzw. Auftraggebers oder eines Dritten unmittelbar auf die aus der Landes- oder Bundeskasse zu gew...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 21 Ist der Anwalt in den in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Fällen im Wege der VKH beigeordnet, wird hiervon auch die Terminsgebühr erfasst (vgl. auch § 48 Abs. 2, 5).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Prozesskostenhilfe

Rz. 31 Gem. § 48 Abs. 5 erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit in einem Verfahren über den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nur dann eine Vergütung aus der Staatskasse, wenn er ausdrücklich auch hierfür beigeordnet ist. Die Beiordnung in der Hauptsache (vgl. Art. 5 EuKoPfVO) erstreckt sich damit nicht hierauf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Eine Prozesskostenhilfebewilligung in den Verfahren kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Rz. 50 Für die anwaltliche Vertretung im Schlichtungsverfahren kann jedoch Beratungshilfe bewilligt werden. Der Anwalt erhält dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2503. Eine Differenzierung wie bei den Wahlanwaltsgebühren VV 2300/ VV 2303 i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Prozesskostenhilfe: Bestehen einer "Hauptschuld" (Auftrag der Partei)

Rz. 36 Nach der Typisierung des Gesetzes erfolgt die anwaltliche Leistung in der Regel aufgrund eines Vertrages, der so genannten entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Die Vereinbarung kann schon vor der Beiordnung oder Bestellung des Anwalts abgeschlossen worden sein. Dann stellt der Beschluss eine Zäsur dar, weil die Rechtsbeziehung des im Wege der Prozesskostenhil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmungen

Rz. 39 Hat das Gericht eine Zahlungsbestimmung nach § 120 Abs. 1 ZPO getroffen und die Partei Zahlungen erbracht, besteht insoweit allerdings keine Notwendigkeit einer Erhebung des übergegangenen Vergütungsanspruchs gegen die Partei, um die von der Staatskasse an den Anwalt geleistete Vergütung auszugleichen. Nach § 50 sind diese Zahlungen (auch) mit der Gebührenschuld der P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 95 Nach § 121 ZPO (§ 78 FamFG) ist die Beiordnung eines Verhandlungsvertreters an sich nicht möglich, sondern nur die Beiordnung eines Beweisanwalts.[29] Die Rechtsprechung lässt die Beiordnung Verhandlungsvertreters allerdings zu, soweit dadurch die höheren Kosten eines nach § 121 Abs. 4 ZPO (§ 78 Abs. 4 FamFG) beizuordnenden Verkehrsanwalts erspart werden.[30] Wird der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anrechnung bei Prozesskostenhilfe

Rz. 253 Ähnlich wie die Frage der Anrechnung nach Abs. 4 im Rahmen der Kostenfestsetzung (vgl. dazu Rdn 220 ff.) war auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts nach § 55 in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung sollte die Geschäftsgebühr nur dann im Festsetzungsverfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) PKH für Vergleich/Anwaltswechsel/im Gerichtsbezirk ansässiger Rechtsanwalt

Rz. 86 Soll die Staatskasse nur spezielle Tätigkeiten eines Anwalts in dem Verfahren, für das der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, entlohnen müssen, so bedarf es einer einschränkenden Beschlussfassung des Gerichts, aus der sich dies ergibt. So ist etwa die Praxis[107] verbreitet, bei Abschluss eines PKH-Verfahrens durch vergleichsweise Erledigung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren mit Teilbewilligung und Teilbeiordnung (Teil-PKH)

a) Berechnungsweise Rz. 89 Erhält die Partei nur für einen Teil ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts, will sie sich aber ungeachtet dessen voll von ihm vertreten lassen, so fallen das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Staat und das zivilrechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Partei gegenständlich auseinander. Der Kostenschutz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. PKH für Hauptsache und Zwangsvollstreckung

Rz. 596 Ist einer Partei für das Hauptverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so gilt dies für die Zwangsvollstreckung nur dann, wenn der Beschluss dies ausdrücklich so beinhaltet (vgl. § 119 ZPO). Gemäß § 119 Abs. 2 ZPO umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Kostenentscheidung bei PKH-Beschwerden

Rz. 65 Unstrittig dürfte dagegen wiederum der Fall sein, dass im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs erhoben wird. In diesem Fall ist die Vorschrift des § 127 Abs. 4 ZPO entsprechend anzuwenden, wonach eine Kostenerstattung in PKH-Prüfungsverfahren generell ausgeschlossen ist.[101]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beiordnung im Wege der PKH

Rz. 58 Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt zwar keine Beiordnung eines in eigener Sache auftretenden Rechtsanwalts in Betracht.[108] Ist ein Rechtsanwalt aber sich selbst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, kann ihm die gesetzliche Vergütung nach §§ 45 Abs. 1, 49 nicht deshalb versagt werden, weil er mit sich selbst keinen Mandatsvertrag schließen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Personenbezogene PKH-Bewilligung

Rz. 39 Die Bewilligung ist an subjektive Voraussetzungen gebunden (§ 114 ZPO) und deshalb personenbezogen. Daher endet sie ohne Weiteres mit dem Tod der bedürftigen Partei,[61] auch wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erben ebenfalls bedürftig sind. Die Bewilligung berechtigt nicht zur kostenfreien Aufnahme des Rechtsstreits. Sie begründet keine übertragbare und damit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auswirkung der Aufhebung der PKH für den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 45 Mit der Aufhebung der Bewilligung endet auch die Beiordnung des Anwalts, da diese von einer bestehenden Bewilligung abhängt (vgl. Rdn 4). Im Gegensatz zur Bewilligung entfällt die Beiordnung aber in aller Regel nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft. Hier schlägt die Rechtsfolge in dem Verhältnis Partei – Staat nicht auf das Verhältnis Anwalt – Staat durch, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auswirkung der Aufhebung der PKH für den Mandanten

Rz. 44 Der Fortbestand der Bewilligung steht allerdings in Frage, wenn sie erschlichen wurde oder die Partei aus sonstigen Gründen nicht schutzwürdig erscheint, mit staatlicher Unterstützung ihre Rechtsposition wahrzunehmen. Soweit einer der in § 124 Abs. 1 ZPO aufgeführten Gründe vorliegt, kann das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wieder aufheben.[65] Die Aufh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Teilweise PKH-/VKH-Bewilligung

Rz. 28 Schwierig ist die Berechnung, wenn der Partei nur teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Hier ist wiederum zu differenzieren: a) Partei führt den Rechtsstreit in vollem Umfang, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist Rz. 29 Beispiel: Der Beklagte will seinen Anwalt mit der Abwehr einer gegen ihn gerichteten Klage i.H.v. 20.000 EUR beauf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Keine Beiordnung im Wege der PKH

Rz. 7 Die gerichtliche Beiordnung eines Anwalts im Wege der Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht möglich. Eine Inanspruchnahme des Vertretenen gem. § 53 kommt daher nicht in Betracht.[2]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Wirkung der Beendigung der PKH-Bewilligung

Rz. 40 Die Beendigung der Bewilligung aus persönlichen oder sachlichen Gründen lässt ihre materielle Wirksamkeit stets nur für die Zukunft entfallen.[63] Solange sie gilt, trägt sie die Beiordnung des Anwalts und damit als Rechtsgrundlage auch die Vergütungspflicht der Staatskasse für sämtliche Tätigkeiten des beigeordneten Anwalts, die in dem Bewilligungszeitraum angefallen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerde im PKH-Verfahren

Rz. 50 Im Beschwerdeverfahren (§ 127 ZPO) gegen Entscheidungen betreffend die Bewilligung der PKH fallen Gerichtsgebühren nur bei Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde (vgl. GKG-KostVerz. 1812; FamGKG-KostVerz. 1912) an, und zwar als Festgebühr (66 EUR).[63] Die Ermittlung des Gegenstandswerts richtet sich daher nach § 23 Abs. 2 S. 1. Bei Beschwerden gegen die Ablehnu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. PKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 160 Bei der weiteren Vergütung gem. § 50 geht es um einen besonderen Vergütungsanspruch, der nur dem Anwalt zustehen kann, der im Wege der PKH (auch in Strafsachen als Vertreter der Nebenklage oder der Privatklage) oder VKH in Familiensachen (§ 12) beigeordnet worden ist. Ob ein Anspruch auf weitere Vergütung besteht und wie dieser geltend gemacht wird, regelt § 50. Demg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens betreffend die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

In der Praxis tritt immer wieder die Frage auf, was Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens betreffend die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung ist. Dies wird in diesem Beitrag anhand eines praktischen Falls erörtert, wobei auch auf die Problematik eingegangen wird, ob das Verschlechterungsverbot zum Nachteil des Rechtsanwalts gilt. I. Der Fall des Thüringischen Landessozialg...mehr