Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / V. Zweck der Gesellschaft

Rz. 39 Sofern ein Gesellschaftszweck angegeben wird – was wegen § 729 Abs. 2 BGB idF durch das MoPeG[57] (bis 1.1.2024 § 726 BGB) sinnvoll ist –, ist klarzustellen, ob dieser allgemein im Erwerb und Halten von Grundbesitz bestehen soll oder ob er auf das Halten des zu erwerbenden bzw. schon erworbenen Grundstücks beschränkt sein soll. Die Führung der nichtehelichen Lebensgem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Erläuterungen

Rz. 255 I.R.d. Darstellung können die Grundlagen des Umwandlungsteuerrechts und die denkbaren Konstellationen hier nicht weiter dargestellt werden.[504] Betrachtet werden nur Auflösungsvorgänge, in denen keine Trennung der Aktivitäten geplant ist,[505] sondern das bisherige Engagement mit demselben Gesellschafterkreis nunmehr in einem anderen Rechtsträger fortgeführt werden ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG

Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Entgeltlicher Beitritt und einseitige Kapitalerhöhung in der Personengesellschaft

Rz. 406 Nach Tz. 01.47 des Umwandlungssteuererlasses 2011 vom 11.11.2011 liegt bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein Anwendungsfall des § 24 UmwStG vor (Rdn 401). Der Vorgang wird ertragsteuerlich fiktiv als Gründung einer "neuen" erweiterten Mitunternehmerschaft (z.B. d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 42 Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwendet, wo es darum geht, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Im Regelfall wird Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit nach beiden Gesetzen bejaht oder nicht. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG ist ein...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 47 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) – WEG – v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Die (reine) Realteilung

a) Grundsätzliches Rz. 666 Rein begrifflich ist nach h.M. jede Auseinandersetzung über das Vermögen einer Gesamthand eine Realteilung.[1066] Von der Sachwertabfindung unterscheidet sie sich dadurch, dass im Rahmen der Realteilung der Betrieb der Mitunternehmerschaft (durch diese) aufgegeben werden muss, während er bei der Sachwertabfindung grundsätzlich in der Hand der Gesamt...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Realteilung mit Spitzenausgleich

a) Grundsätzliches Rz. 675 Oftmals sind die für eine Realteilung in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. In diesen Fällen werden zum Ausgleich der Wertdifferenzen Zahlungen zwischen den Miterben vereinbart, die diese aus ihrem jeweiligen Eigenvermögen leisten. Insoweit handelt es sich um Entgelte, die die Erben für das bezahlen, was ihnen bei der Teilung üb...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen

Rz. 668 Bei der Realteilung eines Nachlasses, der ausschließlich aus Betriebsvermögen besteht, kann eine Steuerpflicht zunächst dadurch vermieden werden, dass die Miterben nicht einzelne Wirtschaftsgüter erhalten, sondern ihnen stattdessen (lebensfähige) Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile zugewiesenen werden. In diesen Fällen greift nämlich die in § 6 Abs. 3 EStG vorges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 666 Rein begrifflich ist nach h.M. jede Auseinandersetzung über das Vermögen einer Gesamthand eine Realteilung.[1066] Von der Sachwertabfindung unterscheidet sie sich dadurch, dass im Rahmen der Realteilung der Betrieb der Mitunternehmerschaft (durch diese) aufgegeben werden muss, während er bei der Sachwertabfindung grundsätzlich in der Hand der Gesamthand fortbesteht.[...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 675 Oftmals sind die für eine Realteilung in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. In diesen Fällen werden zum Ausgleich der Wertdifferenzen Zahlungen zwischen den Miterben vereinbart, die diese aus ihrem jeweiligen Eigenvermögen leisten. Insoweit handelt es sich um Entgelte, die die Erben für das bezahlen, was ihnen bei der Teilung über die ihnen jewei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 663 Von ihrer Konzeption her ist die Erbengemeinschaft nicht auf Dauer angelegt. Vielmehr geht das Gesetz davon aus, dass das Ziel der Erbengemeinschaft ihre Beendigung sei. Diese erfolgt regelmäßig durch die Aufteilung der nach dem Ausgleich der Erblasser- und Erbfallschulden (§ 1967 Abs. 2 BGB) noch verbleibenden Vermögenswerte (Auseinandersetzung). Soweit der Erblasse...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Privatvermögen

Rz. 678 Werden bei der Realteilung zum Ausgleich von Wertunterschieden Abfindungszahlungen geleistet, kann dies zur Verwirklichung einkommensteuerrechtlich relevanter Tatbestände führen. Infrage kommen insoweit insbesondere § 17 EStG (Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft), § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) oder § 21 UmwStG (Veräußerung einbringu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Privatvermögen

Rz. 667 Kommt es im Rahmen der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen zu einer realen Teilung des Nachlasses ohne die Leistung irgendwelcher Ausgleichszahlungen, ist dieser Vorgang insgesamt als einkommensteuerneutral zu betrachten.[1068] Das gilt selbst dann, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nach §§ 17, 23 EStG oder nach § 21 UmwStG steuerverhaftet sein sollten. § 16 Abs. ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen

Rz. 680 Auch die Übernahme von Betriebsvermögen, insbesondere ganzer Betriebe, ist vielfach nur unter Leistung von Ausgleichszahlungen an die so genannten weichenden Erben möglich. Werden diese Ausgleichszahlungen aus dem Eigenvermögen des Betriebsnachfolgers erbracht, wird hierdurch i.d.R. der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht. Die weichenden Erben, die die...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Mischnachlass

Rz. 674 Von einem Mischnachlass wird gesprochen, wenn der Erbengemeinschaft sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen angefallen ist.[1074] Wird dieser Nachlass in der Weise geteilt, dass einer der Miterben das gesamte Betriebsvermögen und der oder die anderen das Privatvermögen erhalten, ist § 16 Abs. 3 EStG nicht anwendbar, da es gar nicht zur Teilung einer Mitunternehmersc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Mischnachlass

Rz. 682 Sofern der Betriebsübernehmer auch Teile des Privatvermögens des Erblassers übernimmt und hierfür insgesamt eine Ausgleichszahlung aus seinem eigenen Vermögen leistet, ist die Zahlung entsprechend der Wertrelation zwischen Betriebs- und Privatvermögen aufzuteilen.[1080] Hieran schließt sich die Prüfung der relevanten Steuertatbestände an.mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1026 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1027mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.2.1 Realteilung

Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zugeteilten Wirtschaftsgütern handelt. ...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.2.1.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Einkommensteuerlich ist die Erbauseinandersetzung für den Empfänger von Nachlassteilen grundsätzlich ohne Auswirkung. Bei der Realteilung ohne Abfindungszahlung können weder Anschaffungskosten[1] noch Veräußerungsverluste entstehen. Der übernehmende Miterbe führt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers fort.[2] Achtung Gewinnrealisierung bei ­Betriebsaufgabe D...mehr

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Erbauseinandersetzung / Zusammenfassung

Begriff Eine Erbauseinandersetzung ist dann notwendig, wenn mehrere Erben am Nachlass beteiligt sind. Bis zur Auseinandersetzung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung erfolgt die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Vo...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.2.1.2 Teilung mit Spitzen- oder Wertausgleich

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor. I. H. d. Abfindungszahlung liegen Anschaffungskosten vor. Derjenige, der...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen.[1] Hinweis Erbauseinandersetzung bei Aufteilung Eigentum und Nutzungsrecht Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehö...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.1 Überblick

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Die Bestimmung des § 573 Abs. 2 BGB regelt in Nr. 2 die Möglic...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 1 Leitsatz

Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum wird durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetzt. Infolgedessen erfordert die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des dinglich Vorkau...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum werde durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetze. Infolgedessen erfordere die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10 Realteilung einer Mitunternehmerschaft

10.1 Begriff Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss ein...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.3 Realteilungen

Rz. 106 § 16 Abs. 3 Sätze 2-4 EStG liegt den folgenden Ausführungen zugrunde.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.2 Abgrenzungen

Rz. 105 Abzugrenzen ist die Realteilung von der Veräußerung (vgl. Rz. 43 ff.) oder der Aufgabe (Rz. 66 f.) eines Mitunternehmeranteils bei Fortbestehen der Mitunternehmerschaft. Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus und wird diese von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt, handelt es sich nicht um eine Realteilung, auch wenn der ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.1 Begriff

Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss einen Teil des ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt

Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (vgl. Rz. 129 f.) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts und des Bu...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 3 Gestalten beim Ausscheiden aus Personengesellschaften

Der BFH hat in 2 neueren Grundsatzentscheidungen sein verändertes Verständnis zum Realteilungsbegriff und den steuerlichen Konsequenzen daraus präzisiert. Auch das Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung mit einem Einzelwirtschaftsgut unterfällt den Buchwertfortführungsregeln für Realteilungen nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG. Diese sind auch dann vorrangig vor...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (Übernehmer sind natürliche Einzelpersonen)

10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (vgl. Rz. 129 f.) in H...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.5 Buchwertfortführung

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.7 Spitzenausgleich

Rz. 127 In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung gegeben sind (vgl. Rz. 109 ff.), können Ausgleichszahlungen geleistet werden, weil die Teilwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter höher oder niedriger sind als die Teilwerte der Gesellschaftsanteile (Anteil am Gesamthandsvermögen) der Realteiler. Das steht der Buchwertfortführung nicht entgegen....mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 • Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5...mehr