Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VI. Nichtberücksichtigung der "Mutterrente" aus Billigkeitsgründen

Der nach § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert von (30 % von 10.384,00 EUR) bis zu 4.000,00 EUR erweist sich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch gem. § 50 Abs. 3 FamGKG als unbillig, soweit die Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags als eigenständiges Anrecht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts über einen Betrag von bis zu 3.000,00 EUR hinaus führt. Das erg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Gesetzeszweck und Systematik

Rz. 14 [Autor/Stand] Intention des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem UntStRefG[2] seinerzeit u.a. die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Hierzu führte er neben der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) und anderen Vorschriften auch die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ein (§ 1 Abs. 3 Sätze 9–10 a.F., § 1 Abs. 3b n.F.). Die Regelungen zur Funktions...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Haftung bei ArbN-Überlassung/kein Anordnungseinbehalt (§ 48 Abs 4 Nr 2 EStG)

Rn. 216 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Ist der Steuerabzugsbetrag angemeldet und abgeführt worden, sind § 42d Abs 6 und 8 EStG nicht anwendbar (§ 48 Abs 4 Nr 2 EStG). Nach § 42d Abs 6 EStG haftet der Entleiher von ArbN neben dem ArbG für die abzuführende LSt. Nach § 42d Abs 8 EStG kann das FA in Bezug auf die LSt des ArbN anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschrift verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Insbesondere können die Voraussetzungen für die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 1 EStG dem Grunde und der Höhe nach hinreichend bestimmt aus dem Gesetz abgeleitet werden (aA Wübbelsmann, IStR 2003, 802). Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Im Bereich des Steuerabzugs f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gliederungsbeispiel einer nach der indirekten Methode aufgestellten Kapitalflussrechnung eines Kreditinstituts gemäß DRS 21. Anlage 2

Tz. 207 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat sich in DRS 21.Anlage 2: Besonderheiten der Kapitalflussrechnung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten bei der Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit für die ausschließliche Anwendung der indirekten Methode ausgesprochen, obwohl IAS 7 der d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Verhältnismäßigkeit

Rz. 1034 [Autor/Stand] Die EEA ist in ihrem Anwendungsbereich weder auf erhebliche Straftaten noch auf bestimmte Delikte bzw. Deliktsgruppen beschränkt (vgl. aber nun § 91b Abs. 1 IRG wonach die Leistung von Rechtshilfe nicht zulässig sein soll, wenn sie im Gesetz besonders bezeichnete Straftaten oder Straftaten von einer bestimmten Erheblichkeit voraussetzt und die dem Ersu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwesenheit deutscher Beamter im Ausland

Rz. 1087 [Autor/Stand] Deutsche Ermittlungsbeamte (Steufa, Staatsanwälte) und Richter dürfen im Ausland[2] keine Amtshandlungen vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Amtshandlungen im Ausland mit Genehmigung des jeweiligen ausländischen Staates anwesend sein. Die Teilnahme einer deutschen Richterin oder Beamtin oder eines deutschen Richters oder Beamten an Amtsha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Voraussetzungen der Zulässigkeit

Rz. 1018 [Autor/Stand] Eine EEA ist gem. Art. 1 RL EEA eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer, auch vorläufiger (Art. 32 RL EEA) Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat") zur Erlangung von Beweisen erlassen oder validiert wird. D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verhältnismäßigkeit

Rz. 619 [Autor/Stand] Nach § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO darf die Untersuchungshaft nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht.[2] Das BVerfG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass "der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zwe...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Anordnungsvoraussetzungen

a) Einführung Rz. 663 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist in gesetzlich bestimmten Konstellationen sog. Anlasstat für Telekommunikationsüberwachung nach § 100a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO. Der Gesetzgeber beschränkt die Möglichkeit der TKÜ de lege lata auf die Regelbeispiele der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß unter zusätzlicher Voraussetzung bandenmäßiger ...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin begehrt im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsweg die Aussetzung eines Beschlusses zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes an dessen in Spanien lebenden Vater. I. [2] Die Antragstellerin ist die Mutter eines am 18.8.2013 in Madrid geborenen Sohnes, wo die nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam lebten. [3] 1...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 4.2 Handelsrechtliche Rechnungslegung

Konsolidierungswahlrecht für Tochterunternehmen[1] Ein Tochterunternehmen braucht nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen zu werden, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung des Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigen (§ 296 Abs. 1 Nr....mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die am … 1932 geborene Erblasserin verstarb am frühen Morgen des 5.11.2019 (…) kinderlos und verwitwet. Sie hatte gemeinsam mit ihrem am … 2015 vorverstorbenen Ehemann unter dem 17.1.2004 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Die Erblasserin war alleinige Berechtigte an einem Er...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / 3 Flugroute: Konzept

Eine Vision allein ist wie der Traum von der Südsee ohne zu wissen wie man hinkommen kann. Aber dennoch sind Ziel-Destination und Reisegründe ("Reasons why") unabdingbare Voraussetzungen vor dem Start in eine langjährige Transformationsreise, um am Ende nicht "nur" ein technisches Upgrade von R/3 auf S/4 abzuliefern. Nachdem die Vision formuliert war, folgte im nächsten Schri...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 2.1 Ausgangspunkt

Nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO sind Bücher im Geltungsbereich der AO zu führen und aufzubewahren. Hiervon abweichend sieht S. 2f. lediglich Sonderregelungen für ausl. Betriebsstätten und Organgesellschaften, die nach ausl. Recht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind und diese Verpflichtung erfüllt haben, vor. In diesem Fall muss das inl. Unternehmen die für...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Zahlungen für die zeitlich befristete Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG i. V.m. § 8 Abs. 1 KStG). Eine Sonderregelung gilt, wenn die Zahlungen nicht fremdüblich sind. Dann erfolgt – bei einer konzerninternen Vereinbarung – eine Korrektur nach den allgemeinen Verrechnungspreisvorschriften. Der ...mehr

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Verbundene Unternehmen – AB... / 2.3 Beteiligungen

Das OECD-MA nennt keine Grenzen für die Höhe für das Vorliegen einer Beteiligung. Damit sind weder Mindestbeteiligungs- noch Höchstbeteiligungsquoten erforderlich. Insbesondere ist es für die Anwendung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA irrelevant, ob eine Schachtelbeteiligung vorliegt. Außerdem folgt m. E. aus der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, dass eine zusammenfassende Würdig...mehr

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Energiecontrolling als Best... / 2.1.2 Risikocontrolling bei der Energiebeschaffung

Um das Beschaffungsrisiko zu minimieren und Chancen besser nutzen zu können, ist eine permanente Marktbeobachtung der einzelnen Handelsplattformen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Innerhalb der Energiebeschaffung gibt es deshalb 2 Arten des Controllings: das Energiecontrolling und das Risikocontrolling. Das Energiecontrolling in der Energiebeschaffung bein...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / 6 Eröffnung neuer Luftraum: Die weiteren Voraussetzungen

Über die nächsten 4 Jahre hinweg stellt innerhalb der BSH das S/4 Digital Core Programm alle Entitäten schrittweise auf S/4 um. In diesem Zuge wird das S/4-Template sukzessive um alle notwendigen Fähigkeiten erweitert. Parallel dazu muss an zwei wesentlichen, BSH-exogenen Grundvoraussetzungen (weiter-)gearbeitet werden, damit die Vision am Ende vollumfänglich realisierbar wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dieser Abweichung vom Grundsatz soll erreicht werden, dass bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse überhöhte Beitragszahlungen und Leistungen im Beitrittsgebiet vermieden werden. Insoweit wird dem (bis zum 30.6.2024 bestehenden) unterschiedlichen Niveau Rechnung getragen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trägt den bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland zum 1.7.2024 bestehenden unterschiedlichen Niveaus im bisherigen Bundesgebiet einerseits und den neuen Bundesländern (gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages; § 18 Abs. 3 SGB IV) andererseits Rechnung. Hierdurch sollen überhöhte Beitragszahlungen und Leistungen im Beitrittsgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 2.3 Ende der Befreiung

Rz. 4 Nach § 231a Satz 2 i. d. F. bis zum 31.12.2004 wurde dem von der Regelung erfassten Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt, die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beenden. Der Grund für diese Besonderheit sind nach der Absicht des Gesetzgebers die im Hinblick auf die mit der Gründung einer dauerhaften selbständigen Existenz im Beitrittsgebiet verbundenen Schwi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

Leitsatz 1. Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. 2. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von PKW, die nicht dem unm...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.2 Landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 11 Wie alle selbständig Erwerbstätigen unterlagen auch landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1991 der Versicherungspflicht. Die für das alte Bundesgebiet in dieser Zeit geltenden Vorschriften über die Altershilfe der Landwirte nach dem Gesetz über die Altershilfe der Landwirte (GAL) v. 27.7.1957 (BGBl. I S. 1063) wurden zunächst nicht auf das B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Leitsatz 1. Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen ­Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekomme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verlagerung der Steuerschuld auf den letzten Abnehmer

Rz. 24 § 25 Abs. 2 UStG ist der eigentliche Kern der Sonderregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte: Die Steuerschuld für die Lieferung des zweiten Unternehmers in der Reihe an den letzten Abnehmer wird auf diesen verlagert (sog. Reverse Charge).[1] Damit wird erreicht, dass sich der zweite Unternehmer in dem Mitgliedstaat des letzten Abnehmers, in welchem die L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Vorsteuerabzug des letzten Abnehmers

Rz. 35 Systemgerecht sorgt § 25b Abs. 5 UStG dafür, dass der letzte Abnehmer die von ihm geschuldete Steuer für die an ihn ausgeführte Lieferung als Vorsteuer abziehen kann, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 15 UStG bei ihm erfüllt sind. Die besondere Regelung in § 25b Abs. 5 UStG ist erforderlich, weil hier mangels offenen Ausweises der Steuer in einer Rechnung des L...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

Leitsatz Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Bemessungsgrundlage der Steuer

Rz. 34 Weil gem. § 25b Abs. 2 Nr. 3 UStG der mittlere Unternehmer dem letzten Abnehmer die USt für die Lieferung nicht offen in Rechnung stellen darf (Rz. 28) bedarf es einer gesonderten Regelung über die Bemessungsgrundlage für die vom letzten Abnehmer geschuldete Steuer. Dies erledigt § 25b Abs. 4 UStG dadurch, dass die Gegenleistung als Entgelt bestimmt wird. Die Gegenlei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 25b wurde durch das Gesetz v. 12.12.1996[1] mit Wirkung ab dem 1.1.1997 (Art. 7 UStÄG 1997) erstmals in das UStG aufgenommen. Rz. 2 Im Gegensatz zu vielen anderen Vorschriften des UStG hat die Norm bisher erst wenige Änderungen erfahren. Nur durch Art. 5 Nr. 30 Steueränderungsgesetz 2003[2] wurde in § 25b Abs. 2 Nr. 3 UStG mWv 1.1.2004 der Verweis auf "die Rechnung i....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlungsstätte: Größe / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, welche Größe der Verwalter bei der Bestimmung der Versammlungsstätte zu wählen hat. Versammlungsstätte Der Verwalter muss keine Versammlungsstätte auswählen, die es erlaubt, dass potenziell alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen an der Versammlung teilnehmen. Kommen erfahrungsgemäß ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Einwa... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 20 Abs. 1 WEG. Der Bau eines Swimmingpools stelle eine Veränderung der Sachsubstanz dar, sodass dadurch eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch B als Handlungsstörer drohe. K sei auch nicht zur Duldung verpflichtet. Es fehle an dem nach...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 22 Schenkung eines Gesellschaftsanteils bei Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 510 Die Regelung des § 7 Abs. 5 ErbStG geht von der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften aus. Gemeint ist damit jeder Fall der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10 ErbStG, nicht aber die Fiktion des § 7 Abs. 7 ErbStG. [1] Die Vorschrift befasst sich mithin nicht mit der Steuerbarkeit, sondern mit der Wertermittlung und ist demnach systematisch f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Hinweis auf 3-... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt die Frage, wie die Verwaltungen zu laden haben, ohne den Kernbereich des Wohnungseigentums zu verletzen. Vertreterversammlung Die COVID-19-Pandemie hat die Verwaltung erheblich erschwert. Überblick: Eine Versammlung scheidet aus, wenn das öffentliche Recht Versammlungen verbietet. In diesem Fall ist der Verwalter berechtigt, alle dring...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Mittelbare Zuwendung

Rz. 55 Nicht erforderlich ist es, dass sich der Zuwendungsgegenstand im Vermögen des Schenkers befunden hat und wesensgleich auf den Beschenkten übergeht. Wenn der Entreicherungsgegenstand beim Schenker einerseits und der Bereicherungsgegenstand beim Beschenkten andererseits nicht übereinstimmen, wird dies als sog. mittelbare Zuwendung bzw. mittelbare Schenkung bezeichnet.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.5 Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Rz. 290 Gemäߧ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG wird eine Vermittlungsleistung an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt (Rz. 293). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gegenüber ihrer Vorgängerregelung (vor dem Jahr 2010) deutlich abgeschwächt worden, weil sie nunmehr nur noch für Leistungen an einen Empfänger gilt, der weder ein Unternehmer ist, für dessen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.6 Die Einräumung der Eintrittsberechtigung (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 295 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 496 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 336 Bei dem Katalogtatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG ist zunächst von den unionsrechtlichen Vorgaben auszugehen. Die unionsrechtliche Grundlage in Art. 59 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL spricht nur von "Leistungen auf dem Gebiet der Werbung". Nach der zur 6. EG-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist dabei die Art der Leistung entscheidend.[1] Demnach bed...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.2 Die "Katalogberufe" des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG

Rz. 357 Die Vorschrift regelt in erster Linie Beratungsleistungen von bestimmten hier benannten Berufsträgern (sog. Katalogberufe). Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen dabei alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG. Zur Beratungstätigkeit gehört daher z. B. bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5 Erfüllung unwirksamer Verfügung von Todes wegen

Rz. 20 Eine Verfügung von Todes wegen kann aus unterschiedlichen Gründen nichtig sein, insbesondere weil der Erblasser testierunfähig war[1] oder die Wirksamkeit an Bindungen scheitert, die sich aus wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten[2] oder aus Erbverträgen[3] ergeben. Der praktisch wichtigste Fall der Nichtigkeit im Erbrecht ist die Nichtigkei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 466 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.2 Auflösung und Liquidation

Rz. 155 Wenn eine Personengesellschaft im Fall des Todes eines Gesellschafters aufgelöst wird[1], fällt die Beteiligung des verstorbenen Gesellschafters in die Zuständigkeit des Erben bzw. der gesamthänderisch verbundenen Erbengemeinschaft.[2] Dem ist auch erbschaftsteuerrechtlich dadurch Rechnung zu tragen, dass für die Beteiligung an der zu beendenden Personengesellschaft ...mehr