Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.2 Die Rechtfertigung für die Künstlersozialabgabe

Dass die Verwerter künstlerischer Leistungen an der Finanzierung der Künstlersozialversicherung beteiligt werden, ist in dem besonderen Verhältnis zwischen Künstler bzw. Publizist und "seinem" Vermarkter begründet. Denn der Gesetzgeber hat in der Beziehung zwischen Künstler und Verwerter ein Abhängigkeitsverhältnis erkannt, das dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeit...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 3. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Folgende allgemeine Tätigkeiten werden von der jeweiligen Verfahrensgebühr erfasst, wobei bei der Anwendung des Katalogs der jeweilige Verfahrensabschnitt zu berücksichtigen ist.[21] Erfasst werden:mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / I. Grundlagen

Rz. 44 Die Verhandlung als Konfliktregulationsmöglichkeit soll im Unterschied zum Einsatz von Macht oder Recht vor allem auf den Interessenausgleich setzen und sich dabei als effektivere und effizientere Vorgehensweise erweisen.[35] Rz. 45 Die Verhandlungstrainerin Jutta Portner führt mit Bezug auf das Harvard-Konzept bestimmte Bedingungen an, die gegeben sein müssen, um von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtschaftsgüter, wie z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrec...mehr

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AGS 01/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz ist zuzustimmen. 1. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Völlig zu Recht weist das Rheinland-Pfalz darauf hin, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rechtsansicht hatten verschiedene S...mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / 2. Muster

Rz. 7 Muster 14.5: Verkaufsvollmacht (spanisch) Muster 14.5: Verkaufsvollmacht (spanisch)mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 62 Diese materiell-rechtliche Komponente wird verfahrensrechtlich ergänzt durch die sogenannte baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG muss aus dem Aufteilungsplan nunmehr nicht nur die Aufteilung des Gebäudes, sondern auch des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teil...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / B. Neuregelung des Sachmangelbegriffs

Rz. 5 Eine grundsätzliche Änderung hat der Begriff des Sachmangels erfahren. In Umsetzung der Art. 5–8 WKRL wird § 434 BGB – der weiterhin als "Regelungsort des Sachmangels" verbleibt[11] – neu gefasst, der Regelungsgehalt erheblich erweitert, systematisiert und dabei der Fehlerbegriff konkretisiert.[12] Rz. 6 Eine Sache ist nach § 434 Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 5 WKRL ...mehr

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FF 07+08/2022, Vollstreckba... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Gerichtsentscheidung zum Ehegatten- und Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 2 (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) sind getrenntlebende Ehegatten. Ihre letzte gemeinsame Wohnung war in der Schweiz, wo die Ehefrau, die die schweizerische Staats...mehr

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AGS 01/2022, Vergütungsansp... / III. Höhe der Vergütung

1. Nach dem 1.1.2021 Hinsichtlich der Höhe der Vergütung hat das OLG zwischen dem Zeitraum vor und nach Inkrafttreten der Änderungen des JVEG am 1.1.2021 unterschieden. Denn gem. § 24 S. 1 JVEG seien die Vergütung und die Entschädigung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzes...mehr

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AGS 01/2022, Gebühren des V... / II. Erstattungsanspruch der Betroffenen

Nach Auffassung des LG hat die Betroffene nicht nur einen Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 5116 VV, sondern auch auf Erstattung der Grundgebühr nach Nr. 5110 VV und der Verfahrensgebühr für vorbereitendes Verfahren Nr. 5103 VV. Ein Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren nach Nr. 510...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Begünstigung bebauter Wohngrundstücke im Vergleich zu bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert wird für bebaute Wohngrundstücke anhand eines vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 250 Abs. 2, § 251, §§ 252–257 BewG, Rz. 64) und für bebaute Nichtwohngrundstücke anhand eines vereinfachten Sachwertverfahrens (§ 250 Abs. 3, § 251, §§ 258–260 BewG) ermittelt (Rz. 67). Es werden also jeweils unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe herang...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 3. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 104 § 327s BGB statuiert Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften der §§ 327–327s BGB abweicht, kann der Unternehmer sich nach § 327s Abs. 1 BGB in Anlehnung an § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB und in Umsetzung von Art. 22 Abs. 1 ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / I. Muster

Rz. 19 Muster 2.2: Quasi-Realteilung (Doppel-/Reihenhäuser) Muster 2.2: Quasi-Realteilung (Doppel-/Reihenhäuser) Verhandelt in _________________________ am _________________________ I. Vorbemerkung 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _____...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten vom 15.6.1992 Alleinerbin der Erblasserin ist. 1. Die (erläuternde) Auslegung des Testamentes ergibt, dass nach dem für die Testamentsauslegung maßgeblichen Willen der Erblasse...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / F. Anwendbare Vorschriften beim Verbrauchsgüterkauf

Rz. 56 In § 475 Abs. 3 BGB [172] ist die Aufzählung der nicht auf den Verbrauchsgüterkauf anzuwendenden Vorschriften um § 442 BGB (Ausschluss der Mängelrechte, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kennt) ergänzt worden. Die Neuregelung ersetzt den in Art. 2 Abs. 3 VerbrGKRL vorgesehenen Haftungsausschluss bei Kenntnis. Das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit nach Art...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / c) Die Rolle des Wunsches nach Verantwortungsübernahme

Dass auch der Wille zur Übernahme der Elternverantwortung für die originäre Eltern-Kind-Zuordnung Bedeutung hat und haben sollte, spiegelt bereits das geltende Recht – wenngleich lückenhaft[27] – wider. Dies galt bereits bevor reproduktionsmedizinische Maßnahmen populär wurden.[28] Prominentestes Beispiel ist die bewusst nicht der genetischen Realität entsprechende Vaterscha...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 4. Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften

Rz. 37 Art. 246e EGBGB[134] setzt den durch Art. 4 Nr. 13 der ModRL neu gefassten Art. 24 der VerbrRRL und den durch Art. 1 der ModRL in die Klauselrichtlinie eingefügten Art. 8b um.[135] Dabei normiert Rz. 38 Die Mitgliedstaaten werden nach den vorgenannten Richtlinienvorgaben verpflichtet "siche...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Fälligkeit/Vorschuss

Rz. 103 Die Vergütung ist grundsätzlich erst nach Beendigung des Amtes zur Zahlung fällig, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat und wenn der Testamentsvollstrecker alle seine Pflichten erfüllt hat, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB).[145] Der Testamentsvollstrecker ist insoweit vorleistungspflichtig.[146] Bei einer länger währenden ...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 7. Rangstelle

Rz. 41 Die erste Rangstelle ist notwendig, weil sonst durch jede Zwangsversteigerung aufgrund eines vorrangigen Rechts die Dienstbarkeit insgesamt erlöschen würde.mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Entstehungsgeschichte des WEG

Rz. 91 Der Gesetzgeber des BGB hat das seinerzeit verbreitete Stockwerkseigentum als eine "Regelwidrigkeit, deren Aufnahme in das BGB "nicht räthlich ist",[165] angesehen. Nach § 94 BGB gehört ein Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (§ 93 BGB) und kann nicht Gegenstand selbstständiger Rechte sein.[166] Nach dem zweiten Weltkrieg war offenbar, dass zur W...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

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§ 16 Anhänge / B. Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher (Wohnungsgrundbuchverfügung) in der Fassung vom 24.01.1995 (BGBl. I S. 34); zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187)

Rz. 2 Gesetzesstand Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher Vom 01. August 1951 (BAnz 152 09. August 1951), amtl. Gliederungsnummer: 315–11–9 In der Fassung vom 24.01.1995 (BGBl I 1995, S. 134) Zuletzt geändert durch: Art. 8 WohnungseigentumsmodernisierungsG vom 16.10.2020 (BGBl I 2020, S. 2187) § 1 Für die gemäß § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 2 de...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 9. Definitionen

Rz. 10 Das Muster wiederholt hier und im Folgenden vielfach wortwörtlich Vorschriften des Gesetzes. Das ist an sich überflüssig, hat sich aber in der Praxis gerade bei größeren Anlagen durchgesetzt. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind gewissermaßen die "Vereinssatzung" des Verbandes, die auch ohne ergänzende Lektüre des Gesetzestextes aus sich heraus jedem Wohnun...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / D. Checkliste

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / E. Besonderheiten für den Verbrauchsgüterkauf

Rz. 53 In § 474 Abs. 1 BGB (Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs) ist ohne inhaltliche Veränderung der vormalige Begriff "bewegliche Sache" für das gesamte Verbrauchsgüterkaufrecht durch "Ware" i.S.v. § 241a Abs. 1 BGB ersetzt worden. Ware wird in § 241 Abs. 1 BGB als bewegliche Sache legal definiert, die nicht aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen ger...mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / 1. Muster

Rz. 4 Muster 14.2: Erwerbsvollmacht (englisch) Muster 14.2: Erwerbsvollmacht (englisch)mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Aufwendungsersatz in der Regresskette

Rz. 116 Nach Art. 20 Digitale-Inhalte-RL ist der Unternehmer, der einem Verbraucher für die nicht erfolgte oder nicht vertragsgemäße Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen infolge eines Handelns oder Unterlassens einer Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette haftet, berechtigt, den oder die innerhalb der gewerblichen Vertragskette Haften...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 58. Kostentragung

Rz. 59 Kostenschuldner sowohl gegenüber dem Notar als auch dem Gericht ist zunächst nur der aufteilende Eigentümer. Da aber jeder Aufteiler bzw. Bauträger die Kosten der Aufteilung in seine Veräußerungspreise einkalkuliert (meist mit viel zu hohen Pauschalsätzen), ist es zulässig und sachgerecht, in den einzelnen Erwerbs- und Weiterveräußerungsverträgen die Ersterwerber die ...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 12. Realteilung

Rz. 51 Die Regelungen im Muster sind sehr knapp. Ist eine spätere Realteilung absehbar, sollten sämtliche wechselseitig zu bestellenden Rechte bereits konkret festgelegt werden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Miete digitaler Produkte

Rz. 130 Die Vorschriften über die Miete von Sachen (§§ 535 ff. BGB) sind auf die Miete digitaler Produkte nach § 548a BGB entsprechend anzuwenden.[613] Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher digitale Produkte zu vermieten, sind nach § 578b Abs. 1 Satz 1 BGB [614] die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:[615]mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 4. Werklieferungsvertrag (Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte)

Rz. 133 Auf einen Verbrauchervertrag,[617] bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, sind nach § 650 Abs. 2 Satz 1 BGB [618] die §§ 633–639 BGB über die R...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / d) Interessenkollision bei Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften

Rz. 40 In erster Linie gilt das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch für alle Rechtsanwälte im Bereich von Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften gleich welcher Rechts- oder Organisationsform, § 3 Abs. 2 S. 1 BORA. Entsprechend wird von § 3 Abs. 2 S. 1 BORA nicht nur die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Sozietät erfasst, vielmehr zählen h...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / III. Gang der Darstellung

Rz. 19 Das Kurzmuster 1.1 eignet sich nur für einfachste Sachverhalte. Es soll einen ersten Eindruck von Grundbegriffen vermitteln. Meistens ist ein sehr viel höherer Gestaltungsaufwand notwendig. Er lässt sich ohne Kenntnis der grundlegenden Begriffe und der ­Systematik des Wohnungseigentumsgesetzes nicht bewältigen. Selbst im allgemeinen Grundstücksrecht versierten Juriste...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Verbrauchervertrag über die Schenkung digitaler Produkte

Rz. 129 Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher schenkt,[611] und der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten nach Maßgabe des § 327 Abs. 3 BGB bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet, sind nach § 516a Abs. 1...mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / IV. Auswirkungen für das Strafbefehlsverfahren

Diese Auffassung hat für das Strafbefehlsverfahren zur Folge – so das LG –, dass die Bestellung des Pflichtverteidigers zweifellos endet, wenn der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst. Lege der Angeschuldigte hingegen Einspruch ein, sei zu differenzieren: Sei eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten, habe die Bestellung schon nach § 140 Abs. 2 StPO fortzudauern...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 8. Herrschvermerk

Rz. 42 Ein Herrschvermerk kann zur Vermeidung des "Vergessens" von Bewilligungen sinnvoll sein. Vor allem dient er zur Beachtung etwaiger notwendiger Drittzustimmungen bei Veränderung des Rechtes (§ 21 GBO). Ob er sinnvoll ist oder unnötige Komplikationen schafft, ist Frage des Einzelfalles.[40] Im Musterfall dürfte er wegen des räumlichen Zusammenhanges entbehrlich sein.mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 4. Gemeinschaftsverhältnis vor Aufteilung

Rz. 7 Die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gem. § 3 WEG setzt bereits bestehendes Bruchteilseigentum voraus. Ohne weiteres möglich ist es, im Rahmen des § 3 WEG im Zuge der Aufteilung das Bruchteilsverhältnis als solches zu ändern (vgl. § 1 Rdn 57). Wollen sonstige Personenmehrheiten nach Maßgabe des § 3 WEG aufteilen (z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Erben...mehr

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§ 8 Externe Veränderungen / 4. Erwerbsverhältnis

Rz. 5 Ein abweichendes Bruchteilsverhältnis oder separates "Mitsondereigentum" ist nicht möglich, wenn das Zuflurstück mit dem Gemeinschaftsgrundstück gem. § 890 BGB zusammengeschrieben werden soll.[4] (Zum Erwerb durch den Verband vgl. unten Rdn 12 f.). Möglich wäre natürlich der Erwerb eines separat gebuchten Grundstücks in Bruchteilseigentum oder als Gesellschaft bürgerli...mehr

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§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / C. Erwerb Stammgrundstück durch die Gemeinschaft

Rz. 10 Das Muster unter B lässt sich nur umsetzen, wenn sämtliche Wohnungserbbauberechtigten bereit und in der Lage sind, den ihrem Anteil entsprechenden Bruchteil am Stammgrundstück zu erwerben. Je größer die Gemeinschaft desto geringer sind die Erfolgsaussichten. Alternativ käme in Betracht, dass der teilrechtsfähige Verband der Wohnungserbbauberechtigten das gesamte Stamm...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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zfs 01/2022, Fahrtenbuch; F... / Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Fall einer bereits durch Zeitablauf und Befolgung erledigten Fahrtenbuchauflage. 2. Im Anwendungsbereich des § 31a StVZO gilt ebenso wie in Bußgeldverfahren, dass die Gerichte und die Verwaltungsbehörden ihren Entscheidungen die mittels standardisierter Messverfahren gewonnenen Messergebnisse zugrunde legen ...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Erläuterungen

Rz. 28 Wird ein bestehendes Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Ersterwerb weiterveräußert, findet § 8 Abs. 3 WEG keine Anwendung, d.h. der Erwerber ist nicht werdender Miteigentümer.[30] Aus Sicht der Gemeinschaft erfolgt der Eintritt des Erwerbers mit Eigentumsumschreibung. Daher ist in erster Linie eine schuldrechtliche Vereinbarung zum Innenverhältnis zwischen Veräußere...mehr

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§ 9 Aufhebung / 2. Zulässigkeit

Rz. 7 Viele Grundbuchämter fordern in vergleichbaren Fällen zunächst die Schließung sämtlicher Wohnungsgrundbücher (vgl. dazu Rdn 1 ff.), daran anschließend Abveräußerung sowie schlussendlich Neubildung der verbleibenden Sondereigentumseinheiten. Das ist kostenintensiv und umständlich, insbesondere im Falle der nötigen Mitwirkung von Grundpfandrechtsgläubigern. Diese müssten...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 2. Wohnungsblöcke

Rz. 28 Muster 5.16: Wohnungsblöcke Muster 5.16: Wohnungsblöcke Zu den Blöcken I. und II. gehört jeweils das Sondernutzungsrecht an sämtlichen konstruktiven und konstitutiven Teilen des Gebäudes und den technischen Einrichtun­gen und Anlagen, die jeweils nur von einem Block benutzt werden. Die jeweiligen ­Eigentümer des Blocks I. einerseits sowie des Blocks II. andererseits si...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / C. Änderungen (Ergänzungen) in Bezug auf die Nacherfüllung

Rz. 27 Die Umsetzung der WKRL führt die Abhilfekaskade der Rechte des Käufers bei Mängeln nach § 437 BGB zwar fort:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang des Betriebsvermögens bei Gesellschaften, sonstigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen

a) Umfang des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften Rz. 363 [Autor/Stand] Zum Umfang des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften wird auf die Erläuterungen zu § 97 BewG Rz. 1161 ff. verwiesen. b) Umfang des Betriebsvermögens bei Kapitalgesellschaften Rz. 364 [Autor/Stand] Bei der Kapitalgesellschaft wird die Aussage über den Umfang des Betriebsvermögens in § 95 Abs....mehr