Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)

Tz. 126 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die StBefreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwecke (s § 53 AO) oder/und kirchliche Zwecke (s § 54 AO) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 2. Konstruktive Vor- und Nacherbschaft

Es wurde bereits aufgezeigt, dass Vor- und Nacherbschaft eintreten kann, wenn der Erblasser einen Erben nur bis zu einem bestimmten Ereignis oder Zeitpunkt oder ab einem solchen, d.h. unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung, eingesetzt hat. Grundsätzlich führt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft zu meist komplexen Beziehungen zwischen dem Vor- und Nacherben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 358/20 Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anrechnung der... / III. Rechtsprechung

Nach Ausführung zu den gesetzlichen Grundlagen der Anrechnung soll nun auf die diesbezügliche Rspr., welche in der Vergangenheit recht uneinheitlich war, eingegangen werden. Bereits die unterschiedlichen Senatsauffassungen zur Anrechnung zeigen, wie notwendig eine einheitliche Rechtsanwendung geboten scheint. Es herrscht zu oft noch Streit darüber, ob eine Anrechnung über die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zwischenzeitliche Beseitigung der Unterbewertung

Rn. 16 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Gesetz nicht geregelt ist der Fall, dass die Gesellschaft in einem zwischenzeitlich festgestellten JA die Unterbewertung beseitigt hat (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 9). Denkbar wäre etwa, dass die Gesellschaft den JA – wegen einer sich i. R.d. Sonderprüfung ergebenden Nichtigkeit – unter Beachtung zutreffender Bewertungsansätze neu auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 3. Bestimmung der Person des Begünstigten und der Anteile

Rz. 7 Die Regelungen des § 2151 BGB und § 2153 BGB betreffen die Verteilung unter mehreren Vermächtnisnehmern (gemeinsame Abkömmlinge) und sollten im Rahmen der Beratung und Gestaltung nicht unterschätzt werden. Sie bieten dem Überlebenden nämlich größtmögliche Flexibilität: Dieser kann etwa einem Abkömmling gar nichts und dem anderen wertmäßig den vollen zur Verfügung stehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Grundschulden/Hypotheken

Rz. 107 Wendet der Zuwendende eine Immobilie zu, die mit Grundschulden oder Hypotheken belastet ist, so stellt sich die Übernahme in der Regel nicht als Gegenleistung des Zuwendungsempfängers dar, sondern als Wertminderungsfaktor an der Immobilie.[271] Der Schenker schuldet das Geschenk, wie ein Vergleich zwischen § 523 Abs. 1 BGB mit §§ 434, 439 Abs. 2 BGB ergibt, grundsätz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Veränderte Rechtsstellung des Steuerpflichtigen

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Stpfl. hat im eingeleiteten Strafverfahren die Stellung eines Beschuldigten und erhält alle ihm nach der StPO zustehenden Rechte (s. § 385 Rz. 143 ff.). Zwar bleiben seine steuerlichen Erklärungspflichten (vgl. §§ 149 ff. AO) und Mitwirkungspflichten (§§ 90 ff., § 200 AO) bestehen (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO). Ab der Einleitung des Strafverfahrens dürfen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Belastung einer Immobilie mit einem Verfügungsverbot

Rz. 234 Bei freiwilligen Zuwendungen ist anerkannt, dass sich der Erwerber bei gravierenden Änderungen ggf. auch den Entzug der Zuwendung gefallen lassen muss.[422] Das ist rechtstechnisch durch mehrere Rückabwicklungsformen machbar. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken – ggf. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – wird in der notariellen Praxis häufig ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Standards der Prüfungsdurchführung

Rn. 2 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Verweise auf § 317 Abs. 5f. betreffen die (künftig) verpflichtende Prüfungsdurchführung nach den von der EU-KOM angenommenen internationalen Prüfungsstandards sowie die Beachtung von Prüfungsanforderungen, welche das BMJV (im Einvernehmen mit dem BMWi) durch Rechts-VO erlassen kann. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die ausführli...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Schriftlicher Vorschlag

Jeder Vorschlag nach § 77 Abs. 1 BPersVG muss durch die Personalvertretung der Dienststellenleitung schriftlich oder elektronisch mit Begründung übermittelt werden. Den Beschluss über die Ausübung des Rechts hat zunächst der Personalrat als Gremium zu fassen, da es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.[1] Es bedarf eines ausformulierten, den Gegenstand der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / A. Zweck und Erscheinungsformen

Rz. 1 Das Instrument der Testamentsvollstreckung ermöglicht es dem Erblasser, die über seinen Tod hinaus fortwirkende vermögensrechtliche Herrschaft sicherzustellen. Der Testamentsvollstrecker soll "als Werkzeug" des Erblassers die tatsächliche Erfüllung des letzten Willens des Verstorbenen gewährleisten. Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Vermögensverschonung IV: Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 143 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II stellt darauf ab, dass als Vermögen diejenigen Sachen und Rechte nicht zu verwerten sind, deren Verwertung für den Betroffenen entweder offensichtlich unwirtschaftlich sind oder eine besondere Härte bedeuten würde. Die Prüfung dieser Ausnahmetatbestände erfordert grundsätzlich zunächst die Feststellung, in welcher Form und in welchem Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Gegenvorstellung setzt als außerordentlicher, nicht im Gesetz geregelter Rechtsbehelf voraus, dass dem Betroffenen grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss. Mit der Gegenvorstellung muss also eine schwerwiegende Rechtsverletzung gerügt werden (BVerfG NJW 2014, 681; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7). So...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 46 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 47 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 265 Von vielen gesetzlichen Beschränkungen des Vorerben ("nicht befreite" Vorerbschaft) kann der Erblasser den Vorerben nach § 2136 BGB befreien. Der befreite Vorerbe ist berechtigt, den Nachlass für sich zu verbrauchen bzw. Erbschaftsgegenstände ersatzlos für sich zu verwenden. Die §§ 2130, 2134 BGB gelten für ihn nicht. Insoweit besteht ebenfalls kein Schutz gegen den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Wohnungsrecht/Nießbrauch – Wertminderungsfaktor – keine Gegenleistung

Rz. 108 Fallbeispiel 109: Die Übertragung mit Wohnungsrecht und Pflegeverpflichtung V (72 Jahre) übertrug sein Hausgrundstück 2016 "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" auf seine Tochter T (45 Jahre). Der Wert betrug 200.000 EUR. V behielt sich ein lebenslanges Wohnungsrecht ohne jede weitere Regelung vor (Jahreswert 10.000 EUR). T wurde vertraglich verpflichtet, V bis zu d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6.3 Weiteres Verfahren

Im Stadtstaat Hamburg ist wie in Bremen eine Schlichtungsstelle als Vorstufe zur Einigungsstelle vorgesehen. Eine Ausnahme bilden nach § 81 Abs. 3 HmbPersVG der Senat, die Bürgerschaft, der Rechnungshof und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Hier wird keine Schlichtungsstelle gebildet. Die Anträge gehen bei Nichteinigung direkt zur Einigungsstelle, § 82 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 110 Die steuerlichen Folgen der Herausgabe wegen eines (gesetzlichen oder vertraglichen) Rückforderungsrechts regelt § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Diese "Steuerstorno"[78] führt zur Rückabwicklung des Steuerfalls bei gleichzeitiger Schenkungsteuerfreiheit der Rückgabe des Geschenks. Dabei muss die Herausgabe tatsächlich stattfinden; die (bloße) Anspruchsinhaberschaft reicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs 1 und 2 AO)

Tz. 142 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s § 61 AO, AEAO Nr 1 und Nr 5–7 zu § 61 sowie die Mustersatzung (Anl 1 zu § 60 AEAO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtl Mustersatzung wie folgt verankert werden: Namentliche (konkrete) Benennung der öff-rechtlichen oder st-begünstigten Kö, auf welche das Vermögen übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Die Verfügung über den Erbteil

Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund anderer Erblasseranordnungen geschützt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, SmartKey als e... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Organisation oder Information dient oder zu dienen bestimmt ist, zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt. Mit seiner hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerde, deren Zulassung er beantragt, rügt der Betroffene Insbesondere, dass das Amtsgericht die von ihm g...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 67 Abs. 3 PersVG M-V schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 22 Strukturprinzipien sind keine Supranormen des Rechts. Sie helfen bei der Auslegung der Normen und ermöglichen in nachrangigen Leistungssystemen einen ersten "Check" daraufhin, ob der durch Erbfall oder Schenkung begünstigte Hilfesuchende oder Hilfebezieher trotz eines erb- oder schenkungsrechtlichen Zuflusses noch nachrangige Leistungen beziehen kann. Zu den im SGB II ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

§ 64 BPersVG stellt Rechte und Pflichten innerhalb der Dienststelle klar. Die Umsetzung von Entscheidungen obliegt, auch wenn die Maßnahme der Beteiligung unterlag, grundsätzlich der Dienststelle. Es wird damit klargestellt, dass dem Personalrat kein "Mitdirektionsrecht"[1] eingeräumt ist. Zusätzlich verbietet § 64 Abs. 2 BPersVG dem Personalrat Eingriffe in den Dienstbetrieb.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 58 Abs. 3 MBG SH schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Anspruchsübergang wegen erbrachter Leistungen

Rz. 192 Die Leistungen müssen "erbracht" worden sein. Ob die darlehensweise Gewährung von Leistungen an den Leistungsberechtigten ausreicht, ist streitig.[328] Z.T. wird bejaht, dass Darlehen und Anspruchsübergang nebeneinander möglich sind. Nach diesseitiger Ansicht sind Darlehen und Anspruchsübergang unterschiedliche Mittel des "Sozialhilferegresses". Ist der Leistungsbezi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Legal Tech un... / V. Fazit und Ausblick

In vielen Bereichen des Rechts lassen sich Arbeitsabläufe von Algorithmen begleiten, unterstützen, stellenweise sogar durch sie ersetzen. Löst dies in vielen Teilen der rechtlichen Beratung eine Welle der Entrüstung und eine gewisse Panik aus, so können im Erbrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare durchaus beruhigt in die Zukunft blicken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / 4. Wert der Ersatzansprüche

Rz. 193 Die Bestimmung der Höhe der Ersatzverpflichtung für die ausgefallenen Rechte ergibt sich aus den jeweiligen Ersatzregelungen. Häufig hängt die Höhe des Ersatzanspruchs an den Umständen des Wegzugs. Hat der Berechtigte den Wegzug selbst verschuldet oder trifft ihn kein Verschulden wie im Falle der Pflegebedürftigkeit, dann bestimmt sich die Höhe der Rente häufig nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Vermögensübertragung bei Stiftungen

Tz. 156 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sofern der Stifter auf die Rückgewähr des von ihm eingebrachten Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen von vornherein verzichtet hat, ist ebenfalls das gesamte Vermögen auf den Begünstigten zu übertragen. Hat der Stifter jedoch Anspruch auf Rückgewähr des Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen, ist n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Kongruenz von "Sozialhilfe"-anspruch und Anspruch

Rz. 196 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II wird vorausgesetzt, dass der Leistungsempfänger einen Anspruch gegen einen Dritten für die Zeit hat, für die er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht. Der Übergang des Anspruchs impliziert, dass das, was der Sozialhilfeträger an den Hilfebedürftigen als Leistung erbringt, geeignet war, einen Lebensunterhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Scheinbestandteil

Rz. 37 [Autor/Stand] Keine Bestandteile, sondern lediglich Scheinbestandteile des Grundstücks sind nach § 95 BGB solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines Rechts mit dem Grund und Boden verbunden oder in ein Gebäude eingefügt sind.[2] Sachen sind zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden oder in einem Gebäude eingefüg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Aufgabenkreise

Die Notwendigkeit der Erforderlichkeit der Betreuung und ihre Begrenzung auf einzelne Aufgabenkreise wird noch einmal deutlich betont. Indem gem. § 1815 Abs. 1 S. 2 BGB nF jeder Aufgabenkreis einzeln genannt werden muss, soll Betreuungen "für alle Aufgabenkreise" ein Riegel vorgeschoben werden. Die ausdrücklich anzuordnenden Aufgabenkreise sind gem. § 1815 Abs. 2 BGB nF weit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Mittelwertweitergabe (§ 58 Nr 1 AO) an ausländische Körperschaften

Tz. 264 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98. Tz. 265 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich: inl st-begünstigte Kö, die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö, jur Pers d öff Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers

BGH, Urt. v. 11.3.2021 – III ZR 27/20 1. Zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 14 SGBI hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 SGBVI (Fortführung des Senatsurt. v. 2.8.2018 – III ZR 466/16, FamRZ 2018, 1708 [m. Anm. Schwab] = VersR 2019, 28). 2. Eine umfassende B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schonvermögenstatbestände allgemein

Rz. 132 Für besonderes, gegenständlich bezeichnetes oder gewidmetes Vermögen wird in § 12 SGB II jeweils fingiert, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt. Von besonderem Interesse sind im SGB IImehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Sachverhalt

Gegen den Rechtsmittelführer erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 EUR. Da zur Hauptverhandlung weder der Betroffene noch ein Verteidiger erschienen waren, hat das Amtsgericht den Einspruch verworfen und dabei festgestellt, dass Verjährung nicht eingetreten sei. Das Verwerfungsurteil wurde dem Betroffenen am 3.8.2019 förmlich zugestellt. Mit dem am 9.8.2019 bei Gerich...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 74 Abs. 3 LPVG-BB schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / a) Vergleichswertverfahren

Rz. 110 Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens bleiben Besonderheiten, wie privatrechtliche und öffentlich-rechtliche wertbeeinflussende Belastungen, unberücksichtigt. Öffentlich-rechtliche Lasten ergeben sich u.a. aus dem Planungs-, Bauordnungs- und Abgabenrecht sowie aus dem Denkmal-, Landschafts- und Gewässerschutzrecht.[66] Privatrechtliche Rechte und Lasten sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.4 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei rechtlich unselbständigen Stiftungen

Tz. 178 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bei nichtrechtsfähigen Stiftungen des privaten Rechts, s BMF-Schr v 20.04.2016, BStBl I 2016, 475 Rn 302.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8 Mecklenburg-Vorpommern

§ 65 PersVG M-V Mit der Bezeichnung "Initiativrecht" regelt § 65 PersVG M-V die Rechte der Antragsstellung. Dabei werden in § 65 Abs. 1 PersVG M-V mehrere Antragsvoraussetzungen verknüpft. Die Fälle, in denen nicht die Einigungsstelle (starkes Initiativrecht), sondern die oberste Dienststelle (Vorschlagsrecht) entscheidet, sind nicht ausdrücklich aufgeführt. Diese ergeben sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Tätigkeit

Der Kontrollbetreuer wird die Rechte des Vollmachtgebers aus einem Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [39] geltend machen, wie Auskunfts-, Rechenschafts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche, aber auch z.B. Ansprüche aus § 812 BGB.[40] Die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 2. HS. BGB nF neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / d) Wohnungsrecht als Bestandteil der Altersversorgung

Rz. 210 Je nach Fallgestaltung kann es aber Konstellationen geben, bei denen einiges dafür spricht, einen Vertrag dahingehend auszulegen, dass der Eigentümer berechtigt sein solle, die Wohnung zu vermieten.[477] Bei der Feststellung, wem die Einnahmen aus der Vermietung zustünden, sei zu berücksichtigen, dass das Wohnungsrecht in der Regel einen Teil der Altersvorsorge des B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umwandlung von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlunge...mehr