Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 22 Internationales Privat... / d) Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Arbeitnehmer)

Rz. 53 Die Rechtswahl bei Individualarbeitsverträgen[145] gem. Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO[146] darf dem Arbeitnehmer nicht den Schutz durch die zwingenden Vorschriften des Rechts an seinem Arbeitsort nehmen. Sofern er seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, schützt ihn das Recht am Ort der einstellenden Niederlassung oder jene im Staat der sonst engs...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (d) Rechtskauf

Rz. 13 Auch beim Rechtskauf gehört die Mangelfreiheit zur Erfüllungspflicht des Verkäufers (§§ 453 Abs. 1, 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Berechtigt das verkaufte Recht zum Besitz einer Sache, dann ist der Verkäufer gem. § 453 Abs. 3 BGB auch zur Übergabe der mangelfreien Sache verpflichtet (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Form der Rechtsübertragung richtet sich nach den für das jeweilig...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Anwartschaftsrecht

Rz. 144 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht, das regelmäßig vererblich und übertragbar ist (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB). Ein solches Anwartschaftsrecht beinhaltet einen Zustand, der dem Berechtigten schon eine gesicherte Rechtsposition zuerkennt, weil von dem in der Entstehung befindlichen Recht schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Organisation der Akte und Nutzung von Mandanten- und Aktenstammdaten

Rz. 7 Bei der Aktenführung ist es empfehlenswert zu allen in Betracht kommenden Streitgegenständen und für alle möglichen Beteiligten, also Fahrer, Halter, Beifahrer, separate Akten zu führen und nach Streitgegenständen zu trennen.mehr

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§ 16 Franchiserecht / 8. Grenzüberschreitende Franchise-Verträge

Rz. 59 Bei grenzüberschreitenden Franchise-Verträgen innerhalb der EU[137] bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht bei fehlender Rechtswahlklausel grundsätzlich gem. Art. 4 Abs. 1 lit. e) Rom I-VO nach dem Recht des Staates, in dem der Franchisenehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[138] Rz. 60 Stehen sich ein deutscher und ein anderer europäischer Franchiseg...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 3. Deliktische Haftung

Rz. 46 Weiterhin ist der Anwendungsbereich des § 823 Abs. 1 BGB eröffnet.[175] Insbesondere die Zwangsvollstreckung in schuldnerfremde Gegenstände stellt grundsätzlich eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB dar und vermag eine deliktische Haftung desjenigen zu begründen, der sie betreibt.[176] Ein nicht begründeter Insolvenzantrag oder eine unberechtigte Schutzrech...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / bb) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Sachverhalte mit Bezügen zu einer Zeit vor dem 1.9.1986 (Datum des Inkrafttretens der großen IPR-Reform) sind daraufhin zu prüfen, ob das neue oder das "alte IPR"[214] zur Anwendung kommt (intertemporales Privatrecht). Für abgeschlossene Vorgänge (Heirat, Tod, Geburt) vor dem 1.9.1986 gilt altes Recht weiter (Art. 220 Abs. 1 EGBGB).[215] Die Rom II-VO gilt für Schaden...mehr

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§ 47 Urheberrecht / Literaturtipps

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 65 Der Patient hat gem. §§ 630g, 830 BGB ein Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen. Daneben gilt die allgemeine Vorschrift des § 810 BGB.[210] Der Patient hat das Recht, sich ggf. auf seine Kosten Fotokopien fertigen zu lassen.[211] Das gilt auch für die Herausgabe von Röntgen-, CT-, NMR-Befunden, ggf. in digitalisierter Form. Ein besonderes schutz...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Prüfung der Interessenkollision

Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste Mandat beendet war oder nicht.[5] D...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern beim Individualprozess g...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / Literaturtipps

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§ 26 Kartellrecht / 3. Erweiterter Vorrang des Art. 101 AEUV vor dem GWB

Rz. 14 Im Ausgangsfall ist EU-Kartellrecht wegen der grenzüberschreitenden Tätigkeit und des Marktanteils unmittelbar anwendbar und sowohl von den Marktteilnehmern, den Kartellbehörden und den Gerichten anzuwenden. Bei Erreichen der Zwischenstaatlichkeitsklausel gilt im Verhältnis von EU-Kartellrecht und GWB ein erweiterter Vorrang des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 VO 1/2003, ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

Rz. 53 Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Nr. 3 WEG des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____ vertreten durch XY-Hausverwaltungen, _____, als (derzeitigen) Verwalter d...mehr

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§ 38 Sponsoring / E. Muster: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler

Rz. 30 Muster 38.1: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler Muster 38.1: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler Vereinbarung zwischen Hanni Schön, _____ – nachstehend Sportlerin – und Ludwig Matschke, _____ – Sponsor – Vorbemerkung Die Sportlerin ist eine professionelle Tennisspielerin, die an den von der Women-Tennis-Association (WTA) weltweit veranstalteten internationalen Ten...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Frist

Rz. 303 Für die Abmahnung gilt nach herrschender Meinung keine "Regelausschlussfrist".[503] Dagegen kann das Recht zur Abmahnung verwirkt werden i.S.v. § 242 BGB.[504] Für den Tatbestand der Verwirkung ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich aufgrund des Zeitablaufes (Zeitmoment) und des Arbeitgeberverhaltens (Umstandsmoment) darauf einstellen durfte, dass der potenziell...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Brückenteilzeit

Rz. 172 Nach § 9a Abs. 1 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer ha...mehr

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§ 38 Sponsoring / G. Muster: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring

Rz. 33 Muster 38.3: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring Muster 38.3: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring Vereinbarung zwischen dem Pro Tennis e.V., _____ – nachfolgend Verein – und Ludwig Matschke, _____ – nachstehend Sponsor – Präambel: Pro Tennis nimmt mit _____ Jugendmannschaften an dem Meisterschaftsbetrieb des Tennisverbandes t...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

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§ 14 Europarecht / B. Anwendung des Unionsrechts durch innerstaatliche Gerichte

Rz. 7 Unionsrecht ist auch und vor allem durch nationale Gerichte anzuwenden. Das gilt insbesondere für die Vorschriften des AEUV sowie sekundäres unmittelbar geltendes Unionsrecht (Verordnungen, ggf. Richtlinienvorschriften). Nationale Gerichte können auch die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts prüfen. Die Ungültigkeit können sie allerdings nicht feststellen; dies...mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Rechtsmängel

Rz. 66 Eine Sache ist gem. § 435 S. 1 BGB frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Zu den Rechtsmängeln zählen absolute Rechte, dingliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte,[90] Vorkaufsrecht, Beschlagnahme im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[91] oder Eintragung des ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / e) Mängelrechte gem. § 437 BGB

Rz. 68 Es besteht kein Unterschied in den Rechtsfolgen zwischen Sach- und Rechtsmängeln. Die in § 437 BGB genannten Käuferrechte gelten für Sach- und Rechtsmängel gleichermaßen. Weist die Kaufsache einen Mangel auf, so hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB), den Kaufpreis zu mindern (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB) oder vom Kaufvertrag zurückzutr...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XVIII. Grundbuchrechtliche Erfordernisse

Rz. 39 Das streng formalisierte und sowohl materiell als auch formell detailliert ausgestaltete Grundbuchrecht stellt die Grundlage für ein Höchstmaß an Sicherheit des Grundstücksverkehrs in Deutschland dar. Dies betrifft nicht nur Erwerbsgeschäfte, sondern ebenso die Belastung von Grundstücken, so dass diese eine verlässliche Grundlage zur Absicherung von Finanzierungen bil...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsbeschwerde

Rz. 100 Gem. § 79 Abs. 3 OWiG gelten für die Rechtsbeschwerde und das weitere Verfahren die Vorschriften der StPO und des GVG über die Revision entsprechend. Gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 1 StPO beträgt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde eine Woche nach Verkündung des Urteils. Gem. § 79 Abs. 4 OWiG beginnt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwer...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / bb) Beachtung von zwingenden Sonderregeln des Belegenheitsrechts

Rz. 107 Ein Merkmal des unvereinheitlichten deutschen Familien- und Erbkollisionsrechts des EGBGB vor Inkrafttreten der EuGüVO und der EuErbVO (Art. 15 a.F. Güterrecht; Art. 21, 22 Kindesvermögen; Art. 24 Mündelvermögen, Art. 25 a.F. Erbrecht) war die gegenüber dem grundsätzlich für anwendbar erklärten Recht (Gesamtstatut) gem. Art. 3a EGBGB a.F. angeordnete vorrangige Geltu...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 63 Wie bei jedem Vertrag mit Auslandsbezug empfiehlt sich die Wahl des anwendbaren Rechts und die Vereinbarung eines Gerichtsstandes. Je nach dem anwendbaren Recht sind auch weitere Vereinbarungen nützlich, etwa über die Honorierung, die Haftung und die Verschwiegenheit.mehr

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§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 110 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [245]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene...mehr

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch einen nicht berücksichtigten Bieter entsteht in der Regel für den öffentlichen Auftraggeber zumindest eine Zeitverzögerung in Bezug auf die Verwirklichung des Projektes. In der Regel hat der öffentliche Auftraggeber diese nicht einkalkuliert. Das Nachprüfungsverfahren ist zwar als beschleunigtes Verfahren ausgestaltet....mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XI. Ansprüche der mittelbar Geschädigten

Rz. 358 Grds. stehen nur demjenigen Schadensersatzansprüche zu, der in seinen Rechten selbst, d.h. unmittelbar verletzt ist. Das Vermögen als solches ist kein absolut geschütztes Recht.[451] Auch stellt ein Verkehrsunfall i.d.R. keinen zielgerichteten Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.[452] Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die §§ 8...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 70 Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _____ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _____ EUR aus _____ (Rechtsgrund) gegen _____ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehme ich _____ (Name und Anschrift des Bürgen) hiermit ohne zeitliche Beschränkungen die selbstschu...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Privilegierenden Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes unterliegen nicht nur Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nach dem Freizügigkeitsrecht und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sondern teilweise auch türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen. Die historische Grundlage bietet hierfür zunächst das Abkommen zur Gründu...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Rechtsverletzung

Rz. 222 Das Revisionsverfahren bezweckt, finanzgerichtliche Urteile (nur) rechtlich zu überprüfen. Der BFH geht von dem Sachverhalt aus, den das Finanzgericht festgestellt hat. Er prüft nur, ob das Gericht das Recht des Bundes auf den Sachverhalt richtig angewendet hat. Die Revision kann also nur die Verletzung von Recht rügen. Ein Antrag, den Sachverhalt zu ermitteln, oder ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 54 Der Gesetzgeber[177] hat an Errichtung und Betrieb einer Zweigniederlassung mit Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland recht hohe Anforderungen gestellt. In Umsetzung der 11. gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 22.12.1989 gelten in Angleichung der Vorschriften für deutsche Gesellschaften nunmehr z.B. auch Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen. Ziel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Die Sachmängelhaftung

Rz. 32 Der Bauträgervertrag ist ein Vertrag sui generis, der sowohl werk- als auch kaufvertragliche Züge trägt. Der BGH hat deswegen bereits mit Urt. v. 16.4.1973 – VII ZR 155/72 –[59] die Sachmängelhaftung bei neu errichteten Bauwerken dem Werkvertragsrecht unterstellt, für die Frage des Erwerbs des Grundstücks hingegen auf das Kaufvertragsrecht verwiesen. Die Schuldrechtsm...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 4. Normenkontrolle nach § 47 VwGO

Rz. 23 Für Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne ist das Oberverwaltungsgericht zuständig (§ 47 VwGO). Der Normenkontrollantrag ist seit dem 1.1.2007 innerhalb von einem Jahr nach Rechtsverbindlichkeit, dh Bekanntgabe des Bebauungsplans, zu stellen (§ 47 Abs. 2 VwGO). Für Bebauungspläne, die vor dem 1.1.2007 bekannt gemacht wurden, bleibt es gem. § 195 Abs. 7 VwGO bei d...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster: Rechtswahlklausel in Verbraucherverträgen (AGB)

Rz. 51 Muster 22.8: Rechtswahlklausel in Verbraucherverträgen (AGB) Muster 22.8: Rechtswahlklausel in Verbraucherverträgen (AGB) _____ Dieser Vertrag – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegt dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner, der...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / d) Rechtswahlklausel – Kaufrecht

Rz. 41 Muster 22.6: Rechtswahlklausel – Kaufrecht Muster 22.6: Rechtswahlklausel – Kaufrecht Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens und sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher)

Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[138] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Abs. 4 lit. a–c Rom I-VO (aber mit Rückausnahmen für Pauschalreis...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 112 Sowohl das Recht des Käufers, gem. §§ 437 Nr. 2, 441 BGB den Kaufpreis zu mindern, als auch der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB setzen – wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände eingreift – voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.[209] Au...mehr