Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Ungarn / b) Das allographische Privattestament

Rz. 97 Die häufigste Form der Privattestamente ist das – im deutschen Recht nicht bekannte – allographische Privattestament (fremdhändiges Testament), das vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben wird. Ein Testament kann nicht als eigenhändig geschrieben angesehen werden, wenn es zwar vom Testator selbst, jedoch mit der Maschine geschrieben wurde. Das stenografisch oder m...mehr

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Türkei / 1. Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote

Rz. 62 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 505 Abs. 1 ZGB und Art. 506 ZGB (zuvor Art. 453) die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte. Das Pflichtteil der Geschwister des Erblassers wurde bereits 2007 abgeschafft. Der Pflichtteil ist im Gegenteil zum deutschen Recht kein lediglich schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein echtes Noterbrecht.[105] Es ist die den Noterben v...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 4. Unzuständigkeitserklärung nach Art. 6 lit. a EuErbVO

Rz. 51 Neben der Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 5 EuErbVO, enthält Art. 6 lit. a EuErbVO eine weitere Möglichkeit zur Wiederherstellung des Gleichlaufs bei einer Rechtswahl des Erblassers. Art. 6 lit. a EuErbVO ermöglicht es dem nach Art. 4 oder 10 EuErbVO angerufenen Gericht eines Mitgliedstaates, sich auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten für unzuständig zu erklären...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 115 Die Revisionen waren teilweise begründet. Die Klägerin konnte von der Beklagten Schadensersatzleistungen auf ihren Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur insoweit verlangen, als sie von einem Sozialversicherungsträger (hier: gesetzliche Rentenversicherung) infolge der unfallbedingten Erwerbsminderung keine kongruenten Leistungen erhalten oder noc...mehr

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Slowakei / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

Rz. 1 Die materiell-rechtliche Regelung des slowakischen Erbrechts ist im siebten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Nr. 40/1964 Slg., das am 1.4.1964 in Kraft trat, enthalten. Trotz der Tatsache, dass das BGB seitdem zahlreiche Änderungen erfahren hat, kann festgestellt werden, dass die vorgenommenen Änderungen, insbesondere die große Novelle Nr. 519/1991 Slg., das Pr...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen

Rz. 214 Eine besonders komplexe Regelung enthält der Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28.5.1929:[164] Zitat Art. 20 In Ansehung der in dem Gebiete des einen vertragsschließenden Staates befindlichen Nachlässe von Angehörigen des anderen Staates haben die Konsuln die aus der Anlage dieses Vertrages ersichtlichen Befugnisse. Rz. 215 Die ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3.2 Geringfügig beschäftigte Personen

Personen, die in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften und müssen in Deutschland entsprechend abgesichert werden. Geringfügig beschäftigte Personen mit Wohnort in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine geringfügige ...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Anwendungsstichtag für die EuErbVO

Rz. 24 Die Erbrechtsverordnung ist am 4.7.2012 vom Rat verabschiedet und am 27.7.2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Das Inkrafttreten erfolgte gem. Art. 84 Abs. 1 EuErbVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also am 17.8.2012. Rz. 25 Um den Regierungen genügend Zeit für die rechtliche Umsetzung zu geben, vor allem fü...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Legitimationswirkungen

Rz. 15 Das ENZ ist mit mehreren Wirkungen versehen:mehr

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Schweden / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Executor

Rz. 117 Auch bei ausländischem Domizil ist vom Gericht vorrangig die testamentarische Ernennung eines executor zu berücksichtigen, zumal England fördert, dass der ganze Nachlass möglichst durch die gleiche Person abgewickelt wird. Der executor kann für den gesamten Nachlass bestellt werden, kann aber auch – z.B. im Wege getrennter Testamente für die verschiedenen Teilnachläs...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 206 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers bei Geltung des inländischen Erbstatuts irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Un...mehr

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Schweden / VII. Anfechtung des Testaments

Rz. 104 Verstirbt der Testator, ist das Testament allen gesetzlichen Erben förmlich mitzuteilen, was aber in Schweden nicht behördlich oder gerichtlich administriert erfolgt, sondern üblicherweise von dem, der aus dem Testament sein Erbrecht ableitet, veranlasst werden wird. Dieses Erfordernis der förmlichen Mitteilung hat den Hintergrund, dass den durch das Testament in ihr...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Inhalt des Errichtungsstatuts

Rz. 6 Der Regelungsbereich des Errichtungsstatuts ist in Art. 26 EuErbVO bestimmt und umfasst insbesondere folgende Aspekte:mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 182 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 243 Soweit das Berufungsgericht meinte, die Schädigung der Klägerin sei auf einer für die Klägerin und den Beklagten zu 1 gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII erfolgt, trugen seine Feststellungen diese Beurteilung nicht. Rz. 244 Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeits...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Spanien ist in erbrechtlicher Hinsicht ein sog. Mehrrechtsstaat. Einzelne Gebietseinheiten Spaniens – so auch die Balearen – verfügen über ein eigenes Erbrecht. Die Ursprünge eines eigenen, balearischen Zivilrechts reichen bis ins 13. Jahrhundert zurück und beginnen mit der Eroberung Mallorcas durch den König Jaume I am 31.12.1229.[1] Das balearische Erbrecht ist inten...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Aufbau des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 3 Der Inhalt des Nachlasszeugnisses wird in Art. 68 EuErbVO in 15 Posten (lit. a bis o) aufgegliedert. Diese Posten lassen sich zu folgenden drei Gruppen gliedern:mehr

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Ungarn / VI. Testamentsvollstreckung

Rz. 185 Die Testamentsvollstreckung ist im ungarischen Recht ausschließlich im Verfahrensrecht [168] geregelt, obwohl das Rechtsinstitut auch materiellrechtliche Aspekte hat. Das Institut des Testamentsvollstreckers kommt in der Praxis i.d.R. nur in grenzüberschreitenden Erbfällen vor, in denen die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers einem ausländischen Erbstatut unter...mehr

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Niederlande / VI. Das Prinzip der Nachlasseinheit

Rz. 20 Im niederländischen internationalen Erbrecht gilt das Prinzip der Nachlasseinheit. Das Erbstatut erfasst den ganzen Nachlass, ohne Rücksicht auf die Belegenheit des Nachlasses. Das Einheitsprinzip ist in Art. 7 Abs. 1 Haager ErbrechtÜbk. verankert. Es kann jedoch durchkreuzt werden, wenn der Erblasser gem. Art. 6 Haager ErbrechtÜbk. eine Rechtswahl zugunsten des Recht...mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall, als Grundfall des Erwerbs von To...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / F. Der Erbschaftskauf

Rz. 89 Wegen der im Erbrecht vorgesehenen besonderen Folgen des Erbschaftskaufs für den Käufer (Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten) wurde in der Literatur vielfach ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Erbstatut unterstellt, der notwendigerweise eine erbrechtliche Qualifikation verlange.[69] Dieses Argument kann schon deswegen wenig überzeugen, weil auch ein K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1 Rechtliche Grundlagen und Stellung

Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen starken Anteilseigner oder einen wei...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / c) Anmerkung

Rz. 69 Der BGH hat durch Beschl. v. 16.8.2016 – VI ZR 497/15 – (juris) die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten zurückgewiesen und dies wie folgt begründet: Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des OLG Koblenz v. 20.7.2015 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeut...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 269 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen seiner Auffassung war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 und § 280 Abs. 1 BGB gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 GSG auf die Klägerin übergegange...mehr

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Italien / 6. Vermächtnis (legato)

Rz. 110 Anders als nach deutschem Recht können nach Art. 649 c.c. einzelne, konkret benannte Sachen oder Rechte – bei Gattungssachen entsteht im Zeitpunkt des Erbfalls ein Forderungsrecht des Vermächtnisnehmers – mit unmittelbarer dinglicher Wirkung vermacht werden (sog. Vindikationslegat). Das Eigentum an diesen Sachen oder anderen Rechten – nicht aber der Besitz, dessen ge...mehr

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Schweden / 2. Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter

Rz. 134 Diejenigen, die den Nachlass tatsächlich in ihrem Besitz haben, sind verpflichtet, sich dem Nachlass einstweilen anzunehmen, bis dass sämtliche Nachlassbeteiligten sich dem Nachlass angenommen haben, um sich um dessen Verwaltung zu kümmern (ÄB 18:2) und die übrigen Nachlassbeteiligten zu informieren. Rz. 135 Als erstes muss binnen drei Monaten ein Nachlassverzeichnis ...mehr

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Frankreich / bb) Wohnrecht an der Ehewohnung

Rz. 89 Nach Art. 763 Abs. 1 C.C. hat der überlebende Ehegatte für ein Jahr automatisch das unentgeltliche Nutzungsrecht an der Ehewohnung und dem zugehörigen Mobiliar, sofern die Ehewohnung im Eigentum der Ehegatten stand. Handelt es sich um eine Mietwohnung[76] oder war der Verstorbene lediglich Miteigentümer der Wohnung, so werden dem überlebenden Ehegatten für ein Jahr na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 3 Voraussetzungen für eine Entsendung nach dem Abkommensrecht

Die Anwendung eines Abkommens ist grundsätzlich vorrangig vor der Anwendung des deutschen Rechts.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Zusätzlich müssen weitere, vom jeweiligen Abkommen abhängige Voraussetzungen beachtet werden. Sollten ...mehr

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Schweiz / I. Vorbemerkungen

Rz. 191 Mit seinem Ableben fällt der Erblasser als bisheriger Träger der seiner Person zugeordneten Rechte und Pflichten weg. Allerdings entsteht damit nach schweizerischem Recht nicht ein subjektloser Nachlass; vielmehr gewährleistet Art. 560 ZGB die unmittelbare Nachfolge der Erben in das Vermögen des Erblassers. Trotz dieser gesetzlich verankerten Unmittelbarkeit der Erbf...mehr

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Griechenland / IV. Besonderheiten im deutschen Nachlassverfahren bei Beerbung eines griechischen Erblassers

Rz. 98 Bei der Berechnung der gesetzlichen Ehegattenerbquote für einen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts verheirateten griechischen Erblasser wirft die Anwendung von § 1371 Abs. 1 BGB m.E. keine echten Probleme auf, da die gesetzliche Ehegattenerbquote nach griechischem Recht in diesen Fällen regelmäßig genauso hoch ist wie nach § 1931 BGB,...mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Verteilung an die Begünstigten

Rz. 98 Nach Erledigung sämtlicher Aufgaben hat der personal representative den Reinnachlass unter den beneficiaries entsprechend der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge zu verteilen bzw. die betroffenen Nachlassteile in etwa angeordnete trusts zu überführen. Dies sollte nach Ablauf eines Jahres seit dem Tod des Erblassers (dem sog. executor’s year) geschehen, wobei ...mehr

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Russische Föderation / 2. Erbeinsetzung und Vermächtnisse

Rz. 49 Im Testament kann bestimmt werden, dass ein Erbe bestimmte Vermögensgegenstände und/oder einen bestimmten Anteil am Nachlass erhalten soll. Lediglich höchstpersönliche Rechte des Erblassers, die nicht in den Nachlass fallen (z.B. Schmerzensgeld, Recht auf Unterhalt, persönliche Nichtvermögensrechte), können nicht testamentarisch vererbt werden. Eine testamentarische V...mehr

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Frankreich / dd) Erbstückvermächtnis

Rz. 107 Gemäß Art. 1010 Abs. 2 C.C. ist jedes Vermächtnis, das weder Erb- noch Erbteilvermächtnis ist, ein Erbstückvermächtnis. Es handelt sich beim legs particulier um die Zuwendung eines oder mehrerer Einzelgegenstände. Unerheblich ist dabei, ob der betreffende Gegenstand wertmäßig einen Bruchteil oder sogar den gesamten Nachlass ausmacht. Der vermachte Gegenstand muss gem...mehr

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Portugal / 4. Deutscher Erblasser mit Wohnsitz in Portugal bzw. gewöhnlicher Aufenthalt nach der EuErbVO

Rz. 12 Seit Inkrafttreten der EuErbVO am 17.8.2015 findet auf Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. EuErbVO in Portugal begründen, portugiesisches Erbrecht Anwendung. Rz. 13 Dies führt in der Praxis, soweit eine Rechtswahl nicht getroffen wurde, zu einem Wechsel des anwendbaren Rechts. Verzieht der deutsche Rentner nach Portugal, um seinen Lebensabend dort zu gen...mehr

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Litauen / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 50 Gemäß Art. 5.20 lit. BGB erben die (Adoptiv-)Kinder, der Ehegatte und die (Adoptiv-)Eltern ungeachtet des Inhalts des Testaments mindestens die Hälfte dessen, was ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde, vorausgesetzt, sie waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers unterhaltsbedürftig (Pflichtteil). Anders als im deutschen Recht handelt es sich hierb...mehr

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Großbritannien: Schottland / 4. Teilweise gesetzliche Erbfolge

Rz. 15 Hat der Erblasser – bewusst oder ungewollt – nur über einen Teil des Nachlasses verfügt (partial intestacy), sind die vorstehenden Rechte mit den testamentarischen Verfügungen in einem komplizierten Berechnungsverfahren zu verknüpfen:[20] Rz. 16 Zunächst sind die prior rights des Ehegatten zu erfüllen, wobei das selbstbewohnte Familienheim bzw. der Hausrat nur dann zu ...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / I. Erscheinungsformen

Rz. 29 Die Möglichkeit einer arglistigen Umgehung einschränkender Rechtsnormen im internationalen Rechtsverkehr hat stets in besonderer Weise die Phantasie und die Gemüter bewegt. Gerichtliche Entscheidungen hierzu sind dennoch äußerst selten. Unklar ist, ob das daran liegt, dass einschlägige Fälle so selten sind, oder ob es daran liegt, dass die Erblasser in diesen Fällen s...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / a) Rechtsgrundlage

Rz. 9 Für das Zustandekommen der Ehe gibt es noch keine einheitlichen europäischen Rechts- oder Kollisionsnormen. Maßgeblich sind daher weiterhin grundsätzlich die autonomen nationalen Kollisionsnormen, in Deutschland also Art. 13 EGBGB . Noch nicht absehbar ist, inwieweit sich hier durch die "Anerkennung" von Heiratsakten etwas anderes ergeben könnte. Sollten die Pläne der K...mehr

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Katalonien / 6. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 28 Das katalanische Erbrecht stellt Lebenspartnerschaft (also die nichteheliche Lebensgemeinschaft i.d. deutschen Diktion) und Ehe gleich, was die Berufung nach der gesetzlichen Erbfolge und die zwingenden Rechte in der testamentarischen oder vertraglichen Erbfolge angeht. Keine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft ist vorhanden, solange die Voraussetz...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. joint tenancy

Rz. 106 Ausgenommen von der Nachlassabwicklung sind insbesondere Vermögensgegenstände, an denen eine joint tenancy besteht. In der Praxis ist diese Form beim Erwerb von Immobilien durch Ehegatten üblich, kann aber auch an beweglichen Gegenständen begründet werden. Im Gegensatz zur tenancy in common, die dem deutschen Bruchteilseigentum entspricht, handelt es sich dabei um ei...mehr

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Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

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Frankreich / 4. Folgen der Überschreitung der disponiblen Quote

Rz. 127 Hat der Erblasser den ihm durch die Noterbrechte gesetzten Rahmen überschritten, hat dies nicht die automatische Unwirksamkeit der betreffenden Verfügungen zur Folge. Vielmehr hat es der Noterbe selbst in der Hand, seine Rechte geltend zu machen. Hierfür steht ihm gem. Art. 921 Abs. 2 C.C. innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall die Herabsetzungsklage, die sog. ac...mehr

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Dänemark / I. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 15 Das dänische Erbkollisionsrecht ist nicht kodifiziert. Es erschließt sich aus Gewohnheitsrecht, Rechtsprechung und Literatur. Die dänischen IPR- und IZVR-Normen werden als Sachnormverweisungen verstanden. Ein Renvoi des ausländischen Rechts wird nicht angenommen. Rz. 16 Nach dem geltenden Domizilprinzip ist das dänische Erbgesetz auf alle in Dänemark mit festem und dau...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 7. Haftungsbefreiung bei Arbeitsunfällen von Wanderarbeitnehmern in der EU

Rz. 112 BGH, Urt. v. 15.7.2008 – VI ZR 105/07, VersR 2008, 1358 Zitat EWG-VO 1408/71 Art. 93; SGB VII § 105; ZPO § 293mehr

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Estland / c) Die Auflage und die Zweckbestimmung

Rz. 21 Die Auflage (Zweckbeauftragung)[16] ist eine Verfügung des Erblassers, mit der er dem Erben oder dem Vermächtnisempfänger (hier weiter: Ausführer der Auflage) eine Verpflichtung auferlegt. Sie unterscheidet sich vom Vermächtnis dadurch, dass der von der Auflage Begünstigte selbst keine diesbezügliche Forderung hat. Mittels einer Auflage kann der Erblasser also einen E...mehr

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Portugal / 6. Erbrecht des Staates

Rz. 53 Bei Fehlen vorrangiger Erben, wenn also weder Ehegatte noch erbberechtigte Verwandte des Erblassers vorhanden sind, ist der Staat zur Erbschaft berufen (Art. 2152 CC) – als gesetzlicher Erbe fünfter Ordnung (Art. 2133 Abs. 1 lit. e CC). Nach dem Gesetzeswortlaut handelt es sich dabei um ein echtes Erbrecht und nicht lediglich um ein Heimfallsrecht für einen erbenlosen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 1 Entsendung

In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1]mehr

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Lettland / 2. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 53 Neben der Möglichkeit, das Erbe anzunehmen, besteht auch die Möglichkeit, dieses auszuschlagen. Dieses Recht steht auch demjenigen zu, der infolge eines gemeinschaftlichen Testaments zum Erben berufen ist (Art. 609 ZGB). Die Ausschlagung kann ebenfalls ausdrücklich oder konkludent geschehen. Bei Nichterklärung des Erben gilt die Erbschaft spätestens mit Ablauf der in ...mehr