Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Verkehrsbeschränkungen im Umlegungsgebiet

Rz. 152 Das Umlegungsrecht der §§ 45 ff. BauGB enthält Verfahrensbestimmungen zur Bodenordnung, um zivilrechtliche und bauplanungsrechtliche Grundstücksverhältnisse in Einklang zu bringen. Hierzu werden bestimmt zu bezeichnende Grundstücke (§ 47 Abs. 1 S. 3 BauGB) zu einer sog. Umlegungsmasse (§ 55 Abs. 1 BauGB) vereinigt und nach Abzug für öffentliche Zwecke benötigter Fläc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 6 Ehrenamtsinhaber

Beschäftigte, die ein Ehrenamt ausüben, können bei ihrem Arbeitgeber beantragen, dass das wegen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit geminderte Arbeitsentgelt um den Unterschiedsbetrag erhöht wird, der der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das ohne die Ausübung des Ehrenamts zustehen würde, erhöht wird. Der Unterschiedsb...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Substanzwertmethode

Rz. 92 Neben der Ertragswertmethode hat in der Rspr. noch die Substanzwertmethode eine gewisse Rolle gespielt, die jedoch auf dem Rückzug begriffen ist und im Wesentlichen nur noch zur Anwendung gelangt, wenn die Ertragswertmethode ungeeignet ist, etwa weil für das Unternehmen kein Markt besteht oder das Unternehmen derart inhabergeprägt ist, dass mit der Ertragswertmethode ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Vermögenserwerb

Rz. 203 Der Begriff des "Vermögens" ist umfassend zu verstehen. Er umfasst alle geldwerten Güter eines Unternehmens ohne Rücksicht auf Art, Verwendung oder Verwertbarkeit. Zum Vermögen gehören auch tatsächliche Werte wie Kundenkreis, Goodwill, Betriebsgeheimnisse, Rezepturen oder Absatzorganisation, soweit sie als Gegenstand des Geschäftsverkehrs in Betracht kommen und für s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Tatbestands- und Rechtsscheinwirkung

Rz. 28 Eintragungen in das Grundbuch haben eine Tatbestands- (§§ 873 Abs. 1, 875 Abs. 1, 877 BGB) und Rechtsscheinwirkung (§§ 891–893 BGB), grundsätzlich aber keine materielle Rechtskraftwirkung (siehe § 2 Einl. Rdn 106 ff.); Eintragungen bewirken die Rechtsänderung nur, wenn die übrigen materiell-rechtlichen Voraussetzungen (Einigung, Aufhebungserklärung) vorliegen.[74]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) In der Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 502 Versicherungsnehmer wird regelmäßig die Gesellschaft sein, Versicherter der Geschäftsführer (= Versicherung für fremde Rechnung). Dann stehen dem Geschäftsführer als Versicherten die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu, während grds. verfügungsbefugt die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin bleibt, wozu auch die Geltendmachung der Rechte der versicherten Person ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsmittel

Rz. 11 Gegen die Berichtigungseintragung von Amts wegen findet die beschränkte Grundbuchbeschwerde gem. § 71 Abs. 2 GBO statt. Die Einleitung der amtswegigen Ermittlung ist nicht anfechtbar, da es sich hier nicht um eine Entscheidung des GBA, sondern nur um die Grundlage für das später durchzuführende Verfahren nach § 82a GBO handelt.[19] Insoweit werden die Beteiligten noch...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Überblick über den Ablauf des Schiedsverfahrens und die Verfahrensgrundsätze

Rz. 81 Im Schiedsverfahren gilt zunächst nur das Zehnte Buch der ZPO . Die übrigen Vorschriften der ZPO sind nicht unmittelbar anwendbar, und in den meisten Fällen verbietet sich eine analoge Heranziehung wegen der Besonderheiten des Schiedsverfahrens (vgl. Rdn 82). Das Schiedsverfahren wird daher durch die Parteien und das Schiedsgericht gemeinsam in den Grenzen des zwingend...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Ausgliederung von einer AG zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.36: Ausgliederungsplan (Ausgliederung von einer AG zur Neugründung einer GmbH) Urkundseingang _________________________ A. Sodann baten die Erschienenen, handelnd wie angegeben, um die Beurkundung des Nachstehenden: Ausgliederungsplan Vorbemerkung (1) Die A-AG betreibt an dem Standort in _________________________ ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Materielle Wirkungen von Grundbucherklärungen

Rz. 33 Verfahrensrechtliche Grundbucherklärungen können materielle Nebenwirkungen haben: Die Aushändigung der Eintragungsbewilligung bewirkt Bindung an die Einigung (§ 873 Abs. 2 Fall 4 BGB). Die Eintragungsbewilligung kann Grundbuchinhalt werden und dadurch am öffentlichen Glauben teilnehmen (sog. mittelbare Eintragung § 874 BGB, § 44 Abs. 2 GBO). Die Einreichung des Antrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Eine vor dem 1. Juli 1990 an einem Grundstück in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestellte Hypothek oder Grundschuld mit einem umgerechneten Nennbetrag von nicht mehr als 6.000 Euro erlischt, wenn der Eigentümer des Grundstücks eine dem in Euro umgerechneten und um ein Drittel erhöhten Nennbetrag entsprechende Geldsumme zugunsten des jeweiligen ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / III. Eigenleistungen und Mitarbeit dritter Personen

Rz. 32 Eigenleistungen der Partner beim Bau des Grundstücks können im Trennungsfall zu Streit führen. Paradefall ist das Urteil des BGH vom 9.7.2008.[54] Dort erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Die Frau trug in weit höherem Umfang als der Mann zur Bebauung bei, indem sie, von Beruf Architektin, umfangreiche Bauplanu...mehr

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§ 26 Kartellrecht / dd) Technologietransfervereinbarungen

Rz. 54 Eine Freistellung für Technologietransfervereinbarungen enthält die GVO 316/2014 (die sog. TT-GVO). Nach der GVO 316/2014 sind Vereinbarungen zwischen zwei Unternehmen freigestellt, die die Produktion von Vertragsprodukten durch den Lizenznehmer und/oder seine Zulieferer ermöglichen.[130] Diese Freistellung gilt allerdings nur, solange die Rechte an der lizenzierten T...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 16 Die statthafte Rechtsbeschwerde setzt immer eine ausdrückliche [38] Zulassung durch das OLG voraus. Die Zulassungsgründe sind in Abs. 2 abschließend geregelt. Die Rechtsbeschwerde kann zugelassen werden bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache (s. Rdn 22), für die Fortbildung des Rechts (s. Rdn 23) sowie für die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (s. R...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / D. Freies Rücktrittsrecht im Erbvertrag der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 20 Schließen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen einen Erbvertrag,[59] so entspricht die Aufnahme eines freien, nicht an einen Grund gebundenen Rücktrittsrechts regelmäßig dem Willen der Beteiligten.[60] Von einem an die Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gebundenen Rücktrittsrecht ist abzuraten, weil damit im Rücktrittsfall Streit über das ...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Widerspruchsrecht des Grundstückseigentümers

Rz. 33 Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Antrags kann der Eigentümer eines betroffenen Grundstücks gegen die Bescheinigung Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen. Nur ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch ist für das Verfahren beachtlich (vgl. § 7 Abs. 5 S. 4 SachenR-DV). Natürlich kann der Eigentümer durch seinen Widers...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 30 Nach Art. 233 § 3 Abs. 1 EGBGB bleiben Rechte, mit denen ein Grundstück (Erbbaurecht, Gebäudeeigentum) am 2.10.1990 belastet war, mit ihrem bisherigen Inhalt und Rang bestehen. In Art. 233 § 6 EGBGB wird dies für die Hypotheken dahin ergänzt, dass sie künftig wie Sicherungshypotheken zu behandeln sind.[77]mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Kontroll- und Informationsrechte

Rz. 296 Besonders wichtig für den Unterbeteiligten sind die Informations- und Kontrollrechte. Anders als bei der stillen Gesellschaft ist bei der Unterbeteiligungsgesellschaft allerdings deren Rechtsgrundlage und folglich auch deren genauer Umfang umstritten. Während eine Mindermeinung umfassende Informations- und Kontrollrechte für den Unterbeteiligten aus § 717 Abs. 1 BGB ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Fehlende Feststellung der Person des Berechtigten

Rz. 18 Eine Amtslöschung kommt ebenfalls in Betracht, wenn die Person des Berechtigten nicht mehr feststellbar ist. Ob dies der Fall ist, muss sehr sorgfältig geprüft werden. Dabei sind der Sprachgebrauch zur Zeit der Eintragung und die damaligen Verhältnisse zu berücksichtigen. So kann z.B. die Person des Berechtigten bei einer Eintragung "die Herrschaft hat das Vorkaufsrec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Dauerwohnrecht nach WEG

Rz. 13 Zitat "Dauerwohnrecht an der Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoss (Nr. 3 des Aufteilungsplanes) für … Es besteht eine Veräußerungsbeschränkung nach Nr. 10 der …; eine Vereinbarung nach § 35 WEG ist getroffen; eingetragen gemäß Bewilligung vom … am …" Zitat "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (– Inhalt des Rechts, siehe unten –) für … Wertersatz gem. § 882 BGB … EUR; gemäß Bew...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VIII. Franchise-Verträge und Gesellschaftsrecht

1. Franchise-Geber-/Franchise-Nehmer-Gesellschaft Rz. 216 Franchise-Geber und Franchise-Nehmer sind i.d.R. unterschiedlich strukturiert. Während die Franchise-Geber-Gesellschaft meistens als GmbH oder als AG gesellschaftsrechtlich organisiert ist, ist der typische Franchise-Nehmer nach wie vor eine natürliche Person. Teilweise ist der Franchise-Nehmer Kleinstgewerbetreibender ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Quotenänderung

Rz. 16 Sie liegt vor, wenn die Miteigentumsquoten im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ohne Veränderung im Bestand des Sondereigentums geändert werden. Es handelt sich dabei um eine Inhaltsänderung, die eine Änderungsvereinbarung und Teilauflassungen sowie deren Eintragung voraussetzt. Spalten 5 und 6 Zitat "1 Miteigentumsanteil durch Teilauflassung und Inhaltsän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einlegung der Beschwerde, Abs. 3 i.V.m. §§ 71 FamFG, 73 Abs. 2 S. 2 GBO

Rz. 25 § 71 FamFG Frist und Form der Rechtsbeschwerde (1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Schweizerische Goldhypothek

Rz. 8 Ausgenommen von diesen Umstellungsregeln sind Grundpfandrechte auf Goldbasis für schweizerische Gläubiger (§ 3 Abs. 2 GBBerG).[9] Diese sog. "schweizerischen Goldhypotheken" wurden bestellt aufgrund Art. 3 des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Fr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Personengesellschaften

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.11: Verschmelzungsvertrag (GmbH auf Alleingesellschafter) ( Anm.: Vgl. Muster: Verschmelzungsvertrag zweier unabhängiger GmbH zur Aufnahme Rdn 91) _________________________ Der Erschienene ließ sodann folgenden A. Verschmelzungsvertrag beurkunden und erklärte, handelnd wie angegeben: § 1 Vermögensübertragung Die A-...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Fremdwährungen (S. 2 Hs. 2)

Rz. 21 Dingliche Rechte (auch Grundpfandrechte) in ausländischer Währung sind mit dem BGB vereinbar.[74] Die früheren Vorschriften über Hypotheken in ausländischer Währung sind durch Art. IV des Gesetzes v. 8.5.1963 (BGBl I 1963, 293) aufgehoben worden und bleiben nur noch auf die vor seinem Inkrafttreten in ausländischer Währung eingetragenen Rechte anwendbar.[75] Die in S....mehr

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§ 3 Firmenrecht / III. Sonstige juristische Personen

Rz. 152 Gem. § 33 HGB müssen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB betreiben, (u.a.) mit Firma und Sitz ins Handelsregister eingetragen werden. Bei Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen) wird von den Obergerichten akzeptiert, dass sie den nach speziellen für sie geltenden Vorschriften zulässigen Mehrfachs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundbuchfähigkeit

Rz. 26 Die Grundbuchfähigkeit des Berechtigten beantwortet die Frage, ob er überhaupt in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Grundbuchfähigkeit ist die nach materiell-rechtlichen Maßstäben zu beurteilende Fähigkeit, Inhaber eines im Grundbuch einzutragenden Rechts sein zu können und setzt damit die Fähigkeit zum Erwerb von Grundstücksrechten voraus. Jede natürliche od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsfolgen des Erlöschens durch Zeitablauf

Rz. 223 Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, ist das Grundbuch bezüglich des Erbbaurechts unrichtig (§ 894 BGB). Die Löschung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag (§ 22 GBO) und nur unter Beachtung des § 24 GBO (im Einzelnen vgl. § 24 GBO Rdn 11).[907] Eine Aufhebung bedarf der Zustimmung der am Erbbaurecht dinglich Berechtigten nicht, wenn deren Rechte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Aktueller Grundbuchinhalt und weitere Darstellungsformen

Rz. 4 Wenn das Grundbuch als Datenbankgrundbuch geführt wird, ist in § 63 S. 2 GBO eine Ansicht vorgesehen, die lediglich die aktuell gültigen Eintragungsinhalte umfasst. Bei dieser Ansicht werden die Eintragungen in den Veränderungs- und Löschungsspalten so weit wie möglich in den Text der Hauptspalten integriert.[2] Gelöschte Rechte werden in dieser Ansicht nicht angezeigt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 96 Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde im Jahre 2005 durch ein obiter dictum des BGH[406] als parteifähig anerkannt. Der Gesetzgeber folgte dem im Rahmen der WEG-Reform 2007 mit Neuregelung des § 10 WEG, der weitgehend die selbstständige Teilnahme am Rechtsverkehr zuließ. Durch das WEMoG 2020 wurde die WEG-Gemeinschaft gegenüber den Miteigentümern durch § 9a WEG wei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragung auf Bewilligung der Gesellschafter

Rz. 60 Die Grundbuchberichtigung erfolgt nach Art. 229 § 21 Abs. 3 S. 2 EGBGB auf Bewilligung der Gesellschafter, die nach § 47 Abs. 2 GBO in der vor dem 1.1.2024 geltenden Fassung im Grundbuch eingetragen sind. Um die im Gesellschaftsregister eingetragene eGbR davor zu schützen, Rechte an einem Grundstück aufgedrängt zu bekommen, ist allerdings davon auszugehen, dass das Gru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Die Vertretung der GbR

Rz. 43 Die Vertretung der GbR erfolgte durch alle Gesellschafter gemeinsam. Eine abweichende Vertretungsregelung war in der Form des § 29 GBO nachzuweisen durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag oder übereinstimmende Erklärung aller Gesellschafter. § 899a BGB beinhaltete die gesetzliche Vermutung, dass die eingetragenen Gesellschafter in Ansehung des Rechts, bei wel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bewilligung des Rechtsnachfolgers

Rz. 28 Sind Rückstände nicht auszuschließen, so erfordert die Löschung (der ganzen Eintragung) nach der allgemeinen Regelung des § 19 GBO eine Bewilligung des Rechtsnachfolgers des vormaligen Berechtigten, weil der im Rahmen des § 22 Abs. 1 S. 1 GBO vorgelegte Todesnachweis grundsätzlich nur das Erlöschen des Stammrechts belegt (vgl. schon Rdn 21). Aus dieser Unterscheidung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Grundbuchvermerk (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 schreibt vor, dass die Einleitung des Verfahrens im Grundbuch zu vermerken ist, und zwar nach § 10 Abs. 1 lit. c GBV in Abt. II. Der Eintragungsvermerk über die Einleitung des Verfahrens bewirkt weder eine Grundbuchsperre noch eine Verfügungsbeschränkung der Beteiligten. Vielmehr soll der öffentliche Glaube des Grundbuchs eingeschränkt werden.[6] Nach § 112 GBO ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Analoge Anwendung der Voraussetzungen auf die Kenntnis des Grundbuchamts in anderen Fällen

Rz. 73 Das Grundbuchamt darf Eintragungen oder Löschungen nach ganz herrschender Ansicht dann nicht vornehmen, wenn ihm bewusst ist, dass die vorgenommene Eintragung oder Löschung dazu führen würde, dass hierdurch ein materiell-rechtlich unrichtiger Zustand im Grundbuch verlautbart würde (siehe § 19 GBO Rdn 24). Dies ist insbesondere bei einer Löschung dann der Fall, wenn de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Nachträgliche Registereintragung

Rz. 55 § 736 ZPO regelt den Fall, bei welchem die GbR nachträglich, also nach Entstehen des Vollstreckungstitels, in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Eine Vollstreckung für oder gegen die eGbR kann stattfinden, wenn der in dem Vollstreckungstitel genannte Name und Sitz oder die Anschrift der Gesellschaft identisch sind mit dem Namen und Sitz oder der Anschrift der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Wirkungen der "verdinglichten" Regelungen

Rz. 74 "Verdinglichte" Regelungen werden durch Eintragung im Grundbuch nicht zu dinglichen Rechten.[177] Die sich daraus ergebenden Auswirkungen sind zum Teil noch ungeklärt oder umstritten (vgl. § 3 Einl. Rdn 176 ff.).[178] Zur Unterscheidung zwischen dem sachenrechtlichen Inhalt eines Rechts und dem verdinglichten Begleitschuldverhältnis gelangt man anhand der Abweichung v...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen

Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen sollen. Weiter ist es sinnvoll, die maßgeblichen Schutzrecht...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Entziehung der Geschäftsführung

Rz. 267 Nach § 715 Abs. 5 BGB kann einem Gesellschafter durch Beschluss der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden. § 715 Abs. 5 BGB geht allerdings von Gesellschaften aus, bei denen jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt ist und passt damit nicht zur Unterbeteiligungsgesellschaft. Die herrschende Meinung geht des...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Einzelne Nutzungsarten, Änderungen und Übertragungen

Rz. 261 Zu beachten ist weiter das in § 39 UrhG normierte Änderungsverbot. Danach sind Änderungen eines Werkes grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Arbeitgeber kann sich jedoch von dem Arbeitnehmer weitreichende Befugnisse zur Änderung des Werkes einräumen lassen, die bis zur Grenze der Entstellung ausgeübt werden können.[332] Rz. 262 Mit Blick auf das V...mehr