Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 779 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Antragsberechtigung

Rz. 15 Formal berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist gemäß § 317 Abs. 1 InsO jeder Erbe, Miterbe, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger. Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, ist der Eröffnungsgrund vom Antragsteller glaubhaft zu machen, § 317 Abs. 2 InsO. Den nicht antragstellenden Erben ist Gelegenhe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsgrenzen

Rz. 923 Ohne Weiteres zulässig sind Freistellungsklauseln zugunsten des Arbeitnehmers, die dem Arbeitnehmer einen über seine gesetzlichen bzw. kollektivrechtlichen Rechte hinausgehenden Anspruch auf entgeltliche oder unentgeltliche Freistellung gewähren. Problematisch ist dagegen die AGB-rechtliche Zulässigkeit von Freistellungsklauseln zulasten des Arbeitnehmers, d.h. von A...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / S. Königreich Spanien

Rz. 119 Erbstatut: Das Königreich ist ein Mehrrechtsstaat mit interregionalem Kollisionsrecht. Spanien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts für Erbfälle ab den 17.8.2015, gem. Art. 21 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt. Bezüglich der in Spanien existie...mehr

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zfs 12/2024, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

“II. Zu Recht hat das LG nach §§ 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 103, 104 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der Beklagten in festgesetzter Höhe als von der Klägerin zu erstattende Kosten festgesetzt. 1. Nach der Kostengrundentscheidung im Beschl. v. 26.6.2023 hat die Klägerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 2. Als Kosten des Bes...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gesetzesvorrang

Rz. 151 Das Mitbestimmungsrecht greift nach § 87 Abs. 1 ES BetrVG nicht, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.[467] Denn existiert bereits eine Norm zum Regelungsgegenstand, ist der Arbeitnehmer hinreichend geschützt, sodass es der Mitwirkung des Betriebsrats nicht bedarf.[468] Dies setzt freilich voraus, dass dem Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Rege...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Eigenerwerb des Vorerben

Rz. 86 Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur besteht weitestgehend im Ergebnis: Auch der Vorerbe kann nacherbschaftsfrei Gegenstände aus dem Nachlass erhalten. Es bedarf dabei stets der Mitwirkung aller Nacherben. Da es für die Übertragung an Dritte keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf, wird eine solche auch bei der Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Begünstigte Tätigkeiten

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen der vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG bei BgA iSd § 4 KStG nicht bereits deshalb zu ziehen, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausüben. Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die den Tatbestand einer vGA erfüllt. Insowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Eine Kapitalgesellschaft ist Gesellschafterin der Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach den Grundsätzen der oa BFH-Rspr (s Urt v 25.06.1996, BStBl 1997 II S. 202) sind die aus den einzelnen Tätigkeiten der Pers-Ges dem MU zuzurechnenden Eink bei ihm nur st-relevant, soweit die Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen werden, also eine MU-Schaft vorliegt (s Tz 74). Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Gesetzliche Aufgabenzuweisung, Art der Leistung und öffentlich-rechtlicher Benutzungszwang

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bereits der RFH (s Gutachten des RFH v 09.07.1937, RStBl 1937, 1306) hat nur solche Leistungen einer jur Pers d öff Rechts als Ausübung hoheitlicher Tätigkeit klassifiziert, die ihr "eigentümlich und vorbehalten" sind. Dieser Definition ist der BFH in ständiger Rspr gefolgt (zB s Urt des BFH v 21.11.1967, BStBl II 1968, 218). Kennzeichnend f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Höhe des von den öffentlich-rechtlichen Anteilseignern zu tragenden Verlustes

Tz. 62a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Rn 28 des BMF-Schr v 12.11.2009 müssen die jur Pers d öff Rechts den Verlust aus dem Dauerverlustgeschäft tragen, der sich hr-lich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergibt. Eine solche Verlustkompensation kann nach Meier/Semelka (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 555) auch darin zu sehen sein, dass Zuwendungen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Sparten im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 KStG – "hoheitliche" Dauerverlustgeschäfte

Tz. 7 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tätigkeiten, die als Dauerverlustgeschäfte Ausfluss einer Tätigkeit sind, die bei jur Pers d öff Rechts zu einem Hoheitsbetrieb gehören, sind nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 KStG jeweils gesonderten Sparten zuzurechnen. Zu diesen "hoheitlichen" Dauerverlustgeschäften s § 8 Abs 7 KStG Tz 49ff. Vd hoheitliche Dauerverlustgeschäfte stellen uE jeweils ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtung "notwendigen" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 13 S 3 AO ist Vermögensverwaltung idR gegeben, wenn Vermögen genutzt, zB KapV verzinslich angelegt wird. Anders als zB § 14 AO, der bei der Definition eines stpfl wG die Vermögensverwaltung ausdrücklich ausklammert, enthält § 4 KStG keine entspr Regelung. Das Absehen von der Besteuerung der Vermögensverwaltung der jur Pers d öff Recht...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VIII. Freigabe

Rz. 190 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Gegenstände aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Masse verwertet werden können oder wenn diese die Masse fortlaufend mit Masseverbindlichkeiten belasten, z.B. eine vom Erblasser angemietete Wohnung, wertloser Hausrat, Fahrzeuge von geringem Wert, ein (landwirtschaf...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Systematik des Sozialrechts

Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folgenden Bücher des SGB fest. Nac...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheitskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB

Rz. 193 Der Gesetzgeber hat zwei Regelfälle unangemessener Benachteiligungen in § 307 Abs. 2 BGB kodifiziert. Ihr Vorliegen ist vor einem Rückgriff auf die allgemeine Vorschrift des Abs. 1 zu prüfen. Die Abweichung von dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung begründet nach der Nr. 1 die Vermutung einer unangemessenen Benachteiligung. Der Begriff der "geset...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Verwertungs- und Feststellungskostenbeiträge

Rz. 102 Zur Insolvenzmasse gehören nach allgemeinen Grundsätzen auch die gesetzlichen Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen, die der Insolvenzverwalter im Falle der Feststellung und Verwertung von mit Absonderungsrechten, also Sicherungsrechten gemäß §§ 50 f. InsO, belasteten beweglichen Sachen oder Forderungen gemäß § 171 InsO beanspruchen kann. Der Anwendungsberei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln

Tz. 288 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Gewinnermittlung von BgA durch BV-Vergleich im Allgemeinen s Tz 176ff. Nach dem Urt des BFH v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101) liegt eine Gewinnermittlung durch BV-Vergleich auch dann vor, wenn für vd Tätigkeiten einer jur Pers d öff Rechts (hier: Tätigkeiten "Verband", "BgA 1" und "BgA 2") lediglich eine Gesamtbilanz aufgestellt wird, di...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / VI. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 177 In einigen europäischen Ländern (Frankreich,[386] Italien,[387] Kroatien,[388] Spanien, Luxemburg,[389] Portugal,[390] Schweiz,[391] Türkei[392]) entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers und der testamentarischen Enterbung der zum Kreise der pflichtteilsberechtigten Personen. Vielmehr ist es in einig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Voraussetzungen für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Tz. 176 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gewinn eines BgA ist für stliche Zwecke entweder durch BV-Vergleich iSd § 4 Abs 1 EStG oder durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich ist für diejenigen BgA maßgeblich, die aufgr ges Vorschriften hierzu verpflichtet sind, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher füh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderungen des UStG durch das StÄndG 2...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Verfügungen der Mitvorerbengemeinschaft

Rz. 22 Als Inhaber aller zum Nachlass gehörenden Rechte können die Vorerben über die Nachlassgegenstände frei verfügen (§ 2112 BGB). Der Begriff der Verfügung ist im rechtstechnischen Sinne zu verstehen. Vorerben können daher Nachlassgegenstände dinglich übertragen, belasten, in ihrem Inhalt ändern oder aufgeben.[49] Rz. 23 Mehrere Vorerben können gegenüber Dritten über einen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 60 Abs. 1 HGB

Rz. 1703 Ein Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot eines kaufmännischen Angestellten führt nicht zur Unwirksamkeit von Rechtshandlungen, die den Betrieb eines Handelsgewerbes oder Geschäftstätigkeiten im Handelszweig des Arbeitgebers zum Gegenstand haben. Denn das Gesetz ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.[4163] Gemäß § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 2. Verwaltung innerhalb der Gemeinschaften

Rz. 79 ▪ Belgien/Frankreich In Belgien und Frankreich befinden sich mehrere Erben in einer sogenannten indivision (Erbengemeinschaft).[217] Die Verwaltungsmaßnahmen einer Erbengemeinschaft belgischen Rechts haben grundsätzlich einstimmig zu erfolgen. Da in Frankreich mehrere Formen der Erbengemeinschaft bestehen, bestehen auch unterschiedliche Rechte und Pflichten in der Verw...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1101 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1082). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um privatrechtliche Eigen...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / b) Nacherbenvermerk im Grundbuch

Rz. 96 Nicht selten bilden Grundstücke den wesentlichen Teil des Nachlassvermögens. Für Verfügungen des nichtbefreiten Vorerben über Nachlassgrundstücke bietet der von Amts wegen einzutragende Nacherbenvermerk im Grundbuch grundbuchmäßige Sicherung.[167] Er bewirkt jedoch keine Grundbuchsperre.[168] Nach § 51 GBO sind in diesen auch die bedachten Ersatznacherben und Befreiun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Antragsbefugnis

Rz. 475 Arbeitgeber und Betriebsrat sind regelmäßig antragsbefugt. Das analog § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist grundsätzlich für beide Betriebsparteien gegeben.[1110] Nur in Einzelfällen kann das Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu verneinen sein, etwa wenn der Einigungsstellenspruch wegen eines erledigenden Ereignisses keine Wirkung mehr entfalt...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 35 Nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht ein Mietverhältnis nach den §§ 1922, 1967 BGB auf den oder die Erben über. Die Regeln der §§ 563, 563a BGB legen ein hiervon abweichende Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes[54] fest. Dieses Konzept genießt somit Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.[55] Eine hiervon abweichende Regelung zum Nachteil des Mieters ist unz...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Nachlassverzeichnis, § 2215 BGB

Rz. 26 Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlassbestand zu ermitteln und unverzüglich[43] ein schriftliches Verzeichnis zu erstellen, das er mit Datum versehen und unterschrieben dem Erben mitzuteilen hat, § 2215 Abs. 1, 2 BGB. Es enthält eine geordnete und vollständige[44] Aufstellung der Aktiva und Passiva und ist Grundlage für die weitere Tätigkeit des Vollstreckers und...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 406 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1183] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des veräußernden Miterben

Rz. 118 Der Veräußerer des Erbteils bleibt trotz Veräußerung seines Erbteils Miterbe, da die Erbenposition mit der Person des Erben untrennbar verknüpft ist, nicht jedoch der vermögensrechtliche Anteil am Nachlass.[146] Die rechtliche Position als Miterbe kann nicht übertragen, sondern nur von Todes wegen erworben werden.[147] Rz. 119 Der veräußernde Miterbe behält alle nicht...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Testamentarische Verfügungen

Gem. Sec. 2 (2) WA finden die Beschränkungen des Wills Act 1959 keine Anwendung auf Testamente von Muslimen. Nach muslimischem Erbrecht kann jeder erwachsene[60] und zurechnungsfähige Muslim ohne gesetzliche Formvorgaben ein Testament errichten – dies kann mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen.[61] Gegenständlich dürfen mittels einer testamentarischen Verfügung nur...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Verhandlung vor einem deutschen Gericht

Ein deutsches Gericht wird aufgrund des Anknüpfungspunktes des gewöhnlichen Aufenthalts in Malaysia gem. Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO von der Anwendbarkeit malaysischen Rechts auf den gesamten Nachlass ausgehen. Nachdem das malaysische Kollisionsrecht bezüglich der in Deutschland belegenen Immobilie eine Rückverweisung auf deutsches Recht enthält, wird das Gericht insoweit deutsc...mehr

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§ 24 Sozialrecht / IV. Unzumutbarkeit der Verwertung

Rz. 50 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II nicht zu berücksichtigen sind jedoch Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Dagegen verlangt das Recht der Sozialhilfe in § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII lediglich das Vorliegen einer "einfachen" Härte, sodass hier womöglich geringere Anforderung...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Vererblichkeit

Rz. 197 Der Gesellschaftsanteil einer Aktiengesellschaft, die Aktie, ist grundsätzlich vererblich. Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 69 Abs. 3 S. 2 AktG, der von der Möglichkeit der Inhaberschaft von mehreren Erben an einer Aktie ausgeht. Rz. 198 Wie bei allen Kapitalgesellschaften erfolgt auch im Zusammenhang mit der Vererbung von Aktien keine Sondererbfolge. Hier ergi...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / III. Einschränkung der Nacherbfolge durch Vorausvermächtnis

Rz. 110 Einzelne Gegenstände kann der Erblasser von der Nacherbfolge durch die Zuwendung eines Vorausvermächtnisses ausschließen. Zwar ist eine "gegenständlich beschränkte Nacherbfolge" nicht möglich.[195] Ein vergleichbares Ergebnis kann jedoch durch die Begünstigung des Vorerben mit Vorausvermächtnissen erzielt werden.[196] Der Vorerbe kann so hinsichtlich bestimmter Gegen...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / I. Gesetzesänderung zum 1.7.2019

Rz. 34 Im Zusammenhang mit der Reform 2019, als die Gleitzone von dem inhaltlich ähnlichen Übergangsbereich abgelöst wurde, hatte es keine Übergangsregelungen gegeben. Alle bei Inkrafttreten des damals neuen Rechts am 1.7.2019 bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 1.300 EUR wurden fortan nach dem neu...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 1

Malaysia erlebt in einer politisch unruhigen Welt einen deutlichen Aufschwung. Als klassisch neutraler Staat rückt das Land zunehmend in den Fokus der globalen Großmächte, was zu einem gesteigerten Interesse an dem kleinen, aber strategisch günstig in Südostasien gelegenen Staat führt. Infolgedessen steigen die ausländischen Direktinvestitionen, und immer mehr deutsche Unter...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / I. Grundsatzentscheidung des BGH vom 12.7.2018

Rz. 3 In Deutschland kam die Thematik des digitalen Nachlasses anhand eines tragischen Falls auf, dessen Problematik vom BGH zumindest für Konten in sozialen Netzwerken grundlegend geklärt wurde. Die Hauptfrage war, ob die Eltern als Erben ihres minderjährigen, verstorbenen Kindes, das mit ihrer Zustimmung ein Benutzerkonto bei Facebook eröffnet hatte, nach dem Tod ihres Kin...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / III. Bestehender Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 173 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser Deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 22 Dank der EuErbVO können nun grundsätzlich auch Deutsche eine Rechtswahl treffen. Insoweit kann von einer echten Erweiterung in den Möglichkeiten bei der Gestaltung und Abfassung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen gesprochen werden. Kurz zur Erinnerung: Vor Einführung der EuErbVO war eine Rechtswahl, zumindest aus deutschen Gesetzen heraus, nur Ausländern ge...mehr