Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Staffel

Rz. 11 Die Staffelmietvereinbarung muss mindestens zwei verschiedene Mietstufen enthalten, wobei die zweite Stufe höher sein kann als die erste. Es genügt, wenn neben der Anfangsmiete nur eine weitere Mieterhöhung bei Vertragsschluss vereinbart wird (BGH, Urteil v. 16.11.2005, VIII ZR 218/04, WuM 2006,102; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 45). Jedoch können auch fal...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.1 Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs

Nach § 8 TzBfG kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unbefristet verringert wird. Weitere Ansprüche auf Reduzierung der individuellen Arbeitszeit können sich für Arbeitnehmer in Eltern- und Pflegezeit oder aus speziellen tarifvertraglichen oder betrieblichen Bestimmungen ergeben. Nachstehend werden die Voraussetzungen d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt (LAG Berlin, Urteil v. 16.7.1990, 9 Sa 43/90 [1]); des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Wegfalls der...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 5 Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen

Rz. 10 In der Vorgängervorschrift von § 22 TzBfG, § 6 Abs. 3 BeschFG 1985, wurden Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften den Tarifvertragsparteien gleichgestellt. Auch ihnen wurde das Recht zugestanden, von den Regelungen des TzBfG abweichende Vereinbarungen zu treffen. In § 22 TzBfG wurde diese Regelung nicht mehr aufgenommen. Ob durch kirchliche Arbeitsv...mehr

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Moderne Unternehmensplanung... / 5 Literaturhinweise

Behringer/Gleißner, Die Unternehmensplanung als Grundlage für die Unternehmensbewertung – eine empirische Studie, in WPg – die Wirtschaftsprüfung, 71. Jg., 2018, H. 5, S. 312-319. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V., Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP), Version 3.0, 2022. Denninger/Stoi, Agile Budgetierung, in Controller Magazin 47. Jg., 2022, H.2, S. 10...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.1 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot (§ 4 Abs. 2, § 5)

Rz. 6 Wie bei Befristungen ist bei auflösenden Bedingungen eine Diskriminierung wegen der auflösenden Bedingung unzulässig. § 4 Abs. 2 TzBfG ist entsprechend anwendbar.[1] Auch das in § 5 TzBfG normierte Verbot, einen Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG zu benachteiligen, findet entsprechende Anwendung auf Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag unter...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.4 Auslauffrist (§ 15 Abs. 2)

Rz. 29 Bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen ist ebenso wie bei Zweckbefristungen die Auslauffrist nach § 15 Abs. 2 TzBfG zu beachten. Das Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt der auflösenden Bedingung, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Staffelmietvereinbarung ist grundsätzlich zulässig bei allen Arten von Wohnraummietverhältnissen, also sowohl bei Altbauten als auch Neubauten. Auch auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege dar, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringe...mehr

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Planung und Forecasting: 4 ... / 5 Passende Prozessgestaltung: Mehr Forecasting, weniger Planung

Traditionell dominieren in der Unternehmenspraxis mehrmonatige Planungs- und Budgetierungsprozesse in Kombination mit eher wenigen, häufig recht aufwändigen Forecast-Prozessen. In statischen Umfeldern können umfangreiche Planungs- und Budgetierungsprozesse durchaus ihre Berechtigung haben, wenn sie als eine Art detaillierter Fahrplan fungieren, der den Ressourceneinsatz in R...mehr

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Business Driven Planning @ ... / 3.1 Zielprozessablauf

Aufgrund der Tatsache, dass die SMA mit der Ausgangsbasis eines etablierten S&OP Prozesses gestartet sind, wirken die Veränderungen des Prozesses auf den ersten Blick recht wenig tiefgreifend. Betrachten wir diese jedoch im Detail, lassen sich folgende wesentliche Veränderungen zusammenfassen: Es existieren keine Parallelprozesse mehr, sondern EIN strukturierter Ablauf beginn...mehr

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Digitaler Forecast auf Basi... / 1 Einleitung: Predictive Analytics in der Unternehmenssteuerung

Der Zyklus aus strategischer Planung, Zielsetzung, operativer Planung und Forecasting bildet ein wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung. Entsprechend ist die Steigerung von Qualität und Effizienz im Bereich Planung und Forecasting für viele Unternehmen ein zentrales Ziel. Gleichzeitig stellen Planung und Forecasting in vielen Unternehmen aufwändige Prozesse dar, die ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Unterhaltsempfänger

Abstellen auf gesetzliche Unterhaltspflicht nach deutschem Recht: Ausschlaggebend ist stets, ob nach deutschem Recht die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Unterhaltsempfänger im Ausland besteht. Dabei ist es auch egal, ob das internationale Privatrecht auf ausländisches Recht verweisen sollte[67]. Damit wird also in solchen Fällen gleichwohl fiktiv deutsches Recht zur An...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG)

Die Unterhaltsberechtigung muss gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bestehen. Unerheblich ist, ob dabei die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen[34]. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nur nach BGB bzw. LPartG: Eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht nur nach den Bestimmungen des BGB bzw. LPartG. Folgli...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung im Zusammenhang mit einem Ersatzmutterschaftsverhältnis (Leihmutterschaft) sind nicht als außergewöhnliche Belastungen (agB) i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Voraussetzung für eine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als agB ist, dass die den Aufwendungen zugrunde liegende Behandlung in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG sind Restaurationsumsätze ("Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle") an Bord von Seeschiffen im innergemeinschaftlichen Verkehr oder im Verkehr mit Drittstaaten ("im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen und ausländischen Seehafen und zwischen zwei ausländischen Seehäfen") v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.3 Unzulässiger Verweis auf den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen

Rz. 26 Die Begründung des AbzStEntModG enthält an anderer Stelle, d. h. bei der durch das AbzStEntModG erfolgten Verschärfung der Haftung für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen (§ 45a Abs. 7 S. 1 EStG; Rz. 93), zwar die zutreffende Feststellung, dass die depotführende Stelle für die Erstellung der Bescheinigung auf die Angaben Dritter, wie etwa ausl. Banken im Rahmen ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Besteuerungsrecht für Abfindung eines ehemals in Luxemburg tätigen Arbeitnehmers

Die in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 7.9.2011 (BStBl. I 2011, 853) zu Abfindungen enthaltenen Regelungen wurden nicht rechtswirksam durch die KonsVerLUXV vom 9.7.2012 (BGBl. I 2012, 1484) in innerstaatliches Recht überführt. Das in der Konsultationsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 7.9.2011 (bzw. § 10 KonsVerLUXV vom ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.3.1 Allgemein

Rz. 78 Die Begründung des AbzStEntModG verweist darauf, dass nach § 20 Abs. 5 EStG der Anteilseigner die Dividendeneinkünfte erzielt.[1] Anteilseigner ist danach diejenige Person, der nach § 39 AO die Anteile zuzurechnen sind. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Inländische börsennotierte Gesellschaften befinde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG ist keine Grundlage nach dem Unionsrecht vorhanden. Die Steuerbefreiung ist somit EU-rechtswidrig.[1] Steuerbefreiungen ergeben sich nur aus Titel IX MwStSystRL, ggf. aus Art. 395 MwStSystRL in Form einer Sonderregelung oder aus Art. 370ff. MwStSystRL, sofern entsprechende Übergangsregelungen bestehen. Eine EU-rech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.1 Allgemein

Rz. 76 § 45b Abs. 9 EStG normiert eine Meldepflicht der inländischen Emittenten, die in Verbindung mit dem Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären gem. § 67d AktG steht. Nach § 45b Abs. 9 EStG "haben" inländische börsennotierte Gesellschaften dagegen gem. § 67d AktG Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 93c Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 50 § 93c Abs. 1 Nr. 4 AO normiert zudem eine Aufzeichnungspflicht der Bank hinsichtlich der übermittelten Daten. Diese Aufzeichnungspflicht ist notwendig, da das den Finanzbehörden eingeräumte Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO und die Befugnis zur Außenprüfung nach § 203a AO ansonsten leer laufen würde. Den Banken obliegt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht, d. h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.1 Allgemein

Rz. 24 § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG verlangt eine umfassende Übermittlung von Angaben über Verwahrketten durch die meldepflichtigen Stellen. Konkret werden nach § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG folgende Angaben verlangt: die Firma, die Rechtsform, die Anschrift und der Legal Entity Identifier ("LEI") der jeweils in die Verwahrkette nacheinander eingebundenen inländischen oder ausl. Zwischenverw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Hintergrund der Einzelregelungen

Rz. 3 Durch § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG soll der Finanzverwaltung in Bezug auf ADR und andere Hinterlegungsscheine die Kontrolle erleichtert werden, dass der Bestand der bei einer inländischen Hinterlegungsstelle verwahrten Wertpapiere mit den für diese Wertpapiere ausgegebenen Hinterlegungsscheinen korrespondiert und keine Hinterlegungsscheine ausgegeben wurden, für die ke...mehr

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Nachhaltigkeit als neue Max... / 2.1.4 Nachhaltigkeitsinitiativen sind an ökonomische Ziele gekoppelt

Abgesehen von der Stufe 5 bleibt durch die Umfrageergebnisse zum aktuellen Entwicklungsstand zunächst unbeantwortet, ob die Nachhaltigkeitstransformation aus intrinsischer Motivation oder eher aus wirtschaftlichem Kalkül vorangetrieben wird. Aufschluss hierzu gibt die Zustimmung von weit mehr als jedem zweiten Unternehmen (62 %), dass Nachhaltigkeitsinitiativen nur dann zum ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.1 "Ermittlungsrecht" der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO

Rz. 52 Die "nach den Steuergesetzen zuständige Finanzbehörde" hat gegenüber der übermittlungspflichtigen Stelle i. S. d. § 93c Abs. 1 AO nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO ein sog. "Ermittlungsrecht". Dies umfasst nach § 93c Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 AO die Befugnis zu ermitteln, ob die übermittlungspflichtige Stelle die nachfolgenden Pflichten erfüllt: Übermittlungspflicht innerhalb de...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Ausländisches Recht

Rz. 54 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausländisches Recht

Rz. 34 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Anwendung deutschen Rechts

Rz. 60 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.12.2010 (sog. ROM III-VO), und zwar unabhängig davon, ob das nach dieser Verordnung anzuwendende Recht nicht das Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaates ist (sog. universelle Anwendung, Art. 4). Maßgebend ist in erster Lin...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Die Ausländerehe

Rz. 126 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, wird der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet, § 17 Abs. 3 BeurkG.[104] Rz. 127 Hinweis Belehrt der Notar über den Inhalt einer ausländischen Rechtsordnung, muss die Belehrung richtig...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Jüngere Entwicklung des Abstammungsrechts

Rz. 215 Das Abstammungsrecht ist in jüngerer Zeit mehrfach modifiziert worden. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 wurde zum 1.7.1998 etwa die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung beseitigt. Regelungen über die Vaterschaft finden sich seither im Wesentlichen in den §§ 1592 und 1593 BGB. Auch wurde die Vaterschaftsanfechtun...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Auslandsbezug

Rz. 43 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Rechtslage bis zum 31.8.2009

Rz. 81 Durch das Versorgungsausgleichsgesetz [82] sind mit Wirkung zum 1.9.2009 die §§ 1587 ff. BGB a.F. entfallen. Geblieben ist eine geänderte Fassung von § 1587 BGB als Grundnorm und Verweis auf die Bestimmungen des Versorgungsausgleichsgesetzes. Es gelten folgende Übergangsvorschriften,[83] §§ 48, 49 VersAusglG: Altes Recht gilt für vor dem 1.9.2009 eingeleitete Verfahren ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltun...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Rechtswahl in vorsorgendem Ehevertrag

Rz. 58 Muster 7.7: Rechtswahl deutsches Recht im Ehevertrag Muster 7.7: Rechtswahl deutsches Recht im Ehevertrag § _________________________ Rechtswahl Wir wählen für die allgemeinen Wirkungen unserer Ehe das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Uns ist bekannt, dass die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn wir eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen. Unabhängig von der v...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Die Klärung der eigenen Abstammung

Rz. 264 Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von grundlegender Bedeutung. Für viele Männer wurde sie bei Zweifeln über ihre Vaterschaft zu einer Frage, in der sie sich nicht gescheut haben, etwa heimlich Haare des Kindes (Kamm/Bürste) oder seinen Speichel (Zahnbürste) zu verwenden, und gutachtlich klären zu lassen, ob die von ihnen angenommene oder angez...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / Literaturtipps

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Die rechtlichen Grundlagen

Rz. 239 Wegen des ehemaligen Unterschiedes zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung waren auch die Anfechtungsregelungen unterschiedlich ausgestaltet; bei der Anfechtung der ehelichen Abstammung konnte uneingeschränkt nur der Ehemann die Vaterschaft anfechten, während das Kind aus Gründen des "Ehefriedens" nur eingeschränkt, die Ehefrau überhaupt nicht anfechten konn...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Entstehungsgeschichte des Kindesunterhalts

Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 sah in §§ 1601 ff. BGB Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern vor. § 1601 BGB trug von Anfang an die auch noch heute gültige Fassung mit dem Text: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Rz. 2 Allerdings war minderjährigen Kindern zur Geltend...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 393 Zu Unrecht wurde – und wird landläufig noch heute – das Umgangsrecht als Einbahnstraße im Sinne eines Rechtsanspruches ausschließlich des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils angesehen.[472] Die zentrale Vorschrift des § 1684 I BGB beschreibt jedoch drei Bereiche:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Das Grundrecht der elterlichen Sorge

Rz. 287 Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die Verantwortung, für die Person und das Ve...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / A. Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Rz. 1 Mit Beschluss des Bundestages vom 30.6.2017 und Zustimmung des Bundesrates vom 7.7.2017 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung[1] für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[2] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftlic...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 5. Negative Feststellungsklage

Rz. 41 Es stellt sich die Frage, ob im Zusammenhang mit der fehlenden Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in Familienstreitsachen, insbesondere im Zusammenhang mit Unterhaltsanordnungen (§ 620 Nr. 4 und 6 ZPO a.F.) wie auch nach früherem Recht gegen solche Beschlüsse im Wege der negativen Feststellungsklage vorgegangen werden kann. Bedenken hiergegen könnten sich daraus ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Der Grundsatz gewaltfreier Erziehung

Rz. 210 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen.[170] Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jede Form der Einw...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Grundsätze zum Bestimmungsrecht

Rz. 35 Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus Unterhalt gewährt wird. Dabei muss auf die Belange des Kindes "gebotene Rücksicht" genommen werden. Rz. 36 § 1612 BGB regelt in Abs. 1 und 3 die Art der Unterhaltsgewährung, nämlich den Anspruch auf Barunterhalt und seine Ausnahmen sowie die Mo...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 138 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Leistungen der Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 219 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 58 Leistungen von Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände zur gegenseitigen Unterrichtung, Abstimmung, Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bilden können[1], sind nicht nach § 4 Nr. 15 Buchst. a UStG steuerfrei.[2] Das gilt auch für Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände...mehr