Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / f) Terminverlegungs- u. Aufhebungsanträge?

Rz. 74 Ist es notwendig, einen Terminverlegungsantrag zu stellen oder das Gericht zu bitten, z.B. aufgrund eines zwischenzeitlich geschlossenen Vergleichs, einen anberaumten Termin aufzuheben, sind auch solche Anträge grundsätzlich elektronisch einzureichen. § 130d ZPO gilt auch hier. Rz. 75 Aus praktischen Erwägungen heraus kann es aber sinnvoll sein, diesen Antrag zum einen...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Müssen Anlagen signiert werden?

Rz. 114 Der Gesetzgeber regelt in § 130a Abs. 3 S. 2 ZPO: Zitat Satz 1 gilt nicht für Anlagen, die vorbereitenden Schriftsätzen beigefügt sind. Somit müssen Anlagen weder qualifiziert elektronisch signiert noch einfach elektronisch signiert mit Eigenversand (siehe dazu § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 u. 2 ZPO) versehen werden. Der Gesetzgeber definiert allerdings nicht, was unter dem...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / cc) Screenshots, Aktenvermerke, Newsletter & Co.

Rz. 120 Screenshots sind geeignet, die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Störung, z.B. beim Versuch des Versands einer Nachricht aus dem beA, zu unterstützen. Einige Gerichte verlangen auch die Vorlage entsprechender Screenshots. Rz. 121 Nach Ansicht des OLG Jena stellt der Ausdruck eines Screenshots auf Papier, anders als ein als Bildschirmdatei übergebener ...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / A. Verschlüsselung im Allgemeinen

Rz. 1 Per elektronischer Nachricht kann die Datenübermittlung mit codierten oder nicht-codierten Anhängen verschlüsselt/unverschlüsselt und/oder signiert erfolgen. Durch Verschlüsselung (Chiffrierung; Kryptographie) mithilfe von Software wird aus einem sog. Klartext ein Geheimtext, also Text mit Zeichenfolgen, die beim Lesen keinen erkennbaren Sinn ergeben. Die Verschlüsselu...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / e) Übergabe von Schriftsätzen im Gerichtstermin?

Rz. 65 Zu Recht sprechen sich Hettenbach und Müller dafür aus, dass die Überreichung eines Schriftsatzes im Termin nicht "per se" eine Missachtung von Gericht und Gegner darstellt, sondern vielmehr zulässiges prozesstaktisches Mittel für Klageerweiterungen und Widerklagen sind, sowie zudem materiell-rechtlich auch zur Ausübung von Gestaltungsrechten dient.[63] Rz. 66 Fraglich...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. eEB abgeben

Rz. 275 Nachdem die gesendeten Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurden und hier keine Unstimmigkeiten aufgetreten sind, kann der Postfachinhaber das Empfangsbekenntnis abgeben, indem er auf den Button "Abgabe erstellen" klickt und im Anschluss das Datum einfügt (1), zu dem er die in der eEB-Anforderung enthaltenen Dokumente zur Kenntnis genommen hat und ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Vorübergehende technische Unmöglichkeit

Rz. 14 Sofern eine elektronische Einreichung gem. § 130d ZPO aufgrund vorübergehender technischer Unmöglichkeit ausscheidet, bleibt, wie unter Rdn 2 dargestellt, der Barcode-Antrag zulässig. Dieser kann jedoch nicht via Fax eingereicht werden, da die Vorgabe, dass der Antrag maschinell lesbar sein muss, bei einer Übermittlung per Fax nicht gewährleistet ist. Dies ist insbeso...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / B. Möglichkeiten und Vorteile des ERV

Rz. 20 Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / C. Einreichung elektronischer Dokumente

Rz. 6 Die Einreichung elektronischer Dokumente ist seit dem 1.1.2018 in § 32a StPO geregelt, der § 41a StPO ersetzt und weitgehend § 130a ZPO [4] entspricht. § 32a StPO regelt dabei weder die justizinterne Kommunikation noch die ausgehende Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Angesprochen ist hier lediglich die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Rz. 7 Zitat § 32a St...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / A. Allgemeine Einführung

Rz. 1 Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] hat erhebliche Änderungen/Verschiebungen im Zustellungsrecht zum 1.1.2022 mit sich gebracht. Inhalte aus dem bis zum 31.12.2021 geltenden § 174 ZPO (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis) finden sich in den §§ 173 und 175 ZPO wieder. So greift § 173 ZPO die...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / F. Ersatzeinreichung per Nachtbriefkasten

Rz. 159 Wird eine Fristsache (hier: Berufungsbegründungsschrift) in einem Sammelumschlag mit weiteren Schriftstücken in den gemeinsamen Nachtbriefkasten des Amts- oder Landgerichts eingeworfen, so wird hierdurch die Rechtsmittelfrist gewahrt.[163] Rz. 160 Im Hinblick darauf, dass grundsätzlich elektronisch einzureichen ist, wird jedoch davon ausgegangen, dass in der Praxis Sa...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Gesetzliche Grundlage – § 130a ZPO

Rz. 117 Wegen der Bedeutung der rechtlichen Vorschriften zur Einreichung elektronischer Dokumente sind die entsprechenden Ausführungen nachstehend vorgenommen worden. Wie die Einreichung via beA über die Web-Oberfläche der BRAK erfolgt, ist in § 13 ausführlich beschrieben und bebildert. Rz. 118 § 130a ZPO regelt die Einreichung elektronischer Dokumente und lautet wie folgt:[7...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / III. Kontrolle (zumindest) anhand des Dateinamens

Rz. 64 Bis 31.12.2021 wurde in § 2 Abs. 2 ERVV noch gefordert, dass der Dateiname den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben soll, siehe hierzu auch § 12 Rdn 54 in diesem Werk. Diese Anforderung wurde zum 1.1.2022 gestrichen. Rz. 65 Das OLG Dresden[72] fordert bei beA-Versand, einen individualisierenden Dateinamen für fristgebundene Schriftsätze und d...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / III. RA übernimmt alle Arbeiten selbst und sendet aus dem Postfach eines Kollegen

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Bestellung des Verwalters (... / 5.2.2 Herausgabeanspruch durchsetzen

Eigener Anspruch des neuen Verwalters? Häufig gestaltet es sich schwierig, den Herausgabeanspruch gegenüber dem alten Verwalter durchzusetzen. Ist es in diesem Zusammenhang und im Verzugsfall des ausgeschiedenen Verwalters erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten, so ist der übernehmende Verwalter jedoch nicht berechtigt, den Herausgabeanspruch in eigenem Namen geltend zu m...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 4.2.1.3.3 Abstimmungsvorgang

Im Rahmen der konkreten Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters ist bei mehreren Kandidaten zunächst durch unverbindliche Beschlussanträge zu ermitteln, auf welchen Verwalter die meisten Stimmen entfallen. Sodann wird dieser Verwalter förmlich durch Beschlussfassung zum Verwalter bestellt. Entsprechendes sollte in der Versammlungsniederschrift dokumentiert werden...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 1.2 Verwalterlose Gemeinschaft

Ist ein Verwalter nicht bestellt, vertreten gemäß § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG die Wohnungseigentümer die Eigentümergemeinschaft. Sie vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als Gesamtvertreter. Sollen Maßnahmen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eingeleitet werden, bedarf es der Mitwirkung eines jeden Wohnungseigentümers. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 8.1.1 Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 3 WEG haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer durch Beschluss zur Einberufung von Wohnungseigentümerversammlungen zu ermächtigen. Bedeutung hat diese seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 geschaffene Möglichkeit insbesondere in verwalterlosen Gemeinschaften, in denen auch ein Verwaltungsbeirat nicht bestellt ist. Die Wohnungs...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Anders als bei Rechtsanwälten erfreut sich bei Steuerberatern seit jeher die GmbH als Rechtsform zur Berufsausübung einer erhöhten Beliebtheit. Neben der grundsätzlich umfassenden Haftungsabschirmung des Privatvermögens gegen Haftungsverbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsvermögen stellt die GmbH zivilrechtlich, gesellschafts...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.2 Grundsätzliche Möglichkeiten einer fairen Preisfindung

Hat man sich dazu entschieden, am Vorhaben festzuhalten, gibt es bezüglich des Kaufpreises im Kern zwei Lösungsmöglichkeiten: Überarbeitung und ggf. Aktualisierung des Kaufpreises Verkäufer aus Branchen, denen es aktuell gut bis sehr gut geht, z. B. aus weiten Teilen des Baugewerbes, werden voraussichtlich nur geringe Probleme haben, ihre Preisvorstellungen mehr oder weniger u...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / Zusammenfassung

Nach Schätzungen von Handelskammern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) werden jährlich für mehrere 10.000 Betriebe Nachfolger gesucht. Die meisten Unternehmer wollen ihre Firma aus Altersgründen aufgeben. Wer sein Lebenswerk "versilbern" möchte, sollte mit der Planung etwa 5-10 Jahre vor dem gewünschten Verkaufszeitpunkt beginnen. Mit einer geor...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXII. Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt

Rz. 216 Nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO kann das Gericht einen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter unter den dort genannten Voraussetzungen bestellen. In diesem Fall kann der bestellte Anwalt nach § 40 RVG die Vergütung eines von mehreren Auftraggebern zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen (§ 40 RVG). Rz. 217 Da die Bestellung eines Rechtsanwalts nach ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 33. Hinzutreten eines weiteren Anwalts

Rz. 84 Werden nebeneinander mehrere Anwälte beauftragt, gilt § 5 RVG. Jeder Anwalt kann seine Vergütung gesondert nach dem für ihn geltenden Recht abrechnen. Beispiel 41: Hinzutreten eines weiteren Verteidigers Der Mandant hatte im Dezember 2020 in einer Strafsache seinen Anwalt A als Verteidiger mandatiert. Im Februar 2021 hat er den Anwalt B als weiteren Verteidiger beauftr...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / bb) Der Terminsvertreter im Namen des Anwalts

Rz. 57 Wird der Terminsvertreter im Namen des Anwalts beauftragt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und der Partei zustande, sondern lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und dem Hauptbevollmächtigten als Auftraggeber. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Terminsvertreter unmittelbar mit dem Hauptbevollmächtigten abrechnet ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Der beigeordnete Anwalt ist am Gerichtsort ansässig

Rz. 71 Hat der beigeordnete Anwalt seine Kanzlei am Gerichtsort, fallen für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine keine Reisekosten an, da es insoweit an einer Geschäftsreise (Vorbem. 7 Abs. 2 VV) fehlt. Rz. 72 Soweit es zu auswärtigen Terminen kommt, etwa einem auswärtigen Sachverständigentermin, einem Termin vor einem Rechtshilfegericht o.Ä., erhält der Anwalt seine Reiseko...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / IV. Besonderheiten bei längerer Verhandlungsdauer in Strafsachen (sog. Längenzuschlag)

Rz. 9 Dauert ein Hauptverhandlungstermin in Strafsachen länger, so kann der Wahlanwalt dies nach § 14 Abs. 1 RVG bei der Bemessung seiner Terminsgebühren erhöhend berücksichtigen.[1] Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt hat diese Möglichkeit nicht, da Festgebühren vorgesehen sind. Im Gegensatz zum Wahlanwalt steht ihm allerdings in diesen Fällen eine zusätzlich...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 74 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber in dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 121 Abs. 3 ZPO darf lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein im Gerichtsbezirk ni...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 102 War der Anwalt (Voll-)verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV, so ist in jeder Angelegenheit wie folgt vorzugehen: (1) Grundgebühr Rz. 103 Zunächst einmal kommt die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV in Betracht (ausgenommen in der Strafvollstreckung). Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. In welcher Angelegenheit ist der Anwalt tätig geworden? Liegen gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vor?

Rz. 15 Der erste Schritt einer jeden Kostenabrechnung muss sein, zu klären, in welcher Angelegenheit der Anwalt überhaupt tätig geworden ist und ob hier nicht gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vorliegen. a) Welche Angelegenheit Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gericht...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 8. Anwalt in eigener Sache

Rz. 45 Wird ein Rechtsanwalt in eigener Sache tätig, so kann er seine Kosten nach neuem Gebührenrecht erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 S. 3 ZPO), wenn seine Tätigkeit nach dem Stichtag begonnen hat.[8]mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Bloße Protokollierung einer Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Beteiligung des Anwalts an der Einigung

Rz. 256 Ist der Anwalt hinsichtlich der im Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur mit der Protokollierung einer Einigung beauftragt, haben die Parteien die Einigung also ohne den Anwalt selbst bereits ausgehandelt und abgeschlossen, so entsteht insoweit lediglich die 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. VV. Rz. 257 Bei der Terminsgebühr ist zu differenzieren:...mehr

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§ 35 Strafsachen / b) Der Anwalt war bereits im vorbereitenden Verfahren beauftragt

Rz. 83 War der Anwalt im vorbereitenden Verfahren beauftragt, kann eine Grundgebühr nicht erneut entstehen, da sich der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren eingearbeitet und dort die Grundgebühr verdient hat (Anm. Abs. 1 zu Nr. 4100 VV). Rz. 84 Zu differenzieren ist wiederum danach, ob sich der Beschuldigte auf freiem Fuß befindet oder nicht (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). aa) B...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / b) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 17 War der Anwalt im Ausgangsverfahren über die Gehörsrüge bereits tätig, so ist auch seine weitere Tätigkeit im Verfahren über die Gehörsrüge durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG). Der Anwalt erhält neben den Gebühren der Hauptsache keine gesonderte Vergütung.[9] Beispiel 1: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Klageabweisun...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / d) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig, wird aber nach erfolgreicher Rüge im weiteren Verfahren tätig

Rz. 25 Wird der Anwalt zunächst nur mit der Vertretung im Verfahren über die Rüge beauftragt, entsteht die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Wird er nach Erfolg der Rüge auch im anschließenden fortgesetzten Verfahren mandatiert, so liegt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG).[11] Die Vergütung nach Nrn. 3330, 3331 VV geht in der anschließenden Vergüt...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / b) Anwalt des Antragsgegners

Rz. 93 Für den Anwalt des Antragsgegners kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG darauf an, wann er den Auftrag zur Erhebung des Widerspruchs erhalten hat. Daher kann für ihn bereits neues Recht gelten, während für den Anwalt des Antragstellers noch altes Gebührenrecht gilt. Beispiel 46: Vertretung des Antragsgegners Im Dezember 2020 hatte das AG einen Mahnbescheid erlassen, der d...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / V. Festsetzung des Anwalts gegen den erstattungspflichtigen Gegner (§ 126 ZPO)

1. Überblick Rz. 32 Obsiegt die bedürftige Partei, kann der ihr beigeordnete Anwalt nach § 126 ZPO die Wahlanwaltsvergütung aus eigenem Recht gegen den erstattungspflichtigen Gegner festsetzen lassen und bei diesem beitreiben. Rz. 33 Eine Einrede aus der Person der Partei ist nicht zulässig (§ 126 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der Gegner kann nur mit Kosten aufrechnen, die nach der in dem...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Der Anwalt war bereits im Verwaltungsverfahren tätig

(1) Überblick Rz. 32 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Verwaltungsverfahren beauftragt, so erhält er im Nachprüfungsverfahren zwar auch eine Gebühr nach Nr. 2300 VV mit einem Rahmen von 0,5–2,5 (Mittelgebühr 1,5) und der Begrenzung in weder umfangreichen noch schwierigen Sachen auf die Schwellengebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV); im Gegenzug wird allerdings die im Ve...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / cc) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig, wird aber nach erfolgreicher Rüge im weiteren Verfahren tätig

Rz. 36 Wird der Anwalt zunächst nur mit der Vertretung im Verfahren über die Rüge beauftragt, entsteht die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Wird er nach Erfolg der Rüge auch im anschließenden fortgesetzten Verfahren mandatiert, so liegt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG).[12] Die Vergütung nach Nrn. 3330, 3331 VV geht in der anschließenden Vergüt...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / aa) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 27 War der Anwalt bereits im Hauptsacheverfahren beauftragt, gilt auch für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG. Das Verfahren über die Gehörsrüge zählt zur Hauptsache, sodass keine gesonderte Vergütung anfällt. Beispiel 11: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Abweisung der Klage durch das SG erhält der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers den Auftrag, Gehörsrüge zu e...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / bb) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig

Rz. 28 War der Anwalt im Hauptsacheverfahren nicht beauftragt, dann erhält er im Verfahren der Gehörsrüge die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Rz. 29 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens j...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / c) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig

Rz. 18 Ist der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Gehörsrüge tätig, so erhält er nicht die Vergütung des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, sondern die nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Beispiel 2: Isolierter Auftrag zur Gehörsrüge Nach Klageabweisung (Wert: 400,00 EUR) wird der bis dahin nicht mandatierte Anwalt vom Kläger beauftragt, Gehörsrüge zu erheben. Die Rüge wird o...mehr

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§ 35 Strafsachen / b) Der Anwalt war bereits im vorbereitenden Verfahren oder im erstinstanzlichen Verfahren beauftragt

Rz. 160 War der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren oder im erstinstanzlichen Verfahren als Verteidiger tätig, hat er dort eine Grundgebühr verdient und kann diese folglich im Berufungsverfahren nicht erneut erhalten (Anm. Abs. 1 zu Nr. 4100 VV). Rz. 161 Hinsichtlich der Höhe der Gebühren ist auch im Berufungsverfahren danach zu differenzieren, ob sich der Beschuldigte...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt in Straf- und Bußgeldsachen und in Verfahren nach Teil 6 VV

I. Überblick Rz. 1 Ist der Anwalt in Straf- oder Bußgeldsachen oder in Verfahren nach Teil 6 VV gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Er erhält dabei nicht nur die Gebühren nach dem RVG, sondern auch Auslagen, soweit sie notwendig waren (§ 46 RVG). Ebenso steht ihm ein Recht auf Vorschuss zu (§ 47 RVG...mehr

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§ 35 Strafsachen / b) Der Anwalt war bereits im vorbereitenden Verfahren, im erstinstanzlichen Verfahren oder im Berufungsverfahren beauftragt

Rz. 201 War der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren, im erstinstanzlichen Verfahren oder im Berufungsverfahren als Verteidiger tätig und hat er dort eine Grundgebühr verdient, so kann er diese folglich im Revisionsverfahren nicht erneut erhalten (Anm. Abs. 1 zu Nr. 4100 VV). Rz. 202 Auch im Revisionsverfahren ist danach zu differenzieren, ob sich der Beschuldigte auf f...mehr