Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Protokollierung eines Vergleichs nach Anm. Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt.

Rz. 20 Beantragt der Anwalt, eine Einigung der Parteien oder mit Dritten über Gegenstände, die in diesem Berufungsverfahren nicht anhängig sind, zu Protokoll zu nehmen oder nach § 278 Abs. 6 ZPO feststellen zu lassen, erhält er aus dem Wert der nicht anhängigen Gegenstände ebenfalls eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. Unerheblich ist dabei, ob der Anwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 24 War der Anwalt zuvor nur außergerichtlich beauftragt, kann die Geschäftsgebühr der VV 2300 nach VV Vorb. 3 Abs. 4 zur Hälfte, höchstens jedoch zu 0,75, anzurechnen sein. Erforderlich ist, dass das Berufungsverfahren für den Anwalt ein unmittelbar nachfolgendes Verfahren der außergerichtlichen Tätigkeit ist. Beispiel: Der Anwalt ist außergerichtlich mit der Abwehr eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 34 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben. Diese stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit dar, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff., also in der Regel eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500, erhält. Eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3513 ist zwar theore...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Weiterer Auftrag in anderer Angelegenheit

Rz. 72 Erhält der Anwalt die Aufträge zur Vertretung in einem Termin in verschiedenen Gebühreninstanzen, kann er die Vergütung nach VV 3401, 3402 mehrmals verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rechtsmittelverfahren ein erneuter Termin stattfindet (§ 17 Nr. 1). Beispiel: In einem Rechtsstreit vor dem AG Bonn wird eine Zeugenvernehmung vor dem AG Freiburg durchgeführ...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / X. Anrechnung im Hauptsacheverfahren

Rz. 23 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach VV Vorb. 3 Abs. 5 aufeinander anzurechnen. Rz. 24 Eine Anrechnung unterbleibt allerdings gem. § 15 Abs. 5 S. 2, wenn zwischen Abschluss des Beweisverfahrens und Einleitung des Hauptsacheve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Rechtsfolgen der Fälligkeit

Rz. 10 Der Eintritt der Fälligkeit hat für den Anwalt und Auftraggeber gleichermaßen Bedeutung: a) Der Anwalt kann seine Vergütung abrechnen und einfordern. Das gilt auch, soweit er im Rahmen der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (arg. e § 47 RVG). Gleiches gilt bei Abrechnung der Beratungshilfe. Gerade hier wird häufig zu Unrecht versucht, den Vergütungsanspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis der Ansprüche zueinander

Rz. 202 Soweit die Ansprüche kollidieren, wird aus § 126 Abs. 2 ZPO eine umfassende Abwägung der beteiligten Interessen hergeleitet, die in ihrer Tragweite nicht ohne Weiteres ersichtlich ist und im Wesentlichen durch Richterrecht konkretisiert wurde.[390] Danach ergibt sich folgendes Bild: Rz. 203 a) Der Anspruch des beigeordneten Anwalts ist gegen Verfügungen durch die eben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ausnahme: Einlegung einer Berufung und Revision sowie ihre Begründung, Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301

Rz. 15 Die Vorschriften der Anm. zu VV 4300 und Anm. zu VV 4301 durchbrechen den in VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 1 aufgestellten Grundsatz, dass jede Einzeltätigkeit nach VV 4300 ff. eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt. Die Einlegung der Berufung oder Revision sowie ihre Begründung gelten zusammen als eine einzige Angelegenheit. Der Anwalt, der mit beiden Angelegenheit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung im Mahnverfahren

Rz. 89 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits. Da im Mahnverfahren eine Terminsgebühr (nur) unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3. Nr. 2 entstehen kann, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anrechnung folglich auch nur auf diese Gebühr. Si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Andere Verkehrsmittel (VV 7004)

Rz. 22 Nach VV 7004 sind bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Anders als bei den Kosten eines Kraftfahrzeugs findet hier also eine Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. Rz. 23 Die Kosten einer Bus- oder Bahnfahrt sind immer zu erstatten. Der Anwalt muss die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu ben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 46 Der Anwalt ist berechtigt, seinen Vorschuss nach der Höhe aller voraussichtlich anfallender Gebühren zu berechnen. Die Berechnung der möglicherweise anfallenden Gebühren muss also die Kalkulationsgrundlage für den Vorschuss sein. Rz. 47 Soweit Gebühren bereits angefallen sind, also soweit deren Tatbestände erfüllt, aber noch nicht fällig sind, kann in deren Höhe immer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gesamtschuldnerausgleich, § 426 BGB

Rz. 60 Zahlt ein Auftraggeber zugleich auf die Schuld eines anderen Auftraggebers, so stellt sich die Frage, ob er diesen ganz oder teilweise in Rückgriff nehmen kann. Das gesetzliche Schuldrecht normiert insoweit einen Interessenausgleich, der sich in erster Linie nach den konkreten Rechtsbeziehungen der Schuldner zueinander (Innenverhältnis) richten soll und hilfsweise – s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gerichtsstandsbestimmungsverfahren (Nr. 3a)

Rz. 13 Nach der ursprünglichen Fassung des RVG war strittig, in welchen Verfahrenskonstellationen ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren mit zur Hauptsache zählte und wann es eine gesonderte Angelegenheit und damit eine gesonderte Vergütung auslöste. Rz. 14 Mit der zum 1.8.2013 eingefügten Nr. 3a ist klargestellt worden, dass ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren immer zum R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren nach VV 4143, 4144

Rz. 12 Ist der Anwalt sowohl in der Strafsache selbst tätig – sei es als Verteidiger oder als Vertreter des Privat- oder Nebenklägers – als auch hinsichtlich der im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche, so erhält er für den strafrechtlichen Teil die Gebühren nach den VV 4100 ff.; insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Darüber hinaus erhält er für seine Tätig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung

Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er später nach Niederlegung des Mandats als Pflichtverteidiger bestellt worden, so kann er die bis zur Niederlegung des Mandats angefallenen (Wahlanwalts-)Gebühren ungeachtet des § 52 geltend machen, da diese Gebühren nicht oder nicht nur während seiner Bestellung als Pflichtverteidiger angefallen sind, sondern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 118 Wird der Anwalt erst im Rechtsmittelverfahren bestellt oder beigeordnet, gilt Abs. 6 S. 2. Auch diese Vorschrift enthält eine Rückwirkungsfiktion, allerdings nur begrenzt auf die jeweilige Rechtsmittelinstanz. Beispiel: Der Anwalt wird erstmals im Berufungsverfahren als Verteidiger beauftragt. Im zweiten Hauptverhandlungstermin wird er vom Gericht als Pflichtverteidi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Rz. 11 Ist eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren über die Beschwerde oder die weitere Beschwerde vor einem Disziplinarvorgesetzten oder im Verfahren vor dem Truppendienstgericht vorausgegangen, wird die dort verdiente Geschäftsgebühr der VV 2302 Nr. 2 nach VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 1 hälftig, höchstens mit 207 EUR auf die Verfahrensgebühr der VV 6402 angerechnet (siehe ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6213)

Rz. 4 Nach VV 6213 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6212. VV 6213 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsbereich

Rz. 2 Die Verfahrensgebühr nach VV 3406 entsteht gemäß der entsprechend geltenden Anm. zu VV 3403 für sonstige Einzeltätigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren, wenn der Rechtsanwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt ist, soweit in VV Teil 3 Abschnitt 4 nichts anderes bestimmt ist. VV 3406 kommt mithin nicht zur Anwendung, wenn VV 3400 bis 3402 an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ermittlung durch den Gerichtsvollzieher (§ 755 ZPO)

Rz. 138 Der Gerichtsvollzieher darf nach § 755 ZPO den Aufenthaltsort des Schuldners bei den in § 755 ZPO genannten Behörden für den Gläubiger ermitteln. Hierzu ist er nach dem Gesetzeswortlaut aufgrund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ermächtigt. Daraus ergibt sich, dass an den Gerichtsvollzieher gerichtete eigenständig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nachfestsetzung bei Betragsrahmengebühren

Rz. 181 Zur Frage der Nachliquidation vgl. zunächst Rdn 88 ff.. Hat der Rechtsanwalt die gem. § 14 Abs. 1 angemessene Gebühr bestimmt, ist er grds. an diese Bestimmung gem. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB gebunden, sobald die entsprechende Rechnung zugegangen ist; das gilt auch für die Mindestgebühr.[362] Abweichen kann der Rechtsanwalt von der getroffenen Bestimmung ausnahmsweise grds...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 9 Die Festsetzung und Erstattung der Geschäftsgebühr aus der Staatskasse (§ 44 S. 1) ist nach § 2 Abs. 1 BerHG aber zusätzlich davon abhängig, dass die Vertretung erforderlich gewesen ist. Erforderlich ist die Vertretung dann, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn, seine Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verkleinerung von Kopien und Ausdrucken

Rz. 198 Weil es für die Höhe der Dokumentenpauschale auf die hergestellte Kopie und den hergestellten Ausdruck ankommt, kann die Frage aufgeworfen werden, ob der Rechtsanwalt aus Kostenersparnisgründen verpflichtet ist, technische Möglichkeiten zur Verringerung der Anzahl der hergestellten Kopien oder Ausdrucke zu nutzen (zu beidseitigen Kopien oder Ausdrucken vgl. Rdn 201)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3102 ist eine Sonderregelung zu VV 3100. Während VV 3100 für alle Verfahren gilt, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten – auch für solche vor dem Sozialgericht, findet VV 3102 in Verfahren vor den Sozialgerichten Anwendung, in denen Betragsrahmengebühren nach § 3 entstehen. Rz. 2 Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die allgemeine Gebührenstrukt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertaddition

Rz. 126 Bei der Vertretung mehrerer Kläger gelten die allgemeinen Regeln, nach denen der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal aus dem zusammengerechneten Wert fordern kann. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Vertretung mehrerer Kläger in ein und demselben Verfahren allerdings wegen unterschiedlicher Gegenstände in Folge der Regelung des § 16 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Tritt der Beschuldigte oder der Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den Rechtsanwalt ab, ist eine von der Staatskasse gegenüber dem Beschuldigten oder dem Betroffenen erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Dies gilt jedoch nu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorbereitende Tätigkeit

Rz. 70 Wenn der Prozessbevollmächtigte nur Informationen des Mandanten entgegennimmt und über die Entwicklung der Sache mit ihm korrespondiert, bevor er eine weitere Tätigkeit entwickeln kann, liegt darin eine Vorbereitung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung, die als zum Rechtszug gehörig anzusehen ist.[82] Für diese vorbereitende Tätigkeit entsteht die reduzierte Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. (2) 1Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. 2Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die Wertfestsetzung unterblieben ist, kann er aus eigenem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgerichte keine Sonderrege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilweise Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 44 Für den Rechtsanwalt des Antragstellers, der die Klage unter dem Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung eingereicht hat, entsteht die volle Verfahrensgebühr nach VV 3100 bereits immer dann, wenn die Prozesskostenhilfe in der beantragten Höhe bewilligt wird.[50] Irgendeiner weiteren Erklärung des Rechtsanwalts bedarf es in diesen Fällen nicht mehr. Wird die Prozes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 37 regelt die Gebühren des Rechtsanwalts für die Vertretung in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Von der Vorschrift werden jede Art von Verfahren und jede Art von anwaltlicher Tätigkeit in Verfahren vor dem BVerfG und den Verfassungsgerichten der Länder erfasst. Rz. 2 In § 13 BVerfGG werden die Verfahren genannt, in welchen das BVerfG zuständig ist. Die Gesetze der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Das Rechtsmittelrecht (Abs. 2 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 165 Die Befugnis des Rechtsanwalts zur Rechtsmitteleinlegung musste durch Abs. 2 S. 1, 2. Alt. ausdrücklich geschaffen werden, weil er als Vertreter einer Partei oder eines Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst Partei oder Beteiligter ist. Er erlangt dadurch aber nicht mehr Rechte als die Partei oder der Beteiligte selbst. Ist das Beschwerderecht ausges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnung des Gegenstandswerts

Rz. 2 Unmittelbarer Anwendungsbereich des § 23b ist das erstinstanzliche Musterverfahren. Rz. 3 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Musterverfahren bestimmt sich nach der Höhe des von dem Auftraggeber oder gegen diesen im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Musterverfahrens ist. Wegen der besonderen Bedeutung des Musterver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufschlüsselung der Dokumentenpauschale

Rz. 233 Weil die anwaltliche Versicherung nicht ausreichend sein muss, muss der Rechtsanwalt die entstandene und geltend gemachte Dokumentenpauschale darlegen und glaubhaft machen können.[347] Der Rechtsanwalt muss somit grds. in der Lage sein, differenziert angeben zu können, nach welcher Nummer (Nr. 1 oder 2) und nach welchem Buchstaben (Nr. 1 Buchst. a bis d) die Dokument...mehr

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zfs 06/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung Referent*innen: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin; PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin; Dr. Peter-Hendrik Müther, Vors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung und Höhe

Rz. 4 Anm. Abs. 1 bis 3 sieht für Einzeltätigkeiten das Entstehen einer Verfahrensgebühr i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) vor. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten 141 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Rz. 5 Da VV 6500 eine Verfahrensgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Nicht erstattungsfähige Auslagen

Rz. 44 Nicht erstattungsfähig sind die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Ausgangsverfahren entstandenen Auslagen.[67] Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist der Zeit- und Arbeitsaufwand eines sich selbst vertretenden Beschwerdeführers im Verfassungsbeschwerdeverfahren.[68] Gleiches gilt für den Hochschullehrer, der sich selbst vertritt.[69] Die Eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Angelegenheiten

Rz. 12 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber für die Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 KapMuG) und sodann in einem Klageverfahren wegen desselben Anspruchs, ergibt sich aus § 16 Nr. 13, dass es sich um dieselbe Angelegenheit handelt.[5] Die 0,8-Verfahrensgebühr VV 3338 für die Tätigkeit als Vertreter des Anmelders eines Anspruchs zum Musterverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahrensbevollmächtigter und Terminsvertreter

Rz. 28 Die nach dem RVG berechnete gesetzliche Vergütung fällt für einen Terminsvertreter bzw. Unterbevollmächtigten nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei/dem Mandanten beauftragt wird. Beauftragt der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO

Rz. 20 Anträge nach § 765a ZPO auf Vollstreckungsschutz sind im Versteigerungsverfahren in jeder Verfahrenssituation mehrfach möglich, so z.B. gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung, gegen die Verkehrswertfestsetzung, gegen die Erteilung des Zuschlags sowie (theoretisch) gegen die Erlösverteilung. In allen Fällen entsteht dann jeweils eine 0,4-Verfahrensgebühr nach VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beginn und Ende des Beweisaufnahmetermins

Rz. 125 Die Beweisaufnahme beginnt mit Eröffnung des Termins, in dem die Beweisaufnahme durchgeführt werden soll. Sie endet mit Durchführung der Beweiserhebung, also beispielsweise mit Beendigung der Inaugenscheinnahme bzw. Entlassung der Zeugen oder Sachverständigen. Es reicht nicht aus, dass der Beweisbeschluss lediglich erlassen wird, da damit noch kein Termin stattgefund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Erinnerungsverfahren gemäß § 766 ZPO

Rz. 183 Mehrere Erinnerungen gegen dieselbe bzw. einheitliche Vollstreckungsmaßnahme führen zu einem einheitlichen Erinnerungsverfahren.[170] Für den Schuldner gehört zu der jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme die Erinnerung, mit der er sich gemäß § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wendet. Im Falle der wiederholten Einlegung der Erinnerung kann der Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 123 Den Gegenstandswert kann der Urkundsbeamte überprüfen, solange insoweit noch keine gerichtliche Festsetzung gem. §§ 32, 33 erfolgt ist. Nach gerichtlicher Festsetzung ist der Urkundsbeamte hieran gebunden. Nachdem der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt worden ist, ist die Festsetzung gem. § 32 Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Steuerberater

Rz. 97 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab.[163] Die StBVV verweist allerdings hinsichtlich der gerichtlichen Tätigkeit auf das RVG (§ 45 StBVV). Danach sind auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3213)

Rz. 5 Die Terminsgebühr nach VV 3213 erhält der Rechtsanwalt in Höhe von 96 EUR bis 990 EUR (Mittelgebühr 543 EUR). Rz. 6 Die Terminsgebühr entsteht zum einen nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins, eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vorzeitige Löschung

Rz. 296 Nach § 882e Abs. 1 S. 1 ZPO wird eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis grds. nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882h Abs. 1 ZPO) gelöscht. Abweichend von § 882e Abs. 1 ZPO kann unter den in § 882e Abs. 3 ZPO genannten Voraussetzungen eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO) auf Ano...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Der Rechtsanwalt, der nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung dem Beklagten als Vertreter bestellt ist, kann von diesem die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen. 2Er kann von diesem keinen Vorschuss fordern. 3 § 126 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 9 Der Rechtsanwalt erhält für die Wahrnehmung des Aufgebotstermins (vgl. § 32 Abs. 1 S. 1 FamFG) eine weitere 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Das Entstehen – nicht die Höhe – der Terminsgebühr bestimmt sich nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit sich aus dem 3. Abschnitt nichts anderes ergibt (vgl. VV Vorb. 3.3.6). Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 sowohl für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 46 Auch zur Durchführung des Mahnverfahrens ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich.[43] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten wird oder selbst Rechtsanwalt ist.[44] Diese erstreckt sich allerdings nicht automatisch auf ein sich anschließendes streitiges Verfahren. Denn eine gerichtliche Entscheidung kann nicht über ih...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beiordnung in eigener Sache

Rz. 12 Wegen § 121 Abs. 1 ZPO kommt die Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts nicht in Betracht.[16] Einem Rechtsanwalt kann daher in eigener Sache nur Prozesskostenhilfe bewilligt und ein anderer Rechtsanwalt beigeordnet werden. Erfolgt die Selbstbeiordnung gleichwohl, dürfte ein gegen die Staatskasse gerichteter Vergütungsanspruch (ohne Umsatzsteuer[17]) von dieser zu erfül...mehr