Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Zugewinn

Viele Praktiker nutzen beim Zugewinnausgleich ein familienrechtliches Berechnungsprogramm, wodurch die Arbeit sehr erleichtert wird. Denkt man an umfangreichere Zugewinnausgleichsverfahren, sind diese ohne EDV-Unterstützung innerhalb vertretbarer Zeit kaum zu bewältigen. Aber es kann und soll kein Rechtsanwalt und kein Richter gezwungen sein, ein solches Programm zu benutzen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zugang zum Recht

Rz. 15 Abs. 1 normiert den vom BVerfG[15] formulierten Ausnahmetatbestand für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Auch Rechtsuchende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Prozesskosten- oder Beratungshilfe zu beanspruchen hätten, könnten vor der Entscheidung stehen, ob es ihnen die eigene wirtschaftliche Lage vernünftigerweise erlaube, die finan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 Das StaRUG gibt Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig, aber drohend zahlungsunfähig zu werden, die Möglichkeit, sich auf der Grundlage eines von den betroffenen Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans in einem Restrukturierungsverfahren zu sanieren. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen sollen die drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigen. Rz. 3 Der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 19 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wie die Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). Rz. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entstehen der Gebühr

Rz. 18 Die Grundgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Entgegennahme der Information.[17] VV Vorb. 4 Abs. 2 ist insoweit analog anzuwenden. Rz. 19 Wird der Rechtsanwalt erst später beauftragt, etwa erst in der Hauptverhandlung, entsteht dennoch auch die Grundgebühr.[18] Jeder Verteidiger muss sich einarbeiten, unabhängig davon, wann er bestellt wird. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einordnung des Verfahrens

Rz. 2 Das Verfahren nach § 55 ist ein vereinfachtes Betragsfestsetzungsverfahren.[4] Die Festsetzung stellt keinen originären Verwaltungsakt, sondern einen Akt der Rechtsprechung im weiteren funktionellen Sinne dar.[5] Die Bestimmung wird ergänzt durch bundeseinheitlich geltende Verwaltungsbestimmungen (Verwaltungsvorschrift Vergütungsfestsetzung – VwV Vergütungsfestsetzung)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. 3Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteili...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einzeltätigkeiten

Rz. 2 Aus der Gesetzessystematik – Einstellung in einen eigenen Abschnitt des VV Teil 6 – sowie dem Wortlaut der Anm. Abs. 4 ("Eine Gebühr nach dieser Vorschrift entsteht jeweils auch …") ergibt sich, dass VV 6500 die Gebühr für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in allen von VV Teil 6 Abschnitt 1 bis 4 erfassten Verfahren regelt.[1] Wie in Strafsachen (VV Teil 4 Abschnitt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Frist

Rz. 11 Die Erinnerung ist nicht befristet. Das ergibt sich aus § 56 Abs. 2 S. 1, der für die Erinnerung nur auf § 33 Abs. 4, nicht aber auf die in § 33 Abs. 3 S. 3 enthaltene Beschwerdefrist verweist.[32] Die Verweisung in Abs. 2 S. 1 auf die in § 33 Abs. 3 S. 3 geregelte Frist bezieht sich damit ausschließlich auf die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung. Der Gegena...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO)

Rz. 77 Hat der Rechtsanwalt gemäß § 882f ZPO Einsicht in das Schuldnerverzeichnis genommen und beantragt er anschließend mangels Eintragung des Schuldners (§ 882c ZPO) die Abnahme der Vermögensauskunft, beträgt der Gegenstandswert höchstens 2.000 EUR. Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis und der anschließende Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft bilden dieselbe gebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung (Anm. Abs. 3)

Rz. 10 Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung für das Verfahren übertragen, werden die nach VV 6500 entstandenen Verfahrensgebühren auf die für die Verteidigung oder Vertretung entstehenden Gebühren angerechnet (Anm. Abs. 3). Diese Bestimmungen in den Anm. zu VV 6500 stimmen mit VV Vorb. 4.3 überein. Auf die Erl. zu VV Vorb. 4.3 wird verwiesen. § 15a ist zu b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auf Klägerseite

Rz. 70 Erfolgt auf der Klägerseite ein Parteiwechsel, fällt für den Rechtsanwalt des Beklagten die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nur einmal an.[80] Denn auch wenn er den Beklagten im Rechtsstreit gegen verschiedene Kläger vertritt, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, für die die Verfahrensgebühr nur einmal abgerechnet werden kann.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 162 Mit der Regelung in Nr. 2 ist keine Erweiterung der Dokumentenpauschale verbunden. Nr. 2 soll vielmehr an die Stelle der Nr. 1 Buchst. d treten, nämlich dann, wenn Kopien oder Ausdrucke nicht mehr in der herkömmlichen körperlichen Form verschickt werden, sondern stattdessen in elektronischer Form als Dateien. Nr. 2 ist nur anzuwenden, wenn in Nr. 1 Buchst. d genannte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensbeteiligte

Rz. 32 Das Rügeverfahren ist als kontradiktorisches Verfahren konzipiert. Zwar geht es um den Streit des betroffenen Verfahrensbeteiligten, der seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wähnt, mit dem Entscheidungsträger, dessen Handeln angegriffen wird (siehe auch Rdn 37). Verfahrensrechtlich ist aber nicht das Gericht sein Gegner, sondern wird ein anderer Beteiligter ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 6.1.1, 6100

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vergütungsvereinbarung

Rz. 14 In einer Vergütungsvereinbarung können die Parteien einen von den gesetzlichen Gebühren abweichenden Betrags- oder Satzrahmen festlegen oder einen abweichenden Gegenstandswert vereinbaren (siehe § 3a). Auch sofern durch eine Vergütungsvereinbarung der gesetzliche Satz- oder Betragsrahmen einer Gebühr modifiziert wird, hat der Rechtsanwalt die konkrete Gebühr unter Ber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert des Rechtsmittelverfahrens, für das die Zulassung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 37 Der Wert muss mit dem späteren Revisions- oder Rechtsmittelverfahren nicht identisch sein, da sich infolge von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen erge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei der Bestellung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abs. 2

Rz. 3 § 46 Abs. 2 S. 1 enthält die Möglichkeit der Vorabentscheidung der Erforderlichkeit der Reise eines Rechtsanwalts vor deren Antritt. Diese Entscheidung ist bindend. Von dieser Regelung bleibt aber die Möglichkeit der Festsetzung von Reisekosten im Vergütungsfestsetzungsverfahren unberührt, auch wenn kein Antrag zur Feststellung der Erforderlichkeit der Reise vor deren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitverkündete/Nebenintervention

Rz. 122 Streitverkündete und Nebenintervenienten sind zwar Gegner bzw. Beteiligte (siehe Rdn 115). Allerdings existiert keine Rechtsvorschrift, die eine Herstellung von Kopien und Ausdrucken zur Zustellung oder Mitteilung an diesen Personenkreis vorschreibt. Nach § 73 ZPO reicht die Beschreibung der Lage des Rechtsstreits aus, so dass keine Dokumentenpauschale anfällt, jeden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung

Rz. 2 Entsprechend den Regelungen bei Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch in Verfahren nach der WBO für den Fall, dass der Rechtsanwalt bereits im Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten tätig war, in Abs. 2 eine Gebührenanrechnung vorgesehen. Entsprechendes gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG, wenn bereits ein Verfahren vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Terminsgebühr vor Beantragung des Mahnbescheids

Rz. 104 Erstattungsrechtlich bedenklich ist die Situation dann, wenn sich der Rechtsanwalt nach Auftragserteilung aber vor Beantragung des Mahnbescheides mit dem Gegner in Verbindung setzt und mit diesem Besprechungen zur Vermeidung eines gerichtlichen Mahnverfahrens führt. Die Notwendigkeit derartiger Besprechungen und damit auch der dadurch ausgelösten Terminsgebühr wird r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr

Rz. 32 Auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann eine Terminsgebühr entstehen. Zwar finden dort keine gerichtlichen Termine statt; die Gebühr kann jedoch nach VV Vorb. 3 S. 3 Nr. 2 bei Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen entstehen; ausgenommen Besprechungen mit dem Auftraggeber. Die Terminsgebühr ergibt sich dann au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmung der Vergütung

Rz. 93 §§ 612, 632 BGB sehen in ihrem Absatz 2 vorrangig die taxmäßige Vergütung vor. Zwar ist das RVG eine Taxe im Sinne dieser Vorschriften;[97] die zum 1.7.2006 erfolgte Deregulierung des Vergütungsrechts für die in Abs. 1 S. 1 genannten Tätigkeitsbereiche hat jedoch gerade eine ersatzlose Streichung der einschlägigen Gebührentatbestände des RVG bewirkt (siehe Rdn 2 ff.)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Beschwerdeverfahren

Rz. 24 Im Beschwerdeverfahren gegen eine erstinstanzliche Endentscheidung (§§ 3, 16 ThUG, §§ 58 ff. FamFG) entsteht die Verfahrensgebühr VV 6300 nach der Anm. zu VV 6300 gesondert. Eine vergleichbare Anmerkung findet sich bei der Terminsgebühr VV 6301 zwar nicht. Dies ist aber auch nicht erforderlich, weil sich bereits aus der allgemeinen Regelung in § 15 Abs. 2 ergibt, dass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) § 15a Abs. 1 und Staatskasse

Rz. 75 Teilweise wird statt § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse die Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1 bejaht, weil die Staatskasse die Vergütung an Stelle des bzw. neben dem Mandanten schuldet.[168] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beio...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 155 Gemäß Nr. 2 Buchst. f gelten in den Beschwerdeverfahren nach dem EnWG die Vorschriften des VV Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können (§ 80 EnWG). a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 156 Für das Betreiben des Geschä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vollstreckungsauftrag und Informationsaufnahme

Rz. 42 Der gebührenrechtliche Beginn der Zwangsvollstreckung kann vor dem verfahrensrechtlichen Beginn der Zwangsvollstreckung liegen. Der Beginn der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung liegt daher in der Regel in der nach Erteilung des Vollstreckungsmandats erfolgten Prüfung, ob die erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen bzw. insbesondere in der Entgegennah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) ZIP-Datei

Rz. 168 Umstritten ist, ob bei Versendung einer sog. ZIP-Datei [266] nur eine oder mehrere Dateien versandt werden. Nach einer Auffassung wird beim Versendevorgang nur eine physikalische Datei versandt, so dass nach dem Wortlaut die Dokumentenpauschale nur einmal anfällt.[267] Nach anderer Auffassung ist für die Berechnung der Dokumentenpauschale auf die in der ZIP-Datei enth...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Europäische Titel

Rz. 18 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen im Inland nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6). In diesen Verfahren sowie durch die entsprechenden Anträge gemäß §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500), der Rechtbeschwerde (VV 3502) und den besonderen B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerdewert

Rz. 42 Der Beschwerdewert muss mehr als 200 EUR betragen, sich also auf mindestens 200,01 EUR belaufen. Der Beschwerdewert ergibt sich aus der Differenz zwischen den festgesetzten und den mit der Beschwerde angestrebten Gebühren.[115] Hierbei kommt es auf die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung und nicht auf die Wahlanwaltsvergütung an.[116] Die Umsatzsteuer ist hie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) § 721 Abs. 1 ZPO

Rz. 10 Auch im Falle des § 721 Abs. 1 ZPO soll ein selbstständiges Verfahren i.S.d. VV 3334 möglich sein, nämlich dann, wenn das Gericht seinen Willen zur Trennung zum Ausdruck gebracht habe. Das soll etwa durch gesonderte Verhandlung oder durch gesonderte Beweiserhebung geschehen können.[7] Ebenso soll es sich verhalten, wenn das Gericht zunächst über die Räumungsklage ein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt, gilt VV Vorb. 4 Abs. 2. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, i.d.R. mit der Entgegennahme der Information. Sie deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren auf Einziehung oder eine anderweitige Maßnahme ab, also insbesondere Stellungnahmen und Besprechungen.[36] Auch Tätigkeiten in der Hauptverhandlung und sonstigen Te...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütungsvereinbarung

Rz. 50 Anstelle der gesetzlichen Pauschale kann auch eine andere pauschale Berechnung vereinbart werden (siehe § 3a Rdn 90).[76] Da Auslagen grundsätzlich neben den Gebühren und auch bei gesetzlicher Abrechnung zu vergüten sind, kann eine solche abweichende Regelung in einer Vergütungsvereinbarung nicht als überraschend i.S.d. § 305c BGB angesehen werden, sondern entspricht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fälligkeit

Rz. 45 Die besondere Gebühr wird mit Abschluss des erstinstanzlichen Musterverfahrens fällig. Die Fälligkeit tritt nicht erst mit Rechtskraft des Musterverfahrens ein. Rz. 46 Der Heranziehung des § 8 steht nicht entgegen, dass sich der Mehraufwand des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, erst im Nachhinein zuverlässig bestimmen lässt. Da aber eine tatsächliche Betrac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1] Bei einem Antrag auf Fristsetzung zum Abschluss des Disziplinarverfahrens handelt es sich um ein Zwischenverfahren i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Volle Anrechnung

Rz. 70 Denkbar ist auch, dass eine Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr nach BRAGO in vollem Umfang auf die später nach dem RVG entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Das OLG Düsseldorf[59] hat im Hinblick auf die Widerspruchsgebühr nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO entschieden, dass diese auf die Verfahrensgebühr nach VV 3100 in voller Höhe anzurechnen ist. Gleiches muss da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung

Rz. 2 Entsprechend den Regelungen bei Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch in Verfahren nach der WBO die Anrechnung einer zuvor entstandenen Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 2 vorgesehen, wenn der Rechtsanwalt bereits im Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten tätig war. Entsprechendes gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG, we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Begriff

Rz. 166 Zur Kritik an dieser Vorschrift siehe insbesondere Hansens, der zu Recht darauf hinweist, dass der Begriff der "elektronisch gespeicherten Datei" zu unbestimmt ist.[262] Der Gesetzgeber hat nämlich nicht definiert, was im Rahmen von Nr. 2 unter einer Datei zu verstehen ist. Allgemein dürfte sich die Datei wie folgt umschreiben lassen: Das Wort "Datei" setzt sich aus d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Umfang (§ 48 Abs. 4)

Rz. 177 Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind nur die Tätigkeiten des beigeordneten Rechtsanwalts zu berücksichtigen, die er nach Stellung des PKH-Antrags vorgenommen hat. Tätigkeiten, die vor PKH-Antragstellung erfolgt sind, dürfen bei der Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit nicht berücksichtigt werden, § 48 Abs. 4.[355]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO

Rz. 11 Das Verfahren nach § 765a ZPO auf Räumungsschutz fällt nicht unter VV 3334.[10] Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, das folglich durch die Gebühren nach VV 3309 abgegolten wird (siehe VV Vorb. 3.3.3 Rdn 9). Jedes Vollstreckungsschutzverfahren gilt als eigene Angelegenheit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 6.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vertretung mehrerer Antragsgegner

Rz. 12 Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Antragsgegner, erhält er die Gebühren nur einmal aus der Summe der auf die von ihm vertretenen Antragsgegner entfallenden Werte; VV 1008 findet insoweit keine Anwendung (§ 31a S. 2 i.V.m. §§ 31 Abs. 2, 22 Abs. 1). Einzelheiten dazu siehe § 31 Rdn 22 ff.[6]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr