Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / IV. Verfahrensweise des Prozessbevollmächtigten in der Praxis

Angesichts des Umstandes, dass nach einer weit verbreiteten Auffassung dem Prozessbevollmächtigten allein für Gespräche mit dem Richter die Terminsgebühr auch dann nicht anfällt, wenn der Richter den Inhalt dieser Besprechung in einem weiteren Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite erörtert, sollte der Anwalt den Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen gebührenrechtlich a...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte am Morgen des anberaumten Terminstags die Klage zurückgenommen. Ungeachtet dessen hat das Gericht den auf 14.00 Uhr anberaumten Verhandlungstermin nicht aufgehoben, sondern den Termin durchgeführt. Zu diesem Termin erschien lediglich der Anwalt des Beklagten, nicht aber der Anwalt des Klägers oder dieser selbst. Daraufhin beantragte der Anwalt des Beklagten,...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / II. Nur kopfteiliger Erstattungsanspruch

Zu berücksichtigen ist zunächst, dass die Kläger gegenüber ihrem Anwalt nicht als Gesamtschuldner haften. Vielmehr gilt § 7 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG, wonach jeder Auftraggeber seinem Anwalt nur die Gebühren schuldet, die entstanden wären, wenn er ihn alleine beauftragt hätte. Darüber hinaus ist hier im Rahmen der Kostenerstattung zu berücksichtigen, dass ein jeder der drei Klä...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war von Anfang an Verteidiger des Beschuldigten, dem mehrere Betrugstaten zur Last gelegt worden sind. Vor Anklageerhebung hat das AG einen Teil der Taten nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Anklage ist dann noch wegen 21 Betrugstaten erhoben worden. Nach Nichteröffnung des Hauptverfahrens hat der Verteidiger seine Kosten gegenüber der Staatskasse geltend ge...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die hier vom OLG entschiedene Frage ist eine der "heiligen Kühe" der OLG bzw. eine der Fragen, die von den OLG und ihnen folgend einige LG immer wieder falsch entschieden werden (vgl. a. noch die Nachweise bei Burhoff, in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 29). Dazu habe ich schon manches geschrieben. Aber: Es nutzt nichts. Die ...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man über die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG berichten kann, ist das angesichts der rigiden – m.E. falschen – Rspr. der OLG in diesem Bereich schon etwas Besonderes. Wenn man dann aber nicht nur darüber berichtet, sondern auch noch mitteilen kann, dass das OLG – die Wahlanwaltshöchstgebühren – die heilige Kuh der OLG im Recht der Pauschgebühr – um das 20-f...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 3. Einigungsgebühr

Die Prozessbevollmächtigten der Parteien haben sich über die Erledigung des Rechtsstreits geeinigt und dabei ihren Streit über die gegenseitigen Pflichten aus dem Werkvertrag beseitigt. Für die Mitwirkung an dieser Einigung ist dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten – gleiches gilt für den Rechtsanwalt des Klägers – die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV angefall...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / I. Anfall der Aktenversendungspauschale

Für die auf Antrag von Rechtsanwalt B erfolgte Versendung der Prozessakten ist nach Nr. 9003 GKG KV die dort geregelte Pauschale i.H.v. 12 EUR angefallen.mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie setzt das System des RVG konsequent um und entspricht auch dem Sinn und Zweck der § 52 RVG. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 4/2021, S. 162 - 164mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / [Ohne Titel]

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch dann eine Einigungsgebühr anfallen kann, wenn sich die Hauptsache erledigt. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls und von der Art der Erledigung des Rechtsstreits ab. Nachfolgend soll erörtert werden, worauf zu achten ist, wenn sich der Rechtsanwalt die Einigungsgebühr sic...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / II. Anfall der Terminsgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr – soweit hier von Interesse – für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen. Das OLG Brandenburg hat unter Hinweis auf die Rspr. des BGH (AGS 2010, 561 = RVGreport 2010, 427 [Hansens]) ausgeführt, dem Rechtsanwalt falle die Terminsgebühr bereits dadurch an, dass er in dem Termin nach Aufruf der Sache vertretungsbereit...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / II. Begriff des Verhandelns

Nach Auffassung des LG ist die Vernehmungsterminsgebühr entstanden. Die Kammer verkenne nicht, dass die Entscheidung der Rechtspflegerin eine Stütze in der Gesetzesbegründung findet und darüber hinaus die durch die Rechtspflegerin vertretene Rechtsauffassung durch mehrere OLG vertreten werde. Das OLG Saarbrücken (StraFo 2014, 350 = RVGreport 2014, 428 = StRR 2014, 517) führe...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / V. Keine Verhandlungsaktivitäten

Ausweislich des Sitzungsprotokolls sei – so das OLG – keine Aktivität erfolgt, die im Sinne eines wie eben beschriebenen Verhandelns gedeutet werden könnte. Ein Verhandeln liege auch nicht in der Erklärung des Rechtsanwalts, dass Einlassungen zur Person und zur Sache bis zur Hauptverhandlung zurückgestellt würden. Damit habe der Verteidiger lediglich in Vertretung für seinen...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / [Ohne Titel]

Im politischen Tagesgeschehen wird häufig mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA) gearbeitet. Für einen Rechtsanwalt kann sich die Frage stellen, wie er ggf. seine Tätigkeiten, die er möglicherweise als Beistand eines Zeugen, der im PUA ausgesagt hat, erbracht hat, abrechnet. Die Antwort geben die nachfolgenden Ausführungen.mehr

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FF 04/2021, Wiedereinsetzun... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben we...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 4. Auslagen

Ferner kann der Beklagtenvertreter die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV mit 20,00 EUR und auf den Gesamtbetrag von 2.899,00 EUR 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV mit einem Betrag von 550,81 EUR abrechnen. Insgesamt steht dem Rechtsanwalt gegen den Beklagten eine Gesamtvergütung i.H.v. 3.449,81 EUR zu.mehr

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zfs 04/2021, Kein Regress d... / Leitsatz

Hat der Rechtsschutzversicherer auf der Grundlage eines ihm vollständig mitgeteilten Sachverhalts eine Deckungszusage erteilt, so kann er den Rechtsanwalt nicht wegen Erhebung einer von vornherein aussichtslosen Klage in Regress nehmen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG München, Urt. v. 25.11.2020 – 15 U 2415/20mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihren Strafbefehlsantrag zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Antragstellung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV verdient. Er muss aber eine dem Abgeltungsbereich der Nr. 4104 VV unterfallende Tätigkeit erbr...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war in einem gerichtlichen Verfahren vor dem VG für insgesamt drei Auftraggeber tätig, von denen zwei ihren Wohnsitz in Khartum (Sudan) hatten. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte der Anwalt für seine Mandanten die Festsetzung der entstandenen Anwaltskosten einschließlich Umsatzsteuer. Der Urkundsbeamte hat die Umsatzsteuer zu zwei Dritteln abgesetzt. Die hie...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / Leitsatz

Beauftragt in einem vor dem 1.1.2021 eingeleiteten Verfahren ein Beigeladener seinen Anwalt erst nach dem 31.12.2020, gilt für den Anwalt des Beigeladenen gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG bereits das neue Gebührenrecht. Er erhält also die höheren Gebührenbeträge nach dem KostRÄG 2021. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.3.2021 – 2 P 27/21mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / II. Streit in der Rechtsprechung

Nach Auffassung des OLG hat der Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Zahlung der Vernehmungsterminsgebühr nach Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV. Nach h.M. (OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350; OLG Jena, Beschl. v. 15.10.2013 – 1 Ws 344/13 = RVGreport 2014, 24; LG Osnabrück JurBüro 2020, 478; Kremer, in: Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., VV 4102 Rn 10; Kroiß, in: Mayer/Kroiß [Hrsg.], RVG, 5. ...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Einzige, was an dieser Entscheidung zutreffend ist, ist der Ansatz des LG. Dies geht insoweit zutreffend davon aus, dass die behandelte Frage eine Frage der Kostenerstattung ist und nicht – wie man vielfach lesen kann – eine Frage, ob die Gebühr Nr. 4123 VV entstanden ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, a.a.O.). Alles andere an dieser Entscheidung ist hingegen falsch. 2. Das...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten. Der ist vom AG am 16.3.2020 verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 18.3.2020 zuungunsten des Angeklagten Berufung eingelegt, ohne diese zu begründen. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Berufung mit Schreiben vom 8.5.2020 zurück. Das AG hat der...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / 3. Gesamtbetrachtung

Dieses Merkmal ist nicht neu und auch nicht auf Eheverträge beschränkt, sondern generell im Rahmen der Prüfung einer Sittenwidrigkeit des Vertrages erforderlich.[88] Zur Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich kann auf die Ausführungen unter Ziff. II. 2 a) verwiesen werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbetrachtung wird besonders deutlich in der Entscheidung des OLG ...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Mich überzeugt diese Entscheidung nicht. In meinen Augen ist es einmal mehr eine dieser Entscheidungen aus Bamberg, in denen mit viel Worten die eigene Wichtigkeit unterstrichen wird. Mir erschließt sich auch nicht, warum von den beiden angeführten Auffassungen nun die eine als "herrschend" angesehen wird und die andere nicht. Wenn das damit zu tun hat, dass das OLG Bamberg ...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 1. Abgabe von Erledigungserklärungen

Geben die Prozessbevollmächtigten der Parteien in oder außerhalb der mündlichen Verhandlung einseitige Erklärungen dahin ab, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, führt dies im Regelfall noch nicht zum Anfall einer Einigungsgebühr.[1] Eine Einigungsgebühr fällt auch dann nicht an, wenn eine der Parteien anlässlich der Erledigungserklärungen ihr Einverständnis mit ...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 1. Kostengrundentscheidung

Die Festsetzung der Einigungsgebühr gegen den Prozessgegner – dies gilt für die für die Vertretung des Mandanten im Rechtsstreit daneben anfallenden weiteren Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei ebenso – erfordert gem. § 103 Abs. 1 ZPO einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel, der die Kostentragung des Gegners regelt. Ein solcher zur Festsetzu...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / II. Besonderer Umfang / besondere Schwierigkeit

Das OLG hat keine Zweifel, dass das Ermittlungsverfahren sowohl "besonders umfangreich" als auch "besonders schwierig" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war. Unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Kriterien (vgl. dazu Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., 2019, § 51 Rn 15 ff.) stellt das OLG hinsichtlich des "besonderen Umfangs" auf folgende Kriterien ab: Allein die Ei...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 1 – Abwandlung

Für den Anfall und die Höhe der 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr gelten die vorstehenden Ausführungen zum Ausgangsfall ebenso. Hinsichtlich der 1,0-Einigungsgebühr ergeben sich hier folgende Besonderheiten. Die bloße Abgabe der Prozesserklärung, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, löst bei den Rechtsanwälten noch keine Einigungsgebühr aus. Vorliegen...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Nach Anklageerhebung erließ die Strafkammer einen neuen, an die Anklage angepassten Haftbefehl. Der darauf folgende Termin zur Verkündung und Eröffnung des neuen Haftbefehls fand in Anwesenheit des Pflichtverteidigers statt. Nach Feststellung der Personalien des Angeklagten wurde diesem eine übersetzte Haftbefehlsabsch...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / II. Grundsätzlich Mittelgebühren auch im Bußgeldverfahren

Nach Auffassung des LG ist Ausgangspunkt für die Bemessung der Rahmengebühren, die im zu beurteilenden Einzelfall nach § 14 RVG zu bemessen seien, nach überwiegend vertretener Auffassung grds. der Mittelbetrag der einschlägigen Rahmengebühr. Diese Mittelgebühr gelte, wenn sämtliche gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände, also insbesondere Umfang und Schwier...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG erhalten, wobei auch "Gebühren...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Nach Anklageerhebung hat die Strafkammer einen neuen, an die Anklage angepassten Haftbefehl erlassen. Der darauf folgende Termin zur Verkündung und Eröffnung des neuen Haftbefehls fand in Anwesenheit des Pflichtverteidigers statt. Nach Feststellung der Personalien des Angeklagten wurde diesem eine übersetzte Haftbefehl...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich schließe mich der Auffassung des LG an. Mir erschließt sich allerdings nicht, warum das LG es so kompliziert macht. In der Gesetzesbegründung zur Nr. 4102 Nr. VV heißt es, dass die "häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht erfasst werden" sollen (vgl. dazu BT-Drucks 19/1571, 223). Damit ist m.E. klar, dass die Gebühr immer anfällt, denn in dem...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob in den Fällen, in denen der Verteidiger zur Anwendung der Differenztheorie nicht den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil seiner Gebühren bestimmt, die Kostenfestsetzung vollständig abgelehnt werden kann, ist in Rspr. und Lit. nicht unbestritten. Das LG Hildesheim (StRR 2015, 199 = RVGreport 215, 194; ihm folgend Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, Teil A Rn 1535) hat ...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entscheidung in der Sache Die Entscheidung ist zutreffend. Wird lediglich ein Kostenantrag gestellt, entsteht dennoch die volle 1,2-Terminsgebühr, allerdings lediglich aus dem Wert der Kosten. Beispiel Vor dem Termin nimmt der Kläger die Klage i.H.v. 25.000,00 EUR zurück. Das Gericht hebt den Termin nicht auf. Der Kläger erscheint nicht. Der Beklagte beantragt daraufhin, de...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / VII. Erstattung und Festsetzung

Nach § 35 Abs. 2 S. 2 PUAG kann der PUA auf Antrag beschließen, dass dem Zeugen die Gebühren des rechtlichen Beistandes erstattet werden (Kostengrundentscheidung). Nach § 35 Abs. 3 PUAG setzt der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages die Höhe der Erstattung fest (Kostenfestsetzung). Handelt es sich um einen beigeordneten Zeugenbeistand, setzt der Präsident oder die P...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / 5

Auf einen Blick Entgegen dem OLG Köln ist davon auszugehen, dass § 311b Abs. 1 BGB auf ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden nicht anwendbar ist. Nichts anderes gilt für § 15 Abs. 4 S. 1 GmbHG. Auch wenn man von einer Anwendbarkeit des § 311b Abs. 1 BGB ausgeht, dürfte entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Meinung eine Beurkundung des Stiftungsgeschäfts gerade...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / Leitsatz

Das Verfahren betreffend die Ermittlungen zum "Oktoberfestattentat" war sowohl "besonders schwierig" als auch "besonders umfangreich" i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG. Die gesetzlichen Gebühren sind für den bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt nicht zumutbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ihm eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentliche...mehr

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FoVo 04/2021, Nachweis der ... / 2 II. Der Praxistipp

Vergütungs- und Erstattungsverhältnis unterscheiden Die Entscheidung des LG ist – leider – zutreffend. § 4 Abs. 4 RDGEG stellt keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Begrenzung eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs dar. Es ist deshalb erforderlich, zwischen dem Vergütungs- und dem Erstattungsverhältnis zu unterscheiden und den Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldn...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XIII. Schlussbemerkungen

Der BKat mit Beschreibungen von Regelfällen führt nur dann zu einer einheitlichen Behandlung gleichgelagerter Fälle, wenn man sich einig ist, was ein Regelfall ist und ab wann ein Grenzfall vorliegt. Neben einer verstärkten Veröffentlichung zur Rechtsprechungspraxis der verschiedenen Amtsgerichte sollte zumindest der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 80 Abs. 1 ...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / II. Auftrag ist entscheidend

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat zu Recht für Rechtsanwalt F die Gebühren nach den neuen Gebührenbeträgen des KostRÄG 2021 festgesetzt. Das bisherige Recht ist nur dann anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Hier verhielt es sich aber so, dass...mehr

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AGS 04/2021, Muthorst, Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Von Prof. Dr. Olaf Muthorst. 3. Aufl., 2020. Nomos Verlag. 233 S., 24,90 EUR Bei dem Zwangsvollstreckungsrecht handelt es sich um ein praxis- und lebensnahes Rechtsgebiet, das für viele Juristen ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Aufgrund der Relevanz sollte es aber dennoch nicht unterschätzt werden. Das Werk zeigt auf, wie man mit wenig Aufwand die Grundzüge des Zwangsvol...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / 6

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AGS 04/2021, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht - Kommentar

Begründet von Johannes Floegel>; kommentiert von Prof. Dr. Peter König, Richter am BGH> und Dr. Peter Dauer, LL.M., Leitender Regierungsdirektor a.D.> 46. Aufl., 2021. C.H. Beck. 2268 S., 139,00 EUR Die neue Auflage des Beck’schen Kurzkommentars zum Straßenverkehrsrecht befindet sich auf dem neusten Stand von Herbst 2020. Seit der Vorauflage hat sich im Verkehrsrecht einiges ...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Der Ansatz jeweils der Mittelgebühr ist m.E. zutreffend. Aus den Entscheidungsgründen ergeben sich keine Umstände, die geringere Rahmengebühren als jeweils die Mittelgebühren gerechtfertigt hätte. Nach den mitgeteilten Umständen hatte es sich um eine "normale"/durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit gehandelt, was den Ansatz der Mittelgebühr rechtfertigt (dazu eingeh...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / III. Praktische Konsequenzen

Das OLG Köln schafft im Hinblick auf im Stiftungsgeschäft enthaltene Verpflichtungen zur Übertragung von Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen erhebliche Rechtsunsicherheit. Geht man mit dem OLG Köln von der Anwendbarkeit der entsprechenden Formvorschriften aus, dann führt dies zur Formbedürftigkeit des gesamten Stiftungsgeschäfts.[42] Unterbleibt eine Beurkundung dann ist ...mehr

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AGS 04/2021, Staudinger, BGB, Buch 2, §§ 655a-656; 657-661a, Darlehensvermittlung, Ehevermittlung, Auslobung

2020. Sellier/De Gruyter. VII, 268 S., 99.95 EUR Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen Entwicklung teil. Das Werk informiert über Gesetzgebung, Rspr. und Lit., sodass es wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah ist. Die Neubearbeitung von 2020 beleuchtet das aktuelle Maklerrecht. Inhaltlich umfasst das Werk das Zustandekommen des Maklervertrages, di...mehr