Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XI. Richter und Richterinnen

Richter sind – das wird zu Recht oft zitiert – keine Subsumtionsmaschinen. Die Persönlichkeit des Richters, nicht nur seine Erfahrungen, sondern auch seine persönlichen Präferenzen und Abneigungen prägen seine Rechtsprechung, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, trotz der Vorgaben für eine Standardisierung.[15] Dass ein Standard in Sachlagen immer zu einem Standard in den Rech...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / Leitsatz

Vertritt ein Anwalt einen Mandanten (Verbraucher) mit Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Europäischen Union (sog. Drittland), ist seine Tätigkeit umsatzsteuerfrei. VG Berlin, Beschl. v. 18.2.2021 – 14 KE 4/21mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Für die telefonische Besprechung zwischen den Anwälten mit dem Ziel der Erledigung des Rechtsstreits ist dem Beklagtenvertreter nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr i.H.v. 988,40 EUR angefallen.mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) Auf Eigenverwaltungsverfahren, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 beantragt werden, sind, soweit in den folgenden Absätzen und § 6 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 270 bis 285 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners auf die COVID-19...mehr

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FF 04/2021, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

BGB – FamFG – SGB VIII – RPflG – HKÜ – IntFamRVG u.a. Heilmann (Hrsg.)2. Aufl. 2020, geb., 1662 SeitenReguvis Fachmedien GmbH, ISBN 978-3-8462-0988-289 EUR Wer im Bereich des Kindschaftsrechts schnell und gleichzeitig auf hohem Niveau tätig sein, aber auch derjenige, der sich neu hier einarbeiten möchte, findet dafür kaum etwas Besseres als diesen in den letzten 4 Jahren in F...mehr

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ZErb 04/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 79. Auflage 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75500-2, 169,00 EUR. Bere...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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AGS 04/2021, Kosten der Par... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. 1. Handwerkerkosten als außergerichtliche Kosten Gerade in Bauprozessen, in denen häufig Beweis durch Einholung von Sachverständigengutachten erhoben wird, werden von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Ortstermine durchgeführt, um den Zustand des Bauwerkes zu begutachten. Vielfach sind hierfür Öffnungen bestimmter Bauteile erf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.3 Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Schuldner

Rn 29 Für den Geltungsbereich der Konkursordnung bestand keine Veranlassung, einem Schuldner im Rahmen eines Konkursverfahrens über sein Vermögen Prozesskostenhilfe zu gewähren. Im Ergebnis wurde die Versagung von Prozesskostenhilfe für den Gemeinschuldner im Konkursverfahren damit begründet, dass die Durchführung des Konkursverfahrens für diesen keinerlei positive Auswirkung...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / III. Anschluss an die herrschende Auffassung

Das OLG hat sich dann im Grundsatz der erstgenannten Auffassung angeschlossen, wobei er im Hinblick auf die Ausführungen des OLG Saarbrücken (a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Gebühr nach Nrn. 4102 Nrn. 3, 4103 VV auch verdient sein kann, wenn zwar nicht der anwesende Verteidiger, wohl aber der Beschuldigte im Termin Erklärungen abgegeben oder Anträge gestellt ...mehr

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FF 04/2021, Nomoskommentar Familienrecht

Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.)Band 4, 4. Auflage 2021, 3240 Seiten, Nomos, 168 EURISBN 978-3-8487-4990-4 Mit der Neuauflage des vierten Bandes – Familienrecht – des Nomos Kommentars zum BGB ist zu den bewährten Herausgebern Dagmar Kaiser, Klaus Schnitzler und Roger Schilling nach dem überraschenden Tod von Peter Friederici als neue Herausgeberin Anne Sanders hinz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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FoVo 04/2021, Der Vollstreckungsantrag bei der Berliner Räumung und mögliche Anträge wegen Zahlungsansprüchen

In dieser Ausgabe haben wir die Vorteile der Berliner Räumung dargestellt (FoVo 2021, 61). Die nachfolgende Arbeitshilfe soll den korrespondierenden Vollstreckungsantrag für die Räumung an die Hand geben. Je nach der Ausgestaltung des Räumungstitels kann es weiterer Ergänzungen bedürfen. Hinweis Der Vollstreckungsantrag bei der Räumungsvollstreckung ist nicht formgebunden. Es...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4.1 Vermutungstatbestand nach Abs. 2

Rn 9 Allerdings ist dieser Vermutungstatbestand in § 5 Abs. 2 COVInsAG enger gefasst als im Kontext der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in § 1 Abs. 1 COVInsAG. Muss nämlich der Schuldner nach § 1 Abs. 1 COVInsAG lediglich darlegen, dass er am 31.12.2019 nicht zahlungsunfähig war, damit vermutet werden kann, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pan...mehr

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FF 04/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – XII ZB 26/20 a) Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde zu treffen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Beschwerdegericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / B. Die Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstages

Der Deutsche Familiengerichtstag hat – neben den bereits bestehenden Kommissionen[50] – eine weitere und umfassende Kommission eingerichtet, die Reformkommission. Diese erarbeitet in einzelnen Arbeitsgruppen Vorschläge für die einzelnen familienrechtlichen Themen- und Regelungsbereiche Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor, und zwar, den Gegenstand dieses Jahresbeitrags bet...mehr

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FF 04/2021, Wiedereinsetzun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im Stufenverfahren auf Trennungsunterhalt in Anspruch. Das Familiengericht hat den Antrag in der Auskunftsstufe mit einem der Antragstellerin am 27.1.2020 zugestellten Teilbeschluss abgewiesen. Hiergegen hat die Antragstellerin rechtzeitig Beschwerde eingelegt. Nachdem eine Beschwerdebegründung nicht innerhalb der bi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 4 Erbschaftsteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Debatin, Leitsätze für ein Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zu Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, DStZ/A 1971, 89; Debatin, Anwendungsgrundsätze zum Außensteuergesetz, DB ...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Einigungsbereitschaft des Gegners

Außerdem ist allgemeine Voraussetzung für den Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen die Einigungsbereitschaft des Gegners. So muss bei Gesprächen zwischen den Prozessbevollmächtigten mehrerer Beklagter ohne Beteiligung des Gegners der Kläger vorab seine grundsätzliche Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräche kundgetan haben.[9] Dies wird in der Praxis jedenfal...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / I. Die Frage aus der FoVo-Sprechstunde

Räumungsvollstreckung mit Hindernissen Unsere Leserin hat folgenden Fall unterbreitet: "Unser Mandant hatte einen Räumungstitel betreffend ein als Gewerbe (Büros) genutztes Haus nebst Grundstück und ließ das Haus im Rahmen einer Berliner Räumung räumen. Dummerweise stehen auf dem Grundstück unendlich viele Gegenstände: von einem alten Auto über einen Bagger bis hin zu Betonpl...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint

Zu dem in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen[10] angesprochenen Zusammenhang zwischen der Einordnung der Sache nach § 266 FamFG und der Kostenfolge liegt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vor, dass es sich um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG handelt – und nicht um eine so sonstige Familiensache nach § 266 FamFG, wenn e...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Gegenstandwert nur Wert der Kosten

Allerdings ist die Terminsgebühr nicht aus dem vollen Streitwert des Verfahrens angefallen, sondern lediglich aus dem Kostenwert. Durch die Klagerücknahme war die Hauptsache nicht mehr rechtshängig. Die Terminsgebühr konnte daher nicht mehr aus der Hauptsache anfallen. Im Termin ist lediglich ein Kostenantrag gestellt worden, sodass damit für den Anwalt die Kosten gem. § 23 ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Erstellung einer E-Bilanz abrechnen

Frage: Der vorherige Steuerberater hat unserem jetzigen Mandanten (eingetragener Kaufmann) unter anderem Folgendes in Rechnung gestellt: Aufstellung Jahresabschluss, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 3b StBVV Tatsächlich erhalten hat der Mandant vom Vorberater e...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

Frage: Wie kann ich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG, z. B. weil nicht rechtzeitig investiert wurde, nach der StBVV abrechnen? Antwort: Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung oder (planmäßigen) Auflösung eines IAB nach § 7g EStG sind grundsätzlich nicht separat abrechenbar, sondern im Rahmen des § 35...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: StBVV-Abrechnung bei Ermittlung Veräußerungsgewinn § 17 Abs. 4 EStG

Frage: Sieht die StBVV eine Vergütung für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG vor? Ich konnte nichts unmittelbar Passendes finden. Antwort: Eine direkte Position in der StBVV gibt es hierfür nicht. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG ist jedoch nach h. M. mit einer (ggf. weiteren) Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV abrechenbar (vgl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen und StBVV

Frage: Ich habe ein Mandat, für das eine Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärung (§ 2 Abs. 1 Zerlegungsgesetz (ZerlG)) anzufertigen ist. In der StBVV habe ich hierzu nicht gefunden, ob und wie (Gegenstandswert?) diese Erklärung abgerechnet werden kann. Können Sie mir einen Rat geben? Antwort: Eine ausdrückliche Vorschrift für Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen sieht die St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 7 Kollegenecke: Feststellungserklärungen zu Einheitswerten abrechnen

Frage: Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Mitteilung, wie die Anfertigung einer Erklärung zur Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte für Grundbesitz nach der StBVV abgerechnet werden muss. Der frühere § 24 Abs. 4 Nr. 1 StBGebV ist ja aufgehoben. Antwort: Da es sich bei der Feststellung von Einheitswerten um Bewertungen nach dem BewG handel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

Leitsatz 1. Führt das FG die Prozessakten in Papierform, wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen gewährt. 2. Die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme bleibt auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Dabei ist die Entscheidung, Akteneinsicht ausnahmsweise außerhalb von Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.3 Verbotsirrtum

Rz. 111 Der Verbotsirrtum betrifft hingegen die Frage, ob der Täter das Unrecht seines Verhaltens erkennen konnte, ob er mithin davon ausging, sein Verhalten sei rechtmäßig oder rechtswidrig. Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat, also das Fehlen des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit, schließt den Vorsatz grundsätzlich nicht aus. Er kommt vielmehr nur in Betracht, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.3.2 Tathandlung

Rz. 205 Eine Tathandlung i. S. d. § 257 StGB liegt vor, wenn der Täter dem Vortäter nach dessen Tat Hilfe leistet, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, dass sie dem Vortäter zugunsten des Verletzten entzogen werden. Die Frage, ob die Handlung auch objektiv geeignet sein muss, die Lage des Vortäters zu verbessern, war in der Vergangenhe...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern

Aber auch für erlaubte Rechtsdienstleistungen ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt immer empfehlenswert nach dem "4-Augen-Prinzip". Es muss in erster Linie, Ziel sein, Haftungsrisiken für den Mandanten und damit auch für den Steuerberater selbst zu vermeiden. Für den Anwalt und dessen mögliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Beratern gelten § 59a BRAO b...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2.1 Syndikus-Steuerberater

Die Einführung des Syndikus-Steuerberaters ermöglicht Steuerberatern, als angestellte Steuerberater auch für einen "branchenfremden" gewerblichen Arbeitgeber (Teilzeit) tätig zu werden und zudem selbstständig Mandanten zu betreuen. Dies ist angesichts des ständig steigenden Zuwachses an Berufsträgern vor allem für Berufsanfänger eine Möglichkeit, sich eine Existenz ohne anfä...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.2 Projektbezogene Zusammenarbeit mit Anwalt des Mandanten

Steuerberater können zusammen mit einem Anwalt des Mandanten projektbezogen zusammen arbeiten. In diesem Fall ist der Aufwand für den Mandanten höher, weil gesonderte Aufträge zu erteilen sind. Für den Steuerberater ist es wichtig, dass der Anwalt seine Informationen dann direkt vom Mandanten erhält und für beide Berater Auftragsklarheit besteht. Logischerweise erfordert die...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.1 Anwalt als freier Mitarbeiter

Der Steuerberater kann Rechtsanwälte als freie Mitarbeiter in seiner Kanzlei für eigene Zwecke (z. B. Fertigung von Klagen) einsetzen (in der Praxis wohl selten). Er kann dem Mandanten diesen im Bedarfsfall erforderlichenfalls als "Berater" präsentieren, der seine Leistungen dann direkt mit dem Mandanten abrechnet und für seine Beratung allein haftet. Der Steuerberater kann ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.4 Zusammenarbeit mit anderen Beratern

Gem. § 56 Abs. 5 StBerG dürfen Steuerberater eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt, mit Angehörigen freier Berufe i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG sowie von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften eingehen (Kooperation). Sie sind dann verpflichtet, sicherzustellen, das...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 4 Fachberaterschaften als Marketing-Instrument

Eine Spezialisierung ist angesichts der Komplexität des Steuerrechts sinnvoll. Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel "Fachberater" für die Bereiche "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchsteuern". Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO). Das fachwissenschaftliche Institut der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche wissensch...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.4 Klärungsbedarf: Umfang der Berufshaftpflichtversicherung

Liest man in § 4 Ziff. 5 AVB-RSW (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Steuerberatern), dass bei einer Schadensverursachung durch wissentliches Abweichen vom Gesetz der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, sollte der Steuerberater mit seiner Versicherung abklären, inwieweit sinngemäß die Handlungsanweisungen wie bei eine...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.5 Überschuldungsprüfung und Sanierungsberatung

Die Sanierungs- und Insolvenzberatung ist eine vereinbare Tätigkeit gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG.[1] Die Tätigkeit bewegt sich an der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Krisenmanagement erfordert betriebswirtschaftliche, steuer-, arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Der Steuerberater muss geeignete Partner aus anderen Fachdisz...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

In der Praxis wird sich der Steuerberater auch am früheren Rechtsberatungsgesetz und der dazugehörigen Rechtsprechung orientieren müssen. Danach ist die Befugnis der Steuerberater, in rechtlichen Angelegenheiten tätig zu werden, auf die Hilfs- und Nebenleistungen für die Durchführung der eigentlichen steuer- und wirtschaftlich beratenden Tätigkeiten begrenzt. Der Zusammenhan...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 5 Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Überblick

Folgende Urteile – allgemein ergangen zum Rechtsberatungsgesetz – können in ihren jeweiligen Begründungen gute Anhaltspunkte liefern, welche Rechtsdienstleistungen erlaubt sind bzw. besser vom Steuerberater nicht übernommen werden sollten. OLG Köln, Urteil v. 27.2.2008, 6 U 177/07 : Das Verbot, ohne Zulassung zur Anwaltschaft rechtsbesorgend tätig zu werden, untersagt es, firm...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.1 Rechtsdienstleistung als Nebenleistung

§ 5 Abs. 1 RDG trägt der Tatsache Rechnung, dass neue Dienstleistungsberufe entstanden sind bzw. entstehen, soll aber den Ratsuchenden auch vor unqualifiziertem Rechtsrat schützen und erlaubt daher im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist dabei ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3 Befugnisse zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen und Beschränkungen

Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das RDG selbst oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.[1] § 3 RDG kann nicht umgangen werden, indem sich der Handelnde der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.[2] Eine gemeinnützige GmbH, die Opfern von Hassrede im Internet Unterstützung anbiete...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das RDG

§ 20 RDG enthält Regeln, wonach nur Verstöße gegen §§ 10 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 15 Abs. 5 bzw. 11 Abs. 4 RDG Ordnungswidrigkeiten darstellen und damit bußgeldbewehrt sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Verträge mit Mandanten, die Leistungen beinhalten, die gegen das RDG verstoßen, wie früher beim Rechtsberatungsgesetz auch, nach § 134 BGB nichtig sind. Dies bedeut...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.2 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

Nach § 6 Abs. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen), erlaubt. Achtung Umgehung des RDG durch Verein Die Durchführung einer Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Wird die eigentliche Schuldnerberatung und Schuldenregulierung von einer juristis...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.2 Unentgeltliche Beratung und Werbung

Üblich ist es für viele Steuerberater, mittels Mandantenrundbriefen oder über die Website bestehende und potenzielle Mandanten unentgeltlich als Werbemaßnahme über steuerliche Änderungen zu informieren. Die Wiedergabe interessanter Urteile aus dem Rechtsbereich und allgemeine Hinweise zu rechtlich günstigen Gestaltungen sind dem Steuerberater erlaubt, weil es sich hierbei ni...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.1 Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für Mandanten

Die Weitergabe eines unveränderten Vertragsmusters[1] an den Mandanten fiel nach dem Wortlaut des RBerG nicht darunter (regelt nur die Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten). Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die Weitergabe eines Vertragsmusters wohl überhaupt keine Rechtsdienstleistung, weil damit keine konkrete fremde Angelegenheit erledigt wird. Ein haftungsrechtliches Problem...mehr