Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Einigungsgebühr

Rz. 195 Kommt es zu einer Einigung, so entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus dem Wert der anhängigen Gegenstände. Beispiel 106: Unterhaltsverfahren mit Verhandlung und Einigung Die Antragstellerin beantragt Zahlung eines monatlichen zukünftigen Unterhalts in Höhe von 1.000,00 EUR zuzüglich drei fälliger Beträge. Im Termin zur mündlichen Verhandlung sch...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig da...mehr

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AGS 1/2018, Restwertabzug b... / 3 Anmerkung

Mit BGH bestätigt seine Entscheidung vom 18.7.2017,[1] wonach sich der Erledigungswert für die anwaltliche Schadensregulierung bei Abrechnung auf Totalschadenbasis nicht nach dem (vollen) Wiederbeschaffungswert, sondern nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert richtet. Hier ergab sich die Abwandlung, dass der Geschädigte das Unfallwrack hier nicht behalten, sondern ...mehr

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AGS 1/2018, Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech: Die Digitalisierung des Rechtsmarkts

Herausgegeben von Markus Hartung, Micha-Manuel Bues und Gernot Halbleib. 1. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck. XXI, 308 S., 89,00 EUR Das Handbuch befasst sich mit der Digitalisierung und Automatisierung im Rechtsmarkt. Es stellt neben den juristischen Rahmenbedingungen auch den aktuellen Stand einschließlich einiger bei Anwälten, Rechtsdienstleistern und (sonstigen) Unternehmen ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / Q. Recht auf Vorschuss

Rz. 80 Auch der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt hat ein Recht auf Vorschuss (§ 47 RVG). Rz. 81 Der Vorschuss erstreckt sich hinsichtlich der Gebühren allerdings nur auf solche, deren Tatbestände bereits ausgelöst worden sind. Rz. 82 Hinsichtlich der Auslagen besteht keine Einschränkung. Hier können auch zukünftige Auslagen vorschussweise geltend gemacht w...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens

Rz. 123 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV erhält der Anwalt eine Terminsgebühr auch dann, wenn er mit dem Gegner oder dessen Anwalt eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt. Dabei muss es sich nicht einmal um anhängige Gegenstände handeln. Beispiel 51: Terminsgebühr durch Besprechung (I) Die Scheidung ist eingereicht (Werte: Ehesache 9.000.00 EUR...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentsc...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / IV. Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 73 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind nach § 57 S. 2 FamFG nur zulässig in Verfahrenmehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / c) Beratung mit Einigung oder Aussöhnung

Rz. 23 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) verdienen. Rz. 24 Da sich diese Gebühren nach dem Wert richten, muss der Anwalt gem. § 49b Abs. 5 BRAO rechtzeitig darauf hinweisen, auch wenn für die Beratungstätigkeit selbst eine solche Pflicht nicht best...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / III. Anrechnung der Ratsgebühr

Rz. 32 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[24] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings dispositives Recht. Der Anwal...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 4. Einigungsgebühr

Rz. 20 Kommt es zu einer Einigung über den Arrestanspruch, entsteht auch eine 1,0-Einigungsgebühr. Beispiel 14: Arrestverfahren mit Einigung Der Anwalt beantragt für die Ehefrau den Erlass eines Arrests wegen einer vermeintlichen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 300.000,00 EUR. Das Gericht beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort einigen sich die Beteiligten,...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Terminsgebühr

Rz. 258 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 259 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 145: Zugewinnverfahren mit gerichtlichem Termin Im Zugewinnverfahren (Wert 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahrensg...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / A. Überblick

Rz. 1 Einstweilige Anordnungsverfahren nach den §§ 49 ff. FamFG sind gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eigene Angelegenheiten. Beispiel 1: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umgangsrecht und beantragt gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gerichtlich anhängig sind...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Besonderheiten bei Stufenanträgen

Rz. 200 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 174 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 201 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr oder auch die Einigungsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 202 Wird sowohl über den Auskun...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VII. Bloße Protokollierung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 93 Wird vom Anwalt lediglich eine von den Eheleuten bereits selbst geschlossene Einigung über nicht anhängige Gegenstände protokolliert, entsteht für den Anwalt keine Einigungsgebühr. Er erhält auch keine Terminsgebühr (Anm. Abs. 3 zu Nr. 3104 VV). Es entsteht lediglich die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV für die Protokollierung. Deren Wert richtet sich ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigung

Rz. 42 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 150,00 EUR. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Die Mandantin erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, Trennungsunterhalt zu verlangen. Der Anwalt...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / II. Gegenstandswert

Rz. 346 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 347 Wird ein Rechtsmittelantrag innerhalb der Begründungsfrist (§ 117 Abs. 1 S. 3 FamFG) gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Rz. 348 Wird das Rechtsmittel in vollem Umfang geführt, entspr...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 4. Unterhaltssachen

Rz. 9 Bei der außergerichtlichen Vertretung in Unterhaltssachen gilt zunächst einmal § 23 Abs. 1 S. 3, 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da es sich um Geldforderungen handelt. Rz. 10 Ist der Anwalt mit dem Einfordern wiederkehrender Unterhaltsforderungen beauftragt, gelten auch hier über § 23 Abs. 1 S. 3, 1 RVG die Vorschriften des § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Rz. 11 Soweit zukünftiger U...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / R. Umsatzsteuer

Rz. 83 Der Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse erfasst auch die Umsatzsteuer. Fragen der Vorsteuerabzugsberechtigung werden sich hier nicht stellen.[72] Rz. 84 Es stellt sich aber die Frage, ob die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Ist sie das nicht, dann kann der Anwalt aus der Landeskasse auch keine Umsatzsteuer verlangen.[73] Beispiel 46: Umsatzsteuerfr...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 248 Wird eine bezifferte Forderung auf Zugewinnausgleich geltend gemacht, bemisst sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der Wert der verlangten Ausgleichsforderung. Beispiel 137: Antrag auf Zahlung von Zugewinn Der Ehemann beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 20.000,00 EUR...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt zunächst den Erblasser und nach dessen Tod den Erben, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3. Dass der Anwalt beide Auftraggeber nicht zeitgleich vertreten hat, ist unerheblich. AG Hannover, Beschl. v. 10.10.2017 – 502 C 8229/16mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 318 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst einmal auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 183: Antrag auf Zahlung, Hilfswiderantrag auf Stundung (II) Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Ehemann beantragt Antragsabweisung, hilfsweise Stundung des Zugewinns. Das Gericht spricht den Zugewinn zu und entscheidet über den...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / cc) Schriftlicher Vergleich

Rz. 54 Möglich ist die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs.[30] Beispiel 43: Schriftlicher Vergleich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung (I) Der Anwalt beantragt für die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Unterhalt (Wert: 1.500,00 EUR). Es komm...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für seine Partei eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hat den Streitwert des Verfahrens auf 7.000,00 EUR festgesetzt. Da die Antragsgegnerin gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, leitete der Anwalt für die Antragstellerin ein Ordnungsgeldverfahren ein, das mit der Verhängung eines Ordnungs...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Verfahren auf Verlängerung einer Maßnahme

Rz. 144 Zu beachten ist, dass ein Verfahren auf Anordnung einer Maßnahme und ein späteres Verfahren auf Verlängerung der Maßnahme (§ 1 Abs. 1 S. 2, 2. Hs., § 2 Abs. 2 S. 3 GewSchG) zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG sind, sodass der Anwalt seine Vergütung jeweils gesondert erhält.[45] Beispiel 67: Gewaltschutzverfahren und Verlängerungsverfa...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Die Gebühren

Rz. 45 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 7: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt ein Verfahren auf Feststellun...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 1. Ehewohnungssachen

Rz. 10 Soweit das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung hat (§ 41 S. 1 FamGKG), ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1361b BGB ist folglich von einem Regelwert in Höhe von 1.500,00 EUR auszugehen und bei Ansprüchen nach § 1568a BGB von 2.000,00 EUR. Beispiel 5: Einstweilige Anordnung Ehew...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gerichtsgebühren werden nach dem Wert erhoben

Rz. 5 In gerichtlichen Verfahren gilt § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, sofern dort wertabhängige Gerichtsgebühren anfallen. Maßgebend für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist der für die Gerichtsgebühren geltende Wert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Der gerichtlich festgesetzte Wert (§ 55 FamGKG) gilt also gleichzeitig für den Anwalt. Rz. 6 An die gerichtliche Wertfestsetzung ist ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Erinnerung

Rz. 287 Soweit die Beschwerde mangels Erreichens des erforderlichen Werts des Beschwerdegegenstands von über 600,00 EUR nicht zulässig ist, ist gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG die Erinnerung gegeben. Rz. 288 Die Erinnerung ist eine eigene selbstständige Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 289 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1, 3 RVG. Das Interesse dürft...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 5. Einfaches Schreiben

Rz. 31 Wurde der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Klargestellt ist, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebührentatbestand, sondern nur um ei...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gegenstand kann auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 12 Kann die Tätigkeit des Anwalts auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, dann gilt der Wert, der in einem gerichtlichen Verfahren gelten würde. Soll der Anwalt z.B. Unterhaltsansprüche geltend machen, so richtet sich der Wert der außergerichtlichen Tätigkeit gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach den Vorschriften der §§ 35, 51 FamGKG. Ist der Anwalt damit beauftrag...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung

Rz. 36 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet, die mit der Beratung zusammenhängt (Anm....mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 7. Anordnung und Abänderung oder Aufhebung (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 67 Wird die Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 Abs. 1 FamFG beantragt, so ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung oder Aufhebung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[33] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / IV. Aussöhnung

Rz. 55 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr siehe § 9 Rdn 33. Beispiel 51: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung der Eheleute Der Anwalt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 365 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Beteiligten i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 148: Isoliertes Verfahren über den Versorgungsausgleich mit Termin In einem wieder aufgenommenen Verfahren zum Versorgungsausgleich ist der Anwalt im September 2013 beauftragt worden. Das zu berücksichtige...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Terminsgebühr

Rz. 228 Hinzukommen kann eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Da hier gerichtliche Termine grundsätzlich nicht vorgesehen sind, kommt die Terminsgebühr in der Regel nur in Betracht, wenn der Anwalt eine Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Die gegenteilige Rechtsprechung,[71] wonach eine Terminsgebühr insoweit ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Einigungsgebühr

Rz. 231 Soweit die Beteiligten sich im vereinfachten Verfahren einigen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und zwar in Höhe von 1,0 (Nr. 1003 VV), da der Festsetzungsantrag bereits zur Anhängigkeit führt. Beispiel 130: Vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung mit Einigung Im Januar wird vom Jugendamt zunächst ein vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. Fa...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 322 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 186: Antrag auf Zahlung und Zuweisung bestimmter Vermögensgegenstände Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR und gleichzeitig die Übereignung eines wertvollen Gemäldes unter Anrechnung eines Betrags von 10.000,00 EUR. Das Gericht spricht den ...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 39 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1, 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Beispiel 7: Antrag auf Anerkennung Der Anwalt beantragt einen ausländischen Titel auf Unterhalt anzuerkennen. Der Gegenstandswert wird auf 22.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt erhält...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 296 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Gebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 auf 0,8. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV kommt nicht in Betracht. Beispiel 136: Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG Der Kindesvater beantragt ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG, da d...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[8] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 14...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 2. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 19 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Beispiel 11: Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 3.000,00 EUR Gesamtschuldnerausgleich und anschli...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 291 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 292 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 293 Wird sowohl über den Auskunftsantrag (gegebenenfalls auch...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 4. Haushaltssachen

Rz. 23 Auch hier wird i.d.R. eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache angenommen, so dass der Hauptsachewert nach § 41 S. 1 FamGKG zu ermäßigen ist. Es ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1568b BGB ist folglich von einem Regelwert von 1.500,00 EUR und bei Ansprüchen nach § 1361a BGB in Höhe von 1.0...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 1. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 132 Wurde keine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen, wird die Höhe der Gebühren nach RVG berechnet. a) Außergerichtliche Vertretung Rz. 133 Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, entsteht gemäß § 34 Abs. 1 RVG eine Beratungsgebühr. Diese ...mehr