Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 2/2015, Vergütungsanspr... / Leitsatz

Im Gegensatz zum Scheidungsverbundverfahren (§ 48 Abs. 3 RVG) steht dem beigeordneten Rechtsanwalt bei einem Mehrvergleich über nicht rechtshängige Gegenstände lediglich die Einigungsgebühr aus der Landeskasse zu. OLG Köln, Beschl. v. 2.10.2014 – 12 WF 130/14mehr

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zfs 2/2015, Auslagen des Re... / Sachverhalt

Die in Hamburg kanzleiansässigen Rechtsanwälte hatten die beiden Kl. in deren seinerseits noch nicht verbundenen Planfeststellungsverfahren betreffend den Bau eines Teilstücks der Autobahn A 20 als Prozessbevollmächtigte vertreten. Sie beantragten, ihnen die Akten einschließlich der 145 Ordner umfassenden Verwaltungsvorgänge zu dem Planfeststellungsverfahren in ihre Kanzlei ...mehr

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AGS 2/2015, Vergütungsanspr... / 1 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobeneBeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG, mit dem ihre Erinnerung gegen die Festsetzung der im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung zurückgewiesen wurde, ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 – 8 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat aber in...mehr

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zfs 2/2015, Auslagen des Re... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… Die Erinnerung der Kl. ist gem. §§ 151, 165 VwGO zulässig, jedoch nur teilweise begründet." [3] Gem. § 162 Abs. 1 VwGO erfassen die erstattungsfähigen Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung muss aus der Sicht einer verständigen Partei beurteilt werden. Dabe...mehr

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zfs 2/2015, Auslagen des Re... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BVerwG hat grundsätzliche Bedeutung für alle Gerichtsverfahren, in denen das Gericht einer Partei Akten übersendet. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. Schuldner der Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KostVerz. ist gem. § 28 Abs. 2 GKG derjenige, der mit seinem Antrag die Aktenversendung unmittelbar veranlasst. Das ist der Rechtsanwalt, der so...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

Leitsatz Die Beiordnung eines Anwalts mit der Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.10.2014 – L 20 SO 401/14 B 1 Sachverhalt Das SG Dortmund hatte der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ihre Bevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts b...mehr

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AGS 2/2015, Anspruchsbegrün... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 569 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel indes keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die von der Beklagten zur Erstattung angemeldete 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) festgesetzt. Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einsc...mehr

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AGS 2/2015, Vertretung der ... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der von der Rechtspflegerin geteilten Auffassung des Drittwiderbeklagten stehen der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten nicht jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren nebst Auslagen und Mehrwertsteuer mit der Maßgabe zu, dass auf Seiten der Klägerin 75 % und auf Seiten des Drittwiderbeklagten 100 % der vollen Anwaltsgebühren als erstattungsfähig anzusehen wären. Der...mehr

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AGS 2/2015, Kein erneuter G... / 2 Aus den Gründen

Der gem. § 165 S. 1 und 2 i.V.m. § 151 S. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige (§ 151 S. 2 u. 3 i.V.m. §§ 147 bis 149 VwGO) Antrag auf gerichtliche Entscheidung (sog. Erinnerung) hat in der Sache keinen Erfolg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die nach § 162 VwGO zu erstattenden notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin gem. § 164 VwGO, §§ 103 ff. ZPO zutref...mehr

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AGkompakt 2/2015, Unzulässi... / 3 III. Der Praxistipp

Klarstellen, wer Beschwerde einlegt Bei Einreichung der Beschwerde sollte vorsorglich klargestellt werden, in wessen Namen die Beschwerde erhoben wird. Fehlt es an einer Angabe, dann wird zum Teil von der Rspr. im Wege der Auslegung davon ausgegangen, dass die im konkreten Fall zulässige Beschwerde eingelegt worden ist, also eine Erhöhungsbeschwerde im Namen des Anwalts und e...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 2 Aus den Gründen

Die Bevollmächtigten der Klägerin sind nicht zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts, sondern unbeschränkt beizuordnen. Zu Unrecht hat das SG Dortmund die Bevollmächtigten der Klägerin "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes" beigeordnet. Für eine solche Einschränkung fehlt es an einer Rechtsgrundlage. § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 121 Abs. 3 ZPO...mehr

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AGS 2/2015, Verteidigung ge... / 2 Aus den Gründen

Die Tätigkeiten des Beschwerdeführers zur Abwehr der drei Adhäsionsklagen der Nebenkläger betrafen dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 22 Abs. 1 i.V.m. §§ 15 ff. RVG. Dem Beschwerdeführer stehen deshalb nach § 49 a.F. i.V.m. Nr. 4143 VV nur die von der Urkundsbeamtin im Beschl. v. 26.2.2013 berechnete Vergütung von 930,58 EUR und die von der Jugendkammervorsitzenden gewährte wei...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 3 Anmerkung

Grundsätzlich ist ein Anwalt nach § 121 Abs. 1 ZPO uneingeschränkt beizuordnen.mehr

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AGS 2/2015, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt H. war der Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Später hat Rechtsanwalt H. die Festsetzung seiner Gebühren beantragt. Dabei hatte er auch für den ausgefallenen eigentlichen 116. Hauptverhandlungstag am 27.5.2014 eine Terminsgebühr Nr. 4121 VV in Höhe von 434,00 EUR in Ansatz gebracht. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die für den abgeset...mehr

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AGS 2/2015, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen

Da der Revisionsbeklagte trotz rechtzeitiger Ladung im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, musste auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil entschieden werden. Das Urteil beruht jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / Leitsatz

Die Beiordnung eines Anwalts mit der Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.10.2014 – L 20 SO 401/14 Bmehr

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FF 2/2015, AnwaltFormulare Mandanteninformationen

Michael Sattler (Hrsg.)2015, 320 Seiten, 49 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kompakt und übersichtlich – so lassen sich in zwei Worten die vielseitigen Muster, Erläuterungen und Checklisten in "AnwaltFormulare Mandanteninformationen", herausgegeben von Michael Sattler, zusammenfassen. Mustertexte für "Standardsituationen" helfen dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin bei der täglichen...mehr

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AGS 2/2015, Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Lange genug hat es gedauert, bis die Frage geklärt war, ob sich die Beiordnung in einer Ehesache bei Abschluss eines Vergleichs über die in § 48 Abs. 3 RVG genannten Gegenstände nur auf die Einigungsgebühr oder auch auf die Verfahrensdifferenz- und Terminsdifferenzgebühr erstreckt. Der Gesetzgeber hat mit dem 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass sich die Beiordnung au...mehr

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AGS 2/2015, Verteidigung ge... / Leitsatz

Wenn ein beigeordneter Rechtsanwalt den Angeklagten gegen die Adhäsionsklagen mehrerer Geschädigter in einem Strafverfahren vertritt, sind für die Vergütung des Rechtsanwalts die Gegenstandswerte der Adhäsionsklagen zusammenzurechnen, weil die Adhäsionsverfahren eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 22 Abs. 1 RVG bilden. OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.12.2014 – 2 Ws 74/14mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 5

Auf einen Blick Der sorgfältig planende Erblasser sollte zur Erleichterung der Nachlassabwicklung Vollmachten bzw. Bankvollmachten als flankierende Gestaltung in Erwägung ziehen. Bezogen auf das Bankvermögen sollte eine solche individuelle Vollmacht durch die formularmäßigen Vollmachten der Banken ergänzt werden. Der Vollmachtgeber hat dabei die Wahl zwischen einer transmort...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 1 Sachverhalt

Das SG Dortmund hatte der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ihre Bevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet. Gegen die in dem Beschluss erfolgte Beschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" hat die Klägerin Beschwerde erhoben. Sie macht geltend, für eine solche Beschränkung bestehe keine Veranlassung. Die...mehr

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AGS 2/2015, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Ein Rechtsanwalt verdient die Terminsgebühr nach Nr. 4121 VV für die Teilnahme an der Hauptverhandlung (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 VV). Er erhält die Terminsgebühr auch dann, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV). Dies gilt nicht, wenn er rechtzeitig von der Aufhebung ode...mehr

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AGS 2/2015, Keine Aktenvers... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat Erfolg. 1. Die Kammer macht sich die nachfolgend zitierten Gründe aus dem Beschluss des OLG Koblenz v. 20.3.2014 – 2 Ws 134/14, auf die auch das LG Görlitz mit Beschl. v. 6.5.2014 – 13 Qs 100/14 und das OLG Köln mit Beschl. v. 16.10.2014 – 2 Ws 601/14 Bezug genommen haben, inhaltlich zu eigen: "Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das LG de...mehr

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AGS 2/2015, Wirksamkeit ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte dem Beklagten, einem Rechtsanwalt, Räumlichkeiten zum Betrieb einer Kanzlei vermietet. Dem Vertrage nach richtete sich die Miete nach dem erzielten Umsatz. Der Beklagte hatte dem Kläger jeweils zum 15. eines Monats die Nettoumsätze des Vormonats nachzuweisen. In den folgenden Jahren kam es zu mehreren Nachtragsvereinbarungen. Der Beklagte war in den gemietet...mehr

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AGS 2/2015, Kein erneuter G... / 3 Anmerkung

Bereits durch das KostRÄndG 1994 war die jetzt in 15 Abs. 5 S. 2 RVG enthaltene Regelung in die BRAGO eingeführt worden. Der in § 15 Abs. 5 S. 1 RVG niedergelegte Grundsatz (vormals: § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO) war in vielen Fällen als unbillig angesehen worden. Bis zur Einführung der erweiterten Regelung nach S. 2 konnte der Anwalt bei erneuter Beauftragung nie weitere Gebühren...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht der ganz einhelligen Rspr., die isolierten Versorgungsausgleichssachen bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs in eine Terminsgebühr ablehnt.[1] Anders verhält es sich bei den Versorgungsausgleichssachen im Verbund. Selbst dann, wenn die Verfahren abgetrennt worden sind, bleiben sie nach §...mehr

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AGS 2/2015, Keine Berücksic... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung hat auch Bedeutung für die Abrechnung des Anwalts. Auch hier stellt sich das Problem, inwieweit die Kosten einer Bahncard abrechnungsfähig und erstattungsfähig sind. Insoweit ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Anwalt zur Anschaffung einer Bahncard nicht verpflichtet ist.[1] Benutzt er eine Bahndacrd, so kann er grundsätzlich nur den ermäßigten, tatsäch...mehr

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AGS 2/2015, Streitwert und ... / 4 Anmerkung

Überwiegend, aber nicht ganz richtig ist die Entscheidung des OLG. Die strafgerichtliche Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche löst Wertgebühren aus. Nach Nr. 3700 GKG-KostVerz. entsteht eine Gebühr für jeden Rechtszug nach dem Wert des zuerkannten ruchs. Die Wertfestsetzung hat insoweit von Amts wegen zu erfolgen (§ 63 Abs. 1 GKG). Macht beispielsweise der Nebenklä...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Umrechnung Selbststudium in Stunden

Wenn man fünf Fortbildungsstunden im Wege des Selbststudiums absolvieren will, ist dies auf verschiedene Weise möglich. Denkbar ist natürlich die Lektüre von Fachzeitschriften wie der zfs. Möglich wären auch mitgefilmte Seminarveranstaltungen, die die Anwältinnen und Anwälte zu einem späteren Zeitpunkt betrachten. Bei der Zeitschriftenlektüre muss ein Umrechnungsschlüssel en...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Diese Auffassung geht fehl. Die Antragsgegnerin übersieht die unterschiedlichen Kostengrundentscheidungen. Ein derartiger gänzlicher Ausschuss der Gebührenerstattung sieht das Gesetz nicht vor. § 15 Abs. 2 RVG bestimmt nur, dass die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal gefordert werden können. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass der bereits in das Verfa...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / IV. Angelegenheit

Gegenstand der Entscheidungen zur Thematik der Begrifflichkeit "Angelegenheit" war in 2014 vor allem die Frage nach der Anzahl der Angelegenheiten im Falle von familienrechtlichen Problematiken einerseits, auf der anderen Seite die Frage der Anzahl der Fälle im Falle von Urheberrechtsverletzungen (sog. Abmahnfälle). Nach der Entscheidung des AG Meldorf vom 23.4.2014[63] bild...mehr

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AGS 2/2015, Anspruchsbegrün... / Leitsatz

Die volle Verfahrensgebühr ist auch dann zu erstatten, wenn der Rechtsanwalt in Unkenntnis der bereits erfolgten Rücknahme des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid noch eine Anspruchsbegründung einreicht. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.10.2014 – 9 W 18/14mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 5. Fehlen anderweitiger, zumutbarer Hilfen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG dürfen keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, welche dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Denn generell soll die Beratungshilfe nicht die von anderen, meist über besondere Sachkunde verfügenden Einrichtungen kostenfrei geleistete Beratung ersetzen, sondern diese ergänzen (BR-Drucks 404/79, S. 14). An diesem Subsidiaritätsprinzi...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / Leitsatz

Der Umstand, dass ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren nach § 80 Abs. 5 und Abs. 7 VwGO nur einmal eine Vergütung verlangen kann, besagt nichts darüber, wer diese Gebühr zu erstatten hat. VG Magdeburg, Beschl. v. 4.11.2014 – 9 B 207/14mehr

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AGS 2/2015, Vertretung der ... / Leitsatz

Bei der anwaltlichen Vertretung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten handelt es sich um dieselbe Angelegenheit, so dass der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal und daneben die Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV verlangen kann (Abgrenzung zu OLG Stuttgart NJW-RR 2013, 63 [= AGS 2013, 324]). OLG Celle, Beschl. v. 30.12.2014 – 2 W 279/14mehr

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AGS 2/2015, Kein erneuter G... / Leitsatz

Mangels "Erledigung des Auftrags" i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG entsteht für den Rechtsanwalt kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat und/oder seitens des Gerichts statistisch erledigt wurde. Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.12.2014 – 15 M 14.2529mehr

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AGS 2/2015, Keine Aktenvers... / Leitsatz

Aufgrund der Neufassung der Nr. 9003 GKG-KostVerz. mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG am 1.8.2013 kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts nicht mehr erhoben werden, auch dann nicht, wenn die Akte zu diesem Zweck zwischen verschiedenen Justizgebäuden durch Justizbedienstete mittels Dienstwagen transportiert w...mehr

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AGS 2/2015, Die Anwaltssozietät – Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht, Bewertung. Schriftenreihe “Die erfolgreiche Kanzlei”. Von Dr. Bernhard Dombek, Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche. Verlag Nomos, Baden-Baden. 2. Aufl. 2015. 498 S. 68,00 EUR.

Die Mehrzahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland arbeitet als Einzelanwälte. Allerdings geht der Trend weiterhin zum Zusammenschluss mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Insbesondere in Zeiten der zunehmenden Spezialisierung und Fachanwaltschaften bietet es sich an, dem rechtsuchenden Mandanten alles unter einem Dach zu liefe...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / V. Vergütungsrecht

Kaum verwunderlich dürfte sein, dass hinsichtlich Vergütungsfragen die meisten Gerichtsentscheidungen zu finden sind. Hier handelt es sich im Gegensatz zu allg. Voraussetzungsfragen stets um einen individuellen Anlass, letztlich um die Honorierung der geleisteten Arbeit. In 2014 sind hierzu einige Entscheidungen ergangen, wovon hier jedoch nur die wesentlichen skizziert werd...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / 2 Aus den Gründen

Nachdem ihm das Verfahren gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 2 RVG übertragen worden ist, entscheidet der Senat über die Beschwerde. Sie hat keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig. Der Antragsteller macht geltend, ihm stehe aus der Staatskasse eine Vergütung in Höhe von 1.131,99 EUR zu, während ihm "nunmehr nur 713,11 EUR zustehen" so...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Dass es sich bei Anordnungs- und Abänderungsverfahren um dieselbe Angelegenheit handelt, besagt noch nichts über die Erstattungsfähigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten.[1] Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren – auch nur teilweise – gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostene...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / II. Die Entscheidung des BGH

Berufen auf Aussageverweigerungsrecht reicht aus Der BGH hat diese Frage zwischenzeitlich dahingehend entschieden, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht eine ausreichende Mitwirkungshandlung darstellt. Praxis-Beispiel Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweige...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / I. Überblick

Zusätzliche Gebühr bei nicht nur vorläufiger Einstellung Nach den Nrn. 4141 VV und 5115 VV erhält der Anwalt eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird und der Anwalt daran mitgewirkt hat. Lange Zeit war umstritten, ob das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht als Mitwirkungshandlung i.S.d. Nrn. 4141 VV, 5115 VV anzusehen sei. Insbeson...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / 3 III. Der Praxistipp

Zusätzliche Gebühr entsteht immer in Höhe der Mittelgebühr Die Entscheidung ist zutreffend. Bei der Gebühr nach Nr. 4141 VV handelt es sich um eine Festgebühr. Der Anwalt erhält die Gebühr der Nr. 4141 VV stets in Höhe der "Rahmenmitte" der in Bezug genommenen Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 3 S. 2 zu Nr. 4141 VV). Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielra...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht ist das FamG davon ausgegangen, dass der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin keinen Anspruch auf die Erstattung der Terminsgebühr hat. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin (1. Alt.) oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerich...mehr

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AGS 2/2015, Anspruchsbegrün... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte am 26.7.2013 gegen die Beklagte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Nachdem die Beklagte hiergegen Einspruch eingelegt und das Mahngericht das Verfahren an das in dem Mahnbescheid als Prozessgericht bezeichnete LG abgegeben hatte, hat dieses mit Verfügung v. 27.8.2013 die – in dem Mahnverfahren nicht anwaltlich vertretene – Klägerin aufgefordert, den Ans...mehr

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AGS 2/2015, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV fällt bereits dann an, wenn ein Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichtes teilnimmt. Dabei sind an eine solche – auch telefonisch durchführbare – Besprechung keine besonderen Anforderungen zu stellen. Die Gebühr entsteht bereits dann, wenn der Gegner eine auf Erledigung d...mehr

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AGS 2/2015, Kosten der Akte... / 2 Aus den Gründen

Unstreitig haftet die Beklagte dem Grunde nach in vollem Umfang für die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden des Klägers. Zu den grundsätzlich gern. § 249 BGB erstattungsfähigen Kosten gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung, mithin insbesondere die Rechtsanwaltskosten. Zu diesen wiederum gehören in Verkehrsunfallsachen regelmäßig auch die Kosten, die durch die...mehr