Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwaltskammer

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 418]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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§ 1 Einleitung / I. Die Bedeutung des Schiedsverfahrens

Rz. 43 Wie im Wirtschaftsleben ist die Schiedsgerichtsbarkeit auch als Instrument zur Erledigung familienrechtlicher Konflikte von Bedeutung. Gerade im Familienrecht, in dem es zumeist um die Verarbeitung hoch emotionaler Trennungsprobleme geht, ist es von besonderer Bedeutung, Ressourcen verschleißende und zeitaufwendige Verfahren zu vermeiden. Die Verlagerung auf die Schie...mehr

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AGS 4/2016, Das leidige Problem mit der Erstattung der Geschäftsgebühr

Die älteren Kolleginnen und Kollegen erinnern sich: Zu BRAGO-Zeiten spielte im sog. Forderungsmanagement und im Volumeninkasso die Geschäftsgebühr gem. § 118 Abs. 1 BRAGO eher selten eine Rolle, da diese Geschäftsgebühr in vollem Umfang auf die spätere Prozessgebühr anzurechnen war. Lediglich in den Fällen, bei denen sich der Schuldner "bequemte", die geltend gemachte Hauptfo...mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der vom Antragsteller eingelegte Rechtsbehelf ist als Erinnerung zulässig, jedoch nicht begründet. Die Festsetzung der nach § 45 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 RVG aus der Landeskasse aufzubringenden Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des LSG ist nicht zu beanstanden. Dem Erinnerungsführer steht ein höherer Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nicht zu. Dabei kan...mehr

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zfs 4/2016, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Diese Erwägungen halten der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Kl. in seinem Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip)." [5] a) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ist die Berufung nicht schon deshalb unzulässig, weil nicht erkennb...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung nach... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner die Herausgabe von Schmuck. Der Antragsgegner tritt dem Begehren entgegen. Auf entsprechenden Antrag hatte das FamG dem Antragsgegner unter Beiordnung seines seinerzeitigen Verfahrensbevollmächtigten, des Herrn Rechtsanwalts P (im Folgenden: seinerzeitiger Verfahrensbevollmächtigter), ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Mit...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung im Ergebnis für zutreffend. Das AG hat es sich allerdings bei der Begründung etwas einfach gemacht. I. Gebühr für Beratung Hat der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber nicht – wie in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt – eine Gebührenvereinbarung getroffen, erhält der Anwalt gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts", w...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / V. Schlussbetrachtung

Ein entsprechender Hinweis aller Rechtsanwaltskammern wäre zu begrüßen, denn es bleibt für den Rechtsanwalt nicht folgenlos, wenn er sich auf die fehlerhaften Ausführungen zur Schweigepflicht verlässt. Auch die anwaltlichen Verweise im Internet auf die definitiv falschen Urteile,[15] helfen hierbei nicht weiter. Nicht die Anwaltskammern und auch nicht die Anwaltsgerichte sin...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 235]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 200]

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Auskunft, Behördenauskunft [Rdn 28]

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Aus den Gründen

Die Berufungsbegründung rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Die Sozialplanabfindung war Gegenstand des Mandats, weil die Beklagte von ihrer Arbeitgeberin vor die Alternative einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Annahme eines Abfindungsangebots gestellt worden war, wobei die Arbeitgeberin das Bestehen eines Sozialabfindungsanspruchs streitig gestellt hatte und s...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war von der Beklagten beauftragt worden, sie ihm Rahmen einer angekündigten betriebsbedingten Kündigung seitens ihres Arbeitgebers bzw. wahlweise bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit diesem zu vertreten. Hintergrund der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses war, dass die Beklagte – nach Teilbetriebsveräußerung – dem Übergang ihres Arbeitsver...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung wie aus der Urteilsformel ersichtlich fordern. Dies ergibt sich aus dem Mandatsvertrag i.V.m. den Vorschriften des RVG. Soweit zwischen den Parteien streitig ist, ob die von der Klägerseite geltend gemachte Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 gerechtfertigt ist, so ergibt sich dies gem. § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV, dass eine Gebühr von me...mehr

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AGS 12/2015, Bestimmung der... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter (§§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 3 RVG), nachdem der Einzelrichter das Verfahren auf den Senat übertragen hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 2 RVG): Die Sache hat im Hinblick auf die Frage, ob die endgültige Festsetzung der von der Staa...mehr

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AGS 11/2015, Der Fachanwalt als Bemessungskriterium für die Gebührenbestimmung

Das RVG sieht in vielen Fällen Gebührenrahmen vor, sei es Betragsrahmen, wie in Strafsachen, Bußgeldsachen und Sozialsachen, oder auch Satzrahmengebühren, wie insbesondere bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG:mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 1 Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall ließ sich der Kläger anwaltlich beraten, ob Aussichten bestehen, eigene Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Anwalt führte zunächst ein erstes Beratungsgespräch durch. Hiernach forderte er beim Versicherer des Mandanten die Unfallschilderung des Gegners an. In einem zweiten Beratungstermin erklärte der Anwalt dem Kläger, dass keine Aussicht...mehr

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AGS 10/2015, Die außergerichtliche Terminsgebühr – ein fataler Irrtum

Das System des RVG ist eigentlich ganz einfach, wenn man das Gesetz liest und es anwendet. Das Vergütungsverzeichnis des RVG unterscheidet zwischen außergerichtlichen Tätigkeiten, die in Teil 2 VV geregelt sind, und gerichtlichen Tätigkeiten, die in Teil 3 VV geregelt sind. Demzufolge beginnen die Gebühren aus Teil 2 VV auch mit einer Ziffer 2 am Anfang und die Gebühren aus T...mehr

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zfs 8/2015, Anwaltsvergütun... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 70 Abs. 1 FamFG statthaft und konnte von dem Beteiligten zu 5 nach § 10 Abs. 4 S. 2 FamFG ohne Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Sie hat in der Sache keinen Erfolg … ." [17] 2. … [18] a) Nach § 277 Abs. 1 S. 1 FamFG erhält der Verfahrenspfleger Ersatz seiner Aufwendungen...mehr

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AGS 7/2015, Kleine-Cosack, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung mit BORA und FAO. Von Rechtsanwalt und FAVerwR Dr. Michael Kleine-Cosack. 7. Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 896 S. 119,00 EUR.

Sechs Jahre hat die Neuauflage auf sich warten lassen. Einiges hat sich zwischenzeitlich im anwaltlichen Berufsrecht getan, was zu einem Anstieg der Kommentierung von 120 Seiten, also weit über 10 % geführt hat. Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbH). Die Änderung, die das 2. K...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Schiedsgutachterverfahren

Rz. 138 Schiedsgutachter ist ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt, der von dem Präsidenten der für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt wird. Rz. 139 Die Kosten des Schiedsgutachterverfahrens trägt der Versicherer, wenn der Schiedsgutachter feststellt, dass die Leistungsverweigerung des Versicherers ganz oder teilw...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / R. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 142 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. ...mehr

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AGS 6/2015, Anfall der ermä... / 2 Aus den Gründen

… 2. Vorgerichtliche Anwaltskosten: a) Dem klägerischen Vortrag, wonach ihm eine 0,8-Verfahrensgebühr in Höhe von 201,60 EUR wegen vorzeitiger Beendigung des Auftrags zustehe, konnte das Gericht nicht folgen. Das Gericht geht davon aus, dass eine Verfahrensgebühr, reduziert auf 0,8 wegen vorzeitiger Beendigung des Auftrages, nur dann anfällt, wenn neben der vom Kläger vorgetrag...mehr

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zfs 6/2015, Gleichstellung des Syndikus – das Ende des "klassischen" Anwaltsberufes?

Nachdem das BSG am 3.4.2014 entschieden hatte, dass der Syndikus in seiner Tätigkeit für ein Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unterfällt, wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Änderung des Berufsrechts gefordert. Ziel dieser Änderung sollte die Anerkennung der Tätigkeit der Syndici in ihrem Unternehmen ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XVI. Kein Kammergutachten

Kammergutachten im Rechtsstreit nicht erforderlich Zwar wird die Höhe der Beratungsgebühr vom Anwalt bestimmt, wobei er seine Bestimmung an den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszurichten hat; allerdings ist § 14 Abs. 2 RVG nicht anzuwenden, da in § 34 Abs. 1 S. 3, 2. Teils. RVG nur auf § 14 Abs. 1 RVG verwiesen wird, nicht aber auf § 14 Abs. 2 RVG. Daher ist die Einholung ein...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 1 Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) begehrt als anwaltlicher Verfahrenspfleger der Betroffenen die Festsetzung einer Vergütung nach dem RVG. Die Betroffene steht seit 2001 unter umfassender Betreuung. Im März 2011 hat der Beteiligte zu 3) als Betreuer der Betroffenen für Vermögensangelegenheiten einen Antrag auf Genehmigung von drei Mietverträgen gestellt, mit denen Grundstücke, die im Mitei...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 70 Abs. 1 FamFG statthaft und konnte von dem Beteiligten zu 5) nach § 10 Abs. 4 S. 2 FamFG ohne Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Sie hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, grundsätzlich erhalte ein Verfahrenspfleger, der – wie...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Lernerfolgskontrolle

Was ist erforderlich für eine Lernerfolgskontrolle? Muss man diese bestehen? Dem Wortlaut des § 15 Abs. 4 FAO-Neu "sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt" kann keine Bestehensanforderung entnommen werden. Wäre ein Bestehen erforderlich, hätte der Satzungsgeber in der FAO z.B. formulieren können "bis zu 5 Stunden können im Selbststudium absolviert werden, wenn der Lernerfolg...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Weitere Änderungen der FAO

In der Sitzung am 6.12.2013 hat die Satzungsversammlung noch weitere Änderungen am § 15 FAO zur Fortbildungsverpflichtung vorgenommen. So wurde in Absatz 1 der Begriff "anwaltlich" in "fachspezifisch" geändert. Hintergrund war der Umstand, dass einige Rechtsanwaltskammern Veranstaltungen, in denen z.B. Sachverständige referiert haben, nicht als Pflichtfortbildung für Fachanw...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / I. Regeln für die örtlichen Rechtsanwaltskammern

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / F. Anwaltliche Honorarvereinbarung

Rz. 59 Zum Thema Hansens "Erfolgshonorar- und Vergütungsvereinbarung ab 1.7.2008" RVGreport 2008, 282; von Seltmann "Die Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars – und was sich sonst noch ändert" BRAK-Mitt 2008, 99. Rz. 60 § 3a RVG – Vergütungsvereinbarung (1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichb...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / III. Der Schiedsgutachter

Rz. 17 Schiedsgutachter kann nur ein Rechtsanwalt sein, der mindestens 5 Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und der vom Präsidenten der für den Wohnsitz des Versicherten zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt worden ist. Er sollte in einem anderen Landgerichtsbezirk zugelassen sein als der vom Versicherungsnehmer im zugrunde liegenden Verfahren beauftragte Rechtsan...mehr

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§ 30 Aufgaben der Rechtssch... / V. Anwaltsempfehlung durch Rechtsschutzversicherung

Rz. 9 Als Konsequenz aus der seitens der Rechtsschutzbranche in immer stärkerem Maße angestrebten Kooperation mit einem bestimmten Anwalt oder bestimmten Anwaltskanzleien folgt, dass die Rechtsschutzversicherungen in der Praxis häufig bestimmte Anwaltskanzleien empfehlen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu beanstanden. In der Praxis ist es inzwischen so, dass ...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / II. Besondere Verpflichtung des Versicherers

Rz. 15 Muss der Versicherte im zugrunde liegenden Verfahren Fristen einhalten und entstehen hierfür Kosten, so ist der Versicherer verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die zur Fristwahrung bis zur Beendigung des Schiedsverfahrens durch den Versicherten aufgewandt werden müssen. Rz. 16 Das Verfahren wird vonseiten des Versicherers dadurch eingeleitet, dass er den Präsidente...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts und Rechtsschutzversicherung

Rz. 104 Gemäß § 14 Abs. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr. Aufgabe des Rechtsanwaltes ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände die Gebühr zu bestimmen. Rz. 105 In der Praxis bedeutet dies in der Gebührenabwicklung zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung ein relevantes Streitpotenzial. Anzumerken ist, dass diese Problematik sich in der Praxis...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / f) Bestimmung der Gebührenhöhe und mögliche Berechnungsmodelle

Rz. 130 Grundsätzlich kann der Anwalt den Inhalt der Vergütungsvereinbarung und insbesondere die Höhe der zu vereinbarenden Vergütung frei vereinbaren. Hierbei kann der Anwalt sich an möglichen Berechnungsmodellen orientieren. Als Stichworte für Berechnungsmodelle sind zu nennenmehr

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AGS 08/09/2015, Höchstgebüh... / Leitsatz

Im Kostenfestsetzungsverfahren bedarf es keiner Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gem. § 14 Abs. 2 RVG. Bei Rahmengebühren kann die Höchstgebühr gem. § 14 Abs. 1 S. 1 bis 3 RVG bereits dann gerechtfertigt sein, wenn ein im Einzelfall überwiegendes einzelnes gesetzliches Merkmal gegeben ist. In einem die Anordnung der Sicherungshaft nach § 62 Aufe...mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / Leitsatz

Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im Schadensersatzprozess geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss sich nicht mit der Argumentation, der Schadensersatzgläubiger habe mangels entsprechender Rechnungsstellung die Anwaltsgebühren nicht zu entrichten und es fehle deshalb an einem ers...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zunächst statthaft, weil der Beschwerdeführer durch den Beschluss des SG mit mehr als 200,00 EUR beschwert ist (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 RVG). Dabei erfolgt die Berechnung der Beschwer schon aus Gründen der Rechtssicherheit rein formal nach der Differenz zwischen den Anträgen der Beteiligten und dem Tenor der Entscheidung des Gerichts. Von der grundsät...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / II. Deckungsklage und Schiedsverfahren/Stichentscheid

Rz. 8 Der Versicherungsnehmer hat es in der Hand, ob und wie er bei Ablehnung der Rechtsschutzdeckung vorgeht: im Wege des Stichentscheides, wenn dieser nach den Rechtsschutzbedingungen vorgesehen ist, oder mittels Durchführung des Schiedsverfahrens. Vorstehend Näheres zum Stichentscheid (siehe § 35 Rn 1 ff.) und zum Schiedsverfahren (siehe § 36 Rn 1 ff.). Rz. 9 Wenn der Vers...mehr

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AGS 08/09/2015, Höchstgebüh... / 2 Aus den Gründen

Der Betroffene kann für die Tätigkeit seines Verfahrensbevollmächtigten in dem vor der hiesigen Kammer geführten Beschwerdeverfahren die Erstattung einer Verfahrensgebühr gem. Nr. 6300 VV in Höhe der Höchstgebühr verlangen. Bei der betreffenden Gebühr handelt es sich um eine Rahmengebühr, deren Höchstsatz 470,00 EUR beträgt. Bei Rahmengebühren bestimmt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. I. Das LG hat zu Unrecht einen Anspruch des Klägers auf vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 337,33 EUR nebst Zinsen verneint. 1. Die Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im ...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / III. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand Juli 2010

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. - Auszug: Abdruck nu...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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AGS 6/2014, Borgmann/Jungk/Schwaiger. Anwaltshaftung. Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit. Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 5. völlig neu bearb. Aufl. 2014. Verlag C. H. Beck. XIX. 624 S. 95,00 EUR.

Regressverfahren gegen Anwälte nehmen immer mehr zu. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Grund sind sicherlich auch mangelnde Kenntnisse des Anwalts und sein fehlendes Problembewusstsein im Umgang mit berufsrechtlichen Vorschriften. Aber auch Mandanten sind sensibler und kritischer geworden und neigen immer mehr dazu, auch bei jeder kleinen Unzufriedenheit sofort die Rechtsa...mehr