Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat folgt dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Der von dem Betroffenen eingelegte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar nach §§ 79 Abs. 1 S. 2, 80 OWiG statthaft, er erweist sich jedoch als unzulässig. Die Beschwerdeanträge und ihre Begründung sind in der nach §§ 344, 345 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG vorgeschriebenen For...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.1 Antragsrecht

Uneingeschränkt für alle der Mitbestimmung (§§ 85-89 PersVG BE) unterliegenden Tatbestände ergibt sich aus § 79 Abs. 4 PersVG BE ein Antragsrecht. Soweit in §§ 85 ff PersVG BE die Mitbestimmung hinsichtlich Personengruppen eingeschränkt oder von einem Antrag abhängig ist, wirkt sich das auch auf die Antragsbefugnis aus. Da in §§ 85 ff. PersVG BE auch personelle Einzelmaßnahme...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.4 Weiteres Verfahren

Aus § 80 PersVG BE ist das Verfahren bei Nichteinigung zu entnehmen. Das ist als genau je nach Behörde geregeltes Verfahren auch bei einer Ablehnung des Antrags anzuwenden. Gegen die im Verfahren des § 80 PersVG BE ergehenden Entscheidungen kann dann der Hauptpersonalrat die Einigungsstelle anrufen. Will der Hauptpersonalrat von diesem Recht keinen Gebrauch machen, unterricht...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren Angeklagten ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahls geführt. Der Rechtsanwalt war dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Mit der Anklageschrift wurde dem Angeklagten ein Einbruch in eine Tankstelle und die Entwendung von Tabakwaren im Wert von ca. 7.200,00 EUR zur Last gelegt. In der Anklage...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt geführt. Nach mehreren Durchsuchungen stellte die sachbearbeitende Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 16.6.2021 nach § 170 Abs. 2 StPO ein und verfügte zugleich deren formlose Mitteilung an die...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XIII. Anhebung des Regelwerts in Kindschaftssachen

Der Regelwert in Kindschaftssachen nach § 45 Abs. 1 FamGKG ist von bisher 3.000 EUR auf 4.000 EUR angehoben worden. Gleichzeitig ist auch der Höchstwert in einer Kindschaftsfolgesache auf 4.000 EUR angehoben worden (§ 44 Abs. 2 FamGKG). Bislang war der Wert hier auf 3.000 EUR begrenzt. In einem Verbundverfahren werden Kindschaftsfolgesachen mit 20 % der Ehesache bewertet. Bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kosten des Verfahrens

Rn. 29 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG werden die Gebühren für die gerichtliche Entscheidung über abschließende Feststellungen des Sonderprüfers nach dem GNotKG erhoben. Gemäß § 79 abs. 1 Satz 1 GNotKG kann eine Geschäftswertfestsetzung für Rechtsmittel von Amts wegen erfolgen. Für ein von der Gesellschaft eingeleitetes Verfahren träg...mehr

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AGS 09/2021, Erstattung von... / I. Sachverhalt

Gegen die Betroffene war ein Bußgeldverfahren wegen einer angeblichen Unterschreitung des gebotenen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug anhängig. Deswegen erging ein Bußgeldbescheid, gegen den der Verteidiger des Betroffenen Einspruch einlegte. Vor der vom AG anberaumten Hauptverhandlung teilte der Verteidiger dem Gericht mit, dass bestritten werde, dass es sich bei der B...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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ZErb 09/2021, Keine Zuständ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft, denn das Schreiben des Nachlassgerichts vom 18.2.2021 ist als Zurückweisung des Erbscheinsantrags im Sinne des § 352e FamFG zu werten (a); die Beschwerde ist auch ansonsten zulässig (b). a) Führt die Prüfung des Erbscheinsantrags wegen nicht behebbarer Mängel endgültig zu einem negativ...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Hess. LSG dürfte zutreffend sein. 1. Gebührenrechtliches Die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller hatte sich für ihre Auffassung, ihr stünden im Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gesonderte Gebühren und Auslagen zu, auf die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG berufen. Danach sind besondere Angelegenheiten jedes Verfahren über Anträge nach den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Hinterlegung und Glaubhaftmachung

Rn. 10 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Fall, dass der Antrag auf gerichtliche Überprüfung von Aktionärsseite gestellt wird, müssen diese ihre Aktien gemäß § 258 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 260 Abs. 1 Satz 2 AktG hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag anzudauern (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 7; KK-AktG (2017), § 260, Rn. 15; Mün...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere falsche Entscheidung für den Chor derjenigen, die für die Anhörung des Verfolgten im Auslieferungsverfahren in einem Termin beim AG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV nicht gewähren. Zutreffend an dieser Entscheidung ist allein, dass alle OLG es falsch machen, inzwischen leider auch das OLG Jena, das gerade erst seine zutreffende bis dahin a.A. aufgegeben hat (OLG...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / III. Umfang der PKH-Bewilligung

Selbst wenn das Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gebührenrechtlich gegenüber dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren eine eigene Angelegenheit darstelle, bestünde nach den weiteren Ausführungen des Hess. LSG für die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller kein Vergütungsanspruch aus der Staatskasse. Dies hat das LSG damit begründet, die Bewilligung von PKH für das B...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 5 Hinweis

Im aktuellen Recht sind nicht mehr die Wohnungseigentümer, sondern ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beklagte. Als solche kann sie in Bezug auf den Prozess Erklärungen abgeben und Handlungen (nicht) vornehmen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen ihrer Prozessführung einerseits wie ein Löwe für den angegriffenen Beschluss kämpfen. Sie kann aber an...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 5 Hinweis

§ 50 WEG a. F. ist nur noch in den Verfahren anwendbar, die am 30.11.2020 anhängig waren. Im aktuellen Recht wäre die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Beklagte. Die Ausführungen dürften aber 1:1 für § 44 Abs. 4 WEG übertragbar sein. Denn danach gelten die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten nur dann als notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

Kommentar Die Finanzverwaltung hat am 27.8.2021 eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Das neue Merkblatt tritt an die Stelle des Vorgängerschreibens vom 9.10.2018. Orientierungshilfe für die effektive Anwendung von Streitbeilegungsverfahren Mit der Neufass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.3 Aufsichtsverhältnis

Rz. 4 Die Staatsaufsicht dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Sie hat die Bindung der Selbstverwaltungskörperschaften an die Staatsmacht zu gewährleisten. Deshalb ist das Aufsichtsverhältnis auch so gestaltet, dass Rechtsbeziehungen ausschließlich zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Versicherungsträger bestehen. Rz. 5 Grundsätzlich schreitet die Aufsichtbehörde ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beiladung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Entscheidung über den Einspruch oder die Klage kann das FA bzw das FG von Amts wegen oder auf Antrag andere Personen als > Beteiligte hinzuziehen (vgl § 360 AO zur Hinzuziehung; vgl § 60 FGO zur Beiladung). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 AO und FGO unterscheiden zwischenmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Steuerverwaltungsakt (§ 118 AO; > Verwaltungsakt [VA]) wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§§ 122, 124 Abs 1 AO), dh der Betroffene die Möglichkeit hat, von ihm Kenntnis zu nehmen. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von diesem Zeitpunkt an ist sowohl der Betroffene als auch die FinBeh (zB das FA, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bedeutung der Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs 1 AO)

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zu den Rechtsfolgen der Verjährung > Rz 4. Als weitere Folge kann ein Steuer- oder ein sonstiger der Festsetzungsverjährung unterliegender Bescheid (> Rz 2) nur innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen, aufgehoben oder geändert werden; dies gilt auch für eine > Offenbare Unrichtigkeit (vgl § 169 Abs 1 Satz 1 und 2 AO); ergänzend > Aufhebung u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verfassungsbeschwerde

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Bundesverfassungsgericht, > Rechtsbehelfe Rz 94.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 55 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Pauschbetrag für Stpfl mit Behinderung(en) des § 33b Abs 1 bis 3 EStG kann im LSt-Ermäßigungsverfahren (> Rz 56 ff), im Veranlagungsverfahren (> Rz 60 ff), im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) – außer im Revisionsverfahren – sowie im Rahmen einer Änderung des Steuerbescheids (> Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten) geltend ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für den Vortrag in folgende VZ hat das FA den am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustbetrag durch Bescheid gesondert festzustellen (§ 10d Abs 4 Satz 1 EStG). Durch die gesonderte Feststellung sollen Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs begrenzt und eine für den Stpfl und die FinVerw bindende En...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Besonderheiten beim Arbeitnehmer (§ 171 Abs 15 AO)

Rz. 43 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Dritter (zB der ArbG) Steuern für Rechnung des Steuerschuldners (ArbN) einzubehalten und abzuführen hat, endet gemäß § 171 Abs 15 AO die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltenden Festsetzungsfrist. Im Falle einer LStAp folgt daraus: Die LStAp richtet ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.2 Rechtsbehelf (Einspruch) gegen die KapESt-Anmeldung

Rz. 52 Der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt; § 44 EStG Rz. 7ff.) kann die KapESt-Anmeldung aus eigenem Recht per Einspruch anfechten, wenn KapESt einbehalten wurde, obwohl eine Abzugsverpflichtung nicht bestanden hat.[1] Nach § 355 Abs. 1 S. 2 AO ist der Rechtsbehelf innerhalb eines Monats nach Eingang der KapESt-Anmeldung bei dem FA einzulegen, an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.3 Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung

Rz. 54 Den Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 41f.) kann auch der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt) stellen.[1] Der Antrag wird vom Gläubiger der Kapitalerträge innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist formlos gestellt. Die Ausführungen in Rz. 45 zur Antragsfrist gelten für diesen Antrag entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3 Erteilung der NV 1-Bescheinigung (Abs. 2 S. 2 bis 4)

Rz. 56 Ergibt die Prüfung des Antrags, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausstellung der NV 1-Bescheinigung erfüllt, wird ihm das FA die beantragte NV 1-Bescheinigung (Vordruck NV 1 B) in der von ihm benötigten Anzahl erteilen. Nach § 44a Abs. 2 S. 2 EStG wird die NV 1-Bescheinigung allerdings unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Geltungsdauer der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2.1 Antrags- und Erstattungsverfahren

Rz. 40 Der Antrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt wird in den von § 44b Abs. 5 EStG erfassten Fällen (Rz. 57ff., 63ff.) von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle oder der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle) durch Abgabe einer geänderten KapESt-Anmeldung gestellt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsbehelfe

Rn. 104 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gegen den Bescheid über ESt kann Einspruch eingelegt werden, § 347 Abs 1 Nr 1 AO. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem FA einzulegen, dessen VA angefochten wird, § 357 AO. Nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage zum FG gegeben.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rn 24 Gegen die gerichtliche Feststellung der Annahme des Schuldenbereinigungsplans ist ein Rechtmittel nicht statthaft, da § 308 die sofortige Beschwerde nicht vorsieht (§ 6 Abs. 1).[65] Spätestens seit der Reform der Zivilprozessordnung zum 01.12.2002 sind "außerordentliche Rechtsmittel" wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht mehr statthaft.[66] Eine unzulässige soforti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Rechtsbehelfe

Rn. 92 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Da es sich bei den zu bildenden LSt-Abzugsmerkmalen iSd § 39 Abs 1 u 4 EStG um gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen handelt (s Rn 13ff), die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (§ 164 AO, s Rn 13, 14), kann sowohl die Bildung der einzelnen LSt-Abzugsmerkmale wie auch deren Ablehnung mit dem Einspruch angefochten werden...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / III. Reformatio in peius

Das LG verweist noch darauf, dass der von ihm festgesetzte Betrag niedriger ist als der durch das AG in der Erinnerungsentscheidung festgesetzte Betrag. Das Verbot der reformatio in peius stehe dem aber nicht entgegen, denn es gelte im Beschwerdeverfahren nach § 56 Abs. 2 RVG nicht (eingehend und überzeugend hierzu OLG Hamburg NStZ-RR 2010, 327; Volpert, in: Burhoff/Kotz, Ha...mehr

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AGS 08/2021, Anwaltliche Mi... / Leitsatz

Die Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV setzt voraus, dass sich ein Rechtsstreit ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch anwaltliches Mitwirken erledigt. Eine anwaltliche Mitwirkung in diesem Sinne erfordert eine besondere, auf Beilegung der Sache ohne Entscheidung des Gerichts gerichtete...mehr

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AGS 08/2021, Anwaltliche Mi... / II. Anfall der Erledigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1002 VV entsteht die dort geregelte Erledigungsgebühr, wenn sich durch die anwaltliche Mitwirkung eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes erledigt. Diese Voraussetzungen haben hier nach Auffassung des OVG des Saarlandes nicht vorgelegen. 2. Erledigung des ursprü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 Abs 1 S 7 u 8 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 1 S 7 EStG braucht der Bekanntgabe der ELStAM grds keine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf beigefügt zu werden. Dies führt jedoch in dem praktischen Regelfall der Bekanntgabe der ELStAM durch Angabe in der Gehaltsmitteilung des ArbN dazu, dass ein Einspruch gegen die gebildeten oder geänderten ELStAM nach § 356 Abs 2 A...mehr

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AGS 08/2021, Zeitschriften aktuell

RiAG Christian Schmitt, Die Aussonderung der Kosten erfolgloser Angriffs- und Verteidigungsmittel, NJW 2021, 1131 Nach der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO hat die im Rechtsstreit unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Über diese Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, hat das Prozessgericht gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu entscheiden. Von der ...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / Leitsatz

Gegen die Streitwertfestsetzung des BGH ist die Gegenvorstellung zulässig, die innerhalb der analog geltenden Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG einzulegen ist. Der Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels bestimmt sich nach dem für das Rechtsmittelverfahren maßgebenden Wert. Maßgeblich ist dabei die Beschwer, wenn das Verfahren endet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Schweigen als Einverständnis

Rn 25 Nach Abs. 2 Satz 1 wird das Einverständnis des Gläubigers unwiderleglich vermutet, wenn innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rdn. 12) keine Stellungnahme bei Gericht eingeht. Dem steht der Fall gleich, dass innerhalb der Frist nur eine unwirksame Stellungnahme eingeht, z.B. weil die Stellungnahme nicht ordnungsgemäß unterzeichnet oder fehlerhaft durch einen Vertreter er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Verfahren nach Eingang der Stellungnahmen

Rn 28 Stimmen alle Gläubiger dem ggf. (geänderten) Plan zu, sei es durch ausdrückliche Zustimmung oder Schweigen, ist dieser als gerichtlicher Vergleich (§ 308 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) geschlossen. Das Insolvenzgericht stellt dies gem. § 308 Abs. 1 durch Beschluss fest. Die materielle Wirksamkeit des Vergleichs richtet sich nach § 779 BGB (vgl. zu Nullplä...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / II. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

1. Gesetzliche Grundlagen Vorliegend hatte der BGH durch Beschl. v. 13.1.2021 den Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG festgesetzt, weil sich das Verfahren durch die Rücknahme des Antrags des Klägers erledigt hat. Gegen den Beschluss, durch den der Streitwert festgesetzt worden ist, findet gem. § 68 Abs. 1 GKG grds. die Beschwerde st...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 1 Tatbestand

I. Mit notariellem Vertrag vom 21.12.2009 verkaufte der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass seines 1999 verstorbenen Vaters ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in Hamburg an eine Kommanditgesellschaft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zu einem Kaufpreis von 5 Mio. EUR. Der Kläger ist der einzig verbliebene Gesellschafter der Käuferin. Mitgli...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Hamburg Klage erhoben und beantragt, die Beklagte zur Zahlung von 30.974,36 EUR und außergerichtlicher Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen zu verurteilen. Das LG Hamburg hat die Klage abgewiesen. Hiergegen hat der Kläger Berufung beim OLG Hamburg eingelegt und seinen erstinstanzlichen Antrag zunächst weiterverfolgt. Im Verlaufe des Berufungsverfahr...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.4 Eignung des Gruppenverwalters (Abs. 1 Satz 2)

Rn 18 Der Gruppenverwalter muss alle Verfahren der Gruppengesellschaften mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen können. Für die Bestimmung dieses Unabhängigkeitsbegriffs stehen die Interessen der einzelnen insolventen Konzerngesellschaften im Mittelpunkt, für die der Einheitsverwalter zu bestellen wäre.[42] Gesellschaften der Unternehmensgruppe, die von den Insolvenzant...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: … "II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG in dem von ...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ...mehr

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AGS 08/2021, Beschwerde des... / II. Beschwerde ist unzulässig

1. Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Das als einfache Beschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 RVG auszulegende Rechtsmittel des ausgeschiedenen Prozessbevollmächtigten ist unzulässig. Es fehlt an einer Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG. Das zugrunde liegende Arzthaftungsverfahren ist bislang nicht abgeschlossen. Das LG hat vielmehr einen Beweisbeschluss erlas...mehr