Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Einlegung von Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen

1. Im Strafverfahren Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtsbehelf

Rz. 168 Gegen den Beschluss, der ein Ordnungsgeld selbstständig androht bzw. festsetzt, findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO statt. Sollten die Anträge des Gläubigers abgewiesen worden sein, steht diesem ebenfalls das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu.mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXII. Rechtsbehelfe gegen dem Planfeststellungsverfahren vorgelagerte Verfahren

Rz. 76 Gegen raumordnerische Beurteilungen,[187] Linienbestimmungen[188] und sonstige dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltete verwaltungsinterne Vorentscheidungen stehen Betroffenen und Gemeinden mangels Außenwirkung keine Rechtsbehelfe zur Seite.mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Rechtsbehelfe und Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

aa) Einschränkung der Rechtsbehelfe Rz. 666 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erne...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / B. Rechtsbehelfe im Klauselverfahren und der Zwangsvollstreckung

I. Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel 1. Typischer Sachverhalt Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufh...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Rechtsbehelf

Rz. 296 Hier gilt das oben bereits zum Arrestverfahren Gesagte (vgl. Rdn 290).mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXIII. Rechtsbehelfe gegen Planfeststellungsbeschlüsse

1. Anfechtungsklage ohne Vorverfahren Rz. 77 Der Planfeststellungsbeschluss ist als Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage angreifbar (§ 42 Abs. 1 VwGO). Die für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte geltende Grundregel, wonach die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts auf den Widerspruch Betroffener durch die Verwaltung in einem Vorverfahren zu prüfen ist (§ 68 Abs. 1 S. 1 und...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XX. Rechtsbehelfe gegen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Rz. 74 Rechtsschutz gegen die Planfeststellung vorbereitende Maßnahmen (z.B. Linienbestimmung oder Einleitung des Planfeststellungsverfahrens) gibt es mangels Außenwirkung grundsätzlich nicht. Nach § 44a VwGO können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen grundsätzlich nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsbehelfe

Rz. 148 Im Zwangsversteigerungsverfahren stehen folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung: Gegen die Versteigerungsanordnung ohne Schuldneranhörung ist Erinnerung nach § 766 ZPO und gegen die daraus folgende Entscheidung des Richters sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO gegeben. Nach einer erfolgten Schuldneranhörung ist unmittelbar die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO möglich....mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einschränkung der Rechtsbehelfe

Rz. 666 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erneut zu entscheiden (§ 54 Abs. 2 FamF...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsbehelf

Rz. 176 Gem. § 128 Abs. 3 FGO ist gegen die Entscheidung des Finanzgerichts die Beschwerde an den BFH nur gegeben, wenn das Gericht sie in dem Beschluss über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ausdrücklich zulässt. Das Finanzgericht kann die Beschwerde auch nachträglich zulassen.[261] Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsbehelfs ist ni...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelf des Schuldners

Rz. 108 Wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, steht dem Schuldner die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO zu, da mangels Anhörung eine Vollstreckungsmaßnahme und keine Vollstreckungsentscheidung vorliegt. Über die Erinnerung entscheidet der Richter des Vollstreckungsgerichtes. Anders als für den Gläubiger ist der Rechtsbehelf für den Schuldner nicht befristet....mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Rechtsbehelf

Rz. 34 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO statthaft, wenn das Beschwerdegericht diese zulässt. Dabei ist zu beachten, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur durch die Kammer des Landgerichtes erfolgen kann.[23] Der Einzelrichter allein darf die Rechtsbeschwerde nicht zulassen. Deshalb sollte schon mit der Einlegung der ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Einlegung eines Rechtsbehelfs

Rz. 165 Der Steuerpflichtige muss den Verwaltungsakt angefochten haben, d.h. gegen ihn Einspruch (§ 347 AO) eingelegt oder die Klage (regelmäßig Anfechtungsklage) erhoben haben.[242] Das Gericht kann zwar vor Klageerhebung aussetzen (§ 69 Abs. 3 S. 2 FGO), nicht aber, bevor der außergerichtliche Rechtsbehelf eingelegt ist.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelfe

Rz. 141 An Rechtsbehelfen stehen sowohl bei der Eintragung als auch bei der Ablehnung der Zwangssicherungshypothek die nicht fristgebundene Beschwerde nach § 71 GBO zum OLG (§ 72 GBO) statt Gegen diese Entscheidung ist nach § 78 GBO die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie vom OLG zugelassen wurde. Grund für diese Regelung ist die Tatsache, dass das Grundbuchamt und nicht da...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XIX. Rechtsbehelfe

Rz. 73 Beim Rechtsschutz gegen unter dem Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben ist zu unterscheiden zwischen Rechtsschutz vor und während des Planfeststellungsverfahrens, Rechtsschutz auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss.[184]mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe

Rz. 54 Gegen das vom Gerichtsvollzieher zu beobachtende Verfahren sowie gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung stehen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner das Rechtsmittel der Erinnerung gem. § 766 ZPO zu (vgl. hierzu Rdn 23 ff.). Gleiches gilt, wenn die vom Gerichtsvollzieher angesetzten Kosten zu beanstanden sind. Materiell-rechtliche Einwände des Schuldners...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsbehelf des Gläubigers

Rz. 107 Wird ein Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses abgelehnt oder ein Pfändungsbeschluss aufgehoben, steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. § 11 RPflG zu. Die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. § 11 RPflG ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder beim Beschw...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Rechtsbehelf

Rz. 162 Gegen den Beschluss, der den Antrag nach § 888 Abs. 1 ZPO zurückweist oder ein entsprechendes Zwangsgeld verhängt, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO möglich. Dies gilt auch bei Androhung des Zwangsmittels.[133] Sollte der Schuldner den Erfüllungseinwand erheben, so ist auch dieser wohl im Verfahren nach § 878 ZPO, wie bereits im Verfahren ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsbehelf

Rz. 155 Gegen den Ermächtigungsbeschluss nach § 887 ZPO und den Kostenvorschussbeschluss nach § 887 Abs. 2 ZPO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO gegeben.[131] Sollte der Schuldner den Erfüllungseinwand erheben, so ist auch dieser aus prozessökonomischen Gründen im Verfahren nach § 887 ZPO zu berücksichtigen.[132]mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Checkliste: Verjährung der Rechtsbehelfe des Käufers

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§ 15 Familienrecht / bb) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 701 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1056] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil w...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 290 Gegen die Zurückweisung des Arrestantrags ist die sofortige Beschwerde gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO und gegen den den Arrest anordnenden Beschluss ist der Widerspruch gem. § 924 ZPO gegeben. Durch Einlegung des Widerspruchs wird das Beschlussverfahren in das Urteilsverfahren übergeleitet, in dem über die Rechtmäßigkeit des Arrests entschieden wird, § 925 Abs. 1 ZPO. S...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Rechtsbehelf – Klage

Rz. 6 Lehnt die Finanzbehörde die beantragte Aussetzung der Vollziehung ab oder gewährt entgegen dem Antrag nur eine Aussetzung gegen Sicherheitsleistung,[12] kann hiergegen wiederum Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO eingelegt werden oder gem. § 69 Abs. 3 S. 2 FGO ein Antrag beim Finanzgericht auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Es ist also nicht erforderlich,...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Rechtsbehelfe

Rz. 171 Soweit das Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils ablehnt, steht der Partei, deren Antrag abgelehnt wurde, gem. § 336 ZPO die sofortige Beschwerde zu. Rz. 172 Hat das Gericht durch Versäumnisurteil entschieden, kann die Partei, gegen die das Versäumnisurteil erlassen wurde, gem. § 338 ZPO Einspruch einlegen. Der Einspruch ist gem. § 339 ZPO binnen einer Notfrist v...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXI. Rechtsbehelfe gegen die Durchführung eines ohne erforderliches Planfeststellungsverfahrens geplanten Vorhabens

Rz. 75 Unterlässt der Vorhabenträger die Durchführung eines rechtlich gebotenen Planfeststellungsverfahrens oder besteht Streit darüber, ob eine Maßnahme planfeststellungsbedürftig ist, stellt sich die Frage nach dem Anspruch von Betroffenen auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder auf Unterlassung des Vorhabens ohne Durchführung des Verfahrens. Das BVerwG geh...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels

Rz. 374 Muster 41.56: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels Muster 41.56: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____ Rechtsmittel ein. (Rechtsanwalt)mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Unbestimmtes Rechtsmittel

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 373 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[189] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Rechtsmittel

a) Muster: Einlegung der Berufung Rz. 709 Muster 4.72: Einlegung der Berufung Muster 4.72: Einlegung der Berufung An das Landesarbeitsgericht _____ Berufung des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte und Ber...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Rechtsmittel

Rz. 151 Gegen die Kostenentscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, wenn der Streitwert 600 EUR überschreitet (§ 99 Abs. 2 i.V.m. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).mehr

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§ 14 Europarecht / I. Praktische Anweisungen für Klagen und Rechtsmittel

Rz. 23 Unter folgendem Link sind praktische Anweisungen für die Parteien sowie die ordnungsgemäße Einreichung von Klagen und Rechtsmitteln vor dem EuGH zu finden:[45] http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7031/mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VII. Rechtsmittel

1. Typischer Sachverhalt Rz. 680 Nachdem der Arbeitsgerichtsprozess in erster Instanz durch Urteil beendet worden ist, wird es erforderlich, die Berufung beim LAG durchzuführen. In seinem Urteil lässt das LAG die Revision nicht zu. Bei der Durchsicht des Tatbestandes des Berufungsurteils wird festgestellt, dass Berichtigungsbedarf besteht. Der Anwalt erhält den Auftrag, Nicht...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Fristen und Rechtsmittel

Rz. 58 Dem Gegner steht gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kein Rechtsmittel zur Verfügung. Der Staatskasse steht lediglich ein eingeschränktes Beschwerderecht gem. § 127 Abs. 3 ZPO zu. Bei Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat der Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 127 Abs. 2 S. 2 ZPO).mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtsmittel

Rz. 226 Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung verfügt der Gegner über kein Rechtsmittel, § 238 Abs. 3 ZPO. Gegen deren Versagung ist das Rechtsmittel zulässig, welches gegen eine entsprechende Hauptsacheentscheidung gegeben wäre.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Rechtsmittel

Rz. 214 Gegen den Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel statt. Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch zurückgewiesen wird, findet die sofortige Beschwerde statt (§ 46 Abs. 2 ZPO).[151]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Rechtsmittel

a) Widerspruch und Anfechtungsklage Rz. 257 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[273] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[274] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserh...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / O. Rechtsmittel

Rz. 253 Durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2001 wurden die Vorschriften über die Rechtsmittel in der ZPO grundlegend geändert. Kernpunkt der Änderungen ist, dass auch im Berufungsrechtszug grds. nur noch eine Fehlerkontrolle stattfinden soll. Gem. § 529 ZPO darf das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung nur noch die vom Gericht des ersten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / F. Rechtsmittel

Rz. 357 Die Strafprozessordnung kennt die Rechtsmittel der einfachen, sofortigen und weiteren Beschwerde (§§ 304 ff. StPO), der Berufung (§§ 312 ff. StPO) sowie der Revision (§§ 333 ff. StPO). Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die der Revision entsprechende Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG vor. Wesentliches Merkmal aller Rechtsmittel ist der sog. Devolutiveffekt, dh eine no...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 259 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Rechtsmittel

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Rechtsmittel

Rz. 729 Die Beschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren ist nur möglich aufgrund mündlicher Verhandlung. Ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege ergangen, ist beim Familiengericht Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen.[1082] Aufzuheben ist eine einstweilige Anordnung, wenn der Antragsteller bewusst auf den Schutz der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Rechtsmittel (§ 57 FamFG)

Rz. 624 In § 57 S. 1 FamFG verweist der Gesetzgeber darauf, dass Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nicht anfechtbar sind. Dies gilt gem. S. 2 nicht, wenn es sich um Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlungen übermehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 1. Effektive Ausschöpfung

Rz. 7 Der Beschwerdeführer ist nicht gehalten, völlig aussichtslose Rechtsbehelfe einzulegen.[66] Vielmehr müssen nur effektive Rechtsmittel- und behelfe eingelegt werden, also solche, die grundsätzlich oder im konkreten Einzelfall geeignet sind, einen Hoheitsakt aufzuheben oder dessen Rechtswidrigkeit festzustellen.[67] Das heißt wiederum, dass nationale Gerichte oder Behör...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Vollstreckung und Aussetzung der Vollstreckung (§§ 53, 55 FamFG)

Rz. 621 Die gesetzliche Formulierung zur Vollstreckung entspricht der Vorschrift des § 929 Abs. 1 ZPO, wonach eine Vollstreckungsklausel nur dann als notwendig erachtet wird, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den im Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. Rz. 622 Für Gewaltschutzsachen finden sich in § 53 Abs. 2 FamFG Sonderregelungen, wonach d...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Da das Klauselverfahren ein selbstständiges Verfahren ist, können Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht mit den Rechtsbehelfen des späteren Zwangsvollstreckungsverfahrens vorgebracht werden. Auch ist das Vollstreckungsorgan nicht berechtigt, die materielle Richtigkeit der Vollstreckungsklausel zu prüfen.[17] Eine eigenständige Regelung ist d...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / J. Die Rechtsmittel

Rz. 83 Für Verfahren nach § 43 Nr. 1–4 und 6 WEG a.F. (bzw. jetzt die Beschlussklagen nach § 44 WEG n.F.) gilt seit 1.7.2007 eine Rechtsmittelkonzentration für die 2. Instanz. Die Zuständigkeit ergibt sich generell aus § 72 Abs. 2 GVG. Danach ist als gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig das Landgericht, das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständig ist....mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 1. Fristbeginn

Rz. 11 Der Fristenlauf beginnt am Tag nach der öffentlichen Verkündung der endgültigen Entscheidung oder, wenn keine Verkündung erfolgt, am Tag nach der Zustellung an den Beschwerdeführer oder dessen Vertreter.[84] Ist der Beschwerdeführer bzw. dessen Vertreter bei der Verkündung der Entscheidung nicht anwesend, bekommt aber im Anschluss daran eine Abschrift der Entscheidung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Im Strafverfahren

Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[158] b) Berufung...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 4. Grundsatz der Subsidiarität – inhaltlich

Rz. 17 Der vom Bundesverfassungsgericht inzwischen sehr weit verstandene, ebenfalls in § 90 Abs. 2 BVerfGG verankerte Grundsatz der Subsidiarität gebietet es, dass der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs hinaus im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ausschöpf...mehr