Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2022, Keine Verkürzu... / 2 Aus den Gründen.

[…] Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Die auf die Sachrüge veranlasste umfassende materiell-rechtliche Prüfung des Urteils hat keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben; auch die Verfahrensbeanstandungen dringen nicht durch. Insoweit kann auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft aus der Antragsschrift vom 10.3.2022 verwiesen werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2022, Kein Widerspru... / 2 Aus den Gründen:

[14] III. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a Satz 1 ZPO). … [15] 1. Entgegen der Auffassung des BG ist die Zulassung der Revision … , nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO geboten (wird ausgeführt) … [18] 2. Die Rev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2022, Einrede der Ve... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Nicht selten wird im Anwaltsbüro nicht darauf geachtet, Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts in beweiskräftiger Form rechtzeitig geltend zu machen und damit die Verjährung des Vergütungsanspruchs zu verhindern. Die Verjährung des Vergütungsanspruchs Auch der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / V. Ermessensgespräch, Abs. 1 Satz 2

Rn 22 Sollten die Prämissen, die zu einem Anspruch auf ein Vorgespräch führen, nicht gegeben sein, so kann das zuständige Insolvenzgericht gleichwohl ein solches Vorgespräch führen. Diese Entscheidung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. Rn 23 Dieses Ermessengespräch ist erst während des gesetzgeberischen Verfahrens in die Norm aufgenommen worden; der Referentenentwurf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe im Rahmen der Strafvollstreckung besteht (S. 337). Über die Kosten des Terminsvertreters bei ausgefallenem Termin berichtet mein Beitrag auf S. 341. Mit der Frage, welcher Umsatzsteuersatz abzurechnen ist, hat sich das FG Dessau-Rosslau (S. 347) zu befassen gehabt. Dort war das Verfahren übereinstimmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Vergütung

Beginnen wir beim Gelde. Wenn Sie ein solches Mandat übernehmen, ist eine Gebührenvereinbarung unverzichtbar. Denn gemessen an Komplexität und Haftungsrisiken ist die anwaltliche Tätigkeit in diesen Verfahren geradezu grotesk schäbig vergütet:[119] Gegenstandswert, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, ist für das Verfahren im Allgemeinen und die Abhaltung des Termins der Wert des Anteils de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Pflichtverteid... / II. Keine Beschränkung der Bestellung

Nach Auffassung des LG ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO nicht auf das schriftliche Verfahren bis zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt, sondern gilt bis zur Einlegung des Rechtsmittels gegen das auf den Einspruch hin ergangene amtsgerichtliche Urteil fort (OLG Celle StraFo 2011, 291; OLG Köln NStZ-RR 2010, 30; OLG Oldenbur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Aussetzungsantrag des Insolvenzverwalters

Rn 35 Der Insolvenzverwalter, also der Beklagte des Kündigungsschutzprozesses, muss nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 2 die Aussetzung beantragen. Er ist der Einzige, der einen solchen Antrag stellen kann. Der Arbeitnehmer als Kläger des Kündigungsrechtsstreits hat kein Antragsrecht. Rn 36 Den Aussetzungsantrag kann der Insolvenzverwalter immer stellen, unabhängig davon, in we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Am 16.9.2020 hat der Rechtspfleger des Nachlassgerichts einen durch am 18.8.2021 erlassenen Beschluss berichtigten gemeinschaftlichen Erbschein nach dem am xx.xx.2020 verstorbenen A B (im Folgenden: Erblasser) nach gesetzlicher Erbfolge erlassen (Bl. 31a f. d. A.). Danach sind Erben des Erblassers die Beteiligten zu 1) bis 4) und die mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und Richter am Oberlandesgericht Ralf Kurpat 15. Aufl., 2022. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. 1.787 S., 149 EUR Ohne Berücksichtigung des richtigen Streitwertes und Gegenstandwertes lassen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nicht richtig ermitteln. Ohne Kenntnis des Zuständigkeitsstreitwertes lässt sich häufig ein zulässiges Rechtsmittel nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Abgrenzung

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[4] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 4 Auflösung einer Rückstellung für eine angestrengte Klage

Eine Rückstellung ist zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die Verpflichtung dem Grund und der Höhe nach noch besteht. Ist der Grund für eine Rückstellung entfallen, so ist die Rückstellung aufzulösen. Im Fall von Bewertungsänderungen ist eine Rückstellung ggf. auch nur teilweise aufzulösen.[1] Auch im Fall einer Rückstellung für eine ange...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 3.3.1 Am Bilanzstichtag bereits anhängige Prozesse

Bei am Bilanzstichtag bereits anhängigen Prozessen kennt der Gläubiger seinen Anspruch und betreibt bereits dessen Durchsetzung. Vor diesem Hintergrund muss der Bilanzierende grundsätzlich von einer Verpflichtung ausgehen, für die eine Rückstellung zu bilden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig, dem Grund oder der Höhe nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 1 Vertretungszwang vor dem BFH

Während jeder Steuerpflichtige selbst beim FG eine Klage einreichen kann, herrscht vor dem BFH Vertretungszwang.[1] Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige eine der im Folgenden genannten postulationsfähigen Personen bevollmächtigen muss, ihn vor dem höchsten Steuergericht zu vertreten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 4 Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Hat das FG die Revision nicht zugelassen, bleibt als Rechtsmittel nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Hierauf weist das FG im Regelfall nicht ausdrücklich, sondern nur im Rahmen der allgemeinen Rechtsmittelbelehrung hin. Praxis-Tipp Antrag auf Zulassung der Revision an das FG Ein Kläger, der sich zu Beginn des Finanzgerichtsverfahrens schon sicher ist, im Fall einer Nie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Rechtsbehelfe und Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

a) Einschränkung der Rechtsbehelfe Rz. 88 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlung erneut z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Einschränkung der Rechtsbehelfe

Rz. 88 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden (§ 54 Abs. 2 FamFG),...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 148 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[154] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 6. Rechtsmittel

Rz. 189 Die Beschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren ist nur möglich aufgrund mündlicher Verhandlung. Ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege ergangen, ist beim Familiengericht Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen.[189] Aufzuheben ist eine einstweilige Anordnung, wenn der Antragsteller bewusst auf den Schutz der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 4. Rechtsmittel (§ 57 FamFG)

Rz. 34 In § 57 S. 1 FamFG verweist der Gesetzgeber darauf, dass Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nicht anfechtbar sind. Dies gilt gem. S. 2 nicht, wenn es sich um Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlungen übermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Vollstreckung und Aussetzung der Vollstreckung (§§ 53, 55 FamFG)

Rz. 31 Die gesetzliche Formulierung entspricht der Vorschrift des § 929 Abs. 1 ZPO, wonach eine Vollstreckungsklausel nur dann als notwendig erachtet wird, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den im Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. Rz. 32 Für Gewaltschutzsachen finden sich in § 53 Abs. 2 FamFG Sonderregelungen, wonach die Vollstreckung sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (1) Fristbestimmung des Gerichts

Rz. 95 Sofern das Gericht von sich aus oder auf Antrag des Antragsgegners in einer Unterhaltsanordnung die Zahlungspflicht befristet festgelegt hat, endet diese mit Eintritt der Frist. Gem. § 56 Abs. 3 FamFG hat das Gericht auch in diesem Falle auf Antrag hin die einstweilige Anordnung außer Kraft zu setzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Außerkrafttreten

Rz. 92 Da die einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen von einer Hauptsache nunmehr unabhängig ergehen kann, ist die Frage, wann die einstweilige Anordnung außer Kraft tritt, von ganz erheblicher Bedeutung. aa) Notwendigkeit der Befristung Rz. 93 Wegen der fehlenden Abhängigkeit gelten die früheren in § 620f ZPO a.F. erfolgten Anknüpfungen an das Bestehen der Hauptsache bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 90 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweiligen Anor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (2) Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung

Rz. 96 Was unter anderweitiger Regelung zu verstehen ist, dürfte zunächst eine den gleichen Regelungsbereich betreffende Hauptsacheentscheidung sein,[77] die, sollte es sich um ein Familienstreitverfahren (§ 112 FamFG) handeln, in Rechtskraft erwachsen sein muss. Von "Hauptsacheverfahren" im einstweiligen Anordnungsverfahren spricht man also dann, wenn in beiden Verfahren der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (3) Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Rz. 97 Für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren ergibt sich im Zusammenhang mit dem Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung nach § 248 Abs. 5 S. 1 FamFG die Besonderheit, dass die erlassene einstweilige Anordnung, welche nur innerhalb des Vaterschaftsfeststellungsverfahren ergehen kann, bei Rücknahme des Antrages oder rechtskräftiger Abweisung des Antrages im Vaters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Notwendigkeit der Befristung

Rz. 93 Wegen der fehlenden Abhängigkeit gelten die früheren in § 620f ZPO a.F. erfolgten Anknüpfungen an das Bestehen der Hauptsache bzw. des Ehescheidungsverfahren nicht mehr. Das einstweilige Anordnungsverfahren, bleibt losgelöst von einer möglichen Rücknahme, Abweisung oder Erledigung einer zwischen den Parteien geführten Ehesache weiterhin in Kraft.[75] Gerade hier zeigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / bb) Einzelfälle nach § 56 FamFG

Rz. 94 Nach § 56 FamFG gelten für das Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die Unabhängigkeit von einem Hauptsacheverfahren die folgenden Voraussetzungen: i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (4) Antragsverfahren

Rz. 98 Für Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, enthält § 56 Abs. 2 Nr. 1–4 FamFG Regelungen, wonach das Außerkrafttreten der erlassenen einstweiligen Anordnung vom rechtlichen Schicksal des deckungsgleichen Hauptsacheverfahrens abhängig ist und zwar in den Fällenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Vereinbarung zum Umfang elterlicher Entscheidung

Rz. 302 Grundsätzlich bleibt es Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes bei der gemeinsamen Verantwortung der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge. Hiervon können sich Eltern auch durch Vereinbarung nicht lösen. Zwar wäre eine Vereinbarung der Eltern, beispielsweise im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung auch notariell wie folgt möglich: Formulierungsbeispie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / B. Die Grundstruktur des FamFG

Rz. 11 Im Buch 1 sind Verfahrensgrundsätze "vor die Klammer gezogen", die für alle nach dem FamFG abzuwickelnden Verfahren gelten, soweit in den folgenden Büchern nichts anderes geregelt ist. Sie betreffen allgemeine prozessuale Regeln, Regelungen zum Verfahren, zur Entscheidung und zur Vollstreckung. Buch 1 beinhaltet insbesondere in Abschnitt 4 eine Regelung der einstweilige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Wiedereröffnung der mün... / V. Rechtsmittel

Die positive Entscheidung über die Wiedereröffnung des Verfahrens kann als prozessleitende Verfügung (genauer wohl: prozessleitender Beschluss, vgl. Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 128 FGO Rz. 81 [2/2021]) nach § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden und allgemein keinen Verfahrensfehler begründen (BFH v. 17.9.2009 – IV B 33/08, BFH/NV ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.1 Erstattungsansprüche i. e. S.

Rz. 71 Beim Erstattungsanspruch i. e. S. ist diejenige steuerberechtigte Körperschaft Leistungsempfänger, die den gezahlten Betrag nach den Regelungen über die Ertragshoheit beansprucht hat.[1] Geltend zu machen ist der Anspruch allerdings gegen die Finanzbehörde, die die betreffende Steuer verwaltet.[2] Für den Fall, dass eine deutsche Finanzbehörde auf Ersuchen der Finanzb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen ist deswegen schwierig gestaltet, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Bescheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 4 Streit über das Erlöschen

Rz. 57 Abgesehen vom Fall der Festsetzungsverjährung, die im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid überprüft werden kann, ist über Streitigkeiten, die das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis betreffen, durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden. Gegenstand des Abrechnungsbescheids ist die Frage, ob eine bestimmte Zahlungsverpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 8 Rechtswirkungen der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 75 Die Rechtswirkungen von Abtretung, Verpfändung und Pfändung betreffen allein das Erhebungsverfahren. Abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden können nur einzelne Zahlungsansprüche, nicht das Steuerschuldverhältnis als Ganzes. Die Rechtsstellung des Abtretenden, Verpfänders oder Pfändungsschuldners im Festsetzungsverfahren wird von diesen Vorgängen nicht berührt.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.1 Rechtsnatur der Anordnungen

Rz. 3 Die Aufsichtspersonen sind gemäß Abs. 1 Satz 1 befugt, Anordnungen im Einzelfall zu erlassen. Es handelt sich um belastende Verwaltungsakte i. S. d. § 31 SGB X. Als Adressaten kommen Unternehmer und Versicherte, auch Unternehmer und Beschäftigte ausländischer Unternehmen in Betracht. Als Verwaltungsakte können die Anordnungen gemäß § 33 Abs. 2 SGB X schriftlich, elektr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung der Berufsgenossenschaft zur Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften oder zur Abwendung besonderer Unfall- oder Gesundheitsgefahren kann im Einzelfall erst und nur dann geahndet werden, wenn es nicht mehr in der Macht des Betroffenen liegt, seine Heranziehung durch Einlegung von Rechtsmitteln außer Vollzug zu setzen: OLG Dü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 39 Abs. 3a enthält eine dem Abs. 3 entsprechende, im Detail jedoch abweichende Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für das Einspruchs- und Klageverfahren. Die Regelung in Abs. 3a bildete ursprünglich mit Abs. 3 eine gemeinsame Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in Abs. 3 und Abs. 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 47 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3a S. 3 AO solange an, bis über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn der Rechtsbehelf zurückgenommen wird, das FA den Kläger durch Änderung des angefochtenen Bescheids klaglos stellt oder über die Klage rechtskräftig entschieden worden ist.[1] Rechtskräftig entschieden ist, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 95 Die Ablaufhemmung nach Abs. 4 dauert grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Steuermessbescheide bzw. bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO. Ist Gesamtrechtsnachfolge eingetreten, dauert die Ablaufhemmung, bis die Bescheide gegen den Gesamtrechtsnachfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Beginn der Außenprüfung

Rz. 72 Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nach Abs. 4 durch den Beginn der Außenprüfung gehemmt. Allgemein zum Beginn der Außenprüfung s. § 198 AO Rz. 2. Ist mit einer Außenprüfung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide bestandskräftig geworden sind. Das gilt auch, wenn die Bescheide angefochten we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.3 Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 54 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf den Steuerfall, der durch den Rechtsbehelf des Stpfl. in Streit gezogen wurde.[1] Keine Ablaufhemmung tritt ein hinsichtlich eines anderen Steueranspruchs (anderer Zeitraum, andere Steuerart, anderer Stpfl.), auch wenn es sich um ein gleichgelagertes "Parallelverfahren" gehandelt hat.[2] Rz. 55 Die Ablaufhemmung wirkt nur für und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 31 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3 S. 3 AO solange an, bis über den Antrag auf Erlass, Änderung, Aufhebung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung unanfechtbar entschieden worden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn dem Antrag stattgegeben oder er abgelehnt wurde und für diese Entscheidung die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Wird der Antrag abgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 8 Rechtsbehelfe

Bei den Aufforderungen zur Abgabe von Erklärungen, zur Erteilung einer Auskunft und zur Vorlage von Urkunden handelt es sich um Verwaltungsakte, die mit dem Einspruch und der Klage anfechtbar sind. Lediglich die Aufforderung zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern ist nicht selbstständig anfechtbar.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) § 174 Abs. 3 AO: Begriff des bestimmten Sachverhaltes

In den Fällen des § 174 Abs. 3 AO kann nur dann eine Änderung erfolgen, wenn der Steuerpflichtige auf eine irrige Rechtsansicht vertraut hat und ohne Änderungsmöglichkeit seine Rechte nicht weiterverfolgen konnte. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige die Möglichkeit gehabt hätte, einen noch offenen Rechtsbehelf zu erweitern und diese Möglichkeit nicht wahr...mehr