Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Versicherung an Eides statt ist die stärkste Beteuerungsform eines Beteiligten im Besteuerungsverfahren. § 95 Abs. 1 AO trifft Regelungen zu den persönlichen (vgl. Rz. 6ff.) und sachlichen Voraussetzungen (vgl. Rz. 11ff.), Abs. 2 bis 5 zum Verfahren (vgl. Rz. 21ff.) und Abs. 6 zur Nichterzwingbarkeit (vgl. Rz. 32) der eidesstattlichen Versicherung. Sie dient als er...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide ist als Rechtsbehelf der Einspruch[1] gegeben; er ist i. d. R. binnen einen Monats einzulegen.[2] Im Fall der Testamentsvollstreckung wird die Rechtsbehelfsfrist für den Erben mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker in Lauf gesetzt.[3] Gegen den Einspruchsbescheid kann Klage vor dem FG erhoben...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Soweit die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker nach den vorstehenden Grundsätzen zulässig ist, entfaltet der Steuerbescheid Wirksamkeit gegenüber dem Erben[1] und setzt die Rechtsbehelfsfrist[2] für die Anfechtung durch den Erben in Lauf.[3] Rz. 7 Der Testamentsvollstrecker ist aufgrund § 32 Abs. 1 ErbStG verpflichtet, den Erben über die erfolgte Steuerfestsetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Rz. 49 Die Festsetzungsfrist wird dadurch gewahrt, dass die Steuer vor Ablauf dieser Frist wirksam gegen den Stpfl. festgesetzt wird. Diese Wirkung der Wahrung der Festsetzungsfrist ist verwaltungsaktbezogen.[1] Gewahrt wird die Festsetzungsfrist daher hinsichtlich eines bestimmten Steueranspruchs, der durch die Steuerfestsetzung festgesetzt wird, nicht hinsichtlich eines an...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.2 Strafzumessungsgesichtspunkt des Hinterziehungsbetrags

Rz. 51 Wesentlicher Gesichtspunkt der Strafzumessung ist die Handelsmenge und damit die Höhe der durch die jeweilige Vortat hinterzogenen Verbrauchsteuern und Einfuhrabgaben.[1] Dies entspricht dem von § 374 AO unter Strafe gestellten Tatunrecht, das in der Aufrechterhaltung eines vom Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands liegt.[2] Rz. 52 Da bestimmender Strafzu...mehr

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Steuerclouds als Austauschp... / 3 So funktioniert es

Das Verfahren ist relativ einfach: Nach der Registrierung der beteiligten Parteien und der Einrichtung eines Datenraums kann die eine Verfahrenspartei Daten und Informationen in den entsprechenden Datenraum der Steuercloud einstellen. Die andere Partei kann diese anschließend von dort herunterladen. Die Steuerclouds der Finanzverwaltung ermöglichen einen Datenaustausch zwisch...mehr

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Bekanntgabe- und Inhaltsadressat eines Umsatzsteuerbescheids für eine BGB-Gesellschaft

Leitsatz Der an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übermittelte Umsatzsteuerbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn er an einen Gesellschafter mit dem Zusatz "für GbR …" ergeht und sich aus dem Steuerfahndungsbericht die einzelnen Gesellschafter, der aus Sicht der Behörde, bestehenden Gesellschaft ergeben. Sachverhalt Im Rahmen von Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle st...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / G. Rechtsmittel

I. Berufung 1. Zulässigkeit Rz. 87 Gegen die Urteile des Amtsgerichts als erster Instanz in Wohnungseigentumssachen gem. § 43 Abs. 2 WEG ist die Berufung statthaft. Zuständiges Berufungsgericht ist grundsätzlich das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht (§ 72 Abs. 2 GVG). Anders ausgedrückt: Statt des Oberlandesgerichts ist das ortsgleiche Landgericht als ...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / b) Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung übernimmt in ihrem Erlass nur z.T. den Beurteilungsansatz der aktuellen Entscheidung des BFH zur Auslegung des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach neben bestehenden bzw. sich unmittelbar mit der Annahme der Erbschaft für die Erben ergebenden rechtlichen Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch latente wirtschaftliche Belastungen in Zusammenhang mit der ...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / a) Ansicht des BFH (BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19)

Der BFH leitet die Antwort zur Frage der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten maßgeblich aus dem Tatbestandsmerkmal "Kosten der Regelung des Nachlasses" ab. Dieser Begriff ist nach Ansicht des BFH weit auszulegen. Eine solche Auslegung führt dazu, dass sich die berücksichtigungsfähigen Kosten nicht nur aus bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden sowie in Zusammen...mehr

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Betriebsprüfung, internatio... / 2 Inhalt

Die Ausdehnung einer Außenprüfung auf das Gebiet anderer Staaten kann in verschiedener Weise organisiert sein. Die lockerste Form einer internationalen Außenprüfung ist die koordinierte Außenprüfung bzw. Simultanprüfung. Bei dieser Form vereinbaren die Betriebsprüfungsdienste zweier Staaten eine zeitgleiche Prüfung desselben Stpfl. bzw. von in den jeweiligen Staaten ansässig...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / 5. Beteiligte im Feststellungsverfahren gem. § 154 BewG

§ 154 BewG gibt an, wer am Feststellungsverfahren beteiligt ist, um insb. die Frage zu beantworten, an wen eine Bekanntgabe zu erfolgen hat. Weiter sind Mitwirkungs-, Erklärungs- und Beweispflichten aber auch das Recht auf Anhörung oder Akteneinsicht betroffen (Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, 34. EL 1/2022, § 154 Rz. 4). Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteilig...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Grundlagen

Rz. 61 Der "Streitwert" hat unterschiedliche Bedeutung. Als Zuständigkeitsstreitwert ist er maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht; in WEG-Verfahren spielt dieser Gesichtspunkt wegen der streitwertunabhängigen Zuständigkeit des Amtsgerichts keine Rolle. Als Gebührenstreitwert ist er maßgeblich für die Berechnung der Gerichts...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Zulässigkeit

Rz. 87 Gegen die Urteile des Amtsgerichts als erster Instanz in Wohnungseigentumssachen gem. § 43 Abs. 2 WEG ist die Berufung statthaft. Zuständiges Berufungsgericht ist grundsätzlich das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht (§ 72 Abs. 2 GVG). Anders ausgedrückt: Statt des Oberlandesgerichts ist das ortsgleiche Landgericht als zentrales Berufungsgericht...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Revision gegen Berufungsurteile

Rz. 103 Die Revision ist das letztinstanzliche Rechtsmittel im Zivilprozess. Zuständiges Revisionsgericht ist der BGH. Eine Revision kann nur durch einen am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Zulässig ist die Revision gem. § 543 ZPO in folgenden Fällen:mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / III. Beschwerde

1. Sofortige Beschwerde Rz. 105 Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ist gem. § 567 ZPO die sofortige Beschwerde (im Folgenden nur noch: Beschwerde) in zwei Fällen statthaft: Rz. 106 Entweder die Beschwerdefähigkeit des Beschlusses ist im Gesetz (hier insbesondere ZPO oder ZVG) ausdrücklich bestimmt. Beispielemehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Berufung

1. Zulässigkeit Rz. 87 Gegen die Urteile des Amtsgerichts als erster Instanz in Wohnungseigentumssachen gem. § 43 Abs. 2 WEG ist die Berufung statthaft. Zuständiges Berufungsgericht ist grundsätzlich das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht (§ 72 Abs. 2 GVG). Anders ausgedrückt: Statt des Oberlandesgerichts ist das ortsgleiche Landgericht als zentrales B...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 4. Rechtsfolgen erfolgreicher Anfechtung

Rz. 76 Widerspricht der Bestellungsbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung, erklärt das Gericht ihn für ungültig. Gegen das Urteil steht dem Verwalter (anders als nach dem alten Recht) kein Rechtsmittel zu. Die rechtskräftige Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses entfaltet theoretisch Rückwirkung (ex tunc) – ein unpraktisches Ergebnis, das zudem dem Interesse des Rechtsv...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 3. Kosten und Kostenentscheidung

Rz. 101 Das Berufungsverfahren ist teurer als das Verfahren erster Instanz. Die Gerichtskosten belaufen sich auf vier Gebühren (Nr. 1220 KV-GKG), die sich auf eine oder zwei Gebühren ermäßigen können, wenn es nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt (Nr. 221, 1222 KV). Bei Einlegung der Berufung muss (derzeit[181]) kein Kostenvorschuss eingezahlt werden. Die Gerichtsko...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 114 Gegen einen Beschluss kann auch die revisionsähnlich ausgestaltete Rechtsbeschwerde statthaft sein; sie kann nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Für die Entscheidung ist der BGH als Rechtsbeschwerdegericht zuständig (§ 133 GVG). Statthaft ist die Rechtsbeschwerde gem. § 574 ZPO in zwei Fällen:mehr

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Grundfreiheiten – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Diskriminierungsverbote des europäischen Rechts schützen den Stpfl. umfassend gegen nachteilige steuerliche Regelungen, die nur für grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen gelten. Sie sind für den Stpfl. günstiger als die Grundrechte des GG, da das BVerfG i. d. R. nachteilige Regelungen angesichts der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen fü...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Allgemeines

Rz. 25 Gem. § 66 ZPO kann jeder, der ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. Diesen Beitritt bezeichnet das Gesetz als Nebenintervention. Das Gesetz unterscheidet zwischen der einfachen (§ 67 ZPO) und der streitgenössischen (§ 69 ZPO) ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / B. Zuständigkeit

Rz. 7 Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Klagen Dritter (Nichtwohnungseigentümer) gegen die Gemeinschaft sind also – abhängig vom Streitwert – am örtlichen Amts- oder Landgericht zu erheben. Das gilt gem. § 43 Abs. 1 S. 2 WEG auch im Fall des § 9a Abs. 4...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Passivprozesse

Rz. 292 Wenn die Gemeinschaft verklagt wird, hat der Verwalter grundsätzlich das Recht und die Pflicht zur Verteidigung. Das gilt auch und insbesondere für Beschlussklagen, denn im Normalfall ist der Verwalter als Vollzugsorgan dazu berufen, den Mehrheitswillen gegen eine Anfechtungsklage zu verteidigen (→ § 10 Rdn 260). Im Einzelfall kann es aber auch einmal anders sein. De...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 2. Begründetheit

Rz. 97 Bis zum Jahr 2001 war die Berufung als volle zweite Tatsacheninstanz ausgestaltet; das hat die ZPO-Reform 2001 geändert.[178] Seitdem ist die Berufungsinstanz nur noch eine eingeschränkte Tatsacheninstanz mit der Aufgabe der Fehlerkontrolle. Sie entspricht somit weitgehend der Revision. Die Berufung kann gem. § 513 Abs. 1 ZPO nur auf zwei Gründe gestützt werden: Rz. 9...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Sofortige Beschwerde

Rz. 105 Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ist gem. § 567 ZPO die sofortige Beschwerde (im Folgenden nur noch: Beschwerde) in zwei Fällen statthaft: Rz. 106 Entweder die Beschwerdefähigkeit des Beschlusses ist im Gesetz (hier insbesondere ZPO oder ZVG) ausdrücklich bestimmt. Beispielemehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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Verständigungsverfahren – A... / 3 Praxisfragen

Grundsätzlich kann das Verständigungsverfahren neben einem innerstaatlichen Rechtsbehelfsverfahren betrieben werden. Es kann aber auch sinnvoll sein, die Bestandskraft des Steuerbescheids hinsichtlich der in dem Verständigungsverfahren zu lösenden Fragen eintreten zu lassen. Das ist notwendig, wenn ein Verständigungsverfahren nach dem Recht des ausl. Staats nur dann durchgef...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.2 Fälle aus der Rechtsprechung zum "Vertretenmüssen"

Ein Grundsteuererlass ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags zu vertreten hat. Dies ist der Fall, wenn der Steuerschuldner das Objekt im vollen Bewusstsein der Unrentabilität einerseits und der Sanierungsbedürftigkeit andererseits erworben hat.[1] Liegt eine wesentliche Ertragsminderung i. S. d. § 33 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 GrStG [2] dur...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / II. Rechtsmittel des Angeklagten

Der BGH hatte keine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Zwar werde – so der BGH – in der Beschwerdeschrift des Pflichtverteidigers nicht dargetan, ob dieser das Rechtsmittel für sich oder als Verteidiger des Angeklagten für diesen eingelegt habe. Als eigene Beschwerde des bereits bestellten Pflichtverteidigers wäre das Rechtsmittel aber nicht statthaft gewesen...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / III. Begründetheit des Rechtsmittels

Das Rechtsmittel hatte jedoch in der Sache keinen Erfolg. 1. Voraussetzungen des § 144 StPO Nach ihrem Wortlaut habe die Vorschrift des § 144 Abs. 1 StPO zur zentralen Voraussetzung, dass die Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers erfordert. Eine solche Bestellung sei somit nicht schon dann geboten, wenn sie eine...mehr

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zfs 07/2022, Unzulässigkeit... / 3 Anmerkung:

Diese kurze und zutreffende Entscheidung des BGH zeigt, dass in der Praxis häufig die verschiedenen Werte, um die es in einem Zivilprozess gehen kann, verwechselt werden und auch unzulässige Beschwerden eingelegt werden. Deshalb soll die Entscheidung Anlass geben, die drei verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren vorzustellen. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manc...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

Die – zutreffende – Entscheidung des BGH gibt Anlass, einen Blick auf die verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren zu werfen. Deren gibt es nämlich drei verschiedene, die in der Praxis immer wieder verwechselt werden. 1. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manchen Fällen hängt die Zuständigkeit des Gerichts von dem Erreichen eines bestimmten Wertes ab. Dies gilt auch...mehr

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zfs 07/2022, Zwingende elek... / 2 Aus den Gründen:

Gegen den Betroffenen erging zum Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung vom 10.11.2021 der im Tenor näher bestimmte Bußgeldbescheid, welcher ihm am 25.2.2022 zugestellt wurde. Mit Telefax vom 1.3.2022 legte seine Verteidigerin gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin Einspruch ein. Dieser Rechtsbehelf ist mangels Wahrung der gesetzlichen Formvorschriften unwirksam und un...mehr

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zfs 07/2022, Verkehrsrechtl... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. Nach Maßgabe der dargelegten Gründe (vgl. § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO) sind der Antrag zu 1. (nachfolgend 1.) und der Antrag zu 2. (nachfolgend 2.) aus der Antragsschrift vom 28.10.2021 zwar zulässig, aber unbegründet. 1. Der Antrag zu 1. ist zulässig (a.), aber unbegründet (b.). a) Der Antrag ist nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO ...mehr

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AGS 07/2022, Einwand der Za... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages al solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzungs...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / Leitsatz

Ein Verteidiger kann gem. § 297 StPO Rechtsmittel für einen Beschuldigten im eigenen Namen einlegen; für ein solches Verständnis eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels streitet eine Regelvermutung. Zu den Voraussetzungen für die Bestellungen eines zweiten Verteidigers gem. § 144 StPO. BGH, Beschl. v. 24.3.2022 – StB 5/22mehr

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AGS 07/2022, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschuldigten Anklage wegen Unterschlagung eines E-Mountainbikes im Wert von 4.500,00 EUR erhoben. Wegen dieser Tat ist der Beschuldigte durch das AG zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weder die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft noch die Anklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg noch das Urteil des AG enthalten Ausführunge...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens, in dem der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger tätig war, hat der Rechtsanwalt die Festsetzung seiner gesetzlichen Gebühren und Auslagen beantragt. Diesem Antrag ist nur teilweise entsprochen worden. Drei vom Pflichtverteidiger gem. Nr. 4116 VV beantragte Längenzuschläge für die Hauptverhandlungstermine vom 5.11., 19.11. und 30.11.2021 i.H.v. j...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / III. Fehlende Beschwer

Außerdem fehlt dem Beklagten nach Auffassung des BGH das erforderliche Rechtschutzinteresse an der Heraufsetzung des Streitwertes. Durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung sei er nämlich nicht beschwert. Das Interesse, durch die Heraufsetzung des Streitwertes die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache zu erreichen (hier wohl die Zulässigkeit der Beschwerde ge...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / Leitsatz

Eine auf die Heraufsetzung des Streitwertes gerichtete Streitwertbeschwerde ist grundsätzlich unzulässig. Das Interesse, durch die Heraufsetzung des Streitwertes die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache zu erreichen, begründet keine Beschwer. Die in §§ 66 Abs. 8 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 GKG bestimmte Gebührenfreiheit für Streitwertbeschwerden gilt nur für statthafte...mehr

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AGS 07/2022, Rahmengebühren... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war als Vertreterin des Nebenklägers in einem Strafverfahren tätig, das bei einem AG anhängig war. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Sachbeschädigung zum Nachteil des Nebenklägers begangen zu haben. Die Rechtsanwältin legitimierte sich im Ermittlungsverfahren als Vertreterin des Nebenklägers und beantrag...mehr

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AGS 07/2022, Willkürliche A... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere Entscheidung eines Verfassungsgerichts, in der dieses zur Kostenfolge nach Einstellung des Verfahrens Stellung nehmen muss. Es ist zu hoffen, dass vielleicht diese Entscheidung mit den – häufig vorschnellen – Kosten- und Auslagenentscheidungen der AG bei Einstellungen nach § 47 Abs. 2 OWiG aufräumt bzw. die AG zumindest dazu anhält, ihre Entscheidungen zu beg...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 3 Der Praxistipp

Defizite im elektronischen Rechtsverkehr Die Transformation des elektronischen Rechtsverkehrs dauert an und zeigt die Schwächen des Gesamtsystems auf:mehr