Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.3 § 284 AO – Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 120 Die Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist ein – einheitlicher – selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren.[1] Der Einspruch hat seit 2013 nach § 284 Abs. 6 S. 3 AO keine aufschiebende Wirkung.[2] Insofern muss dann ab 2013 ein Antrag auf AdV gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO gestellt werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Einspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Rz. 4). Insofern will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentliche Haushalt nicht durch Einsprüche und Klagen derart beeinträchtigt wird, dass der Stpfl. entsprechende Rechtsbehelfe wegen einer Stundungswirkung nutzt.[1] Da somit die Wirksamkeit eines Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.7.2 Zulassung (§ 128 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 65 Die Beschwerde ist nur nach Zulassung zulässig.[1] Dies gilt auch im Rahmen der Anwendung des Art. 45 UZK.[2] Rz. 66 Die Zulassung kann nur durch das FG und zwar ausdrücklich und schriftlich im AdV-Beschluss erfolgen. Der BFH kann diese nicht zulassen, er ist an die Entscheidung des FG gebunden. Die Zulassung durch das FG kann auch noch nachträglich erfolgen.[3] Eine N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 5.2 Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung (§ 69 Abs. 5 FGO)

Rz. 80 Da die Untersagung der Gewerbe- bzw. der Berufsausübung existenzbedrohende Wirkung entfaltet, kommt hier nach § 361 Abs. 4 AO bzw. § 69 Abs. 5 FGO dem Einspruch und der Klage aufschiebende Wirkung zu. Wegen der Einzelheiten wird auf Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 AO Rz. 116ff. verwiesen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.1.1 Grundsatz

Rz. 62 Mit der AdV kann vorläufiger Rechtsschutz gegen angefochtene Verwaltungsakte erlangt werden (s. Rz. 2, 66). Der AdV-Antrag setzt also die Anhängigkeit eines zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens (Einspruch bzw. Anfechtungsklage) gegen den die Leistungspflicht begründenden Verwaltungsakt voraus, andernfalls ist ein entsprechender Antrag unzulässig.[1] Die Anhängigkeit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 116 Wegen der existenzbedrohenden Wirkung einer Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung hemmt gem. § 361 AO Abs. 4 bzw. § 69 Abs. 5 FGO allein die Einlegung des Einspruchs bzw. der Klage gegen den untersagenden Verwaltungsakt dessen Vollziehung; insofern ist also ausnahmsweise eine Suspensivwirkung gegeben (s. Rz. 1, 4). Ein gesonderter AdV-Antrag gegen den die Gewer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 Die einzelnen Unterbrechungsgründe sind in § 231 Abs. 1 AO abschließend aufgezählt.[1] Anerkenntnis, Teilzahlung usw. unterbrechen daher anders als nach § 212 Abs. 1 BGB die Verjährung nicht, ebenso nicht die Niederschlagung nach § 261 AO oder ein Erlassantrag des Stpfl.[2] Ebenfalls keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bewirkt ein Rechtsbehelfs- oder Gerichtsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2.1 Aussetzungsbefugnis (§ 361 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 6 Die AdV kann sowohl durch die Finanzbehörde nach § 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO als auch durch das FG bzw. den BFH nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO ausgesprochen werden. Die materiellen Voraussetzungen der AdV sind in beiden Fällen identisch. Dies gilt trotz des Formulierungsunterschieds auch, soweit für die AdV-Entscheidung Art. 45 UKZ (s. Rz. 2a) anzuwenden ist.[1] Rz. 6a Da § 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Anwendungsregeln

Rz. 5 Die Vorschrift gilt sowohl für Unterbrechungshandlungen der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für Unterbrechungshandlungen des Gläubigers eines gegen die Finanzbehörde gerichteten Anspruchs.[1] Rz. 6 Unterbrechung der Verjährung tritt nur ein, wenn es sich um eine Maßnahme mit Außenwirkung handelt, die also in der Außenwelt in Erscheinung tritt. Rein innerdienstli...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Rechtsbehelfe gegen den Notar

Rz. 430 Verzögerungen bei der Arbeit der Notariate fallen grundsätzlich nicht dem jeweiligen Antragsteller zur Last. Ist der Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs – hier: eines Auskunftsanspruchs, so obliegt es ihm nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck hinzuwirken, sondern bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens ggf. Rechtsbehelfe gegen den ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / K. Rechtsbehelfe

I. Zulässigkeitsvoraussetzungen Rz. 334 Gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 GBO) und einen Zurückweisungsbeschluss ist die formlose und unbefristete Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO zulässig (kein Anwaltszwang). Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, § 72 GBO, und zwar auch in Baden-Württemberg, wenn der Notar im Landesdienst als Grundbuchbeamter ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Rechtsbehelfe

Rz. 71 Gegen die Zurückweisung der Anmeldung ist, auch wenn der Rechtspfleger entschieden hat, die Beschwerde zulässig. Rz. 72 In den §§ 374 ff. FamFG sind das Verfahren in Registersachen und das unternehmensrechtliche Verfahren geregelt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG. Das Beschwerdeverfahren ist in den §§ 58 ff. FamFG geregelt....mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Rechtsbehelf gegen Zuschlagsbeschluss

Rz. 129 Gegen den Zuschlagsbeschluss ist die sofortige Beschwerde nach § 96 ZVG statthaft. Rz. 130 Hinweise (1) Das Landgericht entscheidet über die Beschwerde. Die Beschwerdeberechtigung ist in § 97 ZVG geregelt. Beschwerdegründe sind in § 100 Abs. 1 ZVG abschließend aufgezählt. (2) Auch bei der befristeten Beschwerde gibt es die Möglichkeit der Selbstkorrektur nach § 572 ZPO.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 11. Rechtsbehelf gegen Anordnungsbeschluss

Rz. 91 Eine befristete Erinnerung (entspr. §§ 567, 569 ZPO) gegen den Anordnungsbeschluss gem. § 766 ZPO ist nur dann zulässig, wenn eine vom Versteigerungsgericht von Amts wegen zu beachtende Anordnungsvoraussetzung fehlt. Die zulässige und begründete Erinnerung führt zur Aufhebung des Anordnungsbeschlusses oder – falls sie erst nach Abhaltung des Versteigerungstermins erho...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Rechtsmittel bezüglich der Einziehung und Kraftloserklärung

a) Ablehnung der Einziehung/Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 319 Nach der Erteilung des Erbscheins ist eine Beschwerde gegen die Erbscheinserteilung nicht mehr statthaft. Es kann nur die Einziehung des Erbscheins beantragt werden.[201] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung ein...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / q) Rechtsmittel

Rz. 87 Gegen die Versagung der Einsicht oder der Erteilung von Abschriften ist das Rechtsmittel der unbefristeten und formlosen Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft (Muster vgl. Rdn 89). Beschwerdegericht ist das OLG (§ 72 GBO).mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / VII. Rechtsmittel

1. Übersicht a) Entscheidungen des Richters Rz. 288 Die befristete Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf im nachlassgerichtlichen Verfahren, §§ 58 ff. FamFG . b) Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Nachlassrichter Rz. 289 Muster 7.62: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Nachlassrichter Muster 7.62: Beschwerde ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Rechtsmittel

Rz. 82 Gegen die Versagung der Einsicht oder der Erteilung von Abschriften ist das Rechtsmittel der unbefristeten und formlosen Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft. Darüber entscheidet das übergeordnete Oberlandesgericht, sofern das Grundbuchamt der Beschwerde nicht gem. § 75 GBO abhilft.mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Zulässigkeit eines Rechtsmittels durch einen alleinigen Miterben im Wege der Notgeschäftsführung

Rz. 108 Der VGH Baden-Württemberg[129] führte in seinem Beschl. v. 6.11.2012 zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels durch einen alleinigen Miterben im Wege der Notgeschäftsführung nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB gegen eine Baugenehmigung auf dem Nachbargrundstück Folgendes aus: Zitat "Die gegen das Vorliegen der inhaltlichen Voraussetzungen des Notgeschäftsführungsrechts nach ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Rechtsmittel

Rz. 138 Der vermeintliche Besitzer des Testaments kann sich mit der Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG gegen die Anordnung der Ablieferung wehren. Gegen den Beschluss, der Zwangsmaßnahmen anordnet, ist die sofortige Beschwerde analog §§ 567 ff. ZPO statthaft, § 35 Abs. 5 FamFG.mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / III. Rechtsmittel

Rz. 79 Nach § 1065 Abs. 1 S. 1 ZPO findet gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statt, wenn die Sache von grundsätzlicher Bedeutung ist, wenn die Fortbildung des Rechts dies erfordert oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 11. Rechtsmittel

a) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag des/der Erben Rz. 628 Wurde einem übereinstimmenden Antrag aller Miterben bzw. des Alleinerben auf Anordnung der Nachlassverwaltung stattgegeben, so ist eine Beschwerde gegen den Anordnungsbeschluss nicht statthaft, § 359 Abs. 1 FamFG. Haben einzelne Miterben Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt, so dürfte diesem A...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Rechtsmittel

Rz. 112 Statthaftes Rechtsmittel gegen die Versagung der Akteneinsicht ist die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff., 63 FamFG.[106] Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 3...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / XI. Rechtsmittel

Rz. 151 Gegen die Entscheidungen des Nachlassgerichts in Verfahren im Zusammenhang mit dem ENZ ist die Beschwerde zum OLG statthaft, § 43 IntErbRVG. Für das Beschwerdeverfahren gelten die Vorschriften des FamFG. Jedoch ist § 61 FamFG ausdrücklich nicht anzuwenden, d.h. es ist hier keine Wertgrenze zu beachten. Einzulegen ist die Beschwerde entsprechend der Regelung des § 64 F...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Rechtsmittel

Rz. 217 Vergütungsbeschlüsse sind mit der Beschwerde anfechtbar (§§ 58 ff. FamFG). Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses (§ 63 Abs. 3 FamFG). Gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG gilt die Vermutung, dass das Schriftstück drei Tage na...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 5. Rechtsmittel im Erteilungsverfahren

Rz. 48 Gegen die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses oder die Ablehnung des Antrags auf Erteilung ist die Beschwerde nach § 58 FamFG gegeben. Gegen den Beschluss, der das Testamentsvollstreckerzeugnis für kraftlos erklärt, gibt es keine Beschwerde, § 354 i.V.m. § 353 FamFG. Die Beschwerdeberechtigung nach § 59 FamFG ist dabei aber nicht gegeben, wenn sie auf ein E...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / l) Rechtsmittel

Rz. 48 Gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts ist die befristete Beschwerde nach den §§ 58 ff., 63 FamFG statthaft. Rz. 49 Gegen die Versagung der Einsicht bzw der Erteilung von Abschriften aus den Nachlassakten ist die befristete Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Das Beschwerderecht besteht auch gegen eine Zwischenverfügung, die die Gewährung der Akteneinsicht v...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Zuständigkeit

Rz. 295 Die befristete Beschwerde zum Oberlandesgericht ist der statthafte Rechtsbehelf im nachlassgerichtlichen Verfahren, §§ 58 ff. FamFG .mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Entscheidungen des Richters

Rz. 288 Die befristete Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf im nachlassgerichtlichen Verfahren, §§ 58 ff. FamFG .mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Zwischenentscheidungen

Rz. 299 Zwischenentscheidungen sind anfechtbar, soweit sie im FamFG ausdrücklich für anfechtbar erklärt werden. So ist z.B. die Anordnung des persönlichen Erscheinens unter Androhung von Zwangsmitteln mit der Beschwerde angreifbar, § 33 Abs. 3 S. 4 FamFG. Soweit Zwischenentscheidung im FamFG für anfechtbar erklärt werden, ist die sofortige Beschwerde analog §§ 567–572 ZPO de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 592 Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.[461]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundsatz: Keine Rechtspflegererinnerung

Rz. 337 Gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers sind die allgemeinen Rechtsmittel statthaft, § 11 Abs. 1 RPflG. Nur wenn dagegen kein Rechtsmittel statthaft ist, findet die Rechtspflegererinnerung innerhalb der Beschwerdefrist statt. Kann eine Verfügung in Grundbuchsachen nicht mehr geändert werden, so findet auch dagegen keine Erinnerung statt, § 11 Abs. 3 RPflG. Rz. 338...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Beschwerde, § 11 Abs. 1 S. 1 RPflG i.V.m. § 58 FamFG

Rz. 290 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den "allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften" zulässig ist, § 11 Abs. 1 RPflG. Das bedeutet, dass in nachlassgerichtlichen Verfahren Verfügungen des Rechtspflegers grundsätzlich mit der Beschwerde nach § 58 FamFG anfechtbar sind. Lehnt (z.B. bei gesetzlicher Erbfolge) der Rechtspfle...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Amtsgericht

Rz. 3 Eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht nach Streitwert kennt das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht. Grundsätzlich sind die Amtsgerichte erstinstanzlich zur Entscheidung berufen. So ergibt sich die sachliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte aus § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG .[1] Rz. 4 Nach dem FamFG ist die befristete Beschwerde der stattha...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 1. Allgemeines

Der Rechtsanwalt kann im Strafbefehlsverfahren auch im Rahmen einer sog. Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV tätig werden. Das ist nach der Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV immer dann der Fall, wenn ihm nicht sonst "die Verteidigung oder Vertretung übertragen ist".[2] Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafb...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 334 Gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 GBO) und einen Zurückweisungsbeschluss ist die formlose und unbefristete Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO zulässig (kein Anwaltszwang). Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, § 72 GBO, und zwar auch in Baden-Württemberg, wenn der Notar im Landesdienst als Grundbuchbeamter erstinstanzlich entschieden hat...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters bzw. eines Klagepflegers

Rz. 549 Für den Fall, dass bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig wäre, der Erbe aber unbekannt oder ungewiss ist oder er die Erbschaft noch nicht angenommen hat, hat auf Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht gem. § 779 Abs. 2 ZPO einen besonderen Vollstreckungsvertreter zu bestellen. Dies ist nicht erforderlich, wenn ein Testamentsvoll...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 319 Nach der Erteilung des Erbscheins ist eine Beschwerde gegen die Erbscheinserteilung nicht mehr statthaft. Es kann nur die Einziehung des Erbscheins beantragt werden.[201] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel der befristet...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Ablehnung der Einziehung/Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 319 Nach der Erteilung des Erbscheins ist eine Beschwerde gegen die Erbscheinserteilung nicht mehr statthaft. Es kann nur die Einziehung des Erbscheins beantragt werden.[201] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss das R...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / V. Kostenentscheidung ist immer geboten

In der Sache ist die Entscheidung jedoch unzutreffend. Zugrunde lag ein sofortiges Beschwerdeverfahren nach der ZPO (§§ 126, 104 Abs. 3, 567 ZPO). In diesem Verfahren ist gem. § 308 Abs. 2 ZPO zwingend über die Kosten zu entscheiden, und zwar nach den §§ 91 f., 97 ZPO. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sehen aber nicht vor, dass von einer Kostenerstattung abgesehen werden ka...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Einziehung/Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht

aa) Einziehung Rz. 321 Der im Erbschein bezeichnete Erbe kann sich gegen die Einziehung des Erbscheins wie folgt wehren: Rz. 322 Vollzogen ist die Einziehung, wenn sämtliche Ausfertigungen und Urschriften des Erbscheins beim Nachlassgericht abgeliefert sind.[203] Ist eine Erbscheinseinziehung tatsächlich noch nicht erfolgt, so ist die Beschwerde gegen den Einziehungsbeschluss m...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen für den Beginn der Testamentsvollstreckung

Rz. 63 Nach § 2202 Abs. 1 BGB beginnt das Amt des Testamentsvollstreckers mit dem Zeitpunkt, in dem der Ernannte das Amt annimmt. Das Amt beginnt also nicht bereits mit dem Erbfall, sondern hängt vielmehr von der Entscheidung des Ernannten über die Annahme des Amtes und der entsprechenden Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ab, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. Muster Rdn 72)...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. AEAO zu § 153

a) Indizwirkung eines Tax CMS Rz. 409 [Autor/Stand] Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016[2] wurde der AEAO zu § 153 AO (s. auch § 371 Rz. 817) wie folgt geändert: "Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der L...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Form des Auskunftsanspruchs

Rz. 220 Der Erbe hat den Auskunftsanspruch durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass gem. § 260 BGB zu erfüllen. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privat oder aber auch amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis fordern. Das Verzeichnis muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten, jedoch im Zweifel nicht die Wer...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Berufsmäßigkeit der Nachlasspflegschaft

Rz. 124 Einen Anspruch auf Vergütung hat ein Nachlasspfleger, der die Pflegschaft berufsmäßig führt (§ 1888Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 3 VBVG). Rz. 125 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 VBVG liegt Berufsmäßigkeit im Regelfall vor, wenn der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder die für die Führung von Vormundschaften erforderliche Zeit von 20 Wochenstunden nicht unterschreitet. Di...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Kraftloserklärung

Rz. 324 Bei der Kraftloserklärung ist wie folgt zu differenzieren:[206] Ist der Kraftloserklärungsbeschluss noch nicht veröffentlicht, ist die Beschwerde statthaft, § 58 FamFG. Nach Veröffentlichung kann der Beschluss nicht mehr angefochten werden, § 353 Abs. 1 S. 4 FamFG.mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / I. Sachverhalt

Der beigeordnete Rechtsanwalt hatte nach Abschluss des Verfahrens im eigenen Namen gem. § 126 ZPO die Festsetzung seiner Vergütung gegen die anteilig in die Kosten verurteilte Beklagte beantragt. Dabei meldete er die bei ihm angefallenen Wahlanwaltsgebühren an und schränkte seinen Antrag dahingehend ein: Zitat "Die aus der Landeskasse gezahlte Vergütung bitte ich, in Abzug zu ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 4. "Beschwerdeerwiderung"

Rz. 325 Hat der Gegner des Mandanten Rechtsmittel eingelegt, so empfiehlt sich trotz der Amtsermittlungspflicht, die auch für das Beschwerdegericht gilt, §§ 68 Abs. 3, 26 FamFG, eine Stellungnahme, in der auf tatsächliche und/oder rechtliche Gesichtspunkte hingewiesen wird.mehr