Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Ungarn / 2. Vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommene Rechtsfragen

Rz. 3 Das am 1.1.2018 in Kraft getretene neue IPRG (Nmtv.)[3] enthält in seinem Kapitel VIII einige ergänzende Bestimmungen zur EuErbVO. § 64 IPRG regelt die Formgültigkeit von mündlichen Testamenten; es wurden die in Art. 27 EuErbVO vorgesehenen Anknüpfungsregeln übernommen, ergänzt um das ungarische Recht (lex fori). Rz. 4 Größere praktische Bedeutung hat dagegen § 65 IPRG....mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Formulierung der Rechtsfrage

Rz. 51 Das IPR ergibt nicht unmittelbar die rechtliche Lösung des Falls. Vielmehr bestimmt das IPR allein, aus welchem Recht sich die Lösung ergeben soll (Verweisung). Rz. 52 Ausgangspunkt der Falllösung ist – wie bei rein nationalen Fällen – eine Rechtsfrage, also die Verbindung eines bestimmten Sachverhalts mit einer mutmaßlichen Rechtsfolge. Während in rein nationalen Fäll...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / III. Qualifikation der Rechtsfrage

Rz. 54 Die Rechtsfrage ist einer bestimmten Kollisionsnorm zuzuordnen (Qualifikation). Hierbei handelt es sich um den ersten entscheidenden Abschnitt der kollisionsrechtlichen Falllösung. Rz. 55 In den meisten Fällen ist die Qualifikation einer Rechtsfrage so eindeutig, dass sie dem Rechtsanwender als gedanklicher Schritt kaum bewusst wird. Die besondere Schwierigkeit ergibt ...mehr

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Ungarn / I. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 1 Das Erbstatut wird von Kapitel III der EuErbVO (Art. 20 ff.) bestimmt. Das ungarische autonome Kollisionsrecht spielt nur noch in Altfällen und bei Rechtsfragen eine Rolle, die vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommen sind. 1. Altfälle Rz. 2 In der ungarischen Praxis treten Erbfälle von Erblassern, die vor dem 17.8.2015 verstorben sind, noch relativ häufig auf. In d...mehr

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Slowenien / II. Ablauf des Verfahrens

Rz. 98 Begrifflich ist zwischen dem Nachlassverfahren (zapuščinski postopek) und der Nachlassabhandlung (zapuščinska obravnava), die Teil des Nachlassverfahrens ist, zu unterscheiden.[263] Das Nachlassverfahren wird mit dem Bekanntwerden des Todesfalles oder einer Todeserklärung von Amts wegen eröffnet (Art. 164 ErbG).[264] Parteien des Nachlassverfahrens sind die Erben und ...mehr

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Schweiz / e) Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen

Rz. 26 Hinsichtlich der Form von letztwilligen Verfügungen erklärt das IPRG das Haager Testamentsübereinkommen [61] für anwendbar (Art. 93 Abs. 1 IPRG, unverändert). Das Haager Testamentsübereinkommen gilt gem. Art. 93 Abs. 2 IPRG (unverändert) sinngemäß auch für die Form von Erbverträgen. Damit entspricht die Rechtslage nach schweizerischem IPR in Bezug auf die Formfrage von...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / VII. Anknüpfung von Vorfragen

Rz. 70 Bei Anwendung englischen Erbrechts werden weitere inzidente Rechtsfragen auftreten. So wäre festzustellen, ob im Beispiel das Testament formgerecht errichtet worden ist, obwohl es ohne Beiziehung von Testamentszeugen errichtet worden ist und damit den Formanforderungen des englischen Rechts (Zweizeugentestament) nicht entspricht. Rz. 71 Die Formwirksamkeit des Testamen...mehr

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Belgien / a) Einführung

Rz. 2 Das belgische IPR war bis zur Einführung des IPR-Gesetzes vom 16.7.2004, in Kraft getreten am 1.10.2004, im Bereich des Erbrechts gesetzlich nicht geregelt. Lediglich Art. 3 Abs. 2 fr. ZGB[3] [4] konnte bis dahin entnommen werden, dass in Belgien gelegene Immobilien dem belgischen Recht unterworfen sind, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. H...mehr

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Belgien / 2. Besonderheiten bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 14 Vom Erbstatut sind nach Art. 80 ff. IPRG grundsätzlich alle mit dem Erbfall verbundenen Rechtsfragen erfasst, und damit auch solche, die Verfügungen von Todes wegen behandeln.[30] Dies gilt insbesondere auch für die Prüfung ihrer materiellen Wirksamkeit, da dem belgischen internationalen Erbrecht die Anknüpfung eines Errichtungsstatus für die materielle Wirksamkeit de...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Besonderheiten beim mehrseitigen Erbvertrag

Rz. 36 Schwierigkeiten ergeben sich beim mehrseitigen Erbvertrag, wenn die von den Vertragsparteien getroffenen Verfügungen nicht demselben Recht unterliegen. Dies ist z.B. möglich, wenn die Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben oder eine abweichende Rechtswahl getroffen haben. Einhellige Ansicht ist, dass sämtliche Verfügungen nur dann insges...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / F. Prüfungsschema für die Lösung von Erbrechtsfällen unter der EuErbVO

Rz. 76 Checkliste 1. Qualifikation der Rechtsfrage Nur dann, wenn die Rechtsfrage erbrechtlich zu qualifizieren ist, ist auch eine erbrechtliche Kollisionsnorm anzuwenden ("Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?", "Ist der Erbvertrag wirksam?" – Nicht aber: "Welche Rechte stehen der Witwe wegen Auflösung des Güterstands zu?" oder "Wer ist aufgrund des Todes des Mieters berechtig...mehr

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 148 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / A. Die Qualifikation

Rz. 1 Die EuErbVO ist gem. Art. 1 Abs. 1 EuErbVO auf die "Rechtsnachfolge von Todes wegen" anzuwenden. Als "Rechtsnachfolge von Todes wegen" gilt gem. Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege der gesetzlichen Erbfo...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 2. Wie ist der Rechnungshinweis zu führen?

§ 14a Abs. 7 UStG verlangt den Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts sowie den Übergang der Steuerschuld, ohne dies an eine besondere Referenzierung oder Sprachfassung zu knüpfen. Unglücklicherweise traf der EuGH im Rahmen des "Luxury Trust Automobil"-Urteils, obgleich hiernach gefragt, keine Aussage, da diese selbst sich für den Ausgang des Verfahrens als nicht ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2019 Steuerfreie Übertragung von Kunst/§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG/§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG/§ 28a ErbStG Fraglich ist, welche Möglichkeiten im Rahmen des ErbStG bestehen, Kunst steuerfrei zu übertragen. In Betracht kommen kann die Steuerbefreiung der Kunst als Hausrat nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. a ErbStG. Ausgeschlossen sein dürfte dies bei We...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.45 § 176 AO (Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

• 2024 Verwaltungsvorschriften/Besonderheiten/§ 176 AO Verwaltungsvorschriften sind zwar gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht bindend. Ihnen kommt aber in der Praxis eine erhebliche faktische Bindung zu. So sind z.B. Abweichungen hiervon im Freitextfeld anzugeben. Auch können sich Rechtsansprüche insoweit für den Steuerpflichtigen ergeben nach den Grundsätzen der Selbstbindu...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.9 § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)

• 2020 Einbringung zu Buchwerten / Bruttomethode / Nettomethode / § 24 UmwStG Bei der Einbringung einer Sachgesamtheit zu Buchwerten nach § 24 UmwStG kann das übernommene Vermögen in der Gesamthandsbilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen nach der Brutto- oder der Nettomethode dargestellt werden. Erreicht werden dürfte die Buchwertfortführung auch dadurch, dass in der Ges...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2019 Unterlassen einer Abweichungsanfrage / Nichtanrufung des Großen Senats / § 11 Abs. 2 FGO / § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO Nach § 11 Abs. 2 FGO entscheidet der Große Senat des BFH, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Eine Vorlage an den Großen Senat ist nach § 11 Abs. 3 S. 1 FGO nur zulässig, wenn der Senat, von dessen E...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.16 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2019 Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften / § 15 UStG Eine Finanzholding ist nicht als Unternehmerin anzusehen. Anders ist dies bei einer Führungsholding. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie gegenüber ihren Gesellschaften gegen Sonderentgelt tätig wird. Die Höhe des Enrgelts dürfte regelmäßig unerheblich sein. Von daher stellt die USt auf die Ausgangsumsätze keine Obe...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6 Kündigungsfristen (Absatz 5)

§ 19 Abs. 5 TV-V regelt die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen im Falle der ordentlichen Kündigung oder ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Regelungen verdrängen die in § 622 BGB enthaltenen Bestimmungen über Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Die früher in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene europarechtswidrige R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.2 Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit

Wegen Unbilligkeit kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers gänzlich ausgeschlossen sein. Das gilt z. B. in folgenden Fällen: Der Arbeitgeber hat eine bestimmte Methode der Steuerberechnung angewendet und das Finanzamt hat hiervon Kenntnis erlangt und sie nicht beanstandet.[1] Der Arbeitgeber ist durch die Prüfung und Erörterung einer Rechtsfrage durch das Finanzamt in einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beweisverfahren, selbststän... / 2 Rechtliches Interesse

Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens setzt ein rechtliches Interesse voraus. Das liegt vor, wenn die Beweiserhebung einen Rechtsstreit vermeiden kann (§ 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Hiervon ist auszugehen, wenn der Ausgang des Rechtsstreits im Wesentlichen von bestimmten Tatsachen abhängt. Praxis-Beispiel Tatsachen für rechtliches Interesse Zustand der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Der versicherungsrechtliche Status des Arbeitsunfähigen bleibt während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten. Aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts erfolgt keine neue versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, kommen die Regelu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Plastische Chirurgie

Rz. 87 Kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, die also aus rein ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden, müssen gesondert in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden (5.24 BBR). Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Versicherungsschutz ist hier häufig, dass die vom Versicherer vorgeschriebene Einverständniser...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Aufgaben der Sachverständigen

Rz. 252 Aufgabe der Sachverständigen ist es, die Höhe des Schadens festzustellen. Hierzu gehört es im Einzelnen, den Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbarer vor dem Schaden und die Höhe des Schadens und den Versicherungswert nach dem Schaden zu ermitteln.[272] Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sachverständigen, Aussagen über die technische Abgrenzung des Schad...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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A / 15 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 173]

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Zinsen und Verzug

Rz. 323 Die zu zahlende Entschädigung ist seit Eingang der Schadenanzeige mit 4 % zu verzinsen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige gezahlt wird. Diese Regelung in A § 9 Nr. 3 a entspricht § 91 VVG. Dieser Zinsanspruch entsteht unabhängig von der Fälligkeit der Versicherungsleistung.[468] Dadurch wird gewährleistet, dass der Versicherer keinen Vo...mehr

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T / 2 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Allgemeines [Rdn 3112]

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 169 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadensversicherung wird die Mitversicherung vo...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beendigungsbegriff in § 15 MB/KT

Rz. 638 Die besonderen "Beendigungsgründe" ergeben sich aus § 15 MB/KT. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses tritt nach dem Wortlaut automatisch ein, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Lediglich dann, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit besteht, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Z...mehr

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B / 4 Berufung, Allgemeines [Rdn 657]

Rdn 658 Literaturhinweise: Basdorf, Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 Böhm, Die strafrechtliche Abwesenheitsverhandlung im Berufungsverfahren Zur jüngsten Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Strafverfahrens- und Rechtshilferecht, NJW 2015, 3132 Burhoff, Entziehung der Fahrerlaubnis – Auswirkungen einer langen Verfahren...mehr

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P / 5 Plädoyer des Staatsanwalts [Rdn 2520]

Rdn 2521 Literaturhinweise: Heghmans, Die prozessuale Rolle der Staatsanwaltschaft, GA 2003, 433 Höß, Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Schlussvortrag des Staatsanwalts, 1999 Nehm, Verpflichtung zum Plädoyer?, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 111 Reinhard, Der Rechtsreferendar als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Jus 2002, 169 Schaefer, Das Fairnessgebot f...mehr

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für die Hauptverhandlung sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – auch...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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V / 1 Verbindung von Verfahren [Rdn 3327]

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte...mehr

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B / 44 Beweisantragsrecht, Allgemeines [Rdn 1224]

Rdn 1225 Literaturhinweise: Abdallah, Die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren, 2002 Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 Artkämper, Abwehr dysfunktionalen Verteidigerverhaltens durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs – Einzelfallentscheidung oder zukünftiges System?, StRR 2009, 408 Bachler, Der nur zum Schein gestellte Beweisantra...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Ablehnungsvoraussetzungen

Rz. 492 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 ARB 75 bestimmt in einer allgemeinen Einleitungsnorm, dass der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers voraussetzt, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist. Die ARB 94 enthalten eine solche Regelung nicht, sie setzen dies in § 18 Abs. 1 ARB 94 vielmehr voraus. § 3 a Abs. 1 ARB 20...mehr

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S / 3 Schriftliche Antragstellung [Rdn 3006]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip

Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Das Deckungsverhält...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

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Z / 23 Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4429]

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