Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freistellungsbescheinigung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 In folgenden Fällen darf der ArbG vom LSt-Abzug erst absehen, wenn ihm eine Freistellungsbescheinigung vorliegt:mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / d) Nr. 2119 GKG-KostVerz. (Rechtsbehelf des Schuldners)

Gem. § 954 Abs. 2 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über den Rechtsbehelf des Schuldners wegen Einwendungen gegen die Vollziehung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Inland nach Art. 34 EuKoPfVO. Für das Verfahren über diesen Rechtsbehelf ist in Nr. 2119 GKG-KostVerz. eine Gebühr i.H.v. 30,00 EUR vorgesehen.mehr

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AGS 5/2017, Altes Recht für... / 1 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des VG, mit dem seine Erinnerung gegen den Beschluss des Urkundsbeamten des VG über die Festsetzung der ihm vom Kläger zu erstattenden Kosten des zweiten Rechtszugs i.H.v. 1.139,58 EUR zurückgewiesen wurde (§§ 165, 151 VwGO), ist gem. § 146 Abs. 1 VwGO statthaft. Über sie entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Richt...mehr

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AGS 5/2017, Altes Recht für... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Nach § 16 Nr. 11, 1. Hs. RVG bilden das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels und das nachfolgende zugelassene Rechtsmittelverfahren eine einzige Angelegenheit. Mit anderen Worten: Es gibt nur einen einzigen Auftrag für eine einzige Angelegenheit. Dieser Auftrag war hier aber vor dem Stichtag erteilt worden, so dass nach § 60 Abs. 1 S. 1...mehr

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AGS 5/2017, Erstattung der ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kläger und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV, sondern nur nach Nr. 3201 VV zu bemessen. 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Klägern die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. Vorausse...mehr

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AGS 5/2017, Niederschlagung... / 2 Aus den Gründen

Die Rüge, die auch gegen Entscheidungen in Nebenverfahren eröffnet ist (vgl. Keidel, FamFG, § 44 Rn 16), ist statthaft (§ 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FamFG), da gegen den Beschluss des Senats vom 13.2.2017 kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf gegeben ist (vgl. § 567 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig, da der gerügte Beschluss den Rügeführer nachteilig betrifft. Der Beschuss war u...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Verfahrensrecht

Bei gesonderter Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch muss diese mit dem statthaften Rechtsmittel angegriffen werden, weil andernfalls die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag rechtskräftig und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend wird [im Anschluss an BGH, Beschl. v. 8.1.2016 – I ZB 41/15, NJW-RR 2016, 507] (BGH, Beschl. v. 1.3...mehr

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Zweitschuldner. Im zugrunde liegenden Hauptverfahren ging es um einen Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Nach Anhörung der Beteiligten ordnete das FamG die Einholung eines Gutachtens an, das a...mehr

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AGS 5/2017, Bestellung in U... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass dem angefochtenen Beschluss ein Verfahren auf Erlass ...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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FoVo 5/2017, (Teil-)Vollstr... / II. Die Lösung

Teilrechtskraft Wird ein ganz oder teilweise Klage zusprechendes Urteil nur teilweise angefochten, so wird es hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils gleichwohl nicht rechtskräftig (Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 537 Rn 1). Da die Sicherheitsleistung nur bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu erbringen ist, kann die Zwangsvollstreckung nach §§ 750, 704 ZPO deshalb...mehr

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AGS 5/2017, Zurückverweisun... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat einen vorläufigen Erfolg. Die Sache musste unter Aufhebung der angefochtenen Nichtabhilfeentscheidung sowie des Kostenfestsetzungsbeschlusses betreffend die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens an das LG zurückgegeben werden. Auch in Kostensachen müssen die angefochtene Entscheidung wie die Nichtabhilfeentscheidung erkennen lassen, da...mehr

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AGS 5/2017, Zurückverweisun... / Leitsatz

Auch in Kostensachen müssen die angefochtene Entscheidung wie die Nichtabhilfeentscheidung erkennen lassen, dass das Beschwerdevorbringen zur Kenntnis genommen, geprüft und berücksichtigt wurde. Die verbreitete Unsitte, Rechtsmittel, deren Begründung nicht greifbar substanzlos ist, durch inhaltslose Formularbeschlüsse aufs Geratewohl dem Oberlandesgericht in der Erwartung vor...mehr

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AGS 5/2017, Unbeachtlichkei... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. a) Die Beschwerde ist wirksam eingelegt. Sie unterliegt nicht dem Anwaltszwang. Der in Unterhaltssachen geltende Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG) gilt auch für die sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen, die ohne eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen werden (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 91a Abs. 2 S. 1, 269 Abs. 5 S. 1 ZPO). Die sofort...mehr

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AGS 5/2017, Bestellung in U... / Leitsatz

Im Rahmen von § 80 S. 1 FamFG sind Aufwendungen der Beteiligten als notwendig anzusehen, wenn ein verständiger und wirtschaftlich vernünftiger Beteiligter die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte, wobei der Grundsatz sparsamer Verfahrensführung gilt. Erstattungsfähige Kosten i.S.v. § 80 S. 1 FamFG sind auch solche, die der Ant...mehr

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FoVo 5/2017, Die wirtschaft... / 1 I. Der Fall

Unterlassungsverfügung Der Gläubiger ist Polizeibeamter. Er war bei einer "Dügida"-Demonstration in Düsseldorf als Unterabschnittsleiter eingesetzt. Die Schuldnerin war Organisatorin der "Dügida". Sie hat im unmittelbaren Anschluss an die Demonstration ein den Gläubiger zeigendes Video auf der Facebookseite von "Dügida" im Internet eingestellt, in dessen Begleittext sie den n...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / b) FPR

Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis. Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und S...mehr

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AGS 5/2017, Anwaltsbeauftra... / Leitsatz

Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob er der Entscheidung des 3. Zivilsenats des BGH (BGHZ 209, 120 ff. mit kritischer Besprechung Hansens, RVGReport 2016, 186 ff.) folgt, wonach für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten allein darauf abzustellen ist, ob zum Zeitpunkt der Beauftragung die Klage (das Rechtsmittel) objektiv bereits zurückgenommen war, oder ob es au...mehr

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AGS 5/2017, Anwaltsbeauftra... / 1 Aus den Gründen

Nach der eindeutigen Rspr. des 3. Zivilsenats des BGH (BGHZ 209, 120 ff., juris Rn 10 [= AGS 2016, 252] m. krit. Besprechung Hansens, RVGReport 2016, 186 ff. und Müller-Rabe, JurBüro 2017, 3 ff.) kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Rechtsanwalt allein auf die objektive Lage an: Ist ein Rechtsmittel – oder im hiesigen Fall die Klage – zum Zeitpunkt der ...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Reichweite eines Vergleichs über die "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittelzüge. Die Klägerinnen nahmen die Beklagten wegen eines Brandschadens in Anspruch. Mit Grund- und Teilschlussurteil erklärte das LG die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt. Die von den Beklagte...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 4. Verfahren nach Art. 34 EuKoPfVO

Art. 34 EuKoPfVO regelt die Rechtsbehelfe des Schuldners gegen die Vollstreckung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann der Schuldner die Einschränkung oder Beendigung der Vollstreckung eines Europäischen Kontopfändungsbeschlusses beantragen. Für die Tätigkeit in diesen Verfahren entstehen ausschließlich Gebühren nach Nrn. 330...mehr

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zfs 5/2017, Mitteilung der ... / 3 Anmerkung:

1. Ob sich Gericht und Parteien nach Durchführung der Beweisaufnahme in einem prozessualen Niemandsland oder auch nicht befinden (vgl. hierzu Greger, MDR 2016, 1057), richtet sich nach §§ 285, 279 Abs. 3 ZPO. Die Erörterungspflicht des Gerichts nach § 279 Abs. 3 ZPO und die Verhandlungspflicht der Parteien nach § 285 ZPO beziehen sich auf das Ergebnis der Beweisaufnahme und ...mehr

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FoVo 5/2017, Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung

Greift der Schuldner das ihn belastende Urteil nur teilweise mit dem Rechtsmittel der Berufung an, so kann der Gläubiger im Übrigen die Vollstreckung unmittelbar einleiten. Das vermeidet Rechtsnachteile und hat Vergütungsvorteile (vgl. hierzu Goebel, FoVo 2017, 84, in diesem Heft). Die nachfolgende Arbeitshilfe soll die Antragstellung erleichtern. Muster: Antrag auf Vollstre...mehr

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragsgegners ist gem. § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG zulässig und in der Sache auch begründet. 1. Zu Recht macht der Antragsgegner mit seinem Rechtsmittel geltend, dass die Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung gegen ihn derzeit nicht vorliegen. Gem. § 26 Abs. 2 S. 1 FamGKG soll die Haftung eines Zweitschuldners nur geltend gemacht werden, wenn die Zwangsvol...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Maßgeblich für die Verteilung der Kosten des Rechtsmittelzuges sei die Kostenentscheidung des BGH v. 1.10.2013 und nicht die im Prozessvergleich vom 17.2.2015 ...mehr

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AGS 5/2017, Kein Deckungssc... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). 1. Das Berufungsgericht hat die Revision zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. zugelassen, da die Frage, ob die gefährliche Körperverletzung i.S.d. ARB ein Vergehen sei, das nur...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 2. Regelungen in der ZPO

Für das Verfahren auf Erlass des Europäischen Beschlusses zur Kontenpfändung sind die Bestimmungen der EuKoPfVO maßgebend. Gem. Art. 46 EuKoPfVO richten sich aber sämtliche der in der EuKoPfVO nicht ausdrücklich geregelten verfahrensrechtlichen Fragen nach nationalem Recht. Deshalb enthalten die neu eingeführten §§ 946 ff. ZPO die notwendigen nationalen Durchführungsvorschri...mehr

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AGS 5/2017, Vertretungszwan... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht durch einen Vertreter i.S.v. § 67 Abs. 4 VwGO eingelegt worden ist. Nach § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO müssen sich die Beteiligten vor dem OVG – außer in Prozesskostenhilfeverfahren – durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt auch für diejenigen Handlungen, durch die das Verfahren beim OVG eingeleitet wird (§ 67 Abs...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschwer bei baulicher Veränderung

Leitsatz Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung abgewiesen worden ist, bemisst sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet. Normenkette EGZPO § 26 Nr. 8 Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage besteht...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / V. Rechtsmittel des zur Auskunft Verpflichteten

So dringend der Unterhaltsberechtigte auf die Erteilung der Auskunft nach §§ 1605, 1580 BGB angewiesen sein kann, so sehr ist der Unterhaltspflichtige bemüht, der Auskunftsverpflichtung zu begegnen. Sein Rechtsmittel gegen den zur Auskunft verpflichtenden Beschluss muss aber die Hürde des § 61 FamFG nehmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zuläs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Rechtsbehelfe

1. Verhältnis Grundlagen- zum Folgebescheid Rz. 235 [Autor/Stand] Die Folge der selbständigen Feststellung der Besteuerungsgrundlage durch den Feststellungsbescheid über den Einheitswert ist, dass die Feststellungen des Grundlagenbescheids nicht mit einem Rechtsbehelf gegen den Folgebescheid angegriffen werden können, der auf dem Einheitswertbescheid beruht. Daraus ergibt sic...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Rechtsbehelfe

3.1 Gläubiger Der Gläubiger kann in den Fällen, in denen die Erteilung der Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgelehnt wird, die Erinnerung (§ 573 ZPO) einlegen. Ist der Rechtspfleger für die Klauselerteilung zuständig, findet gegen dessen Ablehnungsentscheidung die sofortige Beschwerde (§ 567 Abs. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) statt.[1] Zudem kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf bei Verstoß gegen eine Übergangregel

Rz. 39 [Autor/Stand] Weigert sich das zuständige Finanzamt, den Einheitswert aufgrund der Übergangsregelung günstiger festzustellen, kann der Steuerpflichtige unmittelbar mit dem Einspruch [2] und bei einem erfolglosen Rechtsbehelf mit der Anfechtungsklage [3] gegen die Einheitswertfeststellung vorgehen. Er muss also nicht zunächst einen gesonderten Bescheid über die Billigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 242 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Einheitswert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Der Einspruch kann schriftlich oder elektronisch[4] eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden. Die bisher ebe...mehr

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AGS 4/2017, Anfechtung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Gegen einen ausschließlich eine Kostenentscheidung enthaltenden Ergänzungsbeschluss kann gem. § 99 Abs. 1 ZPO ein Rechtsmittel nur eingelegt werden, wenn auch der Ausgangsbeschluss angefochten ist (a). Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht ändert an dem Ausschluss des Rechtsmittelweges zum BGH nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 265 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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AGS 4/2017, Keine Umdeutung... / 2 Aus den Gründen

Eine Entscheidung der Kammer ist nicht veranlasst. Zwar ist es zutreffend, dass die notwendigen Auslagen grundsätzlich bei demjenigen verbleiben, dem sie entstanden sind, wenn es an einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung fehlt und eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung durch das erkennende Gericht unzulässig ist, vi...mehr

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zfs 4/2017, Unanfechtbarkei... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die sofortige Beschwerde gegen die Terminsverfügung vom 6.4.2016 ist unzulässig." a) Die Terminierung wird vom Kl. mit der Überlegung angegriffen, dass darin eine unzumutbare Verzögerung des seit dem Jahr 2011 geführten Rechtsstreits liege. Dem Kl. ist zuzugestehen, dass das Betragsverfahren von der Kammer nach Erlass des Berufungsurteils möglicherweise nicht zügig bet...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 3 Anmerkung

Ebenso zum Abraten eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl: OLG Nürnberg[1] und AG Hamburg-St. Georg.[2] Auch das Abraten von einem Rechtsmittel löst – im Gegensatz zur Rücknahme des Rechtsmittels – keine zusätzliche Gebühr aus.[3] Norbert Schneider AGS 4/2017, S. 188 - 189mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte als Rechtsschutzversicherer wegen der nach Auffassung der Klägerseite entstandenen Gebühren nach der Nr. 5115 VV i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Anspruch. Dem Kläger war eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Hierzu erhielt er einen Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 120,00 EUR, verbunden hiermit war die Eintrag...mehr

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AGS 4/2017, Anfechtung eine... / Leitsatz

Gegen den ausschließlich eine Kostenentscheidung enthaltenden Ergänzungsbeschluss kann gem. § 99 Abs. 1 ZPO ein Rechtsmittel nur eingelegt werden, wenn auch der Ausgangsbeschluss angefochten ist. BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – VII ZB 59/14mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die auf der Grundlage der ergangenen Kostenentscheidung erfolgte Kostenfestsetzung ist insoweit zu beanstanden, als der Rechtspfleger die vom Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verhältnis Grundlagen- zum Folgebescheid

Rz. 235 [Autor/Stand] Die Folge der selbständigen Feststellung der Besteuerungsgrundlage durch den Feststellungsbescheid über den Einheitswert ist, dass die Feststellungen des Grundlagenbescheids nicht mit einem Rechtsbehelf gegen den Folgebescheid angegriffen werden können, der auf dem Einheitswertbescheid beruht. Daraus ergibt sich weiter, dass gegen den Grundlagenbescheid...mehr

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AGS 4/2017, Anfechtung eine... / 1 Sachverhalt

Mit Vollstreckungsbescheid wurde der Schuldner verpflichtet, an die T. GmbH & Co. KG, deren Insolvenzverwalter der Gläubiger ist, 260.000,00 DM zu zahlen. Der Antragsteller, ehemaliger Geschäftsführer der T. GmbH & Co. KG, beantragte später, den Vollstreckungsbescheid auf ihn umzuschreiben und ihm eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen. Zur Begründung berief sich der A...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel, über das der Einzelrichter zu entscheiden hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG), ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG), aber nicht begründet. Die Erinnerung ist zu Recht zurückgewiesen worden. Die Auffassung, wonach bei Erstreckung der Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss (auch) über nicht anhängige Gegenstände nur ei...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Kosten

a) Im Rahmen von § 80 S. 1 FamFG sind Aufwendungen der Beteiligten als notwendig anzusehen, wenn ein verständiger und wirtschaftlich vernünftiger Beteiligter die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte, wobei der Grundsatz sparsamer Verfahrensführung gilt. b) Erstattungsfähige Kosten i.S.v. § 80 S. 1 FamFG sind auch solche, die ...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 1 I. Der Fall

Schuldnerin ist verstorben, Gläubiger sucht Erben Die Gläubigerin einer titulierten Forderung gegen die verstorbene Schuldnerin ersuchte das AG – Nachlassgericht – um Auskunft über den Erbfall und die Feststellung und Benennung der Erben sowie die Übersendung der hierauf bezogenen Unterlagen. Keine Nachlassakten, aber Kosten Hierauf wurde ihr mitgeteilt, dass kein Nachlassvorga...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 1 I. Der Fall im Überblick

PfÜB bei internationalen Beziehungen Die Gläubigerin vollstreckt im Wege der Forderungspfändung gegen die außerhalb der EU beheimatete Schuldnerin in eine Forderung gegen die in London ansässige Drittschuldnerin, die jedoch in Frankfurt eine Niederlassung unterhält. Schuldnerin rügt örtliche Zuständigkeit Die Schuldnerin greift den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Das Wesen der gesonderten Feststellung

Rz. 29 [Autor/Stand] Besteuerungsgrundlagen werden grundsätzlich nicht durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt. Vielmehr bilden sie einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides.[2] Einwendungen gegen die Bewertung können deshalb insoweit nur durch einen Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid erhoben werden. Rz. 30 [Autor/Stand] ...mehr