Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 12/2016, Bewilligung fü... / 2 Aus den Gründen

Die auslegungsbedürftige Beschwerde ist zulässig. 1. Die Angelegenheit ist zwar nicht aufgrund einer Beschwerde dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt worden, sondern von Amts wegen durch das ArbG. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Rechtsanwältin Beschwerde eingelegt hat. Das geht aus ihrem Schriftsatz v. 3.7.2015 an das Beschwerdegericht hervor, mit dem sie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)

Leitsatz 1. Auch bei einer sog. Nullfestsetzung liegt für eine Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) vor, soweit in diesem Bescheid über eine Besteuerungsgrundlage entschieden wird und insoweit über § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung für ein Verlustfeststellungsverfahren ausgelöst wird. 2. Eine Erwerbergruppe (§ 8c Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschwer des Rechtsmittelführers

Leitsatz Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers. Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 S...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrverletzungen unter Wohnungseigentümern: Zuständigkeit

Leitsatz Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Versammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben. Normenkette WEG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 212 Bundesv... / 2.1 Nachfolgeregelung zu den Bundesverbänden

Rz. 4 Die bisherigen Bundesverbände werden ab 1.1.2009 in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts weitergeführt. Die Gründung einer GbR erfordert grundsätzlich für den Gründungsprozess eine rechtsgeschäftliche Einigung. Dieser Prozess wird ersetzt durch die gesetzliche Anordnung in Abs. 1 (gesetzlich angeordnete Rechtsform umwandlung). Losgelöst von zeitlich spä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Sprungklage durch nachträglichen Einspruch

Leitsatz 1. Legt der Steuerpflichtige nach Erhebung einer Sprungklage und noch vor dem Ergehen der behördlichen Zustimmungserklärung Einspruch ein, führt dies zur Umwandlung der Sprungklage in einen Einspruch. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen "Umwandlungserklärung". 2. Folge hiervon ist, dass der ursprünglich verfolgte Rechtsbehelf seine Rechtsnatur ändert und eine Klage,...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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AGS 11/2016, Maßgebender Ze... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist rechtmäßig und verletzt die Antragstellerin nicht in ihren Rechten. Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; entgegen dem – eine Rechtsmitteleinlegung betreffenden – Beschluss des BGH v. 25.2.2016 – III ZB 66/15- zfs 2016, 285 m. Anm. Hansens = RVGreport 2016, 186 (Hansens) kann die Unkenntnis von der Rücknahme auf Beklagtenseite nicht übergangen werden." 1. Nach de...mehr

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AGS 11/2016, Bestellung in ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; entgegen dem – eine Rechtsmitteleinlegung betreffenden – Beschl. d. BGH v. 25.2.2016 – III ZB 66/15 [= AGS 2016, 252] kann die Unkenntnis von der Rücknahme auf Beklagtenseite nicht übergangen werden. 1. Nach der Kostengrundentscheidung im Beschluss des AG v. 16.12.20...mehr

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AGS 11/2016, Bestellung in ... / Leitsatz

Nimmt eine mit einer Klage oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch ausgelösten Kosten auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat; dies gilt nur dann nicht, wenn die anwaltliche Hilfe suchende Partei oder ihr Vertreter von der Rücknahme weiß oder schuldhaf...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Nimmt eine mit einer Klage oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch ausgelösten Kosten auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat; dies gilt nur dann nicht, wenn die anwaltliche Hilfe suchende Partei oder ihr Vertreter von der Rücknahme weiß oder schuldhaf...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühre... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig nach §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache in vollem Umfang Erfolg. Nach Vorbem. 3.2.1 VV ist der Unterabschnitt über die Berufung auch anzuwenden in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der fr...mehr

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zfs 11/2016, Übermittlungss... / 1 Aus den Gründen:

"I. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die AG dagegen, dass das VG sie – unter Ablehnung des Eilantrags im Übrigen – im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet hat, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache eine Übermittlung von einer Übermittlungssperre nach § 41 Abs. 2 StVG unterliegenden Daten des ASt. an Polizei oder Bußgeldstellen nur aufgrund einer einzelfallbezo...mehr

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zfs 11/2016, Einlegung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Erinnerung ist unzulässig." 1. Der von der Kostenschuldnerin als “Einspruch/Beschwerde’ bezeichnete Rechtsbehelf wird rechtsschutzgewährend i.S. einer Erinnerung gegen die Kostenrechnung nach § 66 Abs. 1 GKG ausgelegt … 3. Anträge und Erklärungen können im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten (schriftlich) eingereich...mehr

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AGS 11/2016, Keine PKH für ... / 2 Aus den Gründen

PKH ist nicht zu bewilligen, da eine solche für Verfahren der Erinnerung gem. § 66 GKG von Gesetzes wegen nicht vorgesehen ist. Zur Begründung verweist der Senat auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Celle im Beschl. v. 7.8.2012 – 1 Ws 293/12, das in Einklang mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf v. 2.7.2012 – III-2 Ws 228/12 [= AGS 2012, 541] Folgendes ausgeführt hat: "Di...mehr

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AGS 11/2016, Keine Anrechnu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt aus eigenem Recht sowie aus abgetretenem Recht der Drittwiderbeklagten die Rückzahlung geleisteten Anwaltshonorars; der beklagte Rechtsanwalt macht widerklagend restliche Gebühren geltend. Der Beklagte hatte den Kläger und die Drittwiderbeklagte (fortan auch: Eheleute T.) in einer Bausache vor dem OLG vertreten. Er war seinerzeit Mitglied einer Sozietät. ...mehr

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AGS 11/2016, Strafvollstrec... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, da der Beschwerdeführer nur in einer Angelegenheit tätig geworden ist, für die eine Gebühr auch nur einmal gefordert werden kann, § 15 Abs. 2 RVG. Das AG hat zutreffend auf die Rspr. des OLG Oldenburg (Beschl. v. 20.5.2015 – 1 Ws 190/15, 1 Ws 191/15, 1 Ws 192/15 und 1 Ws 193/15) Bezug g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einheitliche Feststellung gegenüber den unbeschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 200 [Autor/Stand] Inhaltsadressat des einheitlichen Feststellungsbescheides. Im Gegensatz zu § 18 Abs. 1 Satz 1 regelt Satz 2 ausdrücklich, wem gegenüber der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid ergehen muss. Der Feststellungsbescheid ist an die unbeschränkt Stpfl. zu richten, die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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zfs 11/2016, Einlegung der ... / Sachverhalt

Der BFH hatte die Beschwerde der Beschwerdeführerin – einer GmbH – als unzulässig verworfen und ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Hieraufhin hat die Kostenstelle des BFH gegen die Beschwerdeführerin die Gerichtskosten dieses Beschwerdeverfahrens angesetzt. Hiergegen hat die Beschwerdeführerin einen als "Einspruch/Beschwerde" bezeichneten Rechtsbehelf an den ...mehr

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AGS 11/2016, Ablehnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist in Form der Anfechtungs- und Leistungsklage statthaft und zulässig, im Ergebnis aber unbegründet. Die Klägerin war wegen Zeitablaufs nicht berechtigt, weitere Gebühren von dem Beklagten zu fordern. Nach § 63 Abs. 2 SGB X sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Vorverfahren erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. G...mehr

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AGS 11/2016, Eine Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg, weil der Verteidiger in den Beschwerdeverfahren, soweit eine einheitliche Entscheidung ergangen ist, jeweils nur in einer Angelegenheit tätig geworden ist. Auch wenn der Verurteilte hinsichtlich mehrerer verschiedener parallel vollstreckter Freiheitsstrafen beantragt hat, die Strafreste zur Bewährung auszusetzen, ändert dies nichts daran,...mehr

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zfs 11/2016, Ablehnung eine... / 2 Aus den Gründen:

"Im angefochtenen Urt. ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urt. zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urt. wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein solcher...mehr

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zfs 11/2016, Mindestmessstr... / 2 Aus den Gründen:

"II. 1. Der Beschl. v. 21.6.2016 war auf Antrag nach § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 2 StPO aufzuheben, weil das AG die Rechtsbeschwerde des Betr. rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfen hat. Die Rechtsbeschwerde ist fristgerecht eingelegt sowie frist- und formgerecht begründet worden. Die mit der Rechtsbeschwerde angefochtene Entscheidung erging am 2.5.2016 in Abw...mehr

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AGS 11/2016, Isolierte Anfe... / 1 Aus den Gründen

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kostentragungspflicht sowie über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das FamG zurückverwiesen. Mit der nur zum Kostenausspruch angefochtenen Entscheidung hat das FamG den Antrag des Antragstellers, gegen die Antragsgegnerin ein Ordnungsmittel festzusetze...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Mit deutlichen Worten hat das OLG München der nicht haltbaren Auffassung des BGH in seinem Beschl. v. 25.2.2016, RVGreport 2016, 186 (Hansens) widersprochen, wohingegen andere Gerichte (neulich OLG Hamburg RVGreport 2016, 388 (ders.)) der Auffassung des BGH kritiklos gefolgt sind; im Fall des OLG Hamburg war dies allerdings nicht entscheidungserheblich. Die Gebührenreferente...mehr

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AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das FamG den Verfahrenswert auf den mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangten Verfahrenskostenvorschussbetrag von 3.481,10 EUR festgesetzt. Die hiergegen mit dem Ziel der Reduzierung des Verfahrenswerts auf die Hälfte des verlangten Vorschussbetrags eingelegte Beschwerde ist verfahrensrechtlich bedenkenfrei; sie ...mehr

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AGS 11/2016, Klage auf Zahl... / 1 Aus den Gründen

Das gem. §§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, 68 Abs. 1 GKG als Beschwerde zulässige Rechtsmittel der Prozessbevollmächtigten der Beklagten führt zu einer Anhebung des Streitwertes auf bis zu 700.000,00 EUR. 1. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist nicht ohne Weiteres mit dem Nennbetrag der Bürgschaft gleichzusetzen, sondern gem. § 3 ZPO anhand des Interess...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.1 Verfahren

18.1.1.1 Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 bis 14 AStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich festgestellt (§ 18 AStG). Ebenso ist hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 5 AStG zu verfahren. 18.1.1.2 Sind in dem nach § 14 KStG dem Organträger zuzurechnenden Einkommen nach den §§ 7 ff. AStG steuerpflichtige Einkünfte enthalten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.11 Verfahren

18.11.1 Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 bis 14 AStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich festgestellt (§ 18 AStG). Ebenso ist für die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 5 AStG zu verfahren. Das Verfahren ist in Anlage 4 beschrieben. 18.11.2 Jeder der an der ausländischen Gesellschaft beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen und erweit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.1 Verfahren

18.1.1.1 Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 bis 12 und 14 AStG sowie des § 3 Nr. 41 EStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich festgestellt (§ 18 AStG). Ebenso ist hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 5 AStG zu verfahren. 18.1.1.2 Sind in dem nach § 14 KStG dem Organträger zuzurechnenden Einkommen nach den §§ 7 ff. AStG steue...mehr

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AGS 11/2016, Streitwertfest... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat den Gegenstandswert für den Rechtsstreit zutreffend festgesetzt. 1. Die Beschwerde ist nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die von den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Beklagten eingelegte Beschwerde ist als so...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bestandskraft

Rz. 1 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Ein > Verwaltungsakt (§ 118 AO) der FinBeh erwächst grundsätzlich in Bestandskraft, wenn er wegen Ablaufs der Frist vom Stpfl nicht mehr durch > Rechtsbehelfe beanstandet werden kann oder die FinBeh keine Möglichkeit zur > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten hat. Mit dem Eintritt der Bestandskraft ist das steuerliche Ergebnis des Verw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die Lohnsteuer wird zwar als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer wahrgenommen. Das gilt allerdings nur, wenn das FA – wie in der Mehrzahl der Fälle – nach Ablauf des VZ eine > Veranlagung von Arbeitnehmern vornimmt. Im Grundsatz hat die LSt aber abgeltende Wirkung (vgl § 46 Abs 4 EStG). Schon deshalb muss ihre Bemessung die individuellen Ve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Irrige Beurteilung des FA als Voraussetzung, um einen Steuerbescheid gemäß § 174 Abs. 4 AO zu ändern

Leitsatz Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO wegen der irrigen Beurteilung des Sachverhalts in einem anderen Bescheid, welcher auf Initiative des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten geändert wurde, ist nicht ausgeschlossen, wenn das FA bei Erlass des ursprünglichen Bescheids wissentlich fehlerhaft gehandelt hat. Der Steuerpflichtige soll vielmeh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung

Leitsatz Auch wenn sich eine Arrestanordnung mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der zugrunde liegenden Bescheide schon vor Klageerhebung erledigt, kann das für eine zulässige Fortsetzungsklage erforderliche Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu bejahen sein. Sachverhalt Eine GmbH (Klägerin) begehrte im Einspruchsverfahren die...mehr

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Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

Leitsatz Wird gegen eine Entscheidung, mit der ein Landgericht im Berufungsverfahren die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abgeändert hat, ein Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich hierbei um eine weitere Beschwerde, die entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG der Zulassung bedarf. Normenkette GKG §§ 68, 66, 63, 49a; RVG § 32 Abs. 2 Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.3 Beigeladener

Rz. 13 Weiterer Beteiligter des Klageverfahrens ist nach § 57 Nr. 3 FGO auch der Beigeladene. Dies ist ein Dritter, der nicht bereits Kläger oder Beklagter ist[1] und vom FG durch Beschluss aus den in § 60 FGO aufgeführten Gründen beigeladen worden ist. Als Nebenbeteiligter ist der Beigeladene befugt, im Verfahren seine rechtlichen Interessen zu vertreten und dabei innerhalb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 57 FGO regelt die Beteiligtenstellung für das erstinstanzliche Klageverfahren und gilt entsprechend im Beschlussverfahren [1] sowie im Prozesskostenhilfeverfahren.[2] Rz. 4 Die Beteiligtenstellung im Rechtsmittelverfahren ist gesondert geregelt.[3] Beteiligter im Revisionsverfahren kann nur sein, wer bereits im Klageverfahren beteiligt war.[4] Entsprechendes gilt für d...mehr

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AGS 10/2016, Keine Ermäßigung bei Verzicht auf Begründung und Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

Leitsatz Die Gebührenprivilegierung der Nr. 1211 Nr. 2 GKG-KostVerz. ist für den Fall, dass sich die Parteien vergleichen, die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und auf eine Begründung der Kostenentscheidung sowie Rechtsmittel verzichten, nicht analog anwendbar. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2016 – I-10 W 66/16 1 Aus den Gründen Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Rechtsbehelfe

Rn 12 Sowohl bei erhobenem Widerspruch gegen die Prüfung als auch bei einer Forderungsanmeldung nach dem Prüfungstermin hat das Insolvenzgericht zwingend einen besonderen Prüfungstermin oder ein schriftliches Prüfungsverfahren anzuordnen. Beruht die Prüfung im Termin auf einer Entscheidung des Rechtspflegers, kann die sofortige Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG eingel...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / 2 Aus den Gründen

" … II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg." Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Literatur Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzu...mehr

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AGS 10/2016, Keine Fiktive ... / 2 Aus den Gründen

Der gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) ist zulässig (§§ 165, 151 VwGO), jedoch nicht begründet. Gem. §§ 165 S. 1, 151 S. 1 VwGO entscheidet über Erinnerungen das Gericht, dessen Urkundsbeamter gem. § 164 VwGO die Kosten festzusetzen hat. Nachdem die der Kostenfestsetzung zug...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg. Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Lit. Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren n...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / Leitsatz

Wird ein Rechtsmittel vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eingelegt, erhält der Anwalt des Rechtsmittelgegners aber erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung den Auftrag, den Rechtsmittelgegner im Rechtsmittelverfahren zu vertreten, richtet sich seine Vergütung nach neuem Recht. Unerheblich ist, ob der Anwalt des Rechtsmittelgegners bereits zuvor über die Einlegung d...mehr

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AGS 10/2016, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Nach Berufungseinlegung erließ der Senat einen Beweisbeschluss gem. §§ 525, 358a ZPO. Nach Erstattung des Gutachtens wies er die Klägerin und Berufungsklägerin schriftlich darauf hin, dass ihr Rechtsmittel angesichts der Darlegungen des Sachverständigen keinen Erfolg haben dürfte. Nunmehr nahm die Klägerin die Berufung zurück. Es erging Kostenbeschluss nach § 516 Abs. 3 ZPO....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Die Verjährung von Masseverbindlichkeiten

Rn 18 Verbindlichkeiten gegenüber der Insolvenzmasse sind bei zulänglicher Insolvenzmasse grundsätzlich[31] ohne Einschränkung gegen die Insolvenzmasse durchsetzbar und verjähren daher nach den allgemeinen Regeln.[32] Mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach § 208 treten die Verteilungsreihenfolge des § 209 Abs. 1 und das Vollstreckungsverbot des § 210 ein; dadurch können ...mehr

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AGS 10/2016, Keine Ermäßigu... / Leitsatz

Die Gebührenprivilegierung der Nr. 1211 Nr. 2 GKG-KostVerz. ist für den Fall, dass sich die Parteien vergleichen, die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und auf eine Begründung der Kostenentscheidung sowie Rechtsmittel verzichten, nicht analog anwendbar. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2016 – I-10 W 66/16mehr