Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Abweisung mangels Masse

Rn 46 Reicht das Schuldnervermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens nicht aus und wird auch kein entsprechender Kostenvorschuss eingezahlt, hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse zurückzuweisen, sofern dem Schuldner nicht die Stundung der Verfahrenskosten gem. § 4a bewilligt wird. Rn 47 Ein Ermessen des Insolvenzg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Statthaftigkeit

Rn 31 § 180 Abs. 2 betrifft den Fall, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über die bestrittene Forderung anhängig war und dieser gemäß § 240 ZPO unterbrochen worden ist. In diesem Fall ist die Feststellung durch Aufnahme des Rechtsstreits nach § 250 ZPO zu betreiben. Eine gesonderte neue Feststellungsklage ist nicht zulässig. Auf diese W...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Nichterfüllung von Verwalterpflichten

Rn 10 Erfüllt der Verwalter seine formellen Pflichten im Insolvenzverfahren[14] nicht, so liegt eine Voraussetzung für die Festsetzung eines Zwangsgeldes vor. Verweigert der Verwalter trotz Aufforderung durch das Gericht die Abgabe eines Zwischenberichts oder die gebotene Aufklärung zu einzelnen unklaren Verfahrensvorgängen, versäumt er die fristgemäße Vorlage der von ihm nu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Beschlussmängel

Rn 8 Ist ein Beschluss aus formellen Gründen nichtig oder verstößt er gegen insolvenzrechtliche Vorschriften bzw. vorangegangene Beschlüsse der Gläubigerversammlung, so können sich Unsicherheiten und Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Bindungswirkung einer solchen Abstimmung bzw. eines solchen Beschlusses ergeben. Da die InsO wegen der Regelung in § 6 Abs. 1 kein Rechts...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Festsetzungsbeschluss

Rn 16 Nach § 64 Abs. 1 setzt das Insolvenzgericht nach Prüfung des Festsetzungsantrags die dem Gläubigerausschussmitglied zustehende Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen durch Beschluss fest. Analog zur Notwendigkeit einer individuellen Antragstellung jedes Gläubigerausschussmitglieds werden Vergütung und Auslagen durch isolierte Beschlüsse für jedes Ausschussmitglie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsverhältnis zu den Postdienstleistern

Rn 11 Die Änderung des § 99 Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens,[20] die einen Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Insolvenzrecht" aufgreift,[21] soll mit Blick auf den Wegfall des Postmonopols klarstellen, dass auch andere Postdienstleistungsunternehmen als die Deutsche Post AG verpflichtet sind, an der Postsperre mitzuwirken.[22] E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rn 8 Die Insolvenzfeststellungsklage ist erst dann statthaft, wenn die betreffende Forderung zur Tabelle angemeldet, geprüft und i.S. des § 179 Abs. 1 bestritten worden ist. Hierbei handelt es sich um in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzungen.[5] Der Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung sowie der weiteren Voraussetzungen kann durch ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Antrag

Rn 13 Erforderlich ist also zunächst ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung. Im Hinblick auf die individuellen Bemessungskriterien (berufliche Qualifikation, individueller Zeitaufwand sowie Umfang der Tätigkeit des einzelnen Gläubigerausschussmitglieds) ist ein individueller Antrag eines jeden Gläubigerausschussmitglieds erforderlich. Ein pauschaler Festsetzungsantrag des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 297 wurde ab dem 1.7.2014 dahingehend ergänzt, dass mit der neu eingeführten Legaldefinition des in § 287 Abs. 1 Satz 1 n. F. bestimmten Zeitraums der Dauer der Abtretung ("Zeitraum zwischen der Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist") sowie der Einführung einer Erheblichkeitsschwelle bei dem Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 1 n. F. Re...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzgericht

Rn 18 Nach Abs. 2 hat das Insolvenzgericht vor der Gläubigerversammlung die Schlussrechnung des Verwalters zu prüfen. Damit konkretisiert die InsO einen Prüfungsauftrag des Gerichts erstmals in einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Daraus dürfte sich jetzt also eine Amtspflicht des Insolvenzgerichts i. S. d. § 839 BGB insbesondere gegenüber den am Verfahren beteiligten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Verwaltung und Verteilung (§ 292 Abs. 1 Satz 2)

Rn 13 Vor der Benachrichtigung richtet der Treuhänder zur getrennten Aufbewahrung von seinem Vermögen ein Treuhandkonto für die an ihn abzuführenden, pfändbaren Anteile der Bezüge und ggf. an ihn fließenden sonstigen Leistungen des Schuldners oder Dritter ein. Kreditinstitut und Kontonummer teilt er mit der Benachrichtigung mit. Rn 14 Die auf dem Treuhandkonto eingehenden Zah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Auswahl, Bestellung und Entlassung

Rn 5 Abs. 1 erklärt für den Sachwalter die § 56 (Bestellung des Insolvenzverwalters), § 56a (Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung), § 57 (Wahl eines anderen Verwalters) und § 59 (Entlassung des Insolvenzverwalters) für entsprechend anwendbar. Rn 6 Nach § 56 muss der Sachwalter daher eine für den Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläub...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Antrag eines Gläubigers

Rn 7 Auch ein absonderungsberechtigter Gläubiger (§§ 49ff.) oder Insolvenzgläubiger (§ 38) kann die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragen. Zunächst muss dafür die Voraussetzung des § 270 Abs. 2 Nr. 2 weggefallen sein. Die Anordnung der Eigenverwaltung setzt voraus, dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger fü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Vor Erlöschen des Amtes eines Gläubigerausschussmitgliedes gemäß § 259 mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Aufhebung der Planüberwachung gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2, § 268 kann es durch Entlassung beendet werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung in § 92 KO sieht nunmehr das Gesetz generell die Entlassung durch das Insolvenzgericht vor, gleichgültig ob das ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsfolge

Rn 13 Liegt ein Aufhebungsgrund nach Abs. 2 vor, hat das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung aufzuheben, ohne dass ein Ermessensspielraum zur Verfügung steht. Bei Aufhebung gemäß Abs. 1 Nr. 1 und 3 besteht kein Rechtsmittel, so dass der Beschluss über die Aufhebung bereits mit Erlass[12] rechtskräftig ist.[13] Da gegen die Aufhebung gemäß Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 die sofortige ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Voraussetzungen und Umfang der Postsperre

Rn 4 Entsprechend der mit der Postsperre verbundenen Unterstützungsfunktion bei den vom Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren durchzuführenden Tätigkeiten steht ihm auch ein Initiativrecht zu, beim Insolvenzgericht eine Postsperre zu bewirken. Daneben kann natürlich das Insolvenzgericht wie schon nach bisherigem Recht auch von Amts wegen tätig werden, wenn der Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Folgen der vorzeitigen Beendigung

Rn 8 Eine klare Regelung, ob es bei der vorzeitigen Beendigung eines besonderen gerichtlichen Beschlusses bedarf, fehlt. Statt eines Aktenvermerks wäre hier ein Beschluss zur Feststellung der in § 299 festgehaltenen Rechtsfolgen wünschenswert.[18] Dies gilt besonders für die durch § 299 nicht direkt geregelten Fälle der vorzeitigen Beendigung. In den gesetzlich geregelten Fo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 wurde § 289 geändert und neu gefasst.[3] §§ 288 und 289 a. F. wurden durch die §§ 287 bis 289 n. F. ersetzt. § 289 trat zum 1.7.2014 in Kraft.[4] Eine generelle Rückwirkung der Änderung wurde abgelehnt.[5] Die Übergangsregeln des Art. 6 bestimmen, dass d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verzögerung der Aufnahme (Abs. 1 Satz 2)

Rn 10 Wie sich aus der Regelung in Abs. 1 Satz 1 ergibt, soll das dort geregelte Recht zur Aufnahme des Rechtsstreits zunächst nur dem Insolvenzverwalter zustehen. Dadurch soll ihm eine gewisse Zeit zur Prüfung der Erfolgsaussichten des unterbrochenen Rechtsstreits und zur Beantwortung der Frage eingeräumt werden, ob er diesen für die Masse fortführen will. Verzögert der Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Öffnungsbefugnis des Verwalters (Abs. 2)

Rn 13 Den modernen verfassungsrechtlichen Anforderungen wird des Weiteren durch § 99 Abs. 2 Rechnung getragen. Dort wird ausdrücklich die Befugnis des Verwalters hervorgehoben, die ihm nach Abs. 1 zugeleiteten Sendungen zu öffnen. Eine solche zunächst als selbstverständlich erscheinende ausdrückliche Regelung ist notwendig, da der Schutzbereich des Grundrechts nach Art. 10 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 25 Bähr/Landry, Zur Verfahrensunterbrechung durch die Anordnung der Eigenverwaltung, EWiR 2007, 249 [BGH 07.12.2006 - V ZB 93/06]; Bork, Zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bei beantragter Eigenverwaltung, EWiR 2003, 871 [LG Bonn 23.07.2003 - 6 T 135/03]; Braun, Auf dem Weg zu einer (neuen) Insolvenzplankultur in Deutschland – Ein Beitrag zu dem Regierungsentwurf für ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufnahme von Aktivprozessen durch den Verwalter (Abs. 1 Satz 1)

Rn 5 Nach dem Wortlaut des § 85 muss als Voraussetzung für eine Aufnahme nach dieser Vorschrift für den Schuldner ein Rechtsstreit anhängig (genauer: rechtshängig) sein. Erforderlich ist also zunächst, dass der Schuldner in dem betreffenden Verfahren die Rolle einer Partei eingenommen hat, d.h., die Stellung eines (nicht streitgenössischen) Nebenintervenienten, gesetzlichen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Rechtsfolgen

Rn 14 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, erklärt das Gesetz die betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für unzulässig. Dies bedeutet, dass entsprechend der bisherigen Rechtslage materiell-rechtlich kein Pfändungspfandrecht und damit auch kein Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren nach § 50 Abs. 1 entstehen kann. Öffentlich-rechtlich bzw. vollstreckungsrecht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Das Verfahren der Zwangsverwertung durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Rn 4 Nach § 165 kann das Grundstück im Wege der formalisierten Verfahren der Zwangsversteigerung (unten Rn. 7 ff.) und der Zwangsverwaltung (unten Rn. 31 ff.) verwertet werden. Zuständig für die Anordnung der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist nach § 1 Abs. 1 ZVG das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht am Ort der Belegenheit des unbeweglichen Gegenstandes. Dor...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Adressat der internen Rechnungslegung

Rn 18 Die interne Rechnungslegung dient der Information aller am Insolvenzverfahren Beteiligten (Gläubiger, Schuldner, Verwalter, Gericht). Zwangsmaßnahmen stehen allerdings ausschließlich dem Insolvenzgericht zur Verfügung. Erfüllt der Insolvenzverwalter seine Pflichten zur internen Rechnungslegung nicht bzw. (zeitlich oder inhaltlich) nur unzureichend, kann das Gericht nac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufgaben des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rn 36 Mit der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses und der Treuhänderbestellung erlischt die Befugnis des Schuldners, sein Vermögen, soweit es zur Masse gehört, zu verwalten und darüber zu verfügen. Vom Schuldner kann weder erwartet werden, dass er sein Vermögen in der gebotenen Weise verwaltet und in dieser Weise hierüber verfügt, noch dass er sein Vermögen zur gleichmäßig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Allgemeines

Rn 38 Die eidesstattliche Versicherung nach Abs. 2 Satz 1 stellt eine Spezialregelung gegenüber der allgemeineren Bestimmung des § 98 Abs. 1 dar. Da Gesamtvollstreckung und Einzelvollstreckung zu unterscheiden sind und eine Einzelzwangsvollstreckung während des Insolvenzverfahrens ohnehin grundsätzlich ausgeschlossen ist (§§ 89 f.), was zutreffender Rechtsprechung nach gerad...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Obliegenheit des Schuldners zur Erhebung einer Feststellungsklage

Rn 21 Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens wurde § 184 Abs. 2 neu eingefügt. Die Vorschrift gilt seit dem 1.7.2007. Für Verfahren, die vor diesem Datum eröffnet worden sind, bleibt es gem. Art. 103c Abs. 1 EGInsO bei der Anwendung des alten Rechts (vgl. unten Rn. 28 f.). Rn 22 Die Vorschrift ist § 179 Abs. 2 nachgebildet. Sie bezieht sich wie § 179 Abs. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die insolvenzrechtliche Regelung zum Unterhalt des Schuldners und seiner Familie während des Insolvenzverfahrens behält die schon früher geltenden Grundsätze (§ 129 Abs. 1, § 132 Abs. 1 KO) im Wesentlichen bei. Wegen der nach § 35 vorgenommenen Einbeziehung des sog. Neuerwerbs in die Insolvenzmasse dürfte sich aber nunmehr die Situation für den Schuldner und seine unter...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Steuerforderungen und andere öffentlich-rechtliche Forderungen

Rn 10 Zwar wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht das allgemeine Besteuerungsverfahren gegen den Schuldner unterbrochen (vgl. § 155 Abs. 1), jedoch erfasst die Unterbrechungswirkung ein bei Verfahrenseröffnung laufendes steuerliches Festsetzungs-, Erhebungs-, Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren (vgl. § 155 FGO) sowie auch das Vollstreckungsverfahren.[23]...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Begriff der Rechtshandlung

Rn 4 Rechtshandlungen in diesem Sinne sind alle Verhaltensweisen, die eine rechtliche Wirkung in Bezug auf die (künftige) Insolvenzmasse nach sich ziehen,[8] so dass sowohl Verhaltensweisen des (künftigen) Insolvenzschuldners [9] als auch solche seiner Gläubiger (z.B. Einzelzwangsvollstreckungen oder Arrestierungen, soweit sie nicht schon gemäß § 88 unwirksam sind) oder sonst...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Abgabe und Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung

Rn 40 Entsprechend der Formulierungen in § 153 Abs. 2 Satz 1 ("… kann das Insolvenzgericht dem Schuldner aufgeben, … eidesstattlich zu versichern") und in § 98 ("…ordnet das Insolvenzgericht an, dass der Schuldner zu Protokoll an Eides Statt versichert …") ist – im Gegensatz zur bisherigen Regelung in § 125 KO – nunmehr das Insolvenzgericht zur Anordnung und Entgegennahme de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Aufnahme eines Rechtsstreits

Rn 16 War bereits zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ein Rechtsstreit über die angemeldete Forderung anhängig, so kann der Gläubiger diesen Rechtsstreit gegen den Schuldner aufnehmen (§ 184 Abs. 1 Satz 2). Dadurch wird sichergestellt, dass die im Rechtsstreit bislang erzielten Ergebnisse erhalten bleiben; ferner werden Mehrfachprozesse vermieden. Gegenstand des aufzune...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3.2 Vorschussberechtigung

Rn 16 § 207 Abs. 1 Satz 2 lässt offen, wer als Vorschussberechtigter in Betracht kommt. Unter Bezugnahme auf die Begründung des Regierungsentwurfs wurde vertreten, dass nur die Beteiligten des Insolvenzverfahrens berechtigt seien, einen Vorschuss zu leisten.[35] Es besteht jedoch kein Grund, den Kreis der Vorschussberechtigten auf die Beteiligten zu beschränken. Vielmehr kan...mehr

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Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen auf der Einkommensteuererklärung

Leitsatz Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das FA übermittelt werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Normenkette §§ 25 Abs. 3, 46 Abs. 2 Nr. 8 Sätze 1 und 2, 52 Abs. 55j Satz 2 EStG, § 150 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 AO, § 126 BGB Sach...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / V. Rechtsmittel

Der betroffene Beteiligte hat die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung nach § 127 ZPO i.V.m. § 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG; zu entscheiden hat in Familiensachen das OLG (§ 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG). Dem beigeordneten Rechtsanwalt und dem Gegner steht gegen die Entscheidung über die Aufhebung grundsätzlich kein eigenes Beschwerderecht zu.[74] Die Rechtsans...mehr

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FF 10/2014, Verletzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Adoption einer Volljährigen. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist die leibliche Tochter des 2009 verstorbenen Annehmenden, der im Jahr 1993 seine damals bereits volljährige Stieftochter adoptierte. Die Annahme wurde mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 2.12.1993 mit den Wirkungen einer Erwachsenenadoption ausgesprochen. [3] Im...mehr

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FF 10/2014, Verletzung des ... / Leitsatz

1. Auch wenn Zweifel bestehen, ob ein Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich gehalten, von dem etwaigen fachgerichtlichen Rechtsschutz Gebrauch zu machen. Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels erst dann, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist. 2. Beginnt eine Anhöru...mehr

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AGS 10/2014, Neues vom auße... / I. Entscheidung OLG Stuttgart: Beratungshilfesache wegen außergerichtlichen Einigungsversuchs

"1. Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 12.11.2013 wird zurückgewiesen." 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der den Antragstellern für ihre Tätigkeit in dem außergerichtlichen Schuldenberein...mehr

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AGS 10/2014, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Das FamG hat es zu Recht abgelehnt, eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV festzusetzen. Diese steht dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin nicht zu. Die Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV für das Entstehen einer Terminsgebühr sind nicht erfüllt. Ein gerichtlicher Termin hat nicht stattgefunden. Zwischen den ...mehr

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zerb 10/2014, Grundstücksau... / Sachverhalt

Im Grundbuch waren seit 12.5.2006 die Eheleute Rosa und Alfons St. als Grundstückseigentümer je zu 1/2 eingetragen. Im gemeinschaftlichen Testament vom 27.9.2005 setzten sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Sie ordneten für beide Erbfälle Testamentsvollstreckung an und benannten jeweils denselben Testamentsvollstrecker. Nach dem Tod des...mehr

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FF 10/2014, Anwaltszwang in... / 1 Gründe:

I. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht die Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich wendet sich die nicht anwaltlich vertretene Antragsgegnerin mit der Beschwerde. Sie macht geltend, aufseiten beider Ehegatten hätten Anrechte in der privaten Altersversorgung best...mehr

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AGS 10/2014, Auftraggeberme... / 1 Sachverhalt

Der zwischenzeitlich verstorbene Beklagte C wurde als Rechtsanwalt vom Kläger, seinem ehemaligen Mandanten, auf Schadenersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch genommen. Die letzte mündliche Verhandlung, aufgrund der das Urteil erging, fand am 18.10.2013 statt. Das Urteil wurde am 22.11.2013 verkündet. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. ...mehr

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zerb 10/2014, Zur Aufnahme ... / Aus den Gründen

(...) II. 1. Die vorliegende Beschwerde ist gemäß §§ 58 Abs. 1, 374 Nr. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 FamFG form- und fristgerecht eingelegt. (...) 2. Das Rechtsmittel hat allerdings in der Sache selbst keinen Erfolg. Das AG hat es zu Recht abgelehnt, die am 18.3.2014 eingereichte Gesellschafte...mehr

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AGS 10/2014, Streitwertberechnung einer erst nachträglich begründeten Beschlussanfechtungsklage; Nachbetrachtung zu LG Braunschweig, Beschl. v. 31.3.2014 – 6 T 727/13

In AGS 2014, 341 wurde folgende Entscheidung des LG Braunschweig mit zustimmender Anmerkung von N. Schneider veröffentlicht: Hinweis Wird zunächst innerhalb der Zweimonatsfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG Klage gegen einen in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschluss erhoben und erst innerhalb der weiteren Zwei-Monats-Frist ein auf einen Tagesordnungspunkt beschränkt...mehr

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FoVo 10/2014, Einstweilige ... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldnerfehler im ­Berufungsverfahren … Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteh...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / II. Aufgaben des Anwalts nach der Bewilligung

Besondere Bedeutung für die anwaltliche Praxis hat die Frage, ob die im Gesetz vorgesehenen gerichtlichen Überprüfungen und die daraufhin ergehenden Entscheidungenmehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig; insbesondere ist sie nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaft sowie innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin haben sich infolge des Vergleichsabschlusses und daran anschlie...mehr

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zfs 10/2014, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gegen den Beschluss des VG erhobene Beschwerde hat keinen Erfolg." Der ASt. macht geltend, mit Ausnahme der durch die Blutprobe nachgewiesenen BAK von 0,13 Promille seien die übrigen Angaben aus der Ermittlungsakte nicht verwertbar. Der Wert der Atemalkoholkonzentration sei nicht mit einer gerichtsverwertbaren Aufzeichnung versehen und seine Angaben seien nur indi...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Normalfall in Familienverfahren: die zulässige Übermittlung der Angaben über Verfahrenskostenhilfe an den Antragsgegner – § 117 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO

Von praktischer Bedeutung ist die bereits durch das FamFG geänderte Fassung des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO. Danach kann das Gericht Einkommensdaten des Beteiligten, der Verfahrenskostenhilfe beantragt, auch ohne dessen Zustimmung[21] der anderen Partei zugängig machen. Zitat § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO n.F. "Die Erklärungen und Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugäng...mehr