Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ein Vertrag ohne Regelungen zur Schadenregulierung ist eine Veräußerung und keine Rückabwicklung eines zuvor geschlossenen Kaufvertrags

Leitsatz Wird ein Vertrag aus Kaufvertrag bezeichnet und enthält er keinerlei Regelungen zu den üblichen Fragen einer Schadensregulierung, handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG und nicht um eine nicht steuerbare Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäfts. Sachverhalt Die Kläger hatten sich in den Jahren 1997 und 1998 an zwei vermög...mehr

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WEG-Verfahrensrecht: Mitteilung des maßgeblichen Sachverhalts

Leitsatz Verwirft das Berufungsgericht die Berufung durch Urteil als unzulässig, ohne den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt mitzuteilen, führt die Nichtzulassungsbeschwerde ohne Weiteres zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung. Normenkette § 522 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer W erhebt eine Anfechtungsklage. Das AG weist diese teilweise zurück. Das...mehr

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Niederschrift: Beweiskraft

Leitsatz In einer Anfechtungsklage können die Parteien darlegen und beweisen, dass die Niederschrift unrichtig ist. Wird ein anderer als der in der Niederschrift beurkundete Inhalt behauptet, müssen diejenigen Tatsachen dargetan und bewiesen werden, die im Gegensatz zum Inhalt der Niederschrift zutreffen sollen. Normenkette § 24 Abs. 6 WEG; § 416 ZPO Das Problem In einer Wohnu...mehr

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zfs 9/2014, Vorsatzfeststel... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Rechtsbeschwerde erweist sich mit den erhobenen Verfahrensrügen als unzulässig, da entgegen § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO die den behaupteten Verfahrensmangel enthaltenen Tatsachen nicht hinreichend angegeben sind." Innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO sind die Verfahrenstatsachen so vollständig, genau und aus sich heraus verständlich darzuleg...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Verfahrensrecht

Der Elternteil, dem u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist, der aber noch über Teilbereiche des Sorgerechts verfügt, ist in dem von den Pflegeeltern und dem Ergänzungspfleger geführten Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB grundsätzlich zu beteiligen (BGH, Beschl. v. 4.6.2014 – XII ZB 353/13). Zum notwen...mehr

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zfs 9/2014, Zeitablauf und ... / 1 Aus den Gründen:

"Die Revision des Angekl. gegen das Urteil des LG Berlin wird nach § 349 Absatz 2 StPO verworfen. Der Angekl. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen." Ergänzend bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob dem Zeugen Dr. B. wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Mitverschulden vorzuwerfen ist (vgl. dazu: KG DAR 2002, 557 f.;...mehr

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zfs 9/2014, Keine unerhebli... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Zu Unrecht hat das BG einen Anspruch des Kl. auf Rückgewähr des Kaufpreises nach § 437 Nr. 2, §§ 440, 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 348 BGB verneint, weil es rechtsfehlerhaft die in den festgestellten Mängeln der Einparkhilfe zum Ausdruck kommende Pflichtverletzung der Bekl. für unerheblich und den Rücktritt deshalb gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB für ausgeschlossen erachte...mehr

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Festsetzungsverjährungshemmender Antrag

Leitsatz Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann kein Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO, wenn sie zu einer Steuervergütung (§ 168 Satz 2 AO) führen soll. Normenkette § 171 Abs. 3, § 169, § 168 Satz 2 AO Sachverhalt Am Tag des Ablaufs der regulären Festsetzungsfrist reichte die Klägerin eine Umsatzsteuerjahreserklärung ein, mit der sie eine Steuervergütung geltend machte. Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 99 Entsprechend den zwei Stufen der Anwendung des § 160 AO in der hier vertretenen Auslegung[1] ist auch das Rechtsbehelfsverfahren gestaltet. Gegen das Verlangen auf Benennung des Empfängers usw.[2] ist selbstständig der Einspruch gegeben.[3] Zur gegenteiligen Ansicht der Rechtsprechung vgl. Rz. 92. Rz. 100 Ist der Verwaltungsakt des Benennungsverlangens bestandskräftig,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Verfahrensfragen

Rz. 91 Die beiden Stufen der Anwendung des § 160 AO, das Benennungsverlangen und die Entscheidung über die Rechtsfolgen, werden verfahrensmäßig nach der hier vertretenen Auffassung unterschiedlich behandelt. Das Benennungsverlangen ist ein selbstständiger Verwaltungsakt nach §§ 118, 93ff. AO; die Änderung dieses Verwaltungsakts richtet sich nach §§ 130, 131 AO. Dieser Verwal...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt Vorinstanzen Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung sei unbegründet. Art. 21 EuVTVO nicht einschlägig Art. 21 EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu v...mehr

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zfs 08/2014, Akteneinsicht ... / Sachverhalt

Durch das angefochtene Urt. ist der Betr. wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einer Geldbuße von 240 EUR belegt worden; zugleich hat das Gericht ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt. Hiergegen hat der Betr. Rechtsbeschwerde eingelegt und diese begründet. Er rügt die Verletzung sowohl formellen als auch materiellen Rechts und beantragt, ...mehr

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zfs 08/2014, Urteilsanforde... / Sachverhalt

Das AG hat den bislang verkehrsrechtlich unbelasteten Betr. wegen einer am 17.7.2013 als Führer eines Pkw innerhalb geschlossener Ortschaften begangenen fahrlässigen Überschreitung der dort gem. § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 55 km/h zu einer Geldbuße von 560 EUR verurteilt und gegen ihn ein mit der Anordnung nach § 25 Abs. 2a S. 1...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 3. Europäisches Nachlasszeugnis und Verfahrensrecht

Die ErbVO führt keine umfassenden harmonisierten Verfahrensvorschriften für die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ein. Nur punktuell macht die Verordnung verfahrensrechtliche Vorgaben, wie beispielsweise die Vorgaben für die Prüfung des Antrags durch die ausstellende Behörde, die Anforderungen an etwaige Nachweise und die Beteiligung weiterer Berechtigter. Fern...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 1 I. Der Fall

Zahlungsbefehl des polnischen Mahngerichts Die Schuldnerin begehrt die Verweigerung bzw. Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem polnischen Vollstreckungstitel. Die Gläubigerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Polen, erwirkte gegen die Schuldnerin am 3.6.2008 im Mahnverfahren einen Zahlungsbefehl des Amtsgerichts E./Polen. Am 2.4.2009 bestätigte das Amtsgericht diesem Tite...mehr

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zfs 08/2014, Rückabwicklung... / Sachverhalt

Der Kl. kaufte von der Bekl. einen Pkw zum Preis von 75.759 EUR brutto zuzüglich Überführungs- und Zulassungskosten. Wegen verschiedener Mängel des Fahrzeugs machte er die Rückabwicklung des Vertrags geltend, mit der sich die Bekl. einverstanden erklärte. Die Bekl. erstattete dem Kl. einen Betrag von 67.664,69 EUR. Die Bekl. hatte für die vom Kl. mit dem Fahrzeug gefahrenen ...mehr

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zfs 08/2014, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das Rechtsmittel ist vielmehr auf Antrag der GenStA als unbegründet i.S.d. §§ 349 Abs. 2 StPO, 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zu verwerfen. Insoweit ist lediglich auszuführen, dass die Verfahrensrüge, mit der der Betr. eine Verletzung des Prinzips des fairen Verfahrens (dazu: Cierniak, Prozessuale Anforderung...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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Schadensersatz: Gemeinschaftsbezogene Forderung

Leitsatz Schadensersatzansprüche in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum sind eine gemeinschaftsbezogene Forderung. Sie können daher nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden Normenkette Art. 3 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 GG; § 5 Abs. 2 WEG Das Problem K und B sind jeweils Wohnungseigentümer. Jeder ist Sondereigentümer einer "Garagenz...mehr

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Anerkenntnisurteil: Keine Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor Anerkenntnisurteil

Leitsatz Dem Erlass eines Anerkenntnisurteils steht die fehlende Durchführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens vor der Klageerhebung nicht entgegen Normenkette § 307 ZPO; § 15a EGZPO; Art. 1 Nr. 2 BaySchlG Das Problem Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch, die in einem an die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet...mehr

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Zuständigkeit, wenn nur einer von zwei Beklagten Wohnungseigentümer ist

Leitsatz Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erst...mehr

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zfs 7/2014, Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG und nachfolgende Rechtsbehelfe

Hinweis In der Bußgeldsache gegen … habe ich unter dem … Akteneinsicht beantragt und insbesondere auch beantragt, mir die Originalbeweisfotos, die gerätespezifische Bedienungsanleitung, eine Kopie der digitalen Falldaten im gerätespezifischen Format nebst dem dazugehörigen öffentlichen Schlüssel, das Auswerteprogramm und die gesamten Messdaten der Messserie zu übersenden. Eb...mehr

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AGS 7/2014, Vorinstanzliche... / 1 Sachverhalt

Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) und 3) ist statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt worden (§§ 11 RPflG, 104, 567, 569 ZPO). In der Sache bleibt dem Rechtsmittel indes der Erfolg versagt. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die zur Ausgleichung beantragte Beratungsgebühr gem. § 34 RVG nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer für den vor Bestellung eines bei...mehr

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AGS 7/2014, Wert des Beschw... / 3 Anmerkung

Der BGH hat in jüngerer Vergangenheit eine Vielzahl von Entscheidungen verkündet, deren Inhalte den jeweiligen Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzen, den Wert seiner Beschwer in der Auskunftsstufe angemessen und transparent zu ermitteln, um bereits bei Einlegung des Rechtsmittels zuverlässig Kenntnis über dessen Zulässigkeit zu haben. I. Problemstellung Für die Zulässigk...mehr

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zerb 7/2014, Zur gebührenbe... / Aus den Gründen

1. (...) 2. In der Sache selbst ist das Rechtsmittel unbegründet. (...) Die Beschwerde wird vielmehr allein darauf gestützt, dass die Eintragungstätigkeit des Grundbuchamtes, für die mit dem angefochtenen Beschluss der Geschäftswert festgesetzt worden ist, von vornherein keine Gebühren ausgelöst hat. Das so verstandene Rechtsmittel hat (...) im Ergebnis jedenfalls deshalb kei...mehr

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zfs 7/2014, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Das Landratsamt B. hat dem ASt. mit Bescheid v. 12.2.2014 in Anwendung von § 3 Abs. 1 S. 1 StVG, § 46 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 S. 1 FeV die Fahrerlaubnis entzogen, weil er einer Anordnung v. 12.11.2013 zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht Folge geleistet hat, welches die Frage klären sollte, ob zu erwarten ist, dass der ASt. auc...mehr

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AGS 7/2014, Streitwertberec... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zwar bestimmt § 40 GKG; dass der Zeitpunkt der Einreichung der Klage maßgebend ist. Muss allerdings bei Einreichung der Klage noch kein Antrag gestellt werden, sondern kann dieser nachgereicht werden, ist die Rechtslage vergleichbar mit der nach § 47 Abs. 1 S. 1 GKG. Bei der Beschlussanfechtungsklage handelt es sich faktisch um ein "Rechtsmit...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / A. §§ 67, 70 OWiG: Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Das OLG Bamberg[1] war mit dem Problem der Einspruchseinlegung durch einen nicht betroffenen Dritten befasst. Auf die Sachrüge hin war das Urteil wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses, nämlich der Rechtskraft des Bußgeldbescheides, spätestens durch das Rechtsbeschwerdegericht aufzuheben. Der Einspruch des nicht betroffenen Dritten war, da von einem Unbefugten eingele...mehr

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AGS 7/2014, Berufung und An... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert für die Berufung bemisst sich gem. §§ 47 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG nach der Differenz zwischen zugesprochener und beantragter Zahlung, das sind 1.561,33 EUR. Da die Beklagte mit der Anschlussberufung nach ihrem Antrag erreichen möchte, dass sie die Gegenansprüche im Wert von 1.561,33 EUR behält, die ihr von der Vorinstanz gem. § 322 Abs. 2 ZPO aberkannt wurden und...mehr

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zfs 7/2014, Konkrete Beziff... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde der ASt. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG hat Erfolg, soweit sie sich gegen die Festsetzung der Hauptforderung wendet." Zu Recht macht sie geltend, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigt, dass sie nach dem geschlossenen Vergleich nur die Hälfte der Kosten des Verfahrens, also auch nur die Hälfte der von d...mehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat unter dem 30.8.2012 eine einstweilige Verfügung des LG erwirkt, mit welcher der Beklagten sieben verschiedene Werbeaussagen verboten worden sind. Diese einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am 6.9.2012 zugestellt. Auf den Widerspruch der Beklagten bestätigte das LG die einstweilige Verfügung mit Urt. v. 29.11.2012. Das Urteil wurde der Beklagten – nach d...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / III. Urteil

Das KG Berlin[33] betont die Notwendigkeit des Vorliegens eines vollständigen schriftlichen Urteils als Prüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht. Dies setzt voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist, ansonsten liegt nur ein Entwurf vor. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerh...mehr

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AGS 7/2014, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist nach § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die Sicherung einer einheitlichen Rspr. erfordert eine Entscheidung des Senats (§ 574 Abs. 2 ...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 2 Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit des erkennenden Familiensenats zur Entscheidung über die Beschwerde der Beratungshelfer ergibt sich aus § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG. Zwar handelt es sich bei dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für Beratungshilfe nach den §§ 55, 56 RVG auch dann nicht um eine Familiensache, wenn die Beratung Gegenstände betrifft, für die im Falle der...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / cc) Unterhaltsverzicht

Entgegen der h.M. ist auch der Unterhaltsverzicht den Abänderungsgründen zuzuordnen.[26] Nach der Rechtsprechung des BGH[27] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen kommt es für die Angemessenheitskontrolle nach § 242 BGB darauf an, ob und inwieweit es einem Ehegatten verwehrt ist, sich auf ihn begünstigende Regelungen zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunk...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / B. § 68 OWiG: Gerichtszuständigkeit

Zur Prüfung der Gerichtszuständigkeit, § 68 OWiG, gab es zwei nahezu identische Entscheidungen des VG Augsburg.[6] Dort wendete sich ein Betroffener gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Behörde, mit dem diese Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Mahngebühren und Vollstreckungskosten hierfür beitreiben wollte. Die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen ge...mehr

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AGS 7/2014, Aktenversendung... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelf gegen den Ansatz der erhobenen Auslagen ist zulässig und begründet. Die Erhebung der Auslagenpauschale kann nämlich nur verlangt werden, wenn die Akteneinsicht vollständig erfolgt, was bisher hier nicht der Fall ist. Die Akte, in die der Verteidiger Einsicht begehrt, wird bei der Stadt Osnabrück in ele...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 5. Vollstreckbarkeit ausländischer Unterhaltstitel

Ob der Abänderungsantrag oder der Vollsteckungsgegenantrag der richtige Rechtsbehelf ist, bestimmt sich nach deutschem Recht als der lex fori.[31] Für die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Unterhaltstitels gilt der Grundsatz, dass nur Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO vorgebracht werden können, nicht Abänderungsgründe i.S.v. § 323 ZPO a.F.,[32] nunmehr § 238 bzw. § 239 FamFG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Unbeschränkt steuerpflichtige Personen, denen auf Grund der in § 33b Abs 4 Nr 1 – 4 EStG genannten Vorschriften laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, erhalten auf Antrag einen die Einkünfte mindernden Pauschbetrag von 370 EUR jährlich (§ 33b Abs 4 EStG; § 50 Abs 1 Satz 3 EStG). Rz. 2 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Die in § 33b Abs ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 4. Nichtrechtskraftfähige Titel

Für nichtrechtskraftfähige Titel (gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare Urkunde) gilt hinsichtlich des statthaften Verfahrenswegs dasselbe wie für Entscheidungen. Sie können entweder nur im Wege eines Abänderungantrags nach § 239 FamFG abgeändert oder es kann ihre Vollstreckbarkeit nach § 795 i.V.m. § 767 ZPO beseitigt werden. Für die Abgrenzung von Einwendungen und Abände...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / c) Wandelbarer und für immer erledigender Umstand

Sowohl Abänderungsgründe nach §§ 238, 239 FamFG als auch Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO beziehen sich auf den materiellen Unterhaltsanspruch. Nicht ausschlaggebend ist, dass die Abänderungsgründe meist die Anspruchsvoraussetzungen betreffen, während Einwendungen Gegengründe sind. Gemeinsam ist den Abänderungsgründen und den Einwendungen unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / aa) Verjährung und Stundung

Die h.M. rechnet zum Anwendungsbereich des § 767 ZPO bei Entscheidungen über künftigen Unterhalt die Verjährung und die Stundung. Dies ist deswegen problematisch, weil die Geltendmachung treuwidrig nach § 242 BGB sein kann. Bei der Stundung kommt hinzu, dass die ZPO keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf kennt, die deswegen für unzulässig erklärte Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

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AGS 7/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelf gegen den Ansatz der hier erhobenen Auslagen ist gem. § 108 Abs. 2 Nr. 3 OWiG und begründet. 1. Der Antragsteller ist als Verteidiger allein antragsberechtigt, weil er durch die Auslagenentscheidung der Antragsgegnerin beschwert ist. Gem. § 107 Abs. 5 OWiG werden von demjenigen Auslagen erhoben, der di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Vorfinanzierung von Einkommensteuer-Erstattungsansprüchen

Rz. 15 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Der Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen auf Grund einer Veranlagungen zur ESt steht zwar nicht schon das Rechtsberatungsgesetz entgegen; denn dieses verweist auf die besonderen steuerrechtlichen Erlaubnisvorschriften (Art 1 § 4 Abs 2 RBerG). § 46 AO verbietet aber den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen z...mehr

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Wirkung der Streitverkündung für Folgeprozess

Leitsatz Sind entweder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder einzelne Wohnungseigentümer passiv legitimiert, hat die im erfolglosen Erstprozess gegen die Wohnungseigentümer erfolgte Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Bindungswirkung für die im Zweitprozess wiederum streitige Frage der Passivlegitimation Normenkette §§ 68, 72 ZPO; § 10 Abs. 6 ...mehr

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Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens; Unionsrecht und ­innerstaatliches Verfahrensrecht; Auslegung von Rechtsbehelfen

Leitsatz 1. Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind gem. § 133 BGB auszulegen, wenn eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung fehlt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kommt es maßgeblich darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist. 2. Die v...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 4. Rechtsmittel

Die Entscheidung des Gerichts im Abänderungsverfahren kann mit der Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) angefochten werden. Wie in anderen Familiensachen auch ist die Beschwerde beim Familiengericht einzulegen, für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ist dann aber das Oberlandesgericht zuständig. Gemäß § 228 FamFG ist die Beschwerde auch dann zulässig, wenn der Beschwerdegegen...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / d) Rechtsmittel

Sowohl bei den Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG als auch den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 266 Abs. 2 FamFG ist als Rechtsmittel die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde gemäß § 61 Abs. 1 FamFG nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Insbesondere ist sie nicht verwirkt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwas von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht...mehr

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AGS 6/2014, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht führt aus, die Klägerin habe entsprechend dem Inhalt des zwischen den Parteien des Rechtsstreits geschlossenen Vergleichs die durch die Nebenintervention in dem selbstständigen Beweisverfahren verursachten Kosten zu 25 % zu tragen. Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers bestehe...mehr