Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 6/2014, Streitwertbesch... / 2 Aus den Gründen

Die frist- und formgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten ist nicht statthaft und deshalb als unzulässig zu verwerfen. Gem. § 567 Abs. 1 ZPO findet die sofortige Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte statt. Vorliegend hat das LG als Berufungszivilkammer entschieden. Ob in Verfahren, deren Instanzenzu...mehr

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AGS 6/2014, Ermessensfehler... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statthaft. In Ehesachen und Familienstreitsachen bestimmt sich die Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung nach den Vorschriften der ZPO, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Grundsätzlich ist die isolierte Kostenentscheidung danach unanfechtbar, § 99 Abs. 1 ZPO. Anders verhält es sich bei der Antragsrücknahme, § 269...mehr

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FF 6/2014 / Verfahrensrecht

Allein aus dem Umstand, dass das Gericht erster Instanz gemäß § 39 FamFG über das statthafte Rechtsmittel belehrt, folgt nicht, dass es ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung – namentlich wegen des Erreichens der Beschwerdesumme – für zulässig erachtet und deshalb die Zulassung der Beschwerde nicht erwogen hat (BGH, Beschl. v. 9.4.2014 – XII ZB 565/13). Zur Bemessung des W...mehr

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AGS 6/2014, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Den Streitwert für das Beschwerdeverfahren hat der Senat auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Dabei hat er sich an der Höhe des gegen den Schuldner verhängten Ordnungsgeldes orientiert. a) Nach welchen Kriterien sich der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung richtet, ist in der obergerichtlichen Rspr. und Lit. umstritten. Die wohl überwie...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / II. Laufende Verfahren

Vergleichsweise unproblematisch sind die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Versorgungsausgleich in laufenden Verfahren. Gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG dauert die Ehezeit vom ersten des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ist folglich die Ehezeit i...mehr

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zerb 6/2014, Die eidesstatt... / Sachverhalt

Am 15. Januar 2014 verstarb X. Sie war geschieden. Aus der Ehe ist die Antragstellerin hervorgegangen. Diese Umstände sind urkundlich belegt (Bl 3 – 6 dA). Die Antragstellerin hat mit Faxschreiben vom 20. Januar 2014 (Bl 1 dA) die Erteilung eines Erbscheins für sich als Alleinerbin beantragt. Sie hat erklärt, dass sie das einzige Kind der Erblasserin sei und dass andere Perso...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren hat die Gläubigerin mit Schriftsatz vom 25. Juli 2013 (GA 43 ff) beantragt, gegen die Schuldner Zwangsmittel anzuordnen wegen Nichterteilung der ihnen gem. Anerkenntnis-Teil-Urteil des Landgerichts Hechingen vom 7. Mai 2013 (1 O 155/13; GA 21 f) obliegenden Auskunft durch Vorlage eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses der a...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Das vorbereitende Verfahren war nach § 170 Abs. 2 StPO zunächst mangels Tatverdachts eingestellt worden. Später nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf und erhob Anklage. Im gerichtlichen Verfahren wurde die Angeklagte freigesprochen. Ihre notwendigen Auslagen hatte die Staatskasse zu tragen. Daraufhin meldete die Verteidigerin die entstandenen Anwaltskosten ...mehr

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AGS 6/2014, Streitwertbesch... / Leitsatz

In Verfahren, deren Instanzenzug in der Hauptsache beim LG endet, ist in Nebenpunkten wie der Streitwertfestsetzung ein Rechtsmittel zum OLG eröffnet. Bei der Frage der Festsetzung des Streitwerts ist allerdings zwischen dem Gebührenstreitwert und dem Rechtsmittelstreitwert zu unterscheiden. Wendet sich die Partei ausdrücklich nur gegen den Beschwerdegegenstand des Berufungsv...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / Leitsatz

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwa von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot der Rechtsmittelklar...mehr

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zerb 6/2014, Auswahlermesse... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 40 Abs. 1, 42 Abs. 1, 68 ff VwGO zulässige Anfechtungsklage, über die im Einverständnis der Beteiligten der Berichterstatter ohne mündliche Verhandlung entscheiden konnte (§§ 101 Abs. 2, 87 a Abs. 2, 3 VwGO), ist begründet. Der angefochtene Bescheid der Beklagten vom 25.3.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.4.2013 ist rechtswidrig und verletzt die ...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerst... / 2 Aus den Gründen

a) Auf das Kostenfestsetzungsverfahren sind nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anwendbar. Das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 85 FamFG bzw. § 13a Abs. 3 FGG ist ein selbstständiges Verfahren (Art. 111 Abs. 2 FGG-RG), so dass...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 4. Änderung

Die Änderungen können rechtlicher oder auch tatsächlicher[19] Art sein. Bei der Erhöhung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder handelt es sich um eine rechtliche Veränderung. Bereits in der Vergangenheit[20] ist eine solche Rechtsänderung als Abänderungsgrund akzeptiert worden.[21] Nach § 225 Abs. 2 FamFG muss sich der ehezeitbezogene Wert dieses Anrechts we...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

1. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass Verfahrenskostenhilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur für eine eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne. Verfahrenskostenhilfe sei dagegen nicht zu bewilligen, wenn ein Beteiligter nur "verfahrensbegleitend" seine Rechte wahrnehme. Im vorliegenden Fall habe die Antragstellerin keine V...mehr

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Aus den Gründen

Das entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. (...) Die damit zulässige Beschwerde hat vorläufigen Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung...mehr

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zfs 6/2014, Anerkenntnis mi... / 2 Aus den Gründen:

"Die Berufung der Kl. ist zulässig und nach Beschränkung der Berufung auf die Weiterverfolgung der Feststellungsanträge zu 1. bis 3 auch begründet." 1) Die mit der Berufung weiter verfolgten Feststellungsanträge zu 1. bis 3. sind zulässig. Auch das für Feststellungsanträge erforderliche Feststellungsinteresse ist für die genannten Anträge gegeben. Da die Bekl. sich insg. auf Ve...mehr

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zfs 6/2014, Anerkenntnis mi... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt mit der Klage gegenüber der Bekl. klarstellende Feststellungen hinsichtlich einer fortbestehenden Schadensersatzhaftung der Bekl. als Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem mit Vorbehalten versehenen Abfindungsvergleich. Die Kl. war bei einem Verkehrsunfall am 16.2.1992 als Beifahrerin ihres späteren Ehemanns schwer verletzt worden. Das Fahrzeug war bei Glattei...mehr

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zfs 6/2014, Prüfungspflicht... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Rechtsmittel hat zumindest vorläufigen Erfolg." Das AG ist zutreffend von einem in objektiver Hinsicht gegebenen Verstoß gem. §§ 41, 69 a StVZO ausgegangen. Der Betr. hat den Sattelzug in Betrieb genommen, obwohl die Bremsscheibe des rechten Vorderrades zwei durchgehende Risse aufwies. Diese Risse führten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Leitsatz

1. Der Notar darf die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) nicht von der Anwesenheit oder Mitwirkung des Pflichtteilsberechtigten abhängig machen. 2. Der Umfang der Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses unterliegt der Disposition des Pflichtteilsberechtigten; er kann auf die Aufnahme bestimmter Nachlassgegenstände in das Ve...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / c) Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe für sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG kann nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO beantragt werden. Das weitere Verfahren, insbesondere die Anfechtung von Verfahrenskostenhilfebeschlüssen, richtet sich nach den §§ 127, 567 ff. ZPO. In Verfahren der sonstigen Familiensachen nach § 266 Abs. 2 FamFG gelten für die Bewilligung von...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Anmerkung

Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Erben waren zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der von den Erben zur Aufnahme beauftragte Notar vertrat gegenüber der Pflichtteilsberechtigten zunächst den Standpunkt, zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der vorhandenen Nachlassgegenstände nicht ve...mehr

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AGS 6/2014, Keine Vorauszah... / 1 Aus den Gründen

1. Das Begehren des Klägers ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig. Eine Beschwerde gem. § 67 GKG liegt nicht vor, da der 8. Zivilsenat des OLGs Köln sein weiteres Tätigwerden nicht von der Einzahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen gem. Nr. 1220 GKG-KostVerz. bei der Gerichtskasse abhängig gemacht hat. 2. In der Sache selbst ...mehr

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Sachverhalt

Das letzte Testament des Erblassers datiert vom 2.9.1969. Darin hat der Erblasser unter Aufhebung aller vorangegangenen letztwilligen Verfügungen zu seinen Erben zu gleichen Teilen Frau Sch. und seinen Sohn S. eingesetzt. Weiterhin heißt es in dem Testament: "Ersatzerbe für Frau Sch. soll mein Sohn S., Ersatzerbin für meinen Sohn S. soll Frau Ruth Sch. sein". Laut einer vom N...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten – hier: des...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig; dies gilt auch dann, wenn der teilende Eigentümer zugleich mit der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an den Ersterwerber einen noch nicht erledigten Eintragungsantrag gestellt hat Normenkette §§ 13 A...mehr

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Wiedereinsetzung in Berufungsfrist

Leitsatz Bei einer bundesrechtlichen Zuständigkeitsregelung, die abweichende Regelungen durch das Landesrecht zulässt, umfasst die Prüfung eines Rechtsmittels auch die Frage, ob das betreffende Land hiervon Gebrauch gemacht hat. Normenkette § 72 Abs. 2 GVG Das Problem Das Amtsgericht verurteilt W zur Zahlung rückständigen Hausgelds. Gegen das ihm am 13. Februar 2013 zugestellt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1 Gerichtliches Rechtsschutzbegehren

Rz. 4 Der Klage als formabhängige prozessuale Willenserklärung[1] muss sich zweifelsfrei ein gerichtliches Rechtsschutzbegehren entnehmen lassen, mit dem vom Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache durch Urteil (bzw. Gerichtsbescheid) begehrt wird[2]. Dazu muss die Klage in jedem Fall erhoben worden sein[3]; die Ankündigung der Klage löst keine Rechtswirkungen aus[4]. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 § 155 FGO wurde durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[1] der S. 2 angefügt. Hintergrund ist die Schließung einer Rechtsschutzlücke, um Rechtsuchenden im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 MRK einen Rechtsbehelf an die Hand zu geben, um sich gegen eine Gefährdung oder Verle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Rechtswirkungen des Klageverzichts (§ 50 Abs. 1 S. 3 FGO)

Rz. 15 Nach § 50 Abs. 1 S. 3 FGO ist die trotz des Verzichts erhobene Klage unzulässig. Bei einem Teilverzicht[1] ist die Klage, soweit sie die im Teilverzicht bezeichneten Besteuerungsgrundlagen betrifft, ebenfalls unzulässig; insoweit enthält § 50 Abs. 1a S. 1 FGO eine Rechtsfolgenverweisung auf § 50 Abs. 1 S. 3 FGO [2]. Die gleichwohl erhobene Klage[3] ist demgemäß durch P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4 Auslegungsgrundsätze

Rz. 15 Ist der Erklärungsinhalt einer Klageschrift nicht eindeutig, so ist diese als prozessuale Willenserklärung in gleicher Weise wie Willenserklärungen i. S. d. BGB auszulegen. Es ist analog § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften[1]. Es kommt daher auf die Wortwahl und die Bezeichnung nicht entscheidend an, son...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.3 Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Rz. 12 Gegen den Beschluss des Amtsgerichts ist nach § 334 Abs. 2 S. 2 AO die sofortige Beschwerde gem. §§ 567-577 ZPO gegeben. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen[1]. Sie hat nach § 570 Abs. 1 ZPO aufschiebende Wirkung. Im Beschwerdeverfahren können neue Tatsachen und Beweismittel vorgebracht werden[2]. Der Beschwerdegegner hat d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Durchsetzbarer Verwaltungsakt

Rz. 2 Die in § 328 Abs. 1 AO bezeichneten steuerrechtlichen Verhaltenspflichten können nur mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn sie zuvor gegenüber dem Pflichtigen durch einen entsprechenden Verwaltungsakt konkretisiert wurden. Das Bestehen einer abstrakten gesetzlichen Verhaltenspflicht reicht nicht aus[1]. Einen sofortigen Vollzug, wie ihn § 6 Abs. 2 VwVG für bestim...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.5 Antrag der Finanzbehörde

Rz. 8 Voraussetzung für die Anordnung der Ersatzzwangshaft durch das Amtsgericht ist ein entsprechender Antrag der Finanzbehörde. Die Antragstellung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde[1]. Sie hat zu unterbleiben, wenn der Pflichtige die Verpflichtung nach der Festsetzung des Zwangsgelds erfüllt hat[2]. Der Antrag ist kein Verwaltungsakt, weil er keine auf unmittelb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6 Ablauf des Zwangsmittelverfahrens und Rechtsschutz

Rz. 17 Das Zwangsmittelverfahren hat die einzelne durch die Anordnungsverfügung konkretisierte Pflicht [1] zum Gegenstand. Zur Erzwingung derselben Pflicht kann gegen denselben Pflichtigen jeweils nur ein Zwangsmittelverfahren anhängig sein[2]. Der Ablauf des Zwangsmittelverfahrens wird durch die §§ 328-335 AO geregelt. Die erste Stufe bildet die Androhung des Zwangsmittels g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Rechtsschutz

Rz. 15 Die Androhung ist als rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt mit Einspruch [1] und ggf. mit Anfechtungsklage [2] anfechtbar. Vorläufiger Rechtsschutz, der die Festsetzung des Zwangsmittels hindert, kann durch Aussetzung der Vollziehung [3] erlangt werden. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnungsverfügung sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Androhung gru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Rechtsschutz

Rz. 8 Gegen die Androhung und Festsetzung des Zwangsgelds sind der Einspruch [1] und bei dessen Erfolglosigkeit die Anfechtungsklage [2] gegeben. Im gerichtlichen Verfahren ist die Ermessensentscheidung – insbesondere zur Höhe des Zwangsgelds – nur auf Ermessensfehler i. S. d. § 102 S. 1 FGO zu überprüfen. Hält das FG den festgesetzten Betrag für zu hoch, kann es ihn nicht her...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in Strafsachen

Leitsatz Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nur für den nicht vorbefassten Verteidiger. OLG Dresden, Beschl. v. 13.3.2014 – 2 Ws 113/14 1 Aus den Gründen Dem Beschwerdeführer steht weder die Gebühr der Nr. 2102 VV noch diejenige der Nr. 4130 oder 4131 VV zu. Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sieht nur einem...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbehelf gegen das gerichtliche Übersehen der Kosten der Streithilfe

Leitsatz Hat das Gericht in seiner Kostenentscheidung übersehen, auch über die Kosten der Nebenintervention nach § 101 ZPO zu entscheiden, ist eine Berichtigung des Beschlusses nach § 319 ZPO nicht möglich, weil dies voraussetzt, dass etwas vom Gericht Gewolltes unvollständig erklärt wurde. Das Gericht wollte mit dem Beschluss aber nicht über die Kosten der Nebenintervention ...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / 1 I. Der Fall

Das OLG hatte in seinem Urteil über die Kosten des Rechtsstreits entschieden, dabei aber übersehen, auch über die Kosten des beigetretenen Streithelfers zu entscheiden. Nach mehr als zwei Wochen bemerkte der Anwalt den Fehler des Gerichts und beantragte eine Berichtigung des Urteils. Das OLG hat den Berichtigungsantrag zurückgewiesen.mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / Leitsatz

Hat das Gericht in seiner Kostenentscheidung übersehen, auch über die Kosten der Nebenintervention nach § 101 ZPO zu entscheiden, ist eine Berichtigung des Beschlusses nach § 319 ZPO nicht möglich, weil dies voraussetzt, dass etwas vom Gericht Gewolltes unvollständig erklärt wurde. Das Gericht wollte mit dem Beschluss aber nicht über die Kosten der Nebenintervention entschei...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / 3 III. Der Praxistipp

Kosten der Nebenintervention werden häufig übersehen Gerichte übersehen häufig, auch über die Kosten eines Streithelfers zu entscheiden. Dies beruht zum einen darauf, dass sie schlichtweg die Streithilfe übersehen, oder auch darauf, dass sie irrtümlich davon ausgehen die Kosten des Streithelfers würden zu den Kosten des Rechtsstreits gehören. Entscheidung sorgfältig prüfen und...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / 2 II. Die Entscheidung

Die Kosten eines Streithelfers gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits Die Kosten eines Streithelfers gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits. Über sie muss nach § 101 ZPO gesondert entschieden werden. Versäumt das Gericht eine Entscheidung, kommen sowohl eine Berichtigung (§ 319 ZPO) als auch eine Ergänzung (§ 321 ZPO) in Betracht. Berichtigung setzt offenbare Unri...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war die Ehefrau des Erblassers, der einen Adoptivsohn hatte. Mit jeweils notariell beurkundeten Testamenten setzte der Erblasser 2004 zu seiner alleinigen Erbin – unter Anordnung geringfügiger Vermächtnisse für seine Schwester und deren Tochter – die Beteiligte zu 2. ein, 2005 hingegen – ohne weitere Bestimmungen – seine Schwester und seine Nichte zu gle...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / Leitsatz

Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nur für den nicht vorbefassten Verteidiger. OLG Dresden, Beschl. v. 13.3.2014 – 2 Ws 113/14mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 1 Aus den Gründen

Dem Beschwerdeführer steht weder die Gebühr der Nr. 2102 VV noch diejenige der Nr. 4130 oder 4131 VV zu. Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sieht nur einem Rechtsanwalt zu, der bislang noch nicht gerichtlich tätig geworden und mit der Sache auch noch nicht befasst gewesen ist. Hat der Rechtsanwalt den Angeklagten jedoch bereits vertreten bzw. i...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 2 Anmerkung

Von einem Strafsenat hätte man eigentlich mehr an Sachkunde in strafrechtlicher und gebührenrechtlicher Hinsicht erwarten dürfen. Der Gebührentatbestand der Nr. 2101 VV setzt nicht voraus, dass der Anwalt nicht schon im Ausgangsverfahren beauftragt war. Der Ausschluss bei Vorbefassung galt nach der vergleichbaren Vorschrift der BRAGO (§ 20 Abs. 2 BRAGO). Dieser Ausschluss ist...mehr