Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Mandanten-Aufnahmebogen

Rz. 41 Zu Ihren Aufgaben zählt auch, den RA mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten in der Weise zu unterstützen, dass Sie ihm eine Reihe von Aufgaben abnehmen können, damit er in der Lage ist, sich auf seine eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Rz. 42 Stellen Sie sich vor, ein neuer Mandant betritt die Kanzlei. Der RA hat gerade Zeit und bittet den Mandanten in das Besprechun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Vorschuss gem. § 9 RVG

Rz. 135 § 9 RVG Vorschuss Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Rz. 136 Aus dem zwischen dem RA und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag ergibt sich die Anspruchsgrundlage für die Vergütungsforderung des RA. Anspruchsgrundlage für die anwaltliche Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / II. Belehrungen und Hinweise

Rz. 189 Vorher sind eine Reihe von Belehrungen und Hinweisen an den Auftraggeber erforderlich. Die entsprechenden Muster und Ausführungen finden Sie im vergütungsrechtlichen Teil unter § 8 Rdn 29. Insbes., wenn Sie als Verkehrsanwalt tätig werden wollen oder aber bisher eine Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage erteilt hatte, ist hier schnelles Handeln erforderl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. RSV

Rz. 93 Hat eine RSV die Kostendeckungszusage erteilt, so erstreckt sich diese Zusage auch auf Kostenerstattungsansprüche des gerichtlichen Verfahrens, die bei der "Gegenseite" entstanden sind. Rz. 94 Auch wenn Sie beabsichtigen, den Kostenfestsetzungsbeschluss anzufechten, müssen Sie vorher bei der Versicherung um Kostendeckungszusage für dieses Vorgehen bitten. Das Rechtsmit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / I. Solide Vorbereitung

Rz. 72 Es ist dabei für Kolleginnen äußerst wichtig, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten und sich ggf. auch zu hinterfragen. Rz. 73 Praxistipp: Beantworten Sie sich selbst die nachstehenden Fragen: Ist- Zustand:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Urteilsergänzung

Rz. 134 Ferner kann es möglich sein, dass Sie die zwei Wochen Frist zur Ergänzung des Urteils (§ 321 Abs. 2 ZPO) beachten müssen. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung des Urteils zu laufen. In diesem Verfahren kann sogar gem. § 321 Abs. 3 Satz 1 ZPO ein neuer Termin erforderlich sein. Ein neuer Vergütungsanspruch entsteht für den RA nicht (auch nicht für die Wahrnehmu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Ausweg aus der Anrechnungsproblematik? – unbedingter Prozessauftrag

Rz. 233 Wie Sie bereits wissen, hängt die Höhe der Vergütung maßgeblich von dem erteilten Auftrag ab. Das Anrechnungsproblem der Geschäftsgebühr ist nur dann nicht gegeben, wenn der Auftraggeber dem RA von Anfang an einen Auftrag erteilt, der auf das Führen des gerichtlichen Verfahrens ausgerichtet ist, also einen Prozessauftrag. Erteilt der Auftraggeber dem RA den unmittelb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. Die Vertretung durch einen Unterbevollmächtigten

Rz. 607 Nr. 3401 Mit Nr. 3401 VV RVG wird der Gebührenanspruch des Terminsvertreters im Hinblick auf die Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 842 Die Terminsgebühr entsteht im Vollstreckungsverfahren auch, wenn der RA an einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Diese Terminsgebühr wird in der Praxis sehr selten sein. Dies liegt daran, dass der Gegenstandswert in diesem Verfahren auf 2.000,00 EUR gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG beschränkt is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 55 Manchmal stellt sich im Zuge einer begonnenen Beratung heraus, dass angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers die sog. Bedürftigkeit gegeben ist und damit die Voraussetzung von Beratungshilfe vorliegt. Im anwaltlichen Alltag finden Sie Beratungshilfe besonders häufig in familienrechtlichen Angelegenheiten. Auch in arbeitsrechtlichen Mandat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / c) Kopierkosten bei der Überlassung von Handakten

Rz. 413 Vorbemerkung 7 VV RVG (1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der RA Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen. Rz. 414 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Diese Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG aus Gebühren und Auslagen. Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / V. Höhe des Vorschusses

Rz. 152 Erlaubt ist hier nicht, was gefällt. Der RA darf einen angemessenen Vorschuss auf die entstehende oder bereits entstandene Vergütung fordern. Der Höhe nach ist der Vorschuss daher an der Gesamtvergütung zu orientieren. Der Vorschuss kann bis zur Höhe der zu erwartenden Gesamtvergütung geltend gemacht werden. Rz. 153 Praxistipp: Vor- bzw. außergerichtlich wird der RA d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort 2018

Was Sie in den Händen halten, ist die bereits vierte aktualisierte Auflage des "Allrounders". Ein Fachbuch – Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Büroabläufen und alltäglichen Problemen der anwaltlichen Praxis sind beabsichtigt und insbesondere wünschenswert. Wir Autoren nennen dieses Fachbuch nur "Der Allrounder", denn das ist es, was wir geschrieben haben: Ein Fachbuch für Auszu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2018, Das standardisi... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können weder standardisiert noch "im großen Stil" dargelegt werden. Notwendig ist immer eine individuelle Darlegung. Hierzu gehört – je nach Gericht und dessen "Anforderung" – die Vorlage konkreter Belege. In der Praxis hat sich die Vorlage von Kontoauszügen der letzten 2–3 Monate, des Mietvertrages und von Einkommensnachwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2018, Zusage von Abwe... / 2 Aus den Gründen:

" … [14] II. Der Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Erstattung der an die Prozessbevollmächtigten gezahlten Gebühren." [15] 1. Zwar kann sich der Befreiungsanspruch des VN einer Rechtsschutzversicherung, der die ARB 75 zugrunde liegen, in einen Zahlungsanspruch umwandeln, wenn der von seinem Rechtsanwalt in Anspruch genommene VN dessen Forderung erfüllt (Senat VersR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger schloss im Jahr 1994 bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75). Diese bestimmen unter anderem: Hinweis "§ 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie not...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VersR 2017, 31 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Kläger habe keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Erstattung des an die Prozessbevollmächtigten gezahlten Betrages. Die Beklagte habe dem Kläger mit Schreiben v. 10.5.2012 Kostenschutz für einen etwaigen Gebührenprozess zwischen ihm und den Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Deckungsschutz ... / Leitsatz

Zur Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer (Fortführung des Senatsurt. v. 21.10.2015 – IV ZR 266/14). Der Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer kommt die Wirkung von § 362 Abs. 1 BGB erst dann zu, wenn der Versicherungsnehmer endgültig von der Gefahr befreit ist, Gebührenansprüche seines Rechtsanwalts erfüllen zu müssen. Eine Umwandlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2018, Zusage von Abwe... / Sachverhalt

Der Kl. schloss im Jahr 1994 bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die ARB 75. Der Kl. beteiligte sich in den Jahren 1995 und 1997 als atypischer stiller Gesellschafter an Unternehmen der sog. G.G. Im Jahr 2006 wandte er sich an eine Anwaltskanzlei, um Ansprüche wegen dieser Beteiligungen geltend zu machen. Nachdem die Bekl. zunächst Kostenschutz fü...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergemeinschaftung: Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können ihre Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter vergemeinschaften. Normenkette WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5, § 49 Abs. 2 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verauslagt in 3 Anfechtungsklagen (Gegenstand sind jeweils Genehmigungsbeschlüsse nach § 28 Abs. 5 WEG gegenüber den Abrechnungen) die Kosten der Prozessbevollmächtigten d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Poller/Härtel/Köpf, Gesamtes Kostenhilferecht – Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung

Herausgegeben von Dr. Stefan Poller, Dr. Dominik Härtl und Jürgen Köpf. 3. Aufl., 2018. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1122 S., 98,00 EUR Mittlerweile liegt die 3. Aufl. des Handkommentars zum gesamten Kostenhilferecht vor. Ausgeschieden ist der Mitbegründer des Werkes, Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Täubel. Im Gegenzug ist das Autorenteam erweitert worden um RiAG Christian ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2018, Schadensersatzr... / Sachverhalt

Der Kl. verlangt von der Bekl. bedingungsgemäßen Rechtsschutz für einen Rechtsstreit zwischen ihm und der H-Versicherung AG vor dem LG S. Der Kl. war mitversicherte Person einer Rechtsschutzversicherung, die seine Ehefrau bei der Bekl. bis zum 18.5.2008 unterhielt. Versichert war Verkehrs-, Privat- und Wohnungs-Rechtsschutz. Einbezogen waren die ARB 94. Nach einem Verkehrsunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2018, Schadensersatzr... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Rechtsstreit vor dem LG S betrifft nach § 2a ARB 94 die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Kl. aus dem Verkehrsunfall vom 20.5.2004." § 4 (1) a ARB 94 knüpft den Anspruch auf Rechtsschutz im Schadensersatz-Rechtsschutz an die erste Ursache des Schadens an. Maßgebend sind die Ereignisse, die der Schadensersatzpflichtige, gegen den der VN Ansprüche erhebt, z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 4/2018, Kosten in... / VI. Rechtsschutzversicherung

Gebühren von Rechtsschutzversicherung gedeckt Die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV sind grundsätzlich auch vom Versicherungsschutz erfasst. Hier kann sich allerdings eine Obliegenheitsverletzung ergeben, wenn es dem Versicherungsnehmer ohne Nachteile zumutbar war, die Rechtskraft in der Hauptsache abzuwarten. AGKompakt 4/2018, S. 40 - 47mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2018, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu." a) Die Bekl. haftet der Kl. wegen Pflichtverletzung des Versicherungsvertrags aus § 280 Abs. 1 BGB. Danach kann der Gläubiger, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen, es sei denn, der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2018, Rechtsschutzfal... / 1 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes aus § 125 VVG i.V.m. §§ 1, 2 d), 4 Abs. 1 S. 1 c) ARB 2010. Zwischen den Parteien besteht ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag auf der Grundlage der ARB 2010. Unstreitig ist die Ehefrau des Kl. mitversichert. Wie die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins zeig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Klaus Schneider: Rechtsschutzversicherung für Anfänger, C.H. Beck, 2. Aufl. 2017, 264 Seiten, 45 EUR, ISBN 978-3-406-69453-0

Schneider, ein absoluter Fachmann auf diesem Gebiet, entfaltet in der völlig überarbeiteten Neuauflage vor dem Hintergrund der GDV-Musterbedingungen der ARB 2008 die Strukturen der Rechtsschutzversicherung. Auf Abweichungen in den früheren ARB sowie der neuen ARB 2012 weist er jeweils hin. Deshalb muss ein Anwalt aufklären, welche ARB dem Vertrag zugrunde liegen. Zu Streitfr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Obliegenheitsve... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen:" 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung einer Versicherungsleistung aufgrund des behaupteten Unfallereignisses am 21.8.2013 zu. Dahingestellt bleiben kann, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt und ob die in dem Gutachten des Sachverständigenbüros I berücksichtigten Schäden auf einem einzigen Schadensfall ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2018, Passivlegitimat... / 2 Aus den Gründen:

" … b) bb) Soweit die mit dem Antrag zu 1) geltend gemachten Ansprüche des Kl. nach den vorangegangenen Ausführungen nicht verjährt sind, ist die Klage aber gleichwohl unbegründet, weil es insoweit an der Passivlegitimation der Bekl. fehlt. Der Kl. hätte stattdessen gem. § 126 Abs. 2 VVG das von der Bekl. beauftragte Schadensabwicklungsunternehmen, die B-Rechtsschutz, in Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2018, Berechnung der ... / 3 Anmerkung

Entscheidend für die Abrechnung ist der erteilte Auftrag. Wird dem Anwalt uneingeschränkt der Auftrag erteilt, Rechtsmittel einzulegen und erst hiernach ggf. zu prüfen, ob das Rechtsmittel in vollem Umfang durchgeführt werden solle, dann liegt nur eine einzige Angelegenheit vor, so dass der Anwalt nur die Vergütung im Rechtsmittelverfahren abrechnen kann. Der Gegenstandswert ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / IV. Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer muss eintreten Die für einen Ratenzahlungsantrag anfallenden Anwaltskosten sind auch im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Der Versicherungsschutz umfasst die gesamten Kosten der Verteidigung. Dazu gehört auch ein nachträglicher Ratenzahlungsantrag. AGKompakt 1/2018, S. 7mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / X. Rechtsschutzversicherung

Rz. 417 Wurde für das Erkenntnisverfahren eine Deckungszusage erteilt, so sind Vollstreckungsmaßnahmen zunächst nicht von dieser Deckungszusage erfasst. Nach § 18 Nr. 3 bis Nr. 18 RVG sind sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen besondere Angelegenheiten. Für diese ist daher eine gesonderte Deckungsanfrage erforderlich. Rz. 418 Muster 5.13: Deckungsanfrage Zwangsvollstreckungskoste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. 3-Monatsfrist nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung

Rz. 15 Bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist in nahezu allen Verträgen die dreimonatige Wartefrist (Bsp: Nr. 3.1.1 ARB 2012) vereinbart, die eine Leistung der Rechtsschutzversicherung blockiert, die allerdings in folgenden Leistungsarten hiervon eine Ausnahme macht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehrsrecht

Rz. 1 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem die Rechtsschutzversicherung eine vergleichbare Bedeutung hat wie zum Bereich des Verkehrsrechtes. Im Bereich des Verkehrsrechtes ist eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung von annähernd 70 % erreicht. Dies bedeutet, dass in Angelegenheiten des Verkehrsrechtes bei zwei von drei Verkehrsrechtsangelegenheiten eine Rechtsschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / D. Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[53] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / G. Vergütungsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

I. Vergütungsvereinbarungen in der Praxis Rz. 141 Seit langer Zeit werden von Rechtsschutzversicherungen mit Rechtsanwälten getroffene frühere Gebührenvereinbarungen, häufig genannt "Rationalisierungsabkommen", insbesondere unter berufsrechtlichen Aspekten kritisch gesehen. Dies hat sich auch durch die BGH-Rechtsprechung[66] nicht nachhaltig geändert. Rz. 142 An die Stelle der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Checkliste zur Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechtes

Rz. 34 Bei Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in einer Angelegenheit des Straßenverkehrsrechtes, und zwar im Straf- und OWi-Verfahren, ist es wichtig zu klären, zu welcher Leistungsart Rechtsschutzdeckung besteht. Rz. 35 Checkliste: Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / III. Rechtsschutzversicherung

Rz. 307 Nach § 3 Abs. 4 lit. B der Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB-RU 2007) tritt die Rechtsschutzversicherung nicht ein, wenn ein Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen den jeweils anderen prozessiert. Nach dem Wortlaut der Regelung greift die Ausschlussklausel dann, wenn der Rechtsstreit "… in ursächlichem Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Muster: Vergütungsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

Rz. 143 Vergütungsvereinbarungen beziehen sich, soweit die gesetzlichen Vergütungen im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung nicht zwingend anzuwenden sind, auf einzelne Tätigkeiten, z.B. die Höhe der Vergütung bei außergerichtlicher Tätigkeit gem. Nr. 2400 VV-RVG. Insbesondere aber ist die Vergütung der Verteidigertätigkeit in Straf- und OWi-Verfahren Gegenstand der Festle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten

Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also alle Bestimmungen, die die Verkehrsteilnehmer und somit auch den Versicherungsnehmer vor S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[19] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Hinweise zum Anwaltsregress und Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 Die Verjährung eines gegenüber dem Rechtsanwalt gerichteten Ersatzanspruchs beginnt, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Rechtsanwalts erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. Rät der Rechtsanwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit seines Rechtsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. Beispiel für eine Vergütungsabrede

Rz. 29 Muster 11.1: Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung Muster 11.1: Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin erteilt hiermit Rechtsanwalt _________________________ Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung _________________________ Und gleichsam VOLLMACHT zur anwaltlichen Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. § 22 ARB 2000 – Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 31 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 19. Rz. 32 Wichtige Regelungen zum Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren sind in ARB 2000 die Regelungen der §§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 2c, 25 Abs. 2c, 26 Abs. 3d, 27 Abs. 3d und 28 Abs. 2 c. Rz. 33 Im Übrigen ist zu weiteren Übersichten der einzelnen Rechtsschutzarten, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Beteiligung von Rechts... / III. Beachtung des Quotenvorrechtes

Rz. 25 In der Rechtsschutzversicherung beinhaltet das Quotenvorrecht zugunsten des Mandanten, dass dieser aus der Kostenerstattung des Gegners die vom Versicherungsumfang nicht gedeckten Kosten seiner Rechtsverfolgung vorab entnehmen darf. Dies kommt im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes in Betracht, z.B. wenn nur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für einen Teilb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[53] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Fälligkeit der Versicherungsleistung

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 2a ARB kann der Versicherungsnehmer die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat. Sobald der Mandant des Anwaltes, also der VN, als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, also nach Vorschussanforderung, hat die Rechtsschutzv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Vergütungsvereinbarungen in der Praxis

Rz. 141 Seit langer Zeit werden von Rechtsschutzversicherungen mit Rechtsanwälten getroffene frühere Gebührenvereinbarungen, häufig genannt "Rationalisierungsabkommen", insbesondere unter berufsrechtlichen Aspekten kritisch gesehen. Dies hat sich auch durch die BGH-Rechtsprechung[66] nicht nachhaltig geändert. Rz. 142 An die Stelle der früher angestrebten so genannten "Ration...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Verkehrsrecht und Rechtsschutz

Rz. 8 Der Rechtsanwalt hat häufig für den Mandanten die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang Leistungspflicht einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gegeben ist. So stellt sich nicht nur die Frage, ob der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Dritter Deckungszusage erbittet, sondern auch (z.B.), welches Sachgebiet die Deckung erfassen soll (nachfolgend exempl...mehr