Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Rechtsanwaltsvergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckung

Rz. 27 Fallgestaltungen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Rechtsschutzdeckung schuldhaft verzögert, etwa wegen Prüfung des Versicherungsfalles oder Rechtsschutzdeckung für mitversicherte Personen, kann ausnahmsweise auch für die Einholung der Rechtsschutzzusage die Vergütung als Verzugsposition verlangt werden.[25] So bestimmt in Fortführung des BGH vom 6.10.2010[26...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Vorsätzliche Verkehrsstraftat

Rz. 123 Ein spezielles Thema ist die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlich begangener Verkehrsstraftat. In diesem Fall kommt gemäß § 4 Abs. 3 ARB der Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung in Fortfall, wenn der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person wegen einer verkehrsrechtlichen Vorsatztat verurteilt wird. Ein insoweit in Betracht k...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. Erstattung der Gebühren bei nur teilweiser Eintrittspflicht

Rz. 66 Bei der Frage, ob und inwieweit Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist, wenn nur eine sog. Teildeckung in Betracht kommt, sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar. Rz. 67 In Betracht kommt, dass dem Versicherungsnehmer mehrere Delikte vorgeworfen werden und die Vorwürfe nur teilweise unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall besteht n...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / VI. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 95 Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland trägt gemäß § 5 Abs. 1 lit. b ARB/2.3.2.1 ARB 2016 die Rechtsschutzversicherung die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Bei Beauftragung eines im Inland zugelassenen Anwaltes trägt der Versicherer...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Der Versicherungsschutz bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Rz. 49 Rechtsschutz besteht grundsätzlich für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit. Zu den verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten gehören alle Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen. Hieran ändert sich nichts, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich in Tateinheit gegen eine Vorschrift des allgemeinen Ord...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Kosten für außergerichtliche Sachverständigengutachten

Rz. 75 Wichtig ist zu beachten, dass die Rechtsschutzdeckung für außergerichtliche Gutachten nur für bestimmte Angelegenheiten und darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.[43] Rz. 76 Die nachfolgenden Darstellungen orientieren sich an der Fassung der ARB (94) sowie der gleich lautenden ARB (2000). Rz. 77 Auf einschränkende Abweichungen in den ARB (75) ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Muster: Meldung Rechtsschutzfall im Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Rz. 36 Muster 11.2: Anschreiben an Rechtsschutzversicherung wegen Deckungsschutz Muster 11.2: Anschreiben an Rechtsschutzversicherung wegen Deckungsschutz VS-Nr.: _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherungsschutz für: _________________________ Interessenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörde aus folgendem Rechtsbereich: _____________________...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Fallgestaltungen

Rz. 12 Somit kommt Rechtsschutzdeckung in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten in folgenden Fallgestaltungen in Betracht: a) Angelegenheiten mit Bezug zur Fahrerlaubnis:mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Versicherungsschutz in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten beinhaltet die Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung und Abwehr von Rechten in allen verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten.[1] Das Wort "verkehrsrechtlich" ist kein eindeutiger Begriff der Rechtssprache. Für die Versicherungsdeckung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit kommt es so...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Zweiter Rechtsanwalt

Rz. 30 Ein weiteres Problem stellt der Rechtsanwaltswechsel während des laufenden Mandates dar. Nicht nur sind dann berufsrechtliche Pflichten zu beachten, sondern es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung – oder im Erstattungsfalle der Gegner – die Kosten eines zweiten Rechtsanwalts trägt: Praxistipp Achtung: BGH vom 22.8.2012 – XII ZB 183/1...mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 1 Sachverhalt

Eine von der Klägerin wegen des Verlusts einer Vermögensanlage erhobene Schadensersatzklage wurde durch Urteil des OLG Braunschweig abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die Klägerin beauftragte die Beklagten, bei dem BGH zugelassene Rechtsanwälte, mit der Einlegung und Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil. Nach Einlegung der Nichtzulassun...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 3. Musterschriftsatz/Mandanteninformation zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Rz. 27 Muster 8.3: Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Muster 8.3: Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Sehr geehrte/r _________________________, die Fahrerlaubnisbehörde hat angeordnet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung beizubringen. Zuständig für die Erstellung dieses Gu...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / C. Beachtung der Ausschlussklauseln

Rz. 99 Auch im Bereich der Verkehrssachen sind die in Betracht kommenden Risikoausschlüsse zu beachten. Diese sind in den ARB sinnvollerweise geregelt im Anschluss an die Leistungsbeschränkungen. Rz. 100 Nach ARB (94) sind die bisher in § 4 Abs. 1 ARB geregelten Risikoausschlüsse beseitigt. Nunmehr ist in § 5 Ziff. 3 ARB zum Leistungsumfang geregelt, dass die Versicherung nic...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Interessenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörde oder Verwaltungsgericht

Rz. 20 Weitere Voraussetzung für Rechtsschutzdeckung im verkehrsrechtlichen Verwaltungs-Rechtsschutz ist, dass die Interessenwahrnehmung vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht stattfindet. Gemeint sind hier alle Verwaltungsbehörden, die verkehrsrechtlich tätig werden, und alle Verwaltungsgerichte, auch die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungs...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. § 21 Abs. 3 ARB 2000 – Fahrzeug-Rechtsschutz

Rz. 30 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 16.mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff). I. Das Berufungsgerich...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Im Adhäsionsverfahren

Rz. 125 Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist es unerheblich, in welchem Verfahren die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Also sind beim Adhäsionsverfahren i.S.d. §§ 403 ff. StPO – auch wenn es im Ausland durchgeführt wird – von der Rechtsschutzversicherung die Kosten zu übernehmen.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. § 21 Abs. 1 ARB 2000 – Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 29 Nach den ARB 2000 bietet sich regelmäßig folgendes Bild: Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 7.mehr

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Auskunftsverlangen eines Re... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. … Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Gewährung von Deckungsschutz für die im Antrag näher bezeichneten verwaltungsgerichtlichen Verfahren." Bei der Interessenwahrnehmung in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit des Kl., für die bedingungsgemäß keine Deckung besteht. Soweit sich der Kl. darauf beruft, er wolle aus...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 4. ARB 2008

Rz. 8 Der in den ARB 94 erstmals eingefügte Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen wurde zunächst inhaltsgleich von den ARB 2000 übernommen und jetzt ebenso auch in den ARB 2008.[6] Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 lit. g ARB 2008 umfasst: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltu...mehr

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Auskunftsverlangen eines Re... / Sachverhalt

Der Kl. unterhielt im Zeitraum vom 11.1.2012 bis zum 1.4.2013 bei der A. eine Rechtsschutzversicherung, der die ARB 2010 zugrundelagen. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. nach § 28 Abs. 3 ARB 2008 i.V.m. § 2g bb ARB 2008 einen Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen V...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Im Nebenklageverfahren

Rz. 124 Bei Vertretung des Nebenklägers hat die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer vom Mandanten bzw. VN selbst erhobenen "aktiven" Nebenklage nicht zu übernehmen im Gegensatz zu den Kosten einer "passiven" Nebenklage. Im Falle der passiven Nebenklage ist der VN entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung von den Nebenklagekosten freizustellen. Hinweis In den neu...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Wartezeit und fehlender Risikoausschluss

Rz. 22 In § 4 Abs. 1 ARB bzw. 3.1.1 ARB 2012 ist geregelt, dass eine 3-monatige Wartezeit in Betracht kommt.[19] Auch dürfen keine Risikoausschlüsse vorliegen. So ist in den ARB 2012 beispielsweise Deckungsschutz bei Park- und Halterverstößen (3.2.16) ausgeschlossen. Desgleichen gilt für Vertragsverletzungen, wenn sie in den Leistungsarten nach 2.2.1 bis 2.2.8 ARB 2012 den Ve...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Erstattung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes trägt die Rechtsschutzversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes. Dies gilt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Inland. Für den Fall eines Rechtsschutzfalles im Ausland ist die Vergütung eines für den Versich...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / b) Gutachten einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation

Rz. 90 Zu den Bestellungsvoraussetzungen wurde in die ARB (94) und gleich lautend in die ARB (2000) die ausweitende Regelung übernommen, dass der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten trägt für ein privates Gutachten "einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation". Diese Regelung war in den ARB (75) noch nicht enthalten. Rz. 91 Hinsichtlich der übrigen Vorauss...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Übersicht

Rz. 127 Häufig ergeben sich in der Praxis Unklarheiten bei älteren ARB über die Möglichkeiten der Beteiligung von Rechtsschutz bzw. über den Kostenfreistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Die mögliche Beteiligung von Rechtsschutz (und ggf. Haftpflichtversicherung) bei Vertretung eines Verletzten besteht gemäß nachstehender Übersicht:mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Kosten bei Selbstvertretung eines Anwaltes

Rz. 24 Streitig ist die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Versicherungsleistung zum Inhalt hat im Fall einer Selbstvertretung des Anwaltes. AG München[21] stellt darauf ab, dass die Regelung in ARB, wonach die Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwaltes getragen wird, sobald er nachweist, dass er zur Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits er...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / E. Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Schiedsgutachter

Rz. 35 In den ARB 2012 ist unter Ziffer 3.4. die Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit ausgeführt. Hiervon haben die Rechtsschutzversicherungen zuletzt auch häufiger Gebrauch gemacht.[30] In Ziffer 3.4.1.2. ist Mutwilligkeit dergestalt definiert, dass die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhält...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / III. Informationspflicht und Belehrungsanschreiben für den Mandanten

Rz. 14 In der Regel kennen sich die Mandanten mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Verfahren nicht aus. Da ein Beratungsgespräch zwar alles enthalten kann, jedoch die Aufnahmekapazität beschränkt ist, sollte dem Mandanten ein Aufklärungsbogen zur Verfügung gestellt werden, den er mit nach Hause nehmen kann. Dies erweist sich als positive Serviceleistung des Rechtsanwalts. ...mehr

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Vorwort

Gut zwei Jahre sind vergangen, seit die 5. Auflage dieses Handbuches erschienen ist. Deshalb war es an der Zeit, wieder eine Neuauflage zu erstellen. Mittlerweile hat sich nicht nur die Rechtslage rund um die Fahrerlaubnis in vielerlei Hinsicht verändert. Auch die für die ersten vier Auflagen verantwortlichen Gründungsautoren dieses Buches haben sich entschlossen, die Bearbe...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Wichtig: Information des Mandanten über den Gang des Verfahrens

Rz. 68 In jedem Fall ist es wichtig, den Mandanten über den Gang des Verfahrens frühzeitig zu informieren und auf eine etwaige Beschlagnahme hinzuweisen. Hierzu wird in geeigneten Fällen auch empfohlen, dem Mandanten eine schriftliche Information über den Gang des Verfahrens zur Verfügung zu stellen (vgl. Anhang Rdn 1). Rz. 69 Ist der Mandant bei vorläufiger Entziehung der Fa...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

Rz. 97 Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens 3 Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB 1 Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich unter ...mehr

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AGS 1/2018, Editorial

Im Aufsatzteil behandelt Hagen Schneider die Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Verfahrenswerte und der Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger. Das AG Hannover (S. 8) hatte sich mit dem Eintritt eines Erben in den laufenden Rechtsstreit des verstorbenen Erblassers zu befassen. Es bejaht mit der h.M. eine Gebü...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / III. Umfang der Rechtsschutzgewährung

Rz. 56 In § 21 Abs. 4 ARB ist der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 4 ARB umfasst dieser (neben Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen) Strafrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Rz. 57 Nach der Systematik der versicherten Rechtsangelegenheit ist wiederum in § 2 ARB bestimmt, welcher Umfang der Versicherungsschutz der §§ 21 ff. ARB b...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 5. Mögliche externe Unterstützung

Rz. 42 Auf dem Gebiet des Rechtes der Fahrerlaubnis geht es häufig nicht nur um die Kenntnis von Rechtsnormen und die Rechtsanwendung, sondern meistens ist die Unterstützung durch Sachverständige erforderlich. Dies gilt beispielsweise für angewandte Messverfahren. Hierzu kann bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage eingeholt werden, um die Kostenübernahme nach de...mehr

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AGS 1/2018, Deckungsanspruc... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten gegen das im Tenor bezeichnete erstinstanzliche Urteil des LG hat keine Aussicht auf Erfolg. Da auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO offensichtlich vorliegen, beabsichtigt der Senat, das Rechtsmittel durch Beschluss zurückzuweisen, ohne dass es einer mündlichen Verhandlung bedarf. I. Die Parteien sind durch einen Rechtsschutzversic...mehr

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AGS 12/2017, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Mit Schreiben vom 10.10.2014 erteilte die Beklagte Deckungszusage für ein arbeitsgerichtliches Verfahren. Grundlage hierfür waren die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG – gültig ab 1.1.2008 (im Folgenden: ARB 2008). Am 27.11.2014 wurden der Beklagten der Vergleichsbeschluss des ArbG sowie ...mehr

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zfs 12/2017, Der Autohaus-Anwalt

Ist ein Prozessbevollmächtigter, der vor Gericht einen Unfallgeschädigten vertritt, auch ein "Geschädigtenvertreter"? Die richtige Antwort lautet wie häufig: Es kommt darauf an. Immer häufiger werden Schadensersatzforderungen nicht von örtlichen Anwaltskanzleien geltend gemacht, sondern von überregionalen Kanzleien, die aufgrund der Ortsverschiedenheit zu dem Mandanten allenf...mehr

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zfs 12/2017, Verschuldete V... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… Offen bleiben kann, ob der maßgebliche Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalls im Berufungsurteil zutreffend bestimmt ist. Denn selbst wenn man mit dem BG annimmt, der Versicherungsfall sei in versicherter Zeit eingetreten, steht der Rechtsschutzverpflichtung der Bekl. entgegen, dass die Kl. die in § 4 Abs. 3 Buchst. b ARB 2000 geregelte dreijährige Ausschl...mehr

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zfs 12/2017, Hinreichende E... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die Klage ist auch hinsichtlich des gegen die Fahrzeugherstellerin gerichteten Deckungsbegehrens begründet." a) Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der streitgegenständliche Sachverhalt von der zwischen ihnen bestehenden Rechtsschutzversicherung erfasst wird; insb. wendet die Bekl. weder ein, dass die erforderliche Leistungsart nicht vereinbart worden wäre oder ...mehr

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AGkompakt 11/2017, Abrechnung bei teilweisem Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

Einführung Konstellationen, in denen im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nur teilweise Deckungsschutz besteht, kommen in der Praxis häufig vor. Dies betrifft zum einen Fälle, in denen nur ein Teil der geltend gemachten oder abzuwehrenden Ansprüche versichert ist, ein anderer Teil aber nicht. Zum anderen kommen solche Fälle auch dann vor, wenn der Anwalt in derselben Ange...mehr

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zfs 11/2017, Kostenerstattu... / D. Schlussbetrachtung: Dreiecksverhältnis und Risikotragung

Arztrechnungen, deren Höhe in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen,[15] sind nicht erstattungsfähig. Zwar ist der Versicherer für seine Behauptung, es liege ein solch auffälliges Missverhältnis vor, beweispflichtig. Gleichwohl ist es oft der Versicherungsnehmer, der das Risiko trägt, ob und inwieweit ein solches Missverhältnis vorliegt. Ebenso ...mehr

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AGkompakt 11/2017, Abrechnu... / Einführung

Konstellationen, in denen im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nur teilweise Deckungsschutz besteht, kommen in der Praxis häufig vor. Dies betrifft zum einen Fälle, in denen nur ein Teil der geltend gemachten oder abzuwehrenden Ansprüche versichert ist, ein anderer Teil aber nicht. Zum anderen kommen solche Fälle auch dann vor, wenn der Anwalt in derselben Angelegenheit ...mehr

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zfs 11/2017, Rechtsschutzde... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die Klage ist teilweise begründet." a) Die Bekl. ist aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag verpflichtet, dem Kl. Rechtsschutz zur klageweisen Durchsetzung seiner Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung zu gewähren. Ein Anspruch des Kl. ergibt sich insoweit aus § 1 VVG i.V.m. §§ 2d, 4 Abs. 1c), 7 Abs. 1 der ARB. Die Parteien hab...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / VII. Rechtsschutzversicherung

Auch im Rahmen einer Rechtschutzversicherung dürften sich keine Probleme ergeben. Als gesetzliche Gebühr ist sie mitversichert. Autor: Rechtsanwältin Lotte Thiel, Koblenz AGS 10/2017, S. 445 - 448mehr

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zfs 09/2017, Fehlerhafte an... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. ist der Auffassung, die Bekl. hätte im laufenden Verfahren zu einem Anerkenntnis raten müssen." Die Klage ist … überwiegend begründet. Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht – § 86 VVG sowie gem. § 17 Abs. 8 ARB 2000 – zu. Die Kl. ist zunächst aktivlegitimiert. Einer Klage aus abgetretenem Recht steht nicht entgegen, dass ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Rechtsschutzversicherung als Schadensversicherung

Rz. 11 In der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den durch den Versicherungsfall entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 1 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Die Höhe des Schadens begrenzt den Umfang der Leistungen des Versicherers. Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung. Dies ergab sich bereits aus ihrer gesetzlichen Regelung ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Gegenstand der Rechtsschutzversicherung gem. § 125 VVG sowie § 1 ARB bzw. Nr. 1 ARB 2012

Rz. 107 "Das Wesen der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass der Rechtsschutzversicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, sorgt und die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten trägt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreic...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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