Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / G. Risikoausschlüsse

I. Allgemeines Rz. 175 In unmittelbarem Zusammenhang mit den in § 2 ARB bzw. Nr. 2.2 ARB 2012 geregelten Arten der verschiedenen Leistungen des Rechtsschutzversicherers stehen die sich aus § 3 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012 ergebenden Risikoausschlüsse (Risikobeschränkungen). Der Begriff "Risikoausschluss" ist ein für das Versicherungsrecht wesentlicher Begriff. Die vom Versichere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 1 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

1. Tumultrisiken, Abs. 1 a bis c bzw. Nr. 3.2.1 ARB 2012 Rz. 179 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben (§ 3 Abs. 1 a ARB), bestimmten Nuklear- und genetischen Schäden (§ 3 Abs. 1 b ARB) sowie Bergbauschäden an Grundstücke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / E. Leistungen des Rechtsschutzversicherers – Überblick

I. Gegenstand der Rechtsschutzversicherung gem. § 125 VVG sowie § 1 ARB bzw. Nr. 1 ARB 2012 Rz. 107 "Das Wesen der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass der Rechtsschutzversicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, sorgt und die dem Versicherungsnehmer hierbei entste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

1. Verfassungsgericht, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.2.13 ARB 2012 Rz. 213 Gemäß § 3 Abs. 3 a ARB besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Für Verfassungsbeschwerden wird also kein Rechtsschutz gewährt. 2. Internationale Gerichte, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.2.13 ARB 2012 Rz. 214 § 3 Abs. 3 b ARB schließt die Wahrnehmung rechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 4 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

1. Mitversicherte Personen, Abs. 4 a bzw. Nr. 3.2.17 Rz. 221 § 3 Abs. 4 a ARB sieht einen aus mehreren Varianten bestehenden Risikoausschluss vor. Nach dieser Bestimmung besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / J. Örtlicher Geltungsbereich der ARB und Leistungen für Versicherungsfälle im Ausland

I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012 Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 25 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

1. Allgemeines Rz. 282 Diese Rechtsschutzart ist für den nichtselbstständigen Versicherungsnehmer bestimmt und bezieht sich auf seinen privaten und beruflichen Bereich. Rz. 283 Mitversicherte Personen sind der eheliche Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder sein im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner (§ 25 Abs. 1 S. 1 ARB) sowie die minderjährigen u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / B. Einführung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / C. Versicherungsverhältnis

I. Zustandekommen des Rechtsschutzversicherungsvertrages Rz. 12 Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder schuldrechtliche Vertrag – durch Antrag und Annahme zustande (§§ 145 ff. BGB). In der Praxis stellt der (künftige) Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag auf einem vom Rechtsschutzversicherer vorbereiteten Formular, in welchem auf die ARB verwiesen wird. Das Antrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Deckungsanspruch bei Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen

Rz. 69 Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deckungszusage für den Versicherungsnehmer hat, ist dieser natürlich daran interessiert, dass der Rechtsschutzversicherer so schnell wie möglich über die Deckungsfrage entscheidet und – bei Bejahung des Versicherungsschutzes – Deckungszusage erteilt. Gelegentlich meinen die Rechtsschutzversicherer, hierzu noch nicht in der L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / XII. Mitversicherte Personen

Rz. 102 Dem Versicherungsnehmer – Vertragspartner des Rechtsschutzversicherers – stehen die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zu (vgl. § 1 S. 1 VVG); er ist zur Zahlung der ­Prämie verpflichtet (§ 1 S. 2 VVG) und ihn treffen die nach VVG und ARB zu erfüllenden ­Obliegenheiten. Wie in vielen anderen Versicherungszweigen besteht auch für die Rechtsschutzversic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. ARB 75, ARB 94, ARB 2000, ARB 2008, ARB 2010 und ARB 2012

Rz. 6 Die Rechtsschutzversicherung ist – wie viele andere Versicherungszweige auch – im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 30.5.1908 nicht ausführlich geregelt. Im Jahre 1990 wurden lediglich in Erfüllung einer EG-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung vom 22.6.1987[6] die §§ 126–129 (§§ 158 l–158 o VVG a.F.) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012

Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen (§ 3 Abs. 2 a ARB). Der Risikoausschluss hat lediglich eine klarstellende Funktion, da die Abwehr bereits in den versicherten Leistungsarten gem. § 2 ARB nicht enthalten ist. Solchen Rechtsschutz zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Unverzügliche Anzeige

Rz. 446 Nach § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, sobald er von dem Eintritt Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Eine Verletzung dieser (gesetzlichen) Obliegenheit ist für den Versicherungsnehmer folgenlos, da das VVG keine nachteiligen Rechtsfolgen vorsieht. Die Bestimmung bedarf der Ausfüllung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Definition

Rz. 398 Dass ein Versicherungsfall vorliegt, ist erste Voraussetzung für einen Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers. Ohne Versicherungsfall besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz (§ 1 S. 1 VVG). Als Versicherungsfall ist zunächst ganz allgemein ein bestimmtes Ereignis in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu verstehen, welches gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ARB na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Mitversicherte Personen, Abs. 4 a bzw. Nr. 3.2.17

Rz. 221 § 3 Abs. 4 a ARB sieht einen aus mehreren Varianten bestehenden Risikoausschluss vor. Nach dieser Bestimmung besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[470] zu den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Unterrichtungsobliegenheit

Rz. 447 Macht der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzanspruch geltend, hat er gem. § 17 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 4.1.1.2 ARB 2012 den Rechtsschutzversicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalls zu informieren sowie Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (so auch § 15 Abs. 1 a ARB 75). Diese Obliegenhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 72 Hat der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt einen Vorschuss bezahlt oder eine Gebührenrechnung ausgeglichen und stellt sich dann heraus, dass die Zahlung zu hoch gewesen ist (etwa bei späterer Streitwertreduzierung), so geht es häufig um die Frage, ob die Pflicht zur Rückzahlung des überzahlten Betrages den Rechtsanwalt oder den Versicherungsnehmer trifft. Die Za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Vertragliche Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 438 Es kommen im verkehrsbezogenen Rechtsschutz (z.B. § 21 Abs. 8 ARB bzw. Nr. 4.2 ARB 2012) vor allem diese in Betracht: Diese Obliegenheiten wenden sich an den Fahrer des Fahrzeugs, der mit dem Versicherungsnehmer identisch, aber auch nur eine mitversicherte Person sein kann. Man ist sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Anwendbarkeit der Klausel

Rz. 355 Die Klausel ist in erster Linie anwendbar beim Abschluss gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche.[323] Ein Vergleich i.S.d. § 779 BGB liegt auch dann vor, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides sowie die einseitige Verpflichtung zur Ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 6. Subsidiaritätsklausel, Abs. 3 g bzw. Nr. 3.3.7 ARB 2012

Rz. 371 Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 3 g ARB trägt der Versicherer nicht die Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde. Rz. 372 Es ist nur ein Fall bekannt, in welchem diese Klausel Bedeutung erlangt. Es geht um das sog. Verweisungsprivileg des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers gegenüber dem Gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Zustandekommen des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 12 Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder schuldrechtliche Vertrag – durch Antrag und Annahme zustande (§§ 145 ff. BGB). In der Praxis stellt der (künftige) Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag auf einem vom Rechtsschutzversicherer vorbereiteten Formular, in welchem auf die ARB verwiesen wird. Das Antragsformular sieht regelmäßig für den Versicherungsinteresse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Die freie Wahl des Rechtsanwalts

Rz. 98 Die Umsetzung der EWG-Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie führte im Jahre 1990 u.a. zu § 127 VVG (seinerzeit § 158 m VVG a.F.), der zugunsten des Versicherungsnehmers halb zwingendes Recht darstellt (§ 129 VVG). Mit dieser Bestimmung erhält der für den Versicherungsnehmer so wichtige Grundsatz der freien Rechtsanwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung ­Gesetzeschar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / h) Verletzungsfolgen

Rz. 462 Bei den Obliegenheiten des § 17 Abs. 3, 5 ARB sowie § 17 Abs. 8 ARB 2008 (neuere Fassung, vgl. Rdn 461) handelt es sich um Obliegenheiten, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen sind. Auch bei diesen Obliegenheiten ist die Aufhebung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" durch die Reform des VVG mit Wirkung vom 1.1.2008 für Neuverträge und Wirkung zum 1.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Deckungsklage – Allgemeines

Rz. 482 Im Fall einer Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer gegen den Rechtsschutzversicherer Deckungsklage erheben (zum Klageantrag vgl. Rdn 48, 525). Eine solche Klage muss der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko führen; Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht (§ 3 Abs. 2 h ARB). Eine grundsätzliche Frist für die Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Versicherungsanspruch

Rz. 46 Der Rechtsschutzversicherer sorgt gem. § 1 ARB dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz). Hieraus wird deutlich, dass der Rechtsschutzversicherer zwei Leistungen zu erbringen hat: Er ist zu einer Sorgeleistung verpflichtet (Auswahl des Rechtsanwalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Kollektives Arbeits- und Dienstrecht, Abs. 2 b bzw. Nr. 3.2.4 ARB 2012

Rz. 198 Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht fällt nicht unter den Rechtsschutz (§ 3 Abs. 2 b ARB). Hierzu gehören vor allem Streitigkeiten des Versicherungsnehmers aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / K. Versicherungsfall, § 4 ARB bzw. Nr. 2.4 ARB 2012

I. Definition Rz. 398 Dass ein Versicherungsfall vorliegt, ist erste Voraussetzung für einen Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers. Ohne Versicherungsfall besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz (§ 1 S. 1 VVG). Als Versicherungsfall ist zunächst ganz allgemein ein bestimmtes Ereignis in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu verstehen, welches gem. § 4 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Kartell- und sonstiges Wettbewerbsrecht, Abs. 2 e bzw. Nr. 3.2.7 ARB 2012

Rz. 206 Dieser Risikoausschluss erweitert § 4 Abs. 1 e ARB 75, der lediglich die Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes vom Versicherungsschutz ausnimmt. Es sind jetzt alle Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht vom Rechtsschutz ausgeschlossen, also auch Schadenersatzansprüche, die auf wettbewerbsrechtlichen Grundlagen beruhen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Kostenbeschränkungen, Abs. 3 bzw. Nr. 3.3 ARB 2012

Rz. 350 In § 5 Abs. 3 ARB werden im Sinne einer sekundären Risikobegrenzung (Risikoausschluss) Kosten erwähnt, die der Rechtsschutzversicherer nicht zu tragen hat. Bei ihnen handelt es sich um Folgende: 1. "Freiwillige" Kostenübernahme durch den Versicherungsnehmer, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.3.1 ARB 2012 Rz. 351 Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht, also freiwillig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 9. Steuer- und Abgabenrecht, Abs. 2 i bzw. Nr. 3.2.12 ARB 2012

Rz. 212 § 3 Abs. 2 i ARB schließt aus dem in § 2 e ARB geregelten Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten einige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz aus, nämlich die steuerliche Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (BEWG). Ferner wird kein Rechtsschutz gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Verfassungsgericht, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.2.13 ARB 2012

Rz. 213 Gemäß § 3 Abs. 3 a ARB besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Für Verfassungsbeschwerden wird also kein Rechtsschutz gewährt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Forderungsübergang

1. Allgemeines Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherte Leistungsarten

Rz. 287 Der Versicherungsschutz des § 25 Abs. 3 ARB umfasst alle Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes (§ 2 c ARB), da dieser separat vereinbart werden muss, sowie des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen (§ 2 g ARB). Letzterer fällt nicht unter den Versicherungsschutz, weil gem. § 25 Abs. 4 ARB der gesamte ­Bereich des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Vertragliche Obliegenheiten

Rz. 437 Man unterscheidet vertragliche Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall und die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind. Verletzt sie der Versicherungsnehmer, ist dies folgenlos, wenn sich die Verletzungsfolge nicht aus den AVB ergibt. Als Verletzungsfolge kommt, dem Wesen der Obliegenheit entsprechend, vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Vertragliche Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Rz. 445 Diese Obliegenheiten sind in § 17 Abs. 3 bis 6 ARB bzw. Nr. 4.1 ARB 2012 geregelt. Ihre Erfüllung ist für den Versicherungsnehmer in der Praxis nicht nur wegen der anderenfalls drohenden Rechtsfolgen (§ 17 Abs. 6 ARB), sondern auch im Interesse einer schnellen Bearbeitung seines Versicherungsfalls von erheblicher Bedeutung. a) Unverzügliche Anzeige Rz. 446 Nach § 30 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Deckungsablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit

Rz. 491 Lehnt der Rechtsschutzversicherer aus einem dieser beiden Gründe den Rechtsschutz ab, gelten Besonderheiten. 1. Ablehnungsvoraussetzungen Rz. 492 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 ARB 75 bestimmt in einer allgemeinen Einleitungsnorm, dass der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers voraussetzt, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / D. Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsschutzversicherer, Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt

I. Allgemeines Rz. 44 Der Rechtsschutzversicherungsvertrag kommt zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur für die beiden Vertragsparteien und – teilweise – auch für die mitversicherten Personen (§ 15 ARB; siehe hierzu Rdn 102–106). Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers ist an diesem Vertrag nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 2 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

Rz. 194 Nach § 3 Abs. 2 ARB besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Bereich weiterer Rechtsgebiete kein Versicherungsschutz, etwa: 1. Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012 Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Ablehnungsvoraussetzungen

Rz. 492 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 ARB 75 bestimmt in einer allgemeinen Einleitungsnorm, dass der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers voraussetzt, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist. Die ARB 94 enthalten eine solche Regelung nicht, sie setzen dies in § 18 Abs. 1 ARB 94 vielmehr voraus. § 3 a Abs. 1 ARB 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Wartezeit, Abs. 1 S. 3 bzw. Nr. 3.1.1 ARB 2012

Rz. 416 Der Versicherungsfall muss, soll eine Verpflichtung des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung von Rechtsschutz bestehen, grundsätzlich nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein (§ 4 Abs. 1 S. 2 ARB). Für die Leistungsarten nach § 2 b ARB bis § 2 g ARB gilt aber Abweichendes. Für sie besteht Rechtsschutz erst nach Ablauf einer F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 307 Diese Rechtsschutzversicherungsart, die separat oder in Verbindung mit anderen Formen des Versicherungsschutzes (§§ 21 ff. ARB) vereinbart werden kann, wendet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich an den Versicherungsnehmer. Mitversicherte Personen sind in § 29 ARB nicht genannt. Trotzdem gibt es sie. Das ist etwa der Fall, wenn § 29 ARB zusätzlich zu §§ 25 bis 27 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Abs. 1 d bzw. Nr. 2.3.3.2 ARB 2012

Rz. 335 Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens werden gem. § 5 Abs. 1 d ARB vom Rechtsschutzversicherer übernommen, jedoch nur bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen würden. Unter diese Verfahren fallen nicht nur schiedsgerichtliche Verfahren, sondern auch Einigungs- und Schlichtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Mandatsverhältnis vor Erteilung der Deckungszusage

Rz. 54 Problematisch kann die Rechtslage sein, wenn der Anwalt tätig wird, bevor die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt. In der Regel werden keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen für den Fall, dass die Rechtsschutzdeckung später abgelehnt wird. Fraglich ist, inwieweit dem Rechtsanwalt in diesen Fällen ein durchsetzbarer Gebührenanspruch gegen den Ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Verkehrsrechtliche Straftaten, § 2 i aa ARB

Rz. 148 Unter die verkehrsrechtlichen Straftaten i.S.d. § 2 i aa ARB fallen zunächst sämtliche Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen,[138] auch des Luft- und Schiffsverkehrs. In den meisten Fällen ergeben sich keine Bewertungsprobleme. Verkehrsrechtliche Straftaten in diesem Sinne sind z.B.mehr