Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abschluss eines Einigungsvertrages oder Mitwirkung an einer Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 34 Nach der Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 fällt eine volle 1,2-Terminsgebühr schließlich auch dann an, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Diese Formulierung ist mit dem KostRÄG 2021 an die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 25 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine solche Notwendigkeit wird in der Rspr. in den folgenden Fällen bejaht bzw. verneint:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / u) Verwaltungsrechtsstreit

Rz. 112 Für eine Einigung reicht es aus, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides einigen.[102]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Teilweise Erledigung

aa) Abgabe der Erledigungserklärung im Termin Rz. 197 Wird die Teilerledigungserklärung erstmals im Termin übereinstimmend abgegeben, so fällt für beide Prozessbevollmächtigte eine Terminsgebühr nach VV 3104 dem vollen Wert der Hauptsache an. Hier gilt nichts anderes als bei der vollständigen Erledigung der Hauptsache, die erst im Termin und nicht zuvor durch Schriftsätze übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Keine Beschwer... / V. Zuständigkeitsstreitwert nicht anfechtbar

Die vorgenannten Grundsätze gelten auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall mit der vorläufigen Streitwertfestsetzung die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit erreicht werden soll. Auch in diesen Fällen folgt ein rechtliches Interesse des Antragstellers nicht aus einer zu erwartenden Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht. Zumal dies eine Umgehung der Regelung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Verfahrensgebühr nach Ende des Prozesses

Rz. 83 Die Verfahrensgebühr kann auch nach Abschluss des Rechtsstreits entstehen, wenn der beauftragte Anwalt entsprechend tätig wird. So fällt für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten auch dann eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 an, wenn er erst nach Klagerücknahme einen Sachantrag oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag bei Gericht einreicht, ihm aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührenvereinbarungen nach § 34 (S. 4)

Rz. 53 Die Sätze 1 und 2 gelten nach Abs. 1 S. 4 nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34. Sie ist von der Textform befreit, muss – und sollte (vgl. Rdn 41) – nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden, bedarf keiner räumlichen Trennung von anderen Vereinbarungen und darf mit einer Vollmacht kombiniert werden. Rz. 54 Die Regelung des Abs. 1 S. 3 ist vom Anwendung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Zurückverweisung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 352 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist Abs. 1 ebenfalls anwendbar. Die frühere Streitfrage, ob die Geschäftsgebühr erneut entstehe oder nicht, ist obsolet, nachdem jetzt FG-Verfahren ebenso behandelt werden wie bürgerliche Rechtsstreite und keine Geschäftsgebühren, sondern Verfahrensgebühren entstehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Andere Gebührensätze

Rz. 18 Möglich ist, dass für das Verfahren vor und nach Verweisung unterschiedliche Gebührensätze anzuwenden sind. Es gilt dann auch hier der Grundsatz, dass einmal verdiente Gebühren nachträglich nicht entfallen können (§ 15 Abs. 4). Soweit die Gebühren nach dem höheren Satz einmal angefallen sind, verbleiben diese. Nur Gebühren, die ausschließlich nach dem geringeren Satz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsmittelverfahren

Rz. 98 Im Berufungsverfahren sind vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1.8.2002 Kosten eines Verkehrsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig. Es genügt hierzu nicht, dass die Partei in großer Entfernung vom Ort des Prozesses wohnt. Erstattungsfähig sind jedoch regelmäßig die fiktiven Kosten einer Informationsreise der Partei zu ihrem Prozessbevollmäch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Fiktion der Rechtsstellung als Partei bzw. Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 3 Ferner bestimmt die Vorschrift die Rechtsstellung des Rechtsanwalts hinsichtlich der Wertfestsetzung in einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1). Da der Rechtsanwalt nicht Partei (§ 50 ZPO) eines Rechtsstreits oder Beteiligter (§ 7 FamFG) eines gerichtlichen Verfahrens ist, hat er kein Beschwerderecht, das er unmittelbar aus § 68 GKG, § 59 FamGKG, § 83 GNotKG, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Personenbezogene PKH-Bewilligung

Rz. 39 Die Bewilligung ist an subjektive Voraussetzungen gebunden (§ 114 ZPO) und deshalb personenbezogen. Daher endet sie ohne Weiteres mit dem Tod der bedürftigen Partei,[61] auch wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erben ebenfalls bedürftig sind. Die Bewilligung berechtigt nicht zur kostenfreien Aufnahme des Rechtsstreits. Sie begründet keine übertragbare und damit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 34 Im Gegensatz zur BRAGO, wonach in § 15 Abs. 1 S. 2 BRAGO geregelt war, dass die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) nach Zurückverweisung nicht erneut entstehe, ist für Verfahren nach VV Teil 3 nunmehr vorgesehen, dass die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung (also des Ausgangsverfahrens) auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antragsrecht auf Wertfestsetzung nach den Gerichtskostengesetzen aus eigenem Recht

Rz. 7 Insoweit § 32 Abs. 1 die Rechtsstellung des Rechtsanwalts als Partei eines Rechtsstreits oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens fingiert, ist ihm auch bei unterlassener Wertfestsetzung aus eigenem Recht die Möglichkeit eröffnet, nach den Vorschriften der Gerichtskostengesetze eine Wertfestsetzung durch berechtigte eigene Antragstellung zu erreichen (Abs. 2 S. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein Zivilgericht

Rz. 48 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht bleibt wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Erstattung der erstinstanzlichen vor dem Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten ausgeschlossen.[24] Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Anwaltskosten, die vor dem ordentlichen Gericht erneut entstanden sind.[25] Beispiel: Die Klage wird beim ArbG eingereicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 176 Nach § 599 ZPO ist dem Beklagten, der dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. Der Widerspruch muss zwar deutlich sein, liegt aber in jeder schlüssigen Handlung gegen eine unbedingte Verurteilung.[209] Dementsprechend ist allein die Erklärung, sich die Rechte im Nachver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 88 Entscheidend für die Anwendbarkeit der Regelung ist, dass es um Tätigkeiten von eher geringem Umfang geht, die i.d.R. sowohl vom Anwalt als auch vom Auftraggeber als eine Art Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz bzw. Stufe verstanden werden und noch nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz bzw. Stufe, für die ggf. die Beauftragu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundlage für die Dokumentenpauschale

Rz. 254 Haftpflichtversicherer pflegen in aller Regel – insbesondere bei Verkehrsunfallschäden, die nicht eindeutig liegen – vorgerichtlich einen Aktenauszug einzuholen, um sich über den Umfang ihrer Einstandspflicht, insbesondere eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten, zu informieren. Diese Aktenauszüge können die Versicherer – soweit sie nicht als Kö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Darlegungslast

Rz. 26 Anders als bei der Einigungsgebühr (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2 zu VV 1000) wird von Gesetzes wegen nicht vermutet, dass die Tätigkeit des Anwalts für die Erledigung des Rechtsstreits ursächlich war. Dem Anwalt obliegt daher die Darlegungslast für seine Tätigkeit sowie deren Ursächlichkeit, wobei ihm hinsichtlich der Ursächlichkeit eine tatsächliche Vermutung zugute kommen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verhandlung über Zuständigkeitsfragen

Rz. 111 Widerspricht der Beklagte im Termin einer Verhandlung vor dem örtlich unzuständigen Gericht und beantragt daraufhin der Kläger die Verweisung des Rechtsstreits, entsteht eine volle Terminsgebühr, da auch in diesem Fall ein Termin wahrgenommen wird. Dies ist nunmehr durch den Gesetzestext klargestellt. Unerheblich ist im Übrigen auch, ob die Verweisung nur von einer P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anrechnung nur der Verfahrensgebühr

Rz. 265 Abs. 5 bestimmt ausdrücklich, dass nur die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Dies bedeutet, dass z.B. die Terminsgebühr nach VV 3104 aus dem selbstständigen Beweisverfahren auch bei nachfolgendem Hauptsacheverfahren anrechnungsfrei bleibt. Gleiches gilt für alle anderen, etwa noch anfallenden Gebühren. Auch die Auslagenpauschale unterliegt nicht der Anrechnung.[309] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überwachungsaufgaben

Rz. 35 Sowohl der für die Vergütungsfestsetzung gem. § 55 zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1) als auch der für die Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO zuständige Rechtspfleger haben zu ermitteln, ob der beigeordnete Anwalt gem. § 49 eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und inwieweit diese Vergütung durch Zahlungen der Partei nach § 120 ZPO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig nicht in generelle Regeln...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Freigabeverfahren nach § 246a AktG und Verfahren nach § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG

Rz. 17 In Freigabeverfahren nach § 246a AktG bestimmt den Streitwert gem. § 247 AktG das Prozessgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen. Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder, wenn dieses Zehntel mehr als 500.000 EUR beträgt, 500.000 EUR nur insoweit überstei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 19 Endigt der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich die 1,6-Gebühr aus VV 3206 gemäß VV 3207 auf 1,1. Nach Anm. zu VV 3207 gilt die Anm. zu VV 3201 entsprechend, so dass auf die dortigen Ausführungen sowie auf die Ausführungen zu VV 3101 Bezug genommen wird. Rz. 20 Ein solcher Fall der vorzeitigen Erledigung wird insbesondere dann gegeben sein, wenn die Gegenseite Revision...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Kostengrundentscheidung

Rz. 2 Um eine Kostenfestsetzung zu betreiben, bedarf es zunächst einmal einer Kostenentscheidung oder einer entsprechenden vergleichsweisen Regelung (Ausnahme Vollstreckungskosten (siehe Rdn 57). Über die Verpflichtung, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, muss das Gericht grundsätzlich ohne Antrag von Amts wegen entscheiden (§ 308 Abs. 2 ZPO). Die Kostenentscheidung rich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenvereinbarung

Rz. 37 Auch bei einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gilt die besondere Kostenregelung des § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO. Eine Ausnahme davon kann nur dann gegeben sein, wenn durch eine gesonderte Kostenvereinbarung Erstattungsansprüche begründet werden,[36] was allerdings eindeutig ersichtlich sein muss. Eine im Vergleich getroffene Rege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausschluss der Erstattung

Rz. 36 § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO schließt eine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aus. Entsprechendes gilt nach § 127 Abs. 4 ZPO im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, so ist umstritten, ob die Vorschriften im Fall der den Antragsteller belastenden Kostengrundentscheidung (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erteilung eines unbedingten Verfahrensauftrags

Rz. 12 Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Verfahrensauftrag seitens des Klägers, des Beklagten, eines Streitgenossen oder eines Streithelfers erteilt ist.[7] Ist dies schon nicht der Fall, kann überhaupt keine Verfahrensgebühr, auch keine nach VV 3101 reduzierte, entstehen. Beispiel: Während eines laufe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsbehelfs- und Beschwerdemöglichkeit aus eigenem Recht

Rz. 4 Abs. 2 fingiert deshalb die Rechtsstellung des Rechtsanwalts als Partei eines Rechtsstreits oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens für das Wertfestsetzungsverfahren, um ihn gleichermaßen mit Antrags-, Rechtsbehelfs- und Beschwerderechten auszustatten. Diese Gleichstellung ist deshalb erforderlich, weil der Anwalt seine Gebühren grundsätzlich nach dem vom Geric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verfahren nach Abstandnahme vom Urkunden- oder Wechselprozess oder nach Vorbehaltsurteil (Nr. 5)

Rz. 25 § 17 Nr. 5 erklärt als verschiedene Angelegenheiten. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der anwaltliche Pro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Informationsbedürfnis

Rz. 49 Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Anwalt ausreichend über den Streitstoff informieren und Eventualitäten vorbeugen muss. So kann es durchaus geboten sein, Seiten zu kopieren oder auszudrucken, obwohl deren Inhalt zunächst unstreitig ist. Es ist nie vorherzusehen, auf welche Tatsachen es im Laufe des Rechtsstreits noch ankommen wird und inwieweit die Gegenseite ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Termin nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 8 Die Terminsgebühr nach VV 3202 entsteht zunächst einmal unter sämtlichen Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, also beimehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Gegenstand des... / I. Der Fall des Thüringischen Landessozialgerichts

Das SG Gotha hatte der Klägerin PKH unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach Beendigung des Rechtsstreits beantragte die Rechtsanwältin die Festsetzung der ihr aus der Landeskasse zustehenden Vergütung i.H.v. insgesamt 780,64 EUR. Dabei hat die Anwältin hinsichtlich der Verfahrens- und der Einigungsgebühr einen Betrag i.H.v. jeweils 200,00 EUR geltend g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Nach Abs. 1 S. 1 gelten in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (also eines Revisionsverfahrens) entsprechend. Dies gilt aber nur dann, wenn die Vorschriften in VV Teil 3 auch im Ausgangsrechtsstreit anzuwenden sind. Abs. 1 kommt daher nur in bürgerlichen Rechtsstreiten, in Verfahren der freiwilligen Gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Musterverfahren (§ 93a VwGO)

Rz. 136 Die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. c entsteht nach der Rechtsprechung des BVerwG auch, wenn der Kläger eines Musterverfahrens nach § 93a Abs. 1 VwGO die Prozessbevollmächtigten der übrigen Kläger der aufgrund der Durchführung des Musterverfahrens ausgesetzten Verfahren über den Stand des Rechtsstreits und über die weiteren Verfahrensmöglichkeiten nach Ergehen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Bewilligung, Verlängerung oder Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 583 Für die Festsetzung der Kosten ist die Vorlage des Originals des Vollstreckungstitels nicht notwendig; es genügt insoweit Glaubhaftmachung.[629] Dies gilt auch für die Festsetzung der Einigungsgebühr.[630] Der gemäß § 788 Abs. 2 ZPO gestellte Festsetzungsantrag ist zu unterschreiben.[631] Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zusatzgebühr

Rz. 28 Bei Abrechnung nach Wertgebühren entsteht eine gesonderte Zusatzgebühr, die neben den anderen Gebühren (Verfahrens- Termins-, und gegebenenfalls Einigungsgebühr) entsteht. Die Gebühr muss daher auch in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden (§ 10). Rz. 29 Die Gebühr kann in jedem Rechtszug erneut anfallen (§ 17 Nr. 1), sodass sie im Verlaufe eines Rechtsstreits mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Erstattungsans... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Saarbrücken eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Beklagte zu 1 und deren vermeintliche Gesellschafter als Beklagte zu 2 bis 4 im Wege einer Stufenklage auf Zahlung von Maklerprovision in Anspruch genommen. In seiner für alle Beklagten abgegebenen Verteidigungsanzeige wies der Prozessbevollmächtigte der Beklagten darauf hin, dass die Beklagte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kostenentscheidung nur bei erfolgloser Beschwerde

Rz. 64 Das gilt aber nur für eine erfolglose Beschwerde, in den Fällen der Rdn 62 also bei erfolgloser Ablehnung;[98] im Falle einer erfolgreichen Beschwerde ist keine Kostenerstattung anzuordnen.[99] Vielmehr sind hier die Kosten als solche des Rechtsstreits gem. § 91 ZPO von der in der Hauptsache unterliegenden Partei zu tragen.[100]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wechselnde Gegenstände

Rz. 14 Bei der nach Abs. 1 durchzuführenden Zusammenrechnung sind sämtliche Gegenstände zu berücksichtigen, auf die sich im Laufe des Verfahrens die anwaltliche Tätigkeit erstreckt hat. Es ist – anders als bei der Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts – nicht erforderlich, dass der Anwalt hinsichtlich aller verschiedenen Gegenstände gleichzeitig tätig war.[6] Dies ist in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einzelne Beispiele

Rz. 146 Zu Nr. 1 Buchst. d zählen insbesondere folgende Fälle: Der Auftraggeber wünscht zusätzliche Kopien oder Ausdruckemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz

Rz. 16 Wird in der Berufungsinstanz oder in der Beschwerdeinstanz in Familiensachen über die vorläufige Vollstreckbarkeit vorab verhandelt (z.B. nach § 718 ZPO), so entsteht nach einem Teil der Rechtsprechung für den Rechtsanwalt keine gesonderte Gebühr nach VV 3328. Gebührenrechtlich stelle dieser Teil des Rechtsstreits keine selbstständige Angelegenheit dar; es handele sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Übereinstimmende Erledigungserklärungen vor dem Termin

Rz. 190 Geben die Parteien schon vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, entscheidet das Gericht nur noch über die Kosten. Diese Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (§§ 128 Abs. 3, 91a Abs. 1 ZPO). Entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung, so fällt keine Terminsgebühr an,[214] auch keine solche nach ...mehr